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Angela Erwin

CDU 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist eine pragmatische Antwort auf die Realität unserer Justiz. Wir stehen vor großen Herausforderungen – personell, demografisch und organisatorisch. Gleichzeitig wissen wir: Eine funktionierende Justiz lebt von Erfahrung, Professionalität und richterlicher Unabhängigkeit. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Was wird geregelt? Richterinnen und Richter sollen zukünftig freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus im Dienst bleiben können – auf Antrag, Befristet und nur bis maximal zur Vollendung des 69. Lebensjahres. Entscheidend ist: Es gibt keinen Zwang und keine automatische Verlängerung. Es geht um eine Option für diejenigen, die leistungsfähig sind, die wollen und die ihre Erfahrung auch weiterhin einbringen möchten. Warum ist das richtig? Weil Erfahrung in der Justiz keine abstrakte Größe ist. Sie zeigt sich in souveränen Entscheidungen, effizienter Verfahrensführung und der Fähigkeit, auch schwierige Verfahren ruhig und rechtssicher zu steuern. Darauf sollten wir nicht leichtfertig verzichten. Ein zentraler Punkt – hier will ich ganz deutlich sein – ist die richterliche Unabhängigkeit. Art. 97 Grundgesetz ist keine Randnotiz, sondern der Maßstab. Genau diesem Maßstab hält der Gesetzentwurf stand. Die Entscheidung über die Verlängerung ist gebunden. Auf Antrag wird hinausgeschoben. Die Verlängerung darf nur abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Auch die Regelungen zu Fristen, Planbarkeit und Mitbestimmung sind richtig. Sie sorgen dafür, dass 28.01.2026 die Gerichte verlässlich arbeiten können und Geschäftsverteilungen nicht ins Wanken geraten. Ja, es gab in der Anhörung auch einige wenige kritische Stimmen, aber diese überzeugen nicht. Die verfassungsrechtlichen Stellungnahmen zeigen eindeutig: Der Gesetzentwurf schafft eine eng begrenzte, überprüfbare Anspruchslösung und keine Ermessenssteuerung. Mit dem Änderungsantrag wird auch für die Mitglieder des Landesrechnungshofes Klarheit geschaffen. Dieser Gesetzentwurf stärkt die Justiz. Er respektiert die richterliche Unabhängigkeit. Er ist sachlich ausgewogen und verfassungsfest. Wir sagen klar: Das ist ein guter Gesetzentwurf. Deshalb stimmen wir ihm zu. Ich freue mich, dass die FDP und die SPD im Rechtsausschuss dem Anliegen des Gesetzentwurfs im Grundsatz ebenfalls zugestimmt und sich dort enthalten haben. Vielleicht können wir dieses wichtige Anliegen gemeinsam auf den Weg bringen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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