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Andreas Bialas

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgabe ist zunächst, ein Spannungsverhältnis auszuhalten. Einerseits geht es um das Interesse des Zurechtkommens, des Bewältigens des Lebens und der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen mit den Problemen des Aufwachsens, des Hineinwachsens in eine Gesellschaft und auch der Gefahren, die es dabei gibt. Auf der anderen Seite stellen wir zu Recht Erwartungen einer gelingenden Sozialintegration an Kinder und Jugendliche, dass sie sich also in eine gesellschaftliche Normenstruktur und ein spezifisches Anforderungsprofil und nicht zuletzt natürlich die geforderten auch rechtlichen Verhaltensweisen einpassen. Ich darf mich für den Antrag bedanken und auch dafür, dass er immer wiederkommt, weil die Notwendigkeit nach wie vor besteht. Er stellt auch einen erfrischenden anderen Ansatz dar – im Gegensatz zu dem verkürzten, den wir in letzter Zeit häufig gehört haben, dass Kinder eher verurteilt werden können müssen – und weitet das Problem jugendlicher Delinquenz hin zu einer umfassenderen Betrachtung und vor allen Dingen einem Aufzeigen von Änderungsnotwendigkeiten der realen Lebensverhältnisse, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Wir werden der Überweisung natürlich gerne zustimmen. Lassen Sie mich dennoch einige Gedanken formulieren. Ich meine im Folgenden nicht die sehr wenigen und sehr spektakulären Fälle unfassbarer Gewaltanwendungen, die wir aus der Presse kennen und für die eines sehr klar sein muss, nämlich Schutz anderer Menschen. Pädagogik ist beileibe nicht allmächtig. Da, wo Grenzen brutal deutlich überschritten werden, muss der Schutzgedanke für andere primär greifen. Diesem Phänomen muss entgegnet werden. Dieser Vorschlag wurde auch teilweise genannt, wir hatten aber auch schon einmal besprochen, das im Rahmen des PsychKG aufzugreifen. Lassen Sie uns das Thema der Jugendkriminalität und die Scheinlösung der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aber nicht stetig auf dem Rücken dieser Fälle besprechen. Auch wenn sich hier die vollmundige, hart durchgreifende Rhetorik feiert, wird das dem Thema in keinster Weise gerecht und blendet etliches aus. Erstens. Kinder und Jugendliche sind zunächst in einem sehr, sehr hohen Maße Opfer von Kriminalität. Sie sind oftmals einem hohen Druck von Eltern und Erwachsenen, von anderen Kindern und Jugend-28.01.2026 lichen ausgesetzt. Es ist daher von immenser Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche zunächst einmal als Opfer begriffen werden, ihnen ein Schutzraum gestellt wird und wir ihnen angemessene Handlungsmöglichkeiten bieten, dass wir uns schlicht und ergreifend kümmern – gegen körperliche Angriffe, Mobbing, Diebstahl, Raub, Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Stalking, Internetkriminalität und sexualisierte Gewalt. Zweitens. Regelverstöße, Überschreitungen, Grenzverletzungen sind normale, erwartbare und bei fast allen vorkommende Begleiterscheinungen des Erwachsenwerdens. Sie gehören zum Erwachsenwerden dazu – leider. Die Überschreitungen sind aber weder überraschend, noch taugen sie zu Abendlanduntergangserzählungen. Wichtig ist, dass diesen Regelverletzungen und dabei eben auch strafrechtlichen Verstößen schnell und deutlich eine Grenze gesetzt wird. Prügelnde Kinder beispielsweise in einer Grundschule sind nicht sich selbst zu überlassen – weder die Geprügelten noch die Prügler. Es fängt nicht bei den Gerichten an – da hört es möglicherweise auf. Ein Einschreiten und Klarstellen, dass Regelverstöße wahrgenommen werden und Regelkonformität eingefordert wird, sind überall und niedrigschwellig zu fordern. Nicht kalte Härte ist nötig, sondern hingucken, korrigieren, begleiten und vor allen Dingen konsequent sein. Kinder werden oftmals sowohl als Opfer wie auch als Täter schlicht allein gelassen. Vielfach laufen sie unter dem Radar der Wahrnehmung. Drittens: Betrachtung geschlechterspezifischer Delinquenz. Wir sollten sehr genau hinsehen, wo insbesondere Gewaltanwendung ein Phänomen spezifischer Männerbilder und biologischer Konstitutionen, aber auch gruppendynamischer Prozesse ist. Es ist gut, wenn der pädagogische Gedanke trägt, also Prävention, Opferverhinderung und Opferbegleitung, Hilfen und Perspektiven zu angemessenen Verhaltensweisen, also Sozialisationsforderungen und Sozialisationsangebote. Wir müssen vorrangig vom Kind aus denken, Erziehungsangebote und Hilfen schaffen und die Rahmenbedingungen friedlichen Umgangs formen und einfordern – im Elternhaus, in der Schule, in den Gruppen, in den Vereinen etc. Also: Ausstieg auch vom Ausstieg aus der Erziehung. Es muss dringend etwas getan werden, und Ihnen, liebe regierungstragende Fraktionen, läuft die Kriminalität weg, sie galoppiert geradezu weg – auch die Jugendkriminalität. Sie kommen seit Jahren mit dem Argument „ohne unsere Maßnahmen wäre es noch schlimmer“. Ich glaube das nicht. Diese Rechtfertigung, meistens aus der CDU, für den Anstieg trägt nicht. Sie lösen die Probleme nicht, da Sie schlicht die falschen Rezepte nutzen. Der selektive und verkürzte Blick ist falsch, da Sie immer ganz schnell am Landtag Ende sind, wenn es jenseits von Strafschärfung, mehr Technik und mehr Personal um den gesamtgesellschaftlichen Lösungsansatz und vor allen Dingen den interministeriellen Lösungsansatz in Kooperationen geht. Wer die Aspekte der Jugendkriminalität allein strafrechtlich und strafschärfend lösen möchte, löst das Problem nicht auf, sondern begibt sich in eine immer drastischer werdende Abwärtsspirale.

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