Angela Freimuth
Die FDP-Landtagsfraktion befürwortet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung im Grundsatz, weil er Organstrukturen verschlankt, Verantwortlichkeiten klarer zuordnet und ohne zusätzliche Kosten auskommt. Nach den Beratungen liegt uns heute ein Regelwerk vor, das wir mit dem Anspruch verbinden, Governance-Qualität, Transparenz und Professionalität der Stiftung weiter zu stärken. Die Stiftung für Hochschulzulassung ist eine von allen Ländern getragene Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund, die die Vergabe stark nachgefragter Studienplätze koordiniert. Der Gesetzentwurf setzt einen Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz um und nimmt zwei zentrale Anpassungen vor: Die Auflösung des Stiftungsvorstands als Organ und eine Verfahrensvereinfachung bei der Wiederbestellung der Geschäftsführung. Das Ziel ist dabei, Doppelstrukturen abzubauen, Zuständigkeiten klarer zwischen Stiftungsrat und Geschäftsführung zu trennen und Wiederbestellungen pragmatischer abwickeln zu können. Der Stiftungsvorstand wurde 2020 eingeführt, um die Geschäftsführung in einer Modernisierungsund Neustrukturierungsphase operativ zu unterstützen. Es ist folgerichtig, dieses zusätzliche Organ jetzt zu streichen, wenn sich die Strukturen etabliert haben und der Stiftungsrat seine Rolle als strategisches Entscheidungsorgan gefunden hat. Wichtig ist dabei, dass die bisherigen Steuerungsund Kontrollfunktionen des Vorstands nicht ersatzlos entfallen, sondern im Stiftungsrat verankert und durch klare Berichtspflichten, Zielvereinbarungen und Kennzahlen zur Leistungs- und Qualitätssteuerung hinterlegt werden. Mit der Änderung der Organregelungen und der Aufhebung des bisherigen Stiftungsvorstands werden die Aufgaben auf Stiftungsrat und Geschäftsführung konzentriert, was Transparenz und Effizienz stärkt. Für uns als Freie Demokraten ist dabei entscheidend, dass diese Konzentration der Verantwortung mit professionellen Aufsichtsstrukturen einhergeht, etwa durch standardisierte Berichte und Risikomanagement, ohne ein neues Bürokratiemonster zu schaffen. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Geschäftsführung: Künftig kann der Stiftungsrat bei der Wiederbestellung auf eine erneute öffentliche Ausschreibung verzichten, wenn er die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber zuvor ausdrücklich zur erneuten Kandidatur aufgefordert hat. Diese Option auf einen Ausschreibungsverzicht ist sinnvoll, weil er Verfahren beschleunigen, Kontinuität Landtag sichern und Kosten sparen kann, gerade wenn sich eine Geschäftsführung in einer anspruchsvollen Phase bewährt hat. Gleichzeitig muss klar sein, dass der Verzicht auf eine Ausschreibung nicht zu Intransparenz oder Selbstrekrutierung führen darf. Für die FDP-Fraktion sind deshalb objektive Leistungsbewertungen, dokumentierte Entscheidungsgründe des Stiftungsrats und eine regelmäßige externe oder unabhängige Evaluation der Arbeit der Geschäftsführung zentrale Anforderungen, an denen sich die Praxis künftig messen lassen muss. Mit der Auflösung des Stiftungsvorstands steigen die Anforderungen an Professionalität, Steuerungsfähigkeit und Compliance im Stiftungsrat. Die FDP-Fraktion erwartet, dass der Stiftungsrat über ausreichende In-formationsrechte, ein strukturiertes Berichtswesen und ein klares Verständnis seiner strategischen Aufsichtsfunktion verfügt. Die vorgesehenen redaktionellen Anpassungen zum IT-Beirat sind aus unserer Sicht dann sinnvoll, wenn sie IT-Kompetenz, Cybersicherheit und Nutzerorientierung in der Hochschulzulassung messbar stärken. Gerade weil Hochschul-zulassungsverfahren in hohem Maße digital sind, muss Digitalisierung als Kernaufgabe der Stiftung verstanden und entsprechend professionell gesteuert werden. Der Gesetzentwurf weist keine zusätzlichen Kosten aus und zielt ausdrücklich auf Bürokratieabbau und Vereinfachung der Gremi-enstrukturen. Das entspricht unserer Vorstellung einer schlanken, effizienten öffentlichen Verwaltung; zugleich erwarten wir, dass die angestrebten Wirkungen – zum Beispiel schnellere Entscheidungswege, reduzierte Gremienaufwände und stabilere Prozesse – nach einer angemessenen Frist evaluiert werden können. Das Gesetz soll sowohl Bürokratie abbauen als auch die Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit der Stiftung für Hochschulzulassung nachhaltig stärken. Daher stimmt die FDP-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zu. Vielen Dank.
