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Dr. Benjamin Limbach

28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den regierungstragenden Fraktionen zunächst dafür, dass sie mit ihrem Antrag im letzten Sommer den Anstoß dazu gegeben haben, es unseren Richterinnen und Richtern zu ermöglichen, ihr verantwortungsvolles Amt freiwillig bis zur Vollendung des 69. Lebensjahrs auszuüben. Das diesbezügliche Gesetz beraten wir heute abschließend. Ich will auf die Bedenken, die geäußert worden sind, kurz eingehen. Wir haben in den letzten zehn Jahren Erfahrungen mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 67. Lebensjahr gewinnen können. Diese Erfahrungen zeigen, dass immer nur ein Teil der vor dem Ruhestand stehenden Richterinnen und Richter von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch macht, wie übrigens auch von der umgekehrten Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen. Zu keinem Zeitpunkt in den letzten zehn Jahren war die ausgewogene Altersstruktur der Richterschaft Landtag gefährdet, waren die Einstellungschancen jüngerer Juristinnen und Juristen oder die Beförderungschancen von Richterinnen und Richtern in Gefahr. Seien Sie versichert, das wird nicht anders sein, wenn wir diese Verlängerungsmöglichkeit nun moderat über das 67. Lebensjahr hinaus nochmals erweitern. Außerdem bin ich sicher, dass die Möglichkeit, Verlängerungsanträge in extremen Einzelfällen auch abzulehnen, mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist. Insoweit will ich heute Abend keine verfassungsrechtliche Vorlesung halten, sondern mit Erfahrungen argumentieren. Sowohl in Bayern als auch in unseren beiden größten Nachbarländern Niedersachsen und Hessen sehen die Richtergesetze vor, dass Verlängerungsanträge aus zwingenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden können, und das zum Teil seit weit über zehn Jahren. Nirgends sind negative Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht worden. Nach all dem glaube ich, mit guten Gründen um Ihre Zustimmung werben zu dürfen, dass unsere lebensälteren Richterinnen und Richter, wenn sie es denn wollen, ihre wertvollen Erfahrungen und ihre hohe Motivation zukünftig auch über den 67. Geburtstag hinaus in den Dienst unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger stellen dürfen. – Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Das war ja eher ein Werbeblock!)

Protokoll ↗