landtag.nrw.de ↗

Rainer Schmeltzer

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie uns in dieser Debatte am besten zur Sachlichkeit zurückkehren. Das Thema ist kompliziert genug. Ich will noch einmal daran erinnern, wo das Ganze seinen Ausgang genommen hat. Der Fall von „Cambridge Analytica“ hat gezeigt, wie schnell Daten, Profile und Geldströme Wahlen verzerren können. Damals war die Empörung darüber sehr groß, und sie war im Übrigen auch parteiübergreifend. 28.01.2026 Das ist der Hintergrund, weshalb wir klare Regeln für politisches Targeting brauchen: keine sensiblen Daten, ausdrückliche Einwilligung, Schutz von Minderjährigen und Grenzen für Drittstaatensponsoring im Wahlfenster. Das sind die Dinge, um die es geht. Deswegen kann man sagen: Das Netz ist frei, und so soll es auch bleiben. Aber Freiheit ohne Transparenz kann ganz schnell ins Gegenteil umschlagen. Denn hier wird mit zwei Dingen gespielt, die in einer digitalen Demokratie besonders kostbar sind: mit den Daten und mit den Stimmen. Politische Werbung gehört zum Wettbewerb. Sie ist natürlich legitim. Jeder hier kennt Wahlkampf: Infostand, Haustür, Plakat, Flyer, Spot. Online kommt noch einmal ein Turbo dazu, also Anzeigen in sozialen Medien, vielleicht auch gesponserte Suchergebnisse, Videos, die wie persönliche Statements wirken. Mit Künstlicher Intelligenz lassen sich die Inhalte dabei so zuschneiden, dass sie wirken, als wären sie nur für eine Person gedacht und gemacht. Oft erkennt man nicht einmal mehr, dass das Werbung ist – massenhaft, emotional, treffsicher. Genau das ist das Problem: Urheber, Motive und Ziele werden verschleiert. Ausländische Einflussnahme wird so leichter, und orchestrierte Meinungsmache kann sich schnell als niedliches TikTok-Statement tarnen, gesteuert allerdings von professionellen PR-Maschinen. Die EU-Verordnung, um die es hier geht, ist im Oktober 2025 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Das Gesetz, worüber wir sprechen, ist das deutsche Durchführungsgesetz. Es macht die Regeln praktisch anwendbar, klärt Zuständigkeiten und Sanktionen. Worum geht es im Kern, um welche Fragen? Erstens. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, ob der Inhalt, den sie sehen, bezahlte politische Werbung ist. Zweitens. Wenn ja, wer bezahlt das? Drittens. Warum sehe ich das, auf Basis welcher Daten und Kriterien? Viertens. Was passiert bei Verstößen? Die Antworten auf diese Fragen sind grundlegend für freie Meinungsbildung und auch für fairen Wettbewerb. Seit 2022 bereits beraten wir dieses Thema im Bundesrat – gründlich, ernsthaft, aber ohne künstliches Drama. Die Länder und auch wir aus Nordrhein-Westfalen haben dabei immer wieder drei Punkte klargemacht: Erstens. Die Definition von politischer Werbung darf nicht so weit gefasst sein, dass redaktionelle Arbeit gefährdet wird. Landtag Zweitens. Medienaufsicht muss unabhängig und staatsfern organisiert sein. Drittens. Es darf keine Überregulierung geben, die kleine und lokale Anbieter erdrückt. Das ist keine Ideologie, sondern solides medienpolitisches Handwerk. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der Bund setzt mit diesem Gesetz europäische Vorgaben um. Wir achten als Länder schon selbst darauf, dass es dabei nicht zur Übererfüllung kommt. Wir passen das im Gegenteil umsichtig an föderale Strukturen an. Deshalb ist auch die Behauptung falsch, der Bund übernehme jetzt die Medienaufsicht. Ich halte im Gegenteil fest: (Sven Werner Tritschler [AfD]: Die Bundeslän- der!) Erstens. Die Medienaufsicht soll den Ländern vorbehalten bleiben. Zweitens. Hier sollen keine staatlichen Stellen, sondern die Landesmedienanstalten unabhängig und staatsfern diese Aufgabe übernehmen. Drittens. Wir verankern das alles, um es abzusichern, im digitalen Medienstaatsvertrag. Wir müssen Umsetzungsfragen ernst nehmen; das tun wir auch. Aber wir müssen auch immer wieder drei Dinge, mit denen ich schließen will, klarmachen: Erstens, was die kommunale Ebene angeht: Ehrenamtliche Strukturen und kleine Parteien dürfen nicht an Bürokratie scheitern. Wenn Nachjustierung notwendig ist, müssen wir sie ermöglichen. Zweitens. Wir müssen die Sorgen der Zeitungsverlage und des privaten Rundfunks ernst nehmen. Es gibt berechtigte Fragen zur Praktikabilität und auch zur Bürokratie. Aber ich bitte darum, dass die Debatte darüber wahr und wahrhaftig bleiben muss. Drittens zum sogenannten Chilling Effect, der hier schon Thema war: Wenn Plattformen aus Angst vor Pflichten politische Kommunikation pauschal einschränken, dann ist das ganz sicher der falsche Weg. Redaktionelle Inhalte sind ausdrücklich ausgenommen. Trotzdem müssen wir verhindern, dass aus Compliance-Sorge die politische Debatte leise gedreht wird. Das alles verdient eine ernsthafte Debatte, aber nicht Anträge wie den vorliegenden. In diesem Sinne hält die Landesregierung ihn nicht nur für unnötig, sondern für schädlich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) 28.01.2026

Alle Reden von Rainer Schmeltzer Protokoll ↗