Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/17454. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/17454 abgelehnt. Ich rufe auf: 10 Fragestunde Mündliche Anfrage Drucksache 18/17538 Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann. Nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage hat jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne Frage und nicht unterteilte Fragen enthalten. Somit rufe ich die Mündliche Anfrage 75 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat von der Fraktion der SPD und des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil von der Fraktion der FDP auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski antworten wird. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gerne will ich für die Landesregierung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Vorweg ist es uns wichtig, festzuhalten, dass die Landesregierung die Arbeit der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sehr ernst nimmt. Wir alle wissen, dass sich Parlamentarische Untersuchungsausschüsse die transparente Aufarbeitung gerade solcher Ereignisse zur Aufgabe machen, die für das Zusammenleben in unserem Land von großer Bedeutung sind, vor allem nach Vorfällen, die für die Gesellschaft als Ganzes von überragender Landtag Bedeutung sind. So war und ist das auch im Fall des Anschlags von Solingen. Vor diesem Hintergrund haben seinerzeit die regierungstragenden Fraktionen den Untersuchungsausschuss initiiert. Auch die Landesregierung hat von vornherein klargemacht, dass ihr die Unterstützung dieses Ausschusses sehr wichtig ist. Aus dem Selbstverständnis heraus unterstützen wir die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Sie haben die Frage aufgeworfen, welche konkreten Maßnahmen der Ministerpräsident ergriffen habe, um dieses Selbstverständnis abzusichern. Der Ministerpräsident hat seinerzeit bereits in der Sondersitzung des Landtags zu den Ereignissen in Solingen sehr deutlich klargemacht, dass er persönlich, aber auch als Regierungschef ausdrücklich großen Wert auf maximale Transparenz bei der Aufklärung legt. Schon die Einberufung der Sondersitzung war ein Zeugnis dafür. Damit verbindet sich eine sehr klare Erwartungshaltung des Ministerpräsidenten. Das setzt gewissermaßen die Leitplanken hinsichtlich des dazu eingerichteten Untersuchungsausschusses bzw. der Bearbeitung aufseiten der Landesregierung. Die Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung mit dem Untersuchungsausschuss findet im Rahmen dessen statt, was die Landesverfassung dafür vorgibt. Was meine ich damit? Ich meine damit das bei uns in der Landesverfassung angelegte Ressortprinzip, nämlich dass jede Ministerin, jeder Minister seinen bzw. ihren Geschäftsbereich selbstständig und weisungsunabhängig in eigener Verantwortung bearbeitet, natürlich innerhalb der Richtlinien der Politik, die der Ministerpräsident bestimmt. Das Ressortprinzip gilt nach meiner Wahrnehmung und Erfahrung in Nordrhein-Westfalen noch mehr als in anderen Ländern. Nicht ohne Grund adressiert daher der Untersuchungsausschuss seine Beschlüsse zur Erhebung von Beweisen jeweils individuell an ein konkretes Ressort; das macht er ja nicht ohne Grund. Die Erfüllung dieser jeweils individuell adressierten Beweisbeschlüsse ist dann Aufgabe eines jeden betroffenen Ressorts und erfordert, wie wir alle wissen, einen hohen personellen und zeitlichen Einsatz. Ich bitte um Verständnis dafür, dass je nach Betroffenheit eines Hauses oder der jeweils nachgeordneten Bereiche die Erfüllung dieser zusätzlichen und umfangreichen Aufgabe im laufenden Betrieb eine besondere Herausforderung bedeuten kann und dementsprechend manchmal auch mehr Zeit in Anspruch nimmt. Das gilt insbesondere für diesen Untersuchungsausschuss, dessen Untersuchungsgegenstand sich in der praktischen Umsetzung mit Blick auf den sehr umfassenden Fragenkatalog im Einsetzungsbeschluss als sehr herausfordernd erweist. Potenziell 28.01.2026 können sehr viele Akten betroffen sein, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir uns in den Ressorts immer noch in der laufenden Aktenvorlage befinden. Es wird seitens des Ausschusses ja auch immer wieder nachgefordert. (Christian Dahm [SPD]: Nee, nee! Nachgefor- dert wird nicht!) – Oder es ist nachgefordert worden. Dass das Ganze einen enormen Umfang angenommen hat, hat selbst die Fraktion der SPD im Dezember im Untersuchungsausschuss festgehalten. Dort ist gesagt worden, dass dem Ausschuss bereits mehrere Tausend Akten übergeben worden sind. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Was für einen PUA wirklich nicht viel ist!) – Vielleicht spricht die Abgeordnete, wenn ich nicht mehr spreche. (Zurufe von der SPD: Ui!) Ich bitte darum, dass man das sieht. Allein die Lieferung der umfangreichen Akten zeigt die große Mitwirkungsbereitschaft. Das kann ich generell und für uns im Geschäftsbereich der Staatskanzlei ganz sicher sagen. Zur zweiten Frage, die ich direkt mitbeantworte: Zu den konkreten Vorgängen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration kann ich aus den eben bereits genannten Gründen keine Angaben machen. Ich verweise aber auf die Erklärung, die Frau Staatsministerin a. D. Paul gestern abgegeben hat. Außerdem hat sie bzw. ihr ehemaliges Haus bereits angekündigt, dass weitere Dinge bereitgestellt werden sollen. Sie selbst hat auch ihre Bereitschaft bekundet, als Zeugin zur Verfügung zu stehen. Ein Punkt ist mir mit Blick auf die Fragestellung wichtig. Da wird die Formulierung gewählt – ich zitiere, Herr Präsident –: „vollständig bereitgestellten Unterlagen“. Das kann ich so nicht bestätigen, denn mir ist nicht bekannt, dass Frau Staatsministerin a. D. Paul eine Vollständigkeitserklärung abgegeben hat. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Insofern bitte ich darum, dass man aus der Frage keine falsche Schlussfolgerung zieht. Wir befinden uns in der laufenden Aktenüberstellung. Das ist auch, glaube ich – bei näherer Befassung werden Sie das feststellen –, hinreichend bekannt. – Vielen Dank.
