Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wedel, natürlich ist uns in der Staatskanzlei die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs bekannt, auch inhaltlich und mit Blick auf „unverzüglich“ – heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Das nehmen wir für uns als Staatskanzlei in Anspruch und vermuten es für alle übrigen Ressorts. Mit Blick auf die Darlegung bzw. die Kommunikationsobliegenheit ist es so: Als Chef der Staatskanzlei war ich selbst schon in diversen Untersuchungsausschüssen, um über einen manchmal sehr umfangreichen Aktenbestand zu berichten und im Hinblick auf bestimmte Techniken oder verfahrensleitende Absprachen Abstimmungen vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass das auch an dieser Stelle stattgefunden hat. Mit Blick auf den Landtagsblog kann ich Ihnen sagen: Ich weiß, dass es dem Ressort ein großes Anliegen war und ist – auch mit Blick auf das Schreiben, das von zwei Fraktionen aus dem Hohen Haus eingegangen ist –, hier möglichst zügig zu einer Beantwortung zu kommen. Wenn die Antwort an die Medien der Antwort an den Ausschuss zuvorgekommen ist, dann mag das vielleicht auch ein wenig mit den Umständen der letzten 48 Stunden zu tun haben. Ich bin jedenfalls sicher, dass das Ressort das größte Interesse daran hat, mit dem Ausschuss in einem regelhaften Verfahren zu bleiben.
