landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Ihnen liegt heute in zweiter Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen“ vor. Der Gesetzentwurf stellt die Angleichung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes an das Landesreisekostengesetz, redaktionelle Anpassungen des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes sowie eine Aktualisierung des Verzeichnisses der Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen, dar. Die Änderung des Landesreisekostengesetzes durch das „Gesetz zur Neuregelung des Landesreisekostenrechts […]“ vom 1. Dezember 2021 hat dazu geführt, dass im Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz enthaltene Verweisungen auf Vorschriften des Landesreisekostengesetzes nicht mehr aktuell sind und inhaltlich ins Leere laufen. Die im Zuge der Änderung des Landesreisekostengesetzes erfolgte Erhöhung der Beträge für die Fahr- und Flugkostenerstattung sowie die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung wirkt sich nach der Systematik des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes außerdem auf die Höhe der zu gewährenden Entschädigung aus. Das Gesetz sieht daher erstmalig eine Regelung vor, wonach den ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern notwendige Parkgebühren in Höhe von höchstens zehn Euro pro Sitzungstag erstattet werden. Darüber hinaus werden Anpassungsbedarfe des Verzeichnisses der Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen, in Form von Umbenennungen, Ergänzungen oder Streichungen der im Verzeichnis aufgeführten Gremien umgesetzt. Daneben erfolgen weitere redaktionelle Anpassungen des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes. 28.01.2026 Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗