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Dr. Werner Pfeil

FDP 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Initiativen und Anträge der Opposition grundsätzlich von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt werden, ist es erfreulich, wenn sie inhaltlich gelegentlich doch aufgegriffen werden. So ist es auch bei der Vermögensabschöpfung. Auf unseren Antrag im November 2023 folgte eine Anhörung im Jahr 2024. Diese hat gezeigt, dass ein deutlich entschlosseneres Vorgehen mit mehr Personal und besseren Strukturen gerade im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erforderlich ist und Vermögensabschöpfung hierfür ein zentrales Element ist. Dabei wurde auch auf das italienische Modell hingewiesen, bei dem bei ausreichenden Indizien bereits Vermögen im Rahmen eines präventivpolizeilichen Vorgehens mit Beweislastumkehr eingezogen werden kann. Dann müssen Personen, die bestimmten kriminellen Clans oder Familien zugeordnet werden, selbst nachweisen, dass Vermögensgegenstände rechtmäßig erworben wurden. Der Kollege Rock hat eben darauf hingewiesen. All dies wurde in dem vorliegenden Koalitionsantrag jetzt aufgegriffen. Ich persönlich unterstütze ihn und dies seit 2023. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen; denn dass im Bereich der Vermögensab-28.01.2026 schöpfung in Deutschland weiterhin viel zu wenig passiert, belegen die aktuellen Zahlen. Auf unsere kürzlich gestellte Kleine Anfrage 6415 nach dem aktuellen Stand bei der Vermögensabschöpfung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Polizei von Nordrhein-Westfalen in dem Zeitraum von Anfang 2024 bis Mitte 2025, also in eineinhalb Jahren, in 2.446 Verfahren Gelder in Höhe von 90 Millionen Euro in NRW gesichert hat. Wie sich aus dem Lagebild des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen zur Organisierten Kriminalität ergibt, konnten im Rahmen verfahrensintegrierter Finanzermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität lediglich in 24 Verfahren 5,8 Millionen gesichert werden. Zum Vergleich: Laut Mitteilung eines Sachverständigen von der Staatsanwaltschaft Duisburg bei der Anhörung, von der ich eben gesprochen habe, wird von den Partnerstellen in der Reggio Calabria jährlich ungefähr 1 Milliarde Euro präventivpolizeilich abgeschöpft. Hier zeigt sich der Erfolg des italienischen Modells in tatsächlichen Zahlen. Es kann nämlich nicht sein, dass Mitglieder der Organisierten Kriminalität von ihren kriminell erworbenen Gütern teilweise luxuriös leben können, ohne den Zugriff des Staates fürchten zu müssen, und zusätzlich auch noch Sozialleistungen kassieren. Deswegen unterstützen wir den Antrag. Wir haben zudem 2023 in unserem Antrag gefordert, gemeinsam die Voraussetzungen zu schaffen, um im Bereich der Clankriminalität vermögensabschöpfende Maßnahmen in dem Umfang durchzuführen, wie sie längst kriminalpolitisch geboten sind. Es ist erfreulich, dass dem mit diesem Antrag jetzt nachgekommen werden soll. Bei anderen Forderungen, die in dem Antrag erhoben werden, bin ich aber etwas erstaunt. Wieso fordern Sie, sehr geehrte Kollegen von CDU und Grünen, die Landesregierung auf, Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden organisatorisch und technisch so auszustatten, dass sie die erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten wirksam anwenden können? Machen Sie es doch einfach. Die Möglichkeiten haben Sie als Koalition. Stellen Sie die ausreichende Zahl von Staatsanwälten ein. Folgen Sie dem Antrag der FDP. Dann haben wir dieses Problem gelöst. – Danke schön. (Beifall von der FDP)

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