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Christof Rasche

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Herr Minister, bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Die Staatskanzlei hat an der Stelle keine eigene Rechtsauffassung, sondern es gibt, wie ich gerade erläutert habe, eine bewährte Praxis der Abstimmung zwischen den Häusern über den Untersuchungsgegenstand. Was die Maßstäbe für die Vorlage von Daten und Akten angeht, so gibt es dafür juristisch ganz klare Regeln. Diesen Maßstab dann auf das vorhandene Aktenmaterial anzuwenden, ist Sache der jeweiligen Kolleginnen und Kollegen in den Häusern. Das wird dann anhand dieser Dinge entschieden. Diesen Maßstab wendet die Staatskanzlei auf das an, was aus der Staatskanzlei vorgelegt wird, und die anderen Häuser in eigener Verantwortung mit Blick auf ihr Datenmaterial.

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