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Marcel Hafke

FDP 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist im Kern eine regelmäßige Fortentwicklung des Landeswahlrechts: mehr Vereinheitlichung, mehr Aktualität, mehr Handhabbarkeit. Das ist grundsätzlich erst einmal richtig. Das Wahlrecht muss funktionieren: am Wahltag, bei der Briefwahl und in den Kommunen, die es umsetzen müssen. 28.01.2026 Nun ein paar Sätze zu den praktischen Anpassungen. Die Vorverlegung wichtiger Fristen, etwa die Einreichung von Wahlvorschlägen vom 59. auf den 69. Tag, kann den Ablauf entzerren: früher Stimmzetteldruck, mehr Prüfzeit, weniger Hektik bei der Briefwahl. Ebenso ist eine leichte Stärkung der Wahlvorstände durch einen zusätzlichen Beisitzer eine nachvollziehbare Entlastung. Auch redaktionelle Bereinigungen gehören dazu. Auch die Anpassung bei den Wahlkreisen, nämlich die Abweichungsobergrenze von 20 auf 25 % zu erhöhen, kann man vertreten, wenn klar bleibt, dass das ein begründeter Ausnahmespielraum zur Stabilität und nicht der neue Normzustand ist. Hier ist im Ergebnis Transparenz entscheidend, Herr Minister. Bei den Unterstützungsunterschriften gilt: Ja, die Hürden steigen von 100 auf 200 im Wahlkreis und von 1.000 auf 2.000 bei der Landesliste. Das greift in die Chancengerechtigkeit ein, ist aber durch die neue Ausnahme für Parteien mit über 1 % bei der letzten Wahl zumindest teilweise abgefedert. Ein Punkt, den wir ausdrücklich unterstützen, ist die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Das ist kein Bonus für Jugendliche, sondern eine Anerkennung der Realität. Viele junge Menschen übernehmen mit 16 bereits Verantwortung in Ausbildung, im Nebenjob, im Ehrenamt, im Verein und in Jugendverbänden. Wer früh Verantwortung in der Gesellschaft trägt, der sollte auch mitgestalten können und dann auch entsprechend mitentscheiden dürfen. (Beifall von der FDP) Deshalb ist es richtig, dass der Landesgesetzgeber die verfassungsrechtlichen Änderungen vorbereitet und damit einen Schritt hin zu mehr Teilhabe und mehr demokratischer Bindung junger Menschen geht. Der Knackpunkt bleibt jedoch für uns die Appellklausel zur Geschlechterparität. Das möchte ich in der Deutlichkeit noch einmal ansprechen. Wir teilen das Ziel, dass mehr Frauen in Verantwortung müssen und auch in Parlamente kommen sollen. Aber, Herr Kollege, in einem Wahlgesetz muss rechtlich klar und sauber formuliert sein. Es regelt Voraussetzungen, Verfahren und Rechtsfolgen. Es ist nicht dafür da, politische Zielvorstellungen als Appell in ein Gesetz zu gießen – zumal ohne Rechtswirkung. Das ist nämlich nicht nur systematisch schief, sondern öffnet auch Tür und Tor für Auslegungsdebatten. Was steht im Gesetz und warum, wenn es gerade keine Rechtsfolge hat? Hinzu kommt, dass die handwerkliche Umsetzung über Verweise im Bereich der Landeslisten unglücklich gelöst ist und eher zusätzliche Unklarheit produziert, statt Klarheit zu schaffen. Deswegen wäre es eigentlich richtig, das hier wieder geradezurücken und diesen Punkt zu streichen. Landtag Wir kommen zu einer anderen Auffassung und Bewertung. Wir sehen im Entwurf sinnvolle technische Anpassungen. Gerade wegen der Appellklausel in dem Wahlgesetz halten wir den Weg für falsch und werden deswegen nicht zustimmen, sondern uns enthalten, nicht, weil wir eine Modernisierung blockieren wollen, sondern weil wir ein Wahlgesetz wollen, in dem präzise Regelungen stehen und keine politischen Appelle. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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