Dagmar Hanses
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Justiz bauen wir auf Erneuerung und Nachwuchsgewinnung sowie auf Erfahrungen und Kontinuität bei Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Für die allermeisten in diesem Feld ist das nicht nur 28.01.2026 ein Beruf, sondern Berufung. Es ist eine Lebenseinstellung. Ein hohes Gerechtigkeitsbewusstsein treibt diese Berufsgruppen an. Vor dem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein flexibler Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden sollte. Denn Erfahrung ist kein Auslaufmodell. Daher stellt sich die Frage, wie richterliche Expertise länger sinnvoll genutzt werden kann. Die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte liegt in Nordrhein-Westfalen bei 67 Jahren. Diese Lebensarbeitszeitgrenze werden wir auch nicht generell erhöhen. Es ist richtig und wichtig, dass Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in diesem Alter in den Ruhestand wechseln. Beamtinnen und Beamte können aber bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres den Ruhestand hinausschieben. Diese Möglichkeit gibt es für Richterinnen und Richter bisher nicht. Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht sinnvoll, denen, die gesundheitlich dazu in der Lage sind und es ausdrücklich selbst wollen, unter fairen mitbestimmenden Bedingungen eine freiwillige Verlängerung ihres Dienstes zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Beamtinnen und Beamten benötigen Richterinnen und Richter natürlich kein dienstliches Interesse an der Verlängerung, denn sie sind unabhängig, was im Gesetz durch entsprechende Regelungen gewürdigt wird. Unser Änderungsantrag setzt genau da an. Richterinnen und Richter haben immer einen Dienstherrn, eine Dienstherrin, eine Präsidentin, einen Präsidenten, der als Korrektiv für die Interessen der Justiz steht. Deshalb gilt: Neben dem Prinzip der Freiwilligkeit der Person selbst muss es auch an den Gerichten passen. Gewählte Mitglieder des Landesrechnungshofs haben dieses Korrektiv nicht. Sie sind zu Recht noch unabhängiger als Richterinnen und Richter und haben keinen Präsidenten, keine Präsidentin, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein! – Hartmut Ganzke [SPD]: Das gibt es nicht, Frau Kolle- gin! Das wissen Sie doch genau! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das weiß sie nicht!) sodass der Landesrechnungshof an dieser Stelle ausgenommen wird. Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit. Damit werden die individuelle Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Selbstbestimmung anerkannt, was zugleich zur Stabilisierung der Justiz beitragen kann. Gleichzeitig lehnen wir aber Rufe nach einer nach oben offenen Ausweitung ab und begrenzen die maximale Verschiebung des Ruhestands auf das 69. Lebensjahr. Wir treten als Grüne zusammen mit den Landtag Gewerkschaften seit Jahren dafür ein, dass die Altersgrenzen eine Schutzfunktion erfüllen und Überlastung verhindern, verlässliche Personalplanung sichern und den Generationenwechsel ermöglichen.
