Ina Brandes
Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwei Anpassungen zur Governance der Stiftung für Hochschulzulassung. Diese Optimierung der Governance soll es der Stiftung ermöglichen, ihre bundesweiten Aufgaben zur Durchführung von chancengerechten Zulassungsverfahren noch besser als bisher wahrzunehmen. Wesentliches Ziel der ersten Änderung ist die Auflösung des bisherigen Stiftungsvorstands. Damit soll die Rolle des Stiftungsrats als künftig alleiniges Entscheidungsgremium der Stiftung für Hochschulzulassung gestärkt werden. Die Änderung bewirkt eine klarere Zuordnung der Verantwortlichkeiten: Der Stiftungsrat ist künftig das einzige strategische Entscheidungsorgan der Stiftung, die Geschäftsführung ist für das laufende Geschäft und die Umsetzung der weiteren Aufträge des Stiftungsrats zuständig. Mit der zweiten Änderung wird für den Fall einer beabsichtigten Wiederbestellung der Geschäftsführung die Möglichkeit eingeräumt, auf eine öffentliche Stellenausschreibung zu verzichten. Dies vereinfacht die formalen Prozesse, da die bestellten Personen sich zuvor bereits in einem Ausschreibungsverfahren bewährt haben. Über die jeweilige Anwendung entscheidet der Stiftungsrat. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde zwischen allen Länder-Wissenschaftsressorts abgestimmt. Sämtliche staatlichen und staatlich getragenen Hochschulen der Länder sind über den Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung eingebunden worden. In seiner Sitzung am 21. Januar hat auch der Wissenschaftsausschuss einstimmig für eine Annahme des Gesetzentwurfs votiert. Auch wenn ich dem Ergebnis der Abstimmung in keiner Weise vorgreifen möchte, darf ich mich für die zügige und zielführende Beratung des Gesetzentwurfs bedanken. Das ist ein gutes Signal innerhalb der Ländergemeinschaft und stärkt Nordrhein-Westfalen als Sitzland der Stiftung für Hochschulzulassung.
