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Elisabeth Müller-Witt

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit den vorliegenden Anpassungen des Landeswahlgesetzes werden mehrere strukturelle und organisatorische Voraussetzungen an die Realität angepasst. Der aber wohl schönste Aspekt der heutigen Beratung der Änderung des Landeswahlgesetzes ist die einfachgesetzliche Ausgestaltung der Absenkung des Wahlalters auf 16. Hierüber freuen sich meine Fraktion und ich ganz besonders, denn dies ist Ausdruck des jahrelangen Einsatzes meiner aktuellen und ehemaligen Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen für mehr Beteiligung, für Selbstwirksamkeit und für die Anerkennung der Verstandesreife von Jugendlichen unter 18 Jahren. Mit der bereits beschlossenen Verfassungsänderung des Artikels 31 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen wird jungen Menschen eine frühere Beteiligung am demokratischen Prozess ermöglicht. Viele politische Entscheidungen betreffen unmittelbar ihren Alltag, besonders auf kommunaler und Landesebene. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen zudem: Wenn frühe politische Bildung durch tatsächliche Teilhabe ergänzt wird, erfährt diese Teilhabe auf Dauer eine höhere Wertschätzung. Diese Landtag Änderung im Landeswahlgesetz ist also notwendig und folgerichtig. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Neuordnung der Wahlkreise. Durch angepasste Abweichungsgrenzen können Wahlkreise künftig leichter zusammenhängend gestaltet werden. Deshalb ist die Anhebung der Abweichungsobergrenzen auf 25 % in Ausnahmefällen bei den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen durchaus vertretbar. Selbst wenn hier abschließend nicht der Rat aller Sachverständigen anschlussfähig war, orientieren sich die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes damit stärker an den unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten und schaffen darüber hinaus eine einheitliche Grundlage im Landes- und Kommunalwahlrecht. Neuen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine stärkere Legitimierung ermöglicht. Die bisherige sehr niedrige Zahl der Unterstützerunterschriften wird nun verdoppelt. Diese höheren Anforderungen an Unterstützungsunterschriften sollen sicherstellen, dass Wahlvorschläge über einen nachweisbaren Rückhalt verfügen. Ziel ist die verlässliche und transparente Ausgangslage für alle Beteiligten. Dies kann zum Schutz vor Zersplitterung der Parteienlandschaft führen, und daran sollte uns allen gelegen sein. Auch das Thema der Geschlechterparität erfährt im Gesetz erstmalig eine Anerkennung. Da Frauen weiterhin deutlich seltener nominiert werden, enthält das Gesetz künftig den ausdrücklichen Hinweis, bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten auf eine ausgewogene Repräsentanz zu achten. Die momentan 35,4 % weiblichen Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Parlament spiegeln nicht das Geschlechterverhältnis unseres Landes wider. Deshalb ist dieser Appell wichtig, und er ist gleichzeitig verfassungsgemäß, denn er ist Ausdruck von Repräsentation in unserer Gesellschaft. Schließlich werden organisatorische Verfahren an das Wahlverhalten angepasst. Der wachsende Anteil der Briefwahl macht frühere Fristen notwendig, damit Stimmzettel rechtzeitig gedruckt und Wahlunterlagen pünktlich bereitgestellt werden können. Gleiches gilt für die Vorverlegung mehrerer weiterer Stichtage. Mit dem vorliegenden Landeswahlgesetz machen wir also einen bedeutenden Schritt nach vorn; deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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