Dr. Benjamin Limbach
Danke sehr. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Finanzkriminalität, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und organisierte kriminelle Strukturen stellen eine der gravierendsten Bedrohungen für unseren Rechtsstaat, für unsere Gesellschaft und für unsere Wirtschaft dar. Diese Tätergruppen untergraben Vertrauen in staatliche Institutionen, verzerren Landtag den fairen Wettbewerb und entziehen sich durch komplexe, grenzüberschreitende Strukturen zunehmend erfolgreich der Strafverfolgung. Das mag inzwischen wie eine Binsenweisheit klingen. Auch ich habe das bereits mehrfach hier und an anderer Stelle deutlich formuliert. In Nordrhein-Westfalen haben wir, diese Landesregierung, uns der Herausforderung mit aller Entschlossenheit gestellt. Wir haben in den vergangenen Jahren nicht nur die personellen und technischen Kapazitäten unserer Behörden ausgebaut, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung und anderen Ermittlungsbehörden – anders als Frau Abgeordnete Bongers das denkt – institutionell gestärkt. Mit der Einrichtung spezialisierter Einheiten wie etwa der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität und dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bündeln wir Expertise und erhöhen die Schlagkraft unserer Strafverfolgung deutlich. Diese Maßnahmen – andere Bundesländer sind schon nachgezogen – sind notwendig, um in den komplexen Geflechten von Finanzströmen und Vermögenswerten kriminelle Netzwerke erfolgreich zu ermitteln und zu zerschlagen. Lassen Sie uns bei den organisatorischen Maßnahmen, die wir als Landesregierung treffen können, nicht aus dem Blick verlieren, dass diese gesetzlichen Grundlagen nicht hinter der Realität der Kriminellen zurückstehen dürfen. Allzu oft erleben wir, dass der Staat zwar Vermögenswerte, die in keinem Verhältnis zu den angegebenen Einkommen von Verdächtigen stehen, identifiziert und die strafrechtliche Einziehung dennoch zu kurz kommt. Luxusautos, Villen und Bankkonten mit Geldern meist nicht nachvollziehbarer Herkunft müssen im Ergebnis unangetastet bleiben. Deshalb setzt sich Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Sachsen, unterstützt von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, im Bundesrat für eine grundrechtskonforme Weiterentwicklung der Vermögensabschöpfung ein, und zwar mit dem wichtigen Vorschlag einer Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft. Diese Umkehr der Beweislast würde keine Schuldvermutung ohne Grundlagen schaffen, sondern die Chancen der Strafverfolgung dort erheblich verbessern, wo heute Rechtsstaatlichkeit an praktische Grenzen stößt. Die überwältigende Zustimmung, die unser Entschließungsantrag in den Ausschüssen des Bundesrats erfahren hat, zeigt eindrucksvoll, wie wichtig und wie überfällig dieser Schritt war. Selbstverständlich erklären wir unsere Arbeit damit nicht als erledigt. Diese Initiative steht in einem 28.01.2026 breiteren Kontext und knüpft an zahlreiche fachliche Vorschläge an, die eine von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht bereits 2024 vorgelegt hat. An dieser Arbeitsgruppe aus etwa 100 Personen haben allein aus Nordrhein-Westfalen über 30 Justizbedienstete mitgewirkt, um die Vermögensabschöpfung voranzubringen. Das zeigt, wie ungeheuer motivierte Mitarbeitende die Justiz in diesem Land vorzuweisen hat und welcher Stellenwert der Vermögensabschöpfung beigemessen wird. Meine bzw. unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, nicht lockerzulassen und auf eine Umsetzung der maßgeblich Bundesrecht betreffenden Vorschläge hinzuwirken. Ziel ist eine zeitnahe Gesetzesreform, die die Einziehung krimineller Gewinne erleichtert und juristisch sauber absichert – im Interesse des Rechtsstaates und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Zuletzt haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer Herbstkonferenz im November 2025 auf das dringende Erfordernis einer schnellstmöglichen Umsetzung der Vorschläge gedrungen. Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, wenn weitere Schritte auf sich warten lassen. Lassen Sie mich abschließend Folgendes klarstellen: Finanzkriminalität und Organisierte Kriminalität bekämpft man nicht allein mit Lippenbekenntnissen, sondern mit klaren rechtlichen Instrumenten und entschlossener Umsetzung in der Praxis. Nordrhein-Westfalen trägt Verantwortung für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, für die Integrität unseres Rechtsstaates und für einen fairen, gerechten wirtschaftlichen Wettbewerb. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
