Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Jahr war kaum eine Woche alt, da zeigte einer der sogenannten Hoffnungsträger der Union ein sehr unerfreuliches Gesicht. Daniel Günther saß bei Markus Lanz und redete sich in Rage. Er beschwerte sich darüber, dass es in Deutschland noch tatsächlich unabhängige Journalisten gibt, die kritisch über Frau Brosius-Gersdorf berichteten, (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Die Videos falsch zusammenschneiden!) die Wunschkandidatin von SPD, Grünen, Linken und weiten Teilen der CDU für das Bundesverfassungsgericht, die erklärtermaßen der Meinung ist, dass ungeborenes Leben keine Menschenwürde hat. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das stimmt nicht!) – Doch, das hat sie mehrfach gesagt. Das stimmt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Nein!) Die üblichen Verdächtigen von Staatsfunk und die glücklicherweise niedergehende Altpresse fanden das nicht erwähnenswert, wohl aber NiUS, das gerade einmal drei Jahre alte journalistische Start-up, und einige andere alternative Medien. Das führte dazu, dass der eine oder andere CDU-Bundestagsabgeordnete offenbar sein wenig gebrauchtes Gewissen entdeckte und gemeinsam mit der AfD die Wahl dieser Person in unser Verfassungsgericht ablehnte. Den schleswig-holsteinischen CDU-Ministerpräsidenten Günther brachte das in Rage. Es sei überhaupt eine Frechheit, dass Kollegen aus der CDU überhaupt NiUS lesen – bei dem einen oder anderen aus der CDU freut man sich ja, wenn er überhaupt etwas liest – (Heiterkeit von Christian Loose [AfD]) und das dann auch noch in WhatsApp-Gruppen teilen. Daraufhin fragte ihn Herr Lanz – ich zitiere wörtlich –: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Landtag Die Antwort von Herrn Günther war klar, kurz und unmissverständlich: „Ja.“ Der Widerstand, den Herr Günther dann aus allen Richtungen erfuhr, machte in einem gewissen Maß Hoffnung und dem einen oder anderen hier vielleicht auch ein bisschen Angst. Es war jedenfalls echt unterhaltsam, der CDU und Herrn Günther dabei zuzuschauen, wie sie sich da wieder irgendwie rauszuwieseln versuchten. Erst sind ihm alle möglichen Verdächtigen beigesprungen – Frau Prien, Herr Wanderwitz usw. –: Hat er doch recht. – Das hat nicht so gut funktioniert. Dann hat er es angeblich gar nicht gesagt. Dann hat er es angeblich in einem anderen Zusammenhang gesagt. Letzte Woche kam die neueste Idee, er habe es nur als Privatmann gesagt. Da frage ich mich ganz ehrlich: Wer lädt denn Herrn Günther als Privatmann in eine Talkshow ein? (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Geben Sie doch einfach zu, was Sie vorhaben, meine Damen und Herren. Sie wollen ein Zensurregime über Deutschland bringen. Sie schleifen die Medien-, Meinungs- und Pressefreiheit, wo Sie es nur können. Was gibt und gab es da inzwischen nicht alles? Das NetzDG oder die Zensur-KI KIWI, irgendwelche Meldestellen, den neuen Majestätsbeleidigungsparagrafen und jetzt eben das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz. Der Ursprung dieser Maßnahme ist eine EU-Verordnung, also wieder mal ein Geniestreich aus dem Hause von der Leyen. Wie so oft schafft es die Bundesregierung aber, noch einmal ein Scheibchen auf das „Heil“ draufzulegen, das aus Brüssel über uns kommt. Während die Verordnung nur nationale Wahlen betrifft, muss in Deutschland nun bis zum Bürgerentscheid in der Kommune alles durchreguliert werden. Ein Beispiel: Der Ortsverband einer kleinen Partei will Flugblätter gegen ein Bauvorhaben verteilen. Diese müssen jetzt mit einem speziellen QR-Code versehen werden, der wiederum auf eine Transparenz-Website weist, wo allerlei Daten hinterlegt werden müssen. Insbesondere den Damen und Herren von CDU und SPD wünsche ich angesichts des Altersschnitts dort viel Spaß dabei, das ihrer Parteibasis zu erklären. (Ina Blumenthal [SPD]: Wir haben intelligente Mitglieder!) Sollten hier Fehler passieren, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. In diesen und anderen Fällen darf die Bundesnetzagentur je nach Fall auch ohne einen richterlichen Beschluss Durchsuchungen anordnen, sogar von Redaktionsräumen. Das ist die CDU 2026 und wahrscheinlich auch gleich der eine oder andere Komplize, der da beispringt: weg mit 28.01.2026 Grundrechten, weg mit Presse- und Meinungsfreiheit, wenn es nur dem eigenen Machterhalt dient. Zuletzt noch ein Punkt – nicht ganz unwesentlich in einem Landesparlament. Hier lassen Sie es wieder mal zu, dass der Bund ganz unverhohlen in die Vorrechte der Länder – Stichwort „Medienhoheit“ – eingreift. Das stört Sie wahrscheinlich nicht; ist egal, solange die Landeskasse weiter Diät überweist. Machen Sie nur so weiter, meine Damen und Herren. Machen Sie sich selbst zu einem besseren Schülerparlament. Der Bürger wird sich zu Recht irgendwann fragen, warum er Sie noch braucht. Wir jedenfalls stehen zu Meinungsfreiheit, Medienfreiheit, Grundrechten und Föderalismus und bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
