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Thomas Röckemann

AfD 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Lesung habe ich dieses Gesetzesvorhaben als Teil eines politischen Narrenschiffs „Utopia“ bezeichnet, das ohne Kompass ziellos durch die See treibt. Inzwischen müssen wir feststellen: Diese Einschätzung war falsch. Die „Utopia“ treibt nicht ziellos umher. Im Gegenteil: Das von Narren besetzte Schiff wird sehenden Auges auf einen verfassungswidrigen Eisberg zugesteuert. Zur Sache: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Richter über die gesetzlich festgelegte Altersgrenze hinaus weiter im Dienst bleiben können. Begründet wird das Vorhaben mit angeblichem Personalmangel, mit demografischem Wandel und mit der Behauptung, man müsse Erfahrung länger nutzen, zunächst auf Antrag, zunächst freiwillig – Zwinkersmiley. Auf Freiwilligkeit folgt Zwang, das wusste schon Johann Hinrich Wichern. Genau das ist der Kern dieses Vorhabens. Weil die Rentenpolitik der alten Parteien gescheitert ist, sollen die Leute länger arbeiten. Die Altersgrenze im Richterdienst ist aber kein willkürlicher Wert, sie ist Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Sie dient der Gleichbehandlung, der Planbarkeit, der Bestenauslese und der Generationengerechtigkeit. Wer sie aufweicht, greift tief in die Struktur der Rechtspflege ein. Genau das macht dieses Gesetz. Es schafft ein selektives Verlängerungssystem, bei dem einzelne Richter über die Altersgrenze hinaus im Amt bleiben können, andere nicht, weil sie trotz Antrag von der Behörde nicht gewollt werden. Das verletzt das Gleichheitsgebot. Das eröffnet problematische Ermessensspielräume und macht den Richterdienst für Intransparenz und Einflussnahme angreifbar. (Beifall von der AfD) Hinzu kommt ein weiterer gravierender Punkt. Dieses Gesetz blockiert den Nachwuchs. So werden Planstellen blockiert, obwohl junge qualifizierte Juristen auf Einstellung warten. Wer es ernst mit der Zukunft der Justiz meint, darf junge Richter nicht in Warteschleifen halten, während ältere künstlich im Dienst gehalten werden. Zudem werden Beförderungsstellen blockiert. Das sorgt für Frust in der Richterschaft. Das ist ein Punkt, der bislang keine Beachtung fand. Auch der menschliche Aspekt wird völlig ausgeblendet. Der Ruhestand ist kein Luxus, sondern ein erarbeiteter Lebensabschnitt. Mit zunehmendem Alter verändern sich Belastbarkeit, Konzentration und Gesundheit. Das ist keine Geringschätzung, das ist 28.01.2026 Realität. Dieser Staat sollte Menschen nicht länger arbeiten lassen, nur weil er es versäumt hat, rechtzeitig Nachwuchs auszubilden. Jetzt ein Punkt, den Sie bewusst unterschlagen: Niemand zwingt Richter nach Erreichen der Altersgrenze in die Untätigkeit. Wer weiter arbeiten möchte, kann das doch längst tun. Pensionierte Richter sind Volljuristen. Mit dieser Qualifikation steht es ihnen frei, als Anwalt oder sogar – mit mehr oder weniger mäßigem Erfolg – als Bundeskanzler tätig zu sein. Schließlich bleibt das Grundsätzliche: Das Richteramt ist ein verfassungsrechtlich besonders geschütztes Amt. Jede Regelung, die Verbleib und Verlängerung betrifft, muss höchsten – höchsten! – Anforderungen genügen. Das tut dieses Gesetz nicht. Es schafft Unsicherheit, Ungleichbehandlung und verfassungsrechtliche Risiken. Deshalb sage ich klar und unmissverständlich: Einem Gesetz, das verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist, werden wir nicht zustimmen. Wenn Sie die Justiz stärken wollen, dann tun Sie das Richtige: (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Schaffen Sie Nachwuchsstellen, sorgen Sie für verlässliche Karrierewege, und halten Sie die Verfassung ein. Dieser Gesetzentwurf leistet nichts davon, deswegen lehnen wir ihn ab. – Guten Abend! (Beifall von der AfD)

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