Andrea Reh
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ist die Landesregierung, insbesondere die Staatskanzlei, der Rechtsauffassung, dass, wenn Beweisbeschlüsse zur Kommunikation von Einzelpersonen nicht gefasst werden, Landtag auch die in die Akten gelangte Kommunikation dieser Personen nicht übersandt werden muss?
