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Sebastian Haug

CDU 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein funktionierendes Rechts- und Justizsystem ist ohne Zweifel die Basis für eine stabile und wehrhafte Demokratie. Der Rechtsstaat sorgt für Ordnung, inneren Frieden und Landtag Sicherheit, und er schafft Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens und seiner Institutionen. Hierüber sind sich, davon gehe ich zumindest aus, alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus einig. Der vorliegende Antrag ist jedoch kein qualitativer Beitrag zur Stärkung unseres Rechts- und Justizsystems. Er bietet keine neuen Erkenntnisse zu den diversen angerissenen Themenfeldern. Er stellt ein Sammelsurium, einen eher oberflächlichen Streifzug quer durch den Gemüsegarten der Justizpolitik dar, der in keiner seiner Forderungen über die Problembeschreibung hinaus wirklich konkret wird – nicht inhaltlich und noch viel weniger bei der Frage, woher denn das Geld für mehr Stellen, bessere Besoldung, mehr Referendare, Investitionen in KI und Digitalisierung kommen soll. Das wird komplett verschwiegen, und er ignoriert konsequent alles, was die Landesregierung bereits jetzt in den angesprochenen Bereichen leistet. Zu den einzelnen Kritikpunkten im Antrag: Allein in den Jahren 2018 bis 2026 hat das Land insgesamt über 3.600 neue Planstellen und Stellen in der Justiz geschaffen. Mit dem aktuellen Haushalt wurden trotz angespannter Finanzlage 96 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften und 48 Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Die Anzahl der justizeigenen Ausbildungsmöglichkeiten wurde deutlich erhöht, die Bemühungen bei der Nachwuchsgewinnung wurden nachhaltig verstärkt. Es ist das erklärte Ziel dieser Landesregierung, die Wartezeit zwischen dem Ersten Staatsexamen und dem Beginn der Referendarzeit möglichst gering zu halten. Deshalb werden 2026 wieder deutlich mehr Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eingestellt. Und im Gegensatz zur FDP, die in ihrem Antrag eine „Landeskinderregelung“ fordert, respektiert die Landesregierung die freie Entscheidung junger Menschen bei der Wahl ihres Studienortes und bei der Wahl ihres Referendarplatzes und nimmt auch gerne Referendare aus anderen Bundesländern auf. Hinsichtlich der Forderung nach besserer Bezahlung beruft sich die FDP in ihrem Antrag auf den EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025. In den Vorjahren hatte der Bericht, auf den auch seinerzeit die FDP und Sie, Herr Dr. Pfeil, immer wieder Bezug genommen hatten, die Behauptung aufgestellt, die Besoldung der deutschen Richter und Staatsanwälte wäre rechtsstaatswidrig niedrig. Diese Kritik beruhte allerdings auf einem Vergleich der Bruttobezüge von Richtern und Staatsanwälten auf der einen Seite und dem Bruttodurchschnittseinkommen von Arbeitnehmern auf der anderen Seite und ließ unberücksichtigt, dass Richter und Staatsanwälte keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Nachdem das gegenüber der EU-Kommission klargestellt wurde, findet sich im Rechtsstaatlichkeits-28.01.2026 bericht 2025 auch keine solche Kritik an der Besoldung mehr, sondern lediglich eine abstrakte Empfehlung an den Bund zur Aufstockung von Ressourcen im Justizsystem. Ein Auftrag an das Land NRW ist in dem Bericht überhaupt nicht enthalten. Ich finde, das klarzustellen, gehört ebenfalls zur Fairness in der politischen Debatte. Zu den in den letzten beiden Unterabschnitten des Antrags zusammengefassten, nicht wirklich zusammengehörenden Kritikpunkten möchte ich nur kursorisch folgende Anmerkungen machen: Der Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz in der Fläche wird durch die 129 Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen weiter uneingeschränkt gewährleistet. Was den flächendeckenden niedrigschwelligen Zugang zu Rechtsberatung und vorgerichtlichem Rechtsschutz angeht, möchte ich auf die anwaltlichen Beratungsstellen verweisen, die zusammen mit den Anwaltsvereinen eingerichtet wurden. Sie bieten Bürgern mit geringem Einkommen schnelle kostenlose Rechtsberatung. Das Angebot wird stark nachgefragt und soll intensiv ausgebaut werden. Und nicht zuletzt wird auch die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen stets fortentwickelt und reformiert. Nennen darf ich in diesem Zusammenhang die Einführung der E-Akte, die Einrichtung einer Lernplattform für Referendare oder Online-Klausurenkurse. Bei der kontinuierlichen Evaluierung der Juristenausbildung stehen gerade die durch KI eingetretenen und weiter zu erwartenden Veränderungen bei der Art und Weise der Ausbildung, dem Ausbildungsstoff und den Prüfungsmethoden im Mittelpunkt. Fazit: Die Landesregierung ist in den im Antrag aufgeführten Problemfeldern bereits mit konkreten Maßnahmen Schritt für Schritt und im Rahmen verantwortlicher Haushaltsführung aktiv. Der FDP-Antrag erschöpft sich demgegenüber in einer Litanei von Beschwerden und einem inhaltlich eher nebulösen Wünsch-dir-was-Katalog. Die Vielzahl der angerissenen Handlungsoptionen wird nirgendwo konkretisiert. Insbesondere erfahren wir mit keinem Wort, woher die Finanzmittel für mehr Personal, bessere Besoldung, mehr Investitionen usw. kommen sollen. Die CDU-Fraktion lehnt daher den Inhalt des Antrags ab. Einer Überweisung an den Rechtsausschuss stimmen wir aber selbstverständlich gerne zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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