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Bianca Winkelmann

CDU 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lehrkräftemangel ist in Nordrhein-Westfalen und bundesweit eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist unsere Antwort darauf, aber wir reagieren nicht nur quantitativ, sondern setzen zugleich auf qualitative Verbesserungen in der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer. Dieser Gesetzentwurf ist kein politischer Schnellschuss. Er stützt sich auf den umfassenden Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2025, der alle relevanten Akteure von den Hochschulen über die Ausbildungszentren bis hin zu den Schulen einbezogen hat. Die Ministerin hat gerade schon darauf hingewiesen. Die zentrale Botschaft war klar: Die Lehramtsausbildung muss noch stärker an der Schulpraxis orientiert sein. Deshalb verzahnen wir Theorie und Praxis im Bachelorstudium früher und intensiver. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird auf 30 Tage verlängert: fünf Tage mehr, die es angehenden Lehrkräften ermöglichen, erste didaktische Konzepte aktiv zu erproben. Noch wichtiger ist, dass das Berufsfeldpraktikum künftig in der Regel an Schulen und nicht mehr außerschulisch stattfindet. Warum? Weil die Herausforderungen des Schulalltags stetig wachsen und Studierende realitätsnahe Einblicke brauchen. Dieses Praktikum wird im letzten Studienjahr verankert. Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt, um eine finale Reflexion zu ermöglichen: Ist der Weg, den ich hier beschreite, wirklich meiner? Beim Lehrkräftemangel gibt es besondere Brennpunkte. Einer davon sind die technischen Fachrichtungen an Berufskollegs. Hier ermöglichen wir einen mutigen Modellversuch. Fachhochschulen erhalten die Möglichkeit, eigene Masterabschlüsse für das Lehramt an Berufskollegs zu vergeben. Warum? Weil wir in Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Bautechnik in Verbindung mit Ingenieurtechnik derzeit keine Studienmöglichkeiten haben. Die Fachhochschulen bringen ihre Stärken ein: praxisnahe Ausbildung, enge Kontakte zur Wirtschaft und technische Expertise. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dieser zeitlich befristete Modellversuch mit Einschreibungen bis 2035 schafft Raum zum Erproben und spricht möglicherweise neue Zielgruppen an. Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung vollziehen wir einen richtigen und wichtigen Perspektivwechsel. Das Studium konzentriert sich zukünftig auf ein Unterrichtsfach statt auf zwei. Daneben bleibt es weiterhin bei zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen. Das ist keine Kürzung, sondern eine Vertiefung. Bisher mussten wir Abstriche bei der fachlichen Landtag Tiefe hinnehmen. Künftig kann das eine Fach mit der gleichen Intensität studiert werden wie im Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. Gleichzeitig schaffen wir deutlich mehr Raum für sonderpädagogische Diagnostik und die Förderung von Basiskompetenzen – genau dort, wo die größten Herausforderungen liegen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir öffnen Türen an mehreren Stellen. Für Kunst, Musik und Sport erhalten Hochschulen mehr Entscheidungsspielräume für Zugangsvoraussetzungen – nach Lehrämtern differenziert, aber ohne unnötige Hürden. Besonders wichtig für Absolventinnen und Absolventen lehramtsfremder Studiengänge ist, dass wir mit Ein-Fach-Formaten im Seiteneinstieg breitere Zugangsmöglichkeiten schaffen. Dieser Schritt hat einen doppelten Effekt. Er erleichtert deutschen Fachkräften den Quereinstieg und vereinfacht die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse erheblich. Noch ein Blick auf die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung: Lehrkräfte mit anderen Lehramtsbefähigungen können sich auf diese Weise qualifizieren, ohne ihren Beruf aufgeben zu müssen. Deshalb verlängern wir die Ermächtigungsgrundlage bis 2032. Das ist ein sehr wichtiger Schritt zur Bedarfsdeckung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein durchdachtes Gesamtpaket. Wir stärken die Verzahnung von Theorie und Praxis, eröffnen innovative Wege in diesen wunderschönen Beruf, vertiefen die fachliche Qualität im sonderpädagogischen Bereich und schaffen mehr Flexibilität und Durchlässigkeit. All das tun wir mit einem klaren Ziel: künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf die Herausforderungen ihres Berufs vorzubereiten. Denn am Ende geht es um unsere Kinder und Jugendlichen, die jeden Tag in unseren Schulen sitzen. Sie verdienen qualifizierte, motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, die sie nicht nur unterrichten, sondern auch begleiten, fördern und inspirieren. Mit diesem Gesetz legen wir dafür ein solides Fundament. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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