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Plenarprotokoll 8/24

18.12.2025 · 415 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (57)CDU (34)SPD (33)BSW (26)

Ulrike Liedtke

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Bildschirm ganz herzlich zur nun schon 24. Sitzung des Landtages Brandenburg. Es ist 9.30 Uhr, und wir beginnen jetzt mit unserer Sitzung. Ich darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich um Abstimmung bitten: Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Damit ist die Tagesordnung einstimmig angenommen worden. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2, 3 und 5 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die zeitweilige oder ganztägige Abwesenheit von Frau Ministerin Schneider, Herrn Minister Freiberg sowie der Damen und Herren Abgeordneten John, Matzies, Muxel, Simon und Zimmermann angezeigt. Ich eröffne Tagesordnungspunkt 1. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Lausitz im Aufbruch – Impulse für ganz Brandenburg: Bilanz und Ausblick zu fünf Jahren Strukturstärkungsgesetz Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/2142 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2216 (Neudruck) Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2221 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2222 in Verbindung damit: ICE-Fernverkehrshalt in Cottbus schaffen – Strukturinvestitionen langfristig sichern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2013 (Unruhe) – Ich bitte um Ruhe, denn wir sind schon beim ersten Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Aussprache. Sie wird durch Herrn Abgeordneten Scheetz für die SPD-Fraktion eröffnet. – Wir warten noch einen ganz kleinen Moment, bis alle ruhig sind. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Lausitz sprechen, dann reden wir nicht über irgendeine Region in Brandenburg, sondern über einen Landesteil, in dem sich zeigt, ob Politik ihr Wort hält oder nicht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aha!) Viele Menschen in der Lausitz haben nach 1990 erlebt, wie es ist, wenn Versprechen nicht gehalten werden: Betriebe wurden geschlossen, Strukturen sind weggebrochen und Biografien gebrochen. Ich selbst habe eine sehr enge familiäre Verbindung in die Region Weißwasser – ich habe dort eingeheiratet – und weiß, wie tief diese Erfahrungen sitzen, wie skeptisch viele sind, wenn wieder große Versprechungen gemacht werden. Ich weiß aber auch, wie herzlich und offen die Menschen sind, wenn Vertrauen gewachsen ist. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Als wir über den Kohleausstieg sprachen, standen genau diese Erinnerungen wieder im Raum, die Sorge, dass es wieder so werde wie damals, nach dem Motto: „Erst kommt der Ausstieg, dann das Abwickeln.“ Wir als SPD haben gesagt: Diesmal nicht! Diesmal sagen wir nicht: „Das ist ein Problemgebiet“, sondern: „Dort entsteht eine Zukunftsregion.“ Heute, ein paar Jahre nach Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetzes, können wir sagen: Wir halten Wort. Die Lausitz ist im Aufbruch. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen dort und in Gesamtbrandenburg. (Beifall SPD und BSW) Natürlich könnte ich jetzt mit ganz vielen Zahlen um mich werfen. Die gibt es auch, und sie zeigen, dass viel passiert. Das werden meine Kollegen Wolfgang Roick und Lars Katzmarek später vertiefen. Das Entscheidende ist für mich etwas anderes: In der Lausitz ist aus dem Gefühl der Bedrohung ein Gefühl der Möglichkeit geworden. Wo früher die Frage stand: „Was kommt nach der Kohle?“, sehen wir heute Baustellen, neue Firmen, neue Institute, neue Ausbildungsplätze. Wo das Bild vom sterbenden Revier im Kopf war, sehen wir heute die Idee einer Energie- und Industrieregion der Zukunft. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Brandenburg ist da nicht Nachzügler, sondern ganz vorne. Im Vergleich zu anderen Kohlerevieren, ob in Sachsen oder Nordrhein-Westfalen, ist die brandenburgische Lausitz deutlich weiter, deutlich sichtbarer im Wandel. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis konsequenter Arbeit im Land, in den Kommunen und vor allem in der Region selbst. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Eines war uns als SPD von Anfang an wichtig: Strukturwandel darf kein Projekt von oben sein. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ideen entstehen nicht im Ministerium, sondern in den Städten und Dörfern, Hochschulen, Vereinen, bei engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Diese Ideen werden in den Werkstätten der Wirtschaftsregion Lausitz beraten und geschärft. Von dort gehen die Vorschläge weiter zum Lausitzbeauftragten, in die Ministerien, in die gemeinsame Entscheidungsrunde von Bund und Land. Nicht wir in Potsdam entscheiden allein, was gut für die Lausitz ist, sondern wir entscheiden mit der Lausitz gemeinsam. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt viele Erfolgsgeschichten, auf die wir stolz sein können: neue Arbeitsplätze in Industrie und Forschung, kommunale Projekte, die Dörfer und Städte lebenswerter machen. All das erzählt eine Botschaft: Die Lausitz hat eine Perspektive. Aber – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –: Dieser Erfolg ist noch nicht überall im Alltag angekommen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach nein?) Wer jeden Tag um seinen Arbeitsplatz bangt, wer keinen Hausarzt in erreichbarer Nähe findet, wer das Gefühl hat, dass alles teurer und komplizierter wird, den überzeugen keine schönen Balkendiagramme. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aha!) Dezember 2025 7 Unsere Aufgabe ist es deshalb, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen, neben den bisher schon erfolgreich umgesetzten Projekten auch die angekündigten Projekte fertigzustellen, Gelder nicht nur in Aussicht zu stellen und zu verabreden, sondern in konkrete Verbesserungen vor Ort, in gute Jobs, gute Infrastruktur und gute Daseinsvorsorge zu übersetzen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir müssen die Menschen noch besser mitnehmen – mit Transparenz, mit dem ehrlichen Benennen von Problemen und mit der Einladung, mitzumachen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir sicherlich bei einer der größten Aufgaben der nächsten Jahre, der Fachkräftesicherung in der Lausitz. Am Anfang stand die Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen. Heute hören wir von Unternehmen, Kliniken und Kommunen vor allem eines: Wir finden nicht genug Leute. Wenn der Strukturwandel ein Erfolg bleiben soll, müssen wir junge Menschen in der Region halten, Rückkehrerinnen und Rückkehrer gewinnen und neue Fachkräfte von außen anziehen, und zwar aus allen Teilen Deutschlands und, ja, auch aus dem Ausland. Dafür braucht es gute Bildungs- und Lebensbedingungen sowie offene Kommunen. Fachkräftesicherung ist keine Fußnote des Strukturwandels, sie ist einer der entscheidendsten Prüfsteine. Die Lausitz hat allen Grund, stolz zu sein. Sie ist schon heute ein Ort, an dem Energiepolitik, Industriepolitik, Klimapolitik und Regionalentwicklung zusammen gedacht und praktisch ausprobiert werden. Was hier gelingt, ist eine Blaupause für andere Regionen in Deutschland und Europa. Die Lausitz braucht kein Mitleid, sie braucht Respekt – Respekt für die Menschen, die über Jahrzehnte harte Arbeit in Tagebauen und Kraftwerken geleistet haben, Respekt für alle, die jetzt mit Mut Neues aufbauen, Respekt für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die Verantwortung übernehmen, während die AfD Angst und Untergangsszenarien verbreitet. (Beifall SPD und BSW – Zuruf von der AfD: Die meisten sind von der AfD!) – In Ihrer Traumwelt vielleicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als SPD haben wir versprochen: Wir werden diesen Weg des Strukturwandels verlässlich begleiten. Wir stehen dazu, dass der Kohleausstieg notwendig ist – für den Klimaschutz, für kommende Generationen –, wir stehen aber genauso dazu, dass wir niemanden zurücklassen wollen, nicht die Beschäftigten, nicht die Kommunen, nicht die jungen Menschen, die sich fragen: Bleibe ich hier oder gehe ich weg? (Beifall SPD) Der Kompass der SPD für die Lausitz ist klar: Es geht um eine starke Wirtschaft mit neuen, zukunftsfesten Arbeitsplätzen, Wertschöpfung in der Region und einer starken Rolle in der Energie- und Industriepolitik. Es geht um soziale Sicherheit mit guter Daseinsvorsorge und fairen Übergängen für die Beschäftigten. Und: Es geht um die Stärkung der Gemeinschaft mit vielfältiger Beteiligung und Vertrauen. Wenn wir diesen Dreiklang halten, dann wird aus dem heutigen Aufbruch dauerhaft ein Aufstieg für die Lausitz und damit für ganz Brandenburg. Denn eines ist unverrückbar: Eine starke Lausitz macht ganz Brandenburg stark. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Ich möchte gerne Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen: Schülerinnen und Schüler des Wolkenberg-Gymnasiums Michendorf. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Berndt für die Fraktion AfD fort. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein brandenburgischer Landtag, der nicht eine Art Volkskammer sein will, (Zuruf von der SPD: Sie sind in der DDR hängengeblieben!) darf in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Transformation in der Lausitz“ am 18. Dezember 2025 nicht den Brandbrief der Elternschaft der Cottbusser Regine-Hildebrandt-Schule vom 10. Dezember 2025 übergehen. Dieser aufsehenerregende Brief beschreibt, wie einheimische Schüler und Lehrer von ausländischen Schülern beraubt, bedroht und geschlagen werden; er beschreibt die Transformation der Regine-Hildebrandt-Schule von einer Bildungsstätte zu einem Vorbürgerkriegsort. (Unmut bei der SPD)

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Ulrike Liedtke

Entschuldigen Sie, bitte, Herr Abgeordneter, haben Sie die falsche Rede erwischt? Wir sind bei der Lausitz.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, wenn Sie mir zugehört hätten, würden Sie den Zusammenhang verstehen. Vielleicht verstehen Sie ihn jetzt. Ich sage Ihnen noch einmal: Dieses Thema der Transformation, auch der Regine-Hildebrandt-Schule, gehört zum großen Thema der Transformation, um die es ja heute geht. Denn die Transformation, Herr Ministerpräsident, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, beinhaltet nicht nur Verkehrswende, Energiewende und Wärmewende, sondern auch, um mit Yascha Mounk zu sprechen, aus einer monoethnischen Gesellschaft eine multiethnische und multikulturelle Gesellschaft zu machen, (Uwe Adler [SPD]: Missbrauch des Tagesordnungspunktes!) ein verantwortungsloses Experiment, Herr Adler, ein verantwortungsloses Experiment mit Menschen und mit entsetzlichen Folgen. (Uwe Adler [SPD]: Missbrauch des Tagesordnungspunktes!)

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Ulrike Liedtke

So, Entschuldigung …

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Hans-Christoph Berndt AfD

Das von Ihnen hier thematisierte Strukturstärkungsgesetz …

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, einen ganz kleinen Moment. – Noch einmal solche Zurufe, und es gibt Ordnungsrufe. Es ist jetzt wirklich ganz deutlich von mir gesagt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren, das von Ihnen hier und heute thematisierte Strukturstärkungsgesetz gehört zur Agenda der sozialökologischen Transformation, deren einflussreichstes Gremium, das Weltwirtschaftsforum, bezeichnenderweise überhaupt keine demokratische Legitimation hat. Herr Scheetz, der Strukturwandel, der auch hier in der Lausitz durchexekutiert werden soll, ist ein Projekt von oben; er ist das Projekt des Weltwirtschaftsforums und der EU, und er ist nicht die Folge einer demokratischen oder einer organischen und natürlichen Entwicklung. Es gibt keinen Grund, fünf Jahre Strukturstärkungsgesetz zu feiern. Es gäbe vielleicht Grund für die Damen und Herren der SPD, mal zuzuhören, um ihren Gesichtskreis zu erweitern. Deutschland, sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrter Herr Scheetz, ist seit drei Jahren in der wirtschaftlichen Rezession. Brandenburg ist nach dem Verebben des Tesla-Effekts das Bundesland mit der schlechtesten bzw. zweitschlechtesten wirtschaftlichen Bilanz. Das Strukturstärkungsgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, hat die Strukturen in der Lausitz nicht gestärkt, wie es versprochen hat; es hat für eine gewisse, aber unzureichende Kompensation gesorgt. Die Beschäftigung im produzierenden Gewerbe ist rückläufig. Die Arbeitsplatzbilanz wird nur dann positiv, wenn man die direkt in der Braunkohle Beschäftigten gegen die neuen und neu angekündigten Arbeitsplätze rechnet. Wenn die indirekt mit der Braunkohle verbundenen Arbeitsplätze hinzugerechnet werden, wird die Arbeitsplatzbilanz krass negativ.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Selbstverständlich, Herr Bretz.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Berndt, vielen Dank, dass Sie die Nachfrage zulassen. Herr Kollege Dr. Berndt, Sie haben die Gabe, wenn man Ihnen zuhört, einem die Lebenslust am Morgen schon erheblich zu vermiesen. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Meine Frage an Sie ist einfach: Haben Sie zur Abwechslung von Ihren ganzen Negativtiraden auch mal ein Beispiel für Optimismus, für Lösungsvorschläge? Haben Sie Ideen, die Sie hier transportieren können? (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Geht es Ihnen irgendwie einmal um Zukunft und um Gestaltung? Ich würde mich freuen, von der größten Oppositionsfraktion in diesem Hause zur Abwechslung einmal etwas Aufbauendes zu hören. Haben Sie die Gabe, auch mal etwas Aufbauendes zu vermitteln, Herr Dr. Berndt?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Bretz, haben Sie die Gabe, irgendwann mal eine wirkliche inhaltliche Frage zu stellen? Ich habe den Eindruck, Sie haben diese Gabe nicht. Ich sage Ihnen eines: Mir verdirbt es nicht die Laune, wenn ich mir die Wahrheit vor Augen führe. (Zurufe von der SPD: Ah!) Offensichtlich brauchen Sie Ihre Märchen, um über Ihre ganzen Lebenslügen hinwegzukommen. (Beifall AfD) Herr Bretz, Sie sind doch in der Christlich Demokratischen Union. Vielleicht erinnern Sie sich an das schöne Bibelwort: Die Wahrheit wird euch frei machen. – Ich erzähle hier die Wahrheit, gegen die Lügen der Volkskammer, die Sie hier auftischen. (Beifall AfD) Dezember 2025 9 Das wird uns frei machen, und das ist die Grundlage dafür, dass es in Brandenburg wieder besser wird. Ich sage noch einmal: Die mit dem Strukturstärkungsgesetz verbundenen Probleme sind deshalb gravierend, weil der Staat der Investor und der Auftraggeber ist und die Arbeitsplätze vorrangig von staatlich organisierten Behörden geschaffen werden. Ja, die Universitätsmedizin in Cottbus ist eine gute Sache. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Aber sie verschafft dem Land kein industrielles Rückgrat. Wäre es anders, dann müsste Mecklenburg-Vorpommern mit seinen zwei Universitätskliniken die wirtschaftliche Lokomotive in Deutschland sein, ist es aber nicht. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, es hätte natürlich anders aussehen können, wenn Sie unsere Vorschläge für eine Sonderwirtschaftszone aufgegriffen hätten, weil da die Entwicklung von unten kommt und nicht von oben. Mit dem Strukturstärkungsgesetz wird unsere wirtschaftliche Zukunft in den entscheidenden Kenngrößen, Herr Stohn, industrielle Wertschöpfung und private Investitionen, nicht besser, sondern schlechter. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Natürlich.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Stohn, bitte.

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Erik Stohn SPD

Vielen Dank, Herr Dr. Berndt, dass Sie die Unimedizin aufgegriffen und auch mal etwas Positives gesagt haben. Sie haben von einer Lokomotive gesprochen, auch von fehlenden Industriearbeitsplätzen. Ich darf Sie fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass mit dem ICE-Bahnwerk 1 200 Industriearbeitsplätze entstehen und dass das vielleicht auch eine gute Nachricht für die Lausitz sein könnte.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ja, Herr Stohn, das ist mir bewusst, aber Ihnen ist hoffentlich bewusst, dass auch in der Lausitz an der Braunkohle direkt und indirekt über 13 000 Arbeitsplätze hängen. Sie sehen, dass dieses ICE-Werk dort, wie ich ja sagte, für eine gewisse Kompensation sorgt, aber nicht für eine ausreichende. Das ist einfach die Wahrheit. (Beifall AfD) Ich führe noch zwei weitere Beispiele an, Herr Bretz, um Ihnen die Laune weiter zu verderben und den anderen einfach die Wahrheit zu sagen, ein realistisches Bild der Lage zu zeichnen. Ich nenne die Spreewaldkonserve in Golßen, und ich nenne die Glasmanufaktur in Tschernitz, zwei Werke, in denen jeweils über 200 Beschäftigte – in Tschernitz kurz vor Weihnachten – ihre Arbeitsplätze verlieren, und zwei Werke, in denen die Arbeitsplätze abgebaut werden, weil die Energiekosten hoch sind. Die Energiekosten sind so hoch, dass die Produktion unrentabel wird. Das ist das Leitmotiv der Wirtschaft in Deutschland und in Brandenburg. Das ist die Folge der Energiewende, das ist die Folge Ihrer Transformationspolitik, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall AfD) In Tschernitz und in Golßen geht es nicht darum, dass keine Fachkräfte da wären, Herr Scheetz. Es geht ganz einfach um die viel zu hohen Energiepreise. Diese Beispiele stehen für viele. Wie dramatisch die Folgen für Deutschland insgesamt geworden sind, macht auch der Brandbrief von Brandenburger Gewerkschaftern und Betriebsräten an den Bundeskanzler deutlich. Ich habe ihn hier bereits einmal zitiert, zur Freude von Herrn Rüter, wenn ich mich richtig erinnere. Ich zitiere ihn noch einmal mehr, weil es so wichtig ist. Was schreiben die Brandenburger Betriebsräte und Gewerkschafter an den Bundeskanzler? „Es ist 5 nach 12 […], wir befinden uns in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. […] Der Doppelausstieg aus Kernenergie und Kohle hat Deutschland abhängig gemacht von unzuverlässigem PV- und Windstrom und teuren Gasimporten. […] Noch nie war unsere Stromversorgung so teuer und unsicher. Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, die deutsche Energiewende droht, den Wirtschaftsstandort Deutschland – und damit auch alle unsere Kolleginnen und Kollegen – zu überfordern. Wir erwarten statt weiteren Durchhalteparolen und Schönrednerei endlich klare Aussagen und Signale, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um die Fehlentwicklungen in der deutschen Energie- und Klimapolitik zu korrigieren […].“ Sehen Sie mal, Herr Bretz, diese Leute da wachen nicht mit guter Laune auf; sie haben Sorgen um ihre Arbeitsplätze, sie haben Sorgen um ihre Zukunft. Sie mit Ihren Diäten hier können gut gelaunt jeden Tag ins Parlament gehen, weil Sie sich in Ihrer satten und bequemen Mehrheit wohlfühlen können. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, der Brief, aus dem ich eben vorgelesen habe, datiert vom 3. Juli 2025 und wurde unter anderem vom Konzernbetriebsratsvorsitzenden und vom Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der LEAG sowie vom Betriebsratsvorsitzenden der BASF Schwarzheide unterschrieben. Erst Anfang dieser Woche warnten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der Chemie- und Pharmaindustrie erneut vor einem deutlichen Abbau von Industriearbeitsplätzen und forderten eine wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung über den angekündigten Industriestrompreis hinaus; das können Sie in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 12. Dezember nachlesen. Kein Wunder, sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrter Herr Bretz, dass in der „MAZ“-Umfrage vom 16. Dezember über 90 % der Befragten angaben, sich um den Wirtschaftsstandort Deutschland Sorgen zu machen. Die CDU, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer, gehört nicht dazu; die findet das alles super. Erinnern Sie sich an die Kernaussagen der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA? Ohne sichere und günstige Energie keine Industrie. Ohne Industrie keine Wirtschaftskraft. Ganz einfache Zusammenhänge! Wie gültig sie sind, sehen wir am wirtschaftlichen Niedergang Deutschlands. Ihr Antrag zur Aktuellen Stunde und Ihr Entschließungsantrag, Herr Scheetz und sehr geehrte Damen und Herren, zeigen, dass Sie nicht bereit, nicht willens und offensichtlich auch nicht in der Lage sind, den dringenden Forderungen der Betriebsräte und der Gewerkschaften nachzukommen, die Energie- und Klimapolitik zu ändern. Im Gegenteil: Das von Ihnen gefeierte Programm Net Zero Valley bedeutet, diese Fehlentwicklung fortzusetzen und sogar zu intensivieren. (Beifall AfD) Der Kernsatz im Zusammenhang mit dem Net Zero Valley lautet: Der EU-Net-Zero-Industry-Act hat das Ziel, die europäische Industrie klimaneutral zu gestalten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. – Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Widerspruch in sich. Das geht nicht zusammen auf, schon gar nicht, wenn sich führende Länder wie die USA, Indien und China von dem Dogma bzw. Fetisch der „Klimaneutralität“ verabschieden oder schon verabschiedet haben. Ihr erhoffter Wettbewerbsvorteil durch „klimafreundliche Produktion“ ist reine Fantasie. Haben Sie denn schon vergessen, Herr Scheetz und sehr geehrte Damen und Herren, dass ArcelorMittal die Pläne zur Dekarbonisierung der Stahlproduktion in Bremen und Eisenhüttenstadt gestoppt hat, weil es nicht funktioniert? Im Übrigen setzen Sie mit Ihrem Net Zero Valley den Kardinalfehler Ihrer Politik fort: Sie bauen eine mit Subventionen geförderte Kunstwelt auf. Sie schaffen keine wirtschaftlich solide Basis und keine konkurrenzfähige Industrie. (Beifall AfD) Dies hat noch zwei fatale Nebeneffekte, die ich zumindest antippen will: Das eine ist, dass Ihre Transformationspolitik, Ihre Umgestaltungspolitik auch unsere Natur- und Kulturlandschaft verdirbt und zerstört. Wenn jetzt in Schipkau das höchste Windrad der Welt errichtet wird, dann ist dies allenfalls für die Öko-Mafia ein Grund zur Freude, für uns als Brandenburger, als Menschen, die ihre Heimat lieben, nicht. (Beifall AfD) Ein weiterer negativer Seiteneffekt Ihrer Politik ist die Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen. Zur Lage dieser kleinen und mittleren Unternehmen, die für unsere Brandenburger Wirtschaft entscheidend sind, wird sich nachfolgend mein Kollege Jean-Pascal Hohm äußern. Von mir aus nur so viel: Es hat ja seinen Grund, sehr geehrte Damen und Herren der Regierung und der CDU, dass die famose Cottbuser Mittelstandsinitiative zu ihren Beratungen nicht Louis Klamroth und vielleicht Stefan Rahmstorf einlädt, sondern Peter Hahne und Fritz Vahrenholt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Scheetz angemeldet. Bitte schön. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Ludwig Scheetz SPD

Herr Dr. Berndt, ich verstehe ja, dass es Sie ärgert, dass Sie mit Ihren Vorhersagen zur Entwicklung der Lausitz falschlagen und falschliegen. Sie zeichnen hier Untergangsszenarien, die mitnichten eintreten. Sie reden davon, dass Arbeitsplätze abgebaut werden. (Lars Hünich [AfD]: Sie entwickeln sich immer mehr zu Herrn …! – Weitere Zurufe von der AfD) – Habt ihr es bald? (Lars Hünich [AfD]: Sie müssen es haben!) Ich habe schon ausgeführt: Wir stehen vor einer großen Herausforderung. Aber es werden eine Menge neuer Arbeitsplätze in der Lausitz entstehen bzw. sie sind schon entstanden. (Beifall SPD und CDU) Es beginnt mit dem Bahnwerk in Cottbus. Ich weiß, Sie können es nicht mehr hören; insbesondere Herr Kubitzki kann es nicht mehr hören. Aber es ist nun einmal Fakt, dass dieses Projekt erfolgreich ist. Wir haben andere Dinge wie den Lausitz Science Park, ChesCo, natürlich die Medizinische Universität Lausitz, den Schwerpunkt Luft- und Raumfahrttechnik an der BTU und Dezember 2025 11 die LEAG. Die LEAG stellt doch nach dem Kohleausstieg nicht ihren Betrieb ein. Sie überlegt, wie sie neue Geschäftsfelder erschließen kann, um weiterhin wichtiger Partner in der Region zu bleiben und ihre Energiekompetenz auch in Zukunft in die Lausitz einzubringen. (Beifall SPD und BSW) In der Region entstehen so viele Arbeitsplätze, dass die Frage berechtigt ist, wie es überhaupt gelingen kann, diese ganzen Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzen, die die Arbeit dann am Ende ausführen. Das ist die Realität. (Zurufe von der AfD) Von Ihnen habe ich nichts Substanzielles gehört. Was ist eigentlich Ihr Plan für die Lausitz, außer davon zu reden, dass Menschen mit Migrationshintergrund aus der Lausitz weggeschafft werden sollen? Ich habe von Ihnen nichts gehört. (Beifall SPD, BSW und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Fahr doch zur Hölle! – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD])

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat die Möglichkeit, zu reagieren. Ich sage es noch einmal: Wenn es mit den Zwischenrufen nicht besser wird – Herr Münschke, das betrifft Sie jetzt –, dann gibt es tatsächlich Ordnungsrufe. Bitte, Herr Dr. Berndt. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Scheetz, Sie haben die Möglichkeit der Kurzintervention soeben missbraucht. Sie dient dazu, auf die Rede eines Abgeordneten zu reagieren. Sie haben zum Schluss etwas gesagt, was ich überhaupt nicht gesagt habe – das ist die Methode Redmann –: Wir wollen Leute aus der Lausitz wegschaffen, deportieren. – Alles Blödsinn! Davon habe ich gar nicht gesprochen. Ich habe von Fakten gesprochen. Das unterscheidet uns, Herr Scheetz. (Beifall AfD) Ich sage es Ihnen noch einmal: Ihre ganzen Volkskammer-Redensarten helfen nicht weiter. Deutschland ist seit drei Jahren in Folge in der Rezession. Angekündigt, Herr Scheetz – hören Sie doch einmal zu –, sind 5 780 Arbeitsplätze. In der Kohle direkt gibt es 4 500 Arbeitsplätze; aber mit der Kohle verbunden, indirekt, sind 13 000 Arbeitsplätze. Das, was Sie nennen – ich sage es noch einmal –, ist eine gewisse Kompensation; aber es reicht nicht aus. Das zweite Problem ist, dass es eben keine Industriearbeitsplätze sind; es sind behördliche Arbeitsplätze. Die Industrie ist aber das Rückgrat unserer Wirtschaft. (Beifall AfD) Genau dieses Rückgrat unserer Wirtschaft zerstören Sie. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das ist doch Schwachsinn!) – Wenn Sie das für Schwachsinn halten, bestätigt das, dass Sie entsprechende Politik machen. Das ist auch der Grund dafür, dass es in Deutschland weiter bergab geht. Besser wird es nur mit anderen Leuten, die politische Verantwortung bekommen. Sie haben soeben ein weiteres Beispiel dafür geliefert, dass es mit der SPD weiter bergab gehen wird. Machen Sie ruhig weiter so! (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Auf der Redeliste steht jetzt der Beitrag der Fraktion BSW. Herr Abgeordneter Peschel hat das Wort. Bitte. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Energieregion Lausitz muss Energieregion bleiben. Und sie wird Energieregion bleiben! Dafür wird diese Landesregierung sorgen. Neu gedacht, neu gestaltet, innovativ und zukunftssicher – Herr Dr. Berndt, nach dem Schlechtreden einer ganzen Region jetzt ein Blick nach vorn, auf die sich bietenden Chancen. Mit dem Kohleausstiegsgesetz vom August 2018 hat die damalige Bundesregierung beschlossen, die Kohleverstromung bis 2038 zu beenden. Für die Lausitz bedeutet das natürlich einen Einschnitt in die wirtschaftliche und industrielle Struktur. Die Braunkohle hat für die Region bis heute eine hohe wirtschaftliche Bedeutung und sichert Tausende gut bezahlte Industriearbeitsplätze. Als Sorbe sage ich aber auch: Sie hat auch Heimat gekostet. Dennoch: Ein akuter Wegfall dieser wirtschaftlichen Basis hätte ohne Zweifel einen Strukturbruch 2.0 mit harten Konsequenzen für die Lausitz zur Folge. Als gebürtiger Lausitzer mit 51 Jahren Lausitz-Erfahrung sage ich bewusst „2.0“, weil die Lausitz ein solches Szenario in den 1990er-Jahren schmerzlich durchleben musste. Massenarbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit und mit ihr eine nie erlebte Abwanderungswelle junger Menschen waren die Folge, deren Auswirkungen bis heute nachhallen und nicht zuletzt im Fachkräftemangel sichtbar werden. Dass wir heute von einer Strukturentwicklung Lausitz sprechen, ist in großen Teilen dem Investitionsgesetz Kohleregion zu verdanken, welches im August 2020 in Kraft getreten ist. Ich sage Ihnen: Als Lausitzer bin ich dafür sehr dankbar. (Beifall BSW, SPD und CDU) Mit diesem Gesetz unterstützt der Bund die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen mit insgesamt etwa 40 Milliarden Euro. Die brandenburgische Lausitz erhält davon Strukturstärkungsmittel in Höhe von 10,3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038. Bei diesem angeschobenen Strukturwandel gibt es somit einen entscheidenden Vorteil: Er kann anders als jener Anfang der 90er-Jahre koordiniert ablaufen – mit Investitionen in Forschung und Entwicklung, dem Aufbau von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, mit der Schaffung einer neuen Universitätsmedizin, der Förderung der Ansiedlung von Unternehmen sowie einer Vielzahl an infrastrukturellen Maßnahmen. All das ist in den vergangenen fünf Jahren bereits auf den Weg gebracht worden, mit dem Ziel, Zukunftsperspektiven in der Region zu ermöglichen und die Lausitz zu einer dynamischen und diversifizierten Zukunftsregion zu entwickeln. Und es wird uns gelingen, Herr Dr. Berndt. Darüber hinaus wird die Lausitz mit der Ausweisung als Net Zero Valley drei wichtige Säulen der Strukturentwicklung bedienen können: Bürokratieabbau für die Ansiedlung moderner, klimafreundlicher Technologien und Investitionen in neue Energie-, Verkehrs- und Digitalinfrastrukturen in Verbindung mit der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien. Nicht zuletzt werden Reallabore begünstigte Räume für Cleantech-Innovationen bieten. Ergreifen wir die Chance für Forschung, Entwicklung und Produktion, unter anderem bei modernen Speichermedien und Netzsicherheit, und die der unbürokratischen Schaffung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze! Der Zwischenbericht nach fünf Jahren Strukturwandelprozess im Rahmen der begleitenden Evaluierung sieht die Lausitz mittlerweile vor einer neuen Herausforderung: Es wurde bereits vom Fachkräftemangel gesprochen. Dieser wird in den nächsten Jahren zunehmen. Das ist ein Problem, das letztlich aus dem Strukturbruch der 90er-Jahre resultiert, weil jene Generation der heute 40- bis 50-Jährigen fehlt, die in den letzten Jahrzehnten aus Gründen der Arbeitsplatzsituation und Perspektivlosigkeit die Lausitz verlassen musste. Rückkehrinitiativen sind darum bemüht, diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ich bin optimistisch, dass es mithilfe der Strukturförderung und des Engagements aller Beteiligten aus Wissenschaft und Wirtschaft und nicht zuletzt durch das Engagement der kommunalen Familie gelingen wird, den Strukturwandel erfolgreich zu gestalten und die Lausitz zu einer Gewinnerregion zu machen. (Beifall BSW und SPD) Noch ein Wort zur Lausitzer autochthonen Minderheit der Sorben und Wenden. Mit Unterstützung des Landes konnten Strukturfördermittel explizit auch für sorbische/wendische Projekte zur Verfügung gestellt werden. Dennoch eine Bitte, auch in Richtung Landesregierung: Es wird immer noch unterschätzt, worin der Beitrag der sorbischen/wendischen Prägung der Lausitz zur ökonomischen Wertschöpfung besteht und in Zukunft bestehen kann. Es wäre daher gut, künftig rechtzeitig auf sorbische/wendische Akteurinnen und Akteure zuzugehen, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln und diese von Anfang an integriert zu denken und umzusetzen. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir das klare Bekenntnis zu einem Gelingen der Strukturentwicklung noch einmal deutlich herausstellen und zugleich die künftigen Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung noch stärker in den Fokus unserer Landesregierung stellen. – Ich werbe daher um Ihre Zustimmung zu diesem gemeinsamen Antrag und lade Sie und explizit auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich aktiv in den Strukturwandelprozess einzubringen und diesen mitzugestalten. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Berndt wurde angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Peschel, Sie wissen, dass ich den Weg Ihrer Fraktion nicht mit Gehässigkeit beobachte, sondern durchaus mit Anteilnahme. Doch ich sage Ihnen mal eines: Nach dieser Rede ist völlig klar, dass es nicht an einem falschen Ergebnis der Bundestagswahl 2024 liegt, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht bundesweit bei unter 5 % liegt und in Brandenburg die Hälfte seiner Wähler verloren hat. Nach dieser Rede ist völlig klar: Es liegt daran, dass Sie als BSW alle Ambitionen, die Politik zu verbessern und zu verändern, aufgegeben haben. (Beifall AfD) Und, Herr Peschel, gegen eines verwahre ich mich sehr deutlich: dagegen, dass Sie sagen, wir würden eine ganze Region schlechtreden. (Beifall AfD) Das, Herr Peschel, ist eine Unverschämtheit, denn ich sage Ihnen: Wenn wir hier ansprechen, dass 200 Arbeitsplätze in Golßen verloren gehen, dass 200 Arbeitsplätze in Tschernitz kurz vor Weihnachten verloren gehen, dann tun wir etwas, dann geben wir denjenigen, die nicht in der Bequemlichkeit dieses Parlaments sitzen, eine Stimme. Bei Ihnen, auch bei Ihnen vom BSW, kommen sie ja nicht mehr vor. (Beifall AfD) Zudem bringen wir hier – ich weiß ja nicht, das sollte Ihnen zu denken geben – die Sorge der Betriebsräte und Gewerkschaften ins Parlament, (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) die an den Bundeskanzler geschrieben haben, die überall davor warnen, dass Ihre verhängnisvolle und größenwahnsinnige Politik der Transformation Arbeitsplätze vernichtet und den Industriestandort Deutschland kaputt macht. Das ist kein Schlechtreden! Was Sie tun, ist schlimmer als Schlechtreden: Sie machen unser Land schlecht. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Dezember 2025 13

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Peschel, Sie möchten auf die Kurzintervention reagieren. Bitte sehr. Falk Peschel (BSW):* Sehr geschätzter Herr Dr. Berndt, wir brauchen keine Anteilnahme. (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Ich glaube, doch!) Ich sage Ihnen, es geht beim Strukturwandel Lausitz um eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in einer ganzen Region, die über das Bundesland Brandenburg hinausgeht, denn das betrifft auch die sächsische Lausitz. Glauben Sie doch nicht, dass wir die Sorgen von Betriebsräten oder Gewerkschaften nicht ernst nehmen. Natürlich beobachten wir, dass es neben dem Strukturwandel Lausitz das gibt, was es in der Wirtschaft immer gibt: einen unterschwelligen Strukturwandel, der immer und permanent stattfindet – und nicht nur abrupt durch das Wegbrechen einer Kohleindustrie. (Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Dennis Hohloch [AfD]) Im Gegensatz zu Ihnen bieten wir den Menschen Lösungen und Perspektiven an. Wir malen nicht schwarz, sondern zeigen auf, wohin sich diese Region entwickeln kann, wenn Politik, Gesellschaft, die Menschen vor Ort und die kommunale Familie zusammenstehen, Ideen entwickeln, Ansätze finden und umsetzen, eine Region wieder voranzubringen. Denn den Strukturwandel Braunkohle halten wir nicht auf, aber wir haben die Chance, ihn zu gestalten. Darum geht es. Diesen Blick nach vorn werden Sie uns ja wohl nicht verbieten. Im Gegenteil, dieser Blick nach vorn ist zwingend notwendig, um die Lausitz voranzubringen und zu einer Zukunftsregion umzugestalten. Schwarzmalerei, wie von Ihnen hier vorgetragen, hilft uns an der Stelle überhaupt nicht weiter. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Bevor wir die Debatte fortsetzen, begrüße ich wieder Schülerinnen und Schüler auf der Besuchertribüne, diesmal von der Marie-und-Hermann-Schmidt-Förderschule Königs Wusterhausen. Seid uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Brüning. Bitte schön.

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Julian Brüning CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Jahre Strukturstärkungsgesetz – für die Lausitz ist mit diesem Gesetz weit mehr als ein Jahrestag verbunden. Es bildet bis heute den zentralen Rahmen für den Strukturwandel nach dem Kohleausstieg. Dass es dieses Gesetz gibt und dass Lausitzer Interessen darin fest verankert sind, war kein Selbstläufer. Dafür gebührt allen voran der Lausitzrunde Dank, die frühzeitig geschlossen für die Region eingetreten ist, sowie unseren langjährigen Bundestagsabgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulze von der CDU und Uli Freese von der SPD, die beide über Parteigrenzen hinweg kollegial im Bundestag zusammengearbeitet haben. (Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten André von Ossowski und Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Besonders Dr. Klaus-Peter Schulze ist es zu verdanken, dass beim Kohleausstieg nicht nur über Energie gesprochen wurde, sondern auch über Wasser, die Spree und bergbauliche Folgewirkungen. Das war richtig und ist bis heute unverzichtbar, auch wenn dieses Thema in Berlin heute noch immer zu wenig Aufmerksamkeit erhält. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, fünf Jahre später lässt sich festhalten: Das Strukturstärkungsgesetz hat wichtige Entwicklungen angestoßen. Ein zentrales Projekt ist das ICE-Instandhaltungswerk in Cottbus. Es steht für Arbeitsplätze und Ausbildung und zeigt, dass Zukunft in der Lausitz möglich ist. Es wurde ursprünglich als Strukturwandelprojekt angestoßen, wird heute jedoch nicht mehr aus Strukturstärkungsmitteln finanziert, sondern als reguläres Vorhaben der Deutschen Bahn umgesetzt. Das zeigt, wie wichtig der Strukturwandel als Impulsgeber war. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Mit der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem entsteht ein weiterer zentraler Anker. Sie wird Medizinerinnen und Mediziner ausbilden, Versorgung und Forschung zusammenführen und die regionale Bindung stärken. Hinzu kommen neue Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die der Lausitz langfristig Innovationskraft geben werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Net Zero Valley; der Ausweisungsbeschluss vom Dienstag ist ein starkes Signal. Ich danke Dr. Christian Ehler ausdrücklich, dass er dieses Thema auf der europäischen Ebene maßgeblich vorangebracht hat. Klar ist, dass das Net Zero Valley kein Schaufensterprojekt sein darf; wir brauchen Handlungsfreiheit. Deshalb fordern wir die Anerkennung des Net Zero Valley Lausitz als Reallabor – mit einer Experimentierklausel für entsprechende Investitionen – und zeitnah ein Landesgesetz, das Abweichungen von landeseigenen Regularien ermöglicht. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, so ehrlich müssen wir aber auch sein: Es gibt Bereiche, in denen wir noch besser werden müssen. Das betrifft die Infrastruktur. Viele Bahnhofsbauten sind nun endlich in Planung, aber bei einigen anderen Punkten geht es nicht voran. Die Elektrifizierung des kurzen Abschnitts zwischen Guben und Gubin, gerade einmal zwei Kilometer, wurde bis heute nicht angegangen, und auch beim Ausbau der B 169 fehlt es weiterhin an Tempo. Ich sage auch ganz bewusst: Es ist besonders bitter, dass wir in der Lausitz innerhalb kürzester Zeit zwei Glaswerke verloren haben. Zuerst ist in meiner Heimatstadt, in Drebkau, eine 120-jährige Glastradition weggebrochen, und dann zuletzt auch in Tschernitz. Damit sind Arbeitsplätze, Know-how und industrielle Traditionen verloren gegangen, und das zeigt: Der Strukturwandel ersetzt Altindustrien nicht automatisch; neue Rahmenbedingungen und neue Ansiedlungen müssen aktiv ermöglicht werden. (Beifall CDU) Weiterhin wird über neue Gaskraftwerke und einen möglichen Südbonus diskutiert. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich halte es ganz mit dem Betriebsratsvorsitzenden der LEAG, Toralf Smith, der es auf der Barbarafeier treffend formuliert hat: Wenn es einen Südbonus für Gaskraftwerke geben soll, braucht die Lausitz auch Unterstützung. – Wer den Kohleausstieg trägt, braucht echte Standortvorteile und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. (Beifall CDU) Zum Schluss: Bund und EU setzen Rahmenbedingungen, aber genauso entscheidend ist auch das Handeln des Landes Brandenburg, insbesondere bei Planung, Genehmigung und Wirtschaftsförderung. Sehr geehrter Dr. Berndt, reden Sie mit Ihren Vertreterinnen und Vertretern vor Ort, vor allem in Spremberg, wenn Sie es mit der Wirtschaftsansiedlung in der Lausitz wirklich ernst meinen. Sorgen Sie dafür, dass man sich nicht reflexartig gegen Industrieansiedlungen stellt. Derzeit ist die AfD in Spremberg das größte Standortrisiko für unternehmerische Ansiedlungen in der Lausitz. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Die Lausitz braucht keine Blockade, sondern echte Gestaltung. Meine Damen und Herren … (Dennis Hohloch [AfD]: Wenn die CDU was sagt, stimmt’s ja meistens! – Weitere Zurufe)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Brüning? – Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Berndt. (Zuruf von Minister Daniel Keller)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Doch, natürlich fragt man, wenn man etwas nicht weiß, Herr Keller. Deswegen fragt man ja. Im Gegensatz zu Herrn Bretz frage ich, weil ich etwas wissen will. Herr Brüning, um welche wichtigen Industrieprojekte, die die Spremberger AfD aufhält, geht es denn da?

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Julian Brüning CDU

Es geht um die Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung über die Ansiedlung einer Biomethanfabrik. (Zuruf von der AfD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Weitere Zurufe) Auch bei Kupfer stellt sich die AfD wie eine Monstranz gegen die Ansiedlung: (Beifall CDU und SPD) Beim Besuch von Ministerpräsident Woidke saßen die AfD-Vertreter in der ersten Reihe und haben sich gegen die Ansiedlung in Spremberg ausgesprochen. Bevor ein Verfahren gelaufen ist, haben sich die AfD-Abgeordneten vor Ort dagegengestellt. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, fünf Jahre Strukturstärkungsgesetz zeigen: Wir sind auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. Jetzt entscheidet sich, ob wir die Chancen nutzen. – Herzlichen Dank.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Brüning? – Bitte schön, Herr Abgeordneter Münschke.

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Daniel Münschke AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Brüning, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Sie sagten gerade, die AfD habe sich in erster Reihe gegen den Kupferabbau in Spremberg gestellt. Das ist richtig, aber geben Sie mir auch recht, dass … (Gelächter bei der CDU) – Ja, dazu stehe ich auch. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) Geben Sie mir aber recht… (Lars Hünich [AfD]: Ich denke, Sie geben Ordnungsrufe bei Zwischenrufen! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Weitere Zurufe)

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Ulrike Liedtke

Ich verstehe, dass man jetzt unterschiedlicher Ansicht ist. – Herr Münschke, tragen Sie bitte zu Ende vor, damit Herr Abgeordneter Dezember 2025 15 Brüning antworten kann. – Darf ich rundum um Ruhe bitten? – Bitte schön.

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Daniel Münschke AfD

Vielen Dank. – Aber geben Sie mir recht, dass sich darüber hinaus 45 % der in der Region lebenden Menschen gegen den Kupferabbau gestellt haben (Dennis Hohloch [AfD]: Nein!) und dass Sie jetzt mit dem Net Zero Valley den Kupferabbau durch die Hintertür fördern? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine wahrheitsgemäße und ehrliche Antwort geben. (Heiterkeit AfD – Zurufe) Wenn Sie keine Antwort darauf haben, Herr Kollege Brüning, dann sagen Sie, dass Sie dazu jetzt keine Kenntnisse haben.

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Julian Brüning CDU

Für die Quelle dieser Zahlen wäre ich Ihnen sehr dankbar. (Minister Daniel Keller: Wo soll denn die Zahl herkommen?) – Ja, woher kommt denn die Zahl?

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Daniel Münschke AfD

Welche Zahl?

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Julian Brüning CDU

Die 45 %. (Zurufe)

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Daniel Münschke AfD

Das sind die Ergebnisse der Bürgerinitiative, die sich gegen den Kupferabbau gestellt hat. Vielleicht können Sie noch zum Net Zero Valley antworten.

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Julian Brüning CDU

Nein.

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Daniel Münschke AfD

Sie haben keine Kenntnisse. Sehen Sie, genau das ist die Herausforderung. Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Wir sind jetzt wirklich am Ende der Rede angekommen. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass alle immer ehrlich fragen und antworten. (Zuruf von der AfD: Na klar!) Insofern ist die Bitte, ehrlich zu antworten, natürlich überflüssig. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schneider. Bitte. (Beifall SPD und BSW)

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Kathrin Schneider

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Jahr 2004 gibt die Prognos AG alle drei Jahre einen Zukunftsatlas heraus: Es geht darum, wie gut die Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland für Wachstums- und Veränderungsprozesse gerüstet sind. Der Zukunftsatlas 2025, der im Sommer erschienen ist, bescheinigt Brandenburg einen erfolgreichen Aufholprozess. Das Wirtschaftsministerium nahm das zum Anlass, die Prognos AG mit einer genaueren Untersuchung zur Entwicklung Brandenburgs in den letzten 35 Jahren zu beauftragen. Was waren die Ergebnisse? Brandenburg ist vom Sorgenkind zu einem Hoffnungsträger, einem robusten und dynamischen Wirtschaftsstandort geworden. Brandenburg ist das einzige ostdeutsche Bundesland mit Bevölkerungswachstum. Brandenburg hat von allen deutschen Bundesländern im Zeitraum von 1991 bis 2024 die größte Dynamik beim Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Brandenburg hat das stärkste Beschäftigungswachstum aller ostdeutschen Bundesländer – seit 2005 ein Plus von 12,2 %. Die Arbeitslosenquote sank von mehr als 20 % Anfang der 2000er-Jahre auf 6,8 %. Natürlich nützt Brandenburg die günstige Lage zu Berlin: Wichtige Ansiedlungen im Berliner Umland – Tesla, Rolls Royce und auch der Flughafen BER – tragen überproportional zum Wachstum bei. Der Mittelstand entwickelt sich im gesamten Land gut; kleine und mittelständische Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Auch die Lausitz, die Braunkohle- und Energieregion, liefert einen deutlichen Beitrag zur positiven Entwicklung des gesamten Landes: (Beifall SPD) in den vergangenen Jahren und aktuell mit der Braunkohlegewinnung und Energieerzeugung, aber zunehmend auch durch die Effekte der Strukturstärkung auf dem Weg zum Ausstieg aus der Braunkohle. Sowohl die Begleitforschung des Landes als auch die des Bundes bestätigen diese positiven Entwicklungen; die entsprechenden Berichte liegen vor. Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung legte 2019 ihren Bericht vor. Auf dieser Basis ist 2020 das Strukturstärkungsgesetz mit dem Investitionsgesetz für die Kohleregion beschlossen worden. Zugleich hat das Brandenburger Kabinett das Lausitzprogramm 2038 mit drei Prioritäten beschlossen: erstens die Stärkung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Region, zweitens die Unterstützung von Bildung, Ausbildung und Fachkräfteentwicklung und drittens die Entwicklung von Lebensqualität und Vielfalt. Zwischenzeitlich sind 90 Projekte im sogenannten Förderarm 1, dem Landesarm, und 67 Projekte im Förderarm 2, dem Bundesarm, beschlossen worden und befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung bzw. Umsetzung. Der Strukturwandel wird sichtbarer und wirksamer. Wie ist die Bilanz nach fünf Jahren? Ich habe versucht, das in zehn Punkte zu fassen: Erstens war es richtig, Schwerpunkte zu setzen – und es wurden auch die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Mit einer Kombination aus Projekten für Wirtschaft, Infrastruktur, Wissenschaft und Bildung gelingt es mehr und mehr, die kritische Masse zu schaffen, die nötig ist, um aufzuholen und überregional auszustrahlen. Zweitens ist die regionale Verankerung ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Die WRL, vom Land, den Landkreisen und der Stadt Cottbus getragen, sorgt mit dem Werkstattprozess dafür, dass Projekte aus der Region für die Region entstehen. Drittens ist es richtig und wichtig, auf schnelle Umsetzung und damit Sichtbarkeit zu setzen. Nirgendwo in Deutschland wurden ein Bahnwerk schneller gebaut und eine medizinische Universität schneller gegründet. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und Steeven Bretz [CDU]) Viertens ist mit dem JTF ein Manko des Strukturstärkungsgesetzes zumindest zum Teil ausgeglichen worden. Der JTF – ein europäisches Förderprogramm – ermöglicht direkte Wirtschaftsförderung. Inzwischen sind mehr als 1 000 Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen eingegangen und zum Teil bereits umgesetzt worden. Wir hören immer wieder von den Unternehmen, auch von den Kammern, dass dieses Projekt gut anwendbar ist. Man hat ja die Erfahrung gemacht, dass europäische Programme eher schwierig sind. Der JTF ist ein sehr gut funktionierendes, einfaches Programm. Fünftens hat es sich bewährt, die Bundes- und Landesprojekte und natürlich auch die anderen Förderprojekte und die weiteren Entwicklungen in der Lausitz sowie die Wirtschaftsunternehmen, die vor Ort sind, miteinander zu vernetzen, um Politik aus einem Guss zu machen. Zwei Beispiele dazu: Erstens: Die BTU Cottbus-Senftenberg war von Anfang an als Motor des Strukturwandels gesetzt. Inzwischen laufen Forschungsprojekte an der BTU sowie die Ansiedlung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Der Innovationskorridor Berlin-Lausitz – in Adlershof befindet sich ein Technologiepark – und der Science Park, der in Cottbus entstehen soll, helfen dabei. Für diese Achse gibt es ein Achsenmanagement; dort sind zum Beispiel Gewerbe- und Industriestandorte ein Thema. Ein Beispiel: Der Kraftwerksstandort Lübbenau wird mithilfe des Strukturstärkungsgesetzes hergerichtet; dort ist man noch dabei. Wir haben es gestern schon gehört: Wir hatten letztens die Ansiedlung der Schwarz-Gruppe – eine Investition in Höhe von 11 Milliarden Euro! Der Coworking Space in Lübbenau ist in Arbeit. Es gibt inzwischen sehr viele Anfragen von Unternehmen, nicht nur von der WISTA in Adlershof, sondern auch von Unternehmen, die sich entweder schon in Lübbenau angesiedelt haben oder die Interesse daran haben, sich dort anzusiedeln. Dazu passen – Stichwort: Infrastruktur – der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Lübbenau-Cottbus, der endlich angegangen wird, und die direkte Anbindung an den Flughafen. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Steeven Bretz und Dr. Jan Redmann [CDU]) Was ist das Ergebnis, das man jetzt schon besichtigen kann? Die BTU Cottbus-Senftenberg hat entgegen dem deutschlandweiten Trend ein starkes Wachstum an Studierenden; es sind mehr als 1 000 Studierende dazugekommen. Die Investition der Schwarz-Gruppe in Höhe von 11 Milliarden Euro habe ich schon erwähnt. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung prognostiziert für Cottbus ein Bevölkerungswachstum von 19 % – das hätte man sich vor Jahren nicht vorstellen können. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Steeven Bretz und Dr. Jan Redmann [CDU]) Ein zweites Beispiel: die Entwicklung der Industriestandorte BASF Schwarzheide und Schwarze Pumpe. Industriestandorte brauchen immer einen guten Bahnanschluss; das wissen wir. Wir haben deswegen den Ausbau der Bahnknoten Ruhland und Falkenberg in das Strukturstärkungsgesetz eingebracht; das passiert gerade. Damit erhält die Lausitz nicht nur eine überregionale Anbindung an Dresden und Leipzig, sondern auch an Breslau, was für die Zukunft ein enormer Schub sein wird. Voraussetzung für die Entwicklung dieser Industriestandorte war die Herauslösung der Wasserversorgung aus dem Kohlebergbau. Das Wasserwerk Schwarze Pumpe, also das der LEAG, hat bisher die Versorgung übernommen – das geht so natürlich nicht weiter. Es ist für mich fast ein Wunder, dass es gelungen ist, dass fünf Wasserverbände – länderübergreifend! – über 50 Projekte aufsetzen und sie jetzt auch Schritt für Schritt umsetzen. Wer weiß, was es schon innerhalb eines Wasserverbands für Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden geben kann, weiß auch, was es für eine Leistung ist, dass hier fünf Wasserverbände dafür sorgen, dass eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Wasserversorgung in der Lausitz umgesetzt wird. (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie der Abgeordneten Steeven Bretz und Dr. Jan Redmann [CDU]) Der sechste Punkt: Wirtschafts- und Wissenschaftsansiedlungen werden mit dem Ausbau sozialer Infrastruktur flankiert. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Projekten für die Kultur, die Umwelt, den Sport und die Verbesserung der Lebensverhältnisse. Es geht um Vielfalt, um Attraktivität und nicht zuletzt um die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur. Ich will hier aber ausdrücklich sagen, dass für die Sorben und Wenden, für die sorbische Minderheit, nicht nur Projekte wichtig sind, mit denen Einrichtungen direkt gefördert werden, sondern natürlich auch jene Projekte zur Förderung der gesamten Wirtschaftsentwicklung in der Lausitz, denn davon profitieren alle. (Beifall des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Der siebte Punkt: Die Einbeziehung von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft im Rahmen der STARK-Projekte ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine breite Beteiligung. Auch das kleine Programm Teilhabefonds Brandenburg ermöglicht es, dass niedrigschwellige Projektförderungen umgesetzt werden können. Bislang wurden 89 Projekte unterstützt. Vereine, Kitas, Schulen, kleine Unternehmen und dörfliche Aktivitäten profitieren davon. Die nächste Juryentscheidung wird im Januar verkündet. Dezember 2025 17 Der achte Punkt betrifft die länderübergreifende Zusammenarbeit. Alle Braunkohleländer sprechen gegenüber dem Bund mit einer Stimme. Nur so ist es möglich, im Bund-Länder-Koordinierungsgremium wichtige Ergebnisse zu erreichen, unter anderem die Flexibilisierung des Förderprogramms. Ein besonderes Thema ist für uns natürlich die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Sachsen im Industriepark Schwarze Pumpe, im Lausitzer Seenland, bei der Entwicklung der Kraftwerksstandorte. Wir sind dabei, die Kooperationsvereinbarung mit Sachsen fortzuschreiben. Neunter Punkt: Der Blick von außen ist ganz wichtig, um sich immer wieder zu vergewissern, dass man auf dem richtigen Weg ist. Dazu gehören die Begleitforschung von Land und Bund, der Austausch mit den anderen Ländern, der internationale Austausch und letztlich auch die parlamentarische Begleitung durch den Sonderausschuss Lausitz. Der zehnte Punkt geht schon ein bisschen ins Fazit über: Natürlich muss man immer schauen, ob die Richtung stimmt, und nachsteuern, wenn es notwendig ist. Deswegen jetzt ein Fazit: Brandenburg hat mit dem Lausitzprogramm 2038 die richtigen Prioritäten gesetzt und wichtige Projekte auf den Weg gebracht. Jetzt geht es um die Umsetzung und um Lückenschließungen. Das ist die Antwort auf den Strukturwandel in der Lausitz, auf die Wirtschaftsentwicklung insgesamt: dass wir uns noch mehr anstrengen, um die Projekte noch schneller auf den Weg zu bringen. Dabei kann das Net Zero Valley helfen – und es soll helfen. Jetzt geht es natürlich darum, diesen Plan mit Leben zu erfüllen, damit Beschleunigung und schnellere Genehmigungen in der Lausitz tatsächlich Wirklichkeit werden. Wir haben Projekte auf den Weg gebracht, die zukunftsfähig sind und neue Wertschöpfung in die Lausitz bringen. Und wir werden es gemeinsam mit den Akteuren in der Region schaffen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, als durch den Braunkohleausstieg verloren gehen. – Herr Dr. Berndt, wir vergleichen natürlich direkte Arbeitsplätze mit direkten Arbeitsplätzen. Die 5 000, die Sie genannt haben, sind direkte Arbeitsplätze; über indirekte haben wir noch gar nicht gesprochen. Ich mache mir überhaupt keine Sorgen (Dennis Hohloch [AfD]: Das glaube ich! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) und bin überzeugt, dass mit den jetzigen Maßnahmen in der Lausitz eine vollständige Kompensation bzw. sogar eine Überkompensation der Arbeitsplätze erreicht wird. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Das zeigen auch die Entwicklungsprognosen aus der Wissenschaft. Die positive Entwicklung, die die Lausitz damit nimmt, nützt dem gesamten Land Brandenburg, das will ich hier ausdrücklich sagen. Diese Projekte sind nicht nur für die Lausitz; sie strahlen über die Lausitz hinaus und werden ganz Brandenburg voranbringen. Die größte Herausforderung ist schon genannt worden, nämlich die Gewinnung von Fachkräften für den Gesamtprozess. Auch das ist ein Thema für das gesamte Land. Wir müssen uns noch stärker mit den Akteuren vor Ort vernetzen – auch länderübergreifend –, um dieses Thema zu bearbeiten. Ein weiteres Thema – Herr Brüning hat es angesprochen – ist natürlich, dass die Infrastruktur schneller gebaut werden muss. Dazu stehen wir dem Bund permanent auf den Füßen. Herr Brüning, ich bin froh, wenn Sie uns beim Auf-den-Füßen-Stehen helfen, denn die Infrastruktur ist natürlich eine Bundesangelegenheit, die wir von hier aus nur anschieben können. Ich bin froh, dass verschiedene Projekte jetzt tatsächlich ins Laufen kommen und demnächst auch wirklich realisiert werden; aber an der Stelle haben wir noch Arbeit vor uns. Ich will mich von hier aus bei allen Akteuren bedanken, die den Prozess aktiv mitgestalten und die große Chance der Strukturentwicklung in der Lausitz nutzen. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Roick. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Wolfgang Roick SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und hier im Saal! Bevor ich meine Rede beginne, will ich drei Dinge sagen. Das Erste ist: Herr Dr. Berndt, Sie haben heute Morgen so oft die Volkskammer erwähnt, dass ich den Eindruck habe, dass Sie sich in diese Zeit zurücksehnen. (Vereinzelt Beifall SPD – Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Lena Kotré [AfD]: Das ist ja witzig!) Zweitens: Vielleicht lesen Sie sich noch einmal diesen Brandbrief durch. Darin ging es mitnichten um Ausländerhass, sondern es ging darin um Integration und Sozialarbeit. (Beifall SPD) Drittens: Wenn Sie Ihre Kollegen, die am 5.12. in unserer Ausschusssitzung dabei waren, befragt hätten, hätten sie Ihnen sagen können, dass die Wissenschaft uns bestätigt hat, dass die Beschäftigungsbilanz in der Lausitz positiv ist. (Lars Hünich [AfD]: Ist das die gleiche Wissenschaft wie bei Corona?) Lassen Sie mich aber mit fünf Sätzen beginnen, wie sie die vielen Lausitzerinnen und Lausitzer noch aus den 90er-Jahren im Ohr haben – nicht aus Nostalgie, sondern als Beschreibung der Realität von damals: In Forst stehen die Webstühle still. Tausende Arbeitsplätze verschwinden innerhalb weniger Monate. Im Revier fallen Zehntausende Stellen weg – aus 79 000 werden 22 000. In Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße liegt die Arbeitslosigkeit zeitweise bei fast 30 %. Und: Wer jung und gut ausgebildet ist, geht, obwohl er zwar bleiben will, aber nicht bleiben kann. Diese Sätze beschreiben den Strukturbruch nach 1990, und sie erklären, warum die Debatte über den Kohleausstieg in der Lausitz nie nur eine Debatte über Energiepolitik war, sondern immer auch über etwas sehr Konkretes, nämlich über Verlässlichkeit, über die Frage: Wird wieder etwas beendet und dann sich selbst überlassen? Genau deswegen haben wir als SPD diese Aktuelle Stunde beantragt. Denn fünf Jahre Strukturstärkungsgesetz sind nicht nur eine Zahl, sondern auch ein politischer Auftrag und historischer Gegenentwurf zu dem, was viele Menschen in den 90er-Jahren erlebt haben. An dieser Stelle gilt mein großer Dank – Herr Brüning hat es schon angesprochen – den beiden Bundestagsabgeordneten Ulrich Freese und Klaus-Peter Schulze aus der Lausitz, die diese Situation damals hautnah erlebt und für ein Strukturstärkungsgesetz gekämpft haben. (Beifall SPD und CDU) Noch ein anderer Lausitzer hat damals an anderer Stelle genauso gekämpft, nämlich unser Ministerpräsident Dietmar Woidke. Und – das darf man auch nicht vergessen –: Mit der positiven Entwicklung der Lausitz ist noch ein anderer Name verbunden, nämlich der unserer Ministerin in der Staatskanzlei, Kathrin Schneider. Auch ihr meinen ganz herzlichen Dank! (Beifall SPD sowie der Abgeordneten André von Ossowski und Falk Peschel [BSW]) Und dann noch einmal zur Braunkohle, weil Sie immer sagen, dass die Braunkohleindustrie weitergeführt werden sollte: Diese Industrie kann man natürlich nur weiterführen, indem man weiter Braunkohle abbaggert, und ich bin mir ziemlich sicher, Sie wären die Ersten gewesen, die aus Populismus an den Dörfern geklebt hätten, die dann hätten abgebaggert werden müssen. (Beifall der Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] und Falk Peschel [BSW]) Sie hätten sich dann hingestellt und der Landesregierung vorgeworfen, wie schlecht und erbärmlich sie doch sei, dass sie den betroffenen Menschen die Heimat wegnimmt. Denn das wäre die Konsequenz, wenn man die Kohleindustrie weiterführen wollte. Sehr geehrte Damen und Herren, das Strukturstärkungsgesetz hat dem Wandel eine Struktur gegeben, die es in den 90er-Jahren schlicht nicht gab: Planbarkeit, Geld, Zuständigkeiten, Verfahren. In Brandenburg stehen für die Lausitz insgesamt 10,3 Milliarden Euro zur Verfügung, ein Teil als direkte Finanzhilfen für Projekte von Land und Kommunen, ein großer Teil für Bundesmaßnahmen in Bezug auf Infrastruktur, Schiene, Ansiedelungen und Forschung. Ein Großteil dieser Mittel ist bereits gebunden und verplant. Das zeigt: Die Region hat nicht nur Ideen, sie hat auch Vorhaben, die bereits in der Umsetzung sind. Aber Geld auf dem Papier ist noch kein Fortschritt im Alltag. Der Maßstab ist nicht die Tabelle, sondern: Was wird gebaut? Was wird eröffnet? Was wird dauerhaft betrieben? Und was bringt Arbeit und Lebensqualität? Ich will bewusst keine Projektliste vortragen, sondern drei Beispiele machen, die zeigen, was Strukturentwicklung im besten Sinne bedeutet. Erstens: Bildung und Fachkräfte. Wenn – wie jetzt in Schwarzheide – ein Leistungszentrum gebaut wird, ist das nicht „nice to have“, sondern die Grundlage dafür, dass neu angesiedelte Industrien und Dienstleistungen überhaupt Personal finden, und zwar aus der Region, nicht von außen. Zweitens: Erbe und Identität. Wenn in Forst das Textilmuseum wiedereröffnet wird, ist das keine Rückwärtsgewandtheit. Es ist ein Signal an die Region: Wir verstecken unsere Geschichte nicht, sondern machen sie zu einem Standortfaktor; sie ist Teil unserer Identität. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Drittens: Moderne Infrastruktur in der Fläche. Neue Fahrzeuge, neue Angebote und neue Anbindungen – das erscheint manchmal von geringer Bedeutung, ist aber entscheidend, denn Fachkräfte gewinnt man nicht, indem man PowerPoint-Präsentationen zeigt, sondern dadurch, dass Familien sagen können: Hier kann ich gut leben, hier kommt man ohne Stress zur Arbeit, hier sind Schule, Arzt und Kultur erreichbar. – Die Kampagne „Krasse Lausitz“ wirbt damit, dass man dort gut leben und gut arbeiten kann. Natürlich gehören auch die großen Anker dazu: Hochschulmedizin, industrielle Kerne, neue Technologien. Aber selbst die größten Leuchttürme wirken am Ende nur dann, wenn die Fläche mitkommt. Sehr geehrte Damen und Herren, der größte Unterschied zu den 90er-Jahren ist folgender: Damals gab es Arbeitskräfte, aber es fehlten Kapital und Perspektive. Heute sind die Mittel da, aber die Fachkräfte, die Planerinnen und die Baukapazitäten werden knapp. Das ist keine Nebenfrage, das ist der Prüfstein für alles, was wir heute diskutieren, denn selbst ein gutes Projekt scheitert, wenn die Kommune keinen Projektsteuerer findet, die Ausschreibung dreimal neu gemacht werden muss, die Baupreise explodieren oder am Ende niemand da ist, der die neue Einrichtung betreibt bzw. im neuen Werk arbeitet. Wer das ausblendet, verhindert Lösungen. (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie des Abgeordneten Julian Brüning [CDU]) Deshalb brauchen wir drei Konsequenzen – sozialdemokratisch klar, praktisch, handfest –: Erstens: Das derzeitige Umsetzungstempo muss beibehalten werden, nicht mit der Brechstange, aber mit einem Staat, der handwerklich noch besser wird – Planungs- und Genehmigungsunterstützung für Kommunen, Standardisierung und schnellere Verfahren gerade für kleinere Städte und Gemeinden, die im Rathaus keine großen Stäbe haben. Zweitens: Fachkräftesicherung als Strukturpolitik, nicht als PR. Wir brauchen weiterhin berufliche Bildung, Weiterbildung und gute Rückkehrprogramme. Aber wir brauchen auch Zuzug – das heißt: Wohnungen, Kitas, funktionierende Mobilität – und eine echte Willkommenskultur im Alltag, nicht als Moralpredigt, sondern als Standortfrage. Wir brauchen Zuzug aus dem In- und Ausland. Drittens: Faire Balance zwischen Zentrum und ländlichem Raum. Wenn der Eindruck entsteht, dass nur einzelne Orte profitieren, verliert der Wandel an Akzeptanz. Deshalb müssen wir weiterhin die Fähigkeit kleinerer Kommunen stärken, Projekte zu Dezember 2025 19 stemmen, sowohl was die Eigenanteile als auch was die Planung und Antragsstellung usw. angeht. Strukturwandel darf nicht daran scheitern, dass die Verwaltung zu klein ist. Die Überschrift unseres Antrages lautet nicht zufällig: „Impulse für ganz Brandenburg“, denn was in der Lausitz gelingt, entscheidet mit darüber, ob Brandenburg insgesamt als Indus-trie-, Energie- und Wissenschaftsstandort funktioniert. Die Lausitz ist ein Testfall dafür, ob Deutschland Transformation sozial gestalten kann, ob Europa es mit dem Net Zero Valley schafft, auch in Regionen außerhalb der Metropolen Industrie anzusiedeln, und ob Politik in der Lage ist, große Programme nicht nur zu verkünden, sondern auch zu realisieren. Wenn wir hier sauber arbeiten – schnell, gerecht, transparent –, dann stärkt das das Vertrauen weit über die Lausitz hinaus. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Was in der Lausitz gelingt, schlägt sich in ganz Brandenburg nieder. Die 90er-Jahre haben die Lausitz gelehrt, wie ungesteuerter Wandel aussieht: Betriebe weg, Menschen weg, Zuversicht weg. Das Strukturstärkungsgesetz war ein politisches Versprechen und zugleich ein Auftrag: Dieses Mal wird Wandel gestaltet. Fünf Jahre später sehen wir, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Als SPD messen wir uns nicht an Broschüren, sondern an Ergebnissen. Wir lassen in dieser Phase nicht nach, weder beim Tempo noch bei der sozialen Fairness oder der Frage, ob auch kleinere Orte eine echte Chance haben. Lassen Sie uns den Wandel also gestalten – planbar, sozial gerecht und im engen Schulterschluss mit den Menschen vor Ort. So sichern wir Wertschöpfung in der Lausitz und Zukunft für ganz Brandenburg, denn wir sind ein Brandenburg. – Danke schön. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Das Wort geht jetzt an Herrn Abgeordneten Hohm für die AfD. (Beifall AfD) Jean-Pascal Hohm (AfD):* Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Gestatten Sie mir zu Beginn eine persönliche Bemerkung. Nach etwas mehr als einem Jahr in diesem Landtag habe ich mich mittlerweile daran gewöhnt, dass unser Ministerpräsident sehr gerne bei Lobbyempfängen spricht, aber wenig im Parlament. In meinen Augen ist das eine Geringschätzung dieses Parlaments und der demokratischen Debatte – aber gut. Dass Sie es aber nicht einmal für nötig halten, in dieser Aktuellen Stunde zu sprechen, die nicht nur von Ihrer eigenen Koalition beantragt wurde, sondern noch dazu Ihre Heimat betrifft, finde ich dann doch sehr erschreckend und bezeichnend zugleich, Herr Woidke. (Beifall AfD) Das zeigt nicht nur, wie egal Ihnen unsere gemeinsame Heimat und die Menschen sind, die dort leben, sondern es ist auch ein Zeichen der Abgehobenheit und der Arroganz nach über 20 Jahren in der Landesregierung. (Beifall AfD) Darum müssen Sie sich auch nicht wundern, dass Sie Ihren Wahlkreis an meinen Kollegen Steffen Kubitzki verloren haben, (Beifall AfD) Ihre SPD in Brandenburg bei nur noch 22 % liegt und Sie als Ministerpräsident so unbeliebt sind wie nie zuvor. Das haben Sie sich redlich verdient. (Beifall AfD) Ehrlich verdient haben Sie sich auch, ab dem 8. März in einem von der AfD-Landrätin Christine Beyer geführten Landkreis Spree-Neiße zu leben. Das gönne ich Ihnen wirklich. Nun zum Thema: Es ist hinlänglich bekannt – und Herr Dr. Berndt hat dazu ausgeführt –, dass wir eine grundlegend andere Auffassung davon haben, wie eine Energieversorgung auszusehen hat, die einer großen Industrienation angemessen ist. Wir sind davon überzeugt, es braucht grundlastfähige Kraftwerke, die zuverlässig und bezahlbar Strom liefern. Wenn diese Kraftwerke dann noch auf Grundlage heimischer Energieträger funktionieren, uns unabhängig vom Ausland machen, wenn sie Wertschöpfung schaffen und Arbeitsplätze sichern, ist es ein historischer Fehler, diese Industrie mutwillig zu zerstören. (Vereinzelt Beifall AfD) Das ist schlecht für unsere Energieversorgung, schlecht für unsere Wirtschaft, schlecht für den sozialen Zusammenhalt in diesem Land und besonders schlecht für die Lausitz. Denn – machen wir uns ehrlich – ohne den Kohleausstieg, ohne CO - 2 Steuer, ohne Zertifikatehandel, ohne diese irrsinnige Transformationspolitik könnte die Lausitz eine Region des Wohlstandes sein, Motor des Landes, mit lebendigen Innenstädten und florierenden Dörfern. (Beifall AfD – Zurufe von der SPD) Sie aber haben sich für einen anderen Weg entschieden, einen Weg der Deindustrialisierung, der Verarmung und des Wegzugs. Und ja, dass die AfD in vielen Teilen der Lausitz mittlerweile bei über 50 % steht, ist kein Zeichen von strukturellem Extremismus, wie es uns der Verfassungsschutz erzählen will, sondern die logische Konsequenz Ihrer struktur- und heimatzerstörenden Politik. (Beifall AfD) Es ist die rote Karte für Ihre Entscheidungen der letzten Jahre, und auch die haben Sie sich verdient. Nun ist es aber selbstverständlich, dass wir als AfD-Fraktion uns nicht damit begnügen, Kritik zu üben und falsche Weichenstellungen aus der Vergangenheit zu betrauern, sondern als politische Kraft, die die Zukunft unseres Landes aktiv gestalten möchte, erkennen wir die Realitäten und den gesellschaftlichen Kompromiss zum Ende der Braunkohleverstromung an. 2038 schließt das letzte Braunkohlekraftwerk unserer Region. Darum ist es unsere Verantwortung, den Strukturwandel aktiv zu gestalten und entsprechende Weichen richtig zu stellen. Wir als AfD-Fraktion haben dabei einen gänzlich anderen Ansatz als die restlichen Fraktionen dieses Parlaments – das wird auch in dieser Debatte deutlich. (Beifall AfD) Der Strukturwandel darf kein reines Verwaltungsprojekt sein. Strukturwandel muss echte, langfristige wirtschaftliche Perspektiven schaffen, und genau daran ist die bisherige Strukturwandelpolitik gescheitert. Die Zahlen nach fünf Jahren Strukturstärkungsgesetz zeigen: Die industrielle Wertschöpfung geht zurück, während Verwaltung, Wissenschaftsprojekte und öffentlich finanzierte Beschäftigung wachsen. Gleichzeitig pendeln immer noch viele Menschen täglich aus der Lausitz aus, weil sie anderswo immer noch bessere Löhne und bessere Jobs finden. Und vor allem junge Lausitzer – das zeigen alle Zahlen und hören wir von den Besuchergruppen hier im Landtag – spielen mit dem Gedanken, unsere Region ganz und gar zu verlassen. Das ist kein Erfolg, den man hier feiern kann, das ist ein Alarmsignal! (Beifall AfD) Deshalb sagen wir: Die Lausitz muss eine Perspektivregion mit echten Standortvorteilen sein. Wir brauchen nicht immer weitere Luftschlösser und Subventionsprojekte. – Unser Vorschlag ist klar: Eine Sonderwirtschaftszone Lausitz – eine echte Sonderwirtschaftszone –, die alle Unternehmen entlastet und nicht nur jene, die auf den Ausstoß von CO verzichten, wie Sie das in Ih-2 rem noch schön klingenden Net Zero Valley wollen. Wir wollen nicht nur hippe grüne Unternehmen mit schönen Hochglanzmagazinen und fetzigen Präsentationen, sondern jeden Einzelnen, der in unserer Region Wert und Arbeitsplätze schafft, unterstützen. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir wollen den lokalen Mittelstand fördern, wir wollen neue Investitionen anregen, und wir wollen Privatinvestitionen hebeln.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Jean-Pascal Hohm (AfD):* Zu diesem Zeitpunkt noch nicht, danke. – Wir wollen eine Wirtschaftsregion, in der Unternehmen, egal ob sie neu in die Region kommen oder seit Jahrzehnten ansässig sind, gerne investieren, weil sie sich nicht erst durch Aktenberge, Zuständigkeitswirrwarr und jahrelange Genehmigungsverfahren kämpfen müssen und dann noch aufgrund zu hoher Energiepreise abgeschreckt werden. Wir wollen eine Region mit beschleunigten Genehmigungen, konsequenter Entbürokratisierung, steuerlicher Entlastung für alle und eben grundlastfähige Kraftwerke, die dafür sorgen, dass wir wirklich Energieregion bleiben und nicht nur Windpark. Das ist das Ziel: dauerhafte Standortvorteile statt befristeter Subventionen. (Beifall AfD) Bis spätestens 2038 brauchen wir eine von der Kohle und von staatlichen Subventionen unabhängige Wirtschaft und Industrie. Dafür ist ein weiterer zentraler Punkt die Anbindung der Lausitz. Es ist ein strukturpolitischer Offenbarungseid, dass bis heute kein ICE-Halt in Cottbus geplant ist. Milliarden an Strukturmitteln, ein ICE-Instandhaltungswerk, Universitätsmedizin, Science Park – und gleichzeitig bleibt die Region vom Fernverkehr abgehängt. Wer glaubt, so wirtschaftliche Impulse setzen zu können, wer glaubt, so junge Menschen in der Region halten und Fachkräfte aus ganz Deutschland anlocken zu können, verkennt jede Realität. (Vereinzelt Beifall AfD) Darum fordern wir klar und unmissverständlich: Es braucht einen regulären ICE-Fernverkehrshalt in Cottbus – nicht als Prestigeprojekt wie so viele andere in der Lausitz, sondern als Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung. Und ja, uns ist bewusst – und das erkennen wir an –, dass die Landesregierung nach eigener Aussage weiter für einen ICE-Halt in Cottbus kämpft. Wenn dem so ist, ist es umso wichtiger, dass wir uns hier und heute gemeinsam als Parlament hinstellen und zeigen: Die Lausitz braucht eine echte Anbindung ans Fernverkehrsnetz – mit weniger geben wir uns auch nicht zufrieden. (Beifall AfD) Schließen möchte ich mit einem großen Dank und Anerkennung. Unser Dank gilt jenen Kohlekumpeln, die seit über 100 Jahren in den Tagebauen der Lausitz den heimischen Energieträger aus der Erde graben sowie all den Elektronikern, Mechatronikern, Industriemechanikern, all den Männern und Frauen, die in den Kraftwerken eine stabile Energieversorgung für die Lausitz, Brandenburg und Deutschland gewährleisten. Ihr seid das Rückgrat unserer Industrienation Deutschland, ihr haltet den Laden am Laufen, ob in der Früh-, Spät- oder Nachtschicht, ihr geht pflichtbewusst eurer Arbeit nach.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage zu? Jean-Pascal Hohm (AfD):* Nein.

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Ulrike Liedtke

Sie bringen Ihren Satz noch zu Ende? – Nein. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Und das, obwohl gerade den jungen Mitarbeitern der LEAG bewusst ist, dass ihr heutiger Job keine Zukunft hat. Außerdem haben all jene Menschen Hochachtung verdient, die nach dem Strukturbruch der 90er-Jahre und dem Ausverkauf durch die Treuhand nicht die Flinte ins Korn geschmissen, sondern die Ärmel hochgekrempelt haben. Ob in der Kohle oder im Mittelstand – wir als AfD-Fraktion danken euch für euer Tun und versprechen euch: Wenn wir als AfD ab 2029 in Potsdam und Berlin Verantwortung tragen, werden wir eine Lausitzpolitik betreiben, die dafür sorgen wird, dass euch, euren Kindern und Kindeskindern und unserer gemeinsamen südbrandenburgischen Dezember 2025 21 Heimat eine großartige und lebenswerte Zukunft bevorsteht! – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Bommert hat eine Kurzintervention angemeldet. Ich bitte im Anschluss auch Frau Schmidt um ihre Kurzintervention, und Herr Abgeordneter Hohm kann dann seine insgesamt vier Minuten ausschöpfen. – Bitte sehr. Frank Bommert (CDU):* Herr Kollege Hohm, leider haben Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen. Ich muss Sie aber fragen: Sie sagen, Sie stützen oder fördern jeden, der dort unten investieren will. – Jetzt fange ich erst einmal an: Sie wollen den Kohleabbau noch, aber gegen den Kupferabbau wehren Sie sich. Der Kupferabbau erfolgt unter Tage, würde also gar nicht so weit an die Oberfläche treten. – Ich sehe schon, der Kollege Möller muss Ihnen da erst einmal helfen. Als Nächstes: Die Biomethananlage lehnen Sie auch ab. Sie lehnen also Sachen ab, die die Lausitz nach vorne bringen würden, sagen hier aber: Wir unterstützen jeden, wir fördern jeden, der in der Lausitz investieren will. – Nein, Sie machen genau das Gegenteil, und dann können Sie hier nicht so etwas erzählen! (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Man kann sich ja über bestimmte Sachen streiten, darüber, ob Kupferabbau gut oder schlecht ist, aber Sie können sich nicht hier hinstellen und behaupten, Sie tun etwas für jeden, der dort investieren will, und machen genau das Gegenteil. Das ist falsch, das ist verlogen! – Danke. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Schmidt hat auch eine Kurzintervention angemeldet und schließt bitte gleich an. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW)

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf den ICE-Halt in Cottbus, da wir hier auch über den entsprechenden Antrag in Verbindung mit dem Lausitz-Antrag abstimmen werden. Der ICE-Halt macht meiner Meinung nach und auch nach Auffassung der Deutschen Bahn aktuell wenig Sinn. Die Anbindung von Cottbus ist nämlich mit dem Fernverkehr abgedeckt. Ich führe das kurz aus: Der ICE fährt lange Strecken, bei denen die DB auch eine hohe Auslastung auf den Zügen erwartet. Außerdem heißt es, dass der ICE zwischendurch nicht überall halten kann. ICE-Abdeckung ist dort gegeben, wo wir jetzt auch mit der Generalsanierung vorankommen, wir wollen damit also Distanzen wie Berlin–München, Berlin–Hamburg etc. überbrücken. Das heißt aber auch: Wir können daraus keine regionalpolitisch motivierten Zug-Halte machen. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Außerdem hat die Deutsche Bahn – zu Recht, ich vermute aufgrund der Generalsanierung – die Stationsgebühren für ICE-Halte beinahe vervierfacht. Man muss ich also gut überlegen: Wo hält der ICE und wo nicht? – Wie sieht die aktuelle Abdeckung aus? Im Antrag wird richtigerweise auf die Sanierungen und den zweigleisigen Ausbau der Elektrifizierung eingegangen. Potenziell ist hier vor allen Dingen der IC- und der Eurocity-Verkehr zu beachten. Wichtig ist hier aber: Im aktuellen Fahrplan taucht er nicht so oft auf; aufgrund der Baustellen auf der Strecke Berlin– Hamburg und der Lehrter Bahn ist es aktuell nicht möglich, Cottbus durchgängig anzufahren. Außerdem spielt der Stellwerkschaden in Gerwisch, der gerade behoben wird, eine Rolle. Aber es gibt ein verbessertes Intercity- und Eurocity-Angebot. Das ist ein Fernverkehrsangebot, und das macht auch absolut Sinn. Nach dem Ausbau wird ab 2027 zweimal pro Stunde ein RE direkt nach Berlin verkehren. Diese Verbindung können natürlich alle Pendler, auch Azubis und Studenten, mit ihrem Deutschlandticket nutzen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Sie müssten bitte zum Ende kommen.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Ich bin am Ende meiner Rede. – Vielen Dank.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hohm, Sie möchten gern auf beide Kurzinterventionen reagieren. Bitte schön. (Beifall AfD) Jean-Pascal Hohm (AfD):* Sehr geehrter Herr Bommert, es ist immer ein Austarieren von Interessen, wenn man in die Natur eingreift. (Steeven Bretz [CDU]: Ach?) Und das betrifft … (Wolfgang Roick [SPD]: Ach, aber die Tagebaue!) – Ich rede ja über die Braunkohle. Wenn Sie mich ausreden lassen, erkläre ich es auch Ihnen, Herr Bretz. (Steeven Bretz [CDU]: … was das heißt!) Es ist immer ein Austarieren von Interessen. (Unruhe) Denn natürlich betrachten auch wir es mit Skepsis, wenn Dörfer abgebaggert werden, die eine jahrhundertelange Tradition haben, wenn Friedhöfe umgesiedelt werden und Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Deshalb erfordert es immer eine Abwägung, wenn es um die Frage geht, ob man Braunkohle abbauen bzw. einen Tagebau erweitern soll oder nicht. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf von Minister Robert Crumbach) Aber die Menschen in unserer Region haben sich über Jahrzehnte damit arrangiert, weil es eben eine zweite Seite der Medaille gibt: sichere Energieversorgung und Wohlstand. (Beifall AfD) Wenn Sie sich die Wahlergebnisse in unserer Region anschauen, insbesondere in den Dörfern, die nahe am Tagebau liegen, sehen Sie, dass die AfD dort hohe Zustimmungswerte hat, weil die Abwägung bei vielen Menschen dazu führt, dass sie sagen: Ja, wir wollen die Arbeitsplätze, wir wollen die Wertschöpfung, wir wollen die sichere Energieversorgung. – Natürlich ist immer ein tränendes Auge dabei, wenn ein Dorf abgebaggert wird; das ist doch selbstverständlich. (Vereinzelt Beifall AfD) Das betrifft auch viele sorbisch-wendische Dörfer, die leider von der Landkarte verschwunden sind; das war ja heute auch schon Thema. Auch beim Thema Kupferabbau – dieser Fall ist ähnlich gelagert – bedarf es immer einer Abwägung zwischen den Vorteilen der wirtschaftlichen Ansiedlung und dem, was an Skepsis in der Bevölkerung mitschwingt. Wenn aus der Region, aus Spremberg und dem gesamten Landkreis Spree-Neiße, nur negative Rückmeldungen und Stellungnahmen zu dieser Frage kommen, muss sich die Politik damit beschäftigen und darf nicht einfach über die Menschen und ihre Interessen hinweggehen. (Beifall AfD) Das schafft nämlich keine Akzeptanz. Wir wollen wirtschaftliche Stärke erreichen, aber mit den Menschen und nicht gegen sie und ihre Interessen, Herr Bommert. (Beifall AfD) Die Biomethananlage lehnt die AfD-Fraktion nicht per se ab, sondern sie ist einfach am falschen Standort geplant. Abgelehnt wird die Aufhebung der Höhenbegrenzung an diesem Standort als Ausnahme vom Bebauungsplan. Diese Feststellung gehört zur Wahrheit. (Beifall AfD) Wir sind nicht gegen wirtschaftliche Ansiedlungen. Wir sind dafür, echte Wirtschaftspolitik und echte Standortpolitik zu machen – mit den Menschen. Am meisten hat mir die Kurzintervention von Frau Schmidt gefallen. Wenn Sie Mitglied im Sonderausschuss Lausitz wären oder mit Ihren Kollegen, vielleicht sogar mit der Frau Ministerin, gesprochen hätten, wüssten Sie, dass Ihre Frau Ministerin – von der SPD! – noch in der jüngsten Sitzung des Sonderausschusses gesagt hat: Wir kämpfen nach wie vor für den ICE-Halt in Cottbus. (Beifall AfD) Sie, Frau Schmidt, ebenfalls von der SPD, sagen hier, das sei Quatsch. Entscheiden Sie sich! Wir halten fest: Die SPD ist gegen den ICE-Halt – Punkt! – Danke. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Wir setzen die Aussprache fort. Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Peschel, der für das BSW spricht. Bitte. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Sätze an die AfD-Fraktion: (Oh! bei der AfD – Lars Hünich [AfD]: Ah!) Aus der Sicht meiner Fraktion haben Sie das Thema der heutigen Aktuellen Stunde weitestgehend verfehlt. (Zuruf von der AfD: Hä?) Sie haben sich in Widersprüchen verfangen. (Vereinzelt Beifall SPD) Mein Fazit Ihrer Ausführungen ist: Sie wollen eine positive Entwicklung der Wirtschaft in der Lausitz verhindern. (Vereinzelt Beifall SPD) Noch ein Satz: Niemand, insbesondere nicht das BSW, verschließt die Augen vor den Problemen der Wirtschaft. Ursachen sind unter anderem zu hohe Energiepreise und eine verfehlte EU- und Bundespolitik in vielen Wirtschaftsfragen. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten der Glaswerke in Drebkau und Tschernitz, der Fränkischen Rohrwerke in Schwarzheide und anderer betroffener Unternehmen. Dies alles aber heute zum Dezember 2025 23 Anlass zu nehmen, die Zukunftsperspektiven der Lausitz schlechtzureden, ist Ausdruck des Fehlens jeglicher politischer Verantwortung. (Vereinzelt Beifall BSW sowie von der Regierungsbank) Die Koalition stellt sich ihrer Verantwortung für die Lausitz und wird ihr gerecht. Deshalb noch einmal der vehemente Appell, dem gemeinsamen Entschließungsantrag zuzustimmen. – Minus 22 Sekunden. Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Es verbleiben noch kurze Redezeiten: 1:30 Minuten für die CDU, 1:45 Minuten für Frau Ministerin – sie darf natürlich auch länger reden –, zwei Minuten für Herrn Dr. Berndt, zwei Minuten für Herrn Hohm und vier Minuten für Herrn Katzmarek. Ich frage daher zunächst Herrn Abgeordneten Brüning. – Sie möchten nicht mehr sprechen. Frau Ministerin? – Sie möchten auch nicht mehr sprechen. Herr Dr. Berndt? – Nein. Dann hätte noch Herr Hohm die Möglichkeit. Bitte schön. (Beifall AfD) Jean-Pascal Hohm (AfD):* Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich alles gesagt, die Standpunkte sind ausgetauscht. Aber auf den Redebeitrag von Ihnen, Herr Peschel, muss ich eingehen, weil er exemplarisch dafür steht, dass Sie als BSW zwar eine starke Fraktion hier im Landtag und mit Frau Wagenknecht eine kompetente Politikerin haben – hauptsächlich deren Foto haben Sie auf die Plakate gedruckt –, dass Ihnen aber einfach der Kontakt zu den Menschen vor Ort in unserem Land fehlt. (Beifall AfD) Denn wie ist die Realität vor Ort in der Lausitz, gerade in Cottbus? Sie rühmen sich für das ICE-Instandhaltungswerk und sprechen davon, dass dort woanders wegfallende Arbeitsplätze kompensiert würden. Die Realität ist, dass fast niemand von der LEAG zur Deutschen Bahn wechselt, weil diese deutlich schlechter zahlt als die LEAG. Deshalb bleiben die Menschen bei der LEAG. (Beifall AfD – Zuruf von der Ministerbank: Das stimmt doch gar nicht!) Die Realität ist, dass die Deutsche Bahn alle Mittelständler in unserer Region abgrast, um Fachkräfte abzuwerben und bei der Deutschen Bahn zu beschäftigen, die übrigens aus Steuergeldern finanziert wird. So machen wir unseren Mittelstand kaputt. Das ist Ihre Strukturwandelpolitik, aber nicht unsere. (Beifall AfD) Wir wollen unsere Stärken stärken. Unsere Stärken – das ist der Mittelstand in unserer Region, das ist die Industrie. Dafür stehen wir als AfD, das BSW offensichtlich nicht. Das BSW macht das, was die SPD will, und das ist Ihr Untergang. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht noch einmal Herr Minister Keller. Bitte sehr. (Beifall des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein, zwei Dinge kann man nicht so stehen lassen. Erster Punkt – Herr Bretz hat es schon gesagt –: Wenn Herr Berndt hier zu reden anfängt, kriegt man nicht nur schlechte Laune, sondern es wird einem auch ein falsches Bild von der Lausitz vermittelt. In diesem Zusammenhang will ich einige wirtschaftliche Eckdaten in Erinnerung rufen. Die Arbeitslosenquote in der gesamten Bundesrepublik liegt bei 6,2 %. Wir haben im Land Brandenburg ebenfalls eine Arbeitslosenquote von 6,2 %. Im Bereich der Arbeitsagentur Cottbus – deren Zuständigkeit umfasst auch die umgebenden Landkreise – müsste, wenn man Herrn Berndt glauben wollte, die Arbeitslosenquote bei 10 % oder höher liegen. Tatsächlich beträgt sie 5,9 %! Die Arbeitslosenquote dort ist also niedriger als im Durchschnitt des gesamten Landes. – Das zu Punkt eins. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Zweiter Punkt: Es war schon erstaunlich, was Sie hier zum Thema Deutsche Bahn verkündet haben. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, zu akzeptieren, dass es gelungen ist, mit der Deutschen Bahn ein großes Unternehmen in die Region zu ziehen und über 1 000 neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen. Dazu kam von Ihnen kein Wort, kein Wort! Sie betrachten das anscheinend als Selbstverständlichkeit oder Sie erwecken den Eindruck, als ob es diesen Erfolg gar nicht gäbe. Ich wiederhole: Über 1 000 Industriearbeitsplätze entstehen dort im Bereich Wartung. Zur Wahrheit gehört, dass es in Verhandlungen zwischen der LEAG und der Deutschen Bahn gelungen ist, dass die Ausbildungswerkstatt im Ganzen von der Deutschen Bahn übernommen wird. (Sebastian Rüter [SPD]: Hört, hört!) Der größte Teil derjenigen, die dort ihre Ausbildung begonnen haben, wird von der Deutschen Bahn übernommen werden. Zur Ehrlichkeit gehört auch die Feststellung: Es war vereinbart worden, dass von der LEAG Personen zur Deutschen Bahn überführt werden. Das hat nicht stattgefunden, weil nach dem Ukraine-Krieg zur Erhöhung unserer Versorgungssicherheit die Braunkohleproduktion und die entsprechenden Kraftwerke noch einmal hochgefahren worden sind. Deshalb ist bei der LEAG zusätzlicher Personalbedarf entstanden. Und selbstverständlich ist ausgemacht, dass Auszubildende und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Deutschen Bahn überführt werden – in gut bezahlte Industriearbeitsplätze. Wenn Sie hier in irgendeiner Form andeuten, dass das schlecht bezahlte Arbeitsplätze seien, dann ist das unredlich. Das muss ich so sagen. Mit der Wahrheit hat es jedenfalls nichts zu tun. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Katzmarek das Wort. Bitte sehr. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Lars Katzmarek (SPD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In eisiger Kälte und mit eisernem Willen haben die Berg- und Energiearbeiter zuverlässig geliefert, für Wärme, für Energie, für eine neue Zukunft. – Egal ob im rheinischen, mitteldeutschen oder Lausitzer Revier – ihr habt dafür gekämpft! Lasst es mich einmal sehr deutlich sagen: Das Geld für den Kohleausstieg ist Ihr, ist euer Verdienst, (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) und das im Kontext eines einmaligen Einigungsprozesses zwischen Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichem Engagement und uns, der Politik. Das kann sich wirklich sehen lassen! Deshalb einen klaren Dank und ein deutliches „Glück auf!“ an jeden Berg- und Energiearbeiter. Ohne euch würden wir heute in diesem Landtag nicht über dieses Thema reden können. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Dabei ist das Gesetz breit gefasst. Meine Vorredner sind bereits auf viele Punkte eingegangen. Ich möchte eines noch einmal klar herausstellen.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, bevor Sie den nächsten Gedanken ausführen? Lars Katzmarek (SPD):* Na klar.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Abgeordneter Hohm. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank, Herr Kollege Katzmarek. – Nun habe ich aufgezeigt, dass es innerhalb der SPD – von Frau Schmidt und Frau Schneider – offensichtlich unterschiedliche Ansichten gibt, was den ICE-Fernverkehrshalt in Cottbus angeht. Sind Sie persönlich, als SPD-Abgeordneter für Cottbus, denn der Meinung, dass wir einen ICE-Fernverkehrshalt in Cottbus brauchen? Lars Katzmarek (SPD):* Ich bedanke mich für die Zwischenfrage. Ich glaube, diese Frage sollten wir klären, sobald das zweite Gleis steht. Danach können wir uns über alles Weitere unterhalten. Die Herstellung von Fernverkehrsverbindungen ist für Cottbus und die Region sehr wichtig. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Steeven Bretz und Dr. Jan Redmann [CDU]) Der Strukturwandel kann nur mit der Verbesserung von Wirtschaft, Infrastruktur, Forschung und Kultur gelingen. Meine Damen und Herren, seit dieser Woche Dienstag sind wir es endlich: das erste Net Zero Valley Europas! Das bedeutet, dass sich unsere Region auf den Weg gemacht hat, einmalige Bedingungen zu etablieren, um die Wirtschaftsansiedlung anzukurbeln. Mich dünkt, liebe AfD-Fraktion, (Vereinzelt Heiterkeit SPD – Einzelbeifall) dass Sie nicht verstanden haben, was das Net Zero Valley eigentlich ist. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Erstens: Für alle ausgewiesenen Industrie- und Gewerbegebiete ist die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung bereits erledigt worden. Zweitens: Ein direkter Ansprechpartner samt zukünftiger Geschäftsstelle steht den Investoren, die in die Lausitz kommen wollen, zur Verfügung, um Genehmigungen und Anfragen zu bündeln. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Drittens: Reicht ein Investor eine Idee zu der passenden Schlüsseltechnologie ein, so wird diese prioritär und im Sinne des übergeordneten öffentlichen Interesses behandelt. Das ist das Net Zero Valley im ersten Schritt. Das ist ein guter Schritt für Brandenburg und für die Lausitz. (Vereinzelt Beifall SPD) Ich fasse zusammen: Es geht um „Die Lausitz. Krasse Gegend.“ Ganz konkret geht es um die Entwicklung des Wirtschaftsraums im Amt Peitz mit dem Green Areal Lausitz. Es geht um den Dezember 2025 25 Industriepark Schwarze Pumpe mit Brikett, Papier, Referenzkraftwerk Lausitz und Wellpappenfabrik, um den Industriepark Lausitz vor allem für die Chemie. Es geht aber auch um die Sicherung von Fachkräften, um den Wegfall von traditionellen Produktionen wie der Produktion von Solarglas in Tschernitz oder von Behälterglas in Drebkau, bei denen es in jüngerer Vergangenheit zu sehr schmerzlichen Wegbrüchen gekommen ist. Ich weiß das, denn ich war mit Gewerkschaften vor Ort bei den Menschen. Für das Preisdumping von China können sie nichts und kann auch das Land Brandenburg nichts. (Beifall SPD) Trotzdem ist der Wandel in der Lausitz dauerpräsent. Das bedeutet gerade hier, nicht die Kraft zu verlieren. Denn die Menschen aus dieser Region bringen eine besondere Eigenschaft mit: Sie haben immer den Mut, etwas Neues anzufassen, etwas Neues zu probieren. Dabei rede ich nicht nur von Rock Tech als Lithiumverwerter in Guben, von der möglichen Ansiedlung von Altech, also von Batterietechnologien, in Schwarze Pumpe oder von Wasserstofftechnologien, wie sie gerade im ÖPNV in Cottbus eingeführt werden. Nein, ich rede in diesem Kontext davon, dass die Lausitz das Zeug dazu hat, das Reallabor für Bürokratieabbau zu werden. Das macht sie zur Avantgarde. Im Bund muss ein Gesetz verfasst werden, das eine stärkere Beschleunigung und eine bessere Ansiedlung vor allem von klimafreundlicher Industrie ermöglicht. Kombiniert man das mit dem Bemühen des Landes, den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, dürften sich ungeahnte Chancen ergeben, für die Wirtschaft und die Menschen in unserem Bundesland gleichermaßen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich trotzdem eines mit Nachdruck sagen: Dass darüber hinaus das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz seine Gültigkeit behält, steht für mich außer Frage. Es müssen Netze, Speicher, Ersatzjobs und vor allem grundlastfähige Kraftwerke entstehen, damit Wertschöpfung und Netzstabilität erhalten bleiben. Dass es dafür neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke und die Anbindung an eine zentrale Wasserstoffleitung geben muss und dass die Frage des Umgangs mit CCS/CCU zu klären ist, ist für mich persönlich gesetzt. Dass das gemeinsame Kämpfen in Cottbus, Jänschwalde, Großräschen und vielen weiteren Orten Früchte trägt, ist für mich spürbar. Ich sage wie viele andere Kumpel, die vor über fünf Jahren in Berlin demonstriert haben, dass sich das gemeinsame Kämpfen wirklich gelohnt hat. Dieses Geld wird gemeinsam investiert, damit die Lausitz auch in Zukunft das bleibt, was sie ist: Eine Energieregion. – Glück auf! (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt wurde eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD) Da Sie auf die verbliebene Redezeit hingewiesen haben, haben Sie jetzt ein ganz klein bisschen mehr Zeit.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Katzmarek, es ist schon krass. Ich kann Ihnen sagen, was dieses Net Zero Valley ist. Das ist eine Propagandaschrift der Öko-Mafia. Das hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun, und das wollen Sie uns hier als Realität verkaufen. (Beifall AfD – Lachen bei der SPD) Es ist geradezu niedlich, wenn Sie sich darüber beklagen, dass die Glasmanufaktur in Tschernitz nicht weitermachen kann, weil China sie wegkonkurriert. Ja, das ist die Ökonomie, das ist der Weltmarkt! Wir sind nicht konkurrenzfähig, weil wir zu hohe Energiepreise haben – guck mal einer an! (Beifall AfD) Das schreiben übrigens Ihre Gewerkschafter in ihrem Brief an den Bundeskanzler. Das sagen wir Ihnen seit Jahren. Kommt das irgendwann mal bei Ihnen an? Durch die Energiewende verderben wir unsere Konkurrenzfähigkeit und zerstören das Industrieland Deutschland, Herr Katzmarek – guten Morgen! (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Keller, (Ludwig Scheetz [SPD]: Nee, das geht nicht! – Gegenruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]: Er hat noch Redezeit!) wir halten fest, auch wenn Sie es nicht gern hören: Sie kommen hier mit „schlechter Laune“. Ich an Ihrer Stelle würde vorsichtiger sein.

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Ulrike Liedtke

Entschuldigung, wenn ich unterbreche. Herr Dr. Berndt hat darauf hingewiesen, dass er noch Redezeit hat. Das sind eineinhalb Minuten. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aber Herr Katzmarek war der letzte Redner, Entschuldigung! – Gegenruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]: Er wird ja auch der letzte Redner sein! – Andreas Galau [AfD]: Einfach mal zuhören! – Gegenruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Ich habe ihn gebeten zusammenzufassen, was die Kurzintervention und die verbliebene Redezeit angeht. – Bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herzlichen Dank. – Es ist ja bald vorbei, Herr Scheetz. Sie haben es gleich hinter sich. (Heiterkeit AfD) Herr Keller, ich würde an Ihrer Stelle nicht so wie Herr Bretz in den Landtag gehen und sagen, dass Sie schlechte Laune bekommen, wenn die AfD auf die Wirtschaftszahlen hinweist. Das zeigt doch nur, wie abgehoben und wie satt Sie sind. Was sollen denn die Leute in Tschernitz sagen, die kurz vor Weihnachten ihren Arbeitsplatz verlieren? Die haben Grund zu schlechter Laune! Sie haben Grund, in sich zu gehen und Ihre Politik zu ändern. (Vereinzelt Beifall AfD) Deutschland ist das dritte Jahr in Folge in einer Rezession, und Brandenburg ist das Bundesland mit der schlechtesten bzw. zweitschlechtesten wirtschaftlichen Entwicklung, seit der Tesla-Effekt weg ist. Und der Zuzug, Frau Ministerin, kommt doch aus Berlin. Wir wissen alle, woran es liegt. Herr Keller, Sie sollten noch eines bedenken. Sie reden davon, dass wir Arbeitskräftemangel haben. Das liegt an zwei Gründen. Der erste Grund ist die Abwanderung von Fachkräften aus Deutschland. Jedes Jahr wandern Hunderttausende Fachkräfte ab, weil die Lebensbedingungen in Deutschland unerträglich werden. (Lachen des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Der zweite Grund ist die Demografie. Beide Gründe, die zum Arbeitskräftemangel und zum Fachkräftemangel führen, haben Sie zu verantworten, denn Sie regieren seit Jahren und Jahrzehnten in diesem Land. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf von Ministerpräsident Dietmar Woidke – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, Herr Woidke, Sie!)

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Ulrike Liedtke

Herr Katzmarek möchte die Gelegenheit nutzen, auf die Kurzintervention zu antworten. Bitte sehr. Lars Katzmarek (SPD):* Guten Morgen zurück, Herr Dr. Berndt! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke!) Der Net Zero Industrial Act ist die Antwort auf den Inflation Reduction Act der USA (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und bedeutet, dass wir in Europa dafür sorgen, dass bessere Ansiedlung und weniger Bürokratie dazu führen, dass die Investitionen genau hierher wandern, und zwar nicht nur nach Brandenburg insgesamt, sondern auch in die Lausitz. Damit will ich es bewenden lassen. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Ulrike Liedtke

Jetzt haben wir Gelegenheit, uns auf die Abstimmungen zu konzentrieren. Ich begrüße nämlich zunächst noch Gäste. Das sind Schülerinnen und Schüler der Grund- und Oberschule Calau, die auf Einladung der Abgeordneten Elske Hildebrandt hier sind. – Seid uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir kommen nun zu insgesamt vier Abstimmungen. (Zurufe des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] in Richtung der CDU-Fraktion) – Herr Abgeordneter Hohloch, ich bitte auch Sie, sich zu konzentrieren. Zunächst lasse ich über den Entschließungsantrag von SPD und BSW auf Drucksache 8/2216, „Die Lausitz zur Zukunftsregion entwickeln: Fachkräftesicherung, Innovation und neue Wertschöpfung unterstützen“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich angenommen. Ich komme zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2221, „Perspektiv-Region Lausitz einrichten – Standortvorteile schaffen statt Subventionen verwalten!“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2222, „Net Zero Valley Lausitz als Reallabor anerkennen“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Ich komme zum Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2013, „ICE-Fernverkehrshalt in Cottbus schaffen – Strukturinvestitionen langfristig sichern“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und übergebe an Herrn Vizepräsidenten Münschke.

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wunderschönen guten Tag! Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Dringliche Anfrage 7 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion) Drucksache 8/2203 Dezember 2025 27 Dringliche Anfrage 8 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 8/2204 Fragestunde Drucksache 8/2176 Es liegen zwei Dringliche Anfragen sowie 12 mündliche Fragen vor. Für die Dringliche Anfrage 7 (Angst und Gewalt im Klassenzimmer – Dramatische Zustände an der Regine-Hildebrandt-Grundschule Cottbus), erteile ich dem Abgeordneten Hohloch das Wort. Dennis Hohloch (AfD):* Cottbuser Lehrer, Eltern und Schüler beklagen seit Langem eine regelrechte Explosion von Gewalt an zahlreichen Cottbuser Schulen. Wegen dieses eklatanten Verlusts an Sicherheit sei ein ordnungsgemäßer Unterricht kaum noch durchzuführen. Auch medial erlangten Berichte über Massenschlägereien, körperliche Übergriffe, Erpressungen sowie Einschüchterungsversuche unter Kindern und Jugendlichen unter anderem an der Schmellwitzer und der Sachsendorfer Oberschule bundesweite Aufmerksamkeit. Zur Bereinigung der Situation hatte der Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick von der SPD am 15. September 2025 zur sogenannten Sicherheitskonferenz geladen. Eingeladen war ebenfalls der Minister für Bildung, Jugend und Sport, Steffen Freiberg. Im Zuge dieser Konferenz seien, so das Bildungsministerium in einer Pressemitteilung vom selben Tage, „klare Absprachen“ zu Sicherheit und Bildung getroffen worden. Teil des Pakets waren unter anderem das Vorziehen der Sprachstandsfeststellung um ein Jahr, die verstärkte Unterstützung für einzelne Klassen oder „Schwerpunktschulen“ mit hohem Ausländeranteil sowie bessere Integrationsangebote. Die Pressemitteilung schloss mit der Feststellung – Zitat –: „Die im Sommer eingeleiteten ersten Konsequenzen zeigen bislang Wirkung: Der Start in das neue Schuljahr verlief in der ersten Woche störungsfrei.“ Vor wenigen Tagen wurde ein Schreiben der Elternsprecher der Regine-Hildebrandt Grundschule publik, in dem diese namens der gesamten Elternschaft in großer Ausführlichkeit und Eindringlichkeit von schier unfassbaren Zuständen berichten. Die Lage an der Schule sei insbesondere in den letzten Monaten massiv eskaliert: So habe ein Kind infolge eines massiven körperlichen Angriffs Rippenprellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten; es sei Reizgas versprüht worden; es sei „wiederholt zu Schlägen, Tritten und Stürzen [gekommen], deren Folgen ärztlich behandelt werden mussten“; „Freunde bereits suspendierter Kinder“ hätten als Reaktion auf schulische oder familiäre Sanktionsmaßnahmen „gezielt“ weitere Kinder angegriffen. Ein normales Grundschulleben gebe es nicht mehr, viele Kinder seien verängstigt und versuchten, sich dem Schulbesuch zu entziehen, um nicht weitere Attacken, Beleidigungen oder Drohungen über sich ergehen lassen zu müssen. Auch habe die Situation gravierende negative Auswirkungen auf den Unterricht und den Lernfortschritt aller Kinder dieser Schule. Selbst eine „minimale Lernatmosphäre“ müsse durch ständiges Aufarbeiten von Vorkommnissen, Gespräche mit Beteiligten oder Deeskalationsmaßnahmen mühsam immer wieder aufs Neue aufgebaut werden. Die Schule habe darüber hinaus mit Sprachbarrieren, patriarchalischen Strukturen, autoritären Rollenvorstellungen sowie einer generellen Legitimierung körperlicher und verbaler Konfliktlösung zu kämpfen. Jetzt kommt meiner Meinung nach einer der wichtigsten Faktoren: Von insgesamt rund 464 Schülern hätten rund 180 keinen deutschen Pass. Der Brief kritisiert deutlich, dass die auf der Sicherheitskonferenz vom 15. September 2025 angekündigten Gegenmaßnahmen zwar politisch formuliert, aber praktisch nicht ausreichend hinterlegt worden seien. Dabei legen die Verfasser ausdrücklich wert auf die Feststellung, dass die Schulleitung und die Lehrer keine Schuld treffe. Auch sie seien trotz größter Anstrengung nicht länger in der Lage, die Situation aus eigener Kraft wieder unter Kontrolle zu bringen. Auch die Einsetzung eines Sicherheitsdienstes habe die Lage nur kurzfristig entschärfen können. Bildungsminister Steffen Freiberg von der SPD lobte das Engagement der Lehrer der Regine-Hildebrandt-Grundschule und erklärte gegenüber dem RBB: „Wir wissen, dass es an wenigen Individuen hängt, an einzelnen Personen, die sozusagen in ihren Gruppen dort für Unruhe sorgen.“ Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen sind die im Anschluss an die sogenannte Sicherheitskonferenz vom 15. September 2025 vorgestellten Maßnahmen des SPD-geführten Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des SPD-Oberbürgermeisters der Stadt Cottbus, Tobias Schick, derart gescheitert?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird Herr Staatssekretär Fischer antworten, bitte schön. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich fange mit einer persönlichen Anmerkung an: Bei allem Respekt vor gewählten Abgeordneten des brandenburgischen Landtags konnte ich mich, als ich diese Dringliche Anfrage das erste Mal las, doch irgend- wie nicht des Verdachts erwehren, dass es mehr darum geht, eine schwierige Situation an einer Schule politisch zu instrumentalisieren. (Andreas Galau [AfD]: Bitte? – Zuruf von der AfD: Das ist ein Brandbrief der Eltern! – Weitere Zurufe von der AfD) Ich finde, wir müssen gut aufpassen, dass wir eine solche Situation immer sachlich bewerten. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich habe auch kurz mit dem Gedanken gespielt, die Antwort ganz einfach zu fassen, nämlich zu sagen: Die Maßnahmen wirken. (Lachen bei der AfD – Andreas Galau [AfD]: Das ist unfassbar! – Weiterer Zuruf von der AfD: Das ist nicht das erste Mal! – Weitere Zurufe von der AfD) Aber dann (Dennis Hohloch [AfD]: Dann sind Sie aufgewacht, Herr Staatssekretär!) habe ich mir gedacht, dass das sehr ungerecht gegenüber denen wäre, die sich vor Ort tagtäglich darum kümmern und daran arbeiten, die Situation zu verbessern. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wo leben Sie? – Andreas Galau [AfD]: Das ist unfassbar!) Deshalb will ich mich vorneweg bei allen engagierten Lehrkräften, Schulsekretärinnen und den Unterstützern aus der Schulsozialarbeit herzlich bedanken. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sie arbeiten jeden Tag am und manchmal auch im Brennpunkt – an der Regine-Hildebrandt-Schule, den anderen Schulen in Cottbus und darüber hinaus. Das verdient unseren größten Respekt und unsere Anerkennung. Da die Frage auf die Sicherheitskonferenz in Cottbus im September dieses Jahres zielt, möchte ich zunächst noch einmal wiederholen, was wir im Zuge der Konferenz schon thematisiert und öffentlich in der Pressemitteilung dargelegt haben. Das ist nun ein Zitat aus der Presseerklärung: „Die aktuellen Probleme mit Gewaltbereitschaft und Kriminalität sind in einem umfassenderen Sozialraum entstanden. Die Auseinandersetzungen und Probleme werden von wenigen verursacht, belasten aber viele im ganzen Stadtteil. Sie werden auch in die Schulen hineingetragen und treten dort unterschiedlich deutlich zutage.“ Diese Einordnung, dass Konflikte in die Schulen hineingetragen werden, ist weiterhin aktuell. Angesichts des kurzen Zeitraums, der seit der Konferenz vergangen ist, im Vergleich zu dem langen Zeitraum, in dem sich die Problemlage entwickelt hat, war dies auch nicht anders zu erwarten. Die Schulen können die Sicherheitslage im Sozialraum nicht grundlegend verändern. Sie müssen sich aber auf die jeweilige Lage einstellen und angemessen reagieren. Klar ist: Jeder Gewaltvorfall ist einer zu viel. Schulleitungen, Schulamt und MBJS nehmen diese Vorfälle sehr ernst und ebenso die besorgten Hinweise der Eltern. Zur Regine-Hildebrandt-Schule: Auch aus Sicht von Schulleitung, Schulamt und MBJS kommt es an der Regine-Hildebrandt-Grundschule weiterhin zu zu vielen Auseinandersetzungen. Um es auch zahlenmäßig ein wenig einzuordnen: Im gesamten Kalenderjahr 2025 – dem gesamten Kalenderjahr – ereigneten sich an dieser Schule, an der insgesamt 468 Schülerinnen und Schüler beschult werden, acht Körperverletzungen. Jede Körperverletzung ist eine Körperverletzung zu viel. Das müssen wir in diesem Kreis nicht diskutieren, aber es sind acht. In allen Fällen reagierten die Lehrkräfte und die Schulleitung schnell und besonnen und leiteten die angemessenen Maßnahmen ein. Die Grundschule liegt in Cottbus-Sachsendorf, in einem Sozialraum mit besonderen Herausforderungen. Welche Maßnahmen für die Schulen in dieser Lage getroffen werden können, war Thema der Sicherheitskonferenz der Stadt Cottbus im September. Dabei ist wichtig: nicht speziell diese Schule stand im Fokus, sondern es ging um mehrere Schulen. Zu den bereits ergriffenen Maßnahmen gehört, dass die Stadt Cottbus als Schulträger einen Wachdienst beauftragt hat, dessen Präsenz und Wirkung vor Ort als sehr hilfreich eingeschätzt werden. Ebenso besteht eine sehr enge und gute Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Polizei sowie dem Schulamt und der Polizei. An der Schule selbst wie auch an anderen Schulen in diesem Sozialraum wurde und wird intensive Präventionsarbeit geleistet. So werden zum Beispiel Projekte zur Gewaltprävention durchgeführt. Außerdem gibt es gezielte Coachingangebote. Weil die Probleme aber von außen in die Schule hineinkommen, arbeiten auch die Akteure in der Stadt eng zusammen. Seit der Sicherheitskonferenz tagt zudem regelmäßig eine Taskforce, an der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt sowie das Schulamt und die Polizei beteiligt sind. Die Taskforce trägt zu einer schnellen und besseren Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden bei und fördert gezielte Reaktionen einerseits sowie die Präventionsarbeit andererseits. Von den Maßnahmen, die verabredet und vom MBJS mit umgesetzt wurden, möchte ich zwei hervorheben, die auch schon im Landtag Thema gewesen sind. Das eine ist das Vorziehen der verpflichtenden Sprachstandfeststellung und die Stärkung der frühkindlichen Sprachförderung. Das hat der Landtag im November beschlossen. Zum anderen möchte ich darauf hinweisen, dass wir in dem gestern in 1. Lesung behandelten Artikelgesetz unter anderem auch zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt etwas verabredet haben, was zum Bürokratieabbau beitragen wird. Das ist ein vielfältiges Maßnahmenbündel. Natürlich muss man sagen: Diese Maßnahmen brauchen Zeit, bis sie wirken, aber sie wirken. Ich möchte noch einmal wiederholen: Auf die Sicherheitslage vor Ort – Herr Hohloch, Sie haben gestern gesagt, Sie seien Lehrer und hätten als Lehrkraft gearbeitet – kann die Schule nur angemessen reagieren. Sie kann sie nicht lösen. (Zuruf von der AfD: Das ist ein Armutszeugnis! Unfassbar!) Die Regine-Hildebrandt-Schule bewältigt jeden Tag große pädagogische und erzieherische Herausforderungen. Nicht umsonst handelt es sich um eine Startchancen-Schule, nicht umsonst wird sie in unserem Sozialindex in der höchsten, nämlich in Kategorie fünf geführt. Zur Sicherheit: Das sagt nichts über die Qualität der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen dort. Das sagt etwas über die Herausforderungen, die schon in dem Moment bestehen, in dem Schülerinnen und Schüler die Schule betreten. Es gibt an der Schule Kinder mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten, sodass zum Beispiel durch kleine Auslöser eine Situation Dezember 2025 29 entstehen kann, die bei belasteten Kindern zu Überreaktionen führt. Das ist übrigens kein Einzelfall, das sind zunehmend pädagogische Herausforderungen in der Schülerschaft, die sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat, übrigens – falls das gleich wieder kommt – unabhängig vom Geburtsort. (Zuruf von der AfD: Natürlich!) Die pädagogischen Herausforderungen an der Regine-Hildebrandt-Grundschule, die darüber noch hinausgehen, konzentrieren sich auf wenige Kinder. Das ist schon gesagt worden. Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Die Schule arbeitet seit vielen, vielen Jahren in einem schwierigen Umfeld sehr engagiert. Sie macht dabei unter schwierigen Bedingungen eine tolle Arbeit; das möchte ich ausdrücklich noch einmal sagen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Ich will mich ausdrücklich noch einmal bei den Lehrkräften dafür bedanken. Ich finde, wir sollten alle ein Interesse daran haben, dass die Schule die nötige Ruhe hat, um weiterarbeiten zu können. Die Lehrkräfte sind um jedes Kind bemüht, auch um Kinder, die noch nicht gelernt haben, sich an Regeln zu halten. (Zuruf von der AfD: Das ist doch nicht zu fassen!) Dabei werden grundsätzlich die Taten der Kinder sanktioniert, jedoch nicht das Kind selbst abgewertet. Auch diese Kinder bedürfen weiterer Unterstützung in ihrer Entwicklung. Wichtig bleibt dabei die Zusammenarbeit mit den Eltern. Ist diese nur wenig gegeben, unterstützt das Jugendamt. Damit wir uns alle einig sind: Kinder sollen sich sicher fühlen – in der Schule, auf der Straße, auf Spielplätzen und in den eigenen vier Wänden. Das ist ganz klar. Das hat Minister Freiberg bei der Sicherheitskonferenz im September auch sehr deutlich gemacht. Ein gemeinsames Vorgehen aller an der Schule Beteiligten ist dafür entscheidend. Daran werden wir auch weiter arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU])

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich sehe, es gibt Nachfragen. Ich möchte nur für das weitere Verfahren nachfragen: Herr Hohloch, Sie haben drei Nachfragen, wenn ich es richtig vernommen habe. – Frau Dr. Oeynhausen? Zwei? – Herr Hohm hat eine. Herr Staatssekretär, wären Sie damit einverstanden, wenn Sie sechs Nachfragen im Block bekommen, oder wollen wir es nacheinander machen? Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Ich kann es versuchen. Ich schreibe mir die Fragen auf.

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Daniel Münschke

Dann fangen wir erst einmal mit Herrn Hohloch an. Wenn Sie drei Fragen haben, dann stellen Sie die bitte im Block. Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Herr Staatssekretär, bevor ich meine Fragen stelle, muss ich etwas Grundsätzliches sagen, weil Sie es ja auch getan haben. Ich hatte bis vor Kurzem wirklich sehr viel Respekt vor Ihnen, weil Sie meiner Meinung nach bis jetzt immer eine sehr sachliche Arbeit gemacht haben. Aber ich finde es eine Unverschämtheit, sich hier im Landtag hinzustellen und Fragen der Abgeordneten als Instrumentalisierung für Propaganda darzustellen. Das ist eine Unverschämtheit! (Beifall AfD) Sie sollten sich als Landesregierung eher mal an die eigene Nase fassen, solch eine, wie Sie sagten, lange Entwicklung, die man an der Regine-Hildebrandt-Schule durchgemacht hat, einfach so laufen gelassen zu haben.

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Daniel Münschke

Herr Hohloch, kommen Sie zur Frage. Dennis Hohloch (AfD):* Sie sind diejenigen, die Schuld haben an der Entwicklung an dieser Schule. Eine Sache möchte ich trotzdem noch anmerken: (Katja Poschmann [SPD]: Ihre Frage, bitte!) Ich möchte daran erinnern, wie Sie und Ihr Bildungsministerium reagiert haben, als es um die Vorfälle in Burg ging, als es um pseudorechtsextreme Vorfälle ging.

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Daniel Münschke

Herr Hohloch. Dennis Hohloch (AfD):* Sie und Ihr Minister sind dort im Dreieck gesprungen. – Hier werden Kinder verprügelt, ausgeraubt, und Sie lassen das einfach laufen. (Zurufe von der SPD) – Sie brauchen sich alle gar nicht zu beschweren. Ich muss mir nicht sagen lassen, dass meine Fragen Instrumentalisierung für Propaganda sind. Ich interessiere mich für die Kinder an dieser Schule, und ich will nicht, dass Kinder an Schulen verprügelt und ausgeraubt werden.

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Daniel Münschke

Herr Hohloch, das können wir verstehen. Kommen Sie jetzt bitte zu Ihren Fragen. Dennis Hohloch (AfD):* Ich komme zu den Fragen. Erstens. Ich möchte jetzt endlich wissen, weil Sie meine erste Frage nicht beantwortet haben: Was sind die Gründe – reden Sie sich nicht heraus, dass es einzelne Kinder sind; es sind dieselben Gruppen wie an der Schmellwitzer Oberschule und an der Sachsendorfer Oberschule – (Steeven Bretz [CDU]: Frage!) für diese Zustände an einer Grundschule mit 180 Kindern, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben? Würden Sie mir zustimmen – das ist die zweite Frage; Sie haben das jetzt so ein bisschen auf acht Gewaltvorfälle reduziert –, dass viele Vorfälle, die an einer Schule passieren können, gar nicht gemeldet werden, weil die Kinder, wie aus dem Elternbrief auch hervorgeht, Angst haben, solche Dinge zu melden, weil sie danach wieder verprügelt und ausgeraubt werden? Der Brief macht auch deutlich, dass Eltern ihre Kinder sogar vom Hort abmelden. Sie sagen währenddessen, dass das körperliche Wohl bei einem Praktikum bei der AfD nicht gewährleistet sei, und deswegen sollen sie lieber in die Schule gehen. Ich würde sagen, es ist genau andersherum. Dann kommen wir zur dritten Frage … die ich im Anschluss stelle.

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Daniel Münschke

Das wird leider nicht möglich sein. Fragen und Nachfragen sind im Block zu stellen. (Dennis Hohloch [AfD]: Dann stellt sie jemand anderes!) – Vielen Dank. – Jetzt ist noch Frau Dr. Oeynhausen an der Reihe, um maximal zwei Nachfragen zu stellen. Bitte, Frau Dr. Oeynhausen.

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Daniela Oeynhausen AfD

Als Mutter von zwei Kindern, die in die Grundschule gehen, muss ich sagen: Wenn meine Kinder in Cottbus in diese Grundschule gingen, wäre ich jetzt sehr erbost über Ihre Antwort. Denn Sie lösen gar keine Probleme hier, Sie gehen gar nicht darauf ein. Sie sprachen gerade davon, dass Sie als Landesregierung die Sicherheit in so einer Grundschule tatsächlich nicht garantieren könnten. Das hat mich wirklich extrem überrascht. Sie haben doch dort einen Innenminister sitzen; Sie könnten sich ja kurzschließen. Deswegen frage ich Sie: Was wissen Sie über den Aufenthaltsstatus gerade jener Kinder, die zu Gewalttaten neigen, die bereits Gewalttaten begangen haben? Haben Sie das kontrolliert? Gegebenenfalls kann man eine Rückführung andenken, wenn auch die Familie an sich kein Aufenthaltsrecht hier hat. Haben Sie so etwas schon mal geprüft? Das würde mich sehr interessieren. Welche Bemühungen an sich gibt es dort von Ihnen? Eine Aussage wie „keine Ahnung, was wir mit der Sicherheit an der Grundschule machen; wir fühlen uns nicht verantwortlich“ kann ich so nicht stehen lassen. Haben Sie da noch weitere Konzepte?

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Daniel Münschke

Ich will mal festhalten: Eine Nachfrage. Das Stellen einer Nachfrage beinhaltet natürlich eher weniger, dass es dann drei Fragen sind. Herr Staatssekretär, ich gebe Ihnen jetzt die Möglichkeit, erst einmal auf die drei Fragen zu antworten. Sie haben das Wort, bitte schön. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Ich fange mit Herrn Hohloch an: Was sind die Gründe? Ich habe versucht, das an den Dingen deutlich zu machen. An der Abarbeitung der Beschlüsse, die wir da in der Sicherheitskonferenz gefasst hatten, wird gearbeitet. Das ist etwas, was manchmal sofort greift, weil zum Beispiel der Sicherheitsdienst da ist, weil die Polizei sich eingeschaltet hat. Andere Dinge brauchen etwas Zeit, bis sie wirken. Daher ist für mich die Frage, die Sie gestellt haben, an dieser Stelle beantwortet gewesen. Sie haben gefragt, ob ich Ihnen bei dem Elternbrief zustimmen würde. Da will ich noch einen Satz sagen: Nach meiner Kenntnis – aber vielleicht haben wir da unterschiedliche Informationen – war es kein Brief der Elternsprecher und auch kein Brief der Elternkonferenz. Es war ein Brief von einigen Eltern, die sich dazu gemeldet haben. Das ist völlig legitim, und ich will das gar nicht kleinreden, aber es ist nicht so, dass es sich um einen Brief der Elternkonferenz handelt. Zu Frau Oeynhausen: Tut mir leid, Frau Oeynhausen, ich habe in keiner Weise gesagt, dass wir die Sicherheit nicht herstellen können, dass wir sie nicht gewährleisten können, dass wir das irgendwie so laufen lassen. Das habe ich nicht gesagt. Richtig ist aber, dass auch in der Taskforce sehr klar behandelt worden ist: Was sind das für Kinder? – Ich weiß, dass auch die Ausländerbehörde in diesen Fall eingeschaltet ist, sich das alles sehr genau anschaut. Wie genau der Status ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Das fällt nicht in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Das waren die Antworten auf Ihre Fragen. Es gibt weitere Nachfragen des Abgeordneten Hohm. Bitte schön. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Ich möchte festhalten: Wenn wir uns die Zahlen anschauen – Herr Dezember 2025 31 Genilke und wir thematisieren das auch regelmäßig im Innenausschuss –, dann zeichnen sie ja ein Bild, dass das nicht ein Einzelfall an dieser Schule ist, sondern wir hatten allein im letzten Jahr, 2024, über 3 000 Straftaten an Brandenburgs Schulen. Allein in Cottbus hatten wir über 600 Straftaten im letzten Schuljahr. Wir haben es den Eltern zu verdanken, dass sie sich in ihrer Hilflosigkeit, die sie fühlen, jetzt endlich mal an die Öffentlichkeit gewandt haben. Wir haben noch ein riesengroßes Dunkelfeld, über das wir nicht sprechen. Deswegen habe ich eine konkrete Frage. Sie haben auch davon gesprochen, dass sich die Entwicklung an der Schule in Sachsendorf über einen sehr langen Zeitraum erstreckt hat. Warum reden wir erst jetzt im Parlament darüber? Warum sieht sich die Politik erst jetzt in der Verantwortung, dort etwas zu tun? Wir haben im Föderalismus ja nicht viele Aufgaben, die auf das Land zukommen, aber Bildungspolitik gehört definitiv dazu, auch die Herstellung und die Gewährleistung der inneren Sicherheit. Warum schaffen wir es nicht, an den Schulen in Brandenburg die innere Sicherheit zu gewährleisten? Das verstehe ich nicht. Mich würde interessieren, ob Sie im Bildungsministerium nach den konkreten Vorfällen in Sachsendorf – der Oberbürgermeister von Cottbus hat das ja häufiger in die Debatte eingebracht – doch noch mal über eine Migrantenobergrenze an Schulen in Brandenburg nachdenken. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. Das waren zwei Fragen, wenn ich es richtig vernommen habe. Herr Abgeordneter Berndt, Sie haben auch die Möglichkeit, bis zu zwei Nachfragen zu stellen.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Staatssekretär, ich will noch mal sagen, dass ich das wirklich atemberaubend finde, Ihre Antwort mir fast die Luft nimmt. Wenn Sie die Vorfälle, die dort so eindringlich geschildert wurden, jetzt relativieren und sagen: „Es gab ja bloß acht Körperverletzungen“, dann finde ich das entsetzlich. Als wir – Sie, der Ministerpräsident und ich – in die Schule gegangen sind, gab es in acht Jahren nicht einen Vorfall. Wenn es acht Vorfälle wären, wäre es schon dramatisch genug. Wir reden über Schulen. Was den Kindern da angetan wird, ist die Hölle. Es gab die Beschwerden über die Zustände in Cottbus schon im Jahr 2018. Ich frage Sie: Möchten Sie Ihre Aussage, die Sie zweimal gemacht haben, dass die Maßnahmen wirken, zurücknehmen? Angesichts der Vorfälle und der Zustände, über die berichtet wird, finde ich es unglaublich, dass ein Regierungsvertreter sagt: Unsere Maßnahmen wirken. – Möchten Sie das zurücknehmen? (Zuruf von der CDU) – Natürlich hat er das gesagt, und zwar mehrfach. Die zweite Frage ist: Wie ist es mit der Langfristigkeit der Maßnahmen? Sie sagten, unsere Maßnahmen konnten noch nicht wirken. Sie sprachen eben wieder von dem Sicherheitsdienst. Nach dem, was wir erfahren, sind zwei Sicherheitsleute an dieser Schule. Das reicht vorne und hinten nicht, sagen die Eltern. Sie sagen, es hat in der ersten Woche gewirkt, als sie da waren, und danach nicht mehr. Gibt es über diese zwei Sicherheitsleute, die keinen Effekt mehr haben, hinaus Maßnahmen, die Sie vorbereiten, um diese unerträgliche Gewalt an dieser Schule zu beenden?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow. – Sie können Ihre bis zu zwei Nachfragen stellen.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Vielen Dank für die Antworten, die Sie bis jetzt gegeben haben, durch die sich aber weitere Fragen in Richtung des Bildungsministeriums auftun. Als ehemaliger Schulelternsprecher einer Grundschule und Elternsprecher einer Klasse an einem Gymnasium erlebe ich das anders, als Sie es hier dargestellt haben. Es ist nicht nur in Cottbus, es ist auch in Teltow-Fläming, es ist in allen Landkreisen mittlerweile so, dass Gewalt und Mobbing an den Schulen zunehmen und Ihr Ministerium meines Erachtens und auch nach Meinung der Eltern völlig hilflos zuschaut. Ihre Aussage, dass die Lehrer dagegen nicht viel machen könnten, kann ich hier nicht so stehen lassen. Sie sind mit dem Referat 54 in der Lage, Kindern zu untersagen, bei Abgeordneten der AfD ein Praktikum zu machen. Politisch agieren können Sie also. Sie sind aber nicht in der Lage, dort für Sicherheit und für ein vernünftiges Schulumfeld zu sorgen. Jetzt ist meine Frage: Wollen Sie so weitermachen und die Bildungspolitik weiter nach unten reißen, oder fangen wir jetzt endlich mal an, mit dem Ministerium ordentliche Bildungspolitik zu machen und die Sicherheit der Schulen herzustellen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben nun die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Ich beginne einmal mit Herrn Hohm. Ihre Frage zielt auf den Bericht ab – auch Herr Berndt sprach es an –, der im Innenausschuss vorgelegt wurde. Ich möchte, da dies nicht unbedingt etwas mit der Frage zu tun hatte, darauf verweisen, dass wir ohnehin verabredet haben, das Thema im Bildungsausschuss noch einmal grundlegend zu besprechen. Der Abgeordnete Hohloch hatte in der letzten Ausschusssitzung schon den Versuch unternommen, es dort zu besprechen. Wir haben es in die nächste Ausschusssitzung verschoben. Dort werden wir es noch einmal ausführlich diskutieren, da wir an einigen Stellen eine andere Sichtweise auf die Zahlen haben als Sie. Aber das Thema wird auf jeden Fall weiter im Fokus stehen. Was die Migrationsobergrenze in den Schulen betrifft: Wir glauben, dass dies rechtlich wenig Sinn macht, weil es nur unter bestimmten Voraussetzungen funktionieren würde, die außerhalb des Schulgesetzes liegen. Dies erkennen übrigens auch Leute an, die in der Elternschaft bzw. als Elternsprecher tätig sind. Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist. Ich halte davon nichts, weil ich nicht glaube, dass es funktionieren wird. Herr Berndt, ich muss Ihnen leider sagen: Sorry, ich habe nur zwei Zahlen genannt. Ich habe gesagt: Es sind 468 Schülerinnen und Schüler, es ist ein ganzes Jahr, und es sind acht Vorfälle. – Wenn Sie daraus machen, dass ich die acht Vorfälle relativieren wolle, ist das nicht richtig. Das habe ich nicht gesagt. (Beifall SPD und BSW) Nehme ich irgendetwas zurück? Sie haben die Antwort ja schon fast vorweggenommen. Natürlich nehme ich nichts zurück. Ich bin mir sicher, dass das, was wir an Maßnahmen eingeleitet haben, mittelfristig auch wirken wird. Zu Herrn von Lützow will ich nur sagen: Ich habe kein Referat 54, tut mir wirklich leid. Und: Will ich so weitermachen? Ich glaube – vielleicht liege ich da verkehrt, und vielleicht wird die Geschichte etwas anderes ergeben, das kann ja sein –, dass wir uns mit der Bildungspolitik in den letzten Jahren gar nicht so schlecht in die richtige Richtung bewegt haben, denn viele Dinge haben sich auch positiv entwickelt. Ich würde gern weiter daran arbeiten. – Danke. (Beifall SPD)

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Daniel Münschke

Herr Staatssekretär, noch ist Ihre Fragerunde nicht ganz beendet. Bei der Abgeordneten Hildebrandt gibt es weiteren Nachfragebedarf. – Frau Abgeordnete, bis zu zwei Nachfragen können Sie jetzt stellen. Bitte schön.

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Elske Hildebrandt SPD

Ich will voranstellen, dass ich die Regine-Hildebrandt-Grundschule in Cottbus-Sachsendorf schon sehr lange kenne und weiß, was dort für anspruchsvolle pädagogische Arbeit geleistet wird. Es ist eine Schule für gemeinsames Lernen. Es ist auch eine Startchancen-Schule. Das möchte ich vorausschicken. Sie hatten betont, dass sie sich in einem sehr herausfordernden Kiez befindet, in Sachsendorf, gerade auch mit den Problemen, die sich schon lange an der Oberschule angedeutet hatten. Ich möchte zurückweisen, dass sich an der Regine-Hildebrandt-Schule schon ein sehr, sehr lange bestehendes Problem aufgestaut habe. Dieses ist erst jetzt im Zuge der letzten Monate in Sachsendorf dazugekommen. Deshalb meine Frage: Sie haben vorhin angedeutet, dass man den sozialen Raum, das Quartiersmanagement, die Zusammenhänge zwischen den Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Ort im Blick haben muss. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Anstrengungen dort eventuell auch in die Richtung gehen, das ganzheitlich zu unterstützen und die Probleme aus der Schule dorthin zu bekommen, wo sie hingehören – zur Kinder- und Jugendhilfe –, sowie eine verstärkte Sozialarbeit und Elternarbeit im Kiez zu erreichen? – Danke.

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Daniel Münschke

Herr Staatssekretär, bitte schön. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Frau Abgeordnete, Sie haben mich richtig verstanden. Der Hintergrund ist ganz einfach, dass bezogen auf jeden Einzelfall, den wir dort gesehen haben, die Schule erst einmal alles richtig gemacht hat. Wir sehen aber, dass wir trotzdem über den eigentlichen Raum der Schule hinaus und quartiersbezogen denken müssen – deshalb auch: Sozialraum. Ich bin ein großer Freund davon, den Sozialraum im Blick zu behalten. (Beifall SPD) Deshalb ist es mir wirklich ein Anliegen, dass die Mittel, die wir über das Startchancen-Budget zur Verfügung haben, stärker in diesem Bereich eingesetzt werden und wir nicht nur im kleinen Raum der Schule denken. (Beifall SPD – Zuruf von der AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 8 (Wegfall von Arbeitsplätzen beim Landkreis Prignitz in der Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung), Drucksache 8/2204, die der Abgeordnete Hoffmann, CDU-Fraktion, stellen wird. Bitte schön. Gordon Hoffmann (CDU):* Wie bekannt ist, hat das Fleischcenter Perleberg seinen Betrieb, seine Produktion eingestellt. Das stellt zum einen eine große Herausforderung für die Ernährungswirtschaft dar, da es einen Wegfall von Schlachtkapazitäten bedeutet, aber es ist natürlich zum anderen auch eine große Herausforderung für die Menschen, deren Arbeitsplätze dort wegfallen. Über die Beschäftigten beim Fleischcenter hinaus haben auch Mitarbeiter des Landkreises Prignitz am 11.12. die Information erhalten, dass ihre Arbeitsplätze möglicherweise wegfallen könnten, insbesondere im Bereich der Trichinenuntersuchungen, der BSE-Probeentnahmen sowie der Hygieneüberwachung für diesen Schlachtbetrieb. Weiterhin wurde ihnen mitgeteilt, dass gemäß § 6 Abs. 2 TV-Fleisch die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall infolge einer Betriebsstörung spätestens sechs Kalendertage nach dem Einsetzen der Betriebsstörung endet. Am 3. Dezember war der letzte Tag der Produktion, das heißt, die Sechstagefrist beginnt am 4. Dezember. Das bedeutet, ab 10. Dezember besteht dann kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr. Die Mitarbeiter haben die Information am 11.12. schriftlich erhalten. Ihnen wurde empfohlen, sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, um etwaige Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB III zu sichern und finanzielle Nachteile aufgrund der ausbleibenden Entgeltfortzahlung auszugleichen. Ein Sozialplan, Kündigungsfristen, Fachkräftesicherung, Beschäftigungssicherung und Ähnliches scheinen für diese 29 Mitarbeiter beim Landkreis in keiner Weise eine Rolle zu spielen. Dezember 2025 33 Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um den betroffenen Mitarbeitern oder hilfsweise dem Landkreis konkrete Unterstützung zu bieten?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz wird Herr Minister Keller antworten. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hoffmann, gerne will ich auf die Frage antworten und möchte, wenn ich darf, zwei kurze Vorbemerkungen machen. Erstens: Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler! Ich freue mich, dass ich dort oben – ich weiß nicht, ob es allen bekannt ist – mit Frau Dannenberg eine Bildungsexpertin sehe, die zehn Jahre hier im Parlament war. Ich grüße Sie ganz herzlich. (Vereinzelt Beifall SPD) Die zweite Vorbemerkung will ich zum Thema machen: Herr Abgeordneter Hoffmann, ich weiß, dass sowohl Frau Mittelstädt als auch unser Ministerium, aber auch viele örtliche Abgeordnete im aktiven Gespräch waren, auch mit dem Fleischcenter in Perleberg, um zu schauen, ob wir die schwierige Situation gelöst bekommen. Es waren Gespräche über ein Jahr. Bedauerlicherweise konnten wir sie nicht gemeinsam zum Erfolg führen – mit dem Ergebnis, das Sie geschildert haben: dass die Verarbeitung in der Form eingestellt wird, dass auch die 29 Mitarbeiter, die einen Teil der Beschau gemacht haben, ihre Arbeit verlieren. Ich bin zunächst einmal dankbar, dass zumindest nach meinen Informationen ein Teil der Mitarbeiter in ein anderes Unternehmen überführt wird, wo sie ihre Tätigkeit oder ähnliche Tätigkeiten fortsetzen können. Zum eigentlichen Sachverhalt, wie wir unterstützen bzw. welche Möglichkeiten wir als Landesregierung haben, einzuwirken: Diese sind, das zu sagen gehört zur Ehrlichkeit dazu, sehr begrenzt. Die Situation ist wie folgt: Im Rahmen dieses Tarifvertrages haben sich die Tarifparteien auf die Regelung mit dieser kurzen Frist geeinigt, die Sie angesprochen haben, auch mit der Entlassung auf der Grundlage eines Tarifvertrages, was bedauerlicherweise aber genau diese negativen Auswirkungen mit sich bringt, vor allem was die Kurzfristigkeit betrifft. Es ist so, dass wir als Landesregierung selbst nicht Tarifpartei sind, also weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmervertretung sind. Nichtsdestotrotz will ich ganz klar sagen, dass, wenn jetzt Mitarbeiter in die SGB-III-Leistungen fallen – Sie haben vor allem die Kurzfristigkeit angesprochen –, wenn es dort Herausforderungen gibt, sie die SGB-III-Leistungen gerade auch in dieser Dezember-Zeit rechtzeitig erhalten. Es ist bedauerlich genug, dass man diesen Weg gehen muss, und wir werden gern unterstützen. Sie können gern auch den Mitarbeitern mitteilen, dass sie zumindest diese Leistungen sehr zeitnah erhalten können. In der eigentlichen Sache können wir bedauerlicherweise nichts tun. Wir können aber – das werden wir sicherlich auch zukünftig machen – versuchen, mit den Akteuren zu reden, ob diese Regelung, die diese kurze Frist vorsieht, nicht überdenkenswert wäre und von den Tarifpartnern vielleicht angepasst werden sollte. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur Frage 319 (Lkw-Durchgangsverkehr in Schlepzig) der Abgeordneten Graßmel von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Nadine Graßmel SPD

Seit einiger Zeit fahren in größerer Zahl Lkw, vorwiegend zum Holztransport, durch Schlepzig. Dabei queren sie die Dorfstraße – eine schmale, im Sommer durch Tourismus stark belastete und unübersichtliche Straße – und setzen ihre Fahrt über die L 421 Richtung Krausnick fort. Auf dieser Strecke befinden sich mehrere Brücken, deren Stabilität bereits mehrfach geprüft wurde, deren aktueller Zustand der Gemeinde jedoch nicht bekannt ist. Die Infrastruktur ist für diesen gewerblichen Verkehr nicht ausgelegt, und die Situation stellt eine erhebliche Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner dar. Meine Frage an die Landesregierung lautet daher: Wie schätzt sie die verkehrliche Sicherheit in Schlepzig sowie den Zustand der Brücken auf der L 421 unter der zusätzlichen Belastung durch den Lkw-Durchgangsverkehr ein?

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Daniel Münschke

Für die Landesregierung wird Herr Minister Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung, antworten. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Graßmel, innerörtlicher Lkw-Verkehr, insbesondere wenn diese Fahrten sich häufen, stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine starke Beeinträchtigung dar. Ziel der Straßenbaupolitik meines Hauses ist es grundsätzlich, die Innenstädte möglichst von den Auswirkungen des Durchgangsverkehrs zu entlasten. Dies ist aber aus unterschiedlichen Gründen nicht immer realisierbar. Die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit der Brücken an Bundes- und Landesstraßen genießt in unserem Haus sehr hohe Priorität. Auf der Landstraße 421 zwischen Schlepzig und Krausnick befinden sich insgesamt fünf Brücken. Diese wurden im Wesentlichen Mitte der 50er-Jahre errichtet. Die regelmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen haben ergeben, dass sie nach aktuellem Kenntnisstand standsicher sind. Aufgrund des Alters der Brücken wurden in diesem Jahr zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Landesstraße im Oktober für 14 Tage gesperrt. Aktuell werden die Ergebnisse ausgewertet und wird im Landesbetrieb für Straßenwesen im Hinblick auf die Standfestigkeit der Brücken nochmals nachgerechnet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind dann die Grundlage für weitere Erhaltungsmaßnahmen bzw. verkehrsrechtliche Maßnahmen. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Da kein Nachfragebedarf signalisiert wird, kommen wir zur nächsten Frage: Frage 320 (Aufbau ambulanter Strukturen am Standort Wittstock durch das Gesundheitsministerium), gestellt von der Abgeordneten Dr. Oeynhausen. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Das Klinikum Wittstock soll 2027 geschlossen werden. Grund: Durch die Regelungen der Lauterbach-Krankenhausreform darf das Haus nicht mehr weiterbetrieben werden. Seit einiger Zeit bemühen sich Landesregierung und kommunale Politik, alternative ambulante Versorgungsstrukturen vor Ort aufzubauen. Dazu sollen zweistellige Millionensummen aus dem Schuldenpaket der Bundesregierung, geregelt im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, LuKIFG, auf Landesebene als Sondervermögen ausgestaltet, fließen. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Kassensitze welcher Facharztrichtungen, die im geplanten Medizinischen Versorgungszentrum Wittstock im Sinne der Vorbemerkung angesiedelt werden könnten, sind nach ihrer Kenntnis aktuell frei oder werden in den nächsten Jahren frei?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird Ministerin Müller antworten.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, einleitend zu Ihrer Anfrage möchte ich anmerken, dass die Etablierung ambulanter Angebote in Wittstock/Dosse nicht nur Wittstock/Dosse selbst, sondern je nach Fachgruppe auch den Bereich Pritzwalk betrifft und sich auch auf die drei nordwestlichen Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz erstreckt. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ergibt sich mit Stand vom 30. Juni im Mittelbereich Pritzwalk-Wittstock/Dosse hinsichtlich der Bedarfsplanung der gleich von mir zu beschreibende Sachstand. Es hängt also damit zusammen, dass in der Bedarfsplanung der Planungsbereich in der KVBB nicht nur Wittstock umfasst, sondern es ein gemeinsamer Mittelbereich Pritzwalk-Wittstock/Dosse ist. Für die Hausärzte sieht es im Mittelbereich Pritzwalk-Wittstock/Dosse wie folgt aus: Hier gibt es 27 praktizierende Hausärztinnen und Hausärzte mit 26,5 Versorgungsaufträgen. Der Versorgungsgrad beträgt hier 91,8 %. Das ergibt also 5,5 Zulassungsmöglichkeiten. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt es 9 praktizierende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit 7,0 Versorgungsaufträgen. Der Versorgungsgrad beträgt hier 131,8 % mit einer Quote von 2,5 offenen Sitzen, sogenannte ärztliche Psychotherapeuten. Bei den Fachärzten gibt es hier 34 praktizierende Fachärztinnen und Fachärzte mit 22,75 Versorgungsaufträgen sowie zwei vakante Arztstellen in den Bereichen Augenheilkunde, Chirurgie und Orthopädie. In der Urologie liegen im Landkreis insgesamt 0,5 offene Arztsitze vor.

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Daniel Münschke

Das war die Antwort. Vielen Dank.

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Britta Müller

Das war die Antwort auf die Frage.

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Daniel Münschke

Okay, es gibt aber Nachfragebedarf bei der Abgeordneten Dr. Oeynhausen. – Bis zu drei Fragen im Block, bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ja, da gibt es einiges im Mittelbereich. Aber das Problem an diesem Mittelbereich ist ja: Sind die offenen Stellen tatsächlich alle in Wittstock ansiedelbar, wollen die Ärzte das überhaupt? Denn Sie sagten ja gerade, dass der Mittelbereich deutlich größer ist. Deswegen an Sie die Nachfrage: Wie viele Ärzte mit Kassenarztsitzen sind aktuell bereit, sich überhaupt in dem MVZ, das dort mit sehr viel Steuergeld errichtet werden soll, anzusiedeln? Nach meiner Kenntnis wollen die Hausärzte vor Ort und auch andere Ärzte vor Ort in ihren Praxen bleiben. Deswegen die Frage: Wie wollen Sie verhindern, dass mit einem zweistelligen Millionenbetrag ein MVZ gebaut wird, das nachher leer steht? Das ist die erste Frage. Meine zweite Frage betrifft den Worst Case, dass sich gar nicht so viele Ärzte dort ansiedeln wollen oder die Kassensitze von der KVBB nicht freigegeben werden. Welche alternative Planung haben Sie dann hinsichtlich Wittstock? Denn die Menschen brauchen eine medizinische Versorgung vor Ort und brauchen vor allen Dingen auch etwas, was die Wirtschaft vor Ort ankurbelt.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte sehr.

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Britta Müller

Eigentlich würde ich gern eine Gegenfrage stellen, nämlich woher Sie Ihre Kenntnis haben, dass kein Interesse bei Niedergelassenen daran bestehe, mit in das neue MVZ oder die Poliklinik zu gehen. Das ist mir nicht bekannt. Wie Sie wissen, laufen momentan viele eng getaktete Gespräche mit der KVBB über die Ausgestaltung der ambulanten Haus- und Facharztsitze in dem neu entstehenden medizinischen Versorgungszentrum. Insofern gibt es noch gar keine konkreten, tatsächlichen Zusagen, weil momentan die Gespräche in alle Richtungen laufen. Ich hatte auch im Ausschuss für Gesundheit und Soziales berichtet, dass durchaus Interesse vor niedergelassenen Ärzten besteht – auch von solchen, die absehbar in den Ruhestand gehen, mit Blick auf die Praxisübernahme durch neue Kollegen, die dann keine Eigengründung vornehmen, sondern unter dieses Dach gehen würden. Es gibt in dem laufenden Verfahren also sehr vielfältige Interessenbekundungen. Ich habe da keine Sorge. Ich nehme eher großes Interesse daran war, sich in das medizinische Konzept einzubringen. Von den Kliniken, von den KMG-Kliniken sowie vom Universitätsklinikum Neuruppin, wurde auch die Absicht erklärt, dort kardiologische Zweigpraxen – hier geht es ja auch um die Sicherstellung des kardiologischen Versorgungsbereichs – zu errichten. Wie Sie wissen, hat das Dezember 2025 35 Universitätsklinikum Neuruppin bereits ein MVZ mit einem kardiologischen Sitz, ebenso das KMG-Klinikum, das in Pritzwalk einen kardiologischen Sitz hat. Da haben wir also auch die Fachärzte. – Ich habe jetzt offenbar nicht Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit, weil Sie schon die nächsten Nachfragen … (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Ich bin multitaskingfähig!) – Gut. Wie gesagt, auch bei dem MVZ in Pritzwalk, das von der KMG betrieben wird, besteht die Absicht, mit einzuziehen. Nach den jetzigen Absichtserklärungen habe ich keine Sorge, dass das Haus dort kein medizinisches Konzept haben wird. Insofern teile ich Ihre Erkenntnisse – woher auch immer Ihre Kenntnisse stammen – angesichts der intensiven Gespräche, die wir mit der KVBB gerade führen, nicht.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Der Abgeordnete Hohloch hat noch Nachfragen, bis zu zwei im Block. Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Ministerin. Mich interessiert trotzdem, ab wann Sie sicher sein können, ob und, wenn ja, wie viele Ärzte sich dort niederlassen. Sie haben von Absichten gesprochen, aber haben Sie einen Zeitrahmen, ein Zeitfenster – wie man so schön sagt –, auf das Sie jetzt sozusagen warten? Ab wann wissen Sie genau, ob und, wenn ja, wie viele Ärzte sich dort niederlassen werden?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Ich hoffe, dass wir das zum 23. Januar konkret wissen, denn da wollen wir in Wittstock eine Pressekonferenz durchführen und über dieses medizinische Konzept Aussagen treffen. Dafür sind wir aber darauf angewiesen, dass die Verhandlungsstände mit der KVBB und allen Beteiligten einen solchen Reifegrad haben, dass wir das tun können. Das ist angepeilt und von mir gewünscht, um genau der Unsicherheit, die weiter geschürt wird – es werde keine Versorgung geben –, endlich mit einem guten Versorgungsangebot, das dann auch steht und konkret ist, entgegenzutreten und der Bevölkerung genau das zu skizzieren. Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, Verhandlungsstände, die noch nicht gereift sind, in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Beabsichtigt ist, wie gesagt, der 23. Januar, und ich hoffe … (Dennis Hohloch [AfD]: 2026!) – Der 23. Januar 2026. Dann werden wir die Gespräche hoffentlich abgeschlossen haben. Aber sehen Sie es mir nach: Wir brauchen dafür alle Beteiligten, vor allem die Kassenärztliche Vereinigung, die hier intensiv eingebunden ist.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Nachfragen zu dieser Frage. Damit kommen wir zu Frage 321 (Besetzung der Stelle der Landesbehindertenbeauftragten im Land Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Augustin von der CDU-Fraktion. Bitte schön.

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Kristy Augustin CDU

Die Stelle der Landesbehindertenbeauftragten im Land Brandenburg ist seit längerer Zeit nicht besetzt. Die Aufgabe der Beauftragten ist es, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzusetzen. Für Brandenburgerinnen und Brandenburger ist die Landesbehindertenbeauftragte auch ein direkter Ansprechpartner für Fragen oder Anregungen rund um die Belange der Menschen mit Behinderungen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Warum ist die Stelle der oder des Landesbehindertenbeauftragten nach wie vor nicht besetzt?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat erneut Frau Ministerin Müller das Wort.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Augustin, gemäß § 13 Satz 1 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Mitgliedes der Landesregierung durch die Landesregierung für die Dauer der Wahlperiode eine Landesbehindertenbeauftragte oder ein Landesbehindertenbeauftragter berufen. Dementsprechend wurde bereits im Januar 2025 mit der Veröffentlichung einer Stellenausschreibung ein Stellenbesetzungsverfahren im Ministerium für Gesundheit und Soziales gestartet. Gegen die im Ergebnis des Stellenbesetzungsverfahrens getroffene Auswahlentscheidung wurde seitens der im Ranking Zweitplatzierten – der Erstplatzierte hat dann leider abgesagt – gerichtlich vorgegangen. Im Hauptsacheverfahren vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel fand am 20. November 2025 eine Güteverhandlung statt. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, wurde für den 10. Dezember 2026 – ich kann kaum glauben, dass ein Verwaltungsverfahren so lange dauert – ... (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Ja, 10. Dezember 2026. Für dieses Datum wurde ein Kammertermin anberaumt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Läuft!) Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren ist in Sachen Besetzung der Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten inzwischen noch ein weiteres Hauptsacheverfahren anhängig. Das Ministerium hat im Oktober 2025 das Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung der Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten aus sachlichem Grund abgebrochen. Auch gegen diesen Abbruch wird gerichtlich vorgegangen und wurde vor dem Verwaltungsgericht Potsdam der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Dem Ministerium soll aufgegeben werden, das eingeleitete Auswahlverfahren fortzusetzen bzw. den Abbruch zu unterlassen. Mit Verfügung vom gleichen Tag hat das Verwaltungsgericht das Ministerium gebeten, bis zur Gerichtsentscheidung über den Antrag keine Vollziehung durchzuführen. Das Ministerium hat mittlerweile in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Stellung genommen. Nach Auffassung des Ministeriums ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen Rechtswegzuständigkeit an das Arbeitsgericht weiterzuverweisen. Angesichts des erst für den 10. Dezember 2026 anberaumten Kammertermins vor dem Arbeitsgericht wird im Ministerium derzeit geprüft, was hinsichtlich der Besetzung der Position der oder des Landesbeauftragten unternommen werden kann bzw. ob bis zur Entscheidung über die Konkurrentenklage eine befristete Besetzung der Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten möglich ist. Dem Bereich der oder des Landesbehindertenbeauftragten sind im Ministerium zwei Referentenpositionen und drei Sachbearbeiterpositionen zugeordnet. Von diesen Beschäftigten werden Anfragen und Anregungen bearbeitet, auch wenn die Position der oder des Beauftragten derzeit nicht besetzt ist. Das ist als Übergangslösung aus meiner Sicht verantwortbar. Die Referenten und Sachbearbeiter in diesem Bereich sind hoch qualifiziert, und auch die im Land vorhandenen Strukturen der Landesbehindertenverbände und des Beirates sind geeignet, ein Vakuum bei der Aufgabenerfüllung in diesem Bereich in der Wartezeit zu verhindern. Ich selbst unterstütze hier auch, so konnte ich das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket, die Halbzeitbilanz, vor 14 Tagen in der Staatskanzlei vorstellen.

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Frau Abgeordnete Augustin hat Nachfragen. Bitte schön.

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Kristy Augustin CDU

Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. Sie haben gerade § 13 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes erwähnt. Ich möchte aber nicht auf Satz 1, sondern auf Satz 5 eingehen. Dieser lautet: „Bis zur Berufung einer beauftragten Person gemäß Satz 1 bleibt die bisherige beauftragte Person geschäftsführend im Amt.“ Daher lautet meine erste Frage: Warum setzen Sie, Frau Ministerin, oder das Ministerium für Gesundheit und Soziales diese klare gesetzliche Regelung nicht um? Und warum wird die bisherige Behindertenbeauftragte Janny Armbruster nicht entsprechend mit einer Abordnung weiterhin kommissarisch im Amt belassen? (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie haben zudem ausgeführt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem Referat des Ministeriums angestellt sind, die Ansprechpartner sind. Uns wurde von den Menschen mit Behinderung, von den kommunalen Behindertenbeauftragten mitgeteilt, dass ihnen Ansprechpersonen fehlen. Insofern lautet meine zweite Frage: Wie haben Sie kommuniziert, welche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, wenn die Behindertenbeauftragtenstelle vakant ist, und wie Anliegen an sie gerichtet werden können? – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Ich fange hinten an. Mein Kenntnisstand ist, dass die Anfragen hier, wie ich gerade berichtet habe, ausführlich bearbeitet werden. Frau Augustin, ich bitte Sie, dass wir im Nachgang im Hinblick auf die Stellen, die sich mit dieser Kritik an Sie gerichtet haben, Ross und Reiter benennen, um zu klären, ob es irgendwo tatsächlich mal gehakt hat. Ich würde diesen Aussagen dann gern nachgehen. Denn vonseiten der Mitarbeiter ist das anders dargestellt worden. Insofern, glaube ich, wäre es für die Sachverhaltsklärung hilfreich, zu wissen, wo wir eventuell noch mehr unterstützen müssen und wo es hakt. Ich glaube, das sollte auch im Interesse der Behindertenverbände und Anspruchsberechtigten sein. Zum Verfahren ist im Gesetz klar geregelt, dass für die Dauer der Legislaturperiode berufen wird. Frau Nonnemacher hatte die Frist geschäftsführend noch verlängert, und diese Frist zur Einsetzung war ausgelaufen. Eine Verlängerung ist nicht möglich, weil die Beauftragte für die Legislaturperiode ernannt wurde. Unter Frau Nonnemacher war diese Tätigkeit dann noch geschäftsführend, und es gab ein Ablaufdatum; den Termin habe ich nicht im Kopf. Dieser Zeitraum ist abgelaufen, und somit wurde die Stelleninhaberin – Sie war abgeordnet – auf ihre frühere Stelle gesetzt.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich schaue auf die Uhr; theoretisch und praktisch haben wir noch fünf Minuten für Frage 322 (Kindesmissbrauch im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel und Handeln der Landesregierung) der Abgeordneten Oeynhausen von der AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel wurde nach Medienberichten ein Kind missbraucht. Am 3. November sei der Fall gemeldet, am 4. und 6. November die Klinik überprüft und am 10. November der Fall angezeigt worden. Das Kind sei zu Besuch gewesen und der Täter offenbar ein Insasse. Viele Fragen sind noch offen. Die „B. Z.“ zitierte die zuständige Staatsanwältin wie folgt: „Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten werden derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt.“ Allerdings weiß die Landesregierung mehr: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales teilte mit, dass die Beschäftigungsverhältnisse der ärztlichen Leitung mit sofortiger Wirkung beendet worden seien. Das deutet auf eindeutige Verfehlungen hin. Ich frage daher die Landesregierung: Welche Erkenntnisse über Sicherheitslücken, Verfehlungen etc., die durch den Fall im Sinne der Vorbemerkung bekannt wurden, mit welchem notwendigen, konkreten Verbesserungsbedarf für den Maßregelvollzug liegen bereits vor? Dezember 2025 37

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Erneut hat für das Ministerium für Gesundheit und Soziales Frau Ministerin Müller das Wort.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, zu Ihrer Frage: Im Auftrag des Gesundheitsministeriums wird jetzt ein Gutachten erstellt. Dabei sollen die gesetzlichen Regelungen, die Hausordnung sowie die Besuchsregelung unverzüglich untersucht werden. Wir prüfen, ob diese Regelungen noch der aktuellen Situation entsprechen und ob sie mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen. Zudem wollen wir mögliche Gesetzeslücken umgehend schließen bzw. die Initiative ergreifen, falls der Bund hierfür zuständig sein sollte. Weitere Auskünfte zum konkreten Fall kann das Ministerium aufgrund der laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht erteilen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragebedarf, bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das ist ein Fall, der natürlich ganz viele bewegt. Sie fragen sich, wie es überhaupt in einem Maßregelvollzug zu diesem Kindesmissbrauch kommen konnte und wo und wie das stattgefunden hat. Deswegen frage ich Sie: Wann wird denn das Gutachten, das Sie gerade erwähnt haben, vorliegen? Wird das auch dem Ausschuss mitgeteilt? Wird es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Das interessiert mich sehr. Das soll schon vor Monaten passiert sein; da frage ich mich: Warum ist dieser Vorfall erst jetzt bekannt geworden? Wann haben Sie davon erfahren? Warum ist so viel Zeit verstrichen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Das Gutachten wird sehr kurzfristig zur Verfügung stehen. Die Beauftragung ist auch schon in dieser Woche erfolgt; wir konnten hierfür einen namhaften Gutachter gewinnen. Voraussichtlich Ende Januar oder Mitte Februar wird das Gutachten vorliegen, das ist sehr schnell. Wir werden dann aus diesem Gutachten die entsprechenden Schlüsse ziehen. Wie gesagt, das PsychKG wird zu den Punkten, zu denen ich hier gerade ausgeführt habe, angeschaut. Es wird auch mit anderen PsychKGs des Bundes und der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeglichen. Das muss jetzt alles bewertet werden; das ist Auftrag und Inhalt dieses Gutachtens. Wie schon erwähnt, zu weiteren diesen Fall betreffenden Dingen kann ich keine Aussagen machen. Bis jetzt ist es ein Verdachtsfall; ihn wird die Staatsanwaltschaft aufklären.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit sind wir am Ende der Fragerunde angelangt. Anders als in der Tagesordnung beschrieben haben sich die Fraktionen mit dem Präsidium darauf verständigt, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten. Aufgrund der Vielzahl der Besucher der Abgeordneten, die wahrscheinlich noch kein Mittagessen zu sich genommen haben, beabsichtige ich, die Sitzung um 12.50 Uhr fortzusetzen. Somit ist das eine Mittagspause von 40 Minuten. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 12.10 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 12.50 Uhr) Meine Damen und Herren, wir setzen die 24. Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Einrichtung spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen im Land Brandenburg Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2143 Das ist die von der BSW-Fraktion angemeldete Priorität. Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag der Abgeordneten Meyer. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Jedes Kind in unserer Gesellschaft, das schon in jungen Jahren Verlust, Angst oder Gewalt erlebt hat, braucht besondere Zuwendung. Unsere Kinder haben daher ein Recht auf einen besonderen Schutz – nicht erst irgendwann und nicht nach Klärung von Zuständigkeiten im Dschungel der Sozialgesetzbücher, sondern jetzt und optimal an die Situation angepasst. (Beifall BSW) Der Kinderschutz geht uns alle an. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz seiner körperlichen, geistigen und psychischen Unversehrtheit. Das heißt im Klartext, dass Kinder nicht geschlagen, nicht gedemütigt und nicht in ihrer natürlichen Entwicklung behindert werden dürfen. Kinderschutzambulanzen sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Jugendamt und Medizin. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Qualitätssicherung im Kinderschutz. Wenn Kinder körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt erfahren, wenn Vernachlässigung oder Missbrauch im Raum stehen, braucht es schnelle und multiprofessionelle Hilfe, fachliche Kompetenz und klare Strukturen sowie eine gerichtsfeste Dokumentation. Genau hier setzt unser Antrag zur Einrichtung spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen, kurz KIA, im Land Brandenburg an. Meine Damen und Herren, die Fakten sind nicht gut: In Brandenburg werden schätzungsweise mehrere Tausend Kinder in Heimerziehung oder stationär betreut. Die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen wegen körperlicher Gewalt, Vernachlässigung, psychischer Misshandlungen oder elterlicher Überforderung liegt seit Jahren bei um die 2 000 pro Jahr. Die Zahl der Eltern, die hierzulande Drogen nehmen, psychisch krank sind oder ein Leben führen, in dem Kinder sich nicht entwickeln können, steigt weiter. Die Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung nehmen ebenfalls zu. Gleichzeitig erleben wir, dass Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Horten oder im Gesundheitswesen oft alleingelassen werden. Die Intervention und die Erstversorgung bei häuslicher Gewalt sind zu oft vom Engagement Einzelner abhängig. Was dann passiert, kennen wir von tragischen Einzelfällen. Eindeutige Warnsignale werden übersehen. Das mangelnde Wissen und die fehlenden Abläufe sind Barrieren für ein schnelles Handeln. Das dürfen wir nicht länger akzeptieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Kinderschutz braucht somit spezialisierte und interdisziplinäre Strukturen, um ein professionelles Handeln zu ermöglichen. Kinderschutzambulanzen bündeln genau das, was in kritischen Situationen gebraucht wird: erstens eine einfühlsame und angemessene körperliche Untersuchung, zweitens umfassende medizinische und psychologische Diagnostik, drittens eine Dokumentation in gerichtsverwertbarer Form, viertens eine systematische Berücksichtigung betroffener Kinder, fünftens ausführliche Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten und sechstens eine enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Polizei, Schulen und Beratungsstellen. Spezialisierte Kinderschutzambulanzen sind eine zentrale Anlaufstelle für Ärzte, Lehrer, Sozialarbeiter, öffentliche Gesundheitsdienste, Polizei, Jugendamtsmitarbeiter und alle anderen, die einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachgehen. Es geht hier nicht um neue bürokratische Vorgaben. Die Umsetzung von wichtigen gesundheitspolitischen und menschenrechtlichen Vorgaben führt zu mehr Verbindlichkeit und mehr Sicherheit für unsere Kinder. (Beifall BSW und SPD) Mit unserem Antrag sehen wir deshalb vor, bestehende Strukturen einzubeziehen und weiterzuentwickeln, Prävention im Kinderschutz zu verankern, die Beratung und Unterstützung von Fachkräften aus den unterschiedlichen Bereichen weiterzuentwickeln, die landesweite Vernetzung von Beratungsangeboten voranzutreiben und gemäß dem vorliegenden Konzept der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutzinstitutsambulanzen zeitnah eine flächendeckende Umsetzung im Land Brandenburg sicherzustellen. Hierfür sollen an vier Standorten – Neuruppin, Eberswalde, Lauchhammer und Potsdam – erstmals medizinische Kinderschutzambulanzen aufgebaut werden. Aus Sicht der BSW-Fraktion ist klar: Soziale Sicherheit beginnt bei den Kindern. Ein Staat, der es nicht schafft, Kinder wirksam zu schützen, verspielt Vertrauen, und zwar dauerhaft. Dazu gehört es, früher präventiv einzugreifen, in den Lebenswelten der Kinder – zum Beispiel in den Schulen und Horten – präsent zu sein, Auffälligkeiten zu melden. Kinderschutz darf nicht vom Wohnort, nicht von der Personaldecke eines einzelnen Jugendamtes und nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen, die ohnehin am Limit arbeiten. Meine Damen und Herren, Brandenburg hat viele engagierte Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Was ihnen fehlt, ist ein landesweit tragfähiges System für den Kinderschutz. Spezialisierte Ambulanzen können genau diese Lücke schließen – fachlich fundiert, multiprofessionell besetzt und unabhängig. Wir haben in Brandenburg keine „Problemkinder“, sondern Kinder mit Problemen – (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) und diese benötigen fachliche Hilfe und Schutz. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für unseren Antrag – im Interesse der Kinder. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion erhält Frau Dr. Oeynhausen das Wort. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung – das sind Wörter, bei denen es mich als Mutter und als Ärztin schaudert. Und ich kann mir vorstellen: Vielen Eltern, die jetzt am Livestream zuschauen, ergeht es ganz ähnlich. Ich kenne eine Frau, die in ihrer Jugend schwer missbraucht wurde. Dieser Missbrauch geschah in der eigenen Familie, und das verfolgt sie bisher ihr Leben lang. Ja, sie meistert ihr Leben: Sie hat eine Familie gegründet, sie führt eine gute Ehe, sie steht mitten im Leben, und vor Kurzem ist sie glückliche Großmutter geworden. Aber die Ängste kommen immer wieder hoch, und sie werden sie wahrscheinlich bis ans Lebensende verfolgen. Andere Betroffene zerbrechen daran – sozial, gesundheitlich, beruflich –, oder aber ein solches Muster der Vernachlässigung, der Gewalt in der Familie setzt sich über Generationen fort. Das ist furchtbar, und deswegen müssen wir es durchbrechen. Deshalb ist klar: Kinder verdienen unsere volle Unterstützung, ohne Wenn und Aber. Es geht hier um Kinder, um unsere Zukunft! Als AfD begrüßen wir es ausdrücklich, dass es in Brandenburg endlich an vier Klinikstandorten Kinderschutzinstitutsambulanzen geben soll – das Wort „endlich“ betone ich besonders, denn bisher gibt es das bei uns nicht. Betroffene Kinder müssen nach Berlin überwiesen werden. Sie haben richtig gehört: Wir haben keine eigenen Kapazitäten in Brandenburg. Deshalb müssen jährlich etwa 750 Kinder aus unserem Bundesland in eine solche spezialisierte Ambulanz im Nachbarland überwiesen werden. Was machen diese Ambulanzen? Dort sitzen spezialisierte Teams. Sie ordnen Verletzungen richtig ein, dokumentieren sie und arbeiten die Fälle für Jugendämter, für die Gerichte, für die Polizei auf. Das ist wichtig, um Misshandlungen aufzudecken, Dezember 2025 39 aber auch, um schlimme Verdachte zu entkräften. Das hilft Kindern und schützt sie. Jetzt frage ich Sie: Warum gab es so etwas bisher nicht in Brandenburg? – Ganz einfach: Kein Geld! Und jetzt? Die Krankenkassen wollen zahlen, was vorher nicht der Fall war. Es scheiterte bisher also am Geld – und das darf doch nicht wahr sein. Kinderschutz darf doch keine Frage des Geldes sein! (Vereinzelt Beifall AfD) Wir wissen: Wenn es solche spezialisierten Ambulanzen gibt, werden mehr Fälle entdeckt, und es kann mehr Kindern geholfen werden. Nach jahrelanger Vorankündigung wird jetzt die Landesregierung aktiv und springt ein. Sie will jeden Standort mit 25 000 Euro aus Lottomitteln fördern, weil die Rahmenvereinbarungen auf Bundesebene noch nicht ganz fertig sind. Sie hören richtig: 25 000 Euro pro Standort aus Lottomitteln! Da verschlägt es einem die Sprache, wenn man schaut, wofür die rot-lila Regierung die Gelder sonst so raushaut oder geradezu versenkt. Das zeigt leider, welche Prioritäten die Landesregierung setzt. Man konnte es schon zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erkennen; da waren die Reihen der Regierungskoalition und der Minister nämlich leergefegt, liebe Brandenburger. Daran sehen Sie: Offensichtlich ist Kinderschutz hier wenig wert. Nach der Mittagspause füllen sich die Reihen nur peu à peu. Das ist bei uns von der AfD natürlich nicht der Fall. (Lachen bei SPD und CDU – Ludwig Scheetz [SPD]: Die Hälfte fehlt bei euch!) Uns geht Kinderschutz an. Wir sind froh, dass endlich etwas für missbrauchte, für vernachlässigte Kinder passiert. Das begrüße ich sehr. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf: Treiben Sie die Einrichtung dieser Ambulanzen schnell und konsequent voran und vergessen Sie dabei nicht, dass wir die Ursachen bekämpfen müssen! Jedes missbrauchte Kind ist eines zu viel. Prävention ist der beste Kinderschutz. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Redmann zu?

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Daniela Oeynhausen AfD

Nee, jetzt bin ich fertig, Herr Präsident.

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Daniel Münschke

Also nein, okay. Vielen Dank. Dann ist die Rede beendet und wir kommen zum nächsten Redebeitrag. Bevor ich der Abgeordneten Graßmel das Wort erteile, folgt ein allgemeiner Hinweis: Meine sehr geehrten Damen und Herren Pressevertreter, wir haben in der letzten Präsidiumssitzung verabredet, wie Aufnahmen hier im Plenarsaal durchzuführen sind, und dazu auch eine Handreichung an alle Pressevertreter, an alle Fraktionen ausgereicht. Darin steht, dass Bildaufnahmen grundsätzlich nur in den äußeren Bereichen durchgeführt werden dürfen – Sie sind jetzt an die richtige Stelle gegangen –, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kabinen nicht behindert werden. Der zweite Punkt ist: In der Handreichung steht unter „Verhalten bei Aufnahmen im Plenarsaal“, Punkt 2: „Für die Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen im Plenarsaal zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit ist die“ – das Folgende ist sogar fett gedruckt – „Nutzung von Stativen nicht zulässig.“ Ich darf Sie höflich bitten, Ihr Stativ abzubauen. Ansonsten bitte ich Sie jetzt, den Plenarsaal zu verlassen. (Uwe Adler [SPD]: Das hätten Sie auch vorher schon machen können!) – Kollege Stohn, (Vereinzelt Heiterkeit SPD – Zuruf von der AfD: Nee, der Adler!) wenn hier eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, gleich welcher Fraktion, spricht, werde ich die Rede nicht unterbrechen, sondern eine passende Pause finden, in der ich Ordnungsmaßnahmen ergreife bzw. Hinweise gebe, wie die Hausordnung zu verstehen ist. (Beifall AfD) Das werde ich bei jeder Fraktion so handhaben. Vielen Dank. (Uwe Adler [SPD]: Das machen Sie nur, weil die eigene Fraktion spricht!) Sie können jetzt dem Wortbeitrag Ihrer Abgeordneten Graßmel lauschen, die hiermit das Wort erhält und ihren Redebeitrag vortragen kann. (Beifall SPD)

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Nadine Graßmel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über unsere Kinder und darüber, wie wir sie schützen können. Wir sprechen aber auch über unsere Familien und darüber, wie wir sie in Lebenskrisen unterstützen können. Als Sozialpädagogin mit Jugendamtserfahrung habe ich viele schwierige Situationen erlebt – die Unsicherheit, die Anspannung, die große Verantwortung –, und ich weiß, wie dringend wir Strukturen brauchen, die Kindern Schutz und Familien Orientierung bieten. Warum ist das gerade jetzt wichtig? Brandenburg ist bislang das einzige Bundesland ohne spezialisierte Kinderschutzambulanzen. Das bedeutet: Kinder werden in überlastete Rettungsstellen geschickt oder nach Berlin überwiesen, während Jugendämter ohne verlässliche medizinische Einschätzungen Entscheidungen treffen müssen. Genau diese Lücke müssen wir schließen, und zwar jetzt – verlässlich und landesweit –, denn so, wie es ist, werden wir unserem Anspruch nicht gerecht. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Bislang fehlte es nicht an fachlichem Wissen, sondern an klaren Zuständigkeiten zwischen dem Gesundheitssystem und der Jugendhilfe sowie an einer gesicherten Finanzierung. Außerdem müssen die Fachkräfte noch viel mehr gestärkt werden. Auch in der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Fraktion von ihrer beharrlichen Seite gezeigt. Heute können wir sagen, dass sich die Hartnäckigkeit ausgezahlt hat: Eine Lücke im Kinderschutz wird – lange vorbereitet – nun geschlossen. Ich danke allen, die vor meiner Zeit daran mitgewirkt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Oktober war ich gemeinsam mit Dr. Jouleen Gruhn im Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Potsdam. Dort wurde uns eindrücklich geschildert, wie belastend die aktuelle Situation für die Fachkräfte und Familien ist. Die dortige Übergangslösung ist zwar ein wichtiger Notanker, aber ganz sicher keine Dauerlösung. In der vergangenen Woche haben wir dann die Kinderschutzambulanz der Charité besucht. Dort sieht man, wie gut es funktioniert, wenn Medizin und Jugendhilfe strukturiert zusammenarbeiten. Beides hat mir klar gezeigt, wie dringend Brandenburg solche Strukturen braucht, und zwar im ganzen Land. Deshalb ist es nur richtig, dass die Landesregierung angekündigt hat, 2026 die ersten vier Kinderschutzambulanzen ins Leben zu rufen. Die Finanzierung soll ab 2027 dauerhaft im Landeshaushalt verankert werden. Unser Antrag stellt sicher, dass daraus ein flächendeckendes Netz von Kinderschutzambulanzen mit abgesicherter Qualität entsteht. Mit Standorten in Eberswalde, Lauchhammer, Neuruppin und Potsdam sowie mit der Perspektive eines weiteren Standorts in Cottbus schaffen wir erstmals verlässliche Anlaufstellen im ganzen Land. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn in einer Kita Auffälligkeiten bemerkt werden, ist das oft der Anfang eine Kette von Unsicherheiten: Eltern werden angesprochen, das Jugendamt wird eingeschaltet, manchmal folgt ein Arztbesuch oder der Gang in die Rettungsstelle, aber dort fehlen häufig die Zeit, die Spezialisierung und der geschützte Rahmen, den ein Kind in dieser Situation benötigt. In der Realität landen Kinder mit Misshandlungs- oder Missbrauchsverdacht oft in der Notaufnahme, mitten im hektischen Klinikalltag, mit langen Wartezeiten. Das ist unzumutbar. Keine Frage, Notaufnahmen leisten Großartiges. Für diese sensiblen Fälle sind sie aber nicht ausgelegt – und an genau diesem Punkt müssen wir entscheiden, ob wir Verantwortung übernehmen und ein Netz von Kinderschutzambulanzen etablieren wollen. Diese bieten das, was bislang fehlt: einen geschützten Raum, Zeit und spezialisierte Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Psychologie und Jugendhilfe. Kinder werden dort kindgerecht untersucht, Verletzungen fachlich und rechtsfest dokumentiert, und Eltern erhalten klare Informationen und Unterstützung. Ein wünschenswerter Ablauf sieht künftig so aus: Gewichtige Anhaltspunkte werden festgestellt. Das Jugendamt oder eine Ärztin bzw. ein Arzt nehmen direkten Kontakt zur Kinderschutzambulanz auf. Die Familie erhält zeitnah einen Termin, und medizinische Abklärung sowie Jugendhilfe greifen koordiniert ineinander, ohne die Familie von Stelle zu Stelle zu schicken. Das bedeutet: Verlässlichkeit für Eltern, Schutz für Kinder und fachlich fundierte Entscheidungsgrundlagen für Jugendämter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Zeit im Jugendamt weiß ich noch genau: Genau diese Strukturen und diese Zusammenarbeit haben bislang gefehlt – und diese Strukturen entscheiden im Zweifel darüber, ob ein Kind schnell geschützt wird oder ob es durchs Raster fällt – und genau das müssen wir verhindern. (Beifall SPD und BSW sowie der Abgeordneten Steeven Bretz und Kristy Augustin [CDU]) Deshalb ist unser heutiger Beschluss so wichtig. Wir legen die Grundlage für ein modernes, interdisziplinäres und familienorientiertes Kinderschutzsystem in Brandenburg – eines, das Fachkräfte entlastet und Familien stärkt. Wir haben heute – jetzt – die Chance, nach Jahren des Abwägens endlich zu handeln. Wir haben ein mehr als tragfähiges Konzept, konkrete Standorte und ganz klare fachliche Empfehlungen; diese Expertisen haben wir uns eingeholt. Vor allem aber haben wir Kinder und Familien, die darauf angewiesen sind, dass staatliche Versorgungsangebote funktionieren und nahbar sind. Guter Kinderschutz beginnt nicht im Aktenordner, sondern dort, wo Kinder Schutz und Familien Orientierung brauchen. Schaffen wir heute die Grundlage für Kinderschutzambulanzen! (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es ist eine Kurzintervention des Abgeordneten André von Ossowski angezeigt worden. Bitte sehr.

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André von Ossowski BSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Oeynhausen, es kann nie zu spät sein, wenn man verspätet eine gute Sache nachholt. Sie sind Mutter und Ärztin, haben Sie gesagt, deswegen kann man sagen, dass es nicht zu spät ist. Ich möchte an dieser Stelle …

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter von Ossowski, nur ein kleiner Hinweis: Sie müssen sich bei einer Kurzintervention auf die Vorrednerin beziehen (Dennis Hohloch [AfD]: Müssen! Nicht sollen oder können!) und nicht auf die Vorvorrednerin. Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie das beherzigen würden. Bitte sehr.

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André von Ossowski BSW

Vielen Dank, aber nun ist es ja schon fast zu spät. Dennoch vielen Dank. (Vereinzelt Heiterkeit BSW, SPD und CDU) Dezember 2025 41 Ich möchte mich an dieser Stelle – und das darf man ja auch einmal sagen – ausdrücklich bei der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Dr. Jouleen Gruhn für ihre Initiative – für ihr Baby, wenn man so sagen will – bedanken und auch bei der Gesundheitsministerin Britta Müller. Das darf man doch auch einmal machen, denn Kinderschutz ist eine Sache, die uns alle interessiert. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Graßmel, nun steht die Frage im Raum, ob Sie darauf erwidern möchten. (Heiterkeit) Das ist nicht der Fall. Dann hat als Nächste Frau Abgeordnete Augustin für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall CDU, SPD und BSW)

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Jedes Jahr sterben in Deutschland Kinder an den Folgen von körperlicher Gewalt und Misshandlungen – und viele Misshandlungen bleiben unbemerkt. Sehr geehrte Damen und Herren, seitdem ich mich mit dem Thema Kinderschutz befasse, bin ich immer wieder erschüttert, was für extreme Ausmaße an Grausamkeiten es gibt, wie gerade Kindern so etwas angetan werden kann. In habe in diesen Jahren Erfahrungsberichte von Landeskriminalämtern, Kinderärzten, Psychologen und anderen gelesen, und ich habe Bilder gesehen, die ich nicht für möglich gehalten hätte. Aber eines bleibt für mich immer gleich: Mit jedem Foto, mit jedem Erfahrungsbericht fühle ich mich darin bestärkt, mich weiterhin für den Kinderschutz einzusetzen, denn er verdient unsere ganze Aufmerksamkeit, (Beifall CDU, SPD und BSW sowie des Abgeordneten Felix Teichner [AfD]) und gerade die Politik hat eine besondere Verantwortung, hinzuschauen. Sehr geehrte Damen und Herren, jedes Kind, das vor Missbrauch geschützt oder aus einer Gewaltsituation befreit werden kann, ist unsere ganze Anstrengung wert. Es wird – so schwer es vorstellbar ist – leider immer Gewalt gegen Kinder geben, aber je engmaschiger wir das Netz der Prävention und Bekämpfung weben, desto weniger Lücken lassen wir, durch die ein hilfloses Kind am Ende rutschen kann. Eine wichtige Masche in diesem Netz sind die Kinderschutzambulanzen, dazu haben wir schon einiges in den Vorreden gehört. Ich schildere Ihnen jetzt einmal ein Beispiel – mit fiktivem Namen, dennoch ist es ein realer Fall aus einer Kinderschutzambulanz; ich nenne das Kind David –: David wurde wegen merkwürdiger Verbrennungsspuren untersucht. Auf seinem Körper befand sich eine Art Raster mit Löchern, dazu hatte er Prellungen. Es hätte auch ein Unfall sein können – Verbrennungen –, aber es stellte sich heraus, dass das noch nicht einmal zweijährige Kind vom Freund der Mutter in den Trockner gesteckt und der Trockner angestellt wurde – für endlos andauernde zwei Minuten. Unterschiedliche Verletzungen sind auf den ersten Blick selbst für Kinderärzte nicht eindeutig als Misshandlungen erkennbar. Besonders schwer wird es bei sexualisierter Gewalt: Dabei geht es oft um Spuren, die selbst für einen Arzt nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Da die Täter bei einem Großteil der Fälle aus dem familiären Umfeld stammen, ist das Aufdecken umso schwieriger. Übrigens: Es ist auch immer wieder erschreckend, wie viele kleine Kinder betroffen sind – jünger als zwei oder drei Jahre. In den Kinderschutzambulanzen arbeiten Expertinnen und Experten interdisziplinär zusammen, um Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung sicher zu erkennen und zielgerichtet Hilfe anzubieten. Daher sind die Ambulanzen so wichtig – und das muss ich auch sagen: Sie sind in Brandenburg überfällig. Kurz zum Antrag und vor allem zum Zeitpunkt des Antrags: Natürlich stimmen wir zu, weil Kinderschutzambulanzen in Brandenburg wichtig sind; das haben wir in der Vergangenheit mehrfach angemahnt. Ich meine, es gab im Jahr 2023 einen Antrag – und wir sind immer noch nicht weiter. Anlässlich des heutigen Antrags bin ich aber irritiert: Vor einem Jahr, am 12. Dezember 2024 titelte der „Tagesspiegel“: „Pläne für Kinderschutzambulanz stocken“ und kritisierte das Nichthandeln der aktuellen Landesregierung. Im August dieses Jahres hat sich die ärztliche Direktorin der Kindernotaufnahme des Potsdamer Bergmann-Klinikums, Petra Degenhardt, noch einmal deutlich mit der Forderung nach einer dringend notwendigen Kinderschutzambulanz zu Wort gemeldet. Sie hat wie so viele zu Recht darauf verwiesen, dass Brandenburg nach wie vor das einzige Bundesland ist, das keine eigenen Strukturen für die Erfassung, Diagnostik und Betreuung von Kinderschutzfällen hat. Kollege Uwe Adler und ich kamen beim RBB dazu zu Wort, und bei rbb24 wurde Ministerin Müller damit zitiert, dass man auf Entscheidungen und die Umsetzung des Bundes warten müsse – das war mir als Ausrede zu dünn. Nun konnte die Kinder- und Jugendklinik Potsdam am 1. Dezember verkünden, dass eine Kinderschutzambulanz kommt. Am 2. Dezember sprangen das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium auf diese frohe – und überfällige, ich muss es noch einmal sagen – Botschaft auf und verkündeten ebenso stolz, dass die Kinderschutzambulanzen kommen, geplant an vier Standorten. Nunmehr sind doch Mittel, nämlich Lottomittel, vorhanden. Liebe Landesregierung, liebe Koalitionsfraktionen, in der Sache bin ich bei Ihnen. Tun Sie mir aber bitte einen Gefallen: Der Kinderschutz ist zu wichtig, um dabei ins Hintertreffen zu geraten und mit Anträgen nur das zu lobpreisen, was nunmehr endlich auf den Weg gebracht wurde. Dass Sie in Ihrem Antrag den in der letzten Legislaturperiode angeschobenen Schritt zum Childhood-Haus auf die Zuständigkeit des Bundes schieben, ist ein Thema für sich. Auch damit könnten wir bereits viel, viel weiter sein. (Beifall CDU) Noch einmal zurück zu David: Eine Kinderschutzambulanz konnte die Misshandlungen noch rechtzeitig als solche feststellen, bevor es vielleicht zum Tod gekommen wäre. Wenn das sogenannte Ärztehopping, also das Aufsuchen wechselnder Ärzte, um Misshandlungen zu vertuschen – das machen leider viele Familien –, von vornherein erschwert worden wäre, hätten andere eindeutige Wunden schon vieles offenbart. Wir würden vorausschauend handeln, wenn wir jetzt die nächsten Bausteine im Kinderschutz aufgriffen und die nächsten Maschen engmaschig strickten, um das Netz noch fester zu zurren. Dazu zählt für mich die Zulassung des interkollegialen Ärzteaustauschs. Dafür kann Frau Ministerin Müller das Heilberufsgesetz entsprechend anpassen bzw. eine Novellierung anstoßen; auch hierbei sind uns andere Bundesländer schon weit voraus. Es gibt vieles, das im Rahmen des Kinderschutzes noch getan werden muss. Bitte lassen Sie uns das, was noch getan werden muss, im Visier behalten; vergeuden wir nicht zu viel Zeit mit Dingen, die endlich angestoßen wurden. Ich bleibe dabei: Die Kinderschutzambulanzen sind sehr, sehr wichtig. Ich danke allen Beteiligten, die dafür gekämpft und sich für sie eingesetzt haben. Wir stimmen dem Antrag zu. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält Ministerin Müller das Wort. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Augustin, auch Ihnen ist der Spruch bekannt – wir sind beide Sportlerinnen und dem Sport sehr verbunden –: Der Erfolg hat viele Väter – ich füge hinzu: und Mütter. – Gerade haben hier vorne drei sehr engagierte und im Frauen- und Kinderschutz bzw. Familienschutz engagierte Abgeordnete geredet. Und es geht gar nicht darum, wer wann was gemacht hat. Ich glaube, entscheidend ist an dieser Stelle, dass jetzt etwas gemacht wird. (Beifall BSW und SPD) Zu sagen und zu zitieren, wann was war, bringt nichts. Ich könnte auch sagen: Seit ich in der Verantwortung bin, habe ich mich dafür eingesetzt, und jetzt wird es umgesetzt. – Aber Schuldzuweisungen, was in der letzten Legislaturperiode – in der Sie in der Regierung waren – nicht gemacht worden ist, wären bei diesem Thema nicht schön. Deshalb möchte ich das nicht, und deshalb fände ich es schön, wenn wir diesen Erfolg denjenigen widmen, die ihn vorbereitet und lange dafür gekämpft haben. Ich freue mich, dass ich eine Lösung über Projektmittel finden konnte. Das ging übrigens nicht erst am 2. Dezember los, sondern man muss bei Projektmitteln erst einmal Verschiedenes prüfen – das wissen Sie alle –, denn aus Lottomitteln darf kein Personal gefördert werden. Wir mussten also eine Lösung finden, damit wir es tatsächlich schaffen, zum 01.01.2026 zu starten. Das ist, glaube ich, sehr wichtig. Darüber hinaus sind Sie als Parlamentarier alle aufgerufen, das Thema in den Haushaltsverhandlungen so positiv zu begleiten – das habe ich eben als gemeinsamen Willen aller, die hier gesprochen haben, wahrgenommen –, dass wir nicht nur die Kinderschutzambulanzen bekommen, sondern mit den Childhood-Häusern – die on top kommen – eine weitere Stufe in der Entwicklung der Kinderschutzambulanzen gehen. Ich habe hier vernommen, dass das von allen gewollt ist. Deshalb bitte ich Sie als Haushaltsgesetzgeber, sich entsprechend in die Haushaltsberatungen einzubringen. Ich baue vorläufig mit Minister Freiberg die Brücke, da wir gesagt haben, wir ermöglichen die Übergangsfinanzierung mit Lottomitteln unserer beiden Häuser. Sie sind am Ende diejenigen, die den vorliegenden Antrag nicht nur begleiten, sondern mit Haushaltsmitteln umsetzen. (Beifall BSW und SPD) Zu den Childhood-Häusern: Ich bin noch von dem Besuch in der Charité in der letzten Woche mit Minister Freiberg und Frau Abgeordneter Graßmel benommen. Frau Gruhns Kind war leider erkrankt; sie konnte nicht dabei sein. Das Thema ist ja auch ihr eine Herzensangelegenheit. Ich bin noch heute betroffen, denn genau das, was Frau Abgeordnete Augustin sagte, ist dort Realität. Wenn ich in einem Untersuchungsraum einen gynäkologischen Stuhl sehe, der eigentlich für Erwachsene gedacht, aber auf Kindergröße eingestellt ist, und die Ärztin sagt, dass die meisten untersuchten Kinder unter sechs Jahre alt sind, geht mir das als Mutter und Großmutter besonders ans Herz. Ich muss sagen: Ich bin aus diesem Termin nicht nur sehr betroffen herausgegangen, sondern es hat mir verdeutlicht, dass wir unserer Verantwortung in Brandenburg jetzt gerecht werden und das Vorhaben schnellstmöglich umsetzen müssen. Daher noch einmal einen ganz herzlichen Dank an alle Abgeordneten, die sich dafür einsetzen. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU) Es steht außer Frage: Alle Kinder und Jugendlichen – alle! – sollen gesund und unbeschwert aufwachsen können – und Aufgabe der Eltern, der Gesellschaft und natürlich auch der Politik ist es, dafür zu sorgen, dass das gelingt. Doch es gibt Fälle, in denen es nicht gelingt. Es gibt Kinder und Jugendliche, die extremes Leid an Körper und Seele erfahren; und leider ist seelisches Leid meist nicht zu sehen. Junge Menschen, die massiv vernachlässigt oder missbraucht werden – für diese Kinder und Jugendlichen, für ihren Schutz und ihre Versorgung müssen wir uns starkmachen! Bereits seit einigen Jahren gibt es in den Bundesländern spezialisierte Kinderschutzambulanzen oder Childhood-Häuser. An der Schnittstelle von Jugendhilfeeinrichtungen und medizinischem Kinderschutz kommt diesen Gesundheitseinrichtungen eine wichtige Bedeutung beim Erkennen von Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und Missbrauch zu. Krankenhäuser mit ihren Notaufnahmen und ambulant tätige Kinderärzte sind oft erste Anlaufstellen für verletzte Kinder. Deshalb sind Kinderschutzambulanzen in Krankenhäusern angesiedelt. Zur qualifizierten Einschätzung von Verdachtsfällen ist ein sehr sensibles interdisziplinäres Vorgehen erforderlich. Fachkräfte aus der Kinderpsychologie, der Kinderheilkunde und der Sozialen Arbeit sowie das Jugendamt sind eingebunden. Damit kommen wir zum Problem: Zuständig für Krankenhäuser ist mein Ministerium; medizinische Leistungen sind in § 118 SGB V geregelt, auf dessen Grundlage psychiatrische Institutsambulanzen finanziert werden. Für das Jugendamt ist das MBJS zuständig. Zur besseren Verzahnung dieser Schnittstelle arbeiten beide Ministerien schon länger zusammen, was hier auch erwähnt wurde. 2024 wurde die Erarbeitung eines Konzepts für Kinderschutzambulanzen in Brandenburg in Auftrag gegeben – ausgelöst durch einen Antrag im Plenum. Allein: Es fehlte das Dezember 2025 43 Geld – und es fehlten die rechtlichen Voraussetzungen; auch das muss man sagen. Erst mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kam § 118 ins SGB V, um die psychiatrischen Kinderschutzambulanzen zu refinanzieren. In Berlin finanziert sie der Senat momentan aus eigenen Mitteln. Wir zielen darauf ab, dass wir das Gesetz über den Zulassungsausschuss umsetzen – dazu sind noch ein paar Hürden zu nehmen – und so die Finanzierung der medizinischen Leistungen ermöglichen. Das würde auch Berlin helfen und es entlasten, weil sie dort momentan eben mit Landesmitteln finanziert werden. Weiterhin fehlt es an Schnittstellen. Mein Ministerkollege Steffen Freiberg und ich haben uns darauf verständigt, den Daten auch Taten folgen zu lassen und die Einrichtung und Koordinierung von Kinderschutzambulanzen im Jahr 2026 mit rund 170 000 Euro anzuschieben – und, meine sehr geehrten Damen und Herren, was sind 170 000 Euro, wenn es um das Kindeswohl geht? Vier Krankenhäuser stehen dafür in den Startlöchern, außerdem befindet sich die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutzambulanzen in Gründung. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem aktuellen Antrag zur Einrichtung von Kinderschutzambulanzen im Land und der Finanzierung entsprechender Koordinierungsleistungen an den Schnittstellen von Gesundheit und Jugendhilfe gehen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung eines verlässlichen Netzes für den Kinderschutz. Wir werden Kindeswohlgefährdungen nie gänzlich verhindern können. Aber als Staat und als Gesellschaft müssen wir gewährleisten, dass Gefährdungen schnellstmöglich festgestellt werden und die Betroffenen sofort Hilfe erfahren. Ich bin auch weiterhin an Ihrer Seite, wenn es darum geht, nach dem Aufbau der Kinderschutzambulanzen über die Einrichtung von Childhood-Häusern nachzudenken.

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Daniel Münschke

Frau Ministerin, denken Sie an Ihre Redezeit.

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Britta Müller

Ich komme gleich zum Ende. – In Berlin wurde extra eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft aufgebaut. Hier sind das Justiz- und das Innenministerium gefragt. Es ist ein sehr komplexes System. Ich empfehle, dass wir es parallel auf den Weg bringen. Es braucht Zeit, um die juristischen und die polizeilichen Voraussetzungen zu schaffen. Davon konnte ich mir in Berlin ein Bild machen. Das ist zwar on top, aber es ist notwendig, weil auch die rechtlichen Schritte sichergestellt sein müssen. In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam für das Kindeswohl kämpfen! – Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Eine Kurzintervention ist vom Abgeordneten Skopec angezeigt worden.

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Oliver Skopec BSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass ich dazu das Wort ergreife, wird Sie überraschen; denn das ist nicht mein fachpolitischer Beritt. Aber als Vater von fünf jungen Kindern triggert mich dieses Thema auch persönlich. Das erscheint mir als gute Gelegenheit, um in Ergänzung zu den sehr interessanten und tiefgehenden Ausführungen, die alle meine Vorrednerinnen und Vorredner getätigt haben, einen weiteren Punkt anzusprechen, der mir wichtig ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist eine Kurzintervention!) – Ich interveniere sozusagen auf die Ausführungen der Ministerin zu den Fragen, welche Maßnahmen noch möglich sind und wie wir auch in der Prävention besser werden können. Der erste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist folgender: Ich habe in Gesprächen mit Mitarbeitern in Jugendämtern und mit Bürgern im Wahlkreis verstanden, dass dann, wenn es zu festgestellter Unfähigkeit zur Erziehung – ich weiß nicht, wie man das genau bezeichnet – kommt, die Eltern entsprechend therapiert und die Kinder separat betreut werden. Ein spezielles Problem entsteht dann, wenn es um das langfristige Auskurieren innerfamiliärer Misshandlungsfälle geht. Ich rege an, zu prüfen, ob sich die Therapieformen für erziehungsunfähige Eltern und für die Kinder nicht zusammenführen lassen. Ich habe aus den Gesprächen mitgenommen, dass das oft ein pragmatischer, zielführender Weg wäre, um der Wiederkehr entsprechender innerfamiliärer Fälle mittelfristig vorzubeugen. Ich wollte die Gelegenheit ergreifen, um in Ergänzung zu den vorherigen Ausführungen diesen Punkt zu platzieren, und hoffe, dass wir ihn irgendwann in der politischen Debatte aufgreifen können. – Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Ich schaue zur Ministerin: Möchten Sie darauf erwidern? – Das möchten Sie nicht. (Kristy Augustin [CDU] in Richtung der Regierungsbank: Sie stoßen es an!) Bevor wir in die Abschlussrunde eintreten, weise ich darauf hin, dass aufgrund der Redezeitüberschreitung der Landesregierung alle Fraktionen noch etwas Zeit hinzubekommen haben. Die Abschlussrednerinnen, Frau Meyer und Frau Graßmel, werde ich im Anschluss fragen, ob sie das Wort ergreifen möchten. Zunächst frage ich die CDU-Fraktion: Möchten Sie die Ihnen noch zur Verfügung stehende Redezeit von 2:03 Minuten nutzen? – Das möchten Sie nicht. Die AfD-Fraktion hätte noch 2:44 Minuten zur Verfügung. – Sie möchte auch nicht. Dann kommen wir zur Abschlussrunde. Frau Abgeordnete Meyer, Sie haben noch 3:53 Minuten zur Verfügung. – Sie möchten auch nicht. Frau Graßmel, Sie haben noch 3:55 Minuten zur Verfügung. – Auch Sie möchten nicht. Das ist alles sehr vorbildlich. Wir sind am Ende der Aussprache angekommen und treten in die Abstimmung über den Antrag der SPD- und der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2143 ein. Der Antragstitel lautet: „Einrichtung spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen im Land Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen einstimmig angenommen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2024 Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Drucksache 8/973 in Verbindung damit: Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2024 Stellungnahme der Landesregierung Drucksache 8/2029 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/2161 Das Präsidium hat sich darauf verständigt, dass die Landesbeauftragte Gelegenheit zu einem Redebeitrag erhält und ansonsten auf eine Debatte verzichtet wird. Während sich Frau Hartge zum Rednerpult begibt, möchte ich mich im Namen des gesamten Parlaments bei Frau Hartge und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese Arbeit ganz herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall) Sie haben sodann das Wort. Bitte sehr. Dagmar Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt heute mein Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung, der zustimmenden Kenntnisnahme, vor. Ich möchte mich bei Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich für die konstruktive Beratung über den Bericht im Ausschuss für Inneres und Kommunales bedanken. Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal für die Unterstützung meiner Behörde durch neues Personal bedanken; das ist in einer finanziell angespannten Situation nicht selbstverständlich. Mit der künstlichen Intelligenz erleben wir gerade eine technische Revolution, die mit der industriellen Revolution von vor fast 200 Jahren vergleichbar ist. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz, der noch vor ein paar Jahren wie eine Utopie klang, ist heute Alltag. Die Europäische Kommission hat deshalb mit der KI-Verordnung einen Rechtsrahmen für eine rechtsstaatliche Einhegung der künstlichen Intelligenz geschaffen. Dort, wo künstliche Intelligenz mit personenbezogenen Daten arbeitet, gelten auch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Mit der wachsenden Nutzung von und Praxis mit künstlicher Intelligenz stellen sich aus datenschutzrechtlicher Sicht neue Fragen. Die sogenannten Large Language Models wie ChatGPT, Meta AI, Gemini, Mistral, Grok oder DeepSeek sind mit ungeheuren Mengen an Daten trainiert worden, unter denen sich auch personenbezogene Daten befunden haben. Diese Modelle werden jetzt als Grundlage für andere Produkte genutzt. Das Datenschutzrecht muss deshalb Fragen beantworten wie beispielsweise die, ob ein fehlerbehaftetes Sprachmodell spätere Anwendungen, die auf ihm beruhen, infiziert hat. Kann ein späterer Nutzer eines fehlerbehafteten Sprachmodells selbst noch rechtmäßig personenbezogene Daten verarbeiten? Wie können bei großen Sprachmodellen die Rechte Betroffener auf Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten, die in das Modell eingeflossen sind, sowie auf deren Berichtigung oder Löschung gewahrt werden? Auch wenn Sprachmodelle halluzinieren, also bei der Beantwortung der Frage personenbezogene Daten erfinden, stellt sich die Frage, wie die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt werden können. Auch die Beschwerden, die meine Behörde täglich erreichen, werden zu einem hohen Prozentsatz bereits mit Hilfe von Chatbots formuliert – einschließlich einer mitgelieferten rechtlichen Bewertung. Für mich als Datenschutz-Aufsichtsbehörde gehört deshalb die Befassung mit dem Einsatz von KI zu den wichtigsten Aufgaben. Es gilt, jetzt die Weichen zu stellen und den Anwendern, Herstellern und Nutzerinnen und Nutzern die nötige Hilfe bei der Umsetzung der Datenschutzregelungen zu geben. Ich will mit meiner Arbeit einen Beitrag dazu leisten, dass die Chancen der KI genutzt werden können, aber die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Die Datenschutzbeschwerden, die meine Behörde im Berichtsjahr erhalten hat, zeigen, dass das Grundrecht auf Datenschutz vielen Menschen wichtig ist und dass es noch immer ein großes Bedürfnis gibt, selbst darüber zu entscheiden, wer was über uns weiß. Der Wunsch, nicht von den Nachbarn mit Videokameras überwacht zu werden oder dabei beobachtet zu werden, wenn man das Haus verlässt und mit wem man kommt, ist nur ein Beispiel aus diesem Bereich. Die Zahl der Beschwerden über Videoüberwachung steigt jedes Jahr weiter an. Dann gibt es noch den Ärger über die vielen Cookies, die jeden Tag gesetzt werden, wenn wir uns im Internet bewegen. Oder es sind die Fälle aus dem Bereich der Arbeit, wenn Beschäftigtendaten faktisch rechtswidrig verarbeitet werden. Als Beispiel aus dem Tätigkeitsbericht nenne ich nur den Fall, in dem Krankenzeiten von Beschäftigten in der Kantine – auch für Dritte, die diese Kantine besuchen konnten, zugänglich – ausgehängt worden sind. Dezember 2025 45 Zugenommen hat auch die Zahl der Fälle, in denen Regelungen zur Datensicherheit missachtet wurden. Oft sind es keine bewussten Verletzungen der Datensicherheit, sondern Nachlässigkeiten oder fehlende bzw. risikobehaftete Einschätzungen. Die Mängel in der IT-Sicherheit werden heute immer häufiger durch Angriffe ausgenutzt. Im Bereich der Wirtschaft sind von Hackerangriffen manchmal Millionen von Menschen betroffen, die nach einem Angriff zum Schutz ihrer Daten auch selbst Maßnahmen ergreifen müssen. Das bedeutet einen großen Vertrauensverlust. Wenn staatliche Stellen Datenverluste durch Angriffe erleiden oder die Gefahr bestanden hat, greift dies noch stärker in das Leben der Betroffenen ein. Der Staat hat die gesetzliche Befugnis, Ihre Daten zu verarbeiten. Im Bereich der Wirtschaft hat es dagegen jeder selbst in der Hand, zu entscheiden, welchem Unternehmen er vertraut. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch wenn Datenschutz für die Verantwortlichen oft aufwendig sein mag, schützt er ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger. Ich sehe deshalb die momentane Diskussion über den Abbau von Bürokratie durch den Abbau von Datenschutz mit großer Sorge. Wir brauchen heute mehr denn je einen starken Datenschutz. Wenn dies für manchen Verantwortlichen in der Umsetzung schwierig ist, sollten wir in diesem Zusammenhang eher daran denken, Kleinunternehmen oder auch Vereinen in der praktischen Umsetzung zu helfen. Wir leben nicht mehr in einer Zeit, in der auf die automatisierte Verarbeitung von Daten verzichtet werden kann. Lassen Sie mich zum Schluss eine Bitte an Sie richten. Bitte setzen Sie sich in Ihrer Arbeit für einen starken Datenschutz ein, und bitte setzen Sie sich für eine bessere Medien- und Digitalbildung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein. Am Ende sollen die Chancen der digitalen Entwicklung überwiegen. Das ist meine Hoffnung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 8/2161 zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2024, und zur Stellungnahme der Landesregierung dazu. Wer seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung wurde ohne Enthaltungen einstimmig angenommen, und der Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten sowie die Stellungnahme der Landesregierung dazu wurden zur Kenntnis genommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Mehr Drive für Azubis – „Führerschein-Bonus Brandenburg“ Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2099 Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Für die antragseinreichende Fraktion beginnt der Abgeordnete Bonner … Bommert die Aussprache. Bitte schön. – Ich war so fasziniert von Ihrer Krawatte, Herr Abgeordneter. (Zuruf: Nicht nur Sie! – Frank Bommert [CDU] trägt eine Krawatte mit weihnachtsbezogenem Motiv.) Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Vizepräsident, Sie sind nicht der Einzige, der von meiner Krawatte beeindruckt ist, sondern sind damit in guter Runde. (Vereinzelt Heiterkeit) Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, nachdem man beim Thema Kinderschutz schwer Erträgliches gehört und erfahren hat, was Kindern alles angetan wird, und nach dem etwas trockenen Bericht – sehen Sie es mir nach, Frau Hartge, aber das hat der Datenschutz so an sich – ist es schwer, aber wir kommen jetzt zurück ins Leben. Wir sind wieder in Brandenburg. Führerschein-Bonus – mehr Drive für die Azubis. Meine Damen und Herren, gleich zu Anfang, bevor jemand Einwände gegen unseren Antrag erhebt: Es hat sich ein kleiner Lapsus eingeschlichen. Die Arbeitslosigkeit liegt in Brandenburg bei den Jugendlichen bei 6,2 %, aber bei den unter 25-Jährigen bei 9,3 %. Beide Zahlen können uns nicht beruhigen. Wir reden heute nicht über Luxus, wir reden über den Zugang zur Ausbildung, den Zugang zu Lebensqualität und den Zugang zu einem Stück Freiheit. Brandenburg ist ein Flächenland. Daher ist es Realität, Auto fahren können zu müssen, wenn man durchs Land kommen will. Wir sind kein U-Bahn-Land, wir sind kein S-Bahn-Land. Wer außerhalb von Potsdam unterwegs ist, hat manchmal Schwierigkeiten, durch die Gegend zu kommen. Der Kollege Tabbert kennt meinen Freund Frank Stege gut. Ich glaube, von Dollgow fahren pro Tag fünf Busse. Wenn Sie dort in der Lehre sind oder etwas anderes tun, wird es schwierig. Ausbildungsstätten und Berufsschulen liegen oft sehr weit auseinander. Ohne Auto kein pünktliches Ankommen. Manchmal ist die Ausbildung ohne Auto gar nicht möglich. Ein Führerschein kann also über den Start oder das Scheitern einer Ausbildung mitentscheiden. Und schauen wir einmal in die Pflege, Kollegin Ellen Fährmann. Leute in der Pflege, die später auf dem Land versorgen, brauchen einen Führerschein. Deshalb wäre es wichtig, dass Azubis diesen Führerschein-Bonus von uns bekommen, dass wir etwas tun, damit es weitergeht. Denn ohne Führerschein ist man in Abhängigkeit von Eltern oder Kollegen, und eine Autofahrt ist nicht immer gegeben. Je weiter weg Sie wohnen, desto mehr werden Sie das spüren. Ich glaube, es ist vielen bewusst, dass das so ist. Das ist nicht modern, meine Damen und Herren, das ist betriebsfeindlich, man könnte fast sagen, lebensfeindlich. Denn was ist, wenn die jungen Kollegen später arbeiten müssen oder länger etwas tun? Dann wird es schwierig sein, nach Hause zu kommen. Oder aber es geht um Überstunden, die sie gern leisten würden, aber nicht leisten können, weil sie keine Fahrerlaubnis haben. Der Knackpunkt sind die Kosten. Der Führerschein Klasse B kostet oft 4 000 Euro. Die Ausbildungsvergütung ist nicht ausreichend, um einen Führerschein zu bezahlen. Die Betriebe zahlen schon viele Zuschüsse. Kürzlich haben die Vertreter der Kammern in einer Anhörung dargestellt, was die Betriebe an überbetrieblichen Ausgaben in Lehrlinge investieren. Da wird es schwer, auch noch einen Führerschein zu bezahlen, zumal wenn der junge Mann oder die junge Frau irgendwann einmal nicht mehr zur Verfügung steht. Ergebnis: Es ist fast schon eine soziale Auslese, was den Zugang zur Ausbildung und Weiteres angeht. Wenn die Eltern gut gestellt sind, wird der Führerschein vielleicht bezahlt; bei Leuten, denen es nicht so gut geht, wird nicht bezahlt, und die Kinder sind dann in dieser Hinsicht gehandicapt. (Vereinzelt Beifall CDU) Mobilität ist für junge Menschen teilweise unbezahlbar. Und junge Menschen gehen uns verloren. Der Ausbildungsstart könnte platzen, die Ausbildung wird abgebrochen, und Betriebe bleiben oft auf ihren offenen Stellen sitzen. Die Arbeitsmarktzahlen tun uns allen weh. Man kann sagen: Durch diesen Bonus können mehr Jugendliche in Ausbildung und dann in Arbeit gebracht werden. Rund 9 % Arbeitslosigkeit unter den unter 25- Jährigen – ich sprach es an –, über die Hälfte davon im Bürgergeld – dem sollte man entgegenwirken. Das kann durch einen Führerschein geschehen. Er kann es erleichtern, in eine Ausbildung zu kommen, diese wahrzunehmen und anschließend weiterzumachen. Gleichzeitig gibt es einen massiven Fachkräftemangel. Das kann teilweise damit zusammenhängen, dass es Leute nicht schaffen, zu ihrer Ausbildung zu kommen. Unsere Haltung ist deshalb: Wir wollen fordern und fördern. Wir wollen es fördern, erwarten dafür aber auch eine gewisse Leistung. Wer arbeiten will, muss die Möglichkeit haben, zur Arbeit zu kommen. Das wollen wir unterstützen. (Beifall CDU) Unterstützung für leistungsbereite Jugendliche, so, dass dauerhafte Leistungsverweigerung an dieser Stelle Konsequenzen hat. Die Lösung ist ein Führerschein-Bonus für Brandenburg. 1 000 Euro Zuschuss für den Erstführerschein von Azubis würde gut wirken. Das ist gezielt, es ist wirksam, und es könnte unbürokratisch sein. Die Umsetzung könnte über die Kammern erfolgen. Der Führerschein würde erreichbar, statt eine Hürde zu sein. Ja, es kostet Steuergeld, aber, meine Damen und Herren, Ausbildung kostet weniger als Arbeitslosigkeit. Wer arbeitet, zahlt Steuern, anstatt Transferleistungen in Anspruch zu nehmen. Das wäre eine Investition mit einer positiven Rendite. Wir sollten darüber nachdenken, dass wir mit dieser Unterstützung langfristig denken und Kosten in der Brandenburger Wirtschaft und im Brandenburger Sozialsystem sparen würden. Wir wissen, dass der Bund Reformen beabsichtigt: digitale Theorie, Simulatoren usw. Aber Reformen dauern, und es dauert, bis sie greifen. Deshalb müssen wir jetzt etwas tun, und deshalb wollen wir jetzt diesen Führerschein-Bonus haben. (Vereinzelt Beifall CDU) Brandenburg braucht mobile und tatkräftige junge Leute, und der Führerschein ist der Schlüssel dazu. Herr Minister, wenn Sie heute mit einem kräftigen „Ho, ho, ho!“ ans Pult träten (Vereinzelt Heiterkeit) und sagten, Sie könnten sich das vorstellen, Sie unterstützten das, was glauben Sie, wie viele junge, leuchtende Augen Sie unterm Weihnachtsbaum sähen. Wir könnten hier etwas tun und würden uns über Ihre Unterstützung freuen. Wir bitten um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Wir kommen zum Redebeitrag der Abgeordneten Schmidt für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der CDU zum sogenannten Führerschein-Bonus Brandenburg greift ein reales Problem auf. Der Führerschein ist für junge Leute viel zu teuer geworden. Es ist keine Seltenheit mehr, dass Kosten von 2 500 bis 4 500 Euro aufgerufen werden. Das ist gerade für Auszubildende eine erhebliche Hürde. Das bestreitet hier im Raum, so denke ich, niemand. Aber es geht doch nicht nur darum, dass der Führerschein zu teuer ist, sondern auch darum, warum er zu teuer ist und ob der vorliegende Antrag hierauf eine gute Antwort liefert. Aus meiner Sicht tut er das aktuell nicht. Die CDU verfolgt mit ihrem Antrag zwei wesentliche Stränge. Zum einen soll ein Landesförderprogramm aufgelegt werden, das Auszubildenden pauschal 1 000 Euro für den erstmaligen Erwerb des Führerscheins gewährt, zum anderen sollen Maßnahmen des Bundes zur Kostensenkung unterstützt werden. Beides klingt zunächst gut, hält der genaueren Betrachtung aber noch nicht Stand. So richtig „Drive“ ist also noch nicht drin. Beginnen wir mit dem Bonus. Ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 1 000 Euro greift dem Haushalt eindeutig vor. Bei rund 10 000 neuen Ausbildungsverträgen jährlich und insgesamt etwa 27 000 Auszubildenden sprechen wir über ein mögliches Volumen zwischen 10 Millionen und 27 Millionen Euro. Das ist keine Kleinigkeit, meine Damen und Herren; das ist eine erhebliche finanzpolitische Entscheidung, die nicht über einen Oppositionsantrag vorab festgezurrt werden kann. Hinzu kommt: Der Führerschein allein macht noch nicht mobil. Ein Auto können sich die wenigsten Auszubildenden leisten. Weder in der Anschaffung noch vom Unterhalt ist das in der Regel machbar. Wer Mobilität wirklich verbessern will, muss alle Mobilitätsformen in den Blick nehmen und darf nicht ausschließlich auf den Pkw Dezember 2025 47 setzen. Hierzu gibt es auch auf Bundesebene Ideen, Stichwort „Mobilitätspass“. Er schließt sowohl den Zuschuss zum Führerschein als auch andere Verkehrsträger ein. Das könnten wir hier auch verfolgen. Auch die Auswahl der begünstigten Berufsgruppen überzeugt aktuell nicht. Mobilitätsprobleme hängen nicht in erster Linie an bestimmten Ausbildungsberufen, sondern an Einkommen, Wohnort oder Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes. Eine pauschale Förderung erreicht am Ende womöglich nicht jene, die sie am dringendsten brauchen. Das wäre ungerecht. Betrffen sind aktuell alle Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien, aber eben auch Geringverdienende oder Menschen im ländlichen Raum nach längerer Arbeitslosigkeit, die bislang keinen Führerschein finanzieren konnten. Für diese gibt es jedoch bereits punktuelle Unterstützung, etwa über das Jobcenter. Eine zusätzliche pauschale Landesförderung von Azubis löst dieses strukturelle Problem nicht. Ein weiterer zentraler Punkt, den der Antrag weitestgehend ausblendet, sind die strukturellen Kosten für die Fahrschulen selbst. Wenn wir ernsthaft über sinkende Führerscheinkosten sprechen wollen, müssen wir uns anschauen, wo diese Kosten genau entstehen. Fahrschulen haben sehr hohe Fixkosten. Qualifiziertes Personal, erschwert durch Fachkräftemangel bei den Fahrlehrern, regelmäßige Fortbildungen, steigende Fahrzeugpreise, hohe Versicherungsprämien, Werkstattkosten von teils über 200 Euro pro Stunde, gestiegene Mieten, Energiepreise und nicht zuletzt die Abhängigkeit von Prüfkapazitäten erhöhen auf jeden Fall die Kosten der Fahrschulen. Das können wir nicht wegdiskutieren. In Gesprächen mit Fahrschulen und Verbänden stellt man schnell fest, dass vor diesem Hintergrund auch die derzeit auf Bundesebene diskutierten Reformideen von der Fachpraxis kritisch gesehen werden. Die teilweise Digitalisierung des Theorieunterrichts spart noch keine Miete ein, wenn Räume trotzdem weiter vorgehalten werden. Fahrsimulatoren kosten in der Anschaffung 30 000 bis 40 000 Euro pro Stück und benötigen zusätzlichen Platz. Die Idee einer Laienausbildung im privaten Umfeld wirft in der Branche erhebliche Fragen nach Lernerfolg und Verkehrssicherheit auf. Die Anhörung dazu findet im Bundestag im ersten Halbjahr 2026 statt. Es wäre fahrlässig, vorschnell politische Erwartungen zu formulieren. Was wir ebenfalls aus der Branche hören, was aber kaum berücksichtigt wird, ist, dass die Fahrschülerinnen und Fahrschüler heute deutlich mehr Fahrstunden benötigen, um die Prüfung zu bestehen. Mehr Stunden bedeuten auch: Der Preis steigt deutlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier liegt eine zentrale Kernfrage: Was brauchen die Lernenden überhaupt, um schneller und effizienter zu ihrem Führerschein zu kommen, ohne dass wir Abstriche bei der Verkehrssicherheit machen müssen? Deshalb gehört dieses Thema für mich in den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Die CDU möchte den Antrag in den Wirtschaftsausschuss überweisen. Das ist mit Blick auf ihre Begründung nachvollziehbar, greift aber dennoch zu kurz. Bevor wir über die wirtschaftlichen Effekte sprechen, müssen die verkehrspolitischen und fachlichen Grundlagen geklärt sein. Wir schlagen deshalb vor, im 1. Quartal 2026 ein Fachgespräch durchzuführen, in dem Fahrschulen, Fahrlehrerverbände, Prüforganisationen und die Verwaltung gemeinsam beraten, wo es tatsächlich realistische Stellschrauben zur Kostensenkung gibt. Im Mittelpunkt muss dabei stehen, wie Lernerfolge verbessert und Ausbildungszeiten effizienter gestaltet werden können, etwa durch die bessere Verzahnung von Theorie und Praxis, ohne dass die Verkehrssicherheit zu kurz kommt. Gleichzeitig gilt es, indirekte Kosten in den Blick zu nehmen. Dazu gehört zum Beispiel die digitale Beantragung des Führerscheins, um Wartezeiten, Verwaltungsaufwand und zusätzliche Wege zu reduzieren. Ebenso müssen bestehende Strukturen überprüft werden, etwa das Wohnortprinzip zur Durchführung der Führerscheinprüfung, und auf Bundesebene steuerliche Entlastungen für Auszubildende beim Führerscheinerwerb geprüft werden, zum Beispiel bei der Anrechnung auf der Steuererklärung. Nicht zuletzt sollten wir offen prüfen, ob die derzeitigen Vorgaben zur Durchführung der Führerscheinprüfung wirklich zeitgemäß sind. Dass praktische Prüfungen ausschließlich von Prüfingenieuren abgenommen werden dürfen, ist mit Blick auf Kapazitäten, Kosten und Wartezeiten zumindest hinterfragbar. Auch hier braucht es eine sachliche Prüfung anderer geeigneter Berufsgruppen, um Verfahren effizienter zu gestalten, ohne Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu senken. Wir lehnen den Antrag der CDU daher ab – nicht, weil uns das Thema egal wäre, sondern weil wir tragfähige Lösungen wollen und auch den Bund in die Verantwortung nehmen, was wir mit unseren Ideen und Umsetzungen auf Landesebene gerne flankieren. Wir wollen Lösungen, die Fahrschulen wirtschaftlich handlungsfähig halten, die Verkehrssicherheit nicht gefährden und die Mobilität junger Menschen tatsächlich verbessern. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Die Aussprache wird der Abgeordnete Berger für die AfD-Fraktion fortsetzen. (Beifall AfD)

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Kai Berger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ja, die Kosten für die Führerscheinausbildung sind in den letzten Jahren für alle Führerscheinklassen stark angestiegen. Die Gründe sind vielfältig: gestiegene Betriebskosten der Fahrschulen, längere Ausbildungsdauer, komplexere Prüfungen sowie die allgegenwärtige Inflation. Viele unserer jungen Leute leiden sehr darunter, da sie zumeist sehr finanzschwach sind. Sie gehen oftmals noch in die Schule oder beginnen gerade ihre Berufsausbildung. Gewöhnlich wird uns von der AfD ein gewisser Hang zum Populismus nachgesagt, aber was die Kollegen von der CDU hier einbringen, ist an Populismus kaum zu überbieten. Ohne den Ansatz einer Finanzierungsmöglichkeit ein solches finanziell kaum überschaubares Förderprogramm anzuschieben, ist schon recht gewagt. Nun zum vorliegenden Antrag: Sie fordern, ein Landesförderprogramm „Führerschein-Bonus Brandenburg“ aufzulegen, das Auszubildende beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins der Klasse B mit einem Zuschuss in Höhe von 1 000 Euro unterstützt. So weit, so gut. Begünstigt werden sollen insbesondere Auszubildende in den dualen Ausbildungsberufen des Handwerks, der Landwirtschaft und der Gesundheitsfachberufe. – Wie wird diese Idee dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht? Was ist zum Beispiel mit den Azubis in kaufmännischen Berufen? Haben sie nicht die gleichen Probleme? Der Zuschuss soll ausgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Ausbildungsstätte und der Erstwohnsitz des Auszubildenden befinden sich im Land Brandenburg. – Was ist mit den jungen Leuten, die eine Ausbildung in einem Nachbarbundesland beginnen, aber hier wohnen? Und wie geht es nach dem erfolgreichen Erwerb des geförderten Führerscheins weiter? Was kommt als Nächstes? Ein Programm für den Erwerb des ersten Fahrzeugs? Gibt es von der CDU dann einen Antrag zum „Fahrzeugkauf-Bonus Brandenburg“? Fragen über Fragen. (Vereinzelt Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Herr Berger, Fragen über Fragen!) Die angesprochene Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter kommt nach deren Aussage erfahrungsgemäß kaum zum Tragen, da die Jugendlichen mit 16 oder 17 Jahren eigentlich nie anspruchsberechtigt sind, weil sie entweder für den Pkw-Führerschein noch zu jung oder aufgrund ihrer familiären Situation nicht förderfähig sind. Genau aus diesen Gründen liefe Ihr Förderprogramm ins Leere. Es ist nichts weiter als heiße Luft. Sehr geehrte Kollegen von der CDU, für wen haben Sie den Antrag denn eingebracht? (Steeven Bretz [CDU]: Für die jungen Leute!) Den Jugendlichen und insbesondere den Azubis hilft man damit leider nicht weiter. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir werden dem Antrag nicht zustimmen und lehnen auch die Überweisung zur weiteren Behandlung im Fachausschuss ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Wir fahren in der Aussprache fort. Der Abgeordnete Skopec erhält für die BSW-Fraktion das Wort. (Beifall BSW)

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Oliver Skopec BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig, dass das ein absolut wichtiges Thema ist. Die Kosten, die wir unseren Jugendlichen aufbürden, sind Deutschland, aber ganz besonders dem Land Brandenburg unwürdig; denn gerade in einem Flächenland braucht man diese Mobilität natürlich. Herr Bommert, der Fokus auf Azubis ist richtig, aber es ist nur ein einzelner Fokus bei diesem großen, wichtigen Thema; deswegen behandelt der Antrag das Thema bei Weitem nicht erschöpfend. Es ist daher aus Sicht unserer Fraktion und der Koalition kein vorrangig wirtschaftspolitisches Thema, sondern es ist eben deutlich breiter zu betrachten. Kollegin Schmidt hat das in ihrer Rede bereits sehr breit und auch tiefgehend dargelegt. Ich will nur noch ganz kurz die Argumente der Koalition zusammenfassen: Es fiel zum einen das Stichwort der Kostentransparenz. Wo kommt das überhaupt her? Dazu müssen wir uns die Fahrschulen etwas genauer ansehen; wir sollten uns das in einer Fragestunde, im Dialog im Ausschuss näher anschauen. Der Engpass bezüglich der Prüfer wurde angesprochen. Wir müssen über die Weiterbildung von Fahrlehrern zu Prüfern nachdenken. Da ist bestimmt nicht mehr alles zeitgemäß, wie wir es handhaben. E-Learning ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Das geht auch ohne teure Fahrsimulatoren. In diesem Bereich lässt sich Vieles verschlanken; es kann zu Hause gemacht werden. Die Fahrsimulation bleibt natürlich trotzdem ein weiterer Baustein. Auch insgesamt geht es um eine Komplexitätsreduktion, zum Beispiel beim Fragenkatalog. Letztlich sind auch Details wie die Folgekosten bei Nichtbestehen relevant. Es geht darum, wie das weitere Vorgehen strukturiert ist. Ebenso wurden Verschlankung und Digitalisierung in der Verwaltung, bei der Beantragung etc. pp. genannt. Es sind also eine ganze Menge Themen, die sich nicht ausschließlich durch die wirtschaftspolitische Brille – so wichtig sie ist – betrachten lassen. Ich würde sogar noch weitergehen: Ich denke, es entbehrt einer gewissen Logik, dass wir in der EU gegenseitig die Führerscheine und Fahrerlaubnisse anerkennen, aber trotzdem so unterschiedliche Wege nach Rom verfolgen. Wir müssen uns auch im Vergleich noch einmal anschauen, wo wir schlanker werden können. Eine andere Frage drängt sich auf, wenn wir Azubis beim Erwerb von Führerscheinen der Klasse B fördern: Was ist denn mit den darüber hinausgehenden Klassen? Gefühlt gibt es bei jedem dritten, vierten Mittelständler einen Mangel an Lkw-Fahrern. Daher könnte man – auch wenn mir der Finanzminister für so eine Idee womöglich aufs Dach steigt – weitergehen und auch das diskutieren. In diesem Zusammenhang sollten wir auch die Kosten, die Zugänglichkeit und den Mehrwert der Führerscheinklasse AM, also für Leichtkraftfahrzeuge, prüfen. Gerade im ländlichen Raum wird sie für Jugendliche zunehmend zur Lösungsoption. Aus all diesen Gründen gehört das Thema in den AIL. Dort werden wir uns als Koalition engagiert damit auseinandersetzen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält Minister Keller das Wort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Dezember 2025 49 Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bommert! Mit Blick auf die Zeit werde ich versuchen, mich kurzzufassen, und aufgrund der vorweihnachtlichen Freude werde ich nach der Sandwich-Methode vorgehen. Zunächst also etwas Positives: Ich habe an der Stelle großes Verständnis für Herrn Bommert und weiß, dass ihm das Handwerk und darüber hinaus die Auszubildenden sehr am Herzen liegen – vielen anderen aber auch. Ich möchte darauf verweisen, dass wir in der Anhörung mit den Vertreterinnen und Vertretern des Handwerks in unserem Fachausschuss schon fast eine Sternstunde hatten. An der Stelle ein großes Dankeschön dafür! Herr Bommert, bei der Sandwich-Methode kommt jetzt der Teil mit dem, was nicht so gut ist: Ich schaue einmal zu Herrn Bretz. Herr Bretz würde mich wahrscheinlich, wenn ich für den Antrag spräche, fragen, wo die 10 bis 30 Millionen Euro pro Jahr für die erste Phase herkommen sollen, um den geforderten Zuschuss zu zahlen. Zumindest wären es jährlich mindestens 10 Millionen Euro, die wir dafür aufbringen müssten. Schon das wäre schwierig. Ein weiteres schwieriges Thema ist es, glaube ich, hier eine einzelne Gruppe herauszunehmen. Jetzt kommen wir zum positiven Abschluss: Das Kernproblem, Herr Bommert, haben Sie erkannt. Es sind die zu hohen Kosten für den Führerschein; die müssen wir zügig senken. Das Infrastrukturministerium ist mit der Bundesebene im Gespräch. Von der Bundesebene ist für 2026 die Initiative angekündigt, genau diese Kosten zu senken. Noch einmal zusammengefasst. Positiv: Das Handwerk liegt Ihnen am Herzen. Negativ: Es ist nicht die richtige Maßnahme. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Am Ende wieder positiv: Unterstützen Sie uns dabei, mit der Bundesregierung eine Lösung zu finden! – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die antragseinreichende Fraktion erhält Abgeordneter Bommert noch einmal das Wort. Bitte sehr. Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Mensch, Herr Minister, jetzt bin ich doch ein wenig enttäuscht. Ich habe ein bisschen mehr Weihnachtsstimmung erwartet. Die Erkenntnis ist da, aber … Liebe Maxi, ja, Geld kostet es; das ist richtig. Nicht jeder wird es bezahlen können, aber was hilft der Mobilitätspass – das habe ich vorhin gesagt –, wenn ich irgendwo wohne, wo überhaupt nichts fährt? Dann nützt mir der beste Pass nichts, dann nützt mir das Deutschlandticket nichts – ich komme einfach nicht weg. Das ist in Brandenburg Realität. Je mehr ich in die Fläche schaue, desto mehr ist das so. (Dennis Hohloch [AfD]: Gut, dass Ihr fünf Jahre den Infrastrukturminister gestellt habt!) Wenn ich hoch nach Fürstenberg/Havel und Umgebung schaue, stelle ich fest, dass es überall solche Ecken gibt: Da ist nichts, da fährt nichts. Dann gibt es noch weitere Abbestellungen. Der ÖPNV wird aktuell eher weniger, als dass er mehr wird. Das ist natürlich gerade für Jugendliche schwierig. Noch etwas: Fahrschulen leben vom Fahrunterricht. Wenn sie jetzt in einen Fahrtrainer oder sonst etwas investieren müssen, ist das ganz normal. Ich muss in meinem Betrieb investieren; Speditionen müssen in ihren Betrieb investieren. So muss auch eine Fahrschule investieren. Die Fahrschulen sollten auch schauen, wie sie es am kostengünstigsten hinbekommen.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Bommert … Frank Bommert (CDU):* Ja.

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Daniel Münschke

Ja, Sie lassen die Zwischenfrage zu. – Herr Hohloch, bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter und geschätzter Kollege Bommert, Sie haben gerade in Richtung der Koalition gesagt, dass in Brandenburg viele Teile des Landes noch immer nicht ordentlich mit dem ÖPNV erreichbar sind und man deswegen natürlich einen Führerschein braucht. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Erklären Sie mir aber ganz kurz: Fünf Jahre lang hatte doch die CDU das Infrastrukturministerium inne. Was hat denn die CDU dafür getan, dass man die Regionen auf dem Land besser erreicht und dass der ÖPNV ausgebaut wird?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Bommert, Sie können antworten. Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Danke, Kollege Hohloch, für die Frage. Die CDU hat sehr viel dafür getan. Man muss aber sagen, dass sie beim Haushalt von anderen ein bisschen ausgebremst wurde. (Ludwig Scheetz [SPD]: Ach ja!) Außerdem hatten wir einen Partner, der generell nicht für den Ausbau des individuellen Nahverkehrs war. Sie können sich sicherlich an einige Diskussionen erinnern. Deshalb an der Stelle: Ja, ich weiß, dass der Kollege Genilke dazu viel unterwegs war, (Rainer Genilke [CDU]: Wir haben die meisten Schienenkilometer!) aber in einer Koalition ist es halt nicht immer ganz einfach. Jetzt sind wir aber wieder bei den Fahrschulen. Noch einmal: Jeder muss investieren; das müssen auch die Fahrschulen tun. Ich glaube, dass mit neuen Fahrsimulatoren die Kosten gesenkt werden können. Anfangsinvestitionen sind immer hoch, aber es kann nicht das Problem des Landes sein, das Geschäftsmodell von Fahrschulen so auf den Kopf zu stellen, dass es am Ende besser für sie läuft. Das müssen sie ein Stück weit selbst machen. Da sind auch genug unterwegs. Ich kenne einige Fahrschullehrer, die in dieser Hinsicht sehr gut unterwegs sind. Es wird auch ein paar geben, die vielleicht nicht ganz so gut unterwegs sind. Das ist hier aber nicht das Thema. Hier geht es darum: Wie können wir junge Leute in Arbeit bringen? Deshalb ist es ein Thema für den AWAEK; denn das ist nicht nur der Ausschuss für Wirtschaft, es ist auch der Ausschuss für Arbeit. Wir wollen junge Leute in Arbeit bringen, und wir wollen auf der anderen Seite Arbeitsstellen besetzen können. Deshalb gehört es dorthin. Wir können gerne eine übergreifende Sitzung machen, aber es kann nicht sein, dass das Thema nur vom Infrastrukturministerium behandelt wird; denn es geht hier um mehr. Es geht nicht rein um den technischen Ablauf, es geht schlichtweg um Menschen – um junge Menschen, die in Arbeit kommen sollen, denen wir damit eine Möglichkeit geben wollen, damit es weitergeht. Jetzt zur AfD: Herr Berger, zu den 10 Millionen Euro: Wissen Sie, wenn ich an die Haushaltsberatungen zurückdenke – was die AfD allein im Wirtschaftsausschuss für Anträge eingebracht hat, (Dennis Hohloch [AfD]: Herausragend gute!) ohne eine Deckungsquelle zu nennen! Da wurde ja alles gefordert. Diese 10 Millionen würden wir hier nicht einmal sehen, weil sie weg wären, verstehen Sie? (Kai Berger [AfD]: „10 Millionen“ habe ich nicht gesagt!) Herr Berger, dann heißt es wieder, dass wir Einsparungen im Sozialbereich hätten, und das wird gegeneinander ausgespielt. Aus meiner Sicht gehört das Thema in den Wirtschaftsausschuss; dort sollte es behandelt werden. Ich glaube, wir können dazu auch mal die Kammern und überhaupt Verbände einladen, die sagen: Wir brauchen Leute, die eine Fahrerlaubnis haben. Herr Skopec, Sie sprachen von Kraftfahrern, also Fernfahrern, in den Speditionen. Dazu gibt es eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Die Führerscheinausbildung ist darin enthalten; das ist ganz klar. Wir brauchen heute nicht nur irgendwelche Leute, die einfach so hin- und herfahren. Es gibt diese Ausbildung in der Spedition. Die Leute lernen das, sie können das. Das ist mittlerweile wirklich eine sehr individuelle Ausbildung, wo man nicht einfach sagen kann: Da kommt jemand mit einer Lkw-Fahrerlaubnis und fährt dann los. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich und wünsche allen schon einmal ein schönes Weihnachtsfest. Gehen Sie kurz in sich, geben Sie sich einen Ruck. Stimmen Sie wenigstens der Überweisung zu! – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Bevor das Weihnachtsfest ansteht, treten wir aber zunächst in die Abstimmung ein und hören danach noch viele Redebeiträge. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Mehr Drive für Azubis – ‚Führerschein-Bonus Brandenburg‘“ auf Drucksache 8/2099 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum Antrag auf Drucksache 8/2099 selbst. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2024 (vom 26.09.2025) Bericht der Landesregierung Drucksache 8/1926 (Neudruck) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/2160 Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Adler für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Uwe Adler SPD

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sehr geehrte Frau Polizeibeauftragte Inka Gossmann-Reetz! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, herzlich willkommen hier im Plenum! Sehr verehrte Damen und Herren, in Bezug auf den Bericht zum Brandenburgischen Polizeigesetz beschäftigen wir uns heute mit einem Kernbereich staatlichen Handelns, denn – Sie wissen das – dabei geht es um Eingriffe, die tief in die Grundrechte hineinreichen und deswegen einer besonders sorgfältigen parlamentarischen Beteiligung bedürfen. Der Bericht zeigt uns transparent und nachvollziehbar, wie unsere Polizei in Brandenburg im Jahr 2024 von ihren Befugnissen Gebrauch gemacht hat. Er ist damit ein wichtiges Instrument der demokratischen Kontrolle und zugleich Ausdruck eines Rechtsstaats, der sich selbst Rechenschaft abverlangt. Lassen Sie mich drei Punkte hervorheben: Erstens. Die Maßnahmen zur Terrorismusabwehr bleiben eng begrenzt und werden klar kontrolliert. Im gesamten Jahr 2024 wurden lediglich vier Maßnahmen nach Abschnitt 1a des Polizeigesetzes durchgeführt: eine Aufenthaltsvorgabe sowie drei Dezember 2025 51 Gewahrsamsanordnungen. Alle wurden im Vorhinein richterlich überprüft, begründet und zeitlich ganz klar begrenzt. Das zeigt, meine Damen und Herren: Diese besonderen, sensiblen Eingriffsbefugnisse werden mit der gebotenen Zurückhaltung genutzt. Wir reden hier von seltenen, aber durchaus notwendigen Maßnahmen, wenn konkrete Hinweise auf geplante schwere Straftaten bestehen. Das System der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen hat hier zu einhundert Prozent funktioniert. Zweitens. Sehr verehrte Abgeordnete, die polizeiliche Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen bleibt ein gezieltes und wirksames Instrument, kein flächendeckendes. An zwei Standorten, dem Potsdamer Hauptbahnhof und dem Vorplatz der Stadthalle Cottbus, wurde 2024 offen videoüberwacht. Der Bericht zeigt hierzu ein durchaus differenziertes Bild. Lassen Sie mich ganz kurz zu Potsdam kommen: In Potsdam stieg die Zahl der Straftaten im überwachten Bereich leicht, von 158 auf 181 Fälle, während die Zahlen im angrenzenden Bereich um den Hauptbahnhof herum und in der Stadt insgesamt nahezu stabil geblieben sind. In Cottbus hingegen wurden im Überwachungsbereich sogar leicht rückgängige Fallzahlen festgestellt – im Einklang mit dem Trend im gesamten Stadtgebiet von Cottbus. In beiden Fällen gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Videoüberwachung dient der Prävention, aber auch polizeilichen Ermittlungen. 2024 konnten anhand von Videomaterial elf Tatverdächtige identifiziert werden. Das zeigt, dass Videoüberwachung durchaus einen praktischen Nutzen hat. Drittens. Eingriffe in die Telekommunikation dienen vor allem dem Schutz von Menschenleben. Die Zahlen sprechen für sich: 277 Auskünfte bei Dienstanbietern, überwiegend bezüglich vermisster Minderjähriger oder in Situationen akuter Suizidgefahr, und 23 Standortermittlungen, fast ausschließlich in Vermisstenfällen. Meine Damen und Herren, Sie wissen: Hier zählt jede Minute, jede Sekunde. Das ist keine abstrakte Überwachung, sondern konkrete Gefahrenabwehr. Moderne Technik wird dort eingesetzt, wo sie Menschen hilft, und zwar nach klaren gesetzlichen Vorgaben und vielfach mit richterlicher Bestätigung. Ein weiterer Punkt, den der Bericht beleuchtet, ist die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung. Im Jahr 2024 wurde dieses Instrument in 139 Fällen genutzt und damit seltener als im Jahr zuvor. Zugleich ist bemerkenswert, dass die Trefferquote gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Das spricht für einen gezielten und zweckgerichteten Einsatz dieses Instruments. Sehr verehrte Abgeordnete, der Bericht für 2024 zeigt eine Brandenburger Polizei, die verantwortungsbewusst handelt und rechtsstaatliche Grundsätze ernst nimmt. Er macht zudem deutlich, dass wir als Parlament an einzelnen Stellen nacharbeiten müssen. So wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige Verweisungen im Polizeigesetz nicht mehr dem aktuellen Bundesrecht entsprechen. Solche technischen Anpassungen mögen unscheinbar wirken, sind aber für polizeiliches Handeln vor Ort wichtig. – Die Beschlussempfehlung des Ausschusses unterstützen wir. Zum Abschluss kommend: Liebe Abgeordnete, liebe Minister, liebe Gäste, Ihnen allen frohe Weihnachten, eine besinnliche Zeit mit Familie und Freunden sowie die nötige Ruhe und innere Gelassenheit, einmal tief in sich selbst hineinzuhorchen und einen inneren Ausgleich zu finden! Bleiben Sie gesund und glücklich. Bis zum nächsten Jahr! – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Die Aussprache wird Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion fortsetzen. (Beifall AfD)

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Wilko Möller AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auch Frau Gossmann-Reetz als Polizeibeauftragte. Regelmäßig erhalten wir den Bericht des Ministeriums des Innern über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Man könnte auch sagen: Im Osten nichts Neues. Berichtet wird wieder über die Beseitigung von Suizidgefahren, die Suche nach vermissten Kindern, die Befreiung von Menschen aus hilfloser Lage. Über 90 % der Mobilfunkortungen der Polizei begründeten sich aus der Notlage von Bürgern heraus. Alles so wie immer. – Wir stimmen der Beschlussempfehlung über den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zu. An dieser Stelle nutze ich auch die Gelegenheit, mich herzlich bei den Polizisten zu bedanken, die in Brandenburg vor Ort ihren Dienst tun und das Land und die Bürger schützen. Vielen Dank! (Beifall AfD) Wie immer weist der Bericht auch darauf hin, dass in Potsdam am Hauptbahnhof und in Cottbus auf dem Vorplatz der Stadthalle offene Videoüberwachung von der Polizei betrieben wird. Wir von der Fraktion AfD werden nicht müde, die Landesregierung an ihre Verpflichtung gegenüber den Bürgern zu erinnern, die innere Sicherheit und Ordnung flächendeckend zu gewährleisten. Wir möchten in Frankfurt (Oder) an bestimmten Plätzen und am Grenzübergang Stadtbrücke Videoüberwachung haben; dieser Wunsch ist auch von den Frankfurter Stadtverordneten und vom damaligen Oberbürgermeister, Herrn René Wilke, kommuniziert worden. Gegenüber rbb24 forderten Sie, Herr Wilke, noch am 06.11.2024 als Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) die rasche Videoüberwachung von sogenannten Angstzonen. Ich zitiere: „‚Es gibt schon Areale, bei denen sich die Leute Gedanken machen, ob sie abends da langgehen‘, sagte Rathauschef René Wilke (parteilos) der Deutschen Presse-Agentur.“ Weiter wurden Sie damit zitiert: „Die innere Sicherheit ist für die Lebensqualität der Menschen so entscheidend.“ Auch der Ministerpräsident hat mit den Landräten und Oberbürgermeistern noch im September 2024 die Ausweitung der Videoüberwachung vereinbart, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das war vor der Wahl!) darüber hinaus Waffenverbotszonen; auch Alkoholverbotszonen wurden besprochen. Doch jetzt als IM Wilke – Entschuldigung, als Innenminister Wilke! – und als Mitglied der SPD wollen Sie davon nichts mehr wissen. Schlimmer noch: Sie kündigten jetzt als Innenminister an, dass Sie von der Videoüberwachung in Städten mit kriminalitätsbelasteten Orten abrücken und sie nicht mehr durch die Polizei gewährleisten lassen wollen. Im Innenausschuss wiesen Sie darauf hin, dass Sie stattdessen das Ordnungsbehördengesetz mit einer Öffnungsklausel versehen wollen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen selbstständig Problemzonen identifizieren und deren Videoüberwachung eigenverantwortlich umsetzen. Das wird aber erst 2027 der Fall sein, wenn die parlamentarische Umsetzung des überarbeiteten Ordnungsbehördengesetzes erfolgt ist. Somit werden die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Beschaffung der Technik und der Bereitstellung von Personal weiter belastet. Dabei sind die Ordnungsämter teilweise personell unterbesetzt. Das Land zieht sich aus der Verantwortung. In der letzten Sitzung des Innenausschusses wurde aufgrund meiner Anfrage zur Polizeistärke der Landespolizei Brandenburg bekannt, dass der Personalaufwuchs nicht wie vereinbart funktioniert. 2019 plante die SPD-geführte Landesregierung noch einen Personalkörper von 8 500 Polizeibeamten; dann sollte die Zahl laut jetzigem Koalitionsvertrag auf 9 000 erhöht werden. Doch schon in der letzten Legislaturperiode dümpelte die Polizeistärke bei 8 220 Beamten herum. Die Presse bemerkte damals schon, dass der damalige Innenminister Stübgen die damals im Koalitionsvertrag festgelegte Zielmarke einkassiert habe. Zum Stichtag 1. Oktober 2025 umfasste die Polizei laut Bericht in der Sitzung des Innenausschuss 8 350 Polizisten – nicht einmal das Ziel von 8 500 Polizisten wurde erreicht. Sie sprachen von 2029, als ich nachfragte; dann soll die Polizei 9 000 Beamte umfassen. Allein in Frankfurt (Oder) fehlen pro Schicht – Nacht-, Früh- und Spätschicht – aktuell drei Beamte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) In dieser Lage empfinden wir das Agieren des Innenministers als nicht angebracht. (Beifall AfD) Sie hätten wenigstens das Thema Stadtpolizei angehen können, mit dem Hinweis, zumindest in den kreisfreien Städten projektbezogene Finanzmittel für zusätzliche Videomaterialbearbeitung bereitzustellen. Jetzt droht Stillstand bis 2027. Dabei wäre die Videoüberwachung dringend notwendig. Ein Beispiel aus Frankfurt (Oder): Seit einigen Monaten wird die große Friedensglocke in der Frankfurter Innenstadt immer wieder mit Graffiti beschmiert. Trotz Bestreifung durch die Polizei und der regelmäßigen Beseitigung der Graffiti wird die symbolträchtige Friedensglocke mit politischen Parolen beschmiert. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist unerhört!) Ohne Videoüberwachung werden wir diese Angriffe auf das öffentliche Eigentum nicht verhindern. Vor wenigen Tagen hat mich eine Polizeistreife angehalten, und ich dachte schon: Was wollen die denn schon wieder von mir? (Zuruf von der SPD: Ja?) Aber – jetzt kommt’s – sie bedankten sich dafür, dass ich mit meinen AfD-Leuten den Sockel der Friedensglocke immer wieder von Graffiti befreit habe. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sehr, sehr gut!) – Danke. – Ein Lob von der Polizei für die AfD, das ist doch mal was. So gehen Demokratie und moderne Zivilgesellschaft! An Herrn Innenminister Wilke die Forderung: Sorgen Sie für mehr Sicherheit durch Videoüberwachung! – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Nun wird der Abgeordnete Lüders von der BSW-Fraktion die Aussprache fortsetzen. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn der jährliche Bericht mit Ruhe und Routine im Innenausschuss bearbeitet worden ist, sollten wir uns immer vor Augen führen, dass all diese Maßnahmen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte darstellen – mein Kollege Adler hat es schon gesagt – und der Gesetzgeber deshalb immer auch den Blick auf den Nutzen der Maßnahmen richten muss. Gerade jetzt, wenn wir über eine Novelle des Polizeigesetzes nachdenken, sollte die Befassung mit dem vorliegenden Bericht, aber auch mit dem Bericht der Polizeibeauftragten mit großer Sorgfalt und mit Problembewusstsein für dieses Spannungsfeld – ein Höchstmaß an Sicherheit einerseits, der Schutz der Persönlichkeitsrechte andererseits – erfolgen. Ich bin Ihnen fast dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, dass Sie das Thema Videoüberwachung hier so groß aufgezogen haben; denn der Blick auf das, was der Bericht hergibt – nämlich Zahlen und Fakten –, zeigt ein ganz anderes Bild. Damit bin ich wieder bei meinem Einstiegsthema: Es kommt auf den Nutzen an – den man immer überprüfen muss. Derzeit haben wir im Land Brandenburg noch zwei Standorte, die Dezember 2025 53 mit Videotechnik beobachtet werden: den Hauptbahnhof in Potsdam und den Vorplatz der Stadthalle in Cottbus. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) In Potsdam – hören Sie doch erst mal zu! – ist im Berichtsjahr 2024 die Zahl der Straftaten im überwachten Bereich um 30 gestiegen; das ist ein Anstieg um 20 %. Also, im Hinblick auf Prävention scheint es nicht wahnsinnig viel gebracht zu haben. Gleichzeitig ist die Zahl der Straftaten im angrenzenden Bereich der Potsdamer Videoüberwachung leicht gesunken. Im gesamten Potsdamer Stadtgebiet ist sie minimal gestiegen. Also ergibt sich die Schlussfolgerung, zu der Sie hier kommen – wir brauchen einfach mehr Videoüberwachung, dann wird alles gut –, aus den Zahlen nicht unbedingt. In Cottbus ist die Zahl der Straftaten tatsächlich leicht gesunken, und zwar im Bereich der Videoüberwachung, im angrenzenden Bereich – und im gesamten Stadtgebiet sogar um 15 %. Das kann man als Erfolg werten, es hat mit der Videoüberwachung aber relativ wenig zu tun. – So weit also zum Nutzen dieser Maßnahme. Die Ausweitungsbemühungen der AfD und auch der CDU kennen wir ja. Nur müssen sich diese Bemühungen auch an den Zahlen, die sich aus dem Bericht ergeben, messen lassen. Für die Menschen in unserem Land ist eine andere Art der Datenerhebung durch die Polizei in den vergangenen Jahren wichtiger geworden: die Standortermittlung von Mobiltelefonen. In 19 von 277 Fällen ist diese polizeiliche Maßnahme zum Beispiel bei der Vermisstensuche angewandt worden. Das ist für Angehörige eine verdammt wichtige Maßnahme, um schnelle Unterstützung und Gewissheit zu haben, wenn sie sich um Kinder und Angehörige sorgen. Ein anderes Thema ist die automatische Kennzeichenerfassung. Hier zeigt sich, dass der ursprüngliche Ansatz, mit den Überwachungsanlagen gestohlene Fahrzeuge zu finden, eher in den Hintergrund getreten ist. Ich habe dazu im Ministerium nachgefragt: Im Jahr 2024 wurde die automatische Kennzeichenerfassung 8 300-mal bei der Suche nach gestohlenen Fahrzeugen eingesetzt, wobei lediglich 55 Treffer erzielt worden sind. Bei dieser polizeilichen Maßnahme dominiert mittlerweile die Suche nach suizidgefährdeten Menschen. Dazu kommt die Suche nach Straftätern im Vorfeld von vermuteten Straftaten. Hier hat sich also der Schwerpunkt des Nutzens ein Stück verschoben; das muss man im Kopf haben, wenn man über künftige Maßnahmen nachdenkt. Diese Beispiele machen sehr deutlich, dass es wichtig ist, die gesetzlichen Regelungen des Polizeigesetzes immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und sie an den real feststellbaren Ergebnissen und Herausforderungen zu messen. Insgesamt können wir aber anhand des Berichtes erkennen, dass unsere Polizei verantwortungsvoll mit den ihr eingeräumten Befugnissen umgeht. Diese Feststellung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch für uns der wichtigste Aspekt bei unserer Arbeit an der bevorstehenden Novellierung des Polizeigesetzes. Auch ich möchte den Polizistinnen und Polizisten für ihren Einsatz im vergangenen Jahr danken und wünsche allen ein friedliches Weihnachtsfest. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion setzt Herr Abgeordneter Genilke die Aussprache fort.

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Rainer Genilke CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Bericht in der Tat auch schon im Innenausschuss zur Kenntnis genommen. Aber er offenbart eben auch, woran es bisher mangelt. Es ist ja auch Sinn und Zweck eines Berichts, festzustellen, wo wir besser werden müssen. Videoüberwachung – wir haben es auch von anderen Rednern schon gehört –, so ist im Bericht zu lesen, findet in Brandenburg lediglich an zwei Orten statt: am Potsdamer Hauptbahnhof und auf dem Vorplatz der Stadthalle in Cottbus. Der Innenminister hat hier im Plenum mehr Videoüberwachung im Land vorgeschlagen – wie ich gehört habe, hat er es auch schon als Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) getan. Aber wieder einmal will er nicht – jedenfalls nicht er selbst – die Verantwortung dafür übernehmen, sondern er will die Last den Kommunen aufbürden. Unterstützen will er sie dabei freilich nicht, weder finanziell noch mit Technik oder Manpower. Wenn es darum geht, Entscheidungen zu treffen, verfällt er regelmäßig in diese Schockstarre: ankündigen – ja; machen – eher nein. Das scheint generell das Motto seiner Amtszeit zu sein. Insofern ist in unserem Polizeigesetz, über das wir auch während der vergangenen Plenarwoche diskutiert haben, einiges liegengeblieben. Gerade sagte Herr Lüders, man wolle mal über ein neues Polizeigesetz nachdenken. Das hätten wir schon in der vergangenen Plenarsitzung haben können. Wir hätten uns damit einen Gefallen getan. Leider sind wir es inzwischen gewohnt, dass es zwar Ankündigungen gibt, dass aber keine Taten folgen. Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung, KI-gestützte Analyseplattform – all das könnte längst beschlossen sein, wenn man unserem Gesetzentwurf zugestimmt oder aber einen eigenen vorgelegt hätte. Stattdessen verwies der Innenminister stolz auf seine zahlreichen Ankündigungen. Ich frage mich aber langsam, wann sie tatsächlich umgesetzt werden. Ich befürchte, die Antwort lautet bei jeder einzelnen: Nie. Dabei ist die Gefahr durchaus real. Im Januar beginnt mit dem „White-Tiger“-Prozess ein Verfahren gegen einen Mann, der im digitalen Raum Kinder und Jugendliche manipulierte, quälte und dazu überredete, Selbstmord zu begehen. Eine Vielzahl der vom „White Tiger“ begangenen Taten hätte verhindert werden können, wenn die Polizei mit den Kompetenzen ausgestattet gewesen wäre, die wir in unserem Polizeigesetzentwurf vorgeschlagen haben.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Genilke, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stohn zu?

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Rainer Genilke CDU

Das mache ich sehr wohl.

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Daniel Münschke

Dann, Herr Stohn, bitte sehr.

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Erik Stohn SPD

Lieber Herr Genilke, ich bin ganz froh, dass Sie sich in die sicherheitspolitische Debatte einbringen. Aber Sie wissen ja auch, dass Ihre Vorschläge grundrechtsrelevant sind. Gesetzesvorhaben müssen ausgewogen sein, und es braucht die nötige Zeit, um sie vorzubereiten. Daher stelle ich Ihnen die Frage: Wer hat bis vor einem Jahr die Verantwortung im Innenministerium getragen? Welches Parteibuch hatte dieser Minister? Wissen Sie das noch, oder leiden Sie da unter Regierungsamnesie? – Danke schön. (Lachen bei der AfD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Herr Abgeordneter Genilke, bitte sehr.

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Rainer Genilke CDU

Herr Kollege Stohn, ich weiß nicht, ob Sie unter Amnesie leiden; das will ich Ihnen nicht unterstellen. Ich leide jedenfalls nicht unter Amnesie. Was die Videoüberwachung etc. angeht, so wurde von den Landrätinnen und Landräten alles mit der Landesregierung besprochen. Für dieses Gespräch und die getroffenen Vereinbarungen war tatsächlich der damalige CDU-Innenminister federführend. Da Sie von der grundgesetzlichen Relevanz gesprochen haben, will ich Ihnen klipp und klar sagen: Das Brandenburgische Polizeigesetz ist zu überarbeiten. Uns steht auch die Befugnis zu, solche Eingriffe gesetzlich zu normieren, sodass sie dann von der Polizei vorgenommen werden können. Das haben Sie im vergangenen Plenum übrigens auch nicht als Grund genannt, warum Sie unseren Entwurf ablehnen. Sie meinten, dass Sie noch zwei Jahre brauchen, bis ein neues Gesetz in Kraft treten könne; das wäre 2027. Dabei haben wir einen ganz anderen Maßstab anzulegen, nämlich den, dass neben den wichtigen Fragen des Datenschutzes etc. auch Artikel 2 des Grundgesetzes zu beachten ist, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Dies ist durch den Staat zu sichern. Jede nicht verübte Straftat, jeder, der nicht Opfer wurde – das muss doch unser Maßstab sein. Es kann nicht um Ausreden gehen nach dem Motto: Wer war denn da jetzt wo unterwegs? – Gefahrenlagen müssen erkannt und ihnen muss begegnet werden. (Beifall CDU) Herr Stohn, ich habe es schon in der letzten Sitzung gesagt: Jedes Verbrechen, das begangen worden ist, weil wir nicht gehandelt haben, ist dann auch ein Stück weit Ihre Verantwortung, auch die des Ministers, die er übernehmen und für die er am Ende geradestehen muss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit sind wir bei der Landesregierung. Für diese erhält Minister Wilke das Wort. Bitte sehr. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt heißt zwar anders, aber lassen Sie uns auch über Videoüberwachung reden. Das ist gar kein Problem. Das können wir gerne machen; es scheint Sie ja jetzt am meisten zu interessieren. Dann aber sollte man die Geschichte schon komplett erzählen, Herr Möller. (Wilko Möller [AfD]: Was denn?) Es lief folgendermaßen – und das befindet sich in vollkommener Kontinuität zu dem, was ich derzeit auch verfolge und was wir umsetzen werden –: Ich habe damals beantragt – ich betone: ich, nicht die Stadtverordnetenversammlung –, Videoüberwachung an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes durchzuführen. Ich finde diese Beantragung nach wie vor hoch korrekt und sinnhaft; denn ich glaube, diese Areale brauchen das. Dann habe ich festgestellt, dass die Hürden für eine Videoüberwachung, insbesondere als polizeiliche Maßnahme, nicht nur in diesem Land, sondern generell extrem hoch sind. Das ist auch bei der gesetzlichen Regelung zu beachten. Die Hürden sind so hoch – eben weil die Videoüberwachung einen solchen Eingriff in die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürgern darstellt –, dass sie nur an wenigen Stellen durchgeführt werden kann. Anders formuliert: Die Schwelle für Art und Umfang der Kriminalität ist so hoch, dass selbst an den Arealen, von denen wir beide wissen, dass sie belastet sind, eine Videoüberwachung nicht möglich ist. Das hatte mir, als ich noch in der anderen Funktion tätig war, die Polizeiabteilung des Ministeriums mitgeteilt, und ich habe es der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt. Ich weiß nicht, ob Sie nicht zugehört haben oder nicht da waren; jedenfalls habe ich mitgeteilt, dass dieser Antrag vom MIK abgelehnt wurde. Selbstverständlich habe ich mir in meiner neuen Funktion diesen Vorgang noch einmal angeschaut. Aber sowohl die Rechtslage als auch der Anstand gebieten es, dass ich nicht Willkür herrschen lasse, sondern die Gesetze beachte. Diese besagen, dass die Videoüberwachung an diesen Stellen nicht zulässig ist, und das habe ich auch in dieser Funktion zu beachten. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Was habe ich also gemacht? Wir haben mit den Kommunen gesprochen. Deshalb ist das auch kein „Aufbürden“ der Kommunen. Ich war beim Städte- und Gemeindebund. Ich habe mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit den Landräten gesprochen. Die wollen das. Die haben mich darum gebeten, dass wir es genau in dieser Weise machen. Die haben nämlich gesagt: Lasst uns doch dafür sorgen, dass die Kommunen selbst entscheiden können. Lasst uns im Ordnungsbehördengesetz die Möglichkeit schaffen, eine eigene Institution vorzusehen, um die Videoüberwachung unter bestimmten Rahmenbedingungen und bei Einhaltung bestimmter Maßgaben scharfzuschalten. Es geht also darum, dass sie darüber selbst entscheiden und dass sie es selbst umsetzen können. Ich füge hinzu: Das wollen sie auch. Es funktioniert nicht, wenn wir den Kommunen zwar die Möglichkeit geben, die Videoüberwachung auszuweiten, also an mehr Stellen zu ermöglichen, Dezember 2025 55 dann aber sagen: Beschließen kann es zwar die Kommune; aber die Polizei hat das dann überall zu machen. – Das haut nicht hin. Insofern braucht es genau diese Aufgabenteilung. Die entsprechende Anpassung im Ordnungsbehördengesetz wollen wir vornehmen, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die sie sich selbst wünschen. Dann können sowohl die Stadt Frankfurt (Oder) als auch alle anderen Orte, die es wünschen – mit einigen habe ich gesprochen –, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. (Vereinzelt Beifall SPD) Es bleibt dann aber immer noch ein Vorgang, der nicht trivial ist. Wir werden also nicht flächendeckend in allen Städten Kameraüberwachung haben. Darum kann es auch nicht gehen, und darum wird es nicht gehen. Aber ich glaube, dass wir bei der Definition von Orten, an denen wir eine solche Maßnahme verhängen wollen, nicht nur von den reinen, harten Kriminalitätszahlen ausgehen dürfen, sondern dass auch der Aspekt der sogenannten Angst- und Vermeidungsräume in Betracht gezogen werden muss. Auch unter Berücksichtigung dessen brauchen wir mehr Möglichkeiten, punktuell Videoüberwachung zu ermöglichen. Zu der Thematik Zeitplan, Herr Genilke: Da sind Sie erstaunlich unpräzise – wie Sie häufig unpräzise sind. Sie sagen, in zwei Jahren werde es irgendein Polizeigesetz geben. Ich habe im Ausschuss angekündigt: Wir wollen ein richtig gut gemachtes Gesetz – im Gegensatz zu dem Entwurf, den Sie eingebracht haben. Unser Referentenentwurf wird Mitte des nächsten Jahres vorliegen. Über diesen Entwurf wird anständig und gut diskutiert, und zwar mit allen, mit denen man so etwas vorbereiten muss. Ich diskutiere natürlich auch mit Ihnen, schon vorher. Sie haben gesagt – das ist, sagen wir mal, eine böswillige Unterstellung –, ich würde Ankündigungen machen, diesen aber keine Taten folgen lassen. Ich könnte mich natürlich im Ausschuss hinstellen und zu all Ihren Fragen einfach sagen: Darauf antworte ich noch nicht, dazu sage ich noch nichts, dazu weiß ich noch nichts, obwohl wir schon Überlegungen anstellen. – Stattdessen stelle ich mich hin und sage: Es ist etwas auf dem Weg. Wir arbeiten daran. Das ist der Zeitplan. – „Zeitplan“ heißt nicht übermorgen, weil ein Gesetz nun einmal nicht bis übermorgen entsteht. Daraus leiten Sie dann die Behauptung von den Ankündigungen, denen keine Folge geleistet werde, ab. Ich hinterlege meine Arbeit mit Zeitplänen, und genau diese Zeitpläne haben wir Ihnen auch bekanntgemacht. Es wird also all diesen Ankündigungen Folge geleistet werden, und die Taten werden kommen, genauso, wie ich in den letzten Wochen und Monaten schon gearbeitet habe, in Sachen OBG, in Sachen Polizeigesetz und in Bezug auf die anderen Maßnahmen auch. Da dieser Tagesordnungspunkt eigentlich etwas anderes beinhaltet, zu guter Letzt auch von mir der Dank für diesen Bericht und die Arbeit, die dahintersteht. Der Bericht zeigt – das sage ich gerade mit Blick auf die Polizeigesetzänderung –, dass in diesem Land polizeiliche Maßnahmen, gerade die harten Eingriffe, nicht einfach so passieren, sondern dass darüber öffentlich Rechenschaft abgelegt wird. Das stärkt Vertrauen. Genau in diesem Bewusstsein, im Vertrauen auf unsere Polizei, sollten wir auch die Debatte über die notwendigen Änderungen und Erweiterungen führen. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres Kommunales auf Drucksache 8/2160 zu dem Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2024. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Einstimmig ohne Enthaltungen angenommen. Der Bericht der Landesregierung wurde zur Kenntnis genommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Neunter Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes Bericht der Landesregierung Drucksache 8/2108 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Bericht zur Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft in Brandenburg 2022 bis 2024 Bericht der Landesregierung Drucksache 8/2157 Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer dem Bericht zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ach, nein, stopp! (Zurufe der Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und Steeven Bretz [CDU]) – Richtig. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Berichtes zur Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft an den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt worden. (Lars Hünich [AfD]: Ein hervorragender Ausschuss!) Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Arbeitsgruppe BER einsetzen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2058 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Freiherr von Lützow. Bitte sehr. (Beifall AfD) Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Werter Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Liebe Brandenburger! Vor allen Dingen: Liebe Schönefelder Zuschauer! Worum geht es in diesem Antrag? Es geht darum, dass wir eine Kommune, in der wir einen Flughafen an der falschen Stelle angesiedelt haben – aber das sei jetzt dahingestellt, das können wir nicht mehr ändern –, mit über 100 Bebauungsplänen alleinlassen. Wer in der Kommunalpolitik aktiv ist, weiß, wie schwer es ist, Bebauungspläne für die Kommunen aufzustellen, und was da alles dranhängt. 100 Bebauungspläne im Jahr sind für eine Kommune nicht stemmbar. Wenn wir aber die Flughafenregion wirtschaftlich entwickeln wollen und wenn wir wollen, dass dieser Flughafen irgendwann vielleicht einmal halbwegs auf dem Weg zu einem Erfolgsmodell ist, müssen wir diese Kommunen unterstützen. Die Aussage von Bürgermeister Haase im Ausschuss war eindeutig: Er braucht Hilfe! (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) – Da kann Herr Scheetz mit dem Kopf schütteln. In Königs Wusterhausen ist das ein bisschen mehr. (Ludwig Scheetz [SPD]: Der Bürgermeister heißt nicht Haase! – Lachen bei der SPD) Wir wissen alle, dass eine Gemeinde, eine Kommune nach dem VZE-Schlüssel arbeiten muss. Das heißt, wenn ich nicht genug Einwohner habe, habe ich auch nicht genug Mitarbeiter. Ich kann nicht einfach nach Gutdünken und so, wie ich das möchte, 100 Leute einstellen, auch wenn das Geld da ist. In der Gemeinde Schönefeld krankt es an der Infrastruktur – darum muss sich die Gemeinde selbst kümmern. Das heißt, das Bauamt ist völlig überlastet. Hier geht es um nichts anderes als Verwaltungshilfe vom Land und dem Landratsamt, damit dieses Amt in den nächsten Monaten, vielleicht auch in den nächsten zwei, drei Jahren, unterstützt wird, bis die Bebauungspläne … Es geht um das Baufeld Ost genauso wie um die Straßenanbindung. Die Autobahn wurde abgerissen. Es wurde einfach der Gemeinde überlassen, dort eine Landstraße oder was auch immer zu bauen, um eine vernünftige Zuwegung zu schaffen. Wir haben gehört, dass der Pendlerverkehr mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze exorbitant zunehmen wird. Momentan handelt es sich um 24 000 Einpendler – jeden Tag. Das ist für so eine kleine Gemeinde mit dem bisschen Straße ganz schön viel. Die Zahl wird auf 40 000 Pendler am Tag steigen. Das ist ungefähr die Größenordnung an Pendlern, die Cottbus hat. Da wird Hilfe gebraucht. Ich kenne jetzt schon die Argumente, mit denen man das wieder abwiegeln will, weil der Antrag von uns kommt. Doch ich sage hier noch einmal: Gehen Sie in sich. Das ist ein sachlicher Antrag, um Ihre viel geliebte kommunale Familie zu unterstützen. Und weil wir heute bei den Weihnachtswünschen sind – ich habe das schon von Herrn Bommert mit seinem Weihnachtsschlips gehört, der jetzt aber nicht da ist –: Ich wünsche der Gemeinde Schönefeld, dass dieser Landtag endlich mal sachlich entscheidet, und nicht mehr politisch, und dass wir hier etwas Vernünftiges auf den Weg bringen können. Da das meine letzte Rede in diesem Jahr ist, wünsche ich Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest. Kommen Sie gut ins neue Jahr! (Zuruf des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) Ich hoffe, dass Sie dem Antrag zustimmen. Das äußere ich als Weihnachtswunsch. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich bin mir sehr sicher, dass der Landtag in der Vergangenheit sachliche Entscheidungen getroffen hat und das auch in Zukunft tun wird. Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Scheetz für die SPD-Fraktion fort. Bitte sehr. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ludwig Scheetz SPD

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen verwirrt (Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) wegen dem, was Sie hier vorgetragen haben. Der Bürgermeister heißt übrigens Hentschel, nicht Haase. Erst einmal schöne Grüße nach Schönefeld an der Stelle. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD] – Dennis Hohloch [AfD]: Haase im Sinne von Hentschel! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Was Sie hier vorgetragen haben, hat aus meiner Sicht überhaupt nichts mit dem Antrag zu tun, den Sie gestellt haben. Ehrlich gesagt weiß ich jetzt gar nicht, wie ich dazu Stellung nehmen soll, denn ich habe mich in eine ganz andere Richtung vorbereitet. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Was man natürlich sagen kann – das ist unbestritten und in der Enquetekommission schon mehrfach zum Ausdruck gebracht worden –, ist, dass die Flughafenregion vor realen Herausforderungen in Bezug auf Wachstum, Verkehr, Bauleitplanung, Freihalteflächen und Gewerbeentwicklung steht. Das beschäftigt die Rathäuser und die Landkreise. Dezember 2025 57 Es ist auch richtig, dass die Gemeinde Schönefeld hier eine besondere Belastung erfährt und mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, dass sie sich da mehr Unterstützung wünscht. Ich weiß auch, dass zwischen der Landesregierung und der Gemeinde Schönefeld Gespräche stattfinden. Sicherlich können diese an der einen oder anderen Stelle intensiver geführt werden. Das will ich auch gar nicht in Abrede stellen, aber wie gesagt: Aus meiner Sicht hat das nichts mit dem Antrag zu tun. Sie fordern eine Arbeitsgruppe BER und benennen auch, wer alles darin sitzen soll. Es ist mitnichten nur von der Gemeinde Schönefeld die Rede, sondern auch von den Landkreisen, der Landesregierung und den Gemeinden. Dieses Instrument gibt es schon: Es heißt Dialogforum BER. Ich weiß nicht, das müssten Sie eigentlich kennen. (Lars Hünich [AfD]: Aber es heißt nicht Arbeitsgruppe! – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Ich gehe auch davon aus, dass Sie die Strukturen des Dialogforums eigentlich kennen. Die Plattform existiert seit 2006. Neben den Kommunen ist auch die Flughafengesellschaft dort vertreten. Wir haben das schon mehrfach in der Enquetekommission diskutiert. Inhaltlich ist das abgedeckt. Im Dialogforum gibt es mit dem gemeinsamen Strukturkonzept bereits strategische Grundlagen für die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Freiraum – inklusive Monitoringansatz. Zudem gibt es noch ein paar andere Formate, darunter das Kommunale Nachbarschaftsforum, ein länderübergreifender freiwilliger Kommunaldialog im Kernraum der Hauptstadtregion, auch zu den Themen Mobilität, Wohnen, Siedlungen, Wirtschaft. Es gibt die Fluglärmkommission, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Dort treffen sich die gleichen Akteure, natürlich mit einer anderen Schwerpunktsetzung. Außerdem gibt es die parlamentarische Begleitung durch die Enquetekommission 8/2, der Sie selbst vorsitzen. Sie fordern hier noch zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit zusätzlichen Berichtspflichten. Das halten wir für überflüssig. Insofern empfehle ich, den Antrag abzulehnen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wir brauchen kein zusätzliches Format, wo sich die gleichen Akteure wieder treffen, sondern wir müssen zusehen, dass wir bei den Dingen, die offensichtlich auf dem Tisch liegen – und meine Einschätzungen stimmen auch nicht immer mit denen des Infrastrukturministeriums überein, wenn es um die Frage der Verkehrsentwicklung in der Flughafenregion geht –, ins Handeln kommen, ins Machen kommen. Wir brauchen nicht noch eine Runde, in der wir die Probleme beschreiben, die wir längst kennen. (Beifall SPD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Eine Kurzintervention des Abgeordneten Freiherr von Lützow wurde angezeigt. Bitte sehr. (Beifall AfD) Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Herr Scheetz, Ihr Stift liegt noch hier vorn. Den gebe ich Ihnen gleich zurück. (Ludwig Scheetz [SPD]: Den habe ich hier! Ist von jemand anderem!) – Gut. Sie haben gerade ein paar Sachen gesagt, die ich so einfach nicht stehen lassen kann. Sie waren derjenige, der gesagt hat: Eine Enquetekommission ist völlig unnötig, es gibt keine Probleme. – Wir können das gern im Protokoll der Sitzung von damals nachlesen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Jetzt haben Sie Gott sei Dank erkannt, dass es doch Probleme in der Region gibt. Sie sind auch lernfähig, das gestehe ich Ihnen zu, (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) aber des Pudels Kern wurde immer noch nicht getroffen. Bei Tesla hatten wir eine Wirtschaftsansiedlung. Damals wurde Ihr Wirtschaftsministerium von Herrn Steinbach geführt. Damals gab es ganz schnell eine Taskforce, die bei allem geholfen, entwickelt, gemacht und getan hat. Doch wir billigen es einer unserer Gemeinden, einer Kommune nicht zu, dabei Unterstützung zu erhalten. Sie müssen mir mal erklären, warum wir das so machen. Sie erkennen an, dass es Probleme gibt. Meines Wissens sind Sie selbst Kommunalpolitiker, und Sie müssten wissen, wie schwer es ist, einen B-Plan hinzukriegen. Dann sagt das Ministerium: Ist alles nicht notwendig, müssen wir alles nicht machen. Es gibt das Dialogforum; das ist eine reine Laberrunde. Das wissen Sie selbst – aus der Runde kommt wirklich nichts oder kaum etwas, das von Ihrer Seite umgesetzt wird. Sie sind ja nun lange genug in der Regierung. Daneben gibt es die Fluglärmkommission. Dazu gibt es irgendwelche Sachen in der Zeitung; mir ist aber noch nie aufgefallen, dass die Fluglärmkommission irgendwo für eine Lösung gesorgt hat. Es ist schön, dass da alle beisammensitzen, Kaffee trinken, reden und die Probleme wälzen. Das stimmt, da stimme ich Ihnen zu – da werden Probleme besprochen. Gelöst werden sie aber nicht. Diese Taskforce soll dazu dienen, zumindest in der Gemeinde Schönefeld und vielleicht auch noch in ein, zwei anderen Flughafengemeinden Probleme zu lösen. Dafür sind wir da: dass wir Probleme nicht nur besprechen, sondern sie auch lösen. Herr Scheetz, da die Einsicht schon vorhanden ist, dass es Probleme gibt, kommen wir vielleicht endlich auch dazu, die Probleme zu lösen, anstatt sie nur zu besprechen. – Danke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Scheetz möchte erwidern; das kann er jetzt auch tun.

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Ludwig Scheetz SPD

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Probleme lösen wir nicht, indem wir eine zusätzliche Arbeitsgruppe ins Leben rufen. Die Arbeitsgruppen gibt es, und da gehören die Probleme auch hin, ins Dialogforum, ins Kommunale Nachbarschaftsforum – das habe ich gerade alles aufgezählt. Es ist richtig: Ich habe gesagt, ich halte die Enquetekommission für überflüssig. Dazu stehe ich auch weiterhin, weil das, was wir dort besprechen, seit Jahren bekannt ist. Die einschlägigen Studien liegen vor – seien es das gemeinsame Strukturkonzept, die Verkehrsengpassanalyse in unterschiedlicher Weiterentwicklung oder diverse andere Studien. Wir sitzen als Enquetekommission zusammen und diskutieren darüber, wir lassen uns all diese Formate noch einmal vorstellen, aber das bringt keine Erkenntnisse, die wir nicht schon hatten. Deswegen wäre das ebenfalls ein Format, in dessen Rahmen wir uns intensiv zu den Herausforderungen der Region austauschen würden. Diese Herausforderungen sind da; ich rede sie nie weg, sondern habe sie immer benannt. Auch in der Enquetekommission reden wir wieder über die Probleme, die da sind, aber wir kommen kaum darauf, wie wir sie lösen können. Insofern habe ich meinen Aussagen zur Rede zum Einsetzungsbeschluss nichts hinzuzufügen, und wir lehnen den Antrag aus den besagten Gründen ab. In dem Sinne: Eine zusätzliche Arbeitsgruppe braucht es nicht, auch wenn ich mir natürlich wünsche, dass sich die Landesregierung mit der Gemeinde Schönefeld intensiv austauscht, um mit beiderseitiger Unterstützung die Region voranzubringen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Bevor wir mit der Aussprache fortfahren, begrüße ich Besucherinnen und Besucher, die auf Einladung des Abgesind, ganz herzlich. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Herr Abgeordneter Gursch setzt die Aussprache für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den ersten Blick deutet der Antrag auf Engagement hin: Es wird von Unterstützung, Koordination und Verantwortung gesprochen. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich – darüber wurde gerade schon diskutiert –, dass es vor allem um eines geht: Wieder soll eine neue Struktur geschaffen werden. In der Enquetekommission haben wir gemerkt, dass es massiven Druck gibt: Bevölkerungswachstum, Gewerbeansiedlungen, Verkehr, Lärm und die Infrastruktur fordern die Verwaltungen, die personell und finanziell oft an ihre Grenzen stoßen. Aus unserer Sicht ist eine neue Arbeitsgruppe aber keine Lösung. Es käme zu Sitzungen, Protokollen und Berichten, aber am Ende würden keine Probleme gelöst. Wir haben eine Vielzahl von Gremien; ich will sie nicht alle aufzählen, denn das haben meine Vorredner schon getan. Auch der BER ist im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung, wo er aus unserer Sicht auch vorrangig hingehört, immer wieder ein Thema – immer wieder auch ausdrücklich auf Antrag der CDU. Lieber Kollege von Lützow, beim letzten Mal habe ich mich ein bisschen gewundert: Als wir die FBB noch einmal einladen wollten, haben Sie auf die vielen Gremien, die es schon gibt, verwiesen. Das sei im Ausschuss für Infrastruktur nicht notwendig, weil man das alles in der Enquetekommission besprechen könne. Deswegen haben Sie das auch inhaltlich abgelehnt und sich dann enthalten. Darüber habe ich mich schon ein bisschen gewundert – und jetzt wollen Sie eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des eben angesprochenen Abgeordneten Freiherr von Lützow zu? – Abgeordneter Freiherr von Lützow, bitte sehr. Daniel Freiherr von Lützow (AfD): * Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ist es richtig, dass wir den von Ihnen im AIL – von Ihnen gerade angesprochen, ich gehe auf Ihre Rede ein – beantragten Tagesordnungspunkt Fluglärm und Schallschutz sowieso am 23. Januar in der regulären Sitzung der Enquetekommission behandeln? Ist es auch richtig, dass ich mich dahin gehend geäußert habe, dass wir das in der Enquetekommission behandeln und im AIL keine Parallelstruktur brauchen?

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Herr Abgeordneter Gursch, bitte.

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Corrado Gursch CDU

Freiherr von Lützow, genau das ist es doch: Wir hätten wieder eine Parallelstruktur – auch die Arbeitsgruppe wäre doch eine Parallelstruktur. Ich war in der Sitzung dabei, aus der Sie den Bürgermeister zitiert haben. Was Sie im Antrag geschrieben haben, was die Arbeitsgruppe tun soll, ist aus meiner Sicht nicht das, was er von uns als Ausschuss oder auch von der Landesregierung gefordert hat. Er hat sich konkret eine Problemlösung gewünscht – und auch, dass die Landesebene die kommunale Ebene und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Dingen, die sie vielleicht nicht überfordern, aber mit denen sie viel zu tun haben, unterstützt. Es stimmt; die Frage nach Unterstützung gab es. Aus meiner Sicht ist das, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, aber nicht das, was dort gefordert wurde. Das ist meine Einschätzung, und ich war ja auch dabei. So viel auch zu Ihrer Zwischenfrage; ich sehe da keine Doppelstruktur. Wenn wir schon einen Antrag stellen bzw. wenn meine Kollegin Nicole Walter-Mundt das getan Dezember 2025 59 hat, hatte das den Zweck, noch einmal speziell die FBB zu einem Thema einzuladen. Der Infrastrukturausschuss ist ja gerade dafür zuständig. Die Enquetekommission mag eine Ergänzung sein; nichtsdestotrotz kann meine Kollegin da auch diesen Antrag stellen. Er wurde jetzt abgelehnt; so ist das nun einmal. Die Menschen in Schönefeld, Wildau und Königs Wusterhausen brauchen also aus meiner Sicht keine neuen runden Tische. Sie brauchen Entlastung, Tempo und Klarheit. Problematisch ist aus unserer Sicht auch ein weiterer Punkt: Sie sind dafür, dass Personal abgegeben wird. Gerade angesichts der derzeitigen Fachkräftediskussion ist das schwierig, denn das wäre nur eine Umverteilung der bisherigen Überforderung und ein Hin- und Hergeschiebe. Es braucht keine weiteren Arbeitsgruppen oder Dauerschleifen, sondern endlich konkrete Maßnahmen und Umsetzung. Deswegen müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen – nicht, weil wir die Probleme kleinreden wollten, sondern weil wir sie ernst nehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Skopec wird die Aussprache für die BSW-Fraktion fortsetzen. (Beifall BSW)

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Oliver Skopec BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig: Die Herausforderungen in der Flughafenregion sind real und auch vielseitig. Der Kollege Scheetz hat das wunderbar aufgefächert und aufgelistet. Nicht zuletzt das Dialogforum ist ein Instrument von mehreren – ein zentrales Instrument, um da für genau diesen Dialog zu sorgen. Die Frage lautet: Wenn das jetzt noch nicht greift, was macht man dann eigentlich? Ich will an der Stelle festhalten: Wir müssen anerkennen, dass die Zeiten, in denen ein neuer Flughafen automatisch unendlich für Wirtschaftswachstum in der Region sorgt, vorbei sind. Das sehen wir im internationalen Vergleich. Deswegen sind die Herausforderungen, die dabei entstehen, sicherlich auch auf dem Tableau unserer Landesregierung. Deswegen gibt es auch diese Enquetekommission – wir haben sie von Anfang an befürwortet –, und sie hat ein breites Aufgabenspektrum. Auch die verkehrliche Situation ist wichtig; ich glaube, das ist einer der Punkte, auf die Sie mit Ihrem Antrag abzielen. Ich muss aber mit Verlaub sagen, dass sich diese Enquetekommission nicht ausschließlich um einen Kreisverkehr drehen darf. Wir behandeln da sehr viel, und deswegen sind die Anhörungen, die wir hatten, auch sinnvoll. Wofür ein solches Forum, wenn man es überhaupt andenken möchte, tatsächlich Sinn ergeben könnte – ich habe gerade schon den nicht mehr vorhandenen Automatismus in Bezug auf das Wirtschaftswachstum in der Region angesprochen –, wäre eine besser gesteuerte Ansiedlungspolitik. Wenn man sich zum Beispiel das Amazon-Zentrum in der Flughafenregion anschaut, erkennt man: Das hätte sicherlich besser gesteuert oder frühzeitiger koordiniert werden können usw. Aber Ihren Vorschlag, hier eine Taskforce einzusetzen, mit dem zu vergleichen, was für die Tesla-Ansiedlung eingesetzt wurde, hinkt gewaltig. Bei der Taskforce zu Tesla ging es nicht zuletzt um die Steuerung und Begleitung massiver Investitionen, die von außen, aus der Industrie gekommen sind. Das war eine Situation, die wir hier so gar nicht vorfinden. Auch ich sage – ich weiß nicht, ob es Herr Scheetz war oder wer es gesagt hat –: Wir müssen ins Machen kommen. Wir brauchen hier nicht noch ein zusätzliches Format. Wenn ich es so direkt sagen darf, lieber Kollege Freiherr von Lützow: Sie sind als Landtagsabgeordneter aus dem betreffenden Wahlkreis derjenige, der hier eine wichtige Scharnierfunktion übernehmen und bilaterale Gespräche unterstützen kann. Gehen Sie auf die entsprechenden Akteure zu! Ich bin mir ganz sicher, auch unser Minister ist dafür sehr zugänglich. Arrangieren Sie Termine! Wir brauchen nicht ein zusätzliches aufgeblasenes Format, sondern da kann man viel pragmatischer helfen. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält der soeben angesprochene Minister Tabbert das Wort. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Freiherr von Lützow! Die Flughafenregion ist eine sehr entwicklungsstarke Region in unserem Heimatland Brandenburg. Um die damit einhergehenden Herausforderungen zu meistern, wurde bereits 2006 die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg – kurz: KAG Dialogforum – gegründet. Herr Freiherr von Lützow, ich bin überrascht. Ich kenne Sie eigentlich als sehr aufgeschlossenen und freundlichen Landtagsabgeordneten, aber das Forum als „Laberrunde“ zu bezeichnen, finde ich den Bürgermeistern gegenüber etwas despektierlich. Vielleicht können Sie sich zu Weihnachten bei den Damen und Herren entschuldigen. (Vereinzelt Beifall BSW, SPD und CDU) Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum bietet eine Plattform für die Kommunikation und die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden der Länder Berlin und Brandenburg, des Bundes und unserer Flughafengesellschaft. Die im Antrag der AfD-Fraktion genannten Städte, Gemeinden und Landkreise arbeiten seit knapp 20 Jahren erfolgreich zusammen und stimmen sich zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ab. Nicht nur das: Im Forum findet der geforderte Austausch mit den betroffenen Bezirken und – ganz wichtig – mit dem Nachbarland Berlin bereits statt. Im Rahmen der Zusammenarbeit wurde bereits ein gemeinsames Strukturkonzept Flughafenregion entwickelt. Das Land Brandenburg begleitet und unterstützt dieses Vorhaben auch finanziell. Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft ist seit Langem als handlungsfähiges Format zur Entwicklung der gesamten Flughafenregion etabliert und hat sich bewährt. Mein Ministerium stellt bereits viele Instrumente zur Unterstützung der kommunalen Bauleitplanung zur Verfügung …

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Daniel Münschke

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Wenn ich mit dem Satz fertig bin, gern. – … die auch von den Städten und Gemeinden in der Flughafenregion genutzt werden können.

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Daniel Münschke

Danke schön. Ich dachte, der Satz wäre schon beendet gewesen. – Herr Freiherr von Lützow, bitte schön. Daniel Freiherr von Lützow (AfD): * Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vielleicht habe ich mich mit der „Laberrunde“ ein bisschen missverständlich ausgedrückt, das gebe ich ehrlicherweise zu. Sie haben recht, dass das Dialogforum seit 2006 existiert. (Uwe Adler [SPD]: Frage stellen!) Aber vielleicht können Sie mir die Frage beantworten – vielleicht haben Sie ja tiefere Einblicke –, ob daraus irgendwelche konkreten Ergebnisse hervorgegangen sind. Ich kenne keine, obwohl ich seit 2014 Gemeindevertreter in einer Flughafenanrainergemeinde bin, über die übrigens beide Flugschneisen, also für Starts und Landungen, führen. Ich kenne keine konkreten Ergebnisse, außer dass sich die Bürgermeister treffen. Vielleicht haben Sie andere Erkenntnisse und möchten mir diese mitteilen. Darüber wäre ich sehr froh, und dann würde ich meine Meinung komplett revidieren. – Danke.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Freiherr von Lützow. – Herr Minister, Sie können antworten. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Herr Freiherr von Lützow, ich werde mit dem Dialogforum sprechen und Ihnen gern die Protokolle zur Verfügung stellen; sie sind öffentlich. – Danke. Ich fahre fort und gehe auf die einzelnen Maßnahmen ein: Sie umfassen neben zahlreichen Arbeitshilfen und Handreichungen, unter anderem für die Bauleitplanung und die Baulandstrategie, zusätzliche Beratungs- und Austauschformate sowie digitale Anwendungen, unter anderem im Planungsportal, und die digitale Planung. Mit der Planungsförderungsrichtlinie werden die Kommunen bei Planungsprozessen finanziell unterstützt, wobei der Schwerpunkt ausdrücklich auf planerischen Maßnahmen der Landesentwicklung liegt, die im Zusammenhang mit der Flughafenentwicklung erfasst werden. Darüber hinaus ist eine bessere Erfassung der Bauleitplanung in der Region über eine Datenbank, die allen Kommunen zur Verfügung stehen wird, bereits in Arbeit; diese wird im kommenden Jahr fertiggestellt. Auch mit Blick auf die knappen Flächenressourcen, die zu bewirtschaften sind, wird die Zusammenarbeit im Dialogforum bereits weiter intensiviert; so gibt es einen gemeinsamen interkommunalen Flächenpool für die Kompensationsmaßnahmen. Zu den verkehrlichen Bereichen: Bund und Land haben in den vergangenen Jahren insgesamt über 300 Millionen Euro in die Ertüchtigung der Straßen im Flughafenumfeld investiert. Wir sind uns in der Region einig, was den Ausbau der Autobahnen 12 und 13 betrifft, und setzen uns beim Bund für dessen zügige Umsetzung ein, um die Erschließung der Region zu verbessern. Was die Gewerbegebiete angeht, so ist dies eindeutig Aufgabe der Kommunen. Vor dem Hintergrund der genannten Instrumente und Gremien, unter Berücksichtigung des Auftrags der Enquetekommission 8/2 zur Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg so- wie unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes bedarf es definitiv keiner weiteren Arbeitsgruppen. Deshalb ist der vorliegende Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die antragseinreichende Fraktion erhält Herr Abgeordneter Filter das Wort. (Beifall AfD)

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Benjamin Filter AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die jetzt noch zur Verfügung stehenden drei Minuten möchte ich mit ein paar Zahlen füllen, um das Ganze zu untermauern. Viele von Ihnen kennen sie natürlich schon, aber die konkreten Zahlen noch einmal hier in diesem Gremium zu hören, ist, glaube ich, wichtig, um die Tragweite unseres Antrags begreifen zu können. Ich habe bei einem unserer kommunalen Vertreter nachgefragt, dem Kollegen Haensch, der in Schönefeld dem Finanzausschuss vorsitzt. Er nannte mir tatsächlich beeindruckende Zahlen: Von den 17 Gemeinden, die Gelder in den Finanzausgleich geben, ist Schönefeld auf Platz eins; es macht dort 28 Millionen von insgesamt 46 Millionen Euro aus. Für die Kreisumlage in Dahme-Spreewald – für unseren Kreis ist das sehr wichtig – zahlt Schönefeld im Jahr 2025 67,4 Millionen Euro; das ist ein Anteil von 41,5 %. Wir – bzw. die Schönefelder – müssen in diesem Jahr allerdings mit Einbußen leben: 67 Millionen Euro im Jahr 2025; im nächsten Jahr wird es auch ungefähr so viel sein. Warum ist das an dieser Stelle wichtig? Wenn eine Gemeinde über die Gewerbesteuer so viel Geld einnimmt – ich komme gleich noch einmal dazu, woher der Großteil dafür kommt – und Dezember 2025 61 ihr Bürgermeister trotzdem bei uns in der Enquetekommission regelrecht um Hilfe schreit, weil die Gemeinde aus den Gründen, die der geschätzte Kollege Freiherr von Lützow schon genannt hat, einfach nicht zurechtkommt, dann müssten im Ministerium und auch in der Regierungskoalition alle Alarmglocken schrillen. Denn das Dialogforum ist, wie der Name schon sagt, ein Dialogforum und – man muss es an dieser Stelle sagen – kein praktisches Arbeitsforum. In Absatz 3 unseres Antrags steht, dass die unterschiedlichen Beteiligten in einer geeigneten Konstellation in der Arbeitsgruppe zusammenarbeiten sollen und Personal aus ihren Behörden hinzuziehen können. Es ist vollkommen klar, dass damit vornehmlich die Landesebene gemeint ist, die dort unterstützen soll, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Und zu dem, was Herr Skopec bezüglich Tesla sagte – Industrieansiedlung usw. –: Selbstverständlich ist das nicht so. Aber in Schönefeld haben wir den in Deutschland einmaligen Fall, dass ein Großflughafen komplett im Bereich einer einzigen Gemeinde liegt, und diese Gemeinde ist damit offensichtlich – nicht aus Unvermögen, sondern einfach aufgrund der Größe – überfordert. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass so eine Arbeitsgruppe auch für die Firmen vor Ort ein wichtiges Signal wäre, insbesondere für die Möbelgesellschaft Höffner, die dort – die Zahlen stammen von 2017 – 2 Milliarden Euro Umsatz gemacht hat. Die Firma hat ihren Sitz in Schönefeld, ihre Gewerbesteuern werden dort abgeführt. Sie ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Region. Insofern ist es sehr wichtig, so eine Arbeitsgruppe einzurichten, damit man zeigt, dass man nach vorne gehen kann, sodass Vertrauen in die Gemeinde, in die Stadt, in die Region und in ganz Brandenburg entsteht. Wir würden uns über Zustimmung freuen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion, „Arbeitsgruppe BER einsetzen“, auf Drucksache 8/2058 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – (Lars Hünich [AfD]: Oh, das ist knapp!) Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Exzellenzprogramm für Brandenburg Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2071 Für die antragseinreichende Fraktion erhält der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack das Wort. Bitte sehr.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! Es geht jetzt um unsere Hochschulen, und ich freue mich, dass die Ministerin anwesend ist. Unsere Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen leisten Hervorragendes. Auf der Landkarte der bundesweiten Exzellenzstrategie ist Brandenburg allerdings ein weißer Fleck. Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern ist der zentrale – mit erheblichen Mitteln ausgestattete – Fördermechanismus für die Spitzenforschung in Deutschland, mit großer Sichtbarkeit und Signalwirkung. Wir sind leider eines von nur drei Bundesländern ohne Exzellenzcluster und Exzellenzuniversität. Um dies zu ändern, bedarf es einer Strategie und finanzieller Untersetzung. Das ist der Inhalt unseres Antrages. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 17.09.2025 zu den „Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems im Land Brandenburg“ sprach das Mitglied des Wissenschaftsrats Prof. Wick. Ich habe ihn gefragt, ob es Evidenz zur gezielten Förderung und Ausbildung von Exzellenz an Universitäten gibt – und er sagte: Ja. Als Beispiel nannte er die gezielte Förderung der Uni Oldenburg durch die niedersächsische Landesregierung. Meine Damen und Herren, wegen dieser klaren Strategie hat Oldenburg heute drei Exzellenzcluster und kann womöglich bald Exzellenzuniversität werden. Das ist durch eine klare Strategie möglich geworden – für mich ein Best-Practice-Beispiel. Es zeigt, dass es möglich ist, Exzellenz auch nach Brandenburg zu holen, wenn man es will. (Beifall CDU) Wir müssen unsere Stärken also so bündeln, dass auch brandenburgische Hochschulen realistische Chancen im Wettbewerb um Exzellenzmittel haben. Als Union verschließen wir dabei nicht die Augen vor den Problemen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern – da gibt es Probleme –; wir wollen natürlich mehr Zeit für Forschung und Lehre und weniger Bürokratie. Wir halten die aufgeblähte Antragsbürokratie für kontraproduktiv. Ja, das Exzellenzprogramm von Bund und Ländern muss, wie im Koalitionsvertrag im Bund vereinbart, reformiert und weiterentwickelt werden. Daraus folgt für Brandenburg aber nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen können. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag vor, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und Forschungseinrichtungen ein Exzellenzprogramm für Brandenburg entwickelt. Dabei sollen Schwerpunktthemen identifiziert und gebündelt werden, damit Brandenburger Institutionen und Universitäten Exzellenz erreichen. Konkret heißt das: Wir müssen identifizieren, welche Verbünde denkbar sind, auch länderübergreifend. Auf welchen Feldern haben wir eine realistische Chance, im Wettbewerb um Exzellenzmittel erfolgreich zu sein? Ad hoc fallen mir zum Beispiel Themen rund um die künstliche Intelligenz und die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein, aber ich möchte keine Richtungsentscheidung fällen. Das soll ja eine Ad-hoc-Kommission leisten. Auf Grundlage der Ergebnisse einer solchen Kommission soll ein gezieltes und finanziell untersetztes Landesprogramm entstehen. Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir dazu beitragen, den Wissenschaftsstandort Brandenburg sichtbarer zu machen. Ich wünsche mir, dass wir zeigen, dass auch das Wissenschaftsland Brandenburg exzellent sein kann. Darum bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Balzer das Wort. Bitte sehr. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel und Dr. Jouleen Gruhn [BSW])

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Melanie Balzer SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt keinen Zweifel: Brandenburg ist ein Wissenschaftsland. Unsere Hochschulen leisten hervorragende Arbeit – in der Lehre, in der Forschung und für die Entwicklung unserer Regionen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Sie sind Wirtschaftsfaktor, Impulsgeber und Innovationsmotor für unser gesamtes Land. Es ist deswegen wichtig, klug zu entscheiden, welche Art von Hochschulpolitik unserem Land wirklich nützt und unsere Hochschulen voranbringt. Die aktuellen Studierendenzahlen zeigen es: Während die Zahlen in anderen Bundesländern stagnieren oder fallen, sind sie in Brandenburg gestiegen – landesweit um 3,7 %, bei den Studienanfängerinnen und -anfängern sogar um 9 %. Klar, Studierende gehen dorthin, wo sie gute Bedingungen vorfinden – und das ist in Brandenburg der Fall. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel und Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU erweckt den Eindruck, den brandenburgischen Hochschulen fehle es an Ehrgeiz. Als wolle die CDU sagen, man müsse politisch nur ausreichend entschlossen sein, dann ließe sich eine Exzellenzuniversität in Brandenburg schon irgendwie mit ein, zwei Handgriffen herbeiführen. Aber so funktioniert Wissenschaftsfreiheit nicht. Eine Exzellenzuniversität gibt es nicht per Landtagsbeschluss. Die Initiative muss von den Hochschulen selbst kommen. Als SPD sagen wir klar: Hochschulpolitik muss sich an einem gesellschaftlichen Nutzen orientieren und nicht an Fördermitteln für Prestigeprojekte. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Schauen wir uns Beispiele aus unserem Land an: Die BTU Cottbus-Senftenberg ist ein zentraler Motor für den Strukturwandel in der Lausitz, mit international anerkannter Forschung, unter anderem zu erneuerbaren Energien, zum Bauen und zur Transformation. Die Studierenden haben ihrer Alma Mater beim jüngsten Hochschulranking dafür ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Ich mache weiter: Die TH Wildau und die TH Brandenburg stehen beispielhaft für praxisnahe Forschung und erfolgreichen Technologietransfer. Die Universität Potsdam und die FH Potsdam überzeugen mit einer starken Lehramtsausbildung und mit Sozial-, Bildungs- und Naturwissenschaften. Und genau das ist Brandenburgs Stärke: unsere Vielfalt und unsere Bandbreite. Unsere Hochschulen funktionieren auch ohne das Label hervorragend. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die SPD steht für ein starkes und solidarisches Hochschulsystem, nicht für eine Zwei-Klassen-Hochschullandschaft – und das wird auch so bleiben. Wir setzen stattdessen auf Verlässlichkeit. Ein zentrales Instrument dafür ist die Hochschultreppe, die wir bewusst beibehalten haben, denn sie sorgt für planbare, schrittweise steigende Mittel. Sie gibt den Hochschulen Sicherheit und ermöglicht ihnen eine strategische Entwicklung, unabhängig von Wettbewerbslogiken. Brandenburg hat seine Alleinstellungsmerkmale in der Wissenschaftspolitik. Nehmen wir die Medizinische Universität Lausitz – auch mit Blick auf unsere Aktuelle Stunde heute Morgen ist das für die AfD-Fraktion wahrscheinlich interessant – …

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Balzer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Redmann zu?

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Melanie Balzer SPD

Nein.

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Daniel Münschke

Dann können Sie fortfahren. Bitte sehr.

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Melanie Balzer SPD

Viele der Professorinnen und Professoren kommen nach Brandenburg und in die Lausitz, weil sie von Anfang an dabei sein wollen, wenn etwas Großes entsteht – weil sie Gründergeist miterleben wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Land macht sich seit Jahren für seine Hochschulen stark, und das zeigt Wirkung. Im Zeitraum von 2015 bis 2024 sind die öffentlichen Ausgaben für Hochschulen in allen Ländern gestiegen – im Land Brandenburg von 303 Millionen Euro auf 620 Millionen Euro. Das ist der höchste Aufwuchs im Vergleich aller Bundesländer; das kann sich sehen lassen. (Beifall SPD und BSW) Das ist auch die Brandenburger Zusicherung an unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das ist gute Wissenschaftspolitik, weil sie allen Hochschulen im Land und nicht nur einzelnen Leuchttürmen zugutekommt. Hinzu kommt: Brandenburg profitiert in besonderer Weise von der engen Vernetzung mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Diese Kooperationen stärken unsere Hochschulen real und nachhaltig. Diese Verbünde auszubauen, ist wirksamer, als irgendeinen Titel zu gewinnen. Dezember 2025 63 Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Der Fokus auf Elite vernachlässigt die breite Lehre. Der Weg zur Exzellenzuniversität ist extrem kostenintensiv und mit erheblichen Risiken verbunden. Millioneninvestitionen in Strukturen und Antragslogiken garantieren noch lange keinen Erfolg; eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Unser Ziel ist deshalb klar: Wir wollen gute Lehre, verlässliche Grundfinanzierung, attraktive Arbeitsbedingungen und gezielte Profilförderungen. Davon profitieren Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – und unser ganzes Land. Deshalb lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab, aber nicht, weil wir gegen Exzellenz sind, sondern weil wir für eine gerechte und verantwortungsvolle Wissenschaftspolitik stehen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – In der Aussprache erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Kuffert das Wort. (Beifall AfD)

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Roman Kuffert AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen des Hohen Hauses! Liebe Brandenburger! Bereits im Jahr 2021 erarbeiteten die Wissenschaftsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin, und Ministerin Schüle Vorschläge zur Verbesserung der Teilnahmemöglichkeiten ihrer Wissenschaftsstandorte an Förderungen für universitäre Wissenschaftscluster. Hintergrund war das Scheitern beider Länder für den Förderzeitrum bis Ende 2025. Im April dieses Jahres scheiterten beide Bundesländer erneut mit einer Bewerbung, im Förderzeitraum 2026 bis 2032 Bundesmittel zu erhalten. Die Gründe liegen auf der Hand: Es fehlt nicht nur eine Strategie in den SPD-geführten Wissenschaftsministerien; es fehlt wohl vor allem am Willen. Lieber wirft eine ideologiegetriebene Wissenschaftspolitik zum Beispiel Klimaforschungsinstituten zweistellige Millionenbeträge für ihre fragwürdige Programmatik hinterher. (Vereinzelt Beifall AfD) Sosehr eine ergiebige Förderung der Wissenschaft in einem Industrieland wie Deutschland hohe Priorität haben sollte, wissen wir auch, wie Universitäten mittlerweile zu ideologischen Denkfabriken linker Politik geworden sind. Diesen Kulturkampf mit zusätzlichen Mitteln noch zu befeuern, lehnen wir ab. (Vereinzelt Beifall AfD) Wer den großen bürokratischen Aufwand nicht scheut, bekommt unabhängig von der Qualität der Lehre und der Forschung das Exzellenz-Siegel – hauptsächlich dann, wenn seine Forschungsziele mit der politischen Agenda der Regierenden zusammenpassen. (Vereinzelt Beifall AfD) Dabei wurde nicht einmal erhoben, welche Kosten allein für das Bewerbungsverfahren aufgewendet werden müssen. So sagt es die Deutsche Forschungsgemeinschaft gegenüber dem Netzwerk Nachhaltige Wissenschaft. Die Kostenfrage ist also überhaupt nicht geklärt. Dieser Antrag kommt außerdem zu einem völlig falschen Zeitpunkt. Die neue Förderperiode beginnt in zwei Wochen. Zur nächsten Phase, die am 01.01.2032 beginnt, wird die SPD in diesem Hause in ihrer neuen Rolle als Oppositionspartei neidisch zusehen, wie die AfD wirkliche Exzellenz in Wissenschaft und Forschung schafft. (Beifall AfD) Statt zu lamentieren und dem Bundesprogramm hinterherzulaufen, muss sich für Brandenburg vielmehr die Möglichkeit ergeben, Ideen umzusetzen, um die Exzellenz der Forschung mit der wirtschaftlichen Wertschöpfung vor Ort zu verknüpfen und zu verbinden. (Beifall AfD) Es gibt an unserem Wissenschaftsstandort genug Baustellen – das wissen Sie alle –, um die wir uns kümmern müssen. Davon sollten wir uns nicht ablenken lassen. Der hohe Aufwand der Bewerbungsphase birgt jedoch die Gefahr in sich, abgelenkt zu werden. Wir müssen insgesamt schauen, wie wir unseren Wissenschaftsstandort entwickeln können, und nehmen das Scheitern der Bewerbung nicht zum Anlass, mit Zwang am Exzellenzverfahren teilzunehmen. Nein, wir müssen die Chance ergreifen, unabhängig von Bundesvorgaben exzellent zu werden. (Beifall AfD) Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die BSW-Fraktion erhält in der Aussprache Frau Abgeordnete Meyer das Wort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich lege gerne meine Platte auf: Wünsche zu haben ist legitim, besonders in der Weihnachtszeit und besonders natürlich in der Opposition. Wie ernst diese Wünsche gemeint sind, müssen sich die Kollegen der CDU-Fraktion schon fragen lassen, weil sie erstens in der vergangenen Legislaturperiode das Geld mit vollen Händen ausgegeben haben, sodass wir in der jetzigen Legislaturperiode Probleme haben, alle Bedürfnisse zu erfüllen, und weil zweitens auf Bundesebene viel Geld ausgegeben wird, aber nicht für zivile Zwecke. Nun zum Antrag: Die BSW-Fraktion teilt grundsätzlich das Ziel, die brandenburgische Hochschullandschaft nachhaltig zu stärken und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zu verbessern. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir sind jedoch der Auffassung, dass die im Antrag geforderten Maßnahmen weitgehend durch die bestehende Wissenschafts- und Innovationsstrategie des Landes inklusive des Landeshochschulgesetzes und der Zielvereinbarungen abgedeckt bzw. teilweise in Umsetzung begriffen sind. Die Vorbereitung auf die Exzellenzstrategie ist keine Ad-hoc-Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess der Hochschulentwicklung. Das verantwortliche Ministerium befindet sich regelmäßig im Austausch mit den Hochschulleitungen, und die Hochschulen identifizieren und entwickeln eigenverantwortlich ihre strategischen Forschungsschwerpunkte, die dann in den Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen verankert und finanziell untersetzt werden. Eigene Mittel zur Vorbereitung von Anträgen stehen den Hochschulen im Rahmen ihres Budgets zur Verfügung. Eine separate neue Taskforce wird nicht als notwendig erachtet. Die Koordination erfolgt bereits über die etablierten Strukturen, wie die Landeshochschulkonferenz, den Wissenschaftsrat Brandenburg und die Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Die Prüfung von Kooperationsmodellen und die Evaluation erfolgreicher Ansätze anderer Bundesländer sind Teil der kontinuierlichen Strategiearbeit im Wissenschaftsministerium. Insbesondere die enge Zusammenarbeit von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, zum Beispiel im Rahmen des Potsdam Research Institute for Modern Media oder der Helmholtz-Zentren, wird bereits aktiv gefördert. Zu Punkt vier: Die Landesregierung berichtet dem Landtag bereits regelmäßig über die Umsetzung der Wissenschaftsstrategie und die Entwicklung der Hochschullandschaft. Ebenso bekräftigt die Landesregierung ihr Engagement, die Sichtbarkeit der Brandenburger Spitzenforschung zu stärken. Die Schaffung eines formalisierten zusätzlichen Exzellenzprogramms Brandenburg mit neuer Bürokratie wird jedoch als nicht erforderlich angesehen, da die bestehenden Instrumente ausreichende Flexibilität und Steuerungsmöglichkeiten bieten, um die genannten Ziele zu erreichen. Wir lehnen daher den Antrag ab. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält Ministerin Dr. Schüle das Wort. Bitte sehr. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Wir sprechen sehr oft über Exzellenz. Aber was meinen wir eigentlich damit? Ich darf feststellen: Exzellenz in Forschung und Lehre ist zunächst einmal kein Selbstzweck. Exzellenz bedeutet, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die besten Rahmenbedingungen zu liefern. Exzellent bedeutet, die besten Köpfe für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu gewinnen und selbstverständlich auch zu halten. Und Exzellenz bedeutet überdurchschnittlichen Erkenntnisgewinn in internationaler Sichtbarkeit auf höchstem Niveau. Das gilt sowohl für die Grundlagenforschung als auch für die angewandte Forschung. Mich dünkt, lieber Abgeordnetenkollege Schierack, dass Sie nicht nur auf die Exzellenzstrategie des Bundes und das Label „Exzellenzuniversität“ abstellen – das hoffe ich zumindest –, sondern dass es Ihnen insgesamt um exzellente Lehre und Forschung geht. An dieser Stelle darf ich Ihnen entgegnen: Unsere brandenburgischen Hochschulen sind auch insoweit bereits auf Erfolgskurs. Vor allen Dingen unsere größte staatliche Hochschule, die Universität Potsdam, schließt in den Rankings regelmäßig mit Spitzenwerten ab. Sie ist eine der gründungsstärksten Hochschulen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Zwei ihrer Sonderforschungsbereiche wurden kürzlich von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, DFG, mit Höchstbewertungen evaluiert und starten in die dritte Förderphase. Und dennoch: Ja, es schmerzt auch mich, dass die Brandenburger Universitäten bei der Exzellenzstrategie leer ausgegangen sind. Das schmerzt mich vor allen Dingen deshalb, weil ich gemeinsam mit meiner Kollegin Martin gegen viele Widerstände – übrigens vor allen Dingen aus den CDU-geführten Bundesländern – durchgesetzt habe, dass man sich beteiligen und bewerben kann, und zwar hochschul- und bundesländerübergreifend. Aber – jetzt kommt die gute Nachricht –: Unsere Chancen für die nächste Runde stehen außerordentlich gut. Denn Hasso Plattner stärkt die Universität Potsdam – das wissen Sie – mit dem vermutlich größten mäzenatischen Programm, das jemals einer staatlichen Hochschule zuteilwurde. Das erklärte Ziel dabei ist, die technologische Souveränität Europas von Potsdam aus zu verteidigen. Ja, selbstverständlich ist das ein außerordentlich ambitionierter Anspruch. Aber ohne Ambition gelingt natürlich keine Exzellenz. Unsere Ambitionen in der Lausitz sind nicht kleiner als die in Potsdam. Dort spielt die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg eine zentrale Rolle. Nirgendwo sonst in Deutschland werden gerade so viele Innovationsprojekte an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf den Weg gebracht. Wenn ich sie alle aufzählen wollte, würde ich meine Redezeit bei Weitem überschreiten; das möchte ich nicht. Deshalb nur drei Beispiele: CHESCO baut eine Forschungsplattform für hybridelektrische Antriebe auf. Im Energie-Innovationszentrum entwickeln Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gemeinsam mit Praxispartnern Lösungen für eine klimaneutrale Energieversorgung. Im Lausitz Science Park werden Dutzende Vorhaben in den Bereichen Energiewende, künstliche Intelligenz, Sensorik und Gesundheit gebündelt. Erst vorgestern hat das brandenburgische Landeskabinett dem Zuschussvertrag für unser Megaprojekt „Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem“ grünes Licht gegeben. 821 Millionen Euro können jetzt investiert werden! (Vereinzelt Beifall SPD) – Danke, Frau Abgeordnete Hildebrandt.

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Daniel Münschke

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Möller zu? Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Nein, danke. (Wilko Möller [AfD]: Nein?) Dezember 2025 65 Nein. – Sie sehen: Bei uns in Brandenburg dominieren in der Wissenschaftspolitik die guten Nachrichten. In aller Bescheidenheit darf ich hinzufügen: Das ist nicht in allen Bundesländern so. Die Landesregierung stimmt mit dem Ziel Ihres Antrags, werter Herr Kollege Schierack, grundsätzlich überein und stimmt im Grundsatz auch den skizzierten Ideen zu. Aber wir sind der CDU-Fraktion – wie so oft, muss man sagen – schon einen Schritt voraus. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Lachen bei der CDU – Rainer Genilke [CDU]: Ihr müsst euch in die richtige Richtung drehen, dann passt es wieder!) Denn wir befinden uns schon mitten in der Umsetzung. – Jetzt kommt ein bisschen Heiterkeit in den Saal. Ich sage Ihnen auch, warum, Kollege Schierack – obwohl es Ihnen bekannt ist; denn Sie sind ein versierter Wissenschafts- und Forschungspolitiker und wissen genau, wo wir gerade stehen –: Die erfolgreiche Teilnahme der Universität Potsdam an der Exzellenzstrategie ist ein Ziel, das wir 2024 auch in unser Perspektivpapier aufgenommen haben. Ebenso haben wir es im Hochschulvertrag verankert. Selbstverständlich haben wir auch einen finanziellen Anreiz gesetzt. Die Universität Potsdam erhält, finanziert durch das Land, eine zusätzliche KI-Querschnittsprofessur. Eine solche Professur erhält also nicht nur die Universität Oldenburg. Darüber hinaus haben wir im Koalitionsvertrag eine Forschungsstrategie vereinbart, die unsere gesamte Wissenschaftslandschaft in den Blick nimmt. Dieser Prozess wird Ende 2027 abgeschlossen sein. In einer ersten Phase identifizieren wir besonders zukunftsfähige Forschungsfelder und Kooperationspotenziale, vor allem in der Zusammenarbeit zwischen hochschulischen Einrichtungen und der außeruniversitären Forschung. In einer zweiten Phase werden wir gemeinsam mit den Einrichtungen geeignete Maßnahmen entwickeln, um die identifizierten Potenziale zu heben; das ist selbstverständlich. Natürlich haben wir auch die derzeit intensiv diskutierte Hightech Agenda des Bundes im Blick. Im Vergleich zu anderen Bundesländern – darauf hat Kollegin Balzer schon hingewiesen – sparen wir nicht, sondern im nächsten Jahr werden mehr Mittel zur Verfügung stehen, um die Forschung an den Hochschulen gezielt zu unterstützen. Selbstverständlich werden wir auch den Landeshochschulrat befragen. Das wissen auch Sie, Kollege Schierack. Der Landeshochschulrat setzt sich unter anderem aus so renommierten Persönlichkeiten wie dem ehemaligen Präsidenten der Helmholtz-Gemeinschaft, Prof. Wiestler, und dem ehemaligen Präsidenten der HRK, Prof. Alt, zusammen. Selbstverständlich ist auch die Wirtschaft dabei, unter anderem mit Frau Loclair von Orafol. Damit tut die Landesregierung alles, was in Ihrem Antrag, Herr Schierack, unter dem Strich gefordert wird, um die Exzellenz an den Hochschulen zu stärken. Sie geht sogar einen Schritt darüber hinaus. Das wird Sie sehr freuen, Herr Schierack; denn Ihnen ist ja an der Sache gelegen und nicht an parteipolitischen Programmen. Ein eigenes Landesprogramm ist aus unserer Sicht nicht erforderlich und im Sinne des Bürokratieabbaus auch nicht wünschenswert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Es ist eine Kurzintervention des Abgeordneten Möller angezeigt worden. Diese kann er jetzt vortragen. (Beifall AfD)

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Wilko Möller AfD

Herr Präsident! Frau Schüle, wir kommen ja aus Frankfurt (Oder). Ich hätte Ihnen gern eine Frage gestellt. Sie haben gerade doziert, wie toll Sie die Hochschulen und Universitäten unterstützen. Denken Sie auch an Frankfurt? Die Zahl der Immatrikulationen an der Viadrina ist innerhalb von vier Jahren um fast 2 000 zurückgegangen. 2 000 – das ist eine massive Zahl; es ging von 5 500 auf 3 700 herunter. Kann man dagegen nicht etwas tun? Können Sie vielleicht mal nachschauen, damit die Viadrina wieder in die Spur kommt? Auch das wäre Ihre Aufgabe. Sie kommen doch auch aus Frankfurt. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Frau Ministerin Dr. Schüle möchte antworten. Bitte sehr. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Ich freue mich, dass aus der AfD-Fraktion erstmals keine wissenschaftsfeindlichen Positionen verkündet werden. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Oh! und Lachen bei der AfD) Sie wollten beispielsweise dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung Geld entziehen. Nunmehr wollen Sie sogar mehr Geld in die Hand nehmen, um eine wissenschaftliche Einrichtung – in diesem Fall: in Frankfurt (Oder) – zu unterstützen. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Seien Sie doch nicht so garstig!) Herr Kollege, ich darf Ihnen verkünden: Die Studierendenzahlen in Frankfurt (Oder) wachsen gerade an. Dazu können Sie Herrn Kuffert befragen; das war unlängst Thema im Wissenschaftsausschuss. Ich kenne keine andere Hochschule im Land Brandenburg – keine! –, die nicht nur gegenwärtig, sondern schon seit geraumer Zeit die Reformbemühungen so intensiv vorantreibt wie die Europa-Universität Viadrina. Selbstverständlich unterstützen wir diese Hochschule in allen Reformprozessen. Denn: Sie ist eine ausgewiesene Hochschule für Osteuropa. Sie ist eine ausgewiesene Hochschule für die Kulturwissenschaften. Sie ist eine exzellente Hochschule. Sie ist eine Brücke zum mittleren und östlichen Europa. Selbstverständlich ist sie uns lieb und teuer. (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Daniel Münschke

Für die antragseinreichende Fraktion erhält Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack erneut das Wort. Sie haben noch 6:17 Minuten zur Verfügung.

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Michael Schierack CDU

Diese Zeit werde ich nicht ausnutzen. – Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für die Diskussion. Damit ist unsere Wissenschaft in den Mittelpunkt des Parlaments gestellt worden. Das gibt mir die Möglichkeit, durchaus auch allgemein etwas zur Exzellenzstrategie zu sagen. Frau Balzer sprach in diesem Zusammenhang von „Elite“ und „Zweiklassenhochschulen“. Das hat mir ein bisschen wehgetan. (Lars Hünich [AfD]: Oh!) Das hat mir wirklich ein bisschen wehgetan. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nur ein bisschen!) Wenn wir fordern, Exzellenz in Deutschland zu fördern und nach Deutschland hineinzutragen, dann geht es uns um die Lösung der großen Probleme der Menschheit und der Welt. Zu den Zielen der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie gehört es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit, aber auch die Resilienz und die Souveränität Europas zu stärken. Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie es hier so sagen. Ich bin jedenfalls ein Freund dieser Ziele. Ich kann nur sagen: Die Exzellenzinitiative existiert. Wir können uns ihr verschließen; dann fließt das Geld nach Bayern, Baden-Württemberg und sonst wo hin, aber eben nicht nach Brandenburg. Brandenburg hat nicht mehr Geld zur Verfügung, wenn wir uns der Exzellenzinitiative verschließen. Es geht darum, eine Strategie zu entwickeln, um das Geld des Bundes nach Brandenburg zu holen. Das Beispiel der Universität Oldenburg habe ich bereits genannt. Die Niedersächsische Landesregierung hat über mehrere Jahre hinweg 8 Millionen Euro in die Hand genommen, um diese Universität zu unterstützen. Sie wird jetzt – im Verbund mit den Universitäten Bremen und Hannover – Exzellenzuniversität und wird in den nächsten drei Jahren 18 Millionen Euro zusätzlich vom Bund bekommen. Was ist daran so schlecht? Von der Landesregierung fordere ich einzig und allein, eine Strategie zu entwickeln, mit der wir das Geld des Bundes nach Brandenburg holen können, um zur Lösung der großen Fragen der Menschheit beizutragen und die europäische Souveränität zu stärken. Dafür kämpfe ich. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Exzellenzprogramm für Brandenburg“ auf Drucksache 8/2071 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer die Überweisung vornehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 8/2071 in der Sache. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Somit ist auch Tagesordnungspunkt 10 beendet. Ich übergebe die Sitzungsleitung an die geschätzte Kollegin Vizepräsidentin Dr. Gruhn. Uns allen wünsche ich noch einen angenehmen restlichen Plenartag.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Ich darf Sie ganz herzlich am heutigen Nachmittag begrüßen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Regionale Imker stärken – Klarheit und Wahrheit für Verbraucherinnen und Verbraucher Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2113 Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen uns auch ganz wunderbare Honigproben vor. Als Erste spricht Frau Abgeordnete Schmidt für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Frau Schmidt, wie viele Reden halten Sie heute noch? Ich hoffe, noch viele!) Bitte schön.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Honig ist nicht nur ein Lebensmittel, sondern auch ein Naturprodukt, an dessen Qualität, Natürlichkeit und Unbedenklichkeit die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht hohe Dezember 2025 67 Anforderungen stellen. Regionale Imkerinnen und Imker leisten hierzulande einen wichtigen Beitrag zu unserer Landwirtschaft, unserer Umwelt und unserer Ernährung. Sie sichern mit ihren Bienenvölkern die Bestäubung, tragen zur Biodiversität bei und erzeugen ein hochwertiges Lebensmittel. Diese Arbeit ist fachlich anspruchsvoll und erfolgt unter klaren rechtlichen Vorgaben. Sie ist für viele Betriebe jedoch nur dann wirtschaftlich tragfähig, wenn faire Marktbedingungen bestehen. Unsere einheimischen Imkereien stehen seit einigen Jahren unter Druck. Denn große Mengen importierten Honigs gelangen zu sehr niedrigen Preisen in den Handel. Gleichzeitig gibt es immer wieder Hinweise auf Verfälschungen. Das schadet dem Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher und benachteiligt regionale Imkereien, die transparent und nach hohen Standards arbeiten. Eine gute Nachricht vorab: Mit den neuen Regelungen zur Herkunftskennzeichnung auf EU- und Bundesebene wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit gegangen. Künftig müssen alle Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, im Hauptsichtfeld des Etiketts angegeben werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Orientierung, woher ihr Honig stammt. (Beifall SPD und BSW) Diese Nachverfolgbarkeit ist wichtig, sie entfaltet ihre Wirkung aber nur, wenn sie um wirksame Kontrollen und fachliche Begleitung ergänzt wird. Beides ist notwendig, um bestehende Regeln durchzusetzen, Vertrauen zu sichern und unsere regionalen Imker zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau hier setzen wir mit unserem Antrag an. Erstens sollen bestehende Dialogformate mit Wirtschaft und Handel genutzt werden, um die Markttransparenz zu verbessern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dabei wird auf vorhandene fachliche Kompetenz zurückgegriffen. Zweitens soll auf eine konsequente Durchführung und Weiterentwicklung der Importkontrollen hingewirkt werden. Nur wenn geltende Regeln überprüft und eingehalten werden, entstehen faire Wettbewerbsbedingungen. (Unruhe)

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich bitten, Hintergrundgeräusche weitestgehend zu vermeiden. Wir wollen doch alle hören, was uns Frau Abgeordnete Schmidt zu berichten hat, damit wir uns danach in die fachliche Befassung begeben können. – Ich bedanke mich. – Bitte, Frau Abgeordnete, fahren Sie fort. (Vereinzelt Beifall SPD, CDU und AfD)

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Martina Maxi Schmidt SPD

Dann fahre ich mit dem dritten Punkt unseres Antrags fort, bei dem es um die Absicherung bewährter Strukturen geht. Die Förderung der Imkereien in Brandenburg und der Arbeit des Länderinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortgeführt werden, um die Qualitätssicherung und das Fachwissen langfristig zu gewährleisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht darum, Verlässlichkeit zu schaffen, für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber ebenso für jene, die regional, nachhaltig und verantwortungsvoll produzieren, nämlich für unsere Brandenburger Imkerinnen und Imker. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Land. Unser Antrag trägt dazu bei, ihre Arbeit unter fairen und verlässlichen Bedingungen zu stärken, damit wir auch weiterhin ein süßes, regionales Naturprodukt genießen können. Wenn Sie dies genauso sehen, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Nun spricht Herr Abgeordneter Jank für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Fabian Jank AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Honig ist ein Luxusgut. Das ist vor allem dadurch bedingt, dass der Selbstversorgungsgrad in der Bundesrepublik bei nur 40 % liegt. Dass zur Bedarfsdeckung importiert werden muss, erklärt sich von selbst. Gegen diese Importe würde auch nichts sprechen, wenn Qualitätsstandards eingehalten würden und damit auch die Preise der heimischen Erzeugung nicht ins Aus gedrängt würden. (Beifall AfD) Das ist beim Honig jedoch nicht der Fall. Ich war in der Drogerie und habe mir anlässlich dieses Antrags den Honig genauer angeschaut. Da findet man Honig mit der Angabe „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. 350 g kosten 2,55 Euro. Daneben steht der einheimische Blütenhonig, 400 g für fast 7 Euro. Honig für 2 Euro kann auf dem Weltmarkt niemand liefern. Die von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, angepriesene höchste Qualität, Naturbelassenheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt es zu diesem Preis einfach nicht. (Beifall AfD) 2 Euro pro Kilogramm bekommt ein Erwerbsimker aus Werder mit seinen 350 Bienenvölkern bei der Abgabe seines Honigs an den Großhändler. Seine Produktionskosten sind damit beileibe nicht gedeckt. Er brauchte 7 Euro, um wirklich konkurrenzfähig zu sein. Deswegen setzt er zukünftig vermehrt auf Direktvermarktung. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, in dem dieser Imker Mitglied ist, tat etwas Unerhörtes. Er ließ 30 Honigproben nach Estland senden und dort untersuchen. Dort hat man festgestellt, dass 80 % dieser Proben nicht den EU-Honigrichtlinien entsprechen. Einzig und allein die Proben aus Deutschland waren unverfälscht. Die anderen Honigproben waren mit billigem Pflanzensirup gestreckt, was durch DNA-Analysen herausgefunden werden konnte. Eine EU-Sonderuntersuchung kam zu einem ähnlichen Ergebnis: 320 Honigproben ergaben, dass zwischen 15 % und 40 % der Honigproben, je nach Herkunftsland, mit Zuckersirup gestreckt waren, oder die Herkunftsangaben waren gefälscht. Spätestens jetzt ist die Realität in deutschen Lebensmittelregalen bekannt. Aber was fordern Sie in Ihrem Antrag? Die Importkontrollen konsequent durchzuführen und weiter zu verbessern. Das liest sich zunächst gut; aber zu fragen ist: Wollen Sie das überhaupt? Die AfD-Fraktion hat zu dieser Problematik erst vor Kurzem eine Anfrage gestellt. Die Landesregierung hat uns geantwortet, dass die Strategie der Probennahme und -analytik risikoorientiert und fortlaufend an bekannte oder zu erwartende Risiken angepasst wird. So hat das Land Brandenburg nach eigenen Angaben 90 Honigproben aus anderen Ländern untersucht und keinen Hinweis auf Beimischung von Sirup festgestellt. Aufgrund unserer Nachfrage zum Thema rückte unsere Landesregierung dann noch mit einem Detail aus dem Einfuhrüberwachungsplan heraus, dass nämlich nur 7 % der deutschlandweit eingeführten Sendungen überhaupt beprobt werden müssen. – So viel zu Ihrer Wertschätzung deutschen Honigs und der Arbeit unserer Imker. Nun zum Antrag. Wie Sie in der Begründung Ihres fast durchweg polemischen Antrags schreiben, ist die Qualität heimischer Honige ein hohes Gut und ein wichtiger Bestandteil regionaler Wertschöpfung. Die Regierung schützt dieses Gut aber nicht, indem sie nichts tut, um dem eigentlichen Problem, dem gestreckten Honig, entgegenzuwirken. Selbst mit der geforderten EU-Deklaration, zu welchen Anteilen Honig aus welchen Ländern hier im Regal steht, verdient dieser Mischmasch aus Zuckersirup die Bezeichnung nicht. (Beifall AfD) Auf dem Honigersatz damals in der DDR stand zumindest, was es war: Kunsthonig. Dieser war letztlich Invertzuckercreme mit 10 % Bienenhonig. Warum wird gegen den unreinen Honig nicht vorgegangen? Warum werden die Verbraucher getäuscht? Warum beginnt man nicht, die Fälschungen als das zu deklarieren, was sie sind? Ein Lebensmittel mit Honiganteil, aber kein Honig. Zuckersirup schadet niemandem und schont den Geldbeutel. Aber das sollte bitte klar kommuniziert werden. Die Arbeit der Imker und ihrer Bienenvölker ist ökologisch notwendig und auch zu wertvoll, als dass wir sie Schaufensteranträgen und internationaler Konkurrenz ausliefern sollten. (Beifall AfD) Gegen einen einzigen Punkt Ihres Antrags kann man nichts einwenden. Das ist die Fortführung der bedarfsgerechten Ausstattung und der bestehenden Förderinstrumente für die Imkerei so- wie des Länderinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf. Deshalb werden wir uns freundlicherweise enthalten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Auch wir danken. – Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Lehmann für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Gunnar Lehmann BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir heute das erste und hoffentlich nicht das letzte Mal in dieser Legislatur über die Imkerei in Brandenburg sprechen. Die domestizierte Honigbiene steht dank ihrer Bestäubungsleistung und der Erlöse aus den Verkäufen von Honig und anderen Bienenprodukten hinsichtlich der Wertschöpfung rein rechnerisch nach Rindern, Schweinen und Geflügel in Deutschland auf Platz 4 der wichtigsten Nutztiere. Die einzige relevante monetäre Größe für unsere Imker stellt derweil der Honig dar, auch wenn nahezu alle Imker hierzulande im Nebenerwerb oder in der Freizeit tätig sind und der merkantile Erfolg oft eher im Hintergrund stehen dürfte. Auch wenn die Zahl der Imker und der von ihnen gehaltenen Bienenvölker in Deutschland seit einigen Jahren erfreulicherweise wieder steigt und sich der Honigertrag dank des züchterischen Fortschritts vervielfacht hat, lässt sich nicht leugnen, dass der Selbstversorgungsgrad bei Honig hierzulande bei lediglich 37 % liegt. Das bedeutet: In Deutschland wird mehr Honig konsumiert, als von den deutschen Imkern erzeugt werden kann. Mit anderen Worten: Der Honig in den hiesigen Kaufhallen stammt überwiegend aus dem Ausland. Mit der Ende Oktober in Kraft getretenen Erweiterung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine wurden die zulässigen Importkontingente für Honig massiv erhöht, auf nun 35 000 t pro Jahr. Die absolute Katastrophe droht allerdings mit dem Freihandelsabkommen Mercosur, in dem für Honig ein zollfreies Kontingent von 45 000 t vorgesehen ist. Der vor wenigen Stunden verkündete Kompromiss bei den Agrarimporten kann nur klar und deutlich abgelehnt werden, genauso wie das ganze Abkommen. Denn die heimische Landwirtschaft ist das erste Opfer auf dem Altar der freien Märkte. (Beifall BSW und AfD) Da die Bundesregierung den Landwirten in den Rücken gefallen ist, liegt unsere letzte Hoffnung, den Widerstand aufrechtzuerhalten, nun bei Frankreich, Italien und Polen. Unsere uneingeschränkte Solidarität gilt den Bauern, die zur Stunde in Brüssel friedlich demonstrieren. (Beifall BSW) Dieses Abkommen muss scheitern, zum Wohle der Landwirtschaft in Europa und in Südamerika. Zurück zum Honig. Bereits jetzt liegen die Importpreise für Honig unter den Produktionskosten in der Europäischen Union. Die hohen Honigpreise in Deutschland rufen derweil Betrüger auf den Plan. Herr Jank hat einige ihrer Spitzfindigkeiten genannt. Sie strecken mit Zuckersirup, setzen Fremdpollen zu, oder günstiger Drittlandhonig wird beigemischt. Das geht bis hin zur Umetikettierung. Damit ließ sich bislang auch viel Geld verdienen. Ausweislich einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Dezember 2025 69 Anfrage wurden in den vergangenen fünf Jahren in 10 % der in Brandenburg gezogenen Honigproben ausländischer Herkunft Abweichungen von den Vorgaben der Honigverordnung und stoffliche Mängel festgestellt. Eine bessere Kennzeichnung der Herkunft von Honig mit der Umsetzung der EU-Honigrichtlinie in der BRD ab Mitte kommenden Jahres wird Lebensmittelbetrug nicht verhindern. Man kann aber zusammen mit neuen Analysemethoden der nationalen Behörden dazu beitragen, die Problematik zumindest einzudämmen. Effektive Methoden zur Identifikation verfälschten Honigs sind bekannt. Sie müssen harmonisiert und offiziell anerkannt werden, und das zügig, weil diese Methoden in der Regel auch den Kriminellen bekannt sind, weshalb sie auch ständig weiterentwickelt werden müssen. Letzten Endes kann man wie in jedem anderen Phänomenbereich der Kriminalität wohl nur durch verstärkte Kontrollen etwas erreichen, wie Frau Schmidt schon gesagt hat. Wir werden im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen darüber zu befinden haben, inwiefern wir die Lebensmittelüberwachung auf Landesebene stärken und die Labore auch für die erforderliche spezifische Analyse von Honig adäquat ausstatten können. Einen zweiten Aspekt, den wir mit diesem Antrag verfolgen, stellt die Fortführung der finanziellen Förderung unserer heimischen Imkerei dar, um den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen, wohl wissend, dass wir nie 100 % erreichen werden. Ich freue mich, dass die finanzielle Förderung von Neuimkern bei der Anschaffung einer Erstausstattung sowie beim Erwerb von Bienenvölkern auch für das kommende Jahr gesichert ist und die entsprechende Förderrichtlinie fortgeschrieben wird. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Das Länderinstitut für Bienenkunde leistet vorbildliche Arbeit. Sie muss fortgeführt werden. Wir können stolz sein, dass wir ein solches Institut haben. Die weitere zuverlässige und auskömmliche Finanzierung sollte unser aller Anliegen sein. Als kleine Maßnahme zur Förderung der heimischen Imkerei und für ein angenehmes, vorweihnachtliches Raumklima haben wir uns erlaubt, Ihnen einige Kostproben von Honig aus Potsdam-Mittelmark und aus dem Havelland, in nächtlicher, emsiger Arbeit – allerdings wahrheitsgemäß – von Herrn Kutsche umetikettiert, (Vereinzelt Heiterkeit) auf Ihre Tische zu stellen. Viel Spaß! (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD und AfD)

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Jouleen Gruhn

Lassen Sie mich an dieser Stelle stellvertretend für das Sitzungspräsidium unseren herzlichen Dank für diese wunderbare Präsentation einheimischen Honigs heute im Landtag zu Protokoll geben. – Herr Abgeordneter Brüning hat sich schon auf den Weg gemacht. Bitte schön.

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Julian Brüning CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen ausdrücklich, dass wir uns heute mit dem Thema der regionalen Imkerei, mit der Honigqualität und dem Verbraucherschutz befassen. Es ist längst überfällig, dass dieses wichtige Feld Aufmerksamkeit bekommt. Unsere Imkerinnen und Imker leisten tolle Arbeit für die Bestäubung, für Biodiversität, für die Landwirtschaft und, ja, auch für unser Frühstück. Vieles wurde bereits gesagt. Ich will nur auf einen Punkt eingehen, der auch im Fachgespräch sehr deutlich zur Sprache kam. Das ist für uns als Opposition nicht nur eine Randnotiz, sondern der eigentliche Kern: die strukturelle Sorge des Länderinstituts für Bienenkunde hinsichtlich der Abhängigkeit von Projektmitteln. Es steht zwar „Länderinstitut“ auf der Packung, aber lediglich Brandenburg beteiligt sich mit einer institutionellen Förderung, die anderen Länder hingegen fördern nur über Projektmittel. Das kann in Anbetracht weiter steigender Sparzwänge der öffentlichen Haushalte der Länder mittelfristig zu einem Betriebsrisiko werden, und das ist eine strategische Schwäche. Es ist schon bemerkenswert, dass dieser Punkt in dem Antrag nur beiläufig erwähnt wird. Gerade dort, wo das Institut selbst Handlungsbedarf sieht, bleibt der Antrag auffallend ambitionsarm. Wir reden über eine Einrichtung, die wissenschaftlich hoch anerkannt ist, die unsere Imkerei unterstützt, Forschung vorantreibt und für Qualitätskontrolle auf europäischem Niveau sorgt. Trotzdem hängt ihre Stabilität finanziell am seidenen Faden oder, um im Bild zu bleiben, am dünnen Wachsdeckel einer Förderzusage. Dass ausgerechnet diese strategische Frage im Antrag so verhalten behandelt wird, während man sich an anderer Stelle an Transparenzformeln übt, ist politisch zumindest diskussionswürdig. Lassen Sie mich deshalb klar sagen: Ja, wir begrüßen, dass wir Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Imkerei diskutieren. Ja, wir unterstützen das Ziel von mehr Transparenz und fairen Marktbedingungen, aber wir hätten erwartet, dass das zentrale Anliegen des Länderinstituts, nämlich eine stabile und verlässliche Finanzierung, hier auch mit deutlich mehr Mut und Weitblick adressiert wird. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Brüning. – Es folgt für die Landesregierung der Beitrag von Frau Ministerin Mittelstädt. Bitte schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im digitalen Bereich! Ja, auch wir als Landesregierung begrüßen natürlich, dass die EU-Honigrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und damit mehr Transparenz geschaffen wird. Herr Jank, Sie können im Handel die Herkunftsbezeichnung auf den Honigflaschen oder -töpfen auch noch nicht finden, denn die Richtlinie besagt, dass erst ab dem 14. Juni 2026 alle verpflichtet werden, die Herkunftsbezeichnung im Sichtfeld kenntlich zu machen. Dementsprechend müssen Sie noch etwas warten, etwa ein halbes Jahr. Dann, glaube ich, können Sie das auch nachvollziehen. Die damit geschaffene Transparenz ist jedenfalls jene Transparenz, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, eine reflektierte und autonome Kaufentscheidung im Supermarkt zu treffen. Das ist sehr, sehr gut. Honig gilt gemäß EU-Recht als tierisches Lebensmittel. Daher wird auch jede Sendung aus einem Drittland bei Einfuhr in die EU mindestens einer Nämlichkeitskontrolle unterzogen. Das heißt, jede Sendung ist den zuständigen Behörden bei der Einfuhr vorzustellen. Dort werden allerdings nur stichprobenartig und risikoorientiert Proben genommen und auf Qualitätsparameter und Verfälschungen geprüft. Im Rahmen der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden setzt auch das Land Brandenburg zukünftig darauf, dass stärkere Kontrollen auf Honigverfälschungen durchzuführen sind. Darauf zielt auch der Antrag ab. Darüber hinaus prüft natürlich auch das amtliche Lebensmittelüberwachungsamt regelmäßig, auch stichprobenartig und risikoorientiert, ob im Markt befindlicher Honig die Mindeststandards erfüllt, sodass keine schädlichen Stoffe enthalten sind. Diese Kontrollen sind ein wichtiger Baustein für die Sicherheit, aber auch für die Authentizität des auf dem Markt befindlichen Honigs. Natürlich ist auch das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf ein wichtiger Partner für uns. Wir unterstützen – das wurde auch mehrfach gesagt – durch eine entsprechende Förderung. Ich bin natürlich auch mit den Kollegen aus den anderen Ländern im Austausch, damit auch dort eine zusätzliche institutionelle Förderung erfolgen kann – bisher leider Gottes ohne Erfolg, aber, ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die in Brandenburg überwiegend als Hobby oder im Nebenerwerb erzeugten Honige können zwar preislich mitnichten mit den importierten Honigen aus aller Welt mithalten, aber sie können mit ihrer hervorragenden Qualität mithalten. Dabei steigern am Länderinstitut geprüfte Qualitätshonige die Wettbewerbsfähigkeit, da auch viele Kundinnen und Kunden – ich lade Sie alle auch herzlich ein, zur Grünen Woche in die Brandenburg-Halle zu kommen; denn auch dort werden Sie hervorragenden Honig aus dem Land Brandenburg verkosten dürfen – besonderen Wert auf regionalen, sortenreinen und zertifiziert geprüften Honig legen. Natürlich werden wir die Thematik Honigverfälschung beim Runden Tisch der Ernährungswirtschaft, den wir mittlerweile schon zum zweiten Mal durchgeführt haben, erörtern. Das Interesse der Teilnehmer vorausgesetzt, werden wir auch diesen Sachverhalt entsprechend vertiefen und ein Meinungsbild erfassen. Bei Bedarf werden wir dort auch Schwerpunktthemen mit interessierten Unternehmen der Lebensmittelbranche, aber auch dem Lebensmittelüberwachungsamt und dem Länderinstitut für Bienenkunde organisieren. Gemeinsam mit dem Erhalt und der weiteren Ergänzung der institutseigenen Honigdatenbank als Referenz für Sorten und Herkünfte – ich glaube, das ist fast einzigartig, was wir im Land Brandenburg mit genau dieser Datenbank haben – erachten wir die Förderung im Rahmen des Strategieplans als wichtigen Baustein zur Unterstützung unserer regionalen Imkerinnen und Imker. Natürlich beteiligen sich zusätzlich auch andere Bundesländer daran. Im Rahmen dieser Gesamtheit für unsere Imkerinnen und Imker empfehle ich, diesem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich darf nun den Abgeordneten Brüning fragen: Herr Brüning, wünschen Sie noch einmal das Wort? – Nein, okay. Dann möchte ich die Abgeordnete Schmidt fragen: Wünschen Sie noch einmal das Wort? – Nein. Damit sind wir jetzt am Ende unserer Aussprache angelangt. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2113: „Regionale Imker stärken – Klarheit und Wahrheit für Verbraucherinnen und Verbraucher“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Einführung einer monatlichen Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2136 Als Erster erhält Herr Kollege Genilke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege. (Abgeordneter Rainer Genilke [CDU] steht von seinem Platz auf.) Jetzt war ich ein bisschen zu schnell, ich merke das schon. (Zuruf von der AfD: Er ist einfach zu langsam!) – Eher zu langsam? Nein, das haben wir jetzt nicht gesagt. (Lars Hünich [AfD]: Wieso? Darf man das nicht sagen?) Bitte schön, Herr Kollege, sehen Sie mir es nach.

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Rainer Genilke CDU

Ich sehe Ihnen alles nach, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Einführung einer monatlichen Meldepflicht hat natürlich eine Vorgeschichte. Diese möchte ich kurz skizzieren. 6. September 2024: Nach den wiederholten Messerattacken durch abgelehnte Asylbewerber in Deutschland trafen sich Ministerpräsident Woidke und Innenminister Stübgen mit den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte. Mit am Tisch – ich habe es schon angesprochen – saß natürlich und selbstverständlich der damalige Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder), unser heutiger Innenminister. In ihrer abschlie-Dezember 2025 71 ßenden Erläuterung halten sie unter Punkt 5 fest, ich zitiere: „Zur Sicherstellung einer ineinandergreifenden und einheitlichen Verwaltungspraxis wird für Personen mit abgelehnten Asylverfahren eine mindestens monatliche Meldepflicht durch persönliches Erscheinen in der Leistungsbehörde sichergestellt. Dies gilt auch und insbesondere für sogenannte Dublin-Fälle. Leistungseinschränkungen werden konsequent angewendet. Vollziehbar Ausreisepflichtige, die untertauchen, werden sofort zur Aufenthaltsermittlung bzw. zur Fahndung ausgeschrieben. Zudem verlieren sie ihren Anspruch auf Geldleistungen.“ 27. November 2024: SPD und BSW stellen ihren Koalitionsvertrag vor. Darin heißt es auf Seite 4 und auf Seite 45 in jeweils gleichem Wortlaut: „Wir bekräftigen die „Gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz zum Thema Migration und Sicherheit“ vom 6. September 2024 und werden diese konsequent umsetzen.“ 28. Juli 2025: Der amtierende Innenminister Wilke kündigt gegenüber der Presse Folgendes an: „Menschen, die während ihres Asylverfahrens untertauchen, sollen dadurch automatisch einen Asylanspruch verwirken. Denn wie soll man einem Bürger erklären, dass da jemand ist, der hierherkommt und eine Prüfung seines Asylantrags möchte, sich dann aber dem Verfahren entzieht.“ Innenminister Wilke kündigt in diesem Zusammenhang auch eine Bundesratsinitiative an. Wir schreiben den 7. September 2025: Mich erreicht die Beantwortung der Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 8/1571 zum Umgang mit untergetauchten Asylbewerbern in Brandenburg. Darin heißt es, dass zum damaligen Zeitpunkt 796 untergetauchte Asylbewerber zur Fahndung ausgeschrieben sind, 496 davon mit einem offenen Asylverfahren, vier mit positivem Asylbescheid und 296 ausreisepflichtige Personen. Ich wiederhole: fast 300 abgelehnte Asylbewerber, von denen Minister Wilke derzeit nicht sagen kann, wo sie sind, geschweige denn, ob nach ihnen gesucht wird. Auf die Kritik der CDU reagiert der Minister des Innern und für Kommunales, René Wilke, am 16. Oktober 2025 gegenüber der Presse erwartbar und dennoch dünnhäutig und weist jedwede Verantwortung von sich; die Kommunen seien für die Umsetzung der Meldepflicht zuständig. Wir schreiben den 29. Oktober 2025. An diesem Tag entscheidet sich unser Minister Wilke überraschenderweise doch dazu, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen, und lässt an die Kommunen ein Rundschreiben versenden, das er allerdings nicht selbst unterzeichnet hat. Darin heißt es: „Die Meldepflicht der Leistungsbehörde sollte dagegen nicht zur Überprüfung von aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen von Asylbewerbern und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen dienen. Aufenthaltsrechtliche Verpflichtungen, wie etwa die Pflicht zur Einhaltung einer Wohnsitzauflage, sind keine leistungsrechtlichen Bedingungen […]“ Auf gut Deutsch: Nichts mit Meldepflicht! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Minister, ich frage Sie: Wie soll man angesichts dessen die Regierung noch ernst nehmen? Der Ministerpräsident trifft eine Vereinbarung. Der Innenminister kündigt an, kann aber keine Auskunft zu dem Aufenthalt von knapp 300 ausreisepflichtigen Asylbewerbern geben und lässt dann von seinen Mitarbeitern ein Schreiben versenden, in dem eine Meldepflicht als quasi nicht umsetzbar dargestellt wird. Und von der angekündigten Bundesratsinitiative Brandenburgs haben wir selbstverständlich nie wieder etwas gehört. Der vorliegende Antrag fordert Sie deshalb auf, die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer monatlichen Meldepflicht zu schaffen. Auf diese Weise können Sie Rechtssicherheit für die Landkreise und die kreisfreien Städte schaffen. Mehr noch: Sie unterstützen den Ministerpräsidenten dabei, sein Wort zu halten, und setzen sogar noch Ihren eigenen Koalitionsvertrag um. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, zum Wohle der Menschen in diesem Land: Stimmen Sie zumindest der Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss zu. Dann können wir ihn gern noch qualifizieren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Frau Abgeordneter Seiler für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Bitte schön, Frau Kollegin.

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Ines Seiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag der CDU, der sich mit der monatlichen Meldepflicht und dem Umgang mit untergetauchten Geflüchteten befasst. Dieses Thema ist ohne Frage richtig und wichtig. Es berührt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat, es betrifft die Funktionsfähigkeit unserer Behörden, und es berührt Fragen der Sicherheit. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir diese Debatte mit Sachlichkeit und Verantwortung, mit Respekt und Verstand führen. Aber mich dünkt, dass das nicht alle hier so sehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was verstehen wir unter untergetauchten Geflüchteten? Sie sind ohne Ausweis unterwegs, denn ihn müssen sie abgeben, wenn sie in einer Einrichtung aufgenommen werden. Sie haben keinen Zugang zu Leistungen, also Geld, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Zudem sind sie zur Fahndung ausgeschrieben, und wenn sie aufgegriffen werden, haben sie sich einer Straftat schuldig gemacht, der Verletzung der Aufenthalts- bzw. Residenzpflicht. Aktuell sind 796 Ausschreibungen zur Fahndung aktiv. Davon entfallen jedoch – das hat Herr Genilke auch schon gesagt – 496 auf Personen ohne BAMF-Bescheid, 296 auf Personen mit negativem und vier auf Personen mit positivem Bescheid. Diese Differenzierung ist wichtig, denn sie macht deutlich: Nicht jeder Fall ist gleich, und nicht jede dieser Personen ist ausreisepflichtig. Was fällt auf? Fast 500 dieser 800 nicht auffindbaren Personen haben noch gar keinen BAMF-Bescheid. Da stellt sich doch die Frage: Warum warten sie den Bescheid nicht ab? Und: Wo sind sie überhaupt? Wenn wir uns die Migrationsrouten anschauen, wird klar, dass Geflüchtete dorthin gehen, wo sie bereits Familie oder Bekannte haben. Das heißt – das gehört zur Wahrheit, Herr Genilke –, nicht jeder Geflüchtete will nach Deutschland kommen. Da liegt es doch auf der Hand, dass sich ein Großteil der vermeintlich Untergetauchten längst nicht mehr in Deutschland aufhält. Das sei nur mal am Rande erwähnt. Aber kommen wir wieder zu Ihrer Anfrage und den Zuständigkeiten der Kommunen. In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage 648 ist klar aufgeführt: Die monatliche Meldepflicht wird von den Kommunen in eigener Zuständigkeit umgesetzt. Auch Leistungseinschränkungen werden von den Kommunen entschieden. Weder das Landesaufnahmegesetz noch das Asylbewerberleistungsgesetz sieht eine zentrale Statistikpflicht gegenüber dem Land vor. Es handelt sich also nicht um eine Lücke im Vollzug durch die Landesregierung, sondern um die gesetzlich verankerte und bewährte föderale Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und dem Land. Der Antrag verlangt unter anderem zentrale statistische Erfassungen, digitale Dashboards, standardisierte Sanktionskaskaden und monatliche Berichte der Kommunen an das Land. All diese Elemente mögen auf den ersten Blick nach Effizienz klingen. Aber sie greifen tief in kommunale Zuständigkeiten ein, benötigen teils neue landesrechtliche Grundlagen und berühren datenschutzrechtliche sowie bundesrechtliche Vorgaben. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass das Land diese Strukturen nicht allein durch Beschluss einführen kann. Denn dazu braucht es eine rechtliche Grundlage, und dazu wiederum braucht es eine Beteiligung der kommunalen Ebene, die diese Aufgaben täglich umsetzt. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) – Ja, dafür hätten Sie in der vergangenen Legislaturperiode Zeit gehabt. Die Daten, die der Antrag einfordert, liegen aufgrund der bestehenden Rechtslage gar nicht landesweit standardisiert vor. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Partei des Antragstellers in der vergangenen Legislaturperiode den Innenminister stellte. Aber es gibt Neuigkeiten: Die Landesregierung arbeitet bereits aktiv an Verbesserungen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 596 wird darauf hingewiesen, dass Brandenburg im Rahmen der Innenministerkonferenz bereits federführend eine bundesweite Initiative eingebracht hat. Ihr Ziel: die Asylverfahren von untergetauchten Personen zu beschleunigen und rechtssicher zum Abschluss zu bringen. Das ist eine Voraussetzung für Rückführungen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein zentraler Baustein. Denn viele Herausforderungen entstehen durch Rechtsrahmen auf Bundes- oder EU-Ebene. Hier übernimmt Brandenburg Verantwortung, und das im Schulterschluss mit den anderen Ländern. Der richtige Weg ist aus meiner Sicht: Fortführung der Zentralisierung von Zuständigkeiten im Land; einheitliche Standards dort, wo sie rechtlich möglich und auch sinnvoll sind; gute Kooperation von Land und Kommunen; starke digitale Strukturen, die entlasten und nicht belasten; vor allem eine klare Priorisierung der Fälle, in denen der Staat konsequent handeln muss. Die gute Nachricht: All dies geschieht bereits, wie schon ausgeführt, mit Bedacht, in Abstimmung mit anderen Ländern und den Kommunen sowie im Einklang mit dem geltenden Recht. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Frau Abgeordneter Kotré für die AfD. (Beifall AfD) Bitte schön. Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die AfD wirkt – und sie wirkt so sehr, dass sich die CDU dazu berufen fühlt, unsere Politik zum Schein zu kopieren. (Beifall AfD) Doch wie bei allem, was die CDU anpackt, entstehen nur Extrakosten, und im besten Falle ändert sich gar nichts. Ein aktuelles Beispiel ist dieser Antrag der CDU, in dem eine Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber gefordert wird. Beim ersten Hinhören könnte man denken: Das ist ja eigentlich ganz gut gemeint. Doch genau dieser Vorschlag offenbart die politische Inkompetenz der CDU. Abgelehnte Asylbewerber sollen sich nicht melden, sie sollen einfach gehen! Anstatt sie in den Flieger nach Hause zu setzen, soll nun ein Beamter Termine mit ihnen wahrnehmen, damit man auch wirklich weiß, dass sie sich noch im Land befinden und hier auf unsere Kosten leben. Dieser Beamte wird selbstverständlich auch noch mal bezahlt. Es entstehen also Extrakosten ohne jeden Grund. Anstatt einmal grundsätzlich zu werden und ein Problem wirklich lösen zu wollen, kann die CDU nicht anders, als wäre Angela Merkel noch immer ihre Vorsitzende. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen von der CDU, dieser Antrag macht deutlich, dass Sie höchstens die Insolvenzverwalter Deutschlands sind. Ich verspreche Ihnen eines: Wenn wir an der Regierung sind – und das wird schneller gehen, als Ihnen allen hier lieb ist –, werden Beamte keine Anwesenheitsmeldungen von Asylbewerbern entgegennehmen. Nein, sie werden Aufträge für private Abschiebeunternehmen schreiben. (Beifall AfD) Dezember 2025 73 Und dann, sehr geehrte Damen und Herren, wird abgeschoben, bis die Startbahn glüht. (Heiterkeit AfD – Widerspruch SPD, BSW und CDU – Minister Robert Crumbach: Schämen Sie sich!) Rund 800 Personen gelten in Brandenburg als untergetaucht, darunter etwa 300 ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber. Die genaue Zahl ist ja nicht bekannt, ebenso wie die Zahl von Asylbewerbern mit Doppelidentitäten oder auch die Zahl derer, die angeblichen Meldepflichten nicht nachkommen bzw. nachkommen würden. Es muss der Eindruck entstehen, die Regierung habe gar kein Interesse, dieses Problem zu lösen. Der Plan ist jedoch ein anderer: Die Regierung möchte die Zahlen überhaupt nicht kennen. Denn gäbe es sie, würden wir von der AfD sie erfahren und an die Öffentlichkeit bringen. (Beifall AfD) Und dann ist es vorbei mit der SPD hier in Brandenburg! Dieser verwaltungstechnische Dilettantismus hat System; es soll alles so sein. Ihre Jobs, Ihre Ministerposten, die Dienstautos und Ihre Gehälter sind Ihnen einfach wichtiger als dieses Land. (Beifall AfD) Die Migrationskatastrophe ist hauptsächlich durch die CDU verursacht worden, die 2015 den absoluten Kontrollverlust erst herbeigeführt und zumindest in der vergangenen Wahlperiode hier den Innenminister gestellt hat. Jetzt auf einmal – man sitzt ja nun in der Opposition – sollen andere verantwortlich gemacht werden. Gleichzeitig gibt es eine bärenstarke AfD, die die CDU effektiv überflüssig macht. (Beifall AfD) Da kann man schon einmal fadenscheinige Maßnahmen einbringen und hoffen, dass die Wähler darauf hereinfallen. Eine Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber ist in etwa so wirksam wie eine Messerverbotszone in Innenstädten. Mit einer solchen Maßnahme würden wir uns einfach nur lächerlich machen. Wer untertauchen will, wird sich nicht melden. Wer sich der Kontrolle durch den Staat entziehen will, wird das einfach tun. Da braucht es keine Meldepflichten, sondern klare freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Eine Meldung ist überflüssig, wenn sich abgelehnte Asylbewerber in Abschiebehaft befinden. (Beifall AfD) Ihre Unterbringung ist effektiver, unsere Gesellschaft wird insgesamt sicherer, und vor allem ist die Botschaft an weitere Asylmigranten klar: Brandenburg wird niemals ihr Zuhause sein. Wir werden uns nicht ausnehmen lassen. Nur klarer Vollzug kann das Chaos, das die CDU einst selbst gemeinsam mit den willfährigen Helfern von SPD, Grünen, Linken und außerparlamentarischen Kräften gestiftet hat, wieder konsequent beseitigen. Abgelehnte Asylbewerber dürfen sich von mir aus gerne melden, und zwar bei ihren Familien im Heimatland, um ihnen zu sagen, dass sie beim nächsten Zuckerfest zu Hause sein werden und auch dort bleiben werden. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Es folgt der Beitrag von Herrn Kollegen Lüders für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW) Bitte schön.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ringe immer noch um die richtigen Worte zu der „glühenden Startbahn“ bei Abschiebungen. (Heiterkeit AfD) – Das meine ich absolut nicht witzig. Hier geht es um Menschen. (Beifall BSW, SPD und CDU) Und ich hoffe, dass Rückführungen und Abschiebungen bei aller Notwendigkeit immer noch unter rechtsstaatlichen und humanistischen Gesichtspunkten stattfinden. Das möchte ich betonen. Dafür stehen jedenfalls wir, auch wenn wir die Notwendigkeit sehen. (Lars Hünich [AfD]: Sie sind ohne Rechtsgrundlage hier!) Jetzt zu meiner eigentlichen Rede: Mit dem vorliegenden Antrag bezieht sich die CDU auf eine Vereinbarung zu Migration und Sicherheit zwischen Ministerpräsident Woidke und den Landräten und Oberbürgermeistern aus dem November 2024. Auch wenn das vor unserer Regierungszeit war, haben wir uns im Koalitionsvertrag dazu bekannt, und wir teilen diese Ziele ausdrücklich. Es geht hier um mindestens eine monatliche Meldepflicht durch persönliches Erscheinen in der Leistungsbehörde. Das ist in der Vereinbarung klar formuliert; da gibt es auch kein Vertun. Das heißt, was die Berechtigung dem Grunde nach anbelangt, kann man an dem Antrag nichts aussetzen. Es ist ja klar: Den Menschen im Land ist nur schwer vermittelbar, weshalb viele abgelehnte Asylbewerber untertauchen und sich damit faktisch einer drohenden Abschiebung entziehen können. Es geht also nicht um das Ob der Maßnahme, sondern darum, was geeignet ist, sie umzusetzen. Da muss man sehen: Hier geht es um eine Vereinbarung. Diese sieht ganz klar vor, wer die Verantwortung tragen soll, nämlich die Kommunen. Sowohl die aktuell geltende Rechtslage als auch die Vereinbarung mit den Landräten sieht vor, dass das an den dafür zuständigen Stellen passieren soll. Die Vereinbarung sieht nicht vor, dass das Land regelnd in die Autonomie der Landkreise eingreift. Es ist auch überhaupt kein Grund erkennbar, warum in diese Autonomie eingegriffen werden soll. Die in dem Antrag der CDU suggerierte Unterstellung, die Umsetzung der Meldepflicht sei für die Landkreise nicht rechtssicher möglich, wird durch die bereits sehr gut funktionierenden Modelle einer Meldepflicht ad absurdum geführt. Dabei kann ich auf meinen eigenen Landkreis Bezug nehmen: Im Landkreis Märkisch-Oderland müssen Asylbewerber einmal im Monat bei der Behörde erscheinen, um ihre Bezahlkarte aufzuladen. Wer nicht erscheint, bekommt auch kein Geld – also ganz einfach. Wir halten Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, daher für unnötig und für übergriffig gegenüber den Landkreisen. Sollte es tatsächlich bei einigen Landkreisen trotz eigentlich klarer Sach- und Rechtslage Klärungsbedarf geben, dann sollte dieser besser durch konstruktive Gespräche mit den Landkreisen auf Augenhöhe ausgeräumt werden als durch einen solchen Antrag. Was Sie unter Ziffer 6 Ihres Antrags schreiben, ist ein absolutes Bürokratiemonster. Deshalb will ich hier zitieren: Sie fordern, „… ab dem Monat nach Beschlussfassung eine monatliche Berichtspflicht der Landkreise und kreisfreien Städte einzuführen und ein zentrales landesweites Dashboard binnen 3 Monaten zu veröffentlichen und quartalsweise zu aktualisieren. Im Dashboard auszuweisen sind mindestens: Zahl der Verpflichteten, Erfüller/Nichterfüller, verhängte Leistungseinschränkungen (Rechtsgrundlage, Dauer, Umfang) sowie Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung/Fahndung und Ermittlungserfolge …“ Sehr schön! Es versteht sich von selbst, dass durch dieses Bürokratiemonster nicht ein einziger untergetauchte Asylbewerber mehr ermittelt oder mehr sanktioniert werden kann. Stattdessen müssen allein dafür neue Stellen geschaffen sowie Kapazitäten und Räume zur Verfügung gestellt werden. Über die Kosten all dieser Maßnahmen wollen Sie als Opposition naturgemäß nicht nachdenken; wir dagegen müssen es. Im Ergebnis kann man also sagen: In der Problembeschreibung des Antrags sehen wir durchaus Übereinstimmungen, aber die vorgeschlagene Lösung ist absolut inakzeptabel. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Kotré begibt sich jetzt an das Mikrofon. Sie hat eine Kurzintervention angezeigt. (Beifall AfD) Bitte. Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Lüders, ja, „bis die Startbahn glüht“ – so werden wir abschieben. Wenn Sie mir jetzt sagen, es gehe um Menschen, die abgeschoben werden sollen, dann erzählen Sie mir nichts Neues. Es geht aber ganz genauso auch um Menschen, die hier seit 2015 kontinuierlich zum Opfer von Messermigration, von Gewaltmigration werden. Es geht um Menschenleben, die noch existieren könnten, hätte man seit 2015 kontinuierlich und konsequent abgeschoben, bis die Startbahn glüht. (Beifall AfD) Dann wären viele Menschen noch am Leben. Seit 2015 haben wir eine hohe Zahl von Opfern dieser importierten Gewalt zu beklagen. Und Sie stellen sich allen Ernstes hierhin und meinen, dass Menschenrechte nur für diejenigen gelten sollten, die in dieses Land kommen und sich illegal hier aufhalten? Menschenrechte gelten insbesondere auch für unser eigenes Volk, für die Angehörigen unseres Volkes. Aber Sie, sehr geehrter Herr Lüders, stellen das Fremde vor das Eigene. Das macht mich fassungslos. Schämen Sie sich! (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Diese Äußerung wollen wir hier im Plenum nicht hören, wie wir schon wiederholt festgestellt haben. Frau Abgeordnete, ich muss Ihnen hierfür einen Ordnungsruf erteilen. Nichtsdestotrotz wollte ich … (Dennis Hohloch [AfD]: Wofür denn? – Lars Hünich [AfD]: Für was denn?) – Für die Aufforderung, sich zu schämen. Das ist der Würde und Ordnung unseres Hauses nicht angemessen. Sie wollen bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass ich die Geschmacksfrage in der Wertung eines Störgefühls vorher hier auch nicht sanktioniert habe. Aber wir wollen uns im Grundsatz doch wieder der fachlichen Diskussion zuwenden. – Ich bedanke mich, wenn Herr Abgeordneter Lüders jetzt an das Mikrofon tritt und seine Erwiderung vornimmt.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Kotré, ich schäme mich keineswegs dafür, dass ich darauf hingewiesen habe, dass die Menschenrechte natürlich undifferenziert für alle gelten. Sie hingegen formulieren hier: Sie gelten sowohl für, aber auch, und da ganz besonders, und insbesondere … (Lena Kotré [AfD]: Das war bewusst gesagt!) Das Wort „insbesondere“ habe ich mir gemerkt. Sie sollten vielleicht noch einmal zurück an die Universität, wenn Sie als Juristin davon sprechen, dass Menschenrechte für irgendjemanden „insbesondere“ gelten. Sie gelten für alle Menschen! (Beifall BSW und SPD) Was ich an Ihrer Aussage bedauernswert fand, war die Polemik in diesem Zusammenhang, nicht mehr und nicht weniger. Das wollte ich Ihnen mit auf den Weg geben. (Beifall BSW) Dezember 2025 75

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Jouleen Gruhn

Wir kommen zurück zur regulären Rednerliste. Für die Landesregierung fährt Herr Minister Wilke fort. Bitte schön. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst noch einmal zu Frau Kotré: An dem, was Sie gerade gesagt haben, wird einmal mehr deutlich, dass Sie hinter jedem, der Ausländer ist, woher er auch kommt, eigentlich immer ein Clanmitglied mit Messer sehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein!) Das ist ein großer Unterschied zu mir; denn ich sehe bei den Menschen, die zu uns kommen, auch den freundlichen Gemüsehändler in meiner Stadt, den Fabrikarbeiter, den Arzt bei uns am Klinikum, den Paketboten. Und ja, ich sehe auch einige Straftäter, aber genau in der Differenziertheit, wie es bei anderer Hautfarbe und anderer Herkunft auch der Fall ist. Was mich schmerzt, Herr Genilke, ist, dass Sie mit diesem Tagesordnungspunkt, zu dem wir gleich noch intensiver kommen werden, wieder einmal eine Plattform geschaffen haben, damit die von der AfD ihr ideologisches Zeug hier von sich geben können. In der Sache bringt dieser Antrag überhaupt nichts. Ich versuche gleich, es zu erklären. Ich bin auch gespannt; denn Sie haben gesagt, Sie würden noch eine „Bombe zünden“ und mir irgendetwas geben. Das können wir dann gern machen. Aber dieser Tagesordnungspunkt eignet sich überhaupt nicht für diese Spielchen, die hier veranstaltet werden; das wird Ihnen hoffentlich auch klar. Gehen wir aber auf die Sachlage ein. Ich hatte eigentlich gedacht, Oppositionsarbeit heiße, konstruktiv und kritisch zu begleiten, aber nicht, konstruiert zu begleiten, Herr Genilke. Der Beschluss, der damals gefasst wurde, kam – ich habe das erst in dieser Woche erlebt, als ich mit den Landräten zusammengesessen habe – auf eine Art und Weise zustande, an die sich die Landräte heute immer noch erinnern. Damals war die Situation so, dass wir als kommunale Vertreter letztlich drei Papiere von drei verschiedenen Teilen der Landesregierung auf den Tisch bekamen. Trotzdem sage ich auch Ihnen: Ich stehe zu diesem Beschluss. Ich weiß, welche Auseinandersetzungen ich in meiner Stadt bei dessen Umsetzung hatte und welche fachlichen Fragezeichen es dabei gab; dazu komme ich auch gleich. Die Voraussetzungen waren zum damaligen Zeitpunkt nicht ideal. Ich finde dennoch, dass dieser Beschluss umgesetzt werden muss, allerdings in der Art und Weise, wie es sich gehört. Kommen wir also zu den Fakten! Punkt eins. Die Frage, die Sie indirekt stellen, lautet: Warum greift das MIK dort nicht ein und befiehlt den Kommunen, endlich das zu tun, was sie aus ihrer Sicht zu tun haben? – Dass Sie nicht gerade Fingerspitzengefühl für die Kommunen haben, hat man bei Ihrem Auftritt in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes gesehen. Aber das ist jetzt anscheinend Ihre Grundhaltung: Zuchtmeister für die Kommunen zu sein, wenn sie nicht so spuren und gehorchen, wie Sie das wollen. Aber auch dem von Ihrer Partei gestellten damaligen Innenminister lag folgende fachliche Bewertung vor: Das MIK hat den Kommunen, auch der ZABH, bereits Hinweise zur Umsetzung der Umsetzung der Meldepflicht im Rahmen der verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten an die Hand gegeben. Als Sonderaufsichtsbehörde für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes kann das MIK jedoch den Kommunen nicht vollumfänglich vorschreiben, wie sie die ihnen zugewiesenen Asylbewerberleistungsberechtigten behandeln. Denn überall dort, wo den Leistungsträgern ein gesetzlicher Ermessensspielraum zusteht, zum Beispiel bei der Auswahl der Leistungsart – Sachleistungen, Bargeld, Bezahlkarte –, oder wie oft sie sich im Sozialamt zu melden haben, kann die Sonderaufsichtsbehörde keine alternativlosen Vorgaben machen; sonst würden die Leistungsbehörden gegen ihre Ermessensausübungspflicht verstoßen – Stichwort: Ermessensnichtgebrauch. Das wäre gerichtlich nicht nur nicht haltbar, sondern hoch angreifbar bzw. würde nicht standhalten. Und – was damals ebenfalls schon Teil der Auffassung war –: Würde eine solche Weisungsbefugnis des MIK bestehen, bräuchte es keine politischen Verabredungen in Form von Absichtserklärungen. So kam es also, dass sich dieser Teil der damaligen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen dergestalt zusammenfasste, dass es Dinge gab, die das Land übernahm, wie das Landesaufnahmegesetz – die Umsetzung erleben wir jetzt –, dass es aber auch Dinge gab, die nur in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu regeln waren. An dieser Stelle läuft Ihr Antrag schon aufgrund erheblicher rechtlicher Fragestellungen ins Leere. Punkt zwei: Was die Gebietskörperschaften an sich angeht, so fallen Sie nicht nur Ihrem ehemaligen Innenminister, sondern auch Ihren kommunalen Vertretern sowie sehr vielen Kolleginnen und Kollegen des MIK, der ZABH usw. in den Rücken. Aber okay, das ist Ihr Ding, das müssen Sie mit sich ausmachen. Was den Stand der Umsetzung des Beschlusses angeht, ist es so, dass wir vier Gebietskörperschaften haben, die die Meldepflicht umsetzen. Darunter ist übrigens kein CDU-Landrat und kein CDU-OB. Ich sage das nicht mit dem Schaum vor dem Mund, den Sie haben, und werde auch gleich erläutern, was die Hintergründe dafür sind. Die, die es umsetzen, sind zwei SPD-Landräte, ein parteiloser Landrat und eine Landrätin der Linken. Das sei nur einmal so erwähnt. (Zuruf von der AfD: Aha!) Aber es gibt Gründe dafür, und ich will diese auch verteidigen. Frau Präsidentin, ich will vorsorglich ankündigen, dass ich meine Redezeit deutlich überschreiten werde; Herr Genilke wird dann auch genug Zeit zum Antworten haben. Dann haben Sie aus dem Schreiben zitiert und suggeriert, es sei nicht umsetzbar. Sie haben sich eine Passage herausgesucht. Aber auch das Lesen von Verwaltungsschreiben will gelernt sein; okay, dafür habe ich Verständnis. Eine kleine Hilfestellung: Der Absatz, um den es im Kern geht, ist folgender: Die Rechtsgrundlage dafür, dass den betroffenen Leistungsberechtigten – hier: insbesondere vollziehbar Ausreisepflichtigen – ein persönliches Erscheinen zur Aushändigung von Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungen auferlegt werden kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Zwar ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung von Datenermittlungsvorschriften im Ausländersozialrecht – ich verkürze einmal – die gesetzliche Pflicht zur persönlichen Aushändigung der Leistung weggefallen; dennoch kann der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen weiterhin über die Modalität der Auszahlung und die Form der Leistungsgewährung – persönliche Übergabe vor Ort, Uhrzeit, Termin – entscheiden. Nächster Absatz: Insofern kann ihrerseits nach Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens an der persönlichen Vorstellung zur Leistungserfüllung festgehalten werden. Ich könnte noch einige weitere Passagen vorlesen. Was ich aber deutlich machen will: Sie stellen sich hier hin, Herr Genilke, und behaupten, ich hätte ein Schreiben herausgegeben, das den Kommunen sage, es gebe keine Rechtsgrundlage und sie könnten es nicht umsetzen. Ich habe aus diesem Schreiben zitiert. Ich weiß nicht, ob Sie nur einen Teil gelesen haben oder ob das ein Versuch war, es irgendwie zu verdrehen. Auf jeden Fall ging das ganz schön in die Hose. Ich finde es daneben, Dinge zu behaupten, die sich dann schlicht als nicht korrekt erweisen. Wir sollen ja andere Worte hier nicht verwenden. (Beifall SPD) Machen wir weiter, weil Sie immer behaupten, wir würden nicht umsetzen, was wir sagen. Nächster Punkt: Was macht das Land? Was machen die Behörden, die sich direkt in meiner Zuständigkeit befinden, in diesem Fall: die Zentrale Ausländerbehörde ZABH? Die ZABH erfüllt aus meiner Sicht alles, was in dieser Hinsicht wünschenswert, notwendig und politisch richtig ist. Es wird nur gegen persönliches Erscheinen – selbstverständlich – die Bezahlkarte ausgereicht. Aber nicht nur das: Sachleistungen werden vornehmlich ausgereicht. Und: Das Taschengeld wird im Zwei-Wochen-Rhythmus nur gegen persönliches Erscheinen in allen ZABH-Einrichtungen ausgereicht. Plus: Es gibt bei den Einrichtungen eine Kontrolle: Wer ist abwesend? Wer kommt wieder herein? Wie lange sind sie abwesend? – Darauf aufbauend werden Fahndungen ausgeschrieben. Dann wurde hier behauptet, wir wüssten nicht, wo sich diese Personen aufhalten. Es ist das Wesen von Menschen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, dass wir nach ihnen suchen. Deshalb fahnden wir nach Ihnen, Herr Genilke. Logisch, dass wir gerade nicht wissen, wo sie sind; sonst müssten wir nicht nach ihnen fahnden. Aber das tun wir auch. Nächster Punkt: Zu den Fahndungen. Die meisten Aufgriffe gibt es durch den Zoll und die Bundespolizei, durch die Bundespolizei insbesondere an Bahnhöfen, also bei der Nutzung des ÖPNV, und durch den Zoll bei der Ausübung von Schwarzarbeit, also illegaler Erwerbstätigkeit. Es gibt ein umfangreiches Verfahren, übrigens auch bezüglich der Gemeldeten, was die Kommunen angeht. Dieses Verfahren sieht vor, dass neben der Ausschreibung zur Fahndung auch gleich die entsprechenden Auflagen vorgesehen werden: Ingewahrsamnahme und, soweit vollziehbar ausreisepflichtig, sofort die Abschiebung. Das heißt, die Personen, nach denen gefahndet wird und die gefunden werden, kommen, soweit das möglich ist, in die Ausreisesammelstelle BER und werden dann auch abgeschoben. Hinzu kommen die Dinge, die Frau Seiler korrekt erwähnt hat: keine Krankenkassenleistungen, keine Wohnung, keine Sozialleistungen – nichts dergleichen. Es ist also nicht allzu erstrebenswert, diesen Weg zu gehen. Trotzdem tun das einige. Diese Fakten deuten auch darauf hin, warum diese Menschen untertauchen. Die drei Hauptgründe bestehen darin, dass sie, erstens, in andere Länder gehen – das ist auch Teil der Wahrheit. Manche von diesen Menschen werden wir nicht auffinden, weil sie schlicht nicht mehr in Deutschland sind, sondern sich hier nur kurz aufgehalten haben, weil Deutschland letztlich nicht ihr Ziel war. Zweitens: Die Personen wollen viel schwarzarbeiten und nicht Teil von irgendwelchen Strukturen sein. Sie befinden sich in der Illegalität. Da gibt es Gott sei Dank viele Aufgriffe durch den Zoll. Verfahrensentzug ist die dritte Hauptursache, und genau bei diesem Punkt müssen wir weiter gemeinsam ansetzen. Kommen wir zum Punkt „weiter ansetzen“: Landesaufnahmegesetz, Stichwort …

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Jouleen Gruhn

Herr Minister, ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Redezeit bereits deutlich überschritten ist. Ich bitte Sie herzlich zum Wohle der Gesamtdebatte, sich in Ihren Ausführungen etwas kürzer zu fassen. Vielen Dank. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Frau Präsidentin, ich finde, das Thema ist es wert, die Punkte, die hier immer wieder angeführt werden, ein für alle Mal klarzustellen. Ich habe nicht mehr allzu viel auf dem Zettel. Ich habe gestern extra Zeit gespart, ich habe heute bei einem Beitrag Zeit gespart und nutze diese Zeit jetzt, könnte man sagen. (Heiterkeit der Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD] und Niels-Olaf Lüders [BSW]) Doch ich werde mich beschränken und natürlich respektvoll mit Ihrer Ermahnung umgehen. Ich war beim Punkt Verfahrensentzug. Dagegen wollen wir im Hinblick auf das Landesaufnahmegesetz vorgehen. Ausreisepflichtige kommen genau deswegen in die Ausreiseeinrichtung – auch aus den Kommunen. Wir verteilen ja nur noch integrationsfähige Personen, also Menschen mit Bleibeperspektive, in die Kommunen, um auch dort dafür zu sorgen, dass sie genau den Kontrollen unterliegen, die ich gerade beschrieben habe – was die Punkte Ausgang, Wiederkehr usw. anbetrifft. Zu den Kommunen und der Frage, warum manche das nicht umsetzen: Ich habe diese Woche erst mit den Landräten und den Vorsitzenden der Kreistage – mit allen – zusammengesessen und mit ihnen darüber gesprochen. Folgende Dinge wurden dabei genannt: Nachdem es eine Phase der Aufregung darüber gab, dass man nur im Wahlkampf über Vertrauen und Zutrauen in die Kommunen rede, aber dann bei nächster Gelegenheit solche Anträge einbringe – es gab übrigens auch Wortmeldungen von Parteikollegen, die sich aufgeregt haben –, sagen die Kommunen am Ende vor allen Dingen, der damit verbundene Aufwand sei relativ groß und die Wirkung aus Sicht derer, die es nicht umsetzen, zweifelhaft. Wenn eine Person an einem Tag zur Meldung kommt, sage das noch nichts darüber aus, was diese Person an den anderen 29 oder 30 Tagen des Monats tut – das ist das Argument. Ich finde, dieses Argument kann man sich anhören. Zugleich ist es aber so, dass die Meldepflicht ihre Wirkung entfaltet. Auch in der Justiz gibt es zum Teil solche Meldeauflagen für Personen, die Ausgang haben. Das hat schon seine Sinnhaftigkeit. Zumindest sorgt man dafür, dass ein völliger Verfahrensentzug nicht möglich ist. Deswegen bleibe ich der Auffassung, dass das richtig ist. Den Punkt IMK-Initiative führe ich nicht aus. Darauf wurde freundlicherweise schon hingewiesen. Dezember 2025 77 Ich komme zum Lösungsvorschlag, Herr Genilke. Was Sie angesichts dessen, was Sie jetzt hier hoffentlich endlich einmal wahrgenommen haben, tun könnten, ist erstens, zu respektieren, dass die Landesregierung das ihr Mögliche tut. Im Rahmen all der Strukturen, die wir haben, setzen wir das um. Die Landesregierung respektiert die kommunale Selbstverwaltung und hat die Kommunen ermutigt, den Beschluss umzusetzen. Sie hat ihnen zudem rechtliche Hinweise und Anleitungen an die Hand gegeben, um das zu tun und die Umsetzung weiterzuverfolgen. Daran halten wir fest. Was Sie jetzt tun können, ist, mit Ihren Kommunalvertretern anders umzugehen als bisher, indem Sie mal mit ihnen darüber reden. Dann kann in den Kreistagen, in den Stadtverordnetenversammlungen selbstbestimmt entschieden werden, wie man das jeweils umsetzen will oder nicht. Nur dort gehört es hin, nur dort besteht die Entscheidungskompetenz. Das können Sie vor Ort mit den Kolleginnen und Kollegen gemeinsam regeln. Viel Glück dabei. – Tschüss. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Lachen des Abgeordneten Lars Günther [AfD])

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Jouleen Gruhn

Ich bitte die Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung, die verbliebenen Redezeiten entsprechend anzupassen. Ich weise darauf hin, dass sich das Präsidium des Landtages vorab auf Redezeiten geeinigt hat, und ich denke, der Respekt vor uns als Mitgliedern des Landtags gebietet, sich hier wenigstens etwas an die Redezeiten zu halten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und AfD sowie der Abgeordneten Stefan Roth und Sven Hornauf [BSW]) Mir ist bewusst, dass diese Bitte ungewöhnlich ist. Ich möchte jetzt direkt in der Debatte fortfahren. Bevor Herr Genilke als Letzter das Wort erhält, hat zunächst Frau Abgeordnete Seiler die Möglichkeit, noch einmal insgesamt acht Minuten auszuführen. (Heiterkeit SPD – Andreas Noack [SPD]: Ines! – Ines Seiler [SPD]: Nein!) – Frau Abgeordnete verzichtet. Dann frage ich Frau Kotré: Ihnen stehen noch einmal achteinhalb Minuten Redezeit zu. Möchten Sie diese wahrnehmen? (Einzelbeifall und Heiterkeit AfD – Lena Kotré [AfD]: Das muss die CDU selbst regeln! Nein!) – Gut, das nehme ich dankend zur Kenntnis. Dann frage ich Herrn Lüders: Ihnen stehen sogar noch neun Minuten Redezeit zur Verfügung. Möchten Sie diese wahrnehmen? – Auch Herr Lüders verzichtet. Vielen Dank. Damit komme ich zu Herrn Abgeordneten Genilke: Lieber Herr Genilke, Sie haben tatsächlich 13:30 Minuten zur Verfügung, eine kleine Regierungserklärung. Bitte schön. (Beifall des Abgeordneten Corrado Gursch [CDU] – Heiterkeit – Zurufe von der AfD sowie des Abgeordneten Andreas Noack [SPD])

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Rainer Genilke CDU

Frau Präsidentin! Ich kann zumindest schon einmal alle beruhigen: Ganz so lange wird es mit Sicherheit nicht dauern, (Beifall von Minister Daniel Keller) aber ein paar Dinge muss ich schon anmerken dürfen – wenn auch nicht in 13 Minuten. Erst einmal: Ich bin dankbar für die Debatte, weil sie, glaube ich, noch einmal gezeigt hat, dass im Vorfeld vielleicht nicht alles in die Waagschale geworfen werden kann, was dann angekündigt und vermittelt wird, im Hinblick auf das, was wir einführen. In der Vergangenheit sind offensichtlich auch sehr widersprüchliche Dinge kursiert. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte zur Einführung der Bezahlkarte. Da wurde auch diskutiert, was dabei alles nicht möglich sei. Am Ende hat man das Ganze trotzdem durchgesetzt – und es hat funktioniert. Man muss es nur wollen. Frau Kotré, Sie hatten ja die glühenden Start- und Landebahnen und ich weiß nicht was alles erwähnt. Wahrscheinlich sind es nicht die Bahnen, sondern eher die Räder. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Doch es gibt Gründe, die dazu führen, dass ein Vollzug der Ausreisepflicht nicht sofort möglich ist. Sie können Ihre privaten Häscher hinterherschicken, aber da gilt immer noch das Gesetz. Man muss diese Menschen selbstverständlich so unterbringen, wie es sich gehört – Herr Lüders hat das angesprochen –, aber ich verlange von ihnen, dass sie nicht verschwinden. Sie haben einen Titel, der nicht vollziehbar ist, das mag sein, aber ich glaube, sie müssen der Pflicht nachkommen, sich nicht vom Acker zu machen. Darum geht es ja am Ende. Das wurde verabredet und mit den Landräten besprochen. Weil ich angeblich den Text nicht richtig gelesen habe, der an die Landkreise verschickt wurde, zitiere ich ihn gern noch einmal vollständig: Die Meldepflicht der Leistungsbehörden soll dagegen nicht zur Überprüfung von aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen von Asylbewerbern und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen dienen. Aufenthaltsrechtliche Verpflichtungen wie etwa die Pflicht zur Einhaltung einer Wohnsitzauflage sind keine leistungsrechtlichen Bedingungen und dürfen nicht durch sozialrechtliche Regelungen wie die Meldepflicht bei der Leistungsbehörde durchgesetzt werden. – Zitatende. (Minister René Wilke: Ich komme gleich noch mal nach vorne!) – Nein, nein, das wollte ich nur gesagt haben, lieber Innenminister. Ich erinnere an der Stelle daran: Sie haben einmal gesagt, Herr Innenminister, zwischen uns passe kein Blatt. Ich aber würde sagen, zwischen uns beide passt ein Buch. (Lachen der Abgeordneten Corrado Gursch [CDU] und Kai Berger [AfD]) Deshalb möchte ich Ihnen zu Weihnachten einen Krimi schenken, der zumindest ein Stück weit etwas mit Ihrer Amtszeit zu tun hat. Er ist sehr lesenswert – das kann ich schon einmal sagen. (Der Abgeordnete Rainer Genilke [CDU] hält ein Buch in den Händen. – Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Er heißt: „Die Ankündigung“. Vielleicht hilft das in den nächsten Tagen ein Stück weit dabei, gut durch die Feiertage zu kommen. (Beifall CDU – Minister René Wilke: Ich darf keine Geschenke annehmen, Herr Genilke! – Weitere Zurufe)

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Jouleen Gruhn

Ich gehe davon aus, dass wir jetzt abschließend am Ende der Aussprache angelangt sind. Ich blicke zu Herrn Minister Wilke. – Auch er zeigt keinen weiteren Redebedarf an. Ich bedanke mich. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages, „Einführung einer monatlichen Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber“, Drucksache 8/2136, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Auszählen!) Enthaltungen? – Ich sehe keine. Die Notwendigkeit einer Auszählung besteht hier nicht. Ich stelle fest, dass die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt wurde. Nachdem der Überweisungsantrag abgelehnt wurde, kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2136, „Einführung der monatlichen Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber“. (Dennis Hohloch [AfD]: Jetzt wird es spannend!) Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Landesdüngeverordnung mit sofortiger Wirkung aufheben Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2137 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2219 Ich bitte die anwesenden Abgeordneten, die sich nicht mehr auf ihren Plätzen befinden, herzlich, ihre Zwiegespräche draußen fortzuführen, damit wir unserem ersten Redner, Herrn Abgeordneten Hoffmann von der CDU-Fraktion, jetzt zuhören können. – Bitte schön, Herr Hoffmann.

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Gordon Hoffmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer über das Düngerecht spricht, spricht natürlich unweigerlich auch über Nitrateinträge, weil seit Jahrzehnten klar ist, dass wir Nitratbelastungen ernst nehmen müssen. Das tun wir auch. Aber genauso klar ist, dass die Belastungsschwerpunkte nicht in Brandenburg, sondern in den nordwestdeutschen Regionen intensiver Tierhaltung liegen. Wer so tut, als hätte Brandenburg ein akutes Nitratproblem, betreibt also Angstmacherei. Trotzdem zwingt uns ein fehlerhaftes Bundes- und Landesregelwerk in ein Korsett, das mit der Realität unserer Brandenburger Böden nichts zu tun hat. Im Zentrum des Problems steht eine Methode, die mehr Schaden anrichtet als Nutzen stiftet, nämlich die sogenannte Stickstoff-Argon-Methode. Das ist die einzige verfügbare Messmethode. Sie ist allerdings methodisch unsauber; sie ist nicht validiert und nicht standardisiert und in der Praxis stark fehleranfällig. Das Ergebnis: In Brandenburg werden Flächen als belastet ausgewiesen, obwohl die Daten nur auf Grundlage einer Projektion abgeleitet werden, also ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Belastung. Wenn wir diese Methode auch künftig anwenden, würde das eine wirklich brandgefährliche Entwicklung hervorrufen. Das bedeutet, dass der aktuelle Stand von 6,5 % als rote Gebiete ausgewiesenen Flächen auf bis zu 40 % steigen könnte – 40 % der Landesfläche, meine Damen und Herren. Ich persönlich glaube nicht, dass wir unseren Bauern das zumuten können, denn es gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Betriebe und am Ende auch die Zukunft unseres ländlichen Raums. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Wolfgang Roick und Ines Seiler [SPD]) Meine Damen und Herren, kurz zur Genese des heutigen Themas und zur Begründung, warum wir das heute aufrufen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die massiven Mängel im Düngerecht, auf die die landwirtschaftlichen Verbände schon seit Jahren hinweisen, bestätigt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bayerische Düngeverordnung unwirksam, weil sie nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage beruht und gegen das Grundgesetz verstößt, also verfassungswidrig ist. Bayern hat reagiert und die Verordnung ausgesetzt. Das bedeutet, dass unsere Brandenburgische Düngeverordnung, die genau auf diesem Bundesrecht beruht, ebenfalls rechtswidrig ist. Genau deshalb waren am 3. November – nein, das habe ich mir falsch aufgeschrieben, es war der 5. November – Landwirte hier vor dem Landtagsgebäude und haben demonstriert – nicht aus Lust am Protest, sondern aus Sorge um ihre Existenz. Was dann folgte, glich einer Politiksimulation: Wir waren alle draußen bei der Demo vor dem Fortunaportal. Die Ministerin hat dort in ihrer Rede angekündigt, sie werde eine Aussetzung der Düngeverordnung prüfen lassen – das war Punkt eins. Auch sagte sie, sie werde sich bei der Umweltministerkonferenz dafür einsetzen, dass diese Stickstoff-Argon-Methode kritisch überprüft wird. Dezember 2025 79 Dann gingen wir in das Landtagsgebäude, zur Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft. Dort brachte die Koalition einen Antrag ein, wonach der Ausschuss die Ministerin bitten sollte, eine Aussetzung der Düngeverordnung zu prüfen und sich bei der Umweltministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die Stickstoff-Argon-Methode kritisch geprüft wird. Der Ausschuss bat also auf Antrag der Koalition die Ministerin, das zu tun, was sie gerade eine halbe Stunde vorher draußen angekündigt hatte. Das ist wirklich absurd, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Im weiteren Verlauf haben wir uns auf ein Fachgespräch im Landtag geeinigt. Dieses Fachgespräch fand dann in der letzten Sitzung im Dezember statt. Das Ergebnis: Oh Wunder, alle Experten sprachen sich eindeutig für eine sofortige Aufhebung der Verordnung aus – schon allein im Sinne der Rechtssicherheit für die Landwirte. In diesem Fachgespräch wurde auch deutlich, dass der Prüfauftrag der Ministerin dazu führte, dass das Ministerium einen Runderlass verabschiedet hat. Danach werden allerdings ausschließlich die Kontrollen ausgesetzt, also nicht die Maßnahmen, sondern nur die Sanktionen. Das ist so dünn, dass selbst Koalition und Ministerium sich dafür schämen und es ein bisschen peinlich war, dass das jetzt öffentlich bekannt wurde, weil das die Landwirte natürlich noch stärker verunsichert. Der eine oder andere Landwirt könnte denken, die Düngeverordnung wäre jetzt außer Kraft gesetzt, aber das ist eben nicht so. Es geht lediglich um die Kontrolle und die Sanktionen. Sehr geehrte Frau Ministerin, an dem Tag konnten Sie nicht an der Ausschusssitzung teilnehmen, aber der Staatssekretär war da. Ich bin sicher, er hat Ihnen berichtet, dass die Meinung dort einhellig war: Ein Runderlass ersetzt keine klare Entscheidung und schafft vor allem eines nicht, und zwar Rechtssicherheit. – Den Betrieben bleiben nämlich die zusätzlichen Pflichten der weiterhin gültigen Cross Compliance, und die Behörden sind unsicher, weil das Regelwerk formal weiterbesteht. Deshalb gab es in dieser Ausschusssitzung eine eindeutige Botschaft: Die Landesdüngeverordnung muss aufgehoben werden. Sie darf nicht ausgesetzt oder aufgeweicht werden, sondern sie muss aufgehoben werden. – Das beantragen wir heute, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Alles andere verstärkt im Übrigen das Misstrauen gegenüber der Politik und gefährdet die landwirtschaftlichen Betriebe in einer Zeit, in der sie ohnehin unter enormem Druck stehen. Nun liegt uns seit gestern Abend auch noch ein Entschließungsantrag der Koalition vor. Ehrlich gesagt, beim ersten Blick habe ich mich sogar ein bisschen gefreut, denn das sieht wirklich nach Entschlossenheit aus. Auf den zweiten Blick ist dieser Entschließungsantrag allerdings vor allem eines, und zwar eine weitere Vertagung, eine weitere Verschiebung, denn Sie fordern darin zwar die Aufhebung der Brandenburgischen Düngeverordnung, aber nur für den Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht das in seiner zu erwartenden schriftlichen Urteilsbegründung ausreichend darlegt. Sie wollen also die Düngeverordnung aufheben, sofern die Urteilsbegründung es hergibt, der Bund sich bewegt, der Wind günstig steht, die Ministerin gut geschlafen hat und ich weiß nicht, was noch so alles. (Oh! bei der SPD) Fakt ist eines: Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, und auch die Begründung wird die Entscheidung nicht verändern, denn es ist schon jetzt klar, dass die Grundlage verfassungswidrig ist, und bei der Verfassungswidrigkeit gibt es keine Abstufung. Aus dem Urteil wird nicht hervorgehen, das sei nur ein bisschen verfassungswidrig oder doch ganz doll verfassungswidrig, sondern das ist ganz einfach verfassungswidrig. Wir können also handeln und wir sollten handeln. Mit unserem Antrag sorgen wir für Rechtssicherheit. Mit Ihrem Entschließungsantrag schaffen Sie einen Konjunktiv, aber die Landwirte brauchen Klarheit statt Wenn-dann-Sätze. (Beifall CDU) Davon haben wir jedoch eine Menge, meine Damen und Herren: Der Bund muss. Wir warten ab. Wir setzen uns dafür ein. Wir prüfen. – Das alles finde ich richtig. Natürlich ist allen klar, dass der Bund seine Hausaufgaben machen muss. Es ist klar, dass da insgesamt noch viel passieren muss. Das ist aber kein Grund dafür, dass wir das, was wir selbst jetzt hier tun könnten, einfach unterlassen. Bedeutungsschwangere Ankündigungsrhetorik – das weiß nun mittlerweile jeder – hat noch nie ein Problem gelöst. Wir brauchen keine Floskeln; wir brauchen Entscheidungen. Ganz ehrlich, so schwer ist die Entscheidung in diesem Fall nicht. – Mit einem einzigen Federstrich, Frau Ministerin, können Sie diese Verordnung aufheben und den Bauern beweisen, dass Sie sie ernst nehmen und Vertrauen in die Landwirtschaft haben. Darum geht es am Ende auch – und ich habe Vertrauen! Die Landwirtschaft düngt verantwortungsvoll. Mich dünkt aber, Sie haben trotzdem kein Vertrauen, und deshalb schieben Sie das auf die lange Bank. Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren, denn das gefährdet die Zukunft unserer Landwirte. (Beifall CDU) Lassen Sie mich noch einen Blick auf einen weiteren Punkt werfen, der mir wichtig ist: Sie haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Sie eine Ackerbaustrategie erstellen wollen. Das finde ich gut; hoffentlich werden wir da bald Ergebnisse sehen. Diese Ackerbaustrategie muss dann dringend mit einem Exitplan für die betroffenen Betriebe verbunden werden, damit sie mittelfristig die Chance haben, sich von den Bewirtschaftungseinschränkungen zu lösen, denn Einschränkungen bei der Düngung führen immer auch zu Ertragseinbußen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle das unseren Bauern in Brandenburg nicht zumuten wollen. Wir haben die Möglichkeit, hier ein Zeichen zu setzen, und deshalb die Bitte: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich glaube, Sie waren sich im Ausschuss noch nicht ganz sicher, wie Sie damit umgehen sollen. Auch Sie haben hier eine zweite Chance verdient; auch Sie dürfen zustimmen. (Lachen bei der CDU) Wenn auch Sie noch zustimmen, freuen sich die Bauern, und wir alle sind in der Weihnachtszeit zufrieden. – Vielen Dank! Zustimmen! (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hünich hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Herr Hoffmann, das kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen. Erstens waren wir uns nicht uneinig, sondern wir waren uns relativ einig darüber, dass wir Ihnen zugestimmt hätten. Sie haben es dann zurückgezogen, weil wir uns im Ausschuss darauf geeinigt hatten, gemeinschaftlich – mit allen gemeinsam – einen Antrag einzubringen und die Ministerin zum Handeln aufzufordern. Wenn Ihnen das nicht gefällt, hätten Sie Ihren Antrag ja nicht zurückziehen müssen. Zweitens kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie sich hier hinstellen und sich als Opposition aufführen. Sie waren in der letzten Legislaturperiode in der Regierung! In der letzten Legislaturperiode haben wir drei Mal über die Düngeverordnung geredet, und die Sachverständigen waren sich alle einig, dass sie abgeschafft gehört. Da sind wir ja dabei – absolut. Aber Sie tun heute so, als ob Sie etwas aus dem Zauberhut ziehen und etwas ganz Tolles, etwas ganz Neues machen. Sie haben es in der letzten Legislaturperiode verbockt! Ihre Mitarbeiter im Ausschuss haben bei diesem Thema nämlich nichts getan. Und dazu, was wir draußen vor dem Landtag gemacht haben: Da sind die Bauern mit 50 Leuten aufgezogen und haben gesagt: Wir müssen darüber reden! – Wo waren Sie denn bei der Versammlung des Bauernverbandes, wo wir genau darüber geredet haben? Sie waren nicht da! (Vereinzelt Beifall AfD) Die SPD war da, und ich war da. Aber Sie waren nicht da. Sie machen im Ausschuss gar keine so schlechte Arbeit. Aber Sie tun so, als ob Sie in der Opposition wären. Sie sind hier Teil einer informellen Koalition! (Beifall AfD) Wir haben seit dieser Legislaturperiode endlich keinen grünen Minister mehr, der das Landwirtschaftsministerium leitet. Aber Sie haben es letztens verbockt. (Beifall AfD – Oh! bei der CDU)

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Jouleen Gruhn

Ich frage Herrn Abgeordneten Hoffmann: Möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt Herrn Kollegen Funke nach vorn. Sie haben das Wort. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Bitte schön.

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Johannes Funke SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU greift aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Thema zu einem durchaus sehr richtigen Zeitpunkt auf. Deswegen komme ich gleich zur Sache: Die Punkte 2 bis 8 Ihrer Forderungen, lieber Kollege Gordon Hoffmann, gehen in die richtige Richtung; sie liegen auch ganz auf der Linie der Brandenburger Regierungskoalition. Das haben wir gemeinsam. Von besonderem Interesse ist heute also nur Punkt 1 Ihres Antrags. Dazu möchte ich ganz ehrlich sagen: Wir haben es mit zwei verschiedenen Rechtsauslegungen zu tun, die sich bis zum heutigen Tag nicht harmonisieren ließen. Worum geht es? Die Düngeverordnung des Landes entfaltet wegen des Wegfalls der Bundesregelung durch das Leipziger Urteil keine wirkliche Rechtskraft mehr. Deswegen muss jetzt jeder Schritt sehr gut überlegt sein. Unsere Ministerin hat genau deshalb Ende November per Erlass den Vollzug von Sanktionen und Maßnahmen auf der Grundlage der Brandenburgischen Düngeverordnung vorerst ausgesetzt. Hier sind wir der gleichen rechtlichen Auffassung wie die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Rheinland-Pfalz. Alle anderen sind noch nicht so weit – bis auf die Bayern, die es tun mussten, weil es eben dieses Urteil gab. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Aufgehoben ist die landeseigene Düngeverordnung damit noch nicht. Deswegen haben wir überlegt, was bei dieser nicht ganz einfachen Gemengelage von Bundes- und Landesrecht und bei einem vollkommen unklaren Zuschnitt künftiger Gesetze und Verordnungen der nächste richtige Schritt sein könnte. Aus unserer Sicht sieht dieser nächste Schritt folgendermaßen aus: Die Brandenburgische Düngeverordnung ist aufzuheben, sofern es die bald vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur – jetzt kommt es – Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung zulässt. Das ist der Ablaufplan. Mehr ist am heutigen Tag nicht dazu zu sagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt zu unserem Entschließungsantrag: Die Punkte 2 bis 4 unseres Antrags …

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Jouleen Gruhn

Herr Funke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Johannes Funke SPD

Ja.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Funke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich schätze Ihre Expertise; Sie sind ja nach wie vor Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes, wenn ich richtig liege. Dezember 2025 81 Wenn ich Ihnen zuhöre, wenn wir uns unterhalten und auch wenn ich Ihre Arbeit für die Bauern im Bauernverband sehe, ist das alles hervorragend. Aber mir stellt sich die Frage: Warum ist es im Parlament dann andersherum? Dort gibt es immer diese Kehrtwende von den Bauern weg. Das würde mich mal interessieren. (Steeven Bretz [CDU]: Was?) Wie passt das zusammen? Das passt doch irgendwo nicht. Wenn die Opposition einen Antrag zur Düngeverordnung stellt, der sehr vernünftig ist – es ist ja nicht das erste Mal; da hat Herr Hünich recht –, warum sind Sie dann immer wider besseres Wissen dagegen, wenn Sie es für die Bauern besser machen könnten? Und Sie sind Teil der Regierungskoalition. – Danke.

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Johannes Funke SPD

Ich danke für die Frage und will die Zeit, die sie mir verschafft, auch nutzen: Im Grunde konnten wir nicht abschließend klären, ob Anlastungen für das Land Brandenburg oder im Rahmen der CC-Kontrollen sogar Anlastungen für den einzelnen Landwirt entstehen. Das konnten wir nicht ausschließen, deswegen dieser erste Schritt, den Vollzug und die Maßnahmen auszusetzen, aber noch nicht, um sich in Brüssel nicht angreifbar zu machen, die volle Aufhebung der Verordnung. Dieser Zwischenschritt ist eine Vorsichtsmaßnahme, und sie sei dem Ministerium gegönnt. Ich hätte mir natürlich auch alles weggewünscht; aber jetzt muss wirklich jeder Schritt bedacht sein. Ich kann nur an Sie appellieren – das war auch der Tenor im Ausschuss: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste –, erst den ersten Schritt zu gehen. Den nächsten Schritt haben wir ja jetzt in unserem Antrag beschrieben. Gleich folgen noch meine Wünsche an die Ministerin; damit kommt vielleicht noch ein bisschen mehr Klarheit hinein. Zu unserem Entschließungsantrag: Die Punkte 2 bis 4 sind selbsterklärend. Mit ihnen zielen wir darauf ab, dass wir Grund- und Oberflächenwasser nicht „sauberreden“ können. Wasser muss so sauber wie möglich sein, aber der Weg dahin muss den Regeln der Naturwissenschaften entsprechen und so rechtssicher wie möglich ausgestaltet sein. Eine Feststellung ist mir persönlich noch ganz wichtig: Mit dem Wissen von heute möchte ich ausdrücklich festhalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brandenburger Landesbehörden eine schlechte Bundesregelung umsetzen mussten. Das ist zu bedauern, und es macht auch mich ärgerlich. Unsere Landesbediensteten tragen dafür aber keine Verantwortung. Abschließend möchte ich festhalten, dass jetzt natürlich in allen anderen Bundesländern das gleiche Rechtsvakuum besteht. Deswegen mein Appell an unsere Landesregierung und speziell an unsere Ministerin, alle denkbaren Wege über den Bundesrat, die Agrarministerkonferenz, die Umweltministerkonferenz und natürlich auch über das SPD-geführte Bundesumweltministerium zu nutzen. Sicherlich hat Kollege Gordon Hoffmann die Handynummer des federführenden Bundeslandwirtschaftsministers, seines Parteifreunds Alois Rainer, eingespeichert. (Zuruf des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU]) Ein Anruf kurz vor Weihnachten kann nie schaden. Mir können Sie jetzt noch eine kleine Weihnachtsfreude machen, indem Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. – Ich wünsche Ihnen besinnliche Tage im Kreis Ihrer Lieben und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Funke. – Es folgt der Beitrag des Herrn Abgeordneten Jank für die AfD-Fraktion. (Vereinzelt Beifall AfD) Bitte schön, Herr Kollege.

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Fabian Jank AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Wir sagen Ja zur Aufhebung der Brandenburgischen Düngeverordnung, aber wir sagen Nein zur Polemik der CDU. (Beifall AfD) Ich könnte jetzt viel zu dem Antrag der CDU sagen. Im Kern ist die damit verfolgte Absicht richtig. In der letzten Ausschusssitzung hat Herr Wendorff als Vertreter des Brandenburger Bauernverbandes ja richtigerweise darauf hingewiesen, dass das Aussetzen des Vollzugs der Brandenburgischen Düngeverordnung, wie es jetzt von der Landesregierung vollzogen wurde, nett klingt, aber nichts an den Gegebenheiten ändert. Seit dem 25. November werden Verstöße gegen die landeseigene Düngeverordnung nicht mehr von den Behörden verfolgt. Der einzelne Landwirt da draußen, der in den betroffenen Gebieten wirtschaften muss, muss sich trotzdem daran halten; denn ausgesetzt ist nicht aufgehoben. Es kann so kommen, dass der aktuell ausgesetzte Vollzug in ein paar Monaten – oder in zwei Jahren – wieder eingesetzt wird; dann kann auch rückwirkend sanktioniert werden. Es ändert also nichts am Gesamtsachverhalt. Ich möchte an dieser Stelle darstellen, welche zusätzlichen Anforderungen auf Landwirte zukommen, die in den roten Gebieten wirtschaften müssen: Es wird eine nochmalige Reduzierung der Stickstoffgaben um 20 % verlangt, ebenso gilt eine verlängerte Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln und auch von Kompost, ein Düngeverbot im Herbst für Wintergerste, Zwischenfrüchte ohne Futternutzung und für Winterraps – es sei denn, im Boden werden weniger als 45 kg Stickstoff gemessen; dann darf der Winterraps gedüngt werden. Hinzu kommen jetzt auch noch die Beschränkungen durch die Brandenburgische Düngeverordnung, die von § 13 a Abs. 3 der Bundesdüngeordnung verlangt werden, in der gefordert wird, dass jedes Bundesland eine eigene Verordnung mit mindestens zwei weiteren Anforderungen erlässt, wie in den roten Gebieten gewirtschaftet werden soll. Mit landwirtschaftlicher Praxis hat all das nichts mehr zu tun. Dennoch möchte ich kurz die Brandenburgische Düngeverordnung wiedergeben. Nach dieser darf man in den ausgewiesenen roten, nitratbelasteten Gebieten nur düngen, wenn ausgebrachte Gärreste von Biogasanlagen vorab auf Stickstoff und Gesamtphosphat beprobt wurden und auf dem Ackerland mindestens einmal jährlich eine Bodenprobe zur Ermittlung des Stickstoffgehalts genommen wurde. So weit die aktuelle Lage, meine Damen und Herren. In der Anhörung in der letzten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft hat Herr Prof. Dr. Eulenstein deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft keinen Einfluss auf die Senkung der Nitratgehalte im Boden nehmen kann. Das ist in Brandenburg vor allem durch das Kontinentalklima und den fehlenden Niederschlag bedingt. In regenreichen Bundesländern kann entsprechend mehr gedüngt werden. Der unter den Brandenburger Bedingungen gemessene Nitratgehalt ist vor 90 Jahren durch Mastställe entstanden. Eine direkte Beziehung zwischen den Messwerten und dem Düngeverhalten ist also nicht gegeben. Ich möchte den Blick jedoch auf die Verursacher dieser Lage richten: die Politiker der Altparteien. Vor allen Dingen die CDU hat maßgeblich zu dieser Lage beigetragen. Denn wer hat von 2005 bis 2021 auf Bundesebene das Landwirtschaftsministerium geführt? Wer hatte da das Sagen? Richtig, das waren die Unionsparteien CDU und CSU, zum Beispiel in Person von Horst Seehofer, Ilse Aigner und Julia Klöckner. Die Schuld an der Düngeverordnung auf Bundesebene trägt also die CDU. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Auch auf Landesebene können Sie sich nicht reinwaschen. Denn wer hat unsere Mark denn in der letzten Landesregierung zusammen mit der SPD und den Grünen regiert? Ja, lieber Herr Hoffmann, das waren Sie! Sie und Ihre Parteifreunde haben gern mit Ihren grünen Brüdern gekuschelt, und für die Düngeverordnung und die heimische Landwirtschaft haben Sie sich einen feuchten Kehricht interessiert. (Beifall AfD) Wir wissen auch alle, wo die Ursachen für die problematischen Vorgaben liegen, die wir hier auf Landes- und Bundesebene umsetzen müssen – nämlich in Brüssel, bei der Europäischen Union. Ihre EU-Hörigkeit, liebe CDU, bringt unseren Bauern den Tod und bedroht unsere Ernährungssouveränität. Es sind die Christdemokraten, die die Agenda auf EU-Ebene maßgeblich vorantreiben. Verkaufen Sie die Brandenburger also nicht für dumm: Die CDU ist hauptverantwortlich für den Zustand unserer Gesellschaft und unseres Staates! (Beifall AfD) Zu dem Entschließungsantrag der Koalition ist zu sagen, dass es den Damen und Herren ja ziemlich spät eingefallen ist, eine abgeschwächte Kopie des CDU-Antrags einzureichen. (Steeven Bretz [CDU]: Daran ist auch wieder die CDU schuld?) Aber es bleibt dabei: Eine wirklich ernste Absicht, die Verhältnisse grundlegend zu ändern, ist bei keinem der beiden Anträge zu erkennen. (Steeven Bretz [CDU]: Sie lieben wohl die CDU?) – Das könnte man fast denken, ja. (Heiterkeit AfD)

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

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Fabian Jank AfD

Ja. – Wir als AfD werden dennoch alles tun, um den Landwirten den Rücken zu stärken. Immerhin waren wir es, die im Ausschuss als Erste öffentlich gefordert haben, die Düngeverordnung in Brandenburg aufzuheben. Ich danke Ihnen, dass ich sprechen durfte. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Für die BSW-Fraktion folgt der Beitrag des Herrn Kollegen Lehmann. Bitte schön. (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU]: Jetzt kommt noch ein Fan der CDU!)

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Gunnar Lehmann BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben gegenwärtig eine ganze Reihe von Inszenierungen in diesem Landtag. Mit einer dieser Inszenierungen dürfen wir uns in unserer Fraktion befassen. Eine andere Inszenierung ist die wiederholte Forderung der CDU, die Landesdüngeverordnung sofort abzuschaffen. Dazu gab es eine markige Ansprache von Herrn Hoffmann auf der schon erwähnten Demonstration vor dem Landtag und einen Antrag im Ausschuss, der auffälligerweise schon fertig war, bevor die dazugehörige Anhörung beendet wurde. (Vereinzelt Beifall AfD) Nun also der dritte Versuch. Und, Herr Hoffmann: Wenn Ihnen die Anhörungen im Ausschuss zu eintönig bzw. zu langweilig sind – mir fallen etliche Sachverständige ein, die wir von der BSW-Fraktion aus einladen könnten, um Sie wieder ein bisschen aufzumuntern. Die haben vielleicht auch andere Auffassungen zur Düngeverordnung. (Beifall des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Um das durchschaubare Manöver Ihrer Fraktion zu entlarven, reicht es eigentlich aus, kurz zu recherchieren, wie sich die unionsgeführten Bundesländer in der aktuellen Lage verhalten. Wurde die Landesdüngeverordnung beispielsweise in Sachsen-Anhalt außer Kraft gesetzt? Nein, auch dort hat man nur den Vollzug beendet. (Lars Hünich [AfD]: Wer ist denn da der Landwirtschaftsminister?) Dezember 2025 83 Ich befürchte, solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt, solange man nicht sicherstellen kann, dass eine Außerkraftsetzung der Verordnung keine negativen beihilferechtlichen Auswirkungen auf unsere Landwirte hat, und solange man nicht sicherstellen kann, wie es zu Beginn der neuen Düngesaison weitergeht, wird kein Landwirtschaftsminister die Verordnung aufheben. Ich bin dem Kollegen Jank – wir haben ja beide mal im Landwirtschaftsamt gearbeitet; wenn auch nicht in demselben – sehr dankbar, dass er noch einmal die Einschränkungen dargestellt hat. Die Sache ist nur, dass diese Einschränkungen – nach meiner Kenntnis – gegenwärtig gar nicht wirksam sind, weil ohnehin nicht gedüngt werden kann.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, es wird der Wunsch angezeigt, eine Zwischenfrage zu stellen. Möchten Sie diese zulassen?

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Gunnar Lehmann BSW

Selbstverständlich.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön.

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Daniel Münschke AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Lehmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist ein wichtiges Thema, zu dem Sie sprechen. Ich bin bloß gerade etwas verwundert: Sie sprachen am Anfang Ihrer Rede von zwei Inszenierungen und bezogen sich dabei auf Ihre Fraktion. Welche Inszenierung läuft denn innerhalb Ihrer Fraktion?

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Jouleen Gruhn

Fahren Sie fort.

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Gunnar Lehmann BSW

Danke für die Frage, aber ich möchte mich lieber zur Düngeverordnung äußern, weil diese Inszenierung sehr viel unterhaltsamer ist. (Beifall BSW) Es ist das Privileg der Opposition, ohne Rücksicht auf gesetzliche Formalitäten wohlklingende Anträge formulieren zu dürfen, und es ist die Bürde der Koalition, bei allen Plänen stets das Nötige und das Machbare in Einklang bringen zu müssen. Leider hat die Doppelmoral hier kein Ende; schließlich stellt die CDU den geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsminister. Für die Rechtsgrundlage muss die geschäftsführende Bundesregierung sorgen. Denn es war ja nicht die Brandenburgische Düngeverordnung, die vom Bundesverwaltungsgericht bemängelt wurde – es ging nicht einmal um die bayerische, Herr Kollege Hoffmann –, sondern es war die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage. Konkret ist es die nicht hinreichende Regelungsdichte; diese entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und des Grundrechts auf Berufsfreiheit. (Lars Hünich [AfD]: Ah! Dann hätte also die CDU etwas abschaffen können?) Das Bundesverwaltungsgericht hat eine rein formale Kritik geäußert. Es hat keine inhaltlichen Aussagen zu Messmethoden oder roten Gebieten getroffen. Im Gegenteil, das Bundesverwaltungsgericht hat der geschäftsführenden Bundesregierung in einem zwei Wochen zuvor ergangenen Urteil aufgegeben, zum Schutz der Gewässer ein nationales „Aktionsprogramm Nitrat“ aufzulegen und dieses in die Beratungen zur Änderung der Düngeverordnung einzubeziehen. Unser Sachverständiger hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass wir in Deutschland ein Problem mit Nitrat im Grundwasser haben, aber nicht in Brandenburg; zumindest sind die brandenburgischen Landwirte dafür nicht verantwortlich. Unsere Bauern arbeiten bei der Düngung vorbildlich. Dazu sind sie schon aufgrund des geringen Tierbesatzes gezwungen, weil Düngemittel einen relevanten Kostenfaktor darstellen. Der Sachverständige hat uns auch nachvollziehbar erklärt, dass der Schlüssel zur Verursachergerechtigkeit nicht im Ausbau des Messstellennetzes zu sehen ist. Die gemessene Nitratkonzentration an der Grundwasseroberfläche unter einer landwirtschaftlich genutzten Fläche kann auf Einträge zurückzuführen sein, die vor Jahrzehnten in einer Entfernung von vielen Kilometern erfolgt sein können, im Zweifel nicht einmal durch einen Landwirt. Die Messstellen mögen für den Schutz unseres Grundwassers wichtig sein; eine Aussage über den Verursacher einer eventuellen Verunreinigung lassen sie nicht zu. Aufgrund reduzierter Grundwasserneubildung steigt die Konzentration von Stickstoff im Grundwasser tendenziell an. Im immer trockener werdenden Brandenburg sind unsere vorbildlichen Landwirte also besonders benachteiligt. Der CDU-Antrag fordert realitätsnahe Regelungen zur Gewährleistung von Verursachergerechtigkeit, ohne diese konkret zu benennen. Aus unserer Sicht liegt der Schlüssel dazu in Nährstoffbilanzen. Dafür brauchen wir keine bürokratischen Neuregelungen wie diese zu Recht abgeschaffte Stoffstrombilanzverordnung. Die Sachverständigen haben darauf hingewiesen, dass die Daten zur Ermittlung des N-Überschusses in einem Haupterwerbsbetrieb in aller Regel schon vorliegen. Wir haben jetzt ein kleines, sich schließendes Zeitfenster. Bis zum Beginn der Düngesaison muss der Bund eine Rechtsgrundlage geschaffen haben, und wenn die CDU dabei unterstützen will, dann – da stimme ich meinem Kollegen Herrn Funke zu – sprechen Sie mit Ihrem Landwirtschaftsminister! – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Redebeitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Mittelstädt, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im digitalen Bereich! Lieber Herr Hoffmann, ich habe zwar wenig geschlafen, dafür war die Nacht aber sehr erholsam – danke. Lassen Sie mich eines voranstellen: Ich glaube, wir wollen alle dasselbe, nur auf unterschiedlichen Wegen. Ich will präzise erläutern, was ich damit meine. Zu der Frage der Aufhebung der Landesdüngeverordnung in Brandenburg: Ich glaube, es ist unstrittig, dass es ein Regelungsdefizit bei der Ausweisung der sogenannten roten Gebiete gibt. Ebenfalls unstrittig ist, dass dieses Defizit Bundesrecht und eben nicht Landesrecht betrifft und der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen muss, um Rechtssicherheit herzustellen. Ungeachtet dessen hat bisher – das haben wir schon gehört –, kein weiteres Bundesland seine Landesdüngeverordnung aufgehoben, mit Ausnahme Bayerns, weil sie mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil dazu aufgefordert worden sind. Ich habe mich mit meinem Staatssekretär unterhalten. Er berichtete mir aus dem Ausschuss, dass es durchaus juristische Stellungnahmen gab, die unsere Auffassung bestätigen. Sobald die Urteilbegründung vom Bundesverwaltungsgericht da ist, ist es doch selbstverständlich – ich sage ja nicht umsonst, dass ich pro Landwirtschaft eingestellt bin –, dass wir prüfen werden, ob die Brandenburgische Düngeverordnung aufgehoben werden kann, aber eben erst dann, wenn es rechtssicher möglich ist und wir nicht irgendwelche Klageverfahren im Nachgang oder Anlastungsverfahren gerade in Bezug auf unsere Landwirte, die dann eben eine Rechtsunsicherheit hätten, befürchten müssen. Die wichtigsten Stellschrauben – das haben wir heute auch gehört – liegen beim Bund. Ja, der Bund ist aufgefordert, das Düngerecht anzupassen. Wie hier schon ausgeführt wurde, ist der Bund, also das BMLEH unter Führung der Union, zuständig, und hier muss natürlich konkret gehandelt werden. In den Beschlusspunkten 3, 4 und 7 Ihres Antrages haben Sie inhaltliche Aspekte für eines Neuregelung des Bundesrechts benannt. Ich gebe Ihnen vollkommen recht – da sind wir vollkommen d’accord –, dass wir nicht nur Aspekte des Gewässerschutzes, sondern auch die Verursachergerechtigkeit berücksichtigen müssen. Das widerspricht in keiner Weise der Zielstellung, Nitratfrachten zu reduzieren und Grundwasser zu schonen. Entsprechende fachliche Vorschläge für die Definition grundwasserschonender Bewirtschaftung und auch von deren Integration ins Bundesrecht werden in Brandenburg wie in anderen Bundesländern vorbereitet. Natürlich werde ich mich dafür einsetzen, dass sich diese Regelungen auch im neuen Bundesgesetz wiederfinden. Selbstverständlich reden wir mit den Landwirten, und selbstverständlich reden wir mit der Branche und dem Berufsstand. Auch wir werden genau dieses Thema, insbesondere das praktikable Monitoring, mit den Landwirtinnen und Landwirten besprechen.

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Jouleen Gruhn

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Nein, danke. – Zur Ackerbaustrategie: Ich muss wohl geschlafen haben, als ich den Koalitionsvertrag ausgehandelt habe. Ich habe jedenfalls nie eine Ackerbaustrategie hineinverhandelt. Ich sehe das also nicht; vielleicht sollten Sie mir genau diesen Punkt nachliefern. Im Lichte der ausgeführten Argumente empfehlen wir, den CDU-Antrag abzulehnen und dem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter, Ihnen verbleibt noch eine Minute. (Gordon Hoffmann [CDU]: Redezeit!) – Redezeit, nicht nur eine Minute Lebenszeit. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall – Gordon Hoffmann [CDU]: Ich habe schon einen Schreck bekommen!) – Verbunden mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit. – Bitte schön. Gordon Hoffmann (CDU):* Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank erst einmal für die Debatte. Darin ist zumindest deutlich geworden, dass wir zwar zum Großteil dasselbe Ziel verfolgen, aber unterschiedliche Auffassungen haben, wie wir es erreichen können. Zum einen: Johannes Funke sprach von unterschiedlichen Rechtsauffassungen, hat aber nicht so recht deutlich gemacht, worin denn die andere Rechtsauffassung besteht und wer sie eigentlich vertritt. Das zu erfahren wäre interessant gewesen. Ich sehe es nach wie vor so, was die Rechtsauffassung betrifft, die im Rahmen des Fachgespräches zum Ausdruck gebracht wurde. Herr Lehmann sprach davon, dass es um formale Gründe gehe, die alle Landesdüngeverordnungen gleichermaßen beträfen, und deshalb völlig klar sei, dass man auch die Landesdüngeverordnung in Brandenburg aufheben könne. Einen Punkt noch zur AfD-Fraktion: Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie vorhin kritisiert, dass wir in der Ausschusssitzung vorbereitet waren, weil wir einen Antrag vorbereitet hatten. Wenn es mittlerweile ein Skandal ist, dass man sich auf eine Ausschusssitzung vorbereitet, liebe Kollegen von der AfD … (Lars Hünich [AfD]: Das war Herr Lehmann vom BSW!)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, auch die längste Minute geht einmal zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss. (Heiterkeit CDU) Dezember 2025 85 Gordon Hoffmann (CDU):* Gut. – Ich will es noch einmal klar sagen: Wir können heute sehr einfach eine Entscheidung fällen, eine Entscheidung, die die Bauern begrüßen. „Prüfen“ ist das Unwort des Jahres. Stimmen Sie unserem Antrag zu, dann sind alle happy und wir gehen in die …

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? (Allgemeine Heiterkeit – Lars Hünich [AfD]: Noch eine Frage!) Gordon Hoffmann (CDU):* Sehr gerne, das ist die Rettung.

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Lars Günther AfD

Erstens: Vielen Dank an das Präsidium, dass das doch noch erkannt wurde; ich stehe ja schon länger hier. Und zweitens … (Oh! bei der SPD, dem BSW und der CDU) – Ich wollte mich bedanken, dass es noch rechtzeitig gesehen wurde. Herr Hoffmann, Ihr Antrag in allen Ehren. Noch einmal: Sie wissen, dass wir zugestimmt hätten; das hat Ihnen schon mein Kollege Hünich gesagt. Aber Sie, Herr Hoffmann, und Ihre Fraktion wissen ganz genau – ich komme gleich zu der Frage; Sie gucken schon so energisch –, dass uns dieses Thema in der 7. Wahlperiode lange verfolgt hat. Sie von der CDU und die SPD sind im Bund gemeinsam in der Regierung. Wir stimmen jetzt auch zu. Aber: Stimmen Sie mir zu, (Gordon Hoffmann [CDU]: Bestimmt nicht!) dass Ihr Antrag und das, was Sie vorgetragen haben, scheinheilig ist, weil Sie das Thema schon lange verfehlt haben? (Steeven Bretz [CDU]: Was?!)

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Jouleen Gruhn

Bevor Sie fortfahren, Herr Hoffmann, ein Hinweis: Wir hatten jetzt noch einmal eine halbe Minute Fragezeit. Ich bitte Sie ganz herzlich, weil Sie schon über der Redezeit sind, sich kurzzufassen; vielen Dank. Gordon Hoffmann (CDU):* Ich werde mich natürlich kurzfassen, Frau Präsidentin, die Zeit wird ja gestoppt bei der Beantwortung der Zwischenfrage, und insofern würde ich gern noch darauf eingehen. – Kollege Günther, Sie haben die Ausschusssitzung angesprochen. Wir haben ja durchaus mitbekommen, wie die Diskussion verlief. Ich weiß zum Beispiel, dass Kollege Jank – zwar nicht am Mikrofon – geäußert hat, dass er die Aufhebung der Landesdüngeverordnung sehr, sehr kritisch sehe. Er hat sogar verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, das heißt, dass man durch die Aufhebung jetzt möglicherweise gegen die Verfassung verstoße. Das ist das eine. Das andere: Sie haben gesagt, es sei eine Art vorbereiteter Coup gewesen, weil wir einen Antrag noch vor Ende der Anhörung herausgeholt haben. Selbstverständlich hatten wir uns auf dieses Fachgespräch vorbereitet. (Lars Hünich [AfD]: Jetzt hören Sie doch auf! Das haben wir gar nicht gesagt; das war Herr Lehmann!) – Ich gucke noch einmal nach. Ich meine, es war Kollege Jank. Aber das ist egal. (Unruhe)

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Jouleen Gruhn

So, jetzt stellen wir wieder die Ordnung her. Gordon Hoffmann (CDU):* Letzten Endes …

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Jouleen Gruhn

Sie haben jetzt noch Gelegenheit, lieber Herr Hoffmann, einen Schlusssatz zu finden. Gordon Hoffmann (CDU):* Jawohl! (Heiterkeit CDU)

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Jouleen Gruhn

Dann beenden wir die Aussprache. – Bitte schön. Gordon Hoffmann (CDU):* Gut. – Herr Günther, um auf Ihre Frage zurückzukommen: (Allgemeine Heiterkeit sowie vereinzelt Beifall CDU) Machen Sie sich doch nicht selbst zur Altpartei, (Allgemeine Heiterkeit sowie vereinzelt Beifall AfD) die sagt: Wir können jetzt nicht zustimmen, weil es von den Falschen kommt oder weil sie es nicht schon früher gemacht haben. (Heiterkeit CDU und AfD) Wir reden über einen Zustand. Und der derzeitige Zustand ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Bayerische Düngeverordnung für ungültig erklärt hat, weil die Ermächtigungsgrundlage fehlerhaft ist.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, mit ganz viel Augenzwinkern … Gordon Hoffmann (CDU):* Ich beantworte noch die Frage, Frau Präsidentin. (Allgemeine Heiterkeit)

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Jouleen Gruhn

Nein, Sie antworten jetzt bitte nicht mehr. (Oh! bei der CDU) Ich hatte Ihnen noch einen Schlusssatz gewährt. Sie sind lange über der Redezeit. Gordon Hoffmann (CDU):* Ich bin noch in der Fragebeantwortung.

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Jouleen Gruhn

Da wollen wir auch fair bleiben – wie bei allen anderen Abgeordneten. Kommen Sie bitte zum Schluss! Gordon Hoffmann (CDU):* Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, werbe eindringlich um Zustimmung und wünsche Ihnen schöne Feiertage! (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Das haben wir jetzt verstanden. – Wir alle haben jetzt Gelegenheit, uns wieder zu fassen, auch ob der Tatsache, wie lang eine Minute sein kann. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion unter dem Titel „Landesdüngeverordnung mit sofortiger Wirkung aufheben“, Drucksache 8/2137. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und BSW unter dem Titel „Düngeregeln in Bund und Land zeitnah überarbeiten – Maßnahmen an den Ursachen ausrichten“ auf Drucksache 8/2219. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Entschließungsantrag zustimmen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag ohne Stimmenthaltungen einstimmig angenommen. Ich bedanke mich bis hierhin und darf an meinen geschätzten Kollegen Vizepräsidenten Herrn Münschke übergeben. So wurde es mir mitgeteilt. – Herr Münschke, nein? (Daniel Münschke [AfD]: Ich sträube mich!) – Sie sträuben sich? (Heiterkeit) Ich nehme an, es handelt sich um rhetorisches Sträuben, und bedanke mich, dass Sie jetzt kommen. (Unruhe) Ich bitte um Verzeihung wegen dieser kurzen Verwirrung. Mir wurde soeben mitgeteilt, dass Herr Kollege Genilke jetzt die Sitzungsleitung übernimmt. (Zurufe: Oh! – Zuruf von der AfD: Er sträubt sich auch!) Ich bin mir sicher, dass er uns genauso rhetorisch sattelfest wie zuvor zu der Ordnung und Ruhe, die der Sitzung angemessen ist, zurückführen kann. Ich bedanke mich recht herzlich.

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Rainer Genilke

Wir fahren fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Finanzierung von Rettungsfahrten weiter ungeklärt Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2138 Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag des Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Schierack.

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Michael Schierack CDU

Ich freue mich, dass wir einen Vizepräsidenten haben. Es ist anscheinend nicht ganz einfach, das zu organisieren. – Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Wir müssen heute leider erneut über die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg debattieren. Wir hatten den Versprechungen der Landesregierung geglaubt, die Bemühungen um die Behebung der bekannten Problemlage der Finanzierung würden am Ende dieses Jahres erfolgreich sein. Dem ist leider nicht so. Die Finanzierung des Rettungsdienstes für 2025 ist nach wie vor offen. Die Kassen weigern sich bisher, einer kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes zuzustimmen, egal, welche Kalkulationsbasis zugrunde gelegt wird. Es geht, wenn man alle Kommunen zusammen betrachtet, um über 100 Millionen Euro. Dezember 2025 87 Hinzu kommen laufende Gerichtsverfahren, insbesondere das vor dem OVG, das noch nicht abgeschlossen ist. Auch die Reform der Notfallversorgung auf der Bundesebene ist bislang nicht rechtssicher festgezurrt worden. Die Folge ist: Bürgerinnen und Bürger können nach wie vor belastet werden. Einige Landkreise haben schon wieder angedroht, Gebührenbescheide an die Bürger zu versenden. Das, meine Damen und Herren, ist inakzeptabel. Wir sollten auf jeden Fall vermeiden, dass eine solche Situation eintritt. (Vereinzelt Beifall AfD) Das jüngste Gespräch im Gesundheitsministerium, das letzte Woche, am 10. Dezember 2025, stattfand, brachte keinen Durchbruch. Die Kreise und kreisfreien Städte sind hoch frustriert; das wurde in Gesprächen, die ich mit ihnen geführt habe, deutlich. Zugleich hat dieser Termin gezeigt: Zentrale Punkte der Verfahrensabsprache vom 30. Juni 2025 wie die Aufstellung eines verbindlichen Fahrplans mit konkreten, zeitgebundenen Zahlbeträgen oder eine vorläufige Regelung zur Rückabrechnung der Festbeträge in strukturierter Form wurden nicht umgesetzt. Viele Landkreise berichten von Defiziten in Millionenhöhe, die sie nur noch durch Vorfinanzierung, also durch Kassenkredite mit hohen Zinsen, kompensieren können. Das betrifft möglicherweise die Wahlkreise aller Abgeordneten bzw. ihre Kommunen. Eine solche Situation ist meines Erachtens nicht tragfähig. Damit geraten sämtliche Budgetrahmen aus dem Gleichgewicht. Deshalb lautet eine der Forderungen unseres Antrags, eine Zwischenfinanzierung durch das Land vorzunehmen, um die Liquidität unserer Kommunen wiederherzustellen. Zudem dürfen keine Bescheide mit Forderungen über strittige Beträge an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden, solange die Verhandlungen laufen. Ich hoffe, darüber sind wir uns einig. (Beifall CDU) Wir fordern zudem eine stärker steuernde Rolle des MGS, um Verzögerungen zu vermeiden. Wir als Abgeordnete des Landtags Brandenburg wollen unserer politischen Verantwortung für unsere Kommunen gerecht werden. Wir wollen nicht mehr hingehalten werden. Deshalb reicht es nicht aus, diese Gespräche zu moderieren; sie müssen auch zu einem verbindlichen Abschluss geführt werden. Ministerin Müller muss aktiv auf die Kostenträger einwirken, um die Diskrepanz zu überwinden; die Abschlusszahlungen sind zu veranlassen. Paragraf 89 SGB IV ist die Grundlage, um das auch durchzusetzen. Da es seit fast einem Jahr zu keinem Ergebnis gekommen ist, liegt die Zuständigkeit meines Erachtens nun auf der höchsten politischen Ebene. Dieses Thema sollte also auch Chefsache, also Sache des Ministerpräsidenten, werden. Das ist auch deshalb so entscheidend, weil es um über 100 Millionen Euro geht, meine Damen und Herren. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich befürchte, ohne klare politische Führung werden die bisher schon getroffenen Vereinbarungen nicht zügig umgesetzt und es wird keinen verbindlichen Abschluss geben. Ich sage es noch einmal: Es geht um mehr als 100 Millionen Euro für unsere Kommunen. Ohne eine schnelle, verbindliche Vereinbarung drohen unseren Kommunen weitere Defizite. Zudem sind Abwärtstrends in der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes und auch weitere Belastungen unserer Bürgerinnen und Bürger zu befürchten. Wir brauchen also ein entschlossenes Vorgehen, um eine Lösung mit verbindlichen Terminen zu erreichen, sowie eine belastbare Zwischenfinanzierung und eine Rückführung der Festbetragsregelung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren entsprechend der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion wird Frau Abgeordnete Sahi zu uns sprechen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Julia Sahi (SPD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer den Notruf wählt, muss sich darauf verlassen können, dass der Rettungsdienst da ist – ohne Unsicherheit, ohne Verzögerung und ohne Rechnungsangst. Erst im März haben wir in diesem Hohen Haus über den Rettungsdienst diskutiert, nachdem der Konflikt zwischen den Landkreisen als Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes und den Krankenkassen öffentlich eskaliert war. Es ging um die Erstattung von Fehlfahrten, die Aufstellung der Kosten- und Leistungsrechnung und um die von den Kassen angesetzten Festbeträge, die Monate später noch immer das Oberverwaltungsgericht befassen. Die solide Finanzierung des Rettungsdienstes als Teil der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge ist von höchstem Interesse in Brandenburg. Nun zu Ihrem Antrag, in dem Sie Prozesse einfordern, die bereits laufen. Sie fordern, die Landesregierung solle „weiterhin vermittelnd tätig“ sein. Ist das Ihr Ernst? (Zuruf von der CDU: Ja!) Meine Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, Sie zu langweilen: (Dennis Hohloch [AfD]: Zu spät!) Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat schon im März eine Moderatorenrolle eingenommen und vermittelt nach wie vor zwischen den Landräten, den Oberbürgermeistern, den kommunalen Vertretungen und den Krankenkassen bzw. dem Verband der Ersatzkassen. Eine Moderation gab es erst letzte Woche wieder. Ich erwähne das, sollten Sie es übersehen haben. Und für Ihren Terminplan: 2026 soll es weitergehen und im Rahmen der Rechtsaufsicht ein noch engeres Monitoring geben. In der gestrigen Fragestunde erwähnte die Ministerin Verzögerungen bei den Absprachen mit den von den Festbeträgen betroffenen Landkreisen. Das Verfahren ist und bleibt komplex. Jede Moderation, bei der sich die Landkreise und die Krankenkassen auf eine Verfahrensabsprache verständigt haben, war nützlich. Die bestehenden Verfahrensverabredungen gelten über den Jahreswechsel hinaus. Demnach sollen – und werden – keine Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten verschickt werden. Nur zur Erinnerung: Alle Bescheide, die im Frühjahr in Brandenburg versandt wurden, sind inzwischen rückabgewickelt worden. Seit Kurzem erwägt nun die Stadt Essen, Rechnungen für Rettungseinsätze auszustellen. Doch das letzte Wort ist dort noch nicht gesprochen. Nun von Essen nach Teltow-Fläming. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Rechtmäßigkeit von Festbeträgen wird von allen Seiten noch immer mit großer Spannung erwartet. Diesem Urteil können und dürfen wir nicht vorgreifen, und das werden wir auch nicht tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt fordert die CDU eine Prüfung, ob das Land kommunale Rettungsdienstträger finanziell stützen soll oder nicht – Stichwort: Liquidität. Solche Liquiditätshilfen sollten wirklich nur das allerletzte Mittel sein. Sie sind derzeit nicht vorgesehen, insbesondere weil der Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorliegt und endlich die konkrete Möglichkeit zur Schließung der bundesgesetzlichen Regelungslücken besteht, für die sich das Land Brandenburg mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat erfolgreich starkgemacht hat. (Beifall SPD) Der Referentenentwurf entspricht im Ansatz unserer Auffassung, dass das Rettungswesen strukturell, rechtlich und finanziell neu zu regeln ist. Die Notfallrettung wird eine eigene GKV-Leistung, der Rettungsdienst im SGB V verankert. Das ermöglicht die Behandlung vor Ort auch ohne Transport. Damit wäre das Fehlfahrtendilemma beseitigt. Meine Damen und Herren, das wird noch Zeit und Geduld erfordern, doch es wird daran gearbeitet. Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Als Nächste wird Frau Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion zu uns sprechen. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Warum reden wir heute schon wieder über den Rettungsdienst? Weil es diese Landesregierung nicht schafft, tragfähige Lösungen zu finden. Stattdessen wird immer auf irgendwelche andere verwiesen, mal auf den Bund, mal auf die Landkreise, mal auf die Kassen oder das Oberverwaltungsgericht, und am Ende ist der Patient der Gelackmeierte. Der findet nämlich bald eine Rechnung über Hunderte von Euro in seinem Briefkasten, wenn keine Lösung kommt. Was sagen die Landkreise? Ihnen drohe ein Loch von 150 Millionen Euro. Und warum? Weil sich die Krankenkassen weigern, die Rettungsfahrten voll zu finanzieren. Es geht vor allen Dingen um Fehlfahrten, also um Fahrten, bei denen der Patient vor Ort versorgt werden kann und dadurch ein Transport in eine Klinik überflüssig wird. Die Kosten für Rettungsfahrten sind exorbitant gestiegen, in den letzten zehn Jahren um mehr als das Doppelte. Und der Grund? Die Personalkosten sind gestiegen, die medizinischen Leistungen werden immer teurer, und natürlich müssen wir in unserem Flächenland eine Menge Rettungsinfrastruktur vorhalten, um die Hilfsfrist von 15 Minuten einzuhalten. Das frisst Geld. Bisher haben die Kreise auf Gebührenbescheide verzichtet, haben den Verlust geschluckt. Die Frage ist: Wie lange noch? Schauen Sie einmal nach Essen. Dort hat der Rat gerade gesagt, er kassiert von jedem Patienten pro Rettungsfahrt 270 Euro. Solche Horrorrechnungen wollen wir in Brandenburg nicht. Darum sagen wir von der AfD: Wir brauchen keine endlosen runden Tische. Nein, wir brauchen Lösungen! (Vereinzelt Beifall AfD) Alle warten auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Das wird im Frühjahr nächsten Jahres erwartet. Aber wer weiß, ob das die Klärung bringt, die aktuell erwartet wird. Wenn jemand in Revision geht, fangen wir wieder von vorn an. Und was tut die BSW-Gesundheitsministerin? Sie weicht aus und sagt: Dann warten wir eben auf die Bundesnotfallreform. – Hallo? Will die Landesregierung schon wieder Kompetenz an den Bund abgeben, sich neue Probleme aufhalsen, die es ohne den Bund nicht gäbe? Hat diese Landesregierung denn nichts aus der Krankenhausreform gelernt? (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich sage ganz klar: Ländersache muss Ländersache bleiben. Das echte Drama ist doch, dass sich das Land wegduckt. Brandenburg investiert keinen Cent in die Rettungsinfrastruktur, sondern wälzt alles auf die Kassen ab, und die können sich vor der Kostenlawine nicht retten. Ergebnis für die Versicherten: immer höhere Beiträge für immer weniger Leistungen. Und dann drohen auch noch Gebührenbescheide. Das ist völlig irre! Einerseits pocht unsere Ministerin darauf, die Krankenkassenkosten zu senken. Super! Da machen wir mit! Aber andererseits macht man sich beim Rettungsdienst einen schlanken Fuß, obwohl er Länderaufgabe ist. Hier duckt sich das Land weg und lässt die Krankenversicherten bluten. (Vereinzelt Beifall AfD) Das hat der Bundesrechnungshof schon vor Jahren gerügt. Er hat gesagt: Die Länder ziehen sich immer stärker aus der Finanzierung der Rettungsinfrastruktur zurück. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich zu handeln. Eine Vermittlung zwischen Kassen und Kreisen ist natürlich völlig richtig, aber sie muss auch prüfen, inwieweit sie durch Investitionen in die Rettungsinfrastruktur die Kosten senken kann, und sie muss die Bundesnotfallreform mit scharfem Blick verfolgen; denn Ländersache muss Ländersache bleiben. Liebe Brandenburger, der Rettungsdienst rettet Leben, und die AfD rettet Sie vor der rot-lila Chaospolitik. (Beifall AfD) Dezember 2025 89 Lassen Sie uns Druck machen, bis diese Regierung liefert, für faire Kosten, für schnelle Hilfe, für ein starkes Brandenburg. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren fort. Für die BSW-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Kutsche zu uns. (Beifall BSW)

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Andreas Kutsche BSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Dr. Schierack, ich frage Sie: Wer ist denn jetzt im Bund Ministerin? Und Frau Dr. Oeynhausen, dass die Landesregierung nicht agiere und reagiere, ist einfach nicht richtig. Herzinfarkt, Atemnot und Schlaganfall – Notfälle kommen plötzlich. In genau diesen Momenten darf sich niemand fragen müssen, ob er sich den Rettungswagen leisten kann. Doch genau diese Sorge entsteht heute, weil die Finanzierung von Rettungsfahrten ungeklärt ist. Darüber, dass sich das ändern muss, nicht irgendwann, sondern jetzt und für das Jahr 2025, besteht Einigkeit, mittlerweile auch in anderen Bundesländern. Krankenkassen zahlen nur unter Vorbehalt, Vergütungssätze sind strittig, Landkreise geraten unter Druck, und am Ende droht, dass die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden. Das ist nicht hinnehmbar. Dazu darf es nicht kommen. Denn wir reden hier nicht über eine freiwillige Leistung; wir reden über Rettung. Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, er ist Kern des Sozialstaats. Ein Sozialstaat, der im Notfall nicht zuverlässig trägt, ist keiner mehr. Dass wir diese Debatte überhaupt führen müssen, ist Ausdruck eines schleichenden Sozialstaatsabbaus – nicht durch einen offenen Beschluss, sondern durch politisches Unterlassen. Seit Jahren wird der Rettungsdienst wie eine abrechenbare Einzelleistung und nicht wie eine lebenswichtige Infrastruktur behandelt. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Vorhaltekosten werden nicht vollständig finanziert, Fehlfahrten werden problematisiert, und Kommunen bleiben auf den Risiken sitzen. Gleichzeitig ist das Gesundheitssystem insgesamt chronisch unterfinanziert. Krankenhäuser wurden privatisiert, Fallpauschalen eingeführt, Standorte geschlossen. In einem Flächenland wie Brandenburg bedeutet das längere Wege, mehr Rettungseinsätze, höhere Kosten und weniger Geld. Während Krankenkassen Defizite aufhäufen und sich der Verantwortung entziehen, stellt sich die einfache Frage: Wo bleibt der Bund? Seit Jahren wird eine Reform der Notfallversorgung angekündigt, seit Jahren wird sie verschoben, seit Jahren werden Länder und Kommunen alleingelassen. Gleichzeitig erleben wir: Für Aufrüstung und Militär stehen Milliarden Euro bereit, schnell, unbürokratisch, ohne Streit über Zuständigkeiten. Meine Damen und Herren, das ist keine finanzielle Notwendigkeit, das ist eine politische Prioritätensetzung. Wenn Milliarden Euro für die militärische Sicherheit mobilisierbar sind, muss auch die zivile Sicherheit finanzierbar sein. Dazu gehört der Rettungsdienst. Diese Entwicklung verschärft die soziale Spaltung im Gesundheitswesen. Wir leisten uns zu viele Krankenkassen, dazu ein paralleles privates Versicherungssystem, hohe Verwaltungskosten, Wettbewerb statt Solidarität. Das Ergebnis sind eine Zweiklassenmedizin und ein System, das an den Rändern ausblutet. Deshalb sagen wir als BSW klar: Gesundheit gehört in die öffentliche Verantwortung. Der Rettungsdienst darf kein Spielball von Kostenträgern sein. Medizinisch notwendige Rettungseinsätze müssen immer vollständig von Krankenkassen übernommen werden, ohne Vorbehalt, ohne Einzelfallprüfung, ohne Kostenrisiko für Bürgerinnen, Bürger oder Kommunen. Dazu wäre es notwendig, dass in das SGB V eine Schiedsklausel aufgenommen wird, weil die Gerichtsverfahren viel zu lange dauern. Schiedsgerichte, wie sie das SGB VIII kennt, wären eine zielführende Maßnahme. Es braucht endlich eine bundesgesetzliche Regelung, ein einheitliches Notfallgesetz, das Vorhaltekosten absichert und Planungssicherheit schafft. Brandenburg kann vermitteln, und das tut Brandenburg auch. Aber der Bund muss handeln. Wer den Sozialstaat ernst nimmt, muss ihn auch im Notfall finanzieren. Herr Prof. Dr. Schierack, vielleicht nehmen Sie das mit und sagen der Bundesministerin, dass sie endlich handeln soll. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Müller sprechen. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, der Rettungsdienst ist ein wichtiges Rückgrat für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Deshalb diskutieren wir auch öfter über ihn. Er steht für die hochwertige und schnelle medizinische Hilfe. Wir wissen alle, dass Sekunden über Leben und Tod entscheiden können. Dabei ist die finanzielle Situation sowohl der Träger als auch des Rettungsdienstes sehr bedenklich. Dies gilt auch für die Art und Weise, wie gerade die Diskussionen darüber geführt werden. Ich habe bereits gestern zur mündlichen Anfrage von Frau Dr. Oeynhausen zum aktuellen Stand berichtet und unter anderem gesagt, dass momentan eine sehr heterogene Situation besteht. Es gibt also auch Landkreise, die mit der Umsetzung der Vereinbarung sehr zufrieden sind, weil die Zahlbeträge ausgezahlt werden konnten. Ganz aktuell – das wird Sie, Herr Schierack, interessieren – steht man in Cottbus kurz vor dem Durchbruch. Man ist sich mit den Kassen zu 98 % über die Kosten einig. Auch dort steht also die Umsetzung kurz bevor. Und im Landkreis Dahme-Spreewald hat man die Friedenspflicht zunächst bis zum 20. Januar verlängert. Sie sehen, täglich gibt es veränderte Stände. Es gibt also Bewegung, es gibt Zahlungen und auch Landkreise, die durchaus positiv über die Verhandlungsstände berichten. Die eingesetzte Arbeitsgruppe zur Kosten- und Leistungsrechnung wird schon sehr schnell, bereits am 6. Januar, ihre Arbeit wieder aufnehmen. Das war Teil der Ergebnisse des vierten runden Tisches am 10. Dezember im Ministerium. Und derzeit laufen, wie ich bereits gestern berichtet habe, viele Gespräche, um sich über die Zahlbeträge zu verständigen. Ich will mich jetzt gar nicht wiederholen. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Gestern habe ich zum aktuellen Stand weitreichend ausgeführt. Die Kassen verhandeln, wie gesagt, immer noch weiter. Natürlich sind die Ergebnisse des OVG, dessen Entscheidung auf den Januar terminiert ist, sehr wichtig. Dies wird eine richtungsweisende Entscheidung darüber sein, was an bedarfsnotwendigen Kosten übernommen werden kann. Deshalb warten auch alle auf das Urteil. Nicht, weil sie nichts tun und etwas aussitzen wollen, sondern weil dieses Urteil hinsichtlich der Kosten richtungsweisend sein wird. Wir haben gesagt: Sobald uns das Urteil erreicht, werden wir Analysen vornehmen und die Umsetzung schnellstmöglich auf den Weg bringen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Die einreichende Fraktion hat noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Das Wort hat der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack.

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Michael Schierack CDU

Herr Vizepräsident, ich versuche, es kurz zu machen. – Wir haben uns im Landtag bereits im März eine Debatte geliefert. Damals waren die Gebührenbescheide in Märkisch-Oderland auf dem Weg an die Bürger. Das muss man jetzt so konstatieren. Wir alle, ich auch, haben als Abgeordnete darauf gedrängt, mit den Kassen und den Trägern des Rettungsdienstes in ernsthafte Gespräche zu gehen. Sie haben uns hier versprochen, dass das Problem bis Ende des Jahres gelöst sein werde. Das ist die Ausgangslage. (Lars Hünich [AfD]: Es ist doch noch nicht Ende des Jahres!) Das ist auch der Grund, warum ich heute auf dem Podium stehe und diesen Antrag stelle. Ich sehe nämlich, dass die Kommunen nach wie vor für diese Millionenbeträge, die sie nicht zur Verfügung haben, Kassenkredite aufnehmen und auf diesen dann sitzen bleiben. Ich bin dankbar, dass diese Sitzung öffentlich ausgestrahlt wird und die Landkreise erkennen, was gerade hier passiert: dieses Negieren, dass es überhaupt ein Problem gibt, und dass alles gelöst werde. – Ich sehe noch nicht, dass alles gelöst wird. Ich sehe die Runden, die das Gesundheitsministerium durchführt, aber ich sehe kein Ergebnis. Das muss man hier konstatieren. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wenn Sie sagen, wir alle müssten Geduld haben – auch von Frau Sahi habe ich gerade gehört, wir sollten Geduld haben –, dann entgegne ich: Die Kommunen haben angesichts der Kassenkredite, die Sie aufnehmen mussten, diese Zeit nicht. Das muss man konstatieren. Ich möchte zum Schluss kommen. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Ich will Ihnen sagen, dass ich durch diesen Antrag heute zumindest etwas schon erreicht habe: Zumindest in Cottbus – das habe ich vor einer Stunde erfahren – kommt man so langsam zu Gesprächen und auch Ergebnissen. Es passiert ja etwas. Warum passiert es aber immer nur dann, wenn dieses Parlament sehr genau darauf schaut? Meine Damen und Herren, ich bleibe bei diesem Antrag. Wir sollten weiter auf die Landesregierung schauen, damit wir zu Ergebnissen kommen und unsere Kommunen nicht auf ihren Krediten sitzen bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Damit ist die Rednerliste erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags unter dem Titel „Finanzierung von Rettungsfahrten weiter ungeklärt“ auf Drucksache 8/2138 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer mit der Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diesem Überweisungsantrag mehrheitlich nicht zugestimmt worden; er ist abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag „Finanzierung von Rettungsfahrten weiter ungeklärt“ in der Sache. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Diese sehe ich nicht. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf. TOP 15: Schaffung eines Runden Tisches „Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg“ zur gemeinsamen Stärkung der Angebote, Anerkennung und Wertschätzung Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2141 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2205 Die Aussprache eröffnet für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Graßmel. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Nadine Graßmel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein sehr sensibles Thema, das uns alle Dezember 2025 91 betrifft, nicht irgendwann abstrakt, sondern ganz konkret: wie wir Menschen am Lebensende begleiten, wie wir Leid lindern, wie wir Angehörige entlasten und wie wir sicherstellen, dass niemand allein sterben muss. Die Hospiz- und Palliativversorgung in Brandenburg steht für Mitmenschlichkeit, Solidarität und Würde. Diese Werte sind nicht verhandelbar. Sie sind auch nicht veraltet. Ganz im Gegenteil, wie wir Mitte Oktober beim Themennachmittag im Landtag und anschließend im Fachgespräch im Ausschuss für Gesundheit und Soziales gehört haben: Sie sind Ausdruck einer starken, sozialen Gesellschaft. Ich spreche heute nicht nur als Sozialpolitikerin zu Ihnen. Ich selbst habe im Hospiz gearbeitet. Ich habe erlebt, wie wertvoll, wie berührend, aber auch wie herausfordernd diese Arbeit ist. Hospiz- und Palliativversorgung ist nicht irgendeine Leistung. Es ist Begleitung in der verletzlichsten Phase des Lebens. Wer das einmal aus nächster Nähe gesehen hat, weiß, dass diese Arbeit unsere politische Aufmerksamkeit verdient. (Beifall SPD, BSW und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Brandenburg engagierte Teams: Ehrenamtliche, Träger, Fachkräfte. 45 Einrichtungen stehen Tag für Tag an der Seite von Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen können. Doch genauso wissen wir: Die Versorgung ist nicht überall gleich gut. Gerade auf dem Land fehlen ambulante Palliativteams. Es fehlen wohnortnahe Hospizplätze. Es fehlt an klaren Strukturen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche. Dieser Bereich ist viel zu wenig im Fokus. Die Herausforderungen liegen auf dem Tisch, und sie sind vielfältig: Fachkräftemangel, unklare Finanzierung, fehlende spezialisierte ambulante Palliativversorgungsangebote, nicht abgesicherte Trauerbegleitung und eine ehrenamtliche Arbeit, die zwar unersetzbar ist, aber oft zu wenig Anerkennung und Unterstützung erhält. Genau deshalb beschließen wir heute keinen Maßnahmenkatalog, der einzelne Themen isoliert betrachtet. Wir schaffen einen runden Tisch und bringen alle Akteurinnen und Akteure zusammen. Warum? Weil gute Palliativ- und Hospizversorgung nur gelingt, wenn alle zusammenarbeiten: Träger, Kostenträger, Ministerien und Kommunen, Ehrenamt und Fachverbände, Pflege, Medizin, Seelsorge und Sozialarbeit. Es geht nicht um Schnellschüsse. Es geht um ein strukturiertes, dauerhaftes Miteinander. Der runde Tisch ist ein Ort, an dem wir sektorenübergreifend denken können. Er ist der Ort, an dem wir Versorgungslücken erkennen, bevor sie zu Krisen werden. Er ist der Ort, an dem wir gemeinsam Lösungen entwickeln, statt über Zuständigkeiten zu diskutieren. Ich weiß, die Frage kommt gern auch aus der Presse: Warum denn nur ein runder Tisch und nicht gleich konkrete Maßnahmen? – Die Antwort ist einfach: weil wir nachhaltige Lösungen brauchen, keine punktuellen Reparaturen. Die Realität der Hospiz- und Palliativversorgung ist komplex. Sie betrifft medizinische, soziale, finanzielle und strukturelle Fragen. All das kann niemand allein entscheiden und auch niemand allein lösen. Dazu braucht es Teamarbeit. Für mich bedeutet ein runder Tisch nicht Stillstand. Ein runder Tisch heißt für mich: Wir organisieren gemeinsam Fortschritt, und das fachlich fundiert und nachhaltig. Wir geben denen eine Stimme, die diese Arbeit tragen: Hauptamtliche wie Ehrenamtliche, Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass andere gut begleitet werden und sterben können. Unser Ziel ist also klar: Wir wollen eine verlässliche, flächendeckende, würdige Hospiz- und Palliativversorgung in ganz Brandenburg – für Kinder, für Erwachsene, für Angehörige, unabhängig von Wohnort, unabhängig vom Geldbeutel, unabhängig von Zufällen. Mit diesem Antrag schaffen wir die Grundlage dafür. Wir geben dem Thema den Raum, den es verdient. Wir schaffen Vernetzung, Anerkennung und Planungssicherheit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir stärken damit einen Bereich, der nicht nur Versorgung ist, sondern unsere Menschlichkeit und Würde zum Ausdruck bringt. Ich bitte Sie herzlich, stimmen Sie diesem Antrag zu – für ein Brandenburg, das Menschen auch am Lebensende würdevoll begleitet. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die AfD-Fraktion wird Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen zu uns sprechen. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Es ist still im Zimmer. Jemand nimmt Abschied von einem geliebten Menschen. Kein Lärm, kein Stress, nur Wärme, ein offenes Ohr und die Gewissheit, dass der Sterbende nicht allein ist. Das ist der Kern von Hospizarbeit. Sie baut Brücken, wo der Tod nahe ist. Wir verdrängen den Tod oft; aber er kommt zu uns allen. Genau in solchen Momenten brauchen wir Hilfe, Mitgefühl und Unterstützung. Heute geht es uns alle an, die Todkranken, die Angehörigen, Freunde. Als Ärztin habe ich den Moment der letzten Stunde häufig miterlebt. Deswegen kann ich gut sagen: Das Hospiz ist ein Ort, wo Normalität geschaffen wird, wo kein Alltag mehr ist. Das Hospiz schützt vor Überbehandlung; es entlastet Angehörige und gibt Raum für Abschied. Neun von zehn Menschen wollen zu Hause sterben; aber nur den wenigsten ist es tatsächlich vergönnt. Die meisten versterben im Krankenhaus oder in Pflegeheimen. Hier füllen Hospize eine wichtige Lücke, denn sie schaffen die Privatsphäre, die ein Krankenhaus normalerweise nicht bieten kann. Und: Ohne die Ehrenamtlichen und die engagierten Mitarbeiter wäre das unmöglich. Deswegen von hier aus ein herzlicher Dank an Sie alle, die diese schwierige Aufgabe meistern, die sich jeden Tag mit dem Endlichen auseinandersetzen. (Beifall AfD) Das kann sehr belastend sein; das sage ich aus eigener Erfahrung. Das verdient Respekt, das verdient Unterstützung. Das war auch das Ergebnis des Fachgesprächs in unserem Ausschuss für Gesundheit zum Thema Hospizversorgung. Ja, es läuft vieles gut; das sagten die Sachverständigen. Aber es gibt auch eine Menge Nachbesserungsbedarf. Beispielsweise sind Hospize häufig völlig ausgelastet, fast immer zu 100 % belegt. Es gibt zu wenig Trauerhilfe für Angehörige und Mitarbeiter, und ein runder Tisch ist gewollt. Es gab also jede Menge guter Vorschläge. Dann waren wir ganz baff, als wir den Antrag der Koalition auf dem Tisch hatten. Darin steht nur etwas von einem runden Tisch. Das ist ganz schön mager! Ja, na klar: Der runde Tisch wird gewünscht. Doch der Antrag der Koalition klingt ein bisschen danach: Wenn du mal nicht weiterweißt, dann bilde einen Arbeitskreis. Dabei hatten wir gute Forderungen im Sachverständigengespräch. Wir haben Ihnen heute einen Entschließungsantrag vorgelegt, um der Koalition auf die Sprünge zu helfen. Was wir ganz besonders brauchen, sind Palliativteams für die Versorgung todkranker Kinder und Jugendlicher. Stellen Sie sich eine Familie mit einem krebskranken Kind vor: Sie brauchen ein spezielles Team für die Versorgung zu Hause. (Beifall AfD) Wir müssen auch die Trauerbegleitung viel stärker ausbauen. Angehörige werden vor Kummer krank, und Mitarbeiter können ausbrennen, weil das regelmäßige Abschiednehmen sehr belastet. Der Verlust eines geliebten Menschen löst Stress aus, und das kann Monate später Krankheiten nach sich ziehen. Und: Wir brauchen Fachkräfte. Natürlich brauchen wir Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger, die sich mit Palliativmedizin auskennen.

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Daniela Oeynhausen AfD

Ja, gerne.

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Rainer Genilke

Bitte schön, Herr Adler.

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Uwe Adler SPD

Vielen Dank, Frau Dr. Oeynhausen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Verzeihen Sie mir, dass ich so direkt bin, aber Sie argumentieren in Ihrer Einlassung zu dem Antrag ein bisschen von oben herab. Sie führten gerade aus, dass Ihnen das Thema schon immer eine Herzensangelegenheit gewesen sei, dass es Ihnen wichtig sei etc. Sie haben auch gesagt, Sie seien erfreut, dass die Koalition das Thema auf die Agenda geholt und einen entsprechenden Antrag eingebracht habe. Dann sagen Sie: Oh, es ist nur ein runder Tisch. Jetzt kommen wir mit einem Entschließungsantrag. Deshalb meine Frage: Wo waren Sie in der Vergangenheit – in dieser, aber auch in der vergangenen Legislaturperiode – bei diesem Thema? Auch damals waren Sie meines Wissens schon Mitglied des Landtags. Gab es Ihrerseits diesbezüglich schon einmal Anträge, oder haben Sie dieses Thema schon einmal in irgendeiner Art und Weise befördert? Wenn ja, wann und mit welcher Intensität? – Vielen Dank.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank für die Frage. Ich war vor allen Dingen in dieser Ausschusssitzung, und ich war auch jahrelang im ärztlichen Beruf, sodass ich auch Sterbende begleiten konnte. Deswegen ist mir natürlich ganz klar, was hier im Vordergrund steht, Herr Kollege von der SPD. Da Sie das offensichtlich nicht wissen, wenn ich Ihren sehr mauen Antrag sehe, wollen wir Ihnen natürlich auf die Sprünge helfen. Ja, wir wollen eine konstruktive Oppositionspartei sein. Deswegen wundere ich mich darüber, dass Sie mir nicht herzlichen Dank dafür sagen, dass wir Ihnen auf die Sprünge helfen. (Oh! bei der SPD) Aber Sie haben den Entschließungsantrag vor sich liegen und können ihm gerne zustimmen. Dann haben Sie zumindest schon mal ein Paper für den runden Tisch. Meine Damen und Herren! Hospize leben christliche Hoffnung und Nächstenliebe. Die AfD bekennt sich zum christlich-abendländischen Weltbild. (Beifall AfD) Wir enthalten uns zu dem Antrag der Koalition, weil er zu mau ist. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir greifen wichtige Impulse des Fachgesprächs auf – für ein Brandenburg, das die Hospizversorgung tatsächlich stärkt und den Tod nicht verdrängt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Beitrag der BSW-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Kutsche spricht zu uns. (Beifall BSW)

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Oeynhausen, dass Sie die Sache so abwerten und sagen, es sei ein „mauer Antrag“, wird dem Thema und der Sache nicht gerecht. Ich danke an dieser Stelle meiner Kollegin Nadine Graßmel für ihren Einsatz für dieses Thema. Ich glaube, es ist wirklich ihre Herzensangelegenheit. Ich danke dafür, dass sie dieses Thema in den Landtag getragen hat, sodass wir heute diesen Antrag vorliegen haben und darüber sprechen können. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU) Ich spreche heute nicht nur als Landtagsabgeordneter zu Ihnen, sondern auch als examinierter Krankenpfleger. Aus dieser Dezember 2025 93 Perspektive weiß ich, wie wichtig verlässliche Strukturen sind, besonders dann, wenn Menschen verletzlich werden. Ich habe nie auf einer Palliativstation gearbeitet, aber ich habe erlebt, wie palliative Angebote dann wichtig werden, wenn andere medizinische Möglichkeiten an ihre Grenzen stoßen, und wie entlastend es für Betroffene und Angehörige ist, wenn es diese Angebote gibt. Bevor wir über Strukturen sprechen, möchte ich ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen danken, die in der Hospiz- und Palliativversorgung arbeiten, haupt- wie ehrenamtlich. Sie leisten täglich eine anspruchsvolle Arbeit, fachlich wie menschlich, oft unter hohem Druck und mit großem persönlichen Einsatz. Diese Arbeit verdient Anerkennung und Unterstützung. (Beifall BSW und SPD) Am Universitätsklinikum in Brandenburg an der Havel zum Beispiel gibt es seit Jahren eine Palliativstation, in der engagiert und professionell gearbeitet wird. Das zeigt, dass gute palliative Versorgung möglich ist, wenn die Voraussetzungen stimmen. Gleichzeitig müssen wir feststellen – das haben wir heute auch schon gehört –: Es gibt zu wenige Hospizplätze und deutliche regionale Unterschiede. Nicht überall stehen solche Angebote wohnortnah zur Verfügung, und das ist eine große Herausforderung für die Zukunft. Ein Punkt, der mir besonders wichtig ist: Viele Menschen machen sich viel zu spät Gedanken darüber, wie sie sterben möchten. Behandlungswünsche, Vorsorge oder Begleitung werden oft erst dann thematisiert, wenn man kaum noch selbst entscheiden kann. Dabei wäre es wichtig, diese Fragen frühzeitig zu klären, solange man es noch kann. Der vorgeschlagene Runde Tisch „Hospiz- und Palliativversorgung“ kann dazu beitragen, Strukturen zu verbessern und dieses Thema stärker in die Öffentlichkeit zu bringen – ohne Tabus, aber mit Verantwortung. Meine Damen und Herren! Eine gute Begleitung am Lebensende ist Teil einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung. Dieser Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich danke noch einmal ausdrücklich meiner Kollegin Nadine Graßmel. (Beifall BSW und SPD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Fährmann.

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Ellen Fährmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Brandenburgerinnen und Brandenburger! Zur späten Stunde so ein schwieriges Thema. Cicely Saunders hat mal gesagt: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Es geht nicht darum, das Leben zu verlängern, sondern es geht um ein Leben im Sterben. Heute geht es um Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Es geht um Würde, um Zuwendung, um Menschlichkeit und um die Frage, wie wir als Gesellschaft Verantwortung übernehmen, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Es geht um Fragen rund um eine alternde Gesellschaft, aber auch um Kinder und Jugendliche. Es geht um Angehörige, um Eltern und in vielen Fällen um Geschwisterkinder, die in dieser sehr emotionalen und herausfordernden Zeit – ja, man kann von einer Ausnahmesituation sprechen – Unterstützung und Hilfe brauchen. Wir sprechen über einen der sensibelsten Bereiche unserer sozialen Infrastruktur, und in diesem Punkt besteht über alle Fraktionen hinweg Einigkeit. Die Hospiz- und Palliativarbeit ist unverzichtbar. Die Einrichtungen im Land Brandenburg leisten gemeinsam mit vielen ehrenamtlich Engagierten Tag für Tag eine herausragende Arbeit. Dafür verdienen sie unseren ausdrücklichen Dank und unsere Anerkennung, (Allgemeiner Beifall) gerade auch jetzt, in der Weihnachtszeit. Sie begleiten Menschen, die vielleicht ihr letztes Weihnachtsfest erleben, und dies ist für alle eine emotional herausfordernde Belastung. Aber, meine Damen und Herren, Anerkennung allein reicht nicht. Dies zeigte auch das Fachgespräch am 5. November im Ausschuss für Gesundheit und Soziales – es gibt regionale Versorgungsunterschiede, es fehlen spezialisierte ambulante Palliativteams unter Leitung eines Palliativarztes, insbesondere im ländlichen Raum, es gibt Probleme bei der Fachkräftesicherung und die finanzielle Absicherung von Ehrenamt und Trauerbegleitung ist unzureichend. Ein runder Tisch kann dabei ein Anfang sein. Ein regelmäßiger Austausch ist sinnvoll, um Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten zu besprechen, aber er ist kein Ersatz für politisches Handeln. Die meisten dieser Probleme sind seit Jahren bekannt; ich weiß das aus der Zeit, als ich den ambulanten Hospizdienst in der Uckermark aufgebaut habe, ich weiß es als Palliativ-Care-Pflegekraft, die viele Sterbende begleitet hat, und ich weiß es von meiner Schwiegertochter; sie arbeitet seit vielen Jahren in einem Kinderhospiz, das ich regelmäßig besuche. Wir haben im Ausschuss diskutiert. Wir haben uns die Probleme und Sorgen angehört und sind letztendlich – das sage ich ausdrücklich – gemeinsam zu der Entscheidung gekommen: Ein runder Tisch muss her. Gerade die Fachkräfte in der Hospiz- und Palliativversorgung brauchen keine neuen Diskussionsformate, sondern verlässliche Rahmenbedingungen – eine auskömmliche Finanzierung, eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, klare Zuständigkeiten. Besonders deutlich wird dies bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung: Es gibt im Flächenland Brandenburg immer noch keine flächendeckende spezialisierte ambulante Palliativversorgung, keine SAPV-Teams, von einer angemessenen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die immer noch nicht richtig berücksichtigt werden, ganz zu schweigen. (Beifall CDU) Das sind keine Erkenntnisprobleme, sondern es sind schlichtweg Umsetzungsprobleme. Hierbei sind auch die Kostenträger gefordert. Sie sind verpflichtet und müssen uns im Rahmen des runden Tisches unterstützen. Lassen Sie diesen runden Tisch lebendig werden und ihm Taten folgen! Wir erwarten konkrete Maßnahmen, klare Zeitpläne und überprüfbare Ergebnisse. Wir wollen eine nachhaltige Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in allen Regionen unseres Landes. Ein runder Tisch darf nicht dazu dienen, dass notwendige Entscheidungen vertagt werden oder in Endlosschleifen landen, denn Würde am Lebensende ist kein Projekt, kein runder Tisch, sondern ein Anspruch, den die Menschen zu Recht an uns stellen: der Anspruch, das Leben im Sterben besser zu machen. Gleiches gilt für die Trauerarbeit – für all jene Hinterbliebenen, die Menschen brauchen, die zuhören, da sind und auffangen, denn Hospiz- und Palliativversorgung ist mehr als die Begleitung von Menschen am Lebensende. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem neunjährigen Jungen, den ich begleitet habe: „Meine Zeit auf der Erde ist vorbei. Ich hoffe, dass ich einmal ein Stern am Himmel werde und zusehen kann, dass meine Eltern und Geschwister wieder glücklich und ohne Trauer leben und viele Menschen ihnen dabei helfen. Denn sie werden mich immer in ihrem Herzen behalten.“ – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Sprechen wird zu uns Frau Ministerin Müller. Bitte sehr.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte, liebe Frau Abgeordnete Fährmann! Es ist sehr schwer, nach Ihrer Rede weiterzusprechen. Ich möchte Ihnen und den Begleiterinnen und Begleitern in der Hospizarbeit danken, die wir im Fachgespräch an vielen Stellen erwähnt haben bzw. begrüßen konnten und die sich tagtäglich in der Hospiz- und Palliativarbeit einsetzen. Ich glaube, diesen werden wir nicht nur gerecht, sondern wir zeigen ihnen auch, wie groß die Bedeutung der Arbeit ist, die sie täglich für die Menschen, die im Sterben liegen, leisten. Deshalb begrüße ich die Initiative zur Einsetzung des runden Tisches „Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg“ sehr. Dieses Format ermöglicht eine breite und zugleich differenzierte Befassung mit dem Thema und schafft einen regelmäßigen Austausch zwischen Politik, Krankenkassen, Kommunen und der hospizlichen Praxis. Ein solcher runder Tisch kann helfen, die vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten der Kosten- und Leistungsträger zu ordnen. Er kann helfen, offene Fragen zu beleuchten und die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung strukturiert zu diskutieren. So wie es Ihnen geht, geht es mir auch: Seit Kurzem bin ich Botschafterin der Kinderhilfe in Königs Wusterhausen, ebenfalls ein Verein, der in der Hospiz- uns Palliativarbeit tätig ist, insbesondere bei sterbenden Eltern. Diese Menschen brauchen unsere Unterstützung und einen runden Tisch, um sich über die vielfältigen Fragen miteinander auszutauschen und vor allem auch die Versorgungsstrukturen zu stärken sowie die Hospizarbeit auf dem Land auf festere Füße zu stellen, denn die Stärkung dieser Versorgungsstrukturen ist mir besonders wichtig. Aber es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Brandenburgerinnen und Brandenburger in der letzten Lebensphase umfassend, respektvoll und ihren Bedürfnissen entsprechend begleitet werden. Hospizarbeit ist Teil staatlicher Daseinsvorsorge, auch wenn sie in großen Teilen zivilgesellschaftlich getragen wird. Brandenburg orientiert sich dabei an der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, die im Jahr 2010 vorgestellt und im Jahr 2011 vom Gesundheitsministerium unterzeichnet wurde. Im Mittelpunkt stehen die Menschen mit ihrem Wunsch, am Lebensende möglichst schmerzfrei, würdevoll und idealerweise in ihrer vertrauten Umgebung Abschied nehmen zu können. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Die meisten der jährlich über eine Million Sterbefälle in Deutschland ereignen sich im Krankenhaus. Etwa ein Fünftel der Menschen stirbt zu Hause oder im Pflegeheim. Nur ein kleiner Teil verbringt seine letzte Lebensphase in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation. Damit auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen die ihnen zustehende Begleitung erhalten, muss der Rechtsanspruch auf gesundheitliche Versorgungsplanung stärker bekannt gemacht werden. Diese individuell zugeschnittene Beratung zu medizinischer und pflegerischer Versorgung am Lebensende wird von der GKV finanziert und kann freiwillig in Anspruch genommen werden. Ein wichtiger Gedanke stammt aus dem neuen Buch der ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx. Sie rät uns, soziale Beziehungen zu pflegen, uns umeinander zu kümmern und Hilfe anzunehmen, solange wir gesund sind. Sie weist damit darauf hin, wie sehr hospizliche Begleitung eine Haltung ist. Es geht nicht zuerst um einen Ort, sondern darum, sterbenden Menschen und ihren Angehörigen mit Respekt, Zeit und Zuwendung zu begegnen, wo auch immer man das Lebensende verbringt. Diese Haltung zeigen vor allem diejenigen, die ehrenamtlich und professionell in der Hospiz- und Palliativversorgung arbeiten. Hospize und Hospizdienste begleiten Menschen in der letzten Phase einer unheilbaren Krankheit, helfen ihnen, bewusst zu leben, und unterstützen ihre Familien. Voraussetzung dafür ist sowohl eine angemessene Pflege als auch eine Gemeinschaft, die auf individuelle Bedürfnisse eingeht. Ehrenamtliches Engagement ist dabei unverzichtbar. Ohne die einfühlsame und qualifizierte Unterstützung der Ehrenamtlichen wäre diese Form der Versorgung weder ethisch noch finanziell zu leisten. Sie sind Botschafterinnen und Botschafter der Menschlichkeit und bringen diese Haltung auch regelmäßig in den parlamentarischen Raum ein. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam die personellen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, die Versorgung flächendeckend zu verbessern und den Zugang zu Hospizdiensten für alle Menschen im Land zu erleichtern. Mein Haus wird die erforderlichen Mittel für den runden Tisch bereitstellen und – das ist, glaube ich, längst überfällig – die Mittel zur Finanzierung des Hospiz- und PalliativVerbandes, die deutlich geringer als die der anderen Länder sind, noch etwas aufstocken. Das ist nicht nur mein Wunsch, sondern dem werde ich auch Taten folgen lassen, sodass diese wertvolle Arbeit auch hier aufgewertet wird. Für eine sorgende Gemeinschaft für das Lebensende braucht es jedoch weit mehr, und zwar unser aller Engagement. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag sehr. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD sowie der Abgeordneten Ellen Fährmann [CDU])

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Die antragstellenden Fraktionen erhalten jetzt noch einmal das Wort. Frau Graßmel, Sie haben noch 2:13 Minuten Redezeit. Bitte.

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Nadine Graßmel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir ein Bedürfnis, noch ein paar Worte zu sagen, nachdem ich vom Sterben fern vom Alltag und in aller Stille gehört habe. Ja, das ist eine Seite von Hospiz- und Palliativversorgung, aber nur eine sehr oberflächlich betrachtete, denn Hospiz- und Dezember 2025 95 Palliativversorgung ist ganz viel Leben und ganz viel Alltag. Sie ist still, aber auch ganz laut – weil voller Lachen, Singen und Gespräche. Deshalb muss das in diesem Saal einmal ganz klar so gesagt werden. (Beifall SPD, BSW und CDU) Ein Wunsch der Expertinnen und Experten war ein runder Tisch, und diesem Wunsch kommen wir nach, um all den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden. Und ja, es ist ein Anfang. Ich freue mich darauf, hier im Plenum sehr viele Themen im Hinblick auf das Lebensende zu behandeln, vor allem, wenn wir uns vielleicht dem Thema zuwenden: Wie modern ist unser Bestattungsgesetz? – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Herr Kutsche verzichtet. Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung über die beiden vorliegenden Anträge. Ich stelle zunächst den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 8/2141, „Schaffung eines Runden Tisches ‚Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg‘ zur gemeinsamen Stärkung der Angebote, Anerkennung und Wertschätzung“ zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei mehreren Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich stelle nun den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2205, „Erkenntnisse zur Hospiz- und Palliativversorgung des Gesundheitsausschusses nutzen und Forderungen umsetzen“ zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf. TOP 16: Versicherte schützen – Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (PV) verhindern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2145 Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag der Abgeordneten Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Januar 2026: Sie stehen morgens auf, machen sich fertig, packen Ihre Brotbox, fahren zur Arbeit, rackern sich ab, und was passiert? – Die ersten Stunden arbeiten Sie nur für Ihre Krankenkasse. Und warum? Weil die Beiträge schon wieder steigen werden. Nächstes Jahr fließt noch mehr Geld aus Ihrer Tasche in dieselben mickrigen Leistungen. Und warum? Weil die Regierungen uns für ihre verfehlte Politik bluten lassen. Das ist eine Unverfrorenheit. (Steeven Bretz [CDU]: Meine Güte!) Jeder Euro schmerzt. Die Menschen können sich immer weniger leisten, obwohl sie arbeiten, obwohl viele bereits einen Nebenjob haben – und wer ist mitschuldig? Unsere BSW-Gesundheitsministerin. (Zuruf des Abgeordneten André von Ossowski [BSW] – Steeven Bretz [CDU]: Jetzt wissen wir’s endlich! – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sie hat im Bundesrat ein Entlastungsgesetz ausgebremst: statt Hilfe Blockadepolitik zulasten der Versicherten. Dabei könnten Versicherte schnell entlastet werden, denn sie zahlen jede Menge Geld für Leistungen, für die sie gar nicht zahlen müssten. Deswegen fordern wir von der AfD: Die versicherungsfremden Leistungen müssen raus! (Beifall AfD) Sind Sie bei der AOK Nordost versichert? (Steeven Bretz [CDU]: Nein!) Dann haben Sie eine halbe Milliarde Euro dafür mitgezahlt, dass die AOK Nordost in den letzten zehn Jahren die Kosten für die Bürgergeldempfänger mitfinanziert hat, (Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) obwohl das gar nicht ihre Aufgabe ist – eine halbe Milliarde Euro, die in den Geldbeuteln der Versicherten fehlt, eine halbe Milliarde Euro, die für ihre gesundheitliche Versorgung fehlt, und eine halbe Milliarde Euro, die die Entwicklung, immer höhere Kassenbeiträge für immer weniger Leistung, befeuert, in der wir wie in einem Hamsterrad feststecken. Die großen Krankenkassen hier im Land, die AOK Nordost und die IKK, ziehen deswegen jetzt vor Gericht. Sie klagen gegen den Bund, weil der auf dem Rücken der Beitragszahler Milliarden spart – und zwar ganz genau 10 Milliarden Euro jährlich bundesweit. Wir von der AfD begrüßen das. Endlich wehren sich die Kassen, denn der Bund saniert seinen Haushalt, und die gesetzlich Krankenversicherten müssen bluten, (Steeven Bretz [CDU]: Also bei Ihnen blutet immer etwas! – Lachen bei der SPD) und zwar wegen der Kosten für die Bürgergeldempfänger. Der Bund übernimmt nur ein Drittel der Gesundheitskosten, den Rest bezahlen die gesetzlich Krankenversicherten – das ist eine üble Abzocke. Die Versicherten zahlen zudem für die irre Migrationspolitik der Altparteien mit. (Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Denn Ausländer machen aktuell knapp die Hälfte der Bürgergeldempfänger aus und Personen mit Migrationshintergrund sogar zwei Drittel. Das ist die bittere Wahrheit einer Politik, die grenzenlose Einwanderung in unsere Sozialsysteme zulässt. (Beifall AfD) Die AfD sagt ganz klar: Das muss enden! Die Einwanderung von Menschen in unsere Sozialsysteme muss gestoppt werden. Doch es geht auch noch um viele andere versicherungsfremde Leistungen. Es gibt Studien dazu, die besagen, dass das 60 bis 70 Milliarden Euro jährlich sind. Darunter sind familienpolitische Leistungen, aber auch Leistungen für Krankenhausinfrastruktur, Datennetze. Klar, all das sind wichtige Aufgaben und Ausgaben, aber sie sind von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und müssten aus Steuern finanziert werden – nicht aus Pflichtversicherungsbeiträgen. Allein wenn der Bund die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger voll bezahlen würde, könnten die Beiträge stabil gehalten und vielleicht sogar gesenkt werden. Aber was macht die Bundesgesundheitsministerin? Sie empfiehlt stattdessen schon einen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Na ja, bei den meisten Kassen ist er schon so hoch. Das heißt, die Erhöhung ist nächstes Jahr wohl nicht mehr abzuwenden. Dann noch das Sorgenkind Rettungsdienste: Ihre Kosten sind im Land Brandenburg in den letzten zehn Jahren auf mehr als das Doppelte explodiert. Dafür gibt es Gründe: Die Kosten für Personal und medizinische Leistungen sind gestiegen. Auch hat man in einem Flächenland wie Brandenburg eine Menge Vorhaltekosten, damit die 15-minütige Hilfsfrist eingehalten wird. Aber auch hier bleibt das Land untätig. Früher sagte der Gesetzgeber, die Länder würden die notwendigen Investitionen in den Rettungsdienst tätigen und die Betriebskosten liefen über die Krankenversicherungen. Wie ist es heute in Brandenburg? Na ja, die Landesregierung schiebt per Gesetz alles den Kassen zu – ohne Widerspruch. Vor ein paar Jahren hat das sogar der Bundesrechnungshof gerügt: Das Land entziehe sich seiner Verantwortung. Deswegen fordere ich die Regierung auf: Hören Sie endlich damit auf, immer nach Berlin zu zeigen. Investieren Sie endlich dort, wo Sie investieren sollten. Sie könnten die Mittel des Schuldenpakets der Bundesregierung sinnvoll investieren, nicht aber in Photovoltaikanlagen auf Knastdächern, MVZs ohne Kassensitze oder noch mehr Bürokraten, als ob wir davon zu wenig hätten. (Beifall AfD) Das senkt die Kassenbeiträge und hilft den Versicherten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren nun mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort; zu uns spricht Frau Abgeordnete Schönbrunn. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Sina Schönbrunn SPD

Ja … (Heiterkeit SPD und CDU sowie Beifall SPD) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion trägt einen Titel, dem vermutlich jede und jeder hier spontan zustimmen würde: Versicherte schützen, Beitragserhöhungen verhindern. – Wer will das nicht? Das Problem dieses Antrags ist nicht sein Anspruch, sondern die politische Unehrlichkeit, denn es wird suggeriert, das Land Brandenburg könne mit ein paar Forderungen an den Bund steigende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung einfach stoppen. Das ist falsch. Die Wahrheit: Beitragssätze, Bundeszuschüsse und versicherungsfremde Leistungen – all das ist bundesrechtlich geregelt. Ja, Brandenburg kann darauf Einfluss nehmen, aber wir können hier im Landtag keine Beitragserhöhungen verbieten. Wer das behauptet, weckt Erwartungen, die er selbst nicht erfüllen kann. (Beifall SPD) Das ist kein Schutz von Versicherten, das ist Augenwischerei – einmal mehr. Der zweite Punkt ist gravierender: Die AfD erklärt steigende Beiträge fast ausschließlich mit den Leistungen für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger. Das ist natürlich kein Zufall; das ist politisches Kalkül, das ist schäbig. (Beifall SPD) Ja, es stimmt, der Bund muss die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern besser finanzieren. Das fordert die SPD seit Jahren in Bundestag und Bundesrat und in den Verhandlungen. Aber wer ernsthaft glaubt, allein damit ließen sich die Finanzprobleme der GKV lösen, verschweigt bewusst die Realität – den demografischen Wandel, den medizinischen Fortschritt, die steigenden Personalkosten, den Fachkräftemangel und die zunehmende Morbidität, also die Krankheitshäufigkeit einer älter werdenden Gesellschaft. All das kommt in dem Antrag kaum vor; stattdessen wird eine soziale Gruppe zum Hauptproblem erklärt. Das ist nicht sachlich, sondern spaltend, und auch hier: einmal mehr. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Drittens: Viele Forderungen dieses Antrags sind schlicht unseriös. Es wird gefordert, dass sämtliche Kosten der GKV steuerfrei gestellt werden. Das klingt gut, ist aber nicht durchdacht: welche Steuern, in welcher Höhe und mit welchen Mindereinnahmen für Bund und Länder? Vor allem: Wer soll das am Ende bezahlen? Darauf gibt der Antrag keine Antwort. Das ist keine verantwortliche Haushaltspolitik; das ist ein Wunschzettel ohne Gegenfinanzierung. Ein weiterer Punkt: die Forderung milliardenschwerer Rückzahlungen an die Pflegekassen für Coronamaßnahmen. Diese Mittel wurden in einer historischen Ausnahmesituation eingesetzt – für Dezember 2025 97 Tests, Pflegeboni und Schutzmaßnahmen –; politisch beschlossen, rechtlich gedeckt und gesellschaftlich notwendig. Wenn man heute so tut, als könnte man das einfach zurückdrehen, hilft man weder den Pflegekassen noch den Pflegekräften. Mit dem Antrag wird kein aktuelles Strukturproblem gelöst, sondern von der tatsächlichen Notwendigkeit abgelenkt: eine dauerhaft stabile, solidarische Finanzierung der Pflege. Besonders widersprüchlich wird es beim Thema Kliniken. Die AfD sagt: Klinikfinanzierung und Beitragsstabilität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. – Das ist richtig, aber genau darauf wird mit diesem Antrag hingearbeitet, denn es werden Einsparungen und Beitragsbegrenzungen gefordert – ohne Nennung einer tragfähigen Alternative für die Finanzierung unserer Krankenhäuser. Wer so argumentiert, gefährdet am Ende die Versorgung vor Ort, gerade im ländlichen Raum Brandenburgs. Das ist verantwortungslos. (Beifall SPD) Zum Rettungsdienst: Ja, die Kosten sind gestiegen – und ja, wir müssen analysieren, warum das so ist. Mit dem Antrag wird dieses komplexe Thema aber auf angebliche Übernutzung reduziert. Es wird ausgeblendet, dass Menschen den Rettungsdienst oft deshalb rufen, weil es keine ärztlichen Alternativen gibt, besonders auf dem Land. Wer die Zahl der Einsätze senken will, muss ambulante Strukturen stärken, Notfallzentren ausbauen und die ärztliche Erreichbarkeit verbessern. Alles andere ist gesundheits- und versorgungspolitisch fahrlässig. Und schließlich: Dieser Antrag enthält kaum eigene Lösungen für Brandenburg, sondern Appelle nach Berlin, Prüfaufträge, Berichtspflichten und Arbeitsaufträge. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: „Kaum“ ist das nicht!) Da ist kein Gestaltungsanspruch; das ist Verantwortungsverschiebung. Dieser Antrag ist daher ein Schiffbruch und, um beim Bild zu bleiben, dem Untergang geweiht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW] – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Oi!)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Frau Dr. Oeynhausen hat eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die SPD will die Kassenbeiträge ganz offensichtlich so beibehalten, anstatt sie zu senken. Hören Sie sich das genau an: Die SPD reagiert auf unseren guten Antrag, indem sie sagt: Na ja, da ist ja der Bund zuständig. – Sagen Sie, habe ich das verschlafen, dass die SPD an der Bundesregierung beteiligt ist? (Beifall AfD) Habe ich das verschlafen, dass Sie zuvor das Gesundheitsministerium mit Herrn Lauterbach besetzt hatten und nichts passiert ist? Sie können immer nur das Geld anderer Leute ausgeben. Das können Sozialisten! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das können Sozialisten!) Die machen nur noch Politik auf Pump. (Beifall AfD) Das können Sie, aber verantwortungsbewusst mit Steuergeld umgehen und Politik für die Bürger machen, das können Sie nicht! Das kann nur meine Partei, die AfD! (Beifall AfD – Oh! und Gelächter bei der SPD) Offensichtlich sprechen Sie sich gar nicht mehr mit Ihrem Koalitionspartner, dem BSW, ab, denn Gesundheitsministerin Müller erzählte im Ausschuss, sie wolle sich dafür einsetzen, dass die versicherungsfremden Leistungen herausgenommen werden. Ja, sie wolle sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Offensichtlich gibt es bei Ihnen gar keine Kommunikation und keine Diskussion mehr! Wenn Sie da schon keine einheitliche Linie mehr finden, sollten Sie sich über den Fortbestand Ihrer Chaoskoalition Gedanken machen. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Eine regelrechte Chaostruppe!) Meine Damen und Herren, zur Senkung der Kassenbeiträge ist genug Geld da. Sowieso ist in diesem Land genug Geld da: für illegale Migration, die Energiewende und natürlich immer mehr Bürokratie und Bürokraten. Nur für die Bürger ist es nicht da, aber dafür gibt es die AfD, damit wir das endlich ändern. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete Schönbrunn hätte die Möglichkeit, zu antworten. – Davon macht sie keinen Gebrauch. Wir fahren nach der Rednerliste fort; für die CDU-Fraktion wird Frau Fährmann zu uns sprechen.

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Ellen Fährmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Antrag geht es um ein Bundesthema: die Erhöhung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. – Ich weiß, Frau Dr. Oeynhausen, Sie werden gleich wieder sagen, es ist ja unsere Bundesgesundheitsministerin, die hier in der Verantwortung steht. Das stimmt. (Lars Hünich [AfD]: Dann können Sie sich die Rede ja sparen!) Die AfD erweckt hier aber den Eindruck, dass das Land Brandenburg diese Beitragssteigerungen auf Bundesebene verhindern, Milliardenbeiträge umschichten und Bundesgesetze korrigieren könnte. Das ist schlicht irreführend. Ja, steigende Beiträge in den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sind eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, aber auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Auch wir würden die Versicherten gern davor schützen, aber – und das ist entscheidend – der vorliegende Antrag bietet keine seriösen, keine realistischen und keine landespolitisch verantwortbaren Lösungen. Auch die zahlreichen Forderungen nach zusätzlichen Landesmitteln bleiben ohne Gegenfinanzierung. Verantwortliche Sozialpolitik heißt nicht, immer neue Ausgaben zu versprechen, sondern Prioritäten zu setzen und die Realität nicht aus den Augen zu verlieren. Die Landesregierung versucht, die Entscheidungen des Bundes mit Bundesratsinitiativen maßgeblich zu beeinflussen. Gerade die Reform der Pflegeversicherung steht auf Bundesebene und auch im Bundesministerium im Fokus. Sie ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserem Land eine der größten Herausforderungen. 30 Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung bedarf es einer grundlegenden Evaluation. Das geht aber nicht im Schnellverfahren. Es fängt bereits mit dem Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, der Stärkung der ambulanten Pflege, der Sicherung der stationären Versorgung sowie der Unterstützung pflegender Angehöriger an. Am Ende soll es keine Flickschusterei werden, sondern ein klares Ergebnis für die Sicherung der Versorgung der Pflegebedürftigen – egal, in welchem Versorgungssektor – und für die Stabilisierung und die Finanzierbarkeit des gesamten Systems. Die ersten Ergebnisse aus dem Beschlusspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die seit voriger Woche vorliegen, können für die Stabilisierung und Finanzierung der Pflegeversicherung aber noch nicht als ausreichend und zielführend angesehen werden. Da wird noch viel Arbeit auf alle Beteiligten zukommen. Anträge, die falsche Erwartungen wecken, helfen den Menschen hingegen gar nicht, sondern verunsichern sie noch mehr. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Aus diesen Gründen lehnt die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Nadine Graßmel [SPD])

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die BSW-Fraktion wird Herr Kutsche zu uns sprechen. (Vereinzelt Beifall BSW sowie der Abgeordneten Nadine Graßmel [SPD])

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Andreas Kutsche BSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Oeynhausen, nicht die Koalitionsfraktionen verbreiten hier Chaos im Plenarsaal, sondern Sie sind es, die hier Chaos verbreitet. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD – Andreas Galau [AfD]: Was?! Nein! – Lars Hünich [AfD]: Sie hat nur die Wahrheit ausgesprochen! – Roman Kuffert [AfD]: Das war eine sogenannte Retour-Kutsche! – Vereinzelt Heiterkeit AfD) Nicht die Krankenkassenbeiträge insgesamt werden erhöht, sondern es besteht nach der gestrigen Anhörung im Vermittlungsausschuss die Gefahr, dass der Zusatzbeitrag für die Versicherten steigt – was auch ich nicht gut finde. Es wurden steigende Personalkosten angesprochen. Ich finde es gut, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen einen Tariflohn bekommen – aber das bedeutet natürlich auch, dass insgesamt die Kosten steigen. Zur angesprochenen Zweckentfremdung während der Coronazeit: Natürlich ist das Geld in die Pflegekasse zurückzuführen; es geht gar nicht anders. Ich komme jetzt zum Antrag: Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind ein ernstes soziales Problem. Sie treffen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien – und zwar in einer Situation, in der die gesundheitliche Versorgung vielerorts bereits spürbar unter Druck steht. Steigende Beiträge bei gleichzeitig sinkender Versorgungsqualität lassen sich politisch nicht dauerhaft rechtfertigen. Sie sind Ausdruck struktureller Fehlentscheidungen in Bezug auf die Finanzierung und Organisation unseres Gesundheitssystems. Die Bundesregierung reagiert darauf mit kurzfristigen Sparmaßnahmen. Die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bedeutet für Krankenhäuser nämlich konkret, dass reale Kostensteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden. Das ist keine nachhaltige Konsolidierung, sondern eine Belastungsverschiebung hin zur Versorgungsebene – wenngleich gestern eine Einigung im Vermittlungsausschuss erfolgte, wonach die Aussetzung nur für ein Jahr gelten soll. Für unser Krankenhaus in der Stadt Brandenburg an der Havel bedeutet das für nächstes Jahr dennoch 2,5 Millionen Euro weniger – und das schmerzt empfindlich. Die Konsequenzen sind absehbar: wirtschaftlicher Druck auf Kliniken, Angebotsreduktionen und drohende Standortschließungen, und das insbesondere im ländlichen Raum. Damit wird die medizinische Daseinsvorsorge geschwächt. Zugleich erleben wir eine politische Debatte, in der steigende Beiträge kritisiert werden, ohne die Ursachen ernsthaft zu adressieren. Das ist der Punkt: Es wird immer nur in Schubladen gedacht und nicht im Gesamtkontext. Das gilt auch für den vorliegenden Antrag der AfD, denn darin werden Symptome benannt, aber strukturelle Antworten vermieden. Außerdem unterstützt die AfD zugleich die massive Ausweitung der Verteidigungsausgaben. Diese Prioritätensetzung verschärft die Verteilungskonflikte, statt sie zu lösen. (Vereinzelt Beifall BSW) Das BSW setzt hier andere Schwerpunkte. Dezember 2025 99 Erstens – und an der Stelle liegen wir gar nicht weit auseinander –: Versicherungsfremde Leistungen gehören vollständig in den Bundeshaushalt. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert derzeit gesamtgesellschaftliche Aufgaben in erheblichem Umfang. Diese Mittel fehlen bei der eigentlichen Versorgung. Eine vollständige Steuerfinanzierung ist sachlich geboten und würde die Beitragssätze spürbar verringern. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Zweitens: Das bestehende Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist – wie ich es vorhin schon sagte – ineffizient und sozial problematisch. Doppelte Verwaltungsstrukturen erhöhen die Kosten und führen zu einer ungleichen Versorgung. Das BSW spricht sich daher für eine solidarische Bürgerversicherung aus, in die alle Einkommensarten einbezogen werden. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Drittens: Die Lastenverteilung im System ist unausgewogen. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel sowie eine stärkere Beteiligung der Pharmaindustrie an den Systemkosten sind sachlich gerechtfertigt und wären finanzpolitisch wirksam. (Vereinzelt Beifall BSW) Viertens: Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ihre Finanzierung muss kostendeckend, verlässlich und planbar sein. Sparmaßnahmen, die strukturell zur Unterversorgung führen, lehnen wir als BSW ab. Diese Punkte zeigen: Beitragserhöhungen sind kein Automatismus. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen und können durch andere Entscheidungen vermieden oder begrenzt werden. Der Antrag der AfD bietet dafür keine Grundlage. Er enthält keine tragfähigen Reformvorschläge und keine verantwortbare Gegenfinanzierung. Aus diesen Gründen wird das BSW ihm nicht zustimmen. Außerdem – es wurde heute schon gesagt – gehört das Thema in den Bund. (Vereinzelt Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Laut Rednerliste ist jetzt die Landesregierung an der Reihe. Für sie wird Frau Ministerin Müller sprechen. (Vereinzelt Beifall BSW)

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es wurde in der Tat sehr viel Richtiges, Gutes und auch Sachgerechtes gesagt, außer von der AfD. (Wolfgang Roick [SPD]: Das ist immer so!) Insofern bleibt mir an der Stelle, das Ergebnis des Vermittlungsausschusses klarzustellen, denn anders, als hier ausgeführt wurde, wurde die Krankenhausfinanzierung als Deckungsquelle herangezogen. Das haben wir auch begründet. Ich habe auch andere mögliche Deckungsquellen gesehen und diese auch vorgeschlagen. Allerdings kann sich der Vermittlungsausschuss nur auf den Tatbestand der Sache beziehen, und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte den Vorschlag selbst eingebracht. Wenn man das Ergebnis des Vermittlungsausschusses genau betrachtet, erkennt man, dass der Abschluss – der Kompromiss –, der gestern erzielt worden ist, tatsächlich zu einer realen Verbesserung führen kann. Ich will kurz erklären, worin der Kompromiss besteht: Ja, es ist richtig, dass 2026 Einsparungen nötig sein werden, weil aufgrund der Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel eben nicht die 5,17 % herangezogen werden, sondern der geringere Prozentsatz zum Tragen kommt. Die Meistbegünstigungsklausel ist allerdings nur ein theoretischer Wert. Die Krankenhausgesellschaften von Berlin und Brandenburg haben mir mitgeteilt, dass die letzten Verhandlungswerte bei 3,6 bis 3,7 % – also weit unter der Meistbegünstigungsklausel – lagen. Man hat diesen Wert also nicht erreicht. Was hat man jetzt aber mit dem Kompromissvorschlag erreicht? Ab 2027 wird ein Prozentsatz von 2,98 % plus 1,14 % – das ist der Ausgleich zur Basiswirksamkeit – und 0,4 % – das kommt als Tarifrate hinzu – gelten, sodass wir basiswirksam von 4,52 % sprechen können. Das ist real besser als ein Verhandlungsergebnis von 3,6 %, wenn man berücksichtigt, dass die Meistbegünstigungsklausel ein theoretisches Konstrukt ist, dessen Ziel nie erreicht wird. Insofern möchte ich diesen Kompromiss gerne so darstellen, wie er ist: Er kann tatsächlich zu einer besseren Finanzierung der Krankenhäuser führen. Zur Zuständigkeit des Bundes wurde, glaube ich, alles gesagt. – Frau Oeynhausen, ich denke, Ihre Rede wäre besser für den Bundestag als für den Landtag geeignet gewesen; darauf haben auch viele Kollegen hingewiesen. Ein bisschen enttäuscht bin ich aber insofern – denn Sie sind ja immer gut vorbereitet –, als Sie die Initiative Brandenburgs und das darauf gerichtete Handeln der Ministerin verkennen, die Zusatzbeiträge in der Pflegeversicherung nicht steigen zu lassen. Als Gesundheitsministerin von Brandenburg war ich die Einzige, die den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege nicht zugestimmt hat, weil sie nicht dem entsprechen, was ich angesichts der Beitragssteigerung zum Jahresanfang und der weiteren Belastung der stationär Pflegebedürftigen erwartet hätte. Ich bin ein bisschen enttäuscht, dass Sie das nicht wahrnehmen, aber Sie nehmen – mit einer auf bestimmte Art eingefärbten Brille – eben immer nur das wahr, was Sie wahrnehmen wollen. Daran werden all die Diskussionen hier nichts mehr ändern können. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Wie eingefärbt?) Dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Jetzt erhält die einreichende Fraktion noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben noch dreieinhalb Minuten. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Der Bund spielt die Krankenversicherten gegen die Krankenhäuser aus. Es ging um 2 Milliarden Euro, die an den Krankenhäusern zugunsten der Krankenversicherung gespart werden sollten, und was hat die Landesregierung gemacht? Sie hat eifrig mitgemacht. Erst hat sie den Vermittlungsausschuss angerufen, und jetzt haben wir gehört, dass es einen Kompromiss gab und die Kassenbeiträge steigen werden. Ja, da frage ich mich: Sind Ihnen die Versicherten egal? Ist Ihnen der Wirtschaftsstandort Brandenburg egal? Denn die Beiträge steigern die Personalkosten und machen unser Land damit unattraktiv für Investoren, für Unternehmen. Aber immerhin: Die Ministerin will sich dafür einsetzen, dass die versicherungsfremden Leistungen durch Steuern finanziert werden. – Frau Ministerin, Sie sprachen gerade zu Recht die Pflegekasse an: Dann machen Sie sich auf Bundesebene bitte auch stark dafür, dass die 6 Milliarden Euro für Coronatests und Pflegeboni wieder zurückgezahlt werden, denn das waren definitiv versicherungsfremde Leistungen der Pflegeversicherung. Und wenn Sie schon die versicherungsfremden Leistungen angehen, gebe ich Ihnen auch noch an die Hand: Machen Sie sich im Bund bitte auch für Steuererleichterungen stark. (Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Ein Beispiel: Bei Kranken kassiert der Staat fett mit. 19 % Mehrwertsteuer auf Medikamente – wo gibt es denn sowas? Bei uns hier in Deutschland! Schauen Sie mal nach Schweden, dort werden genau 0 % Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Medikamente fällig – und da müssen wir hin! (Beifall AfD) Und warum werden die Personalkosten im Gesundheitswesen voll besteuert? Das zahlt sowieso die Krankenversicherung. Hier könnten wir zumindest einen Teil der Kosten steuerfrei stellen, um zu sparen. Und dann noch ein Tabuthema, das nie aufgegriffen wird: Die Überversorgung bei uns. Ja, es gibt zu viele Operationen und zu viel Diagnostik, was den Patienten oft mehr schadet als nützt. (Lars Hünich [AfD]: Genau!) Und für die Pharmalobby ist es auch ganz tofte in Deutschland, nur in den USA ist es schöner. Da müssen wir auch noch einmal ran. Würden wir hier kürzen, dann würden wir sparen und für die Patienten gleichzeitig Kapazitäten im Gesundheitswesen schaffen. Darum fordere ich die Landesregierung auf: Hören Sie auf, nach Berlin zu zeigen. Prüfen Sie, inwieweit auch das Land Investitionen tätigen kann, zum Beispiel in die Rettungsinfrastruktur, um die explodierenden Kosten für den Rettungsdienst zu begrenzen bzw. um sie wieder zu senken und so die Versicherten bei den Kassenbeiträgen zu entlasten. Pumpen Sie das vorhandene Geld doch mal in Rettungsfahrzeuge und Wachen – das hilft den Versicherten direkt! (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Die AfD kämpft dafür, denn wir kämpfen für die Bürger, und wir kämpfen für Brandenburg. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Versicherte schützen – Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (PV) verhindern“, auf Drucksache 8/2145. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 16. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir morgen noch einmal das Vergnügen zusammen haben. Ich unterbreche die Sitzung gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung – die Sitzung wird morgen um 10 Uhr fortgesetzt – und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Bis morgen früh! (Unterbrechung der Sitzung am 18.12.2025: 18.56 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung am 19.12.2025: 10.00 Uhr)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. – Wie immer beginnen wir pünktlich mit der Fortsetzung unserer Plenarsitzung. Ich begrüße alle Abgeordneten, ich begrüße die Vertreter der Landesregierung, der Landtagsverwaltung, der Presse, die uns begleitet, und ganz herzlich alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die unsere Sitzung am Bildschirm verfolgen. Heute gibt es wieder einen Geburtstag zu feiern. Herzlichen Glückwunsch, Herr Abgeordneter Hünich! (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW und CDU) Ich wünsche Ihnen viel Glück, alles Gute, viel Gesundheit. Es liegt jetzt an uns, ob Sie den ganzen Geburtstag oder nur einen Teil davon mit uns verbringen. Für den heutigen Sitzungstag wurde die zeitweilige oder ganztägige Abwesenheit von Herrn Ministerpräsident Dr. Woidke und Herrn Minister Wilke sowie der Damen und Herren Abgeordneten Dezember 2025 101 Brüning, Hornauf, John, Kubitzki, Matzies, Muxel, Dr. Redmann, Simon und Zimmermann angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf. TOP 17: rbb-Staatsvertrag kündigen – Rundfunk Brandenburg gründen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2144 (Unruhe) – Wir warten noch ein bisschen, bis alle Unterlagen gut sortiert sind und die Aufmerksamkeit im Saal hergestellt ist. (Glocke der Präsidentin) – Es wirkt. Herr Abgeordneter Hohloch, Sie haben das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem sogenannten Reformstaatsvertrag, der im letzten Monat hier im Landtag beschlossen und damit von allen Staatskanzleien ratifiziert wurde, hat man versucht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Der Name war aber leider nicht Programm. Das haben wir der Debatte hier auch entnehmen können. Denn der Reformstaatsvertrag, der hier unterzeichnet wurde, bietet keine Antwort auf die ideologisch verzerrte Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, er bietet keine Antwort auf die Kontrolldefizite, die wir in den Rundfunkanstalten heute immer noch haben, er bietet keine Reduktion des Programmauftrags, keine angemessenen Gehaltsobergrenzen und auch keine substanziellen Einsparungen durch die Programmreduktion. Und der RBB? Er macht weiter wie gehabt. Er führt eine merkwürdige Zwitterexistenz. Er soll zusammenführen, was nicht zusammenzuführen ist, und zwar Berlin und Brandenburg. Im Jahre 2003 gegründet, um, wie man auf Neudeutsch sagt, Synergien zu entfalten, schlanker zu sein, kostengünstiger zu werden, ist er heute, im Jahr 2025, eine defizitäre Anstalt. Spätestens seit 2022 – wir in Brandenburg haben das hautnah miterleben müssen – ist er skandalgeplagt durch Misswirtschaft, durch Korruption, durch Selbstherrlichkeit und durch fehlende Kontrolle. Und wie wir jetzt mitbekommen mussten, steht er auch auf Kriegsfuß mit den Parlamenten in Berlin und Brandenburg. Der neue RBB-Staatsvertrag sollte diese Skandale und Missstände ausräumen. Aber auch dieser Staatsvertrag hat nicht das gehalten, was er versprach. Er war kein großer Wurf, sondern, wenn überhaupt, eine Minimalreform, die das Nötigste aufgegriffen hat, um sich danach den Persilschein zu holen und zu sagen: Wir als SPD tun etwas, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. – Das ist gründlich gescheitert, meine Damen und Herren. Die AfD-Fraktion hatte damals einen eigenen Staatsvertrag vorgelegt, der eine wirkliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und speziell des RBB ermöglicht hätte. Im November 2024 legte der RBB aber selbst gegen diese Minimalreform Verfassungsbeschwerde ein und verlor im Juli dieses Jahres haushoch. In allen Punkten hat der RBB diese Verfassungsbeschwerde verloren. Und worum ging es? Es ging um minimal mehr regionale Berichterstattung, was wir als Landtag fordern, es ging um eine Stunde Brandenburg von 24 Stunden Programm, und es ging um ein Direktorium, das auf zwei Direktoren begrenzt sein sollte, um endlich Megagehälter einzusparen. An dieser Stelle tue ich etwas, was ich noch nie getan habe. Ich bedanke mich beim Ministerpräsidenten Dietmar Woidke für die klaren Worte auch in der MAZ. Er hat gesagt, er erwarte vom RBB jetzt die klare Umsetzung des Programmauftrags, und er hat, so wie die AfD-Fraktion dies seit Jahren tut, festgestellt, dass der RBB eben nicht aus sich heraus reformierbar ist. Der RBB kann aus sich heraus nicht reformiert werden, auch wenn Frau Demmer sagt: „Es ist nicht Aufgabe der Politik, uns zu reformieren, auch nicht die der Gerichte. Es ist unsere Aufgabe.“ Meine Damen und Herren, das lässt tief blicken in das Selbstverständnis dieser Rundfunkanstalt. (Beifall AfD) Dieses Selbstverständnis ist heute noch dasselbe wie vor 2022. Und die Skandale werden immer schlimmer. Die heutige Intendantin ist eine ehemalige Regierungssprecherin. Die Aufarbeitung der Skandale ist faktisch zum Erliegen gekommen. Man erschöpft sich allein darin, Millionen für Anwälte auszugeben und die Verfahren trotzdem zu verlieren. Der Vorsitzende der sogenannten Findungskommission ist SPD-Mitglied. Ich habe mich über andere Rundfunkanstalten schlaugemacht. Eine solche Findungskommission ist fast einzigartig im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem. Ich möchte Ihnen kurz erklären, warum ich der Meinung bin, dass das die intransparenteste Art und Weise ist, wie eine Rundfunkanstalt arbeiten kann. Wenn Sie einen neuen Intendanten wählen, wenn Sie ein Verwaltungsratsmitglied wählen, bewerben sich nun diese Leute bei der Findungskommission. Das geschieht nicht öffentlich. Die normalen Mitglieder des Rundfunkrats haben keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren und bekommen schlussendlich einige Personen vorgesetzt, die vorgefiltert wurden. Allein um mir die Unterlagen anschauen zu dürfen, musste ich im Rundfunkrat viele Kraftanstrengungen auf mich nehmen. Im Rundfunkrat des WDR, der größten Rundfunkanstalt, bekommen die Rundfunkratsmitglieder alle Bewerbungen zu sehen. Das ist das Mindestmaß an Transparenz, das auch diese Rundfunkanstalt nach den Skandalen, die sie sich geleistet hat, an den Tag legen sollte. (Beifall AfD) Bei allem Kritischen wird natürlich auch inflationsartig in die Nichtöffentlichkeit gegangen. Peter Parycek, ein Mitarbeiter des RBB, verdient für eine Drei-Tage-Woche 167 000 Euro im Jahr. In der Gelbhaar-Affäre musste der RBB einräumen, dass er sehr viele programmliche Fehler gemacht hat, aber dem Chefredakteur wurde trotzdem nicht gekündigt. Er wurde jetzt als Hauptabteilungsleiter eingesetzt. Das Schreiben der Rechtsaufsicht, das der Intendantin viele Rechtsverstöße im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bescheinigt, tut die Intendantin ab und beschäftigt sich erst gar nicht weiter damit. Ostdeutsche in der Führungsetage sind weiterhin Fehlanzeige im RBB. Weder im Direktorium noch in der Intendanz gibt es einen Mann mit Ost-Biografie, geschweige denn mit Brandenburg-Biografie. Meine Damen und Herren, Brandenburg braucht keinen Skandalsender oder einen RBB mit Regionalfenster im Programm. Brandenburg braucht einen Rundfunk, der erstens bei Brandenburg anfängt und dessen Credo zweitens lautet: Brandenburg zuerst. Von 1992 bis 2003 hat das mit dem ORB auch funktioniert. Es gab einen eigenen Brandenburger und einen eigenen Berliner Rundfunk. Es gab einige Kooperationen, mehr aber auch nicht. Das Programm war regionaler, das Programm war besser, und auch die Kultur im Radio war hörenswert. (Beifall AfD) Ein Brandenburger Rundfunk, den wir Ihnen, meine Damen und Herren, heute mit der Kündigung des Staatsvertrags des RBB vorschlagen, ist schlanker, hat kleinere Strukturen, hat Redakteure von vor Ort und vor allen Dingen das im Blick, worum es geht: Brandenburg. Außerdem bildet er das brandenburgische Programm besser ab. Und wenn Sie den Antrag der AfD annehmen, kann Brandenburg zum Vorbild für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkreform werden. Wir zeigen, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk möglich ist, und zwar mit der demokratischen Direktwahl des Rundfunkrats. Schluss mit der Entsendung von irgendwelchen angeblichen gesellschaftlichen Gruppierungen, die alle links-woke ticken und in den letzten Jahren die Kontrolle nicht ausgeübt haben! (Beifall AfD) Wir fordern ein Verbot von Parteiamt und Aufsichtsratsmandat zur selben Zeit. Niemand, der im Rundfunk- oder Verwaltungsrat sitzt, darf Mitglied einer Partei sein. (Beifall AfD) Die Sitzungen müssen grundsätzlich öffentlich abgehalten werden. Es muss eine gesetzliche Verpflichtung geben, sich klare und überprüfbare Regeln für eine ausgewogene Berichterstattung zu geben. Auch daran mangelt es im RBB. Außerdem keine Vorsortierung von Informationen und Meinungen! Der Rundfunk Brandenburg darf nicht Mitglied in Informationsnetzen wie der Public Media Alliance sein, die in der gesamten Welt Informationen vorfiltert und den Rundfunkanstalten zur Verfügung stellt, die dann hierauf zurückgreifen, anstatt selbst Recherche zu betreiben. Es geht uns auch um ein Verbot von sogenannten Faktenchecks. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Man sieht mit dem Zweiten eben nicht besser, und man sieht auch mit den Faktenchecks der Öffentlich-Rechtlichen nicht besser, weil dort Wahrheit gegen Meinung gestellt wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Möglichkeit, seine Meinung gegen eine andere zu stellen. Ein Gender-Verbot in der Sprache: Die Sprache des öffentlichrechtlichen Rundfunks sollte klar und verständlich sein und sich nicht von gesellschaftlichen oder politischen Tendenzen beeinflussen lassen. (Vereinzelt Beifall AfD) Auch fordern wir die Abschaffung von freien und festen freien Mitarbeitern. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass es in einer Rundfunkanstalt Mitarbeiter erster und zweiter Klasse gibt. Das fordern wir in Kombination mit einem Tarifvertrag in Anlehnung an den öffentlichen Dienst mit einer Höchstverdienstgrenze von B 9. Und zum Schluss nenne ich eine ausführliche tagesaktuelle Berichterstattung. Darauf kommt es uns doch an. Wenn Sie den RBB oder den zukünftigen Brandenburger Rundfunk einschalten, möchten Sie erfahren, was in Ihrem Land passiert. Sie möchten nicht indoktriniert werden, Sie möchten nicht wissen, was Berliner Westdeutsche Ihnen sagen, wie es in Brandenburg auszusehen hat, und Sie möchten vor allen Dingen von Ihren Rundfunkbeiträgen ein Programm geboten bekommen, das diesen Namen auch verdient. Das schaffen Sie mit der Aufkündigung des RBB-Staatsvertrags und mit der Annahme unseres Antrags. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Stohn hat das Wort für die Fraktion der SPD. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Erik Stohn SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe heimliche und unheimliche Fans des RBB! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer demokratischen Grundordnung. Seine Unabhängigkeit und seine journalistische Freiheit sind für uns nicht verhandelbar. Wer daran rüttelt, rüttelt an unserer Demokratie. (Beifall SPD) Die AfD legt heute einen Antrag mit dem Titel „rbb-Staatsvertrag kündigen – Rundfunk Brandenburg gründen“ vor und spricht viel von Reformen. Tatsächlich verfolgt sie aber ein anderes Ziel: Kontrolle – Kontrolle über Inhalte, über Sprache, über journalistische Methoden und am Ende über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Das ist Kern dieses Antrags. Da brauchen Sie uns gar keinen Sand in die Augen zu streuen. Die gemeinsame Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg ist vor über 20 Jahren bewusst gegründet worden, auch aus wirtschaftlicher Vernunft, um eine zukunftsfähige Rundfunkanstalt zu schaffen, um 6 Millionen Zuhörerinnen und Zuhörer, Zuschauerinnen und Zuschauer mit Informationen über das zu versorgen, was in der Welt, in Deutschland und gerade in unserer Region Dezember 2025 103 passiert. Die regionale Berichterstattung ist auch laut Verfassungsgericht Kernaufgabe der Dritten Programme. Deshalb ist diese Entscheidung bis heute richtig. (Beifall SPD) Es ist gut, dass der RBB in das föderale System der ARD eingebunden ist, denn er profitiert von Kooperation, hohen Standards und journalistischer Vielfalt. Würde man sich abspalten, wie dies die AfD fordert, würde man all das schwächen, würde Doppelstrukturen schaffen und höhere Kosten verursachen – ein solcher Kleinsender kostet eben auch Geld –, und damit würde man die wirtschaftliche Tragfähigkeit unseres Heimatsenders gefährden. Was gefährdet man damit noch? Ganz konkret ein ostdeutsches Kulturgut: Man nimmt unseren Kindern das Sandmännchen. Zwar streuen Sie jeden Tag den Menschen Sand in die Augen, aber Sie sind kein adäquater Ersatz für das Sandmännchen. Wir lassen uns von Ihnen das Sandmännchen nicht nehmen. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Herr Berndt, hören Sie zu! – Wir sagen ganz klar: Abschaffung nein, Reform ja. (Beifall SPD) Das Bundesverfassungsgericht hat doch gerade eben den von uns beschlossenen neuen RBB-Staatsvertrag vollumfänglich bestätigt. Damit ist klar: Die Länder handeln rechtmäßig, wenn sie den rechtlichen Rahmen setzen, die Kontrolle stärken und Transparenz einfordern. Reform ist Aufgabe der Politik, aber nicht die inhaltliche Steuerung des Journalismus. Genau diese Grenze überschreitet die AfD hier wieder mit voller Absicht und ganz bewusst, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Denn wer Faktenchecks verbieten will, wer journalistische Kooperation untersagt, wer Sprache vorschreibt und Programme politisch festlegt, dem geht es nicht um einen freien Rundfunk, der will einen genehmen Rundfunk, einen Rundfunk, der nicht mehr einordnet, kritisch hinterfragt und widerspricht, sondern einen, der nur noch das bestätigt, was die eigene Blase denkt. Meine Damen und Herren, besonders entlarvend ist schließlich der Umgang der AfD mit der Frage der Staatsferne. Einerseits beklagt sie die angebliche politische Nähe des Rundfunks, andererseits will sie aber die Gremienwahlen politisieren, will Inhalte regulieren, Methoden verbieten. Das ist kein Widerspruch aus Versehen, das ist Programm der AfD. Die AfD kritisiert nicht mangelnde Staatsferne, sie kritisiert mangelnde Gefolgschaft! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als SPD gehen einen anderen Weg. Wir bekennen uns zu Reformen, aber zu rechtsstaatlichen Reformen. Der RBB-Staatsvertrag stärkt Transparenz, Kontrolle, Compliance, und er ist bundesweit vorbildhaft. (Vereinzelt Beifall SPD) Wir waren die Ersten, die Intendantengehälter begrenzt haben. Ein Rundfunkchef soll doch nicht mehr verdienen als ein Ministerpräsident. Das ist doch klar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir begrüßen auch die Reduzierung der außertariflichen Verträge auf knapp die Hälfte. Dennoch stellt sich die Frage: Braucht es das überhaupt? Mit den Rundfunkbeiträgen muss verantwortungsvoll umgegangen werden. Das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Beitragszahlern schuldig. Das fordern wir auch ein. Der RBB-Staatsvertrag stärkt die regionale Berichterstattung gerade auch für Brandenburg. Diese Vorgaben müssen umgesetzt werden. Das fordern wir, das fordert insbesondere auch unser Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke ein. Aber wir respektieren eine klare Grenze: Inhalte macht die Redaktion und nicht die Politik. Deshalb ist Ihr Antrag kein Beitrag zur Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern er ist ein Versuch, ihn politisch umzubauen. Das lassen wir nicht zu. Wir stehen für einen starken, unabhängigen und pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir stehen zu unserem Heimatsender RBB. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag entschieden ab. – Danke schön. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet, bitte sehr. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Stohn wieder den Antrag nicht verstanden“, würde ich sagen. (Beifall und Lachen bei der AfD) Herr Stohn, wir wollen Kontrolle über Inhalte ausüben? Wir wollen Kontrolle über das Programm ausüben? Nichts davon steht im Antrag. Ich sage Ihnen aber einmal, wer aktuell die Kontrolle ausübt: die SPD. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Sie üben die Kontrolle im Rundfunkrat aus. Ihre SPD-Kollegen im Rundfunkrat haben eine ehemalige Regierungssprecherin erst ins Amt gewählt. Der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrates ist SPD-Mitglied und jetzt wieder Mitglied im Verwaltungsrat, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Sie haben die Rechtsaufsicht, aber ich kann Ihnen einmal sagen, wo Sie versagen: bei der echten Kontrolle der Rundfunkanstalten. (Beifall AfD) Denn die Skandale 2022 wären gar nicht möglich gewesen, hätte Ihre Rechtsaufsicht einmal an den Sitzungen teilgenommen, hätten Sie Ihre Rechtsaufsicht wahrgenommen und hätten Sie sich an die Pflicht gehalten, die der Staatsvertrag Ihrer Regierung auferlegt. Das interessiert Sie aber nicht. Was Sie und Ihre SPD interessiert, ist die politische Vereinnahmung und Besetzung der Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall AfD) Damit macht dieser Antrag Schluss. Eine AfD-Regierung ab 2029 wird diesen Staatsvertrag des RBB kündigen, einen eigenen Brandenburger Rundfunk aufstellen und dafür sorgen, dass keine Parteimitglieder mehr in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sitzen werden. Davor haben Sie Angst. (Beifall AfD) Dann sagen Sie, wir hätten ein Problem mit der Staatsferne. Meine Damen und Herren, Sie haben dort eine ehemalige Regierungssprecherin eingesetzt. Sie sind im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat. Ich habe es eben gesagt. Die Staatsferne wird durch Sie boykottiert, meine Damen und Herren, nicht durch die AfD. Die AfD möchte diese Staatsferne gewährleisten. Zeigen Sie mir bitte einen Satz in diesem Antrag – die Antwort hätte ich gerne –, in dem wir geschrieben hätten, dass wir Kontrolle über das Programm haben wollen und über die journalistische Sorgfaltspflicht der Redakteure bestimmen möchten. (Beifall AfD) Diesen Passus gibt es nicht. Das haben Sie herbeifabuliert, um eine polemische und populistische Rede zu halten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Stohn, Sie möchten auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte.

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Erik Stohn SPD

Das war natürlich wieder eine große Wortwolke von Herrn Hohloch mit ganz viel Sand. Sie eignen sich aber einfach nicht als Sandmännchen. Sie legen mit Ihrem Antrag ganz klar vor: Sie wollen Faktenchecks verbieten. Wer Faktenchecks verbieten oder abschaffen will, trägt nicht zur Meinungsfreiheit bei, sondern erzeugt einfach weniger Widerspruch. Sie wollen in die Sprache eingreifen. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Als wäre das besser gewesen, als es noch Faktenchecks gab!) Auch hier: Meine Güte, was soll denn das? Sie haben es wenigstens über die Lippen gebracht und unseren Ministerpräsidenten gelobt. Wir haben einen vorbildhaften, modernen RBB-Staatsvertrag, den wir ganz bewusst eingesetzt haben. Wir haben auch ganz bewusst mehrere Passus darin zur Stärkung der ostdeutschen Biografien. Das fordern wir auch ein. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Ich war der Erste, der das getan hat!) Das ist die Aufgabe aller Organisationen, aller Vertreter, die im Rundfunkrat sitzen, auch Ihre, Herr Hohloch. Sie kommen zu spät, gehen nicht hin, gehen zu früh und beschweren sich dann hier in einer Art und Weise. Das ist auch irgendwie peinlich, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ich habe eine Tochter!) – Ja, ist auch gut, dann fabulieren Sie hier nicht so großspurig. Uns geht es um unseren Heimatsender, und bei einem sind wir uns doch wirklich einig: Man kann bei der Vergütung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht Maßstäbe der freien Wirtschaft anlegen, aber bei den Versorgungssystemen im Alter dann wiederum jene der öffentlichen Hand. Das passt nicht zusammen. Das ist uns auch ein Dorn im Auge. Das wollen wir entsprechend angehen. Wir haben auch die entsprechenden Beiträge geliefert. Und da wir eine Höchstgrenze für die Intendantin gesetzt haben, haben wir auch kein Verständnis dafür, dass andere Führungskräfte im RBB eine höhere Vergütung erhalten als die Intendantin. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das war doch bloß eine Kurzintervention!) Das passt auch nicht zusammen. Da müsste man auch noch einmal ansetzen. Wir haben hier aber einen vorbildhaften Rundfunk-Staatsvertrag. Wenn Sie sich bundesweit die Rundfunk-Staatsverträge ansehen – Teile wurden schon übernommen –, werden Sie im Übrigen feststellen, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir wollen die regionale Berichterstattung. Wir wollen einen Heimatsender, der regional programmatisch gut aufgestellt ist, aber auch eine wirtschaftliche Tragfähigkeit hat. Sie wollen das alles nicht. Sie wollen einfach weniger Widerspruch. Sie wollen nur noch Ihre TikTok-Blasen haben und alleine regieren. Davor haben die Menschen Angst – vor Ihrem Weltbild, davor haben die Menschen Angst. Sie kommen nicht durch, weder als Sandmännchen noch als AfD. – Danke schön. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist schon peinlich, mit was man alles koalieren muss, was?)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hoffmann spricht für die CDU-Fraktion, bitte sehr. Gordon Hoffmann (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage es gleich vorweg. Die Idee, den RBB-Staatsvertrag zu kündigen und einen Rundfunk Brandenburg aufzubauen, halte ich persönlich für Unsinn – nicht nur mit Blick auf die Kosten, sondern auch mit Blick auf den Zusammenhalt Dezember 2025 105 unserer Region, denn es ist natürlich so, dass Brandenburg und Berlin einen gemeinsamen Lebensraum bilden. Hunderttausende pendeln, arbeiten, studieren, leben über die Landesgrenzen hinweg. Natürlich interessiert auch die Brandenburgerinnen und Brandenburger, was in Berlin passiert, und andersrum genauso. Aus meiner Sicht will die AfD mit diesem Antrag ein Stück weit zurück in die Neunzigerjahre zum lauschigen ORB mit seinem Aquarium, als wäre die Fusion und Zusammenarbeit mit Berlin ein Fehler gewesen. Das sehe ich allerdings nicht so. Ich glaube nicht, dass das ein Fehler war. Früher war eben nicht alles besser. Deshalb brauchen wir auch in Zeiten von Spotify keinen linearen Radiosender, der rund um die Uhr klassische Musik spielt. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, deshalb löst dieser AfD-Antrag kein einziges echtes Problem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir brauchen nämlich keinen Alleingang, sondern wir brauchen solide Reformen. Es war deshalb auch richtig, den RBB-Staatsvertrag zu novellieren und dabei aus Brandenburger Sicht auch gegen juristische Widerstände alle Register zu ziehen. Das Programm des RBB wird neu ausgerichtet. Der RBB soll täglich 60 Minuten getrennt für Berlin und Brandenburg senden. Er hat einen festen Standort in Brandburg an der Havel. Es gab Nullrunden, die Zahl der Spitzenverdiener wurde halbiert, das Gehalt der Intendantin wurde begrenzt. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung. Obwohl sich beim Programm in den letzten Monaten einiges verbessert hat – gut ist zum Beispiel, dass Brandenburg bei der quotenstarken Sendung „Der Tag“ erfreulich präsent ist –, machen wir weiter Druck. Es gibt schon noch offene Fragen. Zum Beispiel ist es unverständlich, warum „Brandenburg aktuell“ weiterhin schlechter ausgestattet ist als die „Abendschau“ und warum das Büro in Brandenburg an der Havel nicht täglich besetzt ist. Auch lässt sich die tägliche 60-minütige Auseinanderschaltung des Programms nicht mit Programmen aus der Radioredaktion füllen. Das ist tatsächlich nicht zufriedenstellend. Deswegen unterstützen wir ausdrücklich den Brief des Ministerpräsidenten an die Intendantin. Der Vorschlag der AfD, den RBB zu zerschlagen, um damit Geld zu sparen, ist ungefähr so schlau, als würde man aus einer WG ausziehen, um Miete zu sparen, und dann in ein Haus mit Pool ziehen. (Beifall CDU und SPD) Der vorliegende Antrag der AfD unterstreicht daher viel mehr, was in den letzten Monaten ohnehin schon deutlich geworden ist: Sie wollen mehr Verwaltung, mehr Intendanten, mehr Chefredakteure, mehr Technikkosten, mehr Doppelstrukturen. Kurz: Sie wollen einen teureren öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit schlechterem Programm. Das wäre nämlich die Folge Ihres Vorschlags. (Erik Stohn [SPD]: Hört, hört!) Deshalb lehnen wir diesen ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Der Abgeordnete Peschel hat für das BSW das Wort, bitte. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wenn man sich kritisch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinandersetzt, fühlen sich leider viele Journalistinnen und Journalisten sowie Medienvertreter direkt auf den Schlips getreten. Dabei legt die BSW-Fraktion nicht den Finger in die Wunde, weil es uns so viel Spaß macht, sondern weil es notwendig ist. Vor einer Woche veröffentlichte die FAZ eine Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach, wonach sich das Vertrauen der Deutschen in die Medien in den letzten vier Jahren nahezu halbiert hat. Gerade noch etwas mehr als jeder fünfte Bürger hat Vertrauen in die Medien. Allein damit ist die Notwendigkeit einer kritischen Bestandsaufnahme neuerlich belegt. (Beifall BSW) Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Programmauftrag nimmt eine herausragende Rolle in unserer demokratischen Gesellschaft ein und hat eine herausragende Verantwortung. Eine wichtige journalistische Grundregel lautet dabei, sich nicht mit einer Sache – auch keiner vorgeblich guten – gemein zu machen, sondern verschiedene Perspektiven und Meinungen abzubilden, sodass sich unsere Bürgerinnen und Bürger selbst eine Meinung bilden können. (Beifall BSW und AfD sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Gerade deswegen ist der Beruf Journalist ein sehr verantwortungsvoller und gewiss kein leichter. Blicken wir auf unsere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, den RBB. Ich gebe zu, dass zwei Beispiele der letzten Wochen einen manchmal an diesem RBB verzweifeln lassen. Es ist nun rechtskräftig, dass der RBB seiner ehemaligen Programmdirektorin bis zu deren Lebensende ein vertraglich vereinbartes Ruhegehalt von mehr als 8 000 Euro im Monat zahlen muss – gut 100 000 Euro jedes Jahr, finanziert aus den Gebühren der Beitragszahler. Das ist irre. Wer Arbeitsverträge mit solchen Klauseln aufsetzt, handelt nicht nur unverschämt und grob fahrlässig, sondern er schadet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinem Ansehen. (Beifall BSW) Im Zuge der Berichterstattung über die Entscheidung der BSW-Fraktion, die Medienstaatsverträge abzulehnen, berichtete der RBB, dass unsere BSW-Parteikollegen im Sächsischen Landtag den Medienstaatsverträgen zugestimmt hätten. Eine einfache Google-Suche fördert das genaue Gegenteil zutage. Entweder wird hier journalistisch schlecht gearbeitet oder es steht sogar noch schlimmer um den RBB als befürchtet. Beides ist peinlich. (Beifall BSW und AfD) Zum vorliegenden Antrag: Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, es wird Sie nicht überraschen, dass wir den allermeisten Punkten, die Sie aufführen, wie ein Rundfunk Brandenburg aussehen könnte, zustimmen – (Lars Hünich [AfD]: Ach?) etwa die Tarifbezahlung der Mitarbeiter und ein Ende der „festen Freien“ durch reguläre Festanstellung, die Wahl des Rundfunkrates durch die Beitragszahler oder die Gewährleistung der Staatsferne und die Abbildung pluraler Meinungen. Vielleicht haben Sie dafür einfach beim Beschluss des BSW-Parteivorstandes zum öffentlichen-rechtlichen Rundfunk abgeschrieben, wer weiß. (Lachen bei der AfD – Andreas Galau [AfD]: Unbedingt, unbedingt!) Was Sie aber nicht auflösen können und was der Knackpunkt an dem Ganzen ist: Sie kritisieren in den letzten Monaten zu Recht die – Zitat – maßlose Geldverschwendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Doppelstrukturen, vor allem in der Verwaltung. Sie wollen das ZDF deswegen komplett abschaffen. Nun wollen Sie mit Ihrem Antrag mehr Verwaltung und weitere Doppelstrukturen schaffen, denn ein Rundfunk Brandenburg bräuchte natürlich eine eigene Verwaltung, weil leider immer noch jede ARD-Rundfunkanstalt ihre eigene Verwaltung hat. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die könnte aber kleiner sein!) Diesen Kontext kann man nicht einfach ignorieren. Hinzu kommen etliche weitere Kosten: Mieten, Betriebskosten, Technik etc. pp. Das müsste natürlich alles aus den Gebühren der Beitragszahler finanziert werden. Während Sie selbst die Zusammenlegung und Streichung von Kanälen fordern, machen Sie hier das Gegenteil. Das passt hinten und vorn nicht zusammen. Ich komme zum Schluss. Ich verstehe den Frust und Ärger über den RBB, insbesondere über seine Klage gegen den Rundfunk-Staatsvertrag, die der RBB dann auch noch in Bausch und Bogen verloren hat. Ich bin dem Ministerpräsidenten Woidke dankbar, dass er in dieser Woche noch einmal deutlich die vollumfängliche Vertragserfüllung, insbesondere mit Blick auf die regionale Berichterstattung, eingefordert hat. Ich wünsche mir, dass unter anderem der Verwaltungswasserkopf und die Ineffizienz aller ARD-Anstalten endlich angegangen werden. Aber jetzt der Hydra noch einen weiteren teuren Wasserkopf hinzuzufügen, ist ein Widerspruch. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Ministerin Schneider spricht für die Landesregierung. Bitte sehr.

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Kathrin Schneider

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD fordert mit Ihrem Antrag, den RBB-Staatsvertrag zu kündigen und eine eigene Landesrundfunkanstalt zu gründen. Sie begründet das damit, dass das der einzige Weg sei, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Staatsferne sowie einer umfassenden, ausgewogenen, objektiven und wahrheitsgemäßen Berichterstattung gerecht wird. Für diese These gibt es keine Belege. (Beifall SPD und CDU) Es gibt überhaupt keinen Anlass, anzunehmen, dass die ohne Zweifel notwendige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auch in der bestehenden Form der Zwei-Länder-Anstalt möglich ist. Es gibt auch keinen Anlass, anzunehmen, dass eine rein Brandenburger Anstalt wirtschaftlicher und zukunftsfähiger sein könnte als eine Zwei-Länder-Anstalt – das kam hier schon zur Sprache. Das würde Doppelstrukturen bedeuten und teurer werden. Ja, der RBB hat sich in eine Krise manövriert, und die Aufarbeitung ist noch nicht beendet, weil Verträge langfristig nachwirken. Aufgrund der Misswirtschaft der RBB-Geschäftsleitung unter der ehemaligen Intendantin Schlesinger ist der RBB in eine Schieflage geraten. Um die Fehlplanung zu kompensieren, setzte die RBB-Interimsintendantin Dr. Vernau ein Sparprogramm auf, um 2023/2024 insgesamt 49 Millionen Euro einzusparen – die sogenannten strategischen Weichenstellungen. Die Einsparziele wurden erreicht. Die derzeitige RBB-Intendantin Demmer hat kurz nach ihrem Amtsantritt im September 2023 das „Zielbild 2028“ aufgesetzt, um die wirtschaftliche Konsolidierung des RBB weiterzuführen. Letzteres umfasst die Umsetzung der Maßgabe, zum Ende der Beitragsperiode 2025 bis 2028 eine Liquidität von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszuweisen. In der mittelfristigen Finanzplanung wird das umgesetzt. Inzwischen ist nach Mitteilung der Intendantin für die noch offenen 9 Millionen Euro eine Untersetzung gefunden. Parallel ist eine strukturelle Erneuerung vorgesehen. Ziel ist eine schnellere, effizientere und dezentralere Organisation und Zusammenarbeit. Der RBB ist mit den Reformen noch nicht fertig, aber auf dem Weg zur Bewältigung der Krise. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Berlin und Brandenburg haben mit dem neuen RBB-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, die Konsequenzen aus der RBB-Krise gezogen. Die Gehälter der Intendanz wurden gedeckelt, die Geschäftsleitung verschlankt, Kontrolle, Compliance und Transparenz ausgeweitet. Berlin und Brandenburg haben zudem einen klaren Fokus auf regionale Berichterstattung gelegt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diesen Staatsvertrag im August 2025 bestätigt und die Beschwerde des RBB abgewiesen. Die Richter haben klargestellt: Die Rundfunkfreiheit des Senders wird durch die Neuregelungen nicht verletzt, die Länder sind berechtigt, den Rahmen für Reformen zu setzen. – Jetzt ist der RBB gefordert, die noch ausstehenden Forderungen, insbesondere bezogen auf die Umsetzung der regionalen Berichterstattung, zügig umzusetzen. Das hat der Ministerpräsident in seinem Brief an die Intendantin nochmals deutlich eingefordert. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und Steeven Bretz [CDU]) Wenn man Ihren Antrag liest, wird schnell klar, worum es Ihnen eigentlich geht. Dezember 2025 107

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Kathrin Schneider

Nein. – Sie wollen vorgeben, wie Berichterstattung erfolgen soll. Sie fordern ein Verbot sogenannter Faktenchecks. Sie wollen nicht, dass Journalisten Aussagen hinterfragen und Zusammenhänge darstellen. Sie sagen, das stehe der offenen Meinungsbildung entgegen. (Zuruf von der SPD: Aha!) Im Umkehrschluss könnte man annehmen, dass Sie das Gebot der offenen Meinungsbildung nur als erfüllt ansehen, wenn Ihre Meinung gilt. (Zuruf von der SPD: Genau! – Weiterer Zuruf) Vielleicht ist es so, dass Meinungsaustausch für Sie ist, wenn die Gesprächspartner mit einer eigenen Meinung reinkommen und mit der Meinung der AfD rausgehen. (Oh! bei der AfD) Doch das ist mit offener Meinungsbildung oder Meinungsaustausch nicht gemeint. (Beifall SPD – Unruhe) Sie fordern weiter ein Verbot der Mitgliedschaft in Netzwerken. Sie nennen das Meinungskartelle. Sie sind gegen eine Koordinierung und Berichterstattung über Sender- und Ländergrenzen hinweg. Dabei kennen Sie sich mit übergreifender Koordinierung sehr gut aus, wenn es um Ihre eigenen Wahrheiten geht. Die Länder haben die Anstalten mit dem Reformstaatsvertrag aufgefordert, noch enger zu kooperieren – und das ist im Sinne der Effizienz auch sinnvoll. Sie werfen dem RBB mangelnde Staatsferne vor, stellen aber Forderungen der Art auf, dass im Kulturradio durchgehend nur klassische Musik gespielt werden soll, und wollen festlegen, welche Sprache verwendet werden soll und wie Nachrichten geprüft werden dürfen. Das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von Staatsferne. Es ist letztlich der Versuch, einen Staatsfunk nach Ihrem kulturellen und politischen Gusto zu errichten. (Zurufe der Abgeordneten Torsten Arndt und Dennis Hohloch [AfD]) Dass Sie mich nicht falsch verstehen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist weiter reformbedürftig, und die Besetzung der Kontrollgremien mag Schwächen haben. Und ja, staatsferne Kontrolle ist teilweise ein Spagat, der einem erst einmal gelingen muss. Wir werden uns auf Bundes- und Landesebene weiter vehement für Verbesserungen einsetzen, und nach meiner Erfahrung wird das durchaus anstrengend werden. Wir werden uns aber genauso vehement dafür einsetzen, dass es keinen Rundfunk geben wird, der nach den Vorstellungen der AfD ausgestaltet wird. – Deswegen empfehle ich Ihnen die Ablehnung des Antrages. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie scheinen ja ziemlich unsicher zu sein, wenn Sie die Fragen von Abgeordneten nicht zulassen, aber Sie sind noch nicht aus dem Schneider. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich stelle die Fragen, die ich eben stellen wollte. Erstens: Sind Sie der Meinung, dass der RBB weiterhin reformbedürftig ist? (Zuruf von der SPD) Zweitens: Wenn ja, sind jetzt schon Vorbereitungen für einen neuen Staatsvertrag geplant oder nicht? Da kommen wir zu den Unwahrheiten, die Sie hier genauso wie Ihr Kollege Stohn immer wieder verbreitet haben, wie: Die AfD möchte einen Staatsfunk errichten. – Sie müssen sich mal entscheiden. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Erst sagen Sie immer, die AfD wolle den Rundfunk abschaffen, jetzt sagen Sie, die AfD wolle einen Staatsfunk einführen, obwohl wir mit unserer Staatsvertragsvorlage den Einfluss und die Macht der Parteien brechen, (Vereinzelt Beifall AfD) die journalistische Sorgfaltspflicht stärken und damit auch den Abstand zwischen Staat und Rundfunk vergrößern. Ich sage Ihnen mal eines: Ich habe keine ehemalige Regierungssprecherin als Intendantin gewählt, und ich würde das auch niemals tun, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) denn ich will eben keinen Staatsfunk. Doch Sie von der SPD wollen das offensichtlich. Sie verbreiten zudem weitere Unwahrheiten: Wir würden wollen – das soll in unserem Staatsvertrag stehen; ich wüsste allerdings nicht, wo –, dass der Rundfunk die Meinung der AfD übernimmt. – Bitte weisen Sie das anhand unseres Antrags nach. Das können Sie nicht, weil das nicht drinsteht. Und nur das, was im Antrag steht, ist wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Noch ein letztes Wort zu diesen Faktenchecks: Faktenchecks gibt es seit einigen Jahren, und der Rundfunk ist dadurch sicherlich nicht besser und neutraler geworden. Nur weil Faktenchecks verboten werden sollen, weil damit offensichtlich unpopuläre Meinungen weiter in ein Zwielicht gedrängt werden sollen, heißt das nicht, dass wir uns ins Programm einmischen. Der Programmauftrag war schon vor der Einführung von Faktenchecks vorhanden, (Vereinzelt Beifall AfD) oder wollen Sie sagen, dass der Programmauftrag doch nicht wahrgenommen wurde, Frau Ministerin? – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Ministerin Schneider möchte auf die Kurzintervention reagieren. Bitte sehr.

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Kathrin Schneider

Herr Hohloch, ich habe es gesagt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist reformbedürftig. Der RBB ist auch weiter reformbedürftig. – Das haben wir immer gesagt, und das haben wir auch nicht angezweifelt. Jetzt geht es erst einmal darum, den Staatsvertrag umzusetzen, wie er ist. Unter den Dingen, die Sie angesprochen haben, waren einige, die auf der Ebene der 16 Bundesländer noch geändert werden müssen. Sie wissen, wie schwierig es ist, sich durchzusetzen; bei 16 Bundesländern ist das auch schwierig. Deswegen habe ich gesagt: Wir haben noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns. – Aber wir werden natürlich dranbleiben. Ansonsten glaube ich, dass es Ihnen nicht um offene Meinungsbildung und Vielfalt geht. (Beifall SPD) Es geht Ihnen letztlich bei allem, was Sie tun, um Ihre Meinung und Ihre Ansichten – das ist der Punkt, den ich meinte. (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Laut Rednerliste hat der Abgeordnete Hohloch jetzt noch knapp drei Minuten. Bitte sehr. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Lachen – Gegenruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Ministerin Schneider, da haben Sie schon mal Abstriche gemacht: Gerade eben haben Sie noch behauptet, es sei so. Jetzt sagen Sie, Sie glauben, dass es so ist. – Ich finde es ja schön, wenn Sie den Weg zum Glauben in der SPD wiederfinden, (Lachen des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) aber ich finde es recht billig, die Schuld auf die anderen Länder zu schieben. (Zuruf von der SPD) Absprachen zum Medienstaatsvertrag zu treffen, ist etwas anderes, als den eigenen Staatsvertrag des RBB in Angriff zu nehmen – und das wissen Sie auch. (Beifall AfD) Nehmen Sie diese Reform einfach vor, wenn Sie der Meinung sind, der RBB ist reformbedürftig – Sie haben hier im Landtag die Mehrheit. Wenn es eine echte Reform ist, unterstützt die Opposition Sie sogar dabei. Herr Hoffmann, Sie und auch Herr Stohn sagten, eine Neugründung sei sinnlos – ich glaube, das hat auch Herr Peschel gesagt –, weil damit sogenannte Doppelstrukturen geschaffen würden und der Rundfunk damit teurer würde. – Meine Damen und Herren, SFB und ORB waren günstiger als der RBB. Das muss man einfach einmal festhalten. Sie haben es auch gesagt, Herr Peschel: Der Wasserkopf des RBB ist riesig. – Der RBB kann sich nicht selbst reformieren. Seine Personalpolitik können wir dem RBB nicht vorschreiben, aber wir können zwei Dinge vorgeben, die die AfD nicht von Ihnen abgeschrieben, sondern hier im Landtag schon eingereicht hat, bevor es das BSW überhaupt gab, (Beifall AfD) nämlich erstens die Bezahlung nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes, zweitens keine außertariflichen Verträge und drittens kein Direktorium mit teuren Direktoren, die man sich sparen kann, wenn man teure Hauptabteilungsleiter hat, meine Damen und Herren. So würde der neue ORB auch wesentlich kostengünstiger. Er wäre näher bei den Leuten und wesentlich schlanker, hätte keinen Wasserkopf und würde regional berichten. Ich komme zum Letzten, das Herr Hoffmann ansprach: Ich finde es sehr kreativ, zu sagen, die Berichterstattung würde dann an der Grenze zu Berlin aufhören. Verzeihen Sie, nach dieser Logik dürften wir auch keinen MDR oder Hessischen Rundfunk haben. Thüringen grenzt an Hessen und da gibt es eine grenzüberschreitende Berichterstattung – ebenfalls zwischen MDR und NDR. Dann könnten Sie auch vorschlagen, die Länderanstalten abzuschaffen und nur noch die ARD fortzuführen. Aber so würde es nicht kommen, meine Damen und Herren. Natürlich würde auch ein künftiger ORB über bestimmte Dinge, die zwischen Berlin und Brandenburg wichtig sind, berichten. Das hat der ORB bis 2003 auch getan – genauso wie der SFB aus der ehemaligen DDR berichtet hat, sogar noch vor dem Bau der Mauer. Es ist also kein Argument, wenn man behauptet, die Berichterstattung wäre dann nicht gegeben. Die Berichterstattung würde regionaler und vor allem ostdeutscher und brandenburgischer. Das ist doch das, was wir wollen. Wir wollen doch endlich einmal unsere Perspektive im öffentlichrechtlichen Rundfunk: unsere Deutungsmuster und unsere Interpretation dessen, was passiert, anstatt uns permanent … Dezember 2025 109

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Ende kommen. Dennis Hohloch (AfD):* Ich komme zum Schluss, zum letzten Satz, Frau Präsidentin. – … von Leuten, die nichts mit dem Osten zu tun haben, erklären zu lassen, wie wir zu leben und zu denken haben. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „rbb-Staatsvertrag kündigen – Rundfunk Brandenburg gründen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2144. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 17 und rufe Tagesordnungspunkt 18 auf. TOP 18: Verfassungswidriges Corona-Unrecht beseitigen – Bürger rehabilitieren Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2149 Herr Abgeordneter Hünich hat für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Werte Kollegen! Liebe Pandemie-Geschädigte! Ich habe gehofft, eine versöhnliche Rede halten zu können, wenn wir gemeinsam über alle Fraktionsgrenzen hinweg einen rechtsstaatlichen Fehler korrigieren können, denn um nichts Geringeres geht es in unserem Antrag. (Zuruf von der SPD: Ach nee!) Die Bürger sollen nämlich nicht für die Fehler eines Staates haften. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber die Landesregierung hat entschieden – die Bußgelder werden nicht zurückgezahlt. Nachdem das Verfassungsgericht die Maskenregelungen für nichtig erklärt hat, sagt die Regierung: Pech gehabt! (Beifall der Abgeordneten Marlon Deter und Daniel Münschke [AfD]) Das ist kein Rechtsstaat; das ist Willkür mit Aktenzeichen. (Beifall AfD) Zum Sachverhalt: Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat 2025 aufgrund einer Klage der AfD-Fraktion aus dem Jahr 2021 in drei Beschlüssen dargelegt, dass zentrale Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnungen verfassungswidrig und nichtig waren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Wissen können wir also sagen: Weil die Regierung mit den Grundrechten der Bürger schlampig umgegangen ist, hat das Gericht die Maskenpflichtregelung für nichtig erklärt, und das in allen kontroversen Zusammenhängen, nämlich bei Versammlungen und Veranstaltungen, in Läden und Gaststätten und beim Gottesdienst – und, bevor wir das vergessen, auch auf den Parkplätzen der Discounter und anderer Lebensmittelhändler, das heißt logischerweise auch im Freien. Ebenso für nichtig erklärt wurden die dazugehörenden Bußgeldtatbestände. Was hat das Verfassungsgericht bemängelt? Es war nicht erkennbar, wo die Maskenpflicht galt und wo nicht. Im Klartext, damit alle das verstehen: Die Landesregierung hat also Bußgelder für einen Verstoß gegen eine Pflicht verhängt, die es so nie gab. (Dennis Hohloch [AfD]: Was?!) Aber es kommt noch schlimmer. Diese Mängel ziehen sich durch alle sieben Eindämmungsverordnungen. Die Formulierungen wurden nie geändert; die Bestimmtheit wurde nie hergestellt. Was in einer Verordnung als Absatz 5 auftauchte und nichtig war, tauchte in der nächsten als Absatz 4 mit demselben Wortlaut wieder auf – immer mit demselben verfassungsrechtlichen Mangel behaftet, Copy-and-Paste-Verfassungswidrigkeit sieben Mal hintereinander. (Beifall AfD) Dazu hört man aus den Kreisen der Regierung: Das Verfassungsgericht hat nur eine juristische Abwägung getroffen. – Das Gericht habe implizit bestätigt, dass die Gefahrenlage korrekt eingeschätzt wurde. Damit begründet man heute alle Urteile, Bußgelder, Strafverfahren und Berufsverbote sowie die weiteren, die Grundrechte einschränkenden Maßnahmen. Aus der Enquetekommission wissen wir, warum: In der letzten Sitzung erzählte man uns vonseiten der Ministerien – Ihrer Ministerien –, man habe bei den Verordnungen einfach die materielle Prüfung auf Verfassungskonformität weggelassen. Man hat behauptet, das musste man nicht prüfen. Laut gemeinsamer Geschäftsordnung der Ministerien stimmt das aber so gar nicht. In § 21 Abs. 3 ist festgelegt, dass Entwürfe von Gesetzen und Rechtsverordnungen einer Normprüfung nach den Kriterien der Anlage 9 GGO zu unterziehen sind. Übrigens fragt Anlage 9 dasselbe wie die meisten „Querdenker“. Die Frage, ob es überhaupt eine Pandemie einer solchen Schwere gab, wurde bei den drei Klagen weder vom Gericht gestellt, noch wurde sie entsprechend untersucht. Als Mitglieder der Enquetekommission haben wir diese Frage allerdings gestellt, und zwar – Vorsicht – wir alle zusammen, nicht nur die AfD allein, also keine Panik. Das war kein Geheimnis-Leak. Ihre Sachverständigen haben die entscheidenden Hinweise zur Beantwortung dieser Frage gegeben: Es gab nie eine Gefahrenlage, die Ihre Maßnahmen gerechtfertigt hätte. In der sechsten Sitzung erklärte uns ein Sachverständiger einer Regierungspartei zur Datengrundlage, dass der PCR-Test keine Infektion nachweisen kann, der Peak der ersten Welle schon vor dem Lockdown überschritten war und Kinder nie gefährdet waren und auch selbst keine Gefährder waren. Dafür wurde Herr Berndt von Herrn Redmann ständig als Scharlatan bezeichnet – fünf Jahre lang, übrigens ohne Ordnungsruf, das will ich einmal sagen. (Beifall AfD) Alle Sachverständigen der Regierungsparteien bestätigten, was wir seit fünf Jahren erzählen und was auch in den RKI-Protokollen steht. Dort steht eben auch, dass die Feststellung der sogenannten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ keine fachliche, sondern eine politische Entscheidung war. (Beifall AfD) Bisher gewinnen wir vor Gericht nur bei juristischen Fehlern, mangelnder Bestimmtheit oder Verfahrensfehlern. Die inhaltliche Frage, ob die Maßnahmen überhaupt verhältnismäßig waren, wird noch nicht geprüft. Aber selbst wenn wir gewinnen – das ist das Entscheidende –, selbst wenn das höchste Gericht sagt, eine Regelung sei verfassungswidrig und nichtig, verweigert die Woidke-Regierung den Bürgern die Erstattung. Das ist keine Rechtsstaatlichkeit; das ist Rechthaberei! (Beifall AfD) Deshalb unser Antrag: Die Landesregierung soll von Amts wegen alle betroffenen Bußgeldverfahren aufheben und die Zahlungen erstatten – ohne Antrag der Betroffenen, sondern von Amts wegen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen, ich bin froh, dass ich noch etwas Zeit habe, denn ich würde Ihnen gerne noch drei Zitate aus der Enquetekommission vorlesen, damit Sie verstehen, worüber wir reden. Ich sage jetzt nicht, welcher Sachverständige es gesagt hat; ich lese es Ihnen nur vor: Das systemische Ignorieren von wissenschaftlichen Sichtweisen hat zu einer Deformierung der Fundamente des Wissenschaftsbegriffs geführt. Wir hatten es mit einer künstlichen Infektionsinzidenz zu tun. Die Infektionsinzidenz zeigte nicht die Krankheitslast. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Zahlen, die uns täglich vorgeführt wurden, zeigten nicht die Gefährlichkeit dieser Pandemie. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Es gab zwar eine unklare Datenlage, allerdings nicht, weil zu wenige Daten erhoben wurden, sondern die unklare Datenlage ist durch die fragwürdige Falldefinition der Erkrankung zustande gekommen. (Vereinzelt Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gespannt auf Ihre Einlassungen. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Abgeordnete Schönbrunn hat das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Sina Schönbrunn SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion greift ein Thema auf, das ohne Zweifel sensibel ist, den Umgang mit staatlichen Coronamaßnahmen und deren rechtliche Bewertung im Nachhinein. Das ist legitim. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke!) Aber entscheidend ist nicht, dass man darüber spricht, sondern wie man es tut. Zunächst zur Sache: Ja, das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen einzelne Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnungen für verfassungswidrig und nichtig erklärt; das ist unstrittig. Und selbstverständlich gilt: Wenn Bußgelder ausschließlich auf einer nichtigen Rechtsgrundlage beruhen, müssen sie überprüft und gegebenenfalls zurückerstattet werden. Der Rechtsstaat verlangt das. Aber genau hier beginnt das Problem des vorliegenden Antrages: Die AfD vermischt einmal mehr bewusst juristische Präzision mit politischer Pauschalisierung. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das Verfassungsgericht hat keine pauschale Verfassungswidrigkeit der Coronapolitik festgestellt. Es hat auch kein Corona-Unrecht im Sinne eines systematischen Staatsversagens festgestellt. Was hat das Gericht entschieden? Es hat konkrete Normen in klar abgegrenzten Zeiträumen beanstandet – nicht mehr und nicht weniger. Im Antrag wird aber so getan, als ließe sich aus einzelnen Entscheidungen eine Generalabrechnung mit allen Coronamaßnahmen ableiten. Das ist rechtlich falsch und politisch unseriös. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Noch problematischer ist die Forderung nach einer pauschalen Rückabwicklung aller vergleichbaren Bußgeldbescheide. Sehr geehrte Damen und Herren, Vergleichbarkeit ersetzt keine Rechtsprüfung. Das heißt: Jeder Bußgeldbescheid ist ein Einzelfall. Alles andere würde den Rechtsstaat nicht stärken, sondern untergraben. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Wir müssen aber auch über den Zeitpunkt dieses Antrags sprequetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie eingesetzt. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Dezember 2025 111 Diese Enquetekommission befasst sich mit genau den Fragen, die die AfD hier im Plenum immer und immer wieder beantwortet sehen will: mit der rechtlichen Bewertung, mit der politischen Verantwortung, mit den gesellschaftlichen Folgen und auch mit der Frage, wo staatliches Handeln zu weit gegangen ist. Das Plenum hier und heute ist nicht der richtige Ort dafür, und das wissen Sie ganz genau. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Die Enquetekommission ist der richtige Ort für eine umfassende, differenzierte und ehrliche Aufarbeitung. Ich darf, so glaube ich, sagen, dass wir dort alle eine sachorientierte und gründliche Arbeit leisten, die auch überregional – in anderen Ländern und im Bund – Beachtung findet. An dieser Stelle danke ich als Vorsitzende allen Mitgliedern der Kommission für ihre wirklich sehr substanzielle Arbeit. (Beifall SPD und BSW, vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir bauen uns in der aktuellen Phase ein gutes Faktenfundament auf. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Auch heute gilt: Wir brauchen keinen Schnellschuss im Plenum und keine politische Zuspitzung in dieser Sache. Juristische Entscheidungen sollten nicht für das Bedienen parteipolitischer Narrative oder für eine Skandalisierung missbraucht werden. Wie so oft bei der AfD kommt auch der vorliegende Antrag zur Unzeit – nicht, weil das Thema unwichtig wäre, sondern weil damit vorgegriffen, verkürzt und polarisiert wird, während sich der Landtag bewusst für einen strukturierten, faktenbasierten Prozess entschieden hat. Wer ernsthaft aufklären will, muss zur Differenzierung in der Lage sein. Wer ernsthaft das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken will, darf ihn nicht rhetorisch infrage stellen. Doch genau das geschieht mit diesem Antrag. Die SPD-Fraktion steht für eine gründliche Aufarbeitung der Coronazeit, nach wie vor – (Dennis Hohloch [AfD]: Ich fasse es nicht!) mit Respekt vor den Gerichten, mit Respekt vor den Betroffenen und mit Respekt vor der Komplexität der Pandemie. Ihren erneuten Versuch, aus der Coronazeit politisches Kapital zu schlagen, lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hünich hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Frau Schönbrunn, Sie haben vollkommen recht: In dieser Kommission – und das ist einmalig in Deutschland, was das Thema Aufarbeitung angeht – herrscht ein extrem sachlicher und hervorragender Umgang; das will ich erstens sagen. Zweitens will ich sagen: Ich bin in einer Partei. Das heißt, alles, was ich sage, ist parteipolitisch. Für Sie gilt dasselbe; auch das, was Sie sagen, ist parteipolitisch, (Katja Poschmann [SPD]: Nein, stimmt nicht!) obwohl Sie eine sehr neutrale Vorsitzende sind. Das Nächste, was ich Ihnen sagen will, ist: Sie haben vollkommen recht; die Enquetekommission ist im Januar 2025 eingesetzt worden, und in ihrem Einsetzungsbeschluss taucht auch das Thema Amnestie auf. Aber die Urteile stammen nun einmal von August und November 2025, und damit haben sie logischerweise einen direkten Bezug dazu. Wenn Sie finden, dass wir das missbrauchen – was ich komplett von uns weise, aber das ist wieder ein anderes Thema; das ist ja Ihre Meinung –, dann stimmen Sie doch einer Überweisung an den Ausschuss zu, denn dort gehört dieser Antrag hin; da bin ich unter Umständen bei Ihnen. Lassen Sie uns den Antrag heute gemeinschaftlich – und zwar alle miteinander – an den Ausschuss überweisen. Dann können wir ihn dort behandeln. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Es geht nicht darum, ob wir irgendwelche politischen Erfolge daraus ziehen. Wir geben den Geschädigten dieser Pandemie eine Stimme, ob es Ihnen gefällt oder nicht! (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Schönbrunn, möchten Sie die Gelegenheit nutzen, zu antworten? – Nein. Dann fahren wir in der Debatte mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Schierack, der für die CDU-Fraktion spricht, fort.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Bevor ich zu meiner eigentlichen Rede komme, möchte ich gern auf den Redebeitrag von Herrn Hünich eingehen. Herr Hünich sagte, auch die Experten der Regierungskoalition und der CDU hätten die Auffassung der AfD zu den Coronamaßnahmen bestätigt bzw. sie hätten die Richtigkeit dieser Auffassung festgestellt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Dagegen verwahre ich mich. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Insbesondere, Herr Hünich …

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Michael Schierack CDU

Gleich; ich will noch einen Satz sagen. – Insbesondere unser Experte, der renommierte Professor Krüger, hat sich massiv über die Art und Weise beschwert, in der Sie seine Aussagen in der Enquetekommission – verpixelt, verzerrt – auf TikTok und Instagram gepostet haben. Das ist ein Missbrauch seiner Expertise, und das ist ein Missbrauch Ihrer Position. Da mache ich nicht mit! (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Und das wissen Sie.

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Ulrike Liedtke

Lassen Sie jetzt die Zwischenfrage zu?

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Michael Schierack CDU

Bitte.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Hünich.

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Lars Hünich AfD

Danke schön, Herr Prof. Schierack, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie passt genau zu dem, was Sie zum Schluss gesagt haben. Denn ich habe weder etwas verpixelt, noch haben wir etwas zurechtgeschnitten. Würden Sie mir recht geben, wenn ich sage, dass man sich die kompletten Statements von allen – von allen! – Sachverständigen des Ausschusses ungeschnitten im Netz anschauen kann? Wir haben nichts anderes getan; ich habe nicht ein Mal etwas zurechtgeschnitten. Sie müssen mir schon recht geben, dass man im Livestream, der noch immer auf der Internetseite abrufbar ist – das haben wir ja als Ausschuss beschlossen –, sämtliche Aussagen der Sachverständigen anschauen kann. Wie man sie bewertet, ist eine andere Frage.

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Michael Schierack CDU

Nein, nein; darum geht es nicht, Herr Hünich. (Lars Hünich [AfD]: Nicht „nein, nein“!) Ich will es ganz deutlich machen: Sie haben die Aussagen von Herrn Krüger in der Enquetekommission nachträglich geschnitten und dann Ihren Kommentar daruntergelegt. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Das ist ein Missbrauch, und daran zeigt sich Ihre Ideologie. Das macht man nicht. Lassen Sie die Sätze bzw. die Expertise des Herrn Krüger bitte wirken und schneiden Sie sie nicht einfach so, wie Sie sie haben möchten! – Danke schön. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – So geht es nicht. So geht es einfach nicht! Okay, jetzt komme ich zum eigentlichen Antrag. (Lars Hünich [AfD] steht noch immer am Saalmikrofon.) – Wollen Sie noch etwas fragen? Dann fragen Sie bitte. – Frau Präsidentin, sonst redet er immer dazwischen. Also lassen wir ihn fragen. (Heiterkeit CDU)

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Ulrike Liedtke

Ich möchte ungern einen Dialog ausbrechen lassen. Noch einen Satz, Herr Abgeordneter Hünich, und dann geht es weiter.

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Lars Hünich AfD

Er hat ja recht: Sonst quatsche ich dazwischen. Setzen wir uns gern danach zusammen, (Oh bei der SPD!) und zeigen Sie mir das. Zeigen Sie mir, was ich geschnitten haben soll!

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Michael Schierack CDU

Herr Krüger hat es mir doch gezeigt. Was wollen Sie mir hier noch erzählen?

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Ulrike Liedtke

Okay. (Lars Hünich [AfD]: Ich verlange von Ihnen, dass Sie mir das zeigen! Wer auch immer es Ihnen gezeigt hat, ist ja egal!) – Sie werden das außerhalb des Saales klären. Jetzt setzen wir die Debatte fort. Herr Abgeordneter Prof. Schierack hat das Wort.

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Michael Schierack CDU

Ja, okay. – Jetzt komme ich zum eigentlichen Antrag: In den drei Beschlüssen vom 20. Juni 2025, vom 19. September 2025 und vom 21. November 2025 hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg die Rechtsgrundlage für einzelne Coronamaßnahmen nachträglich für verfassungswidrig und nichtig erklärt – das ist Fakt. Dies veranlasst die AfD, einen Antrag zu stellen, der die Landesregierung auffordert, innerhalb von drei Monaten bereits verhängte Bußgelder zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten rückabzuwickeln – ohne ein Antragserfordernis der Betroffenen. Dezember 2025 113 Die CDU nimmt das Verfassungsgerichtsurteil ernst und steht für eine verfassungskonforme Rückerstattung – ich sage es noch einmal: für eine verfassungskonforme Rückerstattung. Für diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, wird die Abwicklung vermutlich eher möglich und einfacher sein. Für diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, muss jedoch ein rechtsstaatliches Verfahren entwickelt werden. Eine automatische Rückerstattung ohne Antrag würde eine erneute Bearbeitung personenbezogener Daten und abgeschlossener Verfahren erfordern. Das ist datenschutz- und verfassungsrechtlich sehr bedenklich und kaum mit den entsprechenden Gesetzen vereinbar, meine Damen und Herren. Der Landtag – das wurde hier mehrfach gesagt – hat mit der Einsetzung der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie einen geeigneten Rahmen geschaffen, um auch die Folgen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen sachlich umfassend zu bewerten. Auf dieser Grundlage kann der weitere Umgang damit geordnet, rechtssicher und differenziert festgelegt werden. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir sind also für eine verfassungskonforme Rückerstattung. Ein vorgezogener pauschaler Beschluss, wie ihn die AfD fordert, ist daher nicht angezeigt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Es folgt eine weitere Kurzintervention. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Herr Kollege Schierack, ich finde es nicht angemessen und nicht fair, wenn Sie unseren Kollegen Lars Hünich in dieser Art und Weise angehen (Lachen des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) und ihm unterstellen, er würde hier die Aussagen von Detlev Krüger verfälschen und parteipolitisch instrumentalisieren. Dem widerspreche ich ausdrücklich. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das haben Sie sich selbst zuzuschreiben!) Kommen wir mal auf die Aussagen zurück, die Detlev Krüger getätigt hat – den ich übrigens sehr schätze und ja noch aus meiner Zeit an der Charité kenne. (Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Genau!) Ich schätze ihn, nebenbei gesagt, mehr als seinen Nachfolger. Herr Krüger hat erstens gesagt, dass die PCR-Tests, mit denen die Coronafälle definiert wurden, eben keine Krankheit nachweisen. Er hat gesagt, sie weisen DNA-Fragmente nach. Das liegt in der Natur eines PCR-Tests; er liefert keinen Nachweis einer Erkrankung. Diese Kritik haben wir hier im Landtag öfter geübt. Der zweite Punkt – der ganz entscheidende Punkt – ist, dass er gesagt hat: Die Fallzahlen, die die Basis für die Coronamaßnahmen – Lockdown, Maskenpflicht, Impfdruck – waren, sind nicht regulär erhoben worden. Die Inzidenzen, über die wir hier oft gesprochen haben, waren Scheininzidenzen. Es waren ja nur die positiven PCR-Fälle pro Woche – und das wurde „Inzidenz“ genannt. Medizinisch gesehen ist eine Inzidenz aber ein Krankheitsfall pro Zeiteinheit. Also sollte nicht die Zahl der positiven PCR-Tests betrachtet werden. Die PCR-Tests – das ist nachfolgend erwiesen worden – haben zu mehr als 80 % falsch-positive Werte geliefert, zu mehr als 80 %! – Wer da lacht, hat keine Ahnung. Und drittens: Die Zeiteinheit stimmte nicht, denn die Zahl der Tests pro Woche war ja immer variabel. Mal wurde mehr getestet, und mal wurde weniger getestet. Es wurden auch nicht immer die gleichen Gruppen getestet – was wir verlangt haben, damit es repräsentativ ist. Es wurden mal mehr Schüler getestet, mal mehr Rentner – je nachdem, ob gerade Ferien waren, ob gerade Urlaubssaison war oder ob in der Schule gerade Krankheiten angesagt waren. Mit so zustande gekommenen Summen positiver Fälle wurde Regierungshandeln begründet. Und das war wissenschaftlich völlig unbegründet! (Vereinzelt Beifall AfD) Ich will Ihnen auch sagen: Man muss fachlich kein großes Ass sein, um dieses falsche Herangehen zu kritisieren.

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Ende kommen.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Wir haben das regelmäßig getan; es wurde regelmäßig von Ihnen zurückgewiesen. – Herr Krüger hat bestätigt, was wir als AfD über Jahre hinweg hier im Landtag gesagt haben. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Prof. Dr. Schierack möchte dazu gern Stellung beziehen. Bitte.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Berndt, wir haben uns in der letzten Legislaturperiode sehr häufig wegen der Coronapandemie auseinandergesetzt. (Lars Günther [AfD]: Ja, ich kann mich sehr gut erinnern!) – Sie können sich sehr genau erinnern. (Lars Günther [AfD]: An Ihre Arroganz vor allem!) – Bitte? (Lars Günther [AfD]: An Ihre Arroganz, Herr Prof. Schierack! – Steeven Bretz [CDU]: Jetzt ist es aber gut!)

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Ulrike Liedtke

Können wir die Zwischenrufe bitte unterlassen?

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Michael Schierack CDU

Herr Berndt, wir können ja sachlich miteinander reden. Vielleicht reden Sie einmal mit Ihrem Fraktionskollegen. Wenn Sie eine ehrliche Antwort haben wollen, müssen wir sachlich miteinander reden. Unser Sachverständiger ist jemand, der sehr unabhängig ist. Sie werden sich vielleicht wundern, aber wir von der CDU-Fraktion haben jemanden beauftragt – wir haben uns von jemandem beraten lassen –, der out-of-the-box denkt und sagt, was aus seiner Sicht – ich habe ja selbst an der Charité studiert; Sie waren ja auch an der Charité – die tatsächlichen biologischen, biochemischen und immunologischen Voraussetzungen von alldem sind. Das ist richtig. Ich will gar nicht bestreiten, dass das richtig ist. Das aber zum Anlass zu nehmen, die Rede von Herrn Krüger zu schneiden, zu verdrehen und in der Art und Weise zu kommentieren, wie Herr Hünich es gemacht hat – das geht nicht. (Lars Hünich [AfD]: Das stimmt überhaupt nicht!) – Das stimmt. Das kann man nicht machen. Das habe ich gesagt. (Beifall CDU und SPD – Lars Hünich [AfD]: Das habe ich doch gar nicht getan!) Wenn man an einer ehrlichen Aufarbeitung interessiert ist, macht man so etwas nicht. Dagegen verwahre ich mich. Das habe ich gesagt. – Danke. (Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Es gibt ganz grundsätzliche Verfahrensweisen, wie wir mit Mitschnitten und dergleichen umgehen. – Jetzt wird Herr Abgeordneter Dorst für das BSW sprechen. Bitte schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Christian Dorst BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die uns heute beschäftigt, ist ebenso verständlich wie emotional aufgeladen: Es geht um Bußgelder aus der Pandemiezeit, um Ungerechtigkeiten und um den berechtigten Wunsch, dass der Staat Fehler korrigiert und Unrecht beseitigt. Die Forderung lautet: Die Landesregierung soll alle Bußgelder, die auf der Grundlage bestimmter, später für nichtig erklärter Verordnungen erhoben wurden, pauschal aufheben und zurückzahlen, und zwar von Amts wegen, ohne dass die Betroffenen etwas tun müssen. Das erscheint auf den ersten Blick logisch und gerecht. Wenn das höchste Gericht des Landes – das Verfassungsgericht – eine Regelung für nichtig erklärt, dann sollten auch alle Folgen dieser Regelung verschwinden. Das war es aber auch schon, denn die Sache ist rechtlich und praktisch weitaus komplexer – und das ist kein Verstecken hinter irgendwelchen Gerichtsentscheidungen oder Gesetzestexten, Herr Hünich. (Lars Hünich [AfD]: Nein, natürlich nicht! – Dennis Hohloch [AfD]: Schön, dass er es sagt!) Zwar hat das Verfassungsgericht die Rechtsgrundlage in Teilen für nichtig erklärt, das wirkt sich jedoch nicht unmittelbar auf die einzelnen Betroffenen aus. Ein Bußgeldbescheid, der auf einer damals gültigen Verordnung basierte, bleibt zunächst wirksam. Das Gerichtsurteil macht solche Bescheide nicht automatisch ungültig. Es schafft lediglich für jeden Einzelnen die Grundlage, gegen solche Bescheide vorzugehen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] erhebt sich für eine Zwischenfrage.) – Nein, wir machen es heute nicht so lang. Sie wollen, dass die Landesregierung geeignete Maßnahmen ergreift, um die Bußgeldbehörden zu veranlassen, ergangene Bußgeldbescheide auf Grundlage der Gerichtsentscheidung aufzuheben und bereits gezahlte Bußgelder zurückzuzahlen. Das wäre ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, und er wäre konnexitätspflichtig. Bei Ihrer zweiten Forderung – der Forderung, die Rückabwicklung ohne Antragserfordernis durchzuführen, sodass Betroffene nicht selbst tätig werden müssen, sondern die Behörden von Amts wegen handeln – verlieren Sie die Zuständigkeit vollends aus den Augen. Denn die Rückabwicklung eines Verfahrens durch die Landesregierung, für das sie nicht zuständig ist, wäre keine gute Idee, egal wie nobel der Ansatz erscheint. Das heißt nicht, dass die Betroffenen im Regen stehen gelassen werden, ganz im Gegenteil: Die Urteile des Verfassungsgerichts sind ein mächtiges Werkzeug. Sie bestärken auch uns als BSW-Fraktion in unserer Kritik an den Coronamaßnahmen und in unserer Forderung nach einer konsequenten Aufarbeitung dieser Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene. (Beifall BSW) In bestimmten Fällen bieten die Gerichtsurteile bereits jetzt eine Grundlage für Bußgeldrückerstattung: Jede Person, die aufgrund der nun für nichtig erklärten Regelungen einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann und sollte nun aktiv werden. (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Unser Auftrag muss hierbei sein: Wir müssen die Menschen informieren. Wir müssen klar kommunizieren: Ihr habt ein Recht auf Überprüfung – nutzt es! (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Dezember 2025 115 Gleichzeitig kämpfen wir als BSW-Fraktion weiter für ein Corona-Amnestiegesetz, um die Betroffenen schneller und unbürokratischer zu entlasten. (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Das Amnestiegesetz muss regeln, dass Bußgelder unkompliziert zurückgezahlt werden. Hierfür hat der Landtag auf unsere Initiative hin die Corona-Enquetekommission eingesetzt, die im Grunde genau das, was Sie heute fordern, zum Ziel hat, aber durch eine andere Methode erreichen soll, Herr Hünich – nämlich durch die Ausarbeitung eines Corona-Amnestiegesetzes. So steht es im Einsetzungsbeschluss, darauf haben wir uns doch gemeinsam verständigt; auch Sie waren dafür, soweit ich mich erinnere. Das ist ein demokratischerer und rechtssicherer Weg als ein Antrag, der Landesbehörden auffordert, von Amts wegen tätig zu werden. (Lars Hünich [AfD]: Dann überweist es in den Ausschuss!) Lassen Sie uns über dieses Thema in der Enquetekommission also gemeinsam und konstruktiv beraten und lassen Sie uns Druck machen, damit die Amnestiegesetze so schnell wie möglich kommen. Wir sollten uns dabei keine Verzögerung leisten. Bringen wir es gemeinsam auf den Weg! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lüttmann [SPD])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Frau Gesundheitsministerin Müller. Bitte sehr. (Lars Hünich [AfD]: Das BSW muss bei seiner Ministerin auch klatschen!)

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Britta Müller

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mein Haus hat im Rahmen von Kleinen Anfragen bereits mehrfach Fragen zu Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts bezüglich der Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnung und bezüglich eines möglichen Corona-Amnestiegesetzes beantwortet. Zuletzt habe ich am Mittwoch zu einer entsprechenden mündlichen Anfrage der AfD Stellung genommen. Auch mit Blick auf diesen Antrag kann ich mich nur wiederholen: Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts liefern Erkenntnisse in Bezug auf juristische Fragen, die während der Pandemie auftraten, einschließlich der Frage nach der Abwägung von staatlichen Eingriffen in Freiheitsrechte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des berechtigten Interesses, die öffentliche Sicherheit zu schützen. Unter anderem mit diesen Fragen setzt sich die Enquetekommission auseinander. Dazu gehört auch die Frage eines Corona-Amnestiegesetzes. Amnestien – also Aufhebungen von rechtskräftig verhängten Strafen oder Bußgeldern – sind die absolute Ausnahme in einem Rechtsstaat. Die Landesregierung wird also nicht ad hoc Bußgeldbescheide aufheben, die infolge einer Rechtsverordnung erlassen wurden, die durch Beschlüsse des Verfassungsgerichts nun in Teilen für nichtig erklärt wurden. Wir haben uns für ein parlamentarisches Verfahren entschieden. Die Enquetekommission bereitet dieses Verfahren vor. Nutzen Sie Ihre Chance, und wirken Sie dort mit! Das MGS hat in der Dezembersitzung der Kommission einen Basisvortrag zur Entstehung einer Verordnung gehalten, um die grundlegenden Aspekte und den rechtlichen Rahmen zu erläutern. Das Ministerium des Innern und für Kommunales wird im Januar 2026 unter anderem zu Normenprüfverfahren im Rahmen der Pandemie Stellung nehmen, und das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung wird zu Rechtsförmlichkeitsprüfungen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen der Bundesebene, der MPK und anderer Gremien ausführen und dabei die Relevanz aktueller Corona-Gerichtsentscheidungen für den Prozess darstellen. Die Entscheidung über ein Corona-Amnestiegesetz, das eng mit dem weiteren Umgang mit den Bußgeldverfahren der Betroffenen zusammenhängt, wird sich also aus den Erkenntnissen der Kommission ergeben und nicht mit einem Fingerschnipp getroffen. Auch in anderer Hinsicht möchte ich hier zum Antrag der AfD noch einmal klarstellen: Aus den Entscheidungen des Verfassungsgerichts lässt sich die überwiegende Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen ableiten. Selbstverständlich muss sich die Landesregierung berechtigter Kritik stellen, wenn sich Einzelvorschriften im Nachhinein als zu unbestimmt und deshalb als rechtswidrig erweisen. Ich möchte der Arbeit der Kommission nicht vorgreifen. Die Aufhebung von während der Coronapandemie ergangenen Bußgeldbescheiden im Rahmen eines Amnestiegesetzes kann erfolgen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür im Land Brandenburg gegeben sind. Ich werde dies dann unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Hünich hat noch gut zwei Minuten Redezeit. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Zuallererst, Herr Prof. Schierack: Das weise ich komplett von mir, und das möchte ich auch hier im Protokoll gewürdigt haben. Was Sie mir unterstellen, ist eine Frechheit. Es tut mir furchtbar leid, aber was Sie machen, ist genau das, was Sie mir vorwerfen: Sie stellen sich hier hin und blasen etwas in die Öffentlichkeit hinaus. Ihr Prof. Krüger ist derjenige, der in der letzten Sitzung zu mir kam und mit mir gesprochen hat. Ich habe kein einziges Mal irgendwelche Sachen von irgendwelchen Sachverständigen geschnitten und ins Netz gestellt. Im Netz sind die Aussagen, und zwar die kompletten Aussagen aller vier Sachverständigen, weil die sowieso öffentlich sind! (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hünich, wir haben uns doch darauf verständigt, dass Sie sich all das noch einmal angucken und dann auch wissen, worauf Bezug genommen wird. Sie haben das jetzt von sich gewiesen, und jetzt, denke ich, sollten Sie in Ihrer Rede fortfahren.

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Lars Hünich AfD

Okay, gut. – Frau Müller hat ja vollkommen recht; sie hat am Mittwoch schon auf eine entsprechende Frage geantwortet. Soweit ich weiß, haben Sie geantwortet, dass das in die Enquetekommission gehöre. Genau darum bitte ich Sie alle: Stimmen Sie der Überweisung zu, damit wir diesen Antrag in der Enquetekommission behandeln können, denn es geht genau darum. Dabei ist egal, wie Sie das sehen oder nicht: Das Ministerium hat klar festgestellt, dass keinerlei materielle Prüfung vorgenommen wurde. Es wurde kein einziges Mal in irgendeiner Art und Weise geprüft, ob diese Maßnahme erforderlich war – ja oder nein. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

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Lars Hünich AfD

Sehr gerne, Herr Dorst.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Dorst, bitte.

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Christian Dorst BSW

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege Hünich. – Welchen Sinn soll es ergeben, diesen Antrag an die Enquetekommission zu überweisen? Dieser Antrag bildet ja nur einen Teilaspekt dessen ab, was wir in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres sowieso auf dem Arbeitsplan haben, und zwar viel komplexer. Worin liegt der Sinn? Ich verstehe es nicht. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Lars Hünich AfD

Damit wir uns nicht missverstehen: Sie wollen eine Amnestie – das verstehe ich, das ist alles in Ordnung, und wir würden das mitdiskutieren. Wir wollen aber nicht nur eine Amnestie, sondern eine Rehabilitierung der Bürger. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber noch einmal, damit wir das richtig verstehen: Wir reden darüber, dass das Verfassungsgericht festgestellt hat, dass diese Eindämmungsverordnung in diesen gewissen Punkten nichtig ist. Sie ist nichtig, und zwar jetzt schon, (Vereinzelt Beifall AfD) da brauchen wir keine Amnestie. Eigentlich müssten wir im Ausschuss genau darüber reden, dass sie nichtig ist und man von Amts wegen feststellen muss, dass diese Leute nie etwas Falsches getan haben, da es diesen Beschluss nicht gab. (Vereinzelt Beifall AfD) Werte Kollegen, es wurde eine ganze Menge gesagt. Heute habe ich ja Geburtstag, das heißt, ich kann mir etwas wünschen, und ich wünsche mir etwas von Ihnen: Einige Kollegen unter Ihnen gehören dieser unserer Demokratiegeschichte nicht wirklich an, sondern sie wissen, dass in unserem Land einiges schiefläuft. Wir stehen vor einer Kriegsgefahr, die größer ist als jemals zuvor. Wir befinden uns in einer Wirtschaftssituation, die immer weiter den Bach runtergeht. Und ich fordere Sie auf – nein, ich wünsche mir –, dass Sie sich zu Hause über Weihnachten besinnen und erholen und darüber nachdenken, wie wir endlich gemeinschaftlich für unser Brandenburg, für unser Land einstehen können, denn wir können es nur gemeinsam. Was Sie bzw. Ihre Parteien machen, machen Sie leider Gottes nicht zum Wohle des Volkes. Was wir endlich anfangen müssen, ist, diese Brandmauer wegzuschieben und darüber nachzudenken, wie wir endlich gemeinschaftlich für mehr Demokratie, für Frieden und für Freiheit einstehen! – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Verfassungswidriges Corona-Unrecht beseitigen – Bürger rehabilitieren“, Drucksache 8/2149. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Damit wurde der Antrag mit Mehrheit abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 18 und rufe Tagesordnungspunkt 19 auf. TOP 19: Umfassendes Handyverbot an Kindergärten, Grundschulen und in der Sekundarstufe I einführen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2150 Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner beginnt Herr Abgeordneter Hohloch für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Fast jeder Jugendliche heute hat ein Smartphone, nach der JIM-Studie sind es 95 %, und im Durchschnitt nutzt Dezember 2025 117 jeder Jugendliche dieses Smartphone bis zu vier Stunden am Tag; bei den 18- bis 19-Jährigen sind es sogar fast 5 Stunden, die der- oder diejenige pro Tag am Handy verbringt. Das hat schwerwiegende Folgen, denn die Selbstkontrolle fällt vielen dieser Jugendlichen schwer. Nach dieser Studie geben 68 % an, dass es ihnen schwerfällt, die Bildschirmzeit selbstständig zu regulieren, und rund ein Drittel gibt an, morgens oft müde zu sein, weil sie abends und nachts zu lange am Handy gesessen haben. Das hat auch dramatische Auswirkungen auf unsere Kinder und Jugendlichen, meine Damen und Herren, auf die das Karolinska-Institut schon vor einiger Zeit hinwies. Die dramatischsten Auswirkungen sind Einschlafprobleme und die geringe Schlafqualität – ein Drittel der Jugendlichen ist müde am Morgen. Das Verhalten fördert die Internetsucht, das Sinken der Aufmerksamkeitsspanne – gerade durch das Wischen bei Formaten wie TikTok –, die Reduzierung der Gedächtnisleistung, die Verlangsamung des Lernprozesses, die Abnahme von Lesegeschwindigkeit, Leseverständnis und Wortschatz. Vor allem führt es zu Depressionen, Essstörungen und Fettleibigkeit. Dieser Dauerkonsum, meine Damen und Herren, wird durch das kopflose Handeln dieser Landesregierung bezüglich der Digitalisierung in der Schule verstetigt.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dennis Hohloch (AfD):* Einen Satz bitte noch. – Die Schule ist damit keine analoge Oase, meine Damen und Herren, sondern weiterhin digital, statt real. – Bitte.

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Ulrike Liedtke

Herr Skopec, bitte.

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Oliver Skopec BSW

Vielen Dank, Herr Hohloch, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bewusst, welche technischen Möglichkeiten heute auf allen Betriebssystemen mobiler Endgeräte für Eltern – Bildschirmzeit in einzelnen Apps, um die Nutzungszeit dediziert zu beschränken bzw. die Nutzung zu steuern – zur Verfügung stehen? Würden Sie mir nicht recht geben, dass ein großer Teil der Verantwortung bei den Eltern bzw. unsere Verantwortung möglicherweise in der Sensibilisierung und Schulung der Eltern liegt? – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW, SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. – Ich gebe Ihnen da vollkommen recht. Die Pflicht für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern und nicht beim Staat. Das will ich an dieser Stelle noch einmal festhalten, auch wenn das von anderen Parteien oft anders gesehen wird. Wir möchten nicht, dass der Staat die Hoheit über die Betten gewinnt, sondern das ist die Aufgabe der Eltern. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass die Einschränkung der Bildschirmzeit möglich ist, aber das führt uns ja nicht … (Steeven Bretz [CDU]: Sie wollen die Geburtenrate mit all Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln erhöhen!) – Herr Bretz, melden Sie doch eine Kurzintervention an. Ich weiß nicht, warum Sie sich wieder wie so einen Luftikus aufblasen. (Steeven Bretz [CDU]: Sie wollen die Geburtenrate mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln erhöhen!) – Was wollen wir erhöhen? (Steeven Bretz [CDU]: Sie wollen die Geburtenrate mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln erhöhen! – Zuruf von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Das ist jetzt auch ein Zwischenruf, das stimmt. Dennis Hohloch (AfD):* Wenn Sie die Frage stellen, antworte ich gerne darauf, dann kriegen Sie die passende Antwort.

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Ulrike Liedtke

Bitte fahren Sie in Ihrer Rede fort. Dennis Hohloch (AfD):* Nein, ich will die Frage noch beantworten, Frau Präsidentin. – Die Frage war ja, ob mir das bekannt sei und ob die Aufgabe nicht bei den Eltern liege – das ist das eine. Die Sache ist die: Wir haben in diesem Land eine Schulpflicht, und dadurch sind die Kinder verpflichtet, einen gewissen Teil ihres Tages in der Schule zu verbringen. Dann muss sich selbstverständlich der Staat darüber Gedanken machen, wie er mit dem Problem der Handynutzung umgeht. Ich will gar nicht auf die einzelnen Familien eingehen, die das vielleicht nicht hinkriegen; es gibt immer Vernachlässigung, es gibt immer schlimme Fälle von Kindeswohlgefährdung, aber das ist nicht der Maßstab, nach dem wir uns richten. Wir richten uns in dem Fall – auch hier bei dem Antrag – danach, dass wir die Zeit in der Schule gestalten und beeinflussen müssen, weil wir die Eltern ja verpflichten, ihre Kinder in die Schule zu schicken. – Ich hoffe, das hat die Frage beantwortet. Meine Damen und Herren, es gibt ja auch Gründe, warum gerade im Silicon Valley nicht mehr digital unterrichtet wird. Anfang der 2 000er-Jahre hat man das sehr schnell eingeführt, um es dann noch schneller wieder zurückzudrehen. Im Silicon Valley, wo wirklich die Digitalkonzerne, die Digitalprofis und die Informatiker sitzen, wird nach Waldorf unterrichtet – vor allem analog und nicht digital. Deutsche Forscher haben bereits 2023 ein Moratorium für die Digitalisierung gefordert, über 40 Wissenschaftler forderten von der Kultusministerkonferenz ein Moratorium zur Digitalisierung in Kindergärten und vor allem in Grundschulen. Die Aussage war – ich zitiere –: „Es müssen zuerst die Folgen der digitalen Technologien abschätzbar sein, bevor weitere Versuche an schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen mit ungewissem Ausgang vorgenommen werden.“ Das Karolinska-Institut knüpft nahtlos an und verschärft die Aussage sogar und sagt, Digitalisierung sei nicht lernerfolgssteigernd. Entwicklungspsychologisch ist das nicht zu rechtfertigen, und es ist vor allem komplett evidenzbefreit, meine Damen und Herren. Zitat: „[Die Politik scheine] sich überhaupt nicht bewusst zu sein, dass die Forschung gezeigt hat, dass die Digitalisierung der Schulen große, negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Schüler hat.“ Damit ist das wissenschaftlich belegt, meine Damen und Herren. Es ist belegt, dass es keine Belege dafür gibt, dass Digitalisierung einen positiven Einfluss auf den Wissenserwerb hat. Das zeigen uns auch die Vergleichsstudien. Die Digitalisierung wird in Brandenburg vorangetrieben und der IQB sowie die Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung zeigen, dass unsere Kinder in großen Teilen nicht mehr lesen, schreiben und rechnen können. Aufgrund dessen hat die AfD-Fraktion im Jahr 2024 erstmals einen Antrag zur Entdigitalisierung der Schulen vorgelegt und im Januar 2025 ein Handyverbot an Schulen gefordert. Wie sahen die Reaktionen aus? Die Abgeordnete Poschmann sagte Folgendes – ich zitiere –: Zeigen Sie mir eine Grundschule in Brandenburg, wo das Handy auf dem Tisch liegt. So ein Quatsch, das gibt es einfach nicht. Ja, meine Damen und Herren, so blöd sind unsere Schüler nun auch nicht, dass sie ihr Handy auf dem Tisch liegen lassen. Sie wissen ganz genau, wie früher, als es noch keine Handys gab, gespickt wurde, obwohl es verboten war.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dennis Hohloch (AfD):* Ja.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Jank, bitte.

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Fabian Jank AfD

Herr Hohloch, ich finde es sehr gut, wie Sie sich hier konzentrieren können, während Herr Abgeordneter Hoffmann umherläuft und Weihnachtskarten verteilt. Erwarten Sie von ihm auch noch eine Weihnachtskarte? (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Ich würde herzlich darum bitten, dass Sie sich setzen, Herr Abgeordneter; das ist wirklich unpassend. – Bitte setzen Sie Ihre Rede fort. Dennis Hohloch (AfD):* Ich setze meine Rede fort, und ich wünsche dem Abgeordneten Hoffmann schon einmal einen wunderschönen 4. Advent und frohe Weihnachten – auch wenn ich keine Weihnachtskarte kriege, davon hängt es nicht ab. Ich wünsche allen anderen, egal wie ich zu ihren politischen Auffassungen stehe, immer, dass sie gesund und munter ins nächste Jahr rutschen und gut die Weihnachtzeit verbringen. (Vereinzelt Beifall AfD) Gehen wir weiter, meine Damen und Herren: Was war die nächste Reaktion? Die Reaktion des Bildungsministeriums am 7. Juli war ein neuer Abschnitt in der VV-Schulbetrieb – ich zitiere –: „In Grundschulen und Förderschulen bis Jahrgangsstufe 6 […] sind während des Unterrichts private digitale Endgeräte grundsätzlich in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern […] zu verstauen.“ Die Gegenreaktionen ließen nicht lange auf sich warten: Am 01.12.25 gab es eine Pressemitteilung der Landesärztekammer, die eindeutig war. Zitat: „Die Landesärztekammer Brandenburg warnt vor den gesundheitlichen Folgen übermäßiger und unkontrollierter Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen. […] Die Kammerversammlung fordert ein Handyverbot an Schulen in Brandenburg, flächendeckend und verbindlich geregelt, insbesondere in Pausen und außerhalb des Unterrichts.“ Meine Damen und Herren, wie sahen die Reaktionen in den Fraktionen aus? Herr Peschel sagt, er teile die Position der Landesärztekammer uneingeschränkt, weswegen ich davon ausgehe, dass die BSW-Fraktion unserem Antrag zustimmen wird; es steht ja auch in Ihrem Wahlprogramm. Sie würden natürlich nichts ablehnen, was in Ihrem Wahlprogramm steht, Kollegen vom BSW (Lachen und Beifall des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Was sagte Herr Redmann? Wir sprechen uns für ein Verbot von Handys an Grundschulen in Absprache mit den Lehrkräften aus. Andere Länder, meine Damen und Herren, greifen ja bereits durch: Die Niederlande haben seit Beginn des Schuljahres 2024/25 ein flächendeckendes Handyverbot an Schulen eingeführt, in Dänemark gibt es eine Rückabwicklung der Digitalisierung, und vor allem – das würde man hier ja nie von einem Sozialdemokraten erwarten – gab es eine Entschuldigung gegenüber den Kindern, dass man sie zu Versuchskaninchen in einem digitalen Experiment gemacht habe, dessen Ausmaß und Folgen Dezember 2025 119 man nicht habe überblicken können. Das ist doch einmal Größe, meine Damen und Herren, das könnte man auch von diesem Bildungsministerium erwarten. (Beifall AfD) Drittens: Auch Italien geht den Weg – Wiedereinführung eines alten, vorübergehend ausgesetzten Handyverbots an Schulen. Dort werden sogar flächendeckend sämtliche Handy- und Tabletnutzungen untersagt, und – wer hätte es gedacht – es wurde ein Vorschlag der AfD aufgegriffen, es wird nämlich die Stärkung der Handschrift gefordert – das ist seit einigen Jahren eine Forderung der AfD-Fraktion hier im Landtag, zu der Frau Poschmann sagte, wir würden in die Kreidezeit zurückkehren wollen. Der hessische Kultusminister von der CDU fordert ebenfalls ein bundesweites Smartphoneverbot, und – jetzt halten Sie sich fest – nach der Trendstudie 2025 lehnen sogar über 90 % der Jugendlichen digitales Lernen ab. Sie haben also alles in der Hand. Stimmen Sie dem Antrag der AfD-Fraktion auf ein flächendeckendes Handyverbot in Brandenburg zu, damit wir diesen Schritt endlich gehen können. Ein erster Schritt muss sein, unsere Schulen wieder zu entdigitalisieren und zu einem ordentlichen analogen Unterricht zurückzukehren, der natürlich, wenn es sinnvoll ist, um digitale Medien und digitale Anwedungen ergänzt werden kann, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Poschmann. Bitte. (Vereinzelt Beifall SPD sowie Beifall der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW])

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Katja Poschmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Alle Jahre wieder – man könnte fast meinen, es handele sich um einen weihnachtlichen Brauch der AfD-Fraktion: gleicher Titel, gleiche Empörung, gleiche Lösungsvorschläge – nur eines ändert sich nicht: Es fehlt wie immer an neuen und tragfähigen Ideen. Heute also erneut das große Schlagwort vom umfassenden Handyverbot – dieses Mal ausgeweitet auf die Sekundarstufe I, also für alle Schulen bis zum Ende der 10. Klasse. Ich sage es gleich vorweg: Auch diese Neuauflage ist nichts anderes als ein Sammelbecken für Angst, Misstrauen und kulturpessimistischen Digitalalarmismus. Meine Damen und Herren, machen wir gemeinsam den Praxischeck für diesen Antrag: Was würde es bedeuten, wenn wir dem zustimmten? Ein solches Verbot würde sich nicht nur an Schülerinnen und Schüler richten; es müsste über die Hausordnung geregelt werden. Eine Hausordnung gilt aber für alle, die sich im Haus – in diesem Fall: in der Schule – aufhalten, also für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Eltern und Gäste, und zwar so lange, wie sie sich im Haus aufhalten. Das ist doch völlig lebensfremd! (Vereinzelt Beifall SPD) Ich möchte es ganz klar sagen: Es ist eine Frage des Respekts, dass im Unterricht kein Handy auf dem Tisch liegt, es sei denn, es wird pädagogisch sinnvoll eingesetzt. Dass wir überhaupt darüber diskutieren müssen, ist eigentlich absurd. Aber genau diese Diskussion zeigt auch etwas anderes: Kinder und Jugendliche lernen nicht durch Verbote. Sie lernen vor allem durch einen respektvollen Umgang mit ihnen und von Vorbildern. (Einzelbeifall SPD) Kinder machen das, was wir ihnen vorleben. Wenn zu Hause am Esstisch das Smartphone das wichtigste Familienmitglied ist, dann wird auch ein schulisches Handyverbot das Verhalten nicht nachhaltig verändern. Wer also ernsthaft über Handynutzung sprechen will, muss über Verantwortung sprechen, über elterliche Verantwortung, über gesamtgesellschaftliche Verantwortung und über unsere eigene Vorbildwirkung als Erwachsene. Deshalb sage ich: Führen wir diese Debatte – dazu bin auch ich gern bereit –, aber bitte ehrlich und nicht mit der Illusion, man könne gesellschaftliche Entwicklungen einfach verbieten; nicht mit einer Verweigerungshaltung gegenüber zeitgemäßer Bildung, die die jungen Menschen verdient haben; nicht mit der Arroganz von Erwachsenen, die die Lebensrealität junger Menschen einfach ausblenden. Und vor allem: Führen wir diese Debatte mit den jungen Menschen, die diese Entscheidung maßgeblich betreffen würde! Binden wir genau sie ein! Zeigen wir ihnen, dass wir ihnen auf Augenhöhe begegnen! (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Meine Damen und Herren, stellen wir uns also die entscheidende Frage: Wem nützt ein solches Handyverbot wirklich? Meine Antwort lautet: Es nützt vor allem jenen, die wollen, dass junge Menschen Informationen nicht einordnen, nicht hinterfragen und auch nicht diskutieren. Es nützt all denen, die Fake News, Verschwörungserzählungen und KI-generierte Falschinformationen möglichst ungestört verbreiten wollen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Schauen wir kurz gemeinsam auf die typische Situation auf dem Schulhof: Früher tauschten wir dort Kassetten, später CDs. Manchmal sprachen wir über die letzte Folge einer Lieblingsserie, die man verpasst hatte. Und heute? Zeigt man sich gegenseitig Videos. Und, meine Damen und Herren, das Entscheidende ist: Die Kinder reden dann auch darüber. Genau hier wird es aber für die AfD unbequem. Denn hier wird widersprochen. Hier wird vielleicht auch entlarvt. Hier wird diskutiert. – Das ist der Moment, in dem Ihre Strategie ins Wanken gerät. Genau deshalb passt Ihnen das nicht. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sehr überzeugend!) Der Widerspruch in Ihren Anträgen ist entlarvend: Einerseits beantragen Sie im ABJS Fachgespräche zu KI im Unterricht. Andererseits fordern Sie in dem vorliegenden Antrag die Entdigitalisierung unserer Schulen. Das ist kein Konzept, das ist politischer Irrsinn. Sie wollen unsere Schulen in das vergangene Jahrhundert zurückführen, weil Sie keine Ideen für die Bildung der Zukunft haben. Sie wollen keine mündigen jungen Menschen, die sich sicher, kritisch und souverän im digitalen Raum bewegen. Genau davor haben Sie Angst. Aber ich sage Ihnen auch: Während Sie sich in Empörung und Ideenlosigkeit eingerichtet haben, gehen wir voran. Der Digitalpakt 2.0 kommt; seit gestern ist er beschlossene Sache. Das ist ein starkes Signal für moderne Bildung, und dafür bin ich sehr dankbar. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns ernsthaft über die richtige Balance von digitalem und analogem Lernen sprechen! Lassen Sie uns darüber reden, wie wir Kinder und Jugendliche dazu befähigen können, grundsätzlich einen gesunden Umgang mit digitalen Medien zu entwickeln, aufmerksam, kritisch und digital kompetent zu handeln. Denn genau das wird die Gesellschaft später von ihnen verlangen. Ein pauschales Handyverbot beantwortet keine dieser wichtigen Fragen. Deshalb lehnen wir den Antrag entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Es wurde wieder eine Kurzintervention angemeldet. Herr Abgeordneter Hohloch, bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kollegin Poschmann, im ersten Moment wusste ich gar nicht, was ich zu diesem Redebeitrag sagen sollte. Aber es gibt dann doch eine ganze Menge, worauf man eingehen kann. Zunächst einmal: Ihr Bildungsministerium ist ja mit einem Handyverbot schon vorgeprescht. Zweitens: Wir setzen diese Forderung nicht jedes Weihnachten auf die Tagesordnung, sondern wir beantragen das heute zum zweiten Mal, erweitert um die Schulen der Sekundarstufe I. Wir beantragen das auch deswegen, weil – Sie sagen ja immer, man müsse mit den Jugendlichen reden – es genug Jugendliche gibt, die das wollen. Die Trendstudie „Jugend in Deutschland 2025“ besagt, dass 90 % der Jugendlichen dafür sind. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich habe das vorhin schon gesagt, aber das war für Sie ja alles Propaganda. Sie sagten auch, die Schüler teilten auf dem Schulhof Videos. Na wunderbar! Kennen Sie die Klassenchat-Diskussion? Schüler werden in Klassenchats gemobbt, selbst in der Schule. Dieses Handyverbot ist wichtig und richtig, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich gehe jede Wette ein, dass nach Ihrer Polemik hier in einem halben Jahr genau dieses Bildungsministerium den Vorschlag für ein solches Handyverbot vorlegen wird. Oder die Kultusministerkonferenz beschließt ein generelles Handyverbot. Was sagen Sie denn dann, wem das „nützt“? Ich finde es immer herrlich, wenn Sie sagen, das nütze den Leuten, die nicht wollten, dass die jungen Leute in den Medien differenzierte Meinungen kennenlernten. In einer anderen Debatte sagen Sie, wir würden die jungen Leute mit unserer „Propaganda“ in den sozialen Medien beeinflussen. Wenn es mir nur um meine Interessen ginge, würde ich sagen: Sollen die jungen Leute doch den ganzen Tag am Handy sein! Dann sehen sie jeden Tag Videos von der AfD und die Zustimmung zu unserer Partei wird noch größer, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber darum geht es mir nicht. Ich möchte, dass die Kinder in der Schule etwas lernen. (Vereinzelt Beifall AfD) Dass Sie immer noch nicht verstanden haben, was der Unterschied zwischen einem Fachgespräch zur künstlichen Intelligenz im Unterricht bzw. im Lehrbetrieb und der Forderung nach einem Handyverbot ist – Sie sprachen unzutreffend von „Entdigitalisierung“ –, zeigt mir, dass Sie von Bildungspolitik keine Ahnung haben. Ihre Fraktion täte besser daran, endlich einmal eine richtige Bildungspolitikerin nach vorn zu stellen. (Vereinzelt Beifall AfD) Selbstverständlich müssen wir über künstliche Intelligenz im Unterricht und im Schulbetrieb reden. Sie haben das im Ausschuss zweimal abgelehnt. Warum? Weil der Antrag von der AfD kam. Sie werden heute auch das Handyverbot ablehnen, weil der Antrag von der AfD kommt …

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Ulrike Liedtke

Sie müssten bitte zum Ende kommen, Herr Abgeordneter. Dennis Hohloch (AfD):* … aber nicht, weil er falsch wäre, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Poschmann möchte gern auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte sehr. Dezember 2025 121

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Katja Poschmann SPD

Frau Präsidentin! Wissen Sie, Herr Hohloch, wenn mir nichts mehr einfällt, dann fange ich einfach an, mit dem Finger auf andere Leute zu zeigen, zu lachen, wenn andere Leute reden, und mich über die Kompetenzen der Kollegen lustig zu machen. Es mag ja sein, dass wir nicht einer Meinung sind; dazu stehe ich auch. (Dennis Hohloch [AfD]: Na, dann sagen Sie es doch!) Es kann auch sein, dass es unterschiedliche Haltungen und immer wieder Diskussionen zu dieser Frage gibt. Auch in meiner Partei diskutieren wir darüber, auch öffentlich. Aber ich sage Ihnen eines: Ich werde mich immer – immer! – an die Seite von jungen Menschen stellen. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Dann beschließen Sie das Handyverbot!) Ich werde mich immer gegen die Arroganz von Erwachsenen wenden, die glauben, ohne die Einbeziehung junger Menschen, also über deren Köpfe hinweg, entscheiden zu können, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) noch dazu, wenn diese Erwachsenen keine Ideen für eine zeitgemäße Bildung entwickeln. Und, Herr Hohloch, wenn wir schon bei den Beleidigungen sind: Zu diesen Erwachsenen gehören Sie an vorderster Front. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Augustin. Bitte.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Modern, zukunftsfähig, den Blick nach vorn gerichtet – so oder so ähnlich würde ich den Anspruch einer verantwortungsvollen Bildungspolitik beschreiben. Es kann natürlich auch anders gehen – so mein Eindruck, wenn ich den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion sehe. Vor allem – das ist nunmehr wohl aufgefallen – ist der wesentliche Kern des Antrags nicht neu. Denn über diese Frage wurde hier im Landtag bereits mehrmals debattiert, zwar noch nicht in dieser Legislaturperiode, (Minister Steffen Freiberg: Doch, doch!) dennoch ist es gar nicht so lange her. – Ja, in dieser Legislaturperiode ist schon das Handyverbot für Grund- und Förderschulen beschlossen worden; da hat der Bildungsminister recht. Aber wir haben auch schon die Debatte darüber geführt, ob digitale Lernanwendungen komplett aus dem Klassenraum verbannt werden sollten. Da meine Kollegin Katja Poschmann schon ausführlich auf das Thema eingegangen ist und ich mich ihren Ausführungen ohne weitere Anmerkungen anschließen kann, will ich mich kurzfassen. Vielen Dank, liebe Frau Poschmann! Ich komme auf meinen Eingangssatz zurück: Mein Anspruch ist, dass wir handlungsfähige junge Menschen für eine digitale Zukunft ausbilden. Allein mit Blick auf den Kinderschutz, den wir gestern hier debattiert haben, zählt dazu ein sicherer, verantwortungsvoller Umgang auch mit digitalen Medien. Dabei muss aber klar unterschieden werden, ob innerhalb von Schule oder auch Kita digitale Medien als Lernmittel genutzt werden oder ob es um die Verwendung von privaten Handys oder insgesamt um die Verwendung privater digitaler Endgeräte geht. Selbstverständlich zählt der Einsatz von digitalen Lernanwendungen zum notwendigen Bildungsalltag. Er ermöglicht sogar eine individuelle Förderung, die sich an dem Wissensstand und dem Lerntempo der einzelnen Kinder orientieren kann. Wenn Sie Studien zitieren, so sollte die jeweilige Grundlage klar sein. Wie schon in der Debatte im Jahr 2024 kann ich ihnen, Herr Hohloch, sagen, dass das Bild der Gutachten differenzierter ist. Daher sollten Sie Schwarz-Weiß-Darstellungen und -forderungen vermeiden. Was nun das Verbot privater Handys in der Grundschule betrifft, so ist dieses bereits, wie im Koalitionsvertrag von SPD und BSW festgehalten und gefordert, mit der entsprechenden Verordnung umgesetzt. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, ist es nicht!) Wir haben dazu diskutiert. Ja, auch ich hätte eine Verankerung im Schulgesetz, bei der man vielleicht auch offene Fragen hätte debattieren können, auch was das Verstauen der privaten Endgeräte betrifft, eher begrüßt; aber im Kern ist die Forderung, die Sie hier gestellt haben, mit der Verordnung erfüllt. Was das generelle Untersagen von digitalen Medien betrifft, verweise ich gern auf die Debatte vom 21. Februar 2024, die ich aber nicht wiederholen möchte. Auch das von der AfD gern zitierte Zurückrudern beim Einsatz digitaler Medien trifft so nicht zu. Wir haben uns bei unserer Ausschussreise in Dänemark ansehen können, in welcher Form digitale Medien eingesetzt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, die Zukunft und der Fortschritt bringen immer wieder Neuerungen mit sich. Es ist ein steter Prozess, diese anzunehmen, zu probieren, aus Fehlern zu lernen – auch das ist Bildungspolitik – und die Dinge entsprechend anzupassen. Aber es ist keine Lösung, Neuerungen pauschal zu verbannen. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Dazu gibt es auch mit Blick auf den Einsatz digitaler Endgeräte keinen Anlass. Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Bevor wir zum nächsten Redebeitrag kommen, begrüße ich Gäste auf der Besuchertribüne: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung. Seien sie uns herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peschel für das BSW. Bitte. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gern kurzfristig für meine Kollegin Matzies eingesprungen, um ihre Rede zu halten. Von dieser Stelle aus beste Genesungswünsche! Da wir dasselbe Thema bereits im Februar hier im Plenum behandelt haben, habe ich mir erlaubt, Teile der damaligen Rede unserer Fraktion noch einmal aufzugreifen. Das Ansinnen, ein umfassendes Handyverbot in Kindergärten und Schulen einzuführen, basiert erst einmal auf dem absolut richtigen Wunsch, die Medienzeit von Kindern insgesamt zu reduzieren. Zuletzt hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina im Juli 2025 eine Studie dazu veröffentlicht und belegt, dass die übermäßige Nutzung und Social Media einen fatalen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen haben. Im Übrigen findet sich diese Haltung auch in dem bereits zitierten Koalitionsvertrag wieder. Private und digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts in den Taschen oder Schließfächern zu verstauen, heißt es dort unter anderem. Eine entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums ist in diesem Jahr für den Bereich der Grund- und Förderschulen ergangen. Auch wir sind durchaus dafür, die Smartphones bis zur 10. Klasse komplett aus der Schule zu verbannen. Einzelheiten dazu sind sicherlich variabel zu gestalten. Dies gilt aus unserer Sicht aber nicht für alle digitalen Lernmittel, die für eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung notwendig sind. Was wir stattdessen benötigen, ist ein differenzierter, multiperspektivischer Umgang mit den Stärken und Schwächen, den Chancen und Risiken von Technologien im Bildungskontext. Wichtig für erfolgreiches Lernen sind Materialien, die die Prinzipien einer effektiven Speicherung von Lerninhalten berücksichtigen. Das kann sowohl analog als auch digital erreicht werden, auch in der Grundschule beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir vom BSW in der Grundschule den analogen Medien den Vorzug geben. Analoge Medien verbinden uns mit traditionellen Informationswegen und bieten multisensorische Erfahrungen, ohne die die Wissensvermittlung nicht auskommt. Multisensorik schult das Gehirn. (Vereinzelt Beifall BSW) Auch in Kitas haben Smartphones nichts zu suchen. Aber auch dort kann man punktuell kindgerechte digitale Lehr- und Lernmedien einsetzen, wenn sie für die Entwicklung des Kindes förderlich sind. In einer solchen Betrachtung hat weder eine radikale Ablehnung von Bildungstechnologie noch ihr unkritischer Einsatz Platz. Entscheidend ist, dass wir in der Frage der Digitalisierung mit den Eltern kooperieren, sie über Gefahren und Nutzen aufklären und Familien damit nicht allein lassen. Wie schon erläutert, ist hinsichtlich der Nutzung von Smartphones und Social Media in Kita und Schule unser Handeln erforderlich. In der Gesamtheit lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion aber ab, da wir in allen Punkten stärker differenzieren und pädagogisch sinnvolle Ausnahmen befürworten. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Bildungsminister Freiberg. Bitte.

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Steffen Freiberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe meinen Redetext auf meinem Platz liegen lassen, um sofort auf die Debatte einzugehen. Ich glaube, Herr Hohloch, Ihr Antrag wird nicht abgelehnt, weil er von der AfD kommt. (Zuruf von der AfD: Doch! – Dennis Hohloch [AfD]: Stimmt, so war es ja noch nie!) Keine andere Fraktion würde hier einen Antrag stellen, der fachlich derart neben der Spur liegt. Und Wiederholung macht es auch nicht besser. Frau Augustin, es tut mir sehr leid, Ihnen widersprechen zu müssen. Wir haben in dieser Wahlperiode und sogar in diesem Jahr schon darüber gesprochen. Der Antrag liegt hier fast wortgleich vor. Ich hatte erwartet, dass Sie jetzt mit neuen inhaltlichen Argumentationen auftrumpfen. Ich war etwas enttäuscht, muss ich sagen. Es war genau das Gleiche wie zuvor. Sie vermischen es mit der Debatte um Social Media, die ich persönlich auch sehr kritisch sehe. Auch ich bin sehr froh, dass wir jetzt mit den Jugendmedienschutz-Staatsverträgen eine technische Regulierung im Bereich der Betriebssysteme erreichen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Und Sie vermischen die Debatte mit dem digital gestützten Unterricht und mit pädagogischen Fragen in der Schule. Das hat erst einmal nichts miteinander zu tun. Es hat nur über die Kinder miteinander zu tun. Was es bringen soll, die Kinder zu zwingen, den Schulhof zu verlassen, um Social Media anzusehen, erschließt sich mir nicht. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Herrn Skopec hätte ich für seine Frage küssen können. (Vereinzelt Pfiffe und Heiterkeit – Lena Kotré [AfD]: Was?!) Sie war klar und deutlich. Und Sie antworten, dass die Elternverantwortung ganz klar im Vordergrund stehe. Wo ist die denn, wenn wir jetzt in den staatlichen Institutionen Verbote Dezember 2025 123 aussprechen, die von den Elternhäusern nicht unterstützt werden? Das läuft völlig ins Leere. Schauen Sie nach Australien: Am ersten Gültigkeitstag des dortigen Verbots schreiben die Kids auf die Accounts des Prime Ministers: Ellebätsch, wir machen es trotzdem! – Ob das der richtige Weg ist? I don’t know. Inhaltlich wurde dazu schon viel gesagt. Auch die Regelung, die es an den Schulen gibt, ist hier schon angesprochen worden. Sie ist übrigens im demokratischen Verfahren mit dem Landesschulbeirat erarbeitet worden. Ich will klar sagen: Das ist auf Initiative des Bildungsministeriums dort beraten worden, und es ist dort verschärft worden. Dort ist also eine Regelung beschlossen worden, die weiter geht als die, die das Bildungsministerium vorgeschlagen hat, aber eben auch nur bis zu dem Punkt, an dem sie beschlossen wurde, nicht weiter. Davor habe ich ein gewisses Maß an Respekt. Die Debatte ist dort nämlich geführt worden. Das möchte ich jetzt nicht in Abrede stellen. Außerdem haben wir gesagt: Wenn es an den Schulen weitergehende Regelungen gibt, dann werden diese durch den Beschluss nicht behindert. Das heißt, schon bestehende weitergehende Regelungen an Schulen bleiben selbstverständlich bestehen, denn wir respektieren die Schulgemeinschaften. Und das bleibt auch so. Auch heute können Schulen als Schulgemeinschaften Weitergehendes entscheiden. Wenn, wie Sie hier suggerieren, die Schüler es in der überwiegenden Mehrzahl selbst so sehen, dann können sie ihre Stimme natürlich auch über die Schulkonferenz einbringen. Ich glaube, wenn das von den Schülerinnen und Schülern käme – das kann im Einzelfall so sein –, dann würde eine Schulgemeinschaft das wohl nicht ablehnen. Diesbezüglich bin ich sehr zuversichtlich. Nun zum Karolinska-Institut – ich habe es im Januar schon einmal gesagt –: Sie vergessen die Einordnung. – Ich sage jetzt ganz freundlich „vergessen“: Sie vergessen, dass das Karolinska-Institut auf eine Situation in Schweden reagiert hat, in der die Verwendung von Schulbüchern und alle handschriftlichen Aktivitäten in den Schulen schon komplett eingestellt worden waren. Das ist in Brandenburg und in Deutschland mitnichten der Fall. Also: Jede Quelle in Ihre Zeit. Man muss sie einordnen. Sie als Geschichtslehrer sollten das wissen. Sie vergessen immer diese Einordnung und gehen damit völlig an der Realität vorbei. Einen letzten Beitrag zur Märchenstunde möchte ich Ihnen an anderer Stelle empfehlen. Sie sagen immer, dass wir auf keinen Fall auf die Handschrift verzichten dürfen, dass wir sie schützen müssen und dass die Digitalisierung dem entgegensteht. Ich sage noch einmal ganz klar: In Brandenburg ist es im Jahr 2024 noch einmal geschärft worden. In der KMK ist es in den Richtlinien zur Arbeit in der Grundschule noch einmal geschärft worden. Die Arbeit mit Stift und Papier ist eine grundlegende Kompetenz, die an unseren Schulen selbstverständlich unterrichtet wird. Das in Abrede zu stellen und zu fordern, dass man sie schützen müsse, geht völlig an der Realität vorbei. Wenn Sie Märchen erzählen wollen, dann ist vielleicht die Zeit über Weihnachten eine gute Gelegenheit. (Heiterkeit SPD) Frohe Weihnachten! (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Minister, ich weiß nicht, woher Sie bei der schlechten Arbeit, die Sie machen, Ihr Selbstbewusstsein nehmen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Wieder beleidigend!) – Das ist keine Beleidigung; das ist die Feststellung einer Tatsache. Brandenburg ist im Bildungsvergleich schlecht. (Vereinzelt Beifall AfD) Sie können das anders sehen. Das machen Sie immer gern. Aber Brandenburg ist einfach schlecht. Fangen wir mit dem Thema Handschrift, mit der Förderung der Handschrift an. Wenn über ein Drittel der Kinder in der 4. Klasse nicht mehr lesen, rechnen, schreiben kann – natürlich am Ende der dritten Klasse erhoben, aber für die 4. Klasse veröffentlicht –, dann ist das Ihr Ergebnis. Offensichtlich ist die Handschrift der Kinder, egal welche Vergleichsstudie man anschaut – auch bundesweit; Brandenburg ist ja kein Einzelfall –, in den letzten Jahren schlechter geworden. Die Kinder können nicht mehr so lange wie früher ohne Schwierigkeiten mit der Hand schreiben, die Rechtschreibfehler nehmen zu, die Grammatikfehler auch. Es ist ein Zusammenhang zu erkennen, Herr Minister. Wenn Sie meine Antwort auf Herrn Skopec so bösartig falsch auslegen – deshalb habe ich mich zu dieser Kurzintervention gemeldet –, dann stelle ich das jetzt noch einmal klar. Ich habe Ihnen gesagt – das wissen Sie auch –: Natürlich sind die Eltern verantwortlich für die Handynutzung ihrer Kinder im Privaten. Aber ganz im Ernst: Sie sind der Minister, und Sie wissen, dass es in diesem Land leider Gottes eine Schulpflicht gibt. Wenn es nach der AfD geht, wird diese um eine Bildungspflicht erweitert. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber solange die Schulpflicht gilt, haben Sie die Regeln aufzustellen, weil die Eltern die Kinder in die Obhut des Staates geben, und zwar für einen großen Teil des Tages. Und wenn es dort weiterhin gestattet ist, diese exzessive Mediennutzung zu betreiben, ohne dass die Eltern sehen können, was die Kinder dort tun, dann haben Sie Ihren Job verfehlt. Sie als Bildungsminister und die Lehrer sind dafür verantwortlich, diesem übermäßigen Medienkonsum entgegenzuwirken. Es wäre Ihre Aufgabe, eine einheitliche gesetzliche Regelung zu schaffen, damit eben nicht, was Sie hier als großen Wurf verkaufen, die Schulen im Einzelnen entscheiden müssen. Sie können es den Schulen erleichtern, nicht selbstständig tausend verschiedene Regelungen treffen zu müssen. Machen Sie es einheitlich, verankern Sie es gesetzlich und geben Sie vor allem endlich zu …

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Ende kommen. Dennis Hohloch (AfD):* … dass Sie als Bildungsminister für die Mediennutzung während des Unterrichts und außerhalb des Unterrichts in den Schulen verantwortlich sind. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister Freiberg, Sie haben Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen, wenn Sie dies möchten. – Sie möchten nicht. Dann setzen wir die Aussprache fort. Herr Abgeordneter Hohloch ist noch einmal an der Reihe, denn er hat noch 3:30 Minuten Redezeit zur Verfügung. Bitte. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Frau Präsidentin! Herr Minister, ich habe in einer Kurzintervention geredet, weil ich Ihnen damit die Gelegenheit geben wollte, auf sie zu antworten. Dass Sie das nicht getan haben, spricht wieder Bände. Frau Poschmann, Sie haben den Antrag gar nicht gelesen. Das finde ich schade. (Erik Stohn [SPD]: Das ist eine Unverschämtheit!) – Nein. Die Aussagen von Frau Poschmann haben gezeigt, dass sie den Antrag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. (Erik Stohn [SPD]: Das wird ja immer schlimmer bei Ihnen!) Ich glaube, dass sie ihn verstanden hätte, hätte sie ihn gelesen. Hausordnung: Hier muss keine Hausordnung verändert werden. Wir wollen eben nicht, dass die Schulkonferenz darüber entscheiden muss. Wir wollen, dass es eine klare, einheitliche gesetzliche Regelung gibt. (Zuruf der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Hätten Sie das gelesen, hätten Sie es auch gewusst. Wenn hier gesagt wird, es sei absurd, dass wir darüber diskutieren wollen, dann entgegne ich: Ganz Deutschland diskutiert gerade über ein Handyverbot, und zwar aus guten Gründen! Deutschland ist wieder einmal der Nachzügler. Herr Minister, warum ist Deutschland noch nicht so durchdigitalisiert wie Schweden, Norwegen, Finnland oder Dänemark? Weil Sie bisher einfach nicht in der Lage waren, das zu tun; es mangelte Ihnen nicht am Willen. (Beifall AfD) Hätten Sie die Möglichkeit gehabt, dann hätten Sie genauso durchdigitalisiert wie die nordischen Länder. Die haben gesehen, was sie ihren Kindern damit angetan haben; sie rudern zurück. Wir waren in Dänemark und haben uns das angesehen. Ich will das gar nicht weiter vermengen, aber die private Handynutzung hat im Unterricht und auf dem Schulgelände nichts zu suchen. Frau Poschmann, Sie vermengen beides. Sie behaupten, wir wollten den Kindern verbieten, in den sozialen Medien zu surfen, und wir wollten generell – Frau Augustin hat es auch gesagt – Neuerungen verbannen. Sie stellen analog gegen digital. Das machen wir nicht! Wir haben zweimal ein Fachgespräch zu KI im Unterricht geführt. Auch in der schriftlichen Begründung haben wir deutlich gemacht, dass künstliche Intelligenz im Unterricht große Vorteile, aber auch große Nachteile bietet. Man müsste aber erst einmal darüber diskutieren und sich ehrlich machen. Das wollten Sie nicht, weil der Antrag von der AfD kam. (Beifall AfD) Deswegen haben Sie ein halbes Jahr später – ein halbes Jahr haben Sie verstreichen lassen! – einen ähnlichen Antrag auf Durchführung eines Fachgesprächs eingereicht, dem wir selbstverständlich zustimmen, weil uns an der Sache und an der Diskussion gelegen ist, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Kollegen von der CDU, Sie brauchen sich gar nicht so als „die Mitte“ aufzuspielen, nach dem Motto: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die ins analoge Kreidezeitalter zurückwollen, und auf der anderen Seite diejenigen, die alles digitalisieren wollen, während Sie in der goldenen Mitte stehen. – Sie haben bildungspolitisch in dieser Legislaturperiode noch nichts auf die Kette bekommen; das möchte ich ganz deutlich sagen. Die einzigen Anträge, die Sie eingereicht haben, waren sehr mager; sie haben auf ein halbes Blatt Papier gepasst. Sie sollten sich etwas von der AfD abschneiden. (Beifall AfD – Kristy Augustin [CDU]: Um Gottes willen!) Die Digitalisierung bringt Vorteile. Auch künstliche Intelligenz bringt Vorteile – vor allem für die Organisation, Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts, für die Auswertung von Arbeiten, für die Erstellung von Vertretungsplänen. Das streitet niemand ab, aber darüber müsste man endlich einmal diskutieren. Herr Minister, was Sie machen, ist, das Ganze auszusitzen und abzuwarten, wie es in anderen Ländern weitergeht. Beim Handyverbot wissen wir aber schon, wie es in anderen Ländern aussieht. Ich habe es am Anfang gesagt: Italien hat das Handyverbot eingeführt. Die Niederlande haben das Handyverbot eingeführt. Dänemark hat das Handyverbot eingeführt. Die CDU verlangt bundesweit ein Handyverbot. Auch die Bundesministerin für Bildung, Karin Prien, fordert ein Handyverbot, meine Damen und Herren. Wir sind also nicht allein, es sei denn, wir sind in einer guten Gruppe von Steinzeitmenschen, die alle an die Kreidetafel zurückwollen. Das denke ich nicht, meine Damen und Herren. Frau Augustin, auch Sie würden gut daran tun, anderen CDU-Politikern zu folgen, die in der Bildungspolitik offensichtlich etwas mehr Ahnung haben. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Dezember 2025 125

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2150. Er trägt den Titel: „Umfassendes Handyverbot an Kindergärten, Grundschulen und in der Sekundarstufe I einführen“. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Stimmenthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 19 und eröffne den letzten Punkt unserer heutigen Tagesordnung, Tagesordnungspunkt 20. TOP 20: Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 12 Jahre herbeiführen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2153 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2209 Das Wort geht an Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir beraten heute über einen Antrag, der sensibel ist, emotional berührt und zugleich eine unbequeme, aber notwendige Debatte erzwingt: über die Frage nach der Strafmündigkeit in unserem Land. Wir führen diese Debatte nicht, weil wir sie führen wollen; wir führen sie, weil wir sie führen müssen. Denn die Realität draußen interessiert sich nicht für politische Befindlichkeiten, pädagogische Wunschbilder oder moralische Selbstberuhigung. (Steeven Bretz [CDU]: Das machen Sie ja selbst!) Die Realität ist brutal, und sie wird brutaler. (Steeven Bretz [CDU]: Die Brutalität beginnt schon mit Ihrem Einfluss!) Kinder unter 14 begehen schwere Gewalttaten. Kinder unter 14 verletzen, verstümmeln und töten. Unser Staat schaut zu – machtlos, sprachlos, fassungslos. Das ist die Wahrheit. Wir reden hier nicht über geklaute Kaugummis oder dumme Streiche. Wir reden über Messer, Macheten, tödliche Stöße vor Straßenbahnen, vorsätzliche Tötungen. Wir reden darüber, dass Täter ganz genau wissen, dass ihnen nichts passieren kann. Wenn sich Kinder vor einer Tat gezielt darüber informieren, dass ihnen strafrechtlich nichts droht, dann müssen wir uns ehrlich fragen, ob unser Rechtssystem noch glaubwürdig ist und abschreckend wirkt. (Beifall AfD) Hinter diesen Taten stehen übrigens Opfer, Familien und zerstörte Lebenswege. Das nur am Rande. (Beifall AfD) Wer diese Kinder- und Jugendkriminalität totschweigt, wer sie für ein Randphänomen hält, der verweigert sich den Fakten. Wer glaubt, man könne dieses Problem allein mit Sozialarbeit wegmoderieren, der verkennt die Lage oder will sie nicht sehen. Meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat, der nicht mehr reagieren kann, verliert seine Glaubwürdigkeit. Ein Staat, der bei schwerster Gewalt sagt: „Tut uns leid, ihr seid zu jung“, sendet ein fatales Signal an Täter wie an Opfer. Was sagen wir eigentlich den Eltern der Opfer? Was sagen wir einer Mutter, deren Kind tot ist, wenn der Täter 13 Jahre alt war? Dass es eben Pech war? Das ist kein Humanismus, das ist Kapitulation. (Beifall AfD) Strafmündigkeit heißt nicht zwangsläufig, Kinder wegzusperren. Strafmündigkeit heißt, Verantwortung einzufordern. Es geht darum, dem Staat überhaupt die Möglichkeit zu geben, einzugreifen – verbindlich, wirksam und notfalls natürlich auch gegen den Willen des Täters. Wer ernsthaft glaubt, Zwölfjährige seien grundsätzlich nicht in der Lage, das Unrecht schwerer Gewalttaten zu erkennen, der beleidigt im Übrigen genau diese Kinder. Sie wissen sehr wohl, was sie tun. Sie wissen zunehmend auch, was ihnen nicht droht. Andere Länder zeigen uns, dass eine niedrigere Strafmündigkeitsgrenze weder unmenschlich noch außergewöhnlich ist. In vielen europäischen Staaten beginnt sie bei 12, teilweise sogar bei 10 Jahren. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, diesen Staaten fehlende Humanität zu unterstellen. Deutschland dagegen verharrt in einer ideologischen Komfortzone, während die Zahl der Straftaten durch unter 14-Jährige steigt, auch hier in Brandenburg – Jahr für Jahr, Zahl für Zahl. Dennoch hören wir immer wieder dieselben Ausreden: Das löse die Ursachen nicht, das sei zu hart, das sei Symbolpolitik. Nein, meine Damen und Herren, nicht zu handeln, ist hart und Symbolpolitik. Wegzusehen, ist hart und Symbolpolitik. Opfer allein zu lassen, ist hart und Symbolpolitik. (Beifall AfD) Unser Antrag verlangt nichts Radikales. Er verlangt lediglich, dass unser Rechtssystem wieder handlungsfähig wird und dass schweres Unrecht auch als solches behandelt wird, unabhängig vom Geburtsdatum des Täters. Nur ein handlungsfähiger Rechtsstaat kann eingreifen, bevor sich Karrieren der Gewalt und Kriminalität verfestigen. Nur ein handlungsfähiger Rechtsstaat signalisiert Opfern, dass ihr Leid mehr zählt als irgendwelche ideologischen Tabus. Wer diesen Antrag ablehnt, entscheidet sich bewusst dafür, den Status quo fortzusetzen, einen Status quo, der Täter schützt und Opfer vergisst. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Fischer. Bitte. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel und Niels-Olaf Lüders [BSW])

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Tina Fischer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Alter der Strafmündigkeit ist eine der grundlegendsten Entscheidungen unseres Strafrechts. Es ist eine Entscheidung, die man nicht mit Empörung, nicht mit Schlagzeilen und ganz sicher nicht mit dem Populismus der AfD treffen darf. Wer wie Sie von der AfD tragische und erschütternde Einzelfälle instrumentalisiert, um einfache Antworten zu präsentieren, dem geht es nicht um Sicherheit, dem geht es auch sicher nicht um Opferschutz, sondern dem geht es darum, Politik auf dem Rücken von Kindern und Opfern zu machen. (Andreas Galau [AfD]: Ach, bitte!) Das ist unanständig, und das ist unmoralisch, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Andreas Galau [AfD]: Ausreden!) Ja, wir sehen seit einigen Jahren wieder einen Anstieg bei bestimmten Formen der Jugendgewalt. Ja, wir müssen das ernst nehmen, wir nehmen das auch ernst. Deswegen findet sich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Verabredung – ich zitiere –: „Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt werden wir eine Studie in Auftrag geben, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasst.“ Ich will an dieser Stelle kurz auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion eingehen. Denn offensichtlich habe ich – anders als Sie – Vertrauen in die CDU-geführte Bundesregierung, dass diese Vereinbarung auch umgesetzt wird. Ich sehe gar nicht die Notwendigkeit, den Bund extra dazu aufzufordern. Ich vertraue natürlich nicht nur dem CDU-Kanzler, sondern auch unserer SPD-Justizministerin, Frau Dr. Stefanie Hubig. (Beifall SPD) Was mir auch nicht gefällt, ist der gemeinsame Nenner der beiden Anträge, denn auch Sie, geschätzte Kollegen von der CDU, nehmen das Ergebnis dieser Studie schon vorweg, sagen also, dass die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre abgesenkt werden müsse. Insofern werden wir auch den Entschließungsantrag ablehnen müssen. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Strafrecht basiert auf dem Schuldprinzip. Das heißt, die Strafe setzt voraus, dass der Täter die erforderliche Reife hat, das Unrecht einer Tat einzusehen und danach zu handeln. In anderen Worten: Dem Täter muss vorzuwerfen sein, dass er sich für das Unrecht entschieden hat, obwohl er sich für das Recht hätte entscheiden können. (Zuruf von der AfD: Ach!) Die entscheidende Frage ist, ob diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit mit 12 Jahren durchgängig gegeben ist. Der Deutsche Anwaltverein hat nach der Tragödie in Freudenberg gewarnt – ich zitiere erneut –: „[Eine] reflexhaft in die Öffentlichkeit getragene Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze befriedigt lediglich Ressentiments […] und wird den Kindern nicht gerecht …“ Der Deutsche Anwaltverein führt weiter aus, dass man eben nicht pauschal behaupten könne, dass 12-Jährige über diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit verfügen. Ganz im Gegenteil, gerade in dieser Altersspanne, gerade in dem Alter, über das wir reden, klafft oft eine Spanne zwischen dem zahlenmäßigen Alter einerseits und der moralischen, emotionalen und sozialen Reife andererseits. Frau Kotré, Sie haben gerade gesagt, der Staat schaue machtlos zu, der Staat sei fassungslos. Dem ist nicht so, denn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren unterliegen dem SGB VIII mit einer breiten Palette an Maßnahmen, was Betreuung, Familienhilfe, sozialräumliche Hilfesysteme, pädagogische Auflagen und als Ultima Ratio auch die stationäre Unterbringung betrifft. Bei Kindern und Jugendlichen setzt der Rechtsstaat besonders auf den Erziehungsgedanken und weniger auf den dem Erwachsenenstrafrecht zugrundeliegenden und innewohnenden Sühnegedanken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende Folgendes sehr deutlich sagen: Kein Kind wird als Straftäter geboren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Es gibt immer Ursachen, ob es Vernachlässigung, Armut, fehlende emotionale Beziehungen oder fehlende Unterstützung ist. Wenn wir verhindern wollen, dass aus Kindern Täter werden, müssen wir immer auch schauen, dass wir Familien stärken, Sozialarbeit ausbauen, Schulen besser unterstützen und, und, und. Das macht die SPD-Landtagsfraktion hier im Land. (Lachen bei der AfD) Das ist für uns echte Verantwortungspolitik. Das ist für uns sozialdemokratische Sicherheitspolitik. Deswegen werden wir den CDU-Entschließungsantrag ablehnen und den AfD-Antrag ganz entschieden ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Eichelbaum. Dezember 2025 127

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte, die nicht neu ist, nämlich über die Frage, wie unser Rechtsstaat auf schwere Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen reagieren soll. Zunächst ist festzuhalten: Die Jugend insgesamt ist heute nicht schlechter als früher. Viele junge Menschen engagieren sich in Sportvereinen, bei der Feuerwehr, in den Hilfsorganisationen. Sie tragen unsere Gesellschaft. Das dürfen wir bei aller notwendiger Problembeschreibung nicht vergessen. (Beifall CDU) Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen: Eine wachsende Zahl besonders schwerer Straftaten wird von sehr jungen Tätern begangen, teilweise schon im Alter von 12 oder 13 Jahren. Diese Realität fordert den Rechtsstaat heraus. Nach geltendem Recht gilt laut § 19 des Strafgesetzbuches: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Diese Altersbegrenzung besteht seit 1923. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass Strafrecht Verantwortung voraussetzt und Verantwortung wiederum Einsichtsfähigkeit. Deshalb stellt § 3 des Jugendgerichtsgesetzes klar, dass strafrechtliche Verantwortlichkeit voraussetzt, das Unrecht einer Tat erkennen und nach dieser Einsicht handeln zu können; Frau Kollegin Fischer ist bereits darauf eingegangen. Nach heutiger wissenschaftlicher Bewertung wird diese Einsichtsfähigkeit bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig nicht angenommen. Das erklärt die bestehende Rechtslage, ändert aber nichts daran, dass Kinder heute Taten begehen, die es in dieser Form früher kaum gab. Diese Entwicklung dürfen wir nicht ignorieren. Seit Jahren wird deshalb diskutiert, ob eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters sinnvoll sein kann. Eine Absenkung auf 12 Jahre könnte ein Baustein sein, mehr nicht. Gleichzeitig erleben wir aber auch, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren häufig noch Jugendstrafrecht angewendet wird, selbst bei schweren Straftaten. Das führt mitunter zu Sanktionen, die dem Unrechtsgehalt der Tat nicht gerecht werden und das Vertrauen in den Rechtsstaat schwächen. Deshalb brauchen wir eine klare und nachvollziehbare Altersgrenze. Das heißt, ab 18 Jahren muss grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten. Die Debatte um das Strafmündigkeitsalter wird bundesweit geführt. Sie war auf Antrag der CDU-Justizminister Thema in der Justizministerkonferenz. Dort bestand zwar keine Mehrheit für eine Absenkung der Strafmündigkeit, aber Einigkeit darüber, dass wir eine solide wissenschaftliche Grundlage brauchen. Politik darf nicht aus dem Bauch heraus, sondern muss evidenzbasiert entscheiden. (Beifall CDU) Klar ist aber auch: Wer glaubt, allein eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters löse alle Probleme, der irrt. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz: frühe Prävention, starke Jugendhilfe, mehr Sozialarbeit, gezielte Interventionen bei gefährdeten Kindern und zugleich konsequente Sanktionen bei schweren Straftaten. Prävention und Verantwortung schließen sich nicht aus; sie gehören zusammen. Die Frage der Strafmündigkeit ist deshalb nicht nur juristisch, sondern auch gesamtgesellschaftlich zu diskutieren. Wir stehen am Anfang einer Debatte, die wir sorgfältig und faktenbasiert führen müssen. Es geht um die Sicherheit unserer Bürger, aber auch um das Wohl von Kindern. Wir dürfen beides nicht aufgeben. Die Innenministerkonferenz hat zu dieser Frage bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Auf Bundesebene ist eine Studie zur Kinder- und Jugendgewalt vereinbart worden. Aus diesen Ergebnissen muss dann konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf abgeleitet werden. Mit einfachen Antworten ist niemandem geholfen, mit verantwortungsvoller, faktenbasierter Politik aber schon. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für das BSW spricht Herr Abgeordneter Lüders. Bitte. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung nach Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland kommt leider geradezu reflexhaft. Sie ist immer wieder Inhalt von gesellschaftlichen Debatten, insbesondere dann, wenn Kinder unter 14 Jahren als Tatverdächtige von schweren Straftaten ermittelt werden. Die Tragik solcher Taten von Kindern, die einen oft sprachlos zurücklassen, muss man selbstverständlich ernst nehmen; das ist doch überhaupt keine Frage. Aber dass eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters die richtige Reaktion ist, bezweifle ich sehr, sehr stark. Wir sollten dabei bitte auch nicht vergessen, dass es sich bei dem Verbot des strafrechtlichen Vorgehens gegen Kinder um eine zivilisatorische Errungenschaft handelt. Es ist ein wichtiger Grundsatz des Strafrechts, immer auf die Schuldfähigkeit des Täters abzustellen, das heißt, diese zu prüfen und zur Voraussetzung strafrechtlicher Sanktionen zu machen. Der Schutz von Kindern, die per se eben nicht die erforderliche Reife haben, um als schuldfähig zu gelten, kann doch nicht allen Ernstes über Bord geworfen werden, um diesen regelmäßig auftretenden Reflex zu bedienen und Symbolpolitik zu betreiben. Aus meiner beruflichen Praxis weiß ich, dass die Ursachen kriminellen Verhaltens von Kindern und Jugendlichen vielfältig sind. Dieses Verhalten ist durch verschiedene Faktoren beeinflusst, zum Beispiel das Elternhaus, Bildung, das soziale Umfeld; die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Teilweise werden Kinder aber auch von Erwachsenen zu Straftaten angestiftet oder verleitet, indem diese ein Vertrauens- oder Näheverhältnis ausnutzen oder Drohungen aussprechen, wissend um den Umstand, dass die Kinder bei Entdeckung nicht bestraft werden können. Soll etwa dieses Fehlverhalten von Erwachsenen wirklich zulasten der missbrauchten Kinder gehen? Der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Ralf Kölbel, weist zudem zutreffend darauf hin – das halte ich für sehr wichtig –, dass Strafen bei Kindern oft überhaupt keine Abschreckungswirkung haben. Und er steht damit nicht allein. Was also kann eine Verschärfung des Strafrechts zur Verhinderung dieser – immer tragischen! – Taten beitragen? Meiner Ansicht nach gar nichts. Es wäre meiner Meinung nach blanke Symbolpolitik, die uns in wirklich dunkle Zeiten zurückführen würde, in denen Kinderrechte noch nicht so viel galten. Es gibt in Fällen der Straffälligkeit von Kindern – die in der absoluten Mehrzahl übrigens tatsächlich Bagatelldelikte betreffen – heutzutage durchaus umfangreiche und angemessene Eingriffsmöglichkeiten durch Jugendämter und Familiengerichte, die im Achten Sozialgesetzbuch geregelt sind; darauf wurde schon hingewiesen. So ist es in Extremfällen sogar möglich, Kinder geschlossen unterzubringen, wenn man sie erzieherisch nicht mehr anders erreichen kann. Auch kann die elterliche Sorge entzogen werden. Es gibt also durchaus vielfältige Maßnahmen, die den Tätern, die Kinder sind, angemessener sind, als sie dem Strafrecht zu unterwerfen. Und natürlich ist Prävention das eigentliche Mittel. Darauf sollte man sich konzentrieren. Zu diesem Zweck führten und führen die Polizeiinspektionen in Brandenburg verschiedene Präventionsveranstaltungen zu den Phänomenbereichen der Jugendkriminalität durch. Sie richten sich dabei insbesondere an Kinder und Jugendliche der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II. Klar ist natürlich auch: Die Polizei kann die durch gesellschaftliche Verwerfungen verursachten Probleme, zum Beispiel durch schlecht regulierte Migration und Integration, nicht allein lösen. Ich habe es mehrfach betont: Da sehe ich uns mit der Übergangseinrichtung auf einem guten Weg, um tatsächlich strukturelle Probleme anzupacken. Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen, der Polizei für ihre Präventionsarbeit zu danken; sie ist wichtig. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Ines Seiler [SPD]) Sie unterstützt den Grundgedanken unseres bestehenden Jugendgerichtsgesetzes, nämlich den Vorrang des Erziehens vor dem lediglich vergeltenden Bestrafen als eine der wichtigsten Errungenschaften des Rechtsstaats und des Humanismus. Im Hinblick auf die Prävention und den damit verbundenen Schutz von Kindern davor, Opfer von kriminellen Taten zu werden, bringt eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters nach Meinung vieler Wissenschaftler tatsächlich gar nichts. Die durch Vernunft und wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn hervorgebrachte zivilisatorische Errungenschaft des Schutzes schuldunfähiger Kinder vor strafrechtlicher Verfolgung für hilflose Symbolpolitik ohne wirklichen Effekt wieder infrage zu stellen, kommt für mich jedenfalls nicht in Betracht. Den Antrag der AfD lehne ich ab. Ich habe noch ein paar Sekunden Zeit, um etwas zu dem CDU-Antrag zu sagen, der mir ja noch viel gefährlicher erscheint, (Steeven Bretz [CDU]: Ist ja klar, dass Ihnen das gefährlich erscheint!) denn Sie sitzen tatsächlich dort, wo man das ändern kann. Wenn Sie das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung quasi schon in den Antrag hineinformulieren, dann wird mir himmelangst. Ich mache einen kurzen Rückgriff auf die Geschichte: Im Kaiserreich waren wir bei 12 Jahren. Dann haben wir es in der Weimarer Republik geschafft, auf 14 Jahre zu kommen. Im NS-Regime waren wir wieder unter 14 Jahren. In welche dunklen Zeiten wollen Sie uns denn zurückführen? (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU]: Da haben Sie es mir aber noch mal richtig gezeigt, Herr Lüders!)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht der Justizminister, Herr Minister Dr. Grimm. Bitte. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand bestreitet, dass wir immer wieder vereinzelte, furchtbare Gewalttaten von Strafunmündigen haben. Jede dieser Taten ist eine zu viel und bedarf klarer Konsequenzen, um alles zu tun, dass der jeweilige Täter nicht noch einmal zuschlagen kann. Die Frage ist nur, wie man das am besten sicherstellen kann. In diesem Zusammenhang – ich sage es bewusst etwas platt – kann die Lösung doch nicht darin bestehen, zwölfjährige Kinder ins Gefängnis zu stecken. (Beifall SPD und BSW) Denn die weit überwiegende Zahl an Straftaten, die von Strafunmündigen begangen werden, ist nach wie vor dem Bereich der einfachen und mittelschweren Kriminalität zuzuordnen. Es geht häufig um Diebstähle und Sachbeschädigung. (Andreas Galau [AfD]: Und schwere Körperverletzung!) Die vorgeschlagene generelle Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze beträfe jedoch alle tatverdächtigen 12- und 13-Jährigen, ungeachtet der Schwere der gegen sie erhobenen Tatvorwürfe. Ich erinnere daran, dass das Strafrecht immer voraussetzt, dass eine Person in der Lage ist, eine Unrechtseinsicht zu entwickeln und ihr Verhalten entsprechend zu steuern. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Die Forschung zeigt jedoch, dass diese Fähigkeit bei Kindern unter 14 Jahren in der Regel noch nicht hinreichend ausgebildet ist. Das Urteilsvermögen befindet sich noch in der Entwicklung, und die langfristigen Konsequenzen werden häufig nicht adäquat eingeschätzt. Strafe darf aber nur dort angewendet werden, wo individuelle Verantwortung im strafrechtlichen Sinne tatsächlich gegeben ist. (Beifall SPD und BSW) Wenn wir nun noch den Blick ins Ausland wagen – auch darauf wurde Bezug genommen –, werden wir auch hier zu der Erkenntnis gelangen, dass eine niedrige Strafmündigkeitsgrenze keineswegs generell zu weniger Jugendkriminalität führt. (Zuruf von der AfD) Dezember 2025 129 Mir sind jedenfalls keine belastbaren Erkenntnisse bekannt, wonach sich in Ländern mit niedrigerer Altersgrenze eine nachhaltige Abschreckungswirkung und eine höhere Resozialisierungsquote feststellen ließen. Außerdem haben wir – auch darauf wurde schon hingewiesen – heute schon Handlungsmöglichkeiten. Das Jugendhilfe- und Familienrecht hat hier ein breites Spektrum an Instrumenten parat. Um nur einige zu nennen: Behandlung in einem geschlossenen kinderpsychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einem Heim, sozialpädagogische Betreuung oder Hilfen zur Erziehung. Diese Instrumente können heute schon eingesetzt werden. Ein Austausch dieser altersangemessenen rechtlichen Instrumentarien gegen die Sanktionierungsmittel des Jugendstrafrechts will für die Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen daher wohl überlegt sein. Insbesondere Haftstrafen können bei sehr jungen Tätern dem Erziehungsgedanken zuwiderlaufen und schlussendlich sogar Kriminalität begünstigen. Allerdings sehe ich auch mit Sorge, dass die Zahl jugendlicher Straftäter stetig steigt. In diesem Sinne haben wir bei der letzten JuMiKo mit der Bundesregierung vereinbart, und so steht es im Übrigen auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, dass eine wissenschaftliche Studie zu den Ursachen von Jugendkriminalität in Auftrag gegeben wird, die sich auch mit möglichen gesetzgeberischen und präventiven Handlungsoptionen befasst und sich auf alle Altersgruppen im Bereich der jungen Menschen – Kinder, Jugendliche, Heranwachsende – bezieht. Ich füge hinzu: Wir müssen hier zügig vorankommen. So sieht für mich ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem schwierigen Thema aus. Der vorliegende Antrag und der Entschließungsantrag, der, wenn ich Ziffer 2 richtig lese, schon das Ergebnis der Untersuchung vorwegnehmen will, greifen hingegen zu kurz und sind daher abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die antragstellende AfD-Fraktion hat noch einmal Frau Abgeordnete Kotré das Wort. Bitte. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich fange vorn an, bei Frau Fischer: Sie sagten, dass es eine einfache Lösung sei. Manchmal sind eben die einfachen Lösungen die besten Lösungen. (Beifall AfD) Sie präferieren Gesprächskreise, Arbeitskreise, runde Tische, aber dadurch ändert sich nichts. Vielleicht muss einfach mal ganz klar und konsequent gehandelt werden. (Beifall AfD) Die von Ihnen, aber auch von Herrn Dr. Grimm angesprochenen Jugendhilfesysteme gibt es, ja, aber sie sind überfordert und überlastet – und vor allem sind sie eines: nicht verbindlich. Wenn diese Systeme nicht verbindlich sind, wenn sie keinen strafrechtlichen Rahmen haben, sind sie ein zahnloser Tiger. Wer Maßnahmen abbrechen kann, wer sich Maßnahmen in diesem Jugendhilfesystem verweigern kann, wird das auch tun. Hier braucht man klare Konsequenzen für diejenigen, die schwere Straftaten begehen. Ich komme zu Herrn Eichelbaum, der im Prinzip sehr viel Richtiges gesagt hat. Im Prinzip können Sie sogar unserem Antrag zustimmen. (Danny Eichelbaum [CDU]: Nee, nee, nee! – Gegenrufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt, Andreas Galau und Dennis Hohloch [AfD]) Sie wollen eine ganzheitliche Lösung. Verstehen Sie doch unseren Antrag als einen Baustein von vielen, als eine Maßnahme auf dem Gebiet der Justizzuständigkeit, dann haben Sie hier heute die Möglichkeit, etwas zu ändern. Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall AfD) Herr Lüders, Ihr Argument der zivilisatorischen Errungenschaften kann ich nicht gelten lassen. Blicken wir in die Schweiz und nach Großbritannien: Dort liegt die Grenze der Strafmündigkeit bei 10 Jahren. Blicken wir in die Niederlande und nach Ungarn: Da liegt die Grenze bei 12 Jahren. Wollen Sie diesen europäischen Ländern allen Ernstes unterstellen, keine Zivilisation zu haben? Wollen Sie sagen, dass das keine zivilisierten Länder sind? Ich glaube, das ist nicht wirklich Ihr Ernst gewesen, und das ist kein Argument, was hier zählt. (Beifall und Zuruf von der AfD) Genauso wenig zählt in meinen Augen das Argument, dass das keine Abschreckungswirkung habe. Selbstverständlich hat das eine Abschreckungswirkung. Wenn Kinder vorher ins Internet gehen und googeln, ob ihnen eine Strafe droht, dann hat das selbstverständlich eine Abschreckungswirkung. (Beifall AfD) Denn sie hätten das nicht gegoogelt, wenn ihnen das völlig egal gewesen wäre. Also kann, wie gesagt, auch dieses Argument hier nicht zählen. Wenn der Rechtsstaat den Kindern von vornherein erklärt: „Euch kann nichts passieren“, dann muss man sich nicht wundern, wenn schwere Straftaten begangen werden. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Lena Kotré (AfD):* Ja, gern.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Lüders, bitte.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Ich hatte zu dem Argument dazugesagt, dass es sich hier um eine wissenschaftliche Meinung eines Herrn Kölbel von der Ludwig-Maximilians-Universität München handelt. Glauben Sie ernsthaft, Sie können eine wissenschaftliche Meinung mit ein paar Google-Recherchen von Kindern widerlegen? Ist das allen Ernstes Ihre Auffassung? (Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Andreas Galau [AfD]) Lena Kotré (AfD):* Es ist wunderbar, dass Sie mir diese Frage stellen, denn so kann ich gleich zu dem Nächsten, was ich Ihnen sagen wollte, eine Brücke schlagen: Sie haben die Strafe hier bloß als Vergeltung eingeführt und gesagt, das würde Kinder in eine Ecke stellen, man wolle quasi Rache üben, das wäre Vergeltung. Da komme ich zu der Beantwortung Ihrer Frage: Sie als Jurist kennen doch sicherlich die Straftheorien. Diese sind Ihnen doch bekannt. Da geht es nie – auch im Erwachsenenstrafrecht nicht – allein um Vergeltung, da geht es um viel mehr. Genau das ist auch hier der Punkt: Es geht nicht nur um Abschreckung, es geht natürlich auch um Resozialisierung. Es geht darum, den Kindern aufzuzeigen, dass sie auch nach einer schweren Straftat durchaus wieder ein Leben führen können, ohne kriminell zu werden. Doch dafür muss es diese Konsequenzen geben. Deshalb kann man Ihr Argument hier, wie gesagt, nicht gelten lassen. (Beifall AfD) Herr Dr. Grimm, Sie haben angeführt, dass wir jetzt allen Ernstes wollen, dass 12-Jährige ins Gefängnis gesteckt werden – so konnte man das verstehen. Das habe ich nie gesagt. Ich habe von vornherein gesagt, das kann nicht zwangsläufig die Konsequenz sein. (Zuruf der Abgeordneten Annemarie Wolff [SPD]) Doch das ist heutzutage auch bei 14-Jährigen nicht die Konsequenz. Auch 14-Jährige werden in den allerseltensten Fällen ins Gefängnis gesteckt. Also können wir doch durchaus die Strafmündigkeitsgrenze herabsetzen, um mit den gleichen Maßnahmen – vielleicht sogar in abgeschwächter Form – gegen 12-Jährige vorzugehen. Das verstehe ich nicht. (Beifall AfD) Sie haben auch gesagt, man müsse auf die Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen abstellen. Das ist sowieso ein Instrument des Jugendstrafrechts. Das wird ohnehin schon getan, und da werden Maßnahmen dementsprechend angepasst. Doch ich sage Ihnen: Wer googelt, ob eine Strafe droht, verfügt selbstverständlich über die Einsichtsfähigkeit, (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) zu verstehen, dass das eine schwere Straftat ist und etwas passieren könnte, wenn er sie begeht. Es gilt nach wie vor der Satz – damit schließe ich meine Rede ab –: Wer alt genug ist, um schwere Straftaten zu begehen, muss auch alt genug sein, um die Strafe zu empfangen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2153, „Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 12 Jahre herbeiführen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2209, „Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde auch dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 20 und sage Dankeschön. Ich bedanke mich sehr herzlich beim Stenografischen Dienst, bei der Tontechnik dieses Hauses, beim Saaldienst, beim Einlassdienst, bei der Wache, bei den Teamern der Schüler- und Besuchergruppen. Ich danke allen herzlich, die unsere Sitzungen mit uns gemeinsam vorbereiten, durchführen, nachbereiten, und allen, die uns als Zuschauer und Zuschauerinnen und Berichterstatter folgen. Ich danke den Vizepräsidenten und den Schriftführern, und ich danke natürlich auch der Landesregierung ganz herzlich für die Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall) Nun wissen Sie aus Erfahrung, dass Sie von mir noch ein 97 Strophen langes Weihnachtsgedicht bekommen. Das erhalten Sie natürlich auch in diesem Jahr: Man kann sich mit vielen Dingen anlegen – aber man kann sich nicht mit Kindern an Weihnachten anlegen. – Das stammt von John Hughes, dem Drehbuchautor und Produzenten von „Kevin – Allein in New York“.(Heiterkeit SPD) Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten. (Allgemeiner Beifall) Ende der Sitzung am 19.12.2025: 12.30 Uhr Dezember 2025 131 Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Lausitz im Aufbruch – Impulse für ganz Brandenburg: Bilanz und Ausblick zu fünf Jahren Strukturstärkungsgesetz zember 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Die Lausitz zur Zukunftsregion entwickeln: Fachkräftesicherung, Innovation und neue Wertschöpfung unterstützen Der Kohleausstieg in der brandenburgischen Lausitz markiert den tiefgreifenden Wandel einer Region, deren wirtschaftliche Identität eng mit dem Kohleabbau und dessen Verstromung verbunden ist. Mit dem politischen Beschluss zum Ausstieg bis spätestens 2038 – und dem faktischen Vorziehen des Ausstiegs an einigen Kraftwerksstandorten – wurde auch eine Unterstützung der Kohleregionen vereinbart. Es wurde ein umfassender Strukturwandelprozess gestartet, der darauf abzielt, neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die Region zukunftsfähig aufzustellen. Dabei gilt es einerseits negative Arbeitsmarkteffekte zu minimieren, um gleichzeitig den Fokus zunehmend auf den Aufbau neuer Wertschöpfung, Innovation und Fachkräftegewinnung zu richten. Investitionen in Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Gesundheit, Energie- und Mobilitätsprojekte sollen die Lausitz zu einer dynamischen, diversifizierten Zukunftsregion entwickeln. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger miteinbezogen werden. Der Zwischenbericht der begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms zeigt ganz deutlich, wie wichtig die Maßnahmen des Strukturwandels sind. In einem Szenariovergleich wird deutlich: Ohne politische Maßnahmen wäre die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2040 in der Region um 2,3 % niedriger. Außerdem würden die Investitionstätigkeit sowie die Erwerbstätigenquote abnehmen. Umso wichtiger ist es, dass die bereits bestätigten Projekte zügig vorankommen. Der Mittelabfluss steigt kontinuierlich. In beiden Förderarmen (Bundes- und Landesarm) sind bereits ca. 87 % der Mittel gebunden. Über 5 700 Arbeitsplätze sind angekündigt, 1 950 bereits geschaffen. Die Begleitforschung kommt ganz klar zu folgendem Schluss: „Nach wie vor gilt, dass der Lausitz weniger die Arbeitsplätze als die 2 Menschen, die sie besetzen könnten, fehlen.“ Insofern skizziert der Policybrief V folgendes, großes Problemfeld: Arbeits- und Fachkräftesicherung bleibt die größte Herausforderung des Strukturwandels. Das Gelingen der Transformation wird maßgeblich davon abhängen. Auch im Bereich der Net Zero Valley Lausitz-Initiative bewegt sich einiges. Am 16. Dezember 2025 wurde der Ausweisungsbeschluss der Länder Brandenburg und Sachsen verkündet. Mit dem Kabinettsbeschluss wurde hiermit ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der Lausitz auf- und auszubauen. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2 Statusbericht 2025 - Der wirtschaftliche Strukturwandel in der brandenburgischen https://www-docs.b-tu.de/beforst-lausitz/public/pdf-files/Policy_Brief_V_Endversion.pdf Der Brandenburger Landtag begrüßt daher ausdrücklich: − die Ausweisung der Lausitz als erstes europäisches Net Zero Valley und als Modellregion für eine resiliente, zukunftsorientierte und ökonomisch starke Energie- und Industrieregion mit hochwertigen Arbeitsplätzen in Industrie und Forschung, − die Auswahl des Zielbildes ‚ Clean Power Circle ‘ als wesentliches Querschnittsthema für einen geschlossenen Kreislaufansatz und ein integriertes Energie- und Produktionssystem, − einen Fokus auf die Produktion von Netto-Null-Technologien, der auf den Kompetenzen und Potentialen der Region aufbaut: Batterie- und Speichertechnologien, Wasserstofftechnologien, Stromnetztechnologien und energiesystembezogene Effizienztechnologien. Gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission soll sich die Landesregierung für folgende Maßnahmen einsetzen: − Die bestehende strukturelle Förderkulisse des JTF ist durch geeignete kohäsionspolitische Instrumente aufrechtzuerhalten, um Investitionssicherheit für industrielle Großprojekte und die Stärkung von KMU als eine der tragenden Säulen des Mittelstandes in der Region sicherzustellen. Die Förderung von Projekten sollte über zwei EU-Förderperioden hinweg ermöglicht und eine entsprechende Abrechnung zugelassen werden. Das Net Zero Valley Lausitz soll beim Ausbau der Transportinfrastruktur für eine perspektivisch klimaneutrale Industrie (insbesondere Wasserstoffinfrastruktur) berücksichtigt werden. − Schnelle Ausschreibung des angekündigten EU-Förderprogramms ‚ AI4Permitting ‘ zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen mittels KI- und Digitaltechnologien in Valley-Kommunen. − Im Hinblick auf EU-Förderungen sind lokale ‚ Kundenansprechpartner der EU ‘ in Net Zero Valleys zu etablieren, um die regionale Wirksamkeit zu stärken und die Kommunikation zu verbessern. − Vollumfängliche Aufnahme des Net Zero Valleys in das ‚ Reallabore-Gesetz ‘ , um die Bemühungen der Lausitz, sich als Vorbildregion zu etablieren, zu unterstützen und als Standort für nachhaltige Industrieansiedlungen weiter zu stärken. rung auf, in der Lausitz zielgerichtet für die Umsetzung der Lan-− desstrategie zur Fach- und Arbeitskräftesicherung entsprechend ihrem Leitmotiv ‚ Fach- und Arbeitskräfte bilden, halten und gewinnen ‘ zu werben, − die Rahmenbedingungen für die Ausgründung von Unternehmen aus den akademischen Bereichen zu stärken (Academic Spin-offs), um zusätzliche, regionale Wertschöpfung zu erzielen. “ Lausitz im Spiegel der Zahlen vom 02.12.2025; Einrichtung spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen im Land Brandenburg zember 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Kinder, die Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung wurden, brauchen eine geschützte Umgebung, in der sie nicht nur medizinisch, psychologisch und forensisch untersucht, sondern vor allem auch umgehend mit gezielten Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt werden können. Es fehlen an vielen Kliniken spezialisierte Kinderschutzgruppen für die Zusammenarbeit und Vernetzung der Fachkräfte und Kinderschutzinstitutsambulanzen, die an der Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und staatlichen Kinderschutz koordinierte Hilfe für Betroffene vorhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) macht seit Jahren auf diese Versorgungslücken aufmerksam. In Kinderschutzinstitutsambulanzen arbeiten spezialisierte Fachkräfte, die Erfahrung mit Misshandlungs- und Missbrauchsverdachtsfällen haben. Sie können Verletzungen sachgerecht dokumentieren und so eine wichtige Grundlage für Jugendämter, Polizei und Gerichte schaffen. Dies schützt Kinder nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich. Bereits 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Qualitätsmanagement-Richtlinie um Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in medizinischen Einrichtungen erweitert. Dennoch fehlt es an einer strukturellen Umsetzung, insbesondere an der Finanzierung und institutionellen Verankerung solcher Maßnahmen. Die DGKiM fordert daher unter anderem die flächendeckende Einrichtung medizinischer Kinderschutzgruppen an allen Kinderkliniken sowie überregionale, transdisziplinäre Kompetenzzentren für den medizinischen Kinderschutz. Es gibt laut Jugendhilfestatistik jährlich etwa 750 Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung im Land Brandenburg, was die Einrichtung spezialisierter Strukturen notwendig macht. Derzeit werden Kinder aus dem Land Brandenburg von den zuständigen Jugendämtern, denen das Wächteramt im Kinderschutz primär obliegt, nach Berlin überwiesen, wo die Kinderschutzambulanzen längst am Limit arbeiten. Der Aufbau in Brandenburg ist bislang nur langsam vorangekommen . Im Land Brandenburg wurde ein Konzept für mehrere Kinderschutzambulanzen erarbeitet und ein entsprechender Landtagsbeschluss (Drucksache 7/7652-B) gefasst. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes ist es zudem gelungen, § 118b Pädiatrische Institutsambulanzen als neue Leistungsform im SGB V einzuführen. Dennoch besteht weiterhin das Problem, dass auf Bundesebene noch nicht die rahmenvertraglichen Grundlagen geschaffen wurden und deshalb vier Anträge von Brandenburger Kliniken seit dem Frühjahr 2025 beim Zulassungsausschuss (Geschäftsstelle Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg) nicht beschieden werden können. Damit ist die ambulante ‚Abklärung Kinderschutz‘ in Krankenhäusern über die Regelversorgung des SGB V noch nicht gesichert. Dies muss sich dringend ändern. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, Dezember 2025 133 1. gemäß dem bereits vorliegenden Konzept beim Aufbau eines flächendeckenden Netzes spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen im Land Brandenburg mit freiwilligen finanziellen Mitteln, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die notwendige Ergänzung der Regelversorgung in geeigneten Kliniken zu unterstützen, beginnend mit den Standorten Potsdam, Lauchhammer, Neuruppin und Eberswalde, 2. sich dafür einzusetzen, dass die Koordinierung auf Landesebene (Monitoring, Qualitätsmanagement, Fortbildung, Vernetzung, Berichterstattung) dauerhaft finanziert wird, 3. sich gegenüber der Bundesregierung für eine gesetzlich verankerte Bereitstellung von Bundesmitteln für den Aufbau und Betrieb (Personal, Ausstattung, Infrastruktur) von Kinderschutzinstitutsambulanzen und Childhood-Häusern einzusetzen. “ Regionale Imker stärken – Klarheit und Wahrheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zember 2025 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Honig gehört zu den Lebensmitteln, von denen Verbraucherinnen und Verbraucher höchste Qualität, Naturbelassenheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit erwarten. Daher dürfen Honig keine anderen Stoffe als Honig nach Definition der EU-Richtlinie 2001/110 zugesetzt werden. Verfälschungen gefährden das Vertrauen in ein traditionelles Naturprodukt und setzen regionale Imker unter wirtschaftlichen Druck, da sie nicht mit den niedrigen Preisen des verfälschten Honigs konkurrieren können. Eine starke regionale Imkerei, unterstützt durch eine bestäuberfreundliche Landwirtschaft und eine nachhaltige Produktion, ist daher ein wichtiger, unterstützungswürdiger Bestandteil der Ernährungs- und Umweltpolitik des Landes Brandenburg. Mit der am 14. Mai 2024 geänderten EU-Honigrichtlinie und der am 17. Oktober 2025 vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Honigverordnung (BR-Drs. 418/25) ist zudem festgelegt, dass künftig alle Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, im Hauptsichtfeld des Etiketts angegeben werden müssen. Durch gezielte Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene kann dazu beigetragen werden, dass die Qualität von Honig gesichert und regionale Produzenten gestärkt werden. Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf, 1. den durch Unternehmerinnen und Unternehmer im Land Brandenburg initiierten Runden Tisch der Ernährungswirtschaft sowie bestehende Dialogformate mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen, um die Problematik verfälschter Importhonige zu diskutieren und gemeinsam praxisnahe Maßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz zu entwickeln; dabei die Fachkompetenz des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. sowie die Lebensmittelüberwachung aktiv einzubeziehen, um tragfähige Handlungsoptionen aus fachlicher Perspektive zu unterstützen; 2. darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Bundesbehörden – insbesondere die Bundeszollverwaltung – die Importkontrollen von Honig konsequent durchführen und weiter verbessern, um Verbraucherschutz, Wettbewerbsfairness und die Einhaltung europäischer Qualitätsstandards sicherzustellen; 3. die Fortführung und bedarfsgerechte Ausstattung der bestehenden Förderinstrumente für die Imkerei sowie des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. anzustreben, um die regionale Imkerei langfristig zu stärken und die kontinuierliche fachliche Arbeit im Bereich Honigqualität und -analytik zu gewährleisten.“ Landesdüngeverordnung mit sofortiger Wirkung aufheben zember 2025 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „Düngeregeln in Bund und Land zeitnah überarbeiten – Maßnahmen an den Ursachen ausrichten Der Landtag stellt fest: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte im Oktober 2025 die bayerische Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam, da die bundesrechtliche Grundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) mangels Bestimmtheit die Berufsausübung der Landwirte einschränke. Nach dem Urteil setzten inzwischen alle Bundesländer die landeseigenen Düngeverordnungen weitestgehend außer Kraft, da diesen die bundesrechtliche Grundlage fehlt. Per Erlass an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte hatte auch das brandenburgische Ministerium bereits Ende November den Vollzug von Sanktionen und Maßnahmen auf Grundlage der Brandenburgischen Düngeverordnung ausgesetzt. Aufgehoben ist die landeseigene Düngeverordnung damit aber nicht. Um die bedarfsgerechte Düngung von Ackerkulturen sicherzustellen, ist es von besonderer Bedeutung, die Abgrenzung von Gebieten mit erhöhtem Nitratgehalten (Rote Gebiete) im Grundwasser auf Basis naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlich sicherer Rahmenbedingungen vorzunehmen. Eine repräsentative und belastbare Ausweisung Roter Gebiete schafft ein wesentliches Lenkungsinstrument für die Förderung einer Landbewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, 1. die Brandenburgische Düngeverordnung aufzuheben, sofern die zu erwartende schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung das ausreichend begründet; 2. sich beim Bund zeitnah dafür einzusetzen, dass die bundesrechtlichen Grundlagen für eine rechtssichere Ausweisung nitratbelasteter ‚Roter Gebiete‘ geschaffen werden; 3. sich weiterhin für eine umfassende Novellierung der bundesrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie (oberer Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter Grund- oder Oberflächenwasser) einzusetzen und dabei vom Bund insbesondere einfordern: • die Berücksichtigung grundwasserschonender Bewirtschaftungsformen von landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. ‚Exit-Strategien‘ für eine ‚Befreiung aus dem Roten Gebiet“, wobei schlagbezogene Nährstoffbilanzen das entscheidende Bewertungskriterium darstellen sollen, • die zeitnahe Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein Monitoring zur Verbesserung der Datengrundlagen, • Regelungen zur Gewährleistung von Verursachergerechtigkeit festzulegen, um den tatsächlichen Einfluss der Landwirtschaft und anderer Eintragsquellen auf die Nitratbelastung von Grundwasserkörpern abzubilden; 4. die berufsständische Vertretung umfassend in den Prozess der Neuausweisung ‚Roter Gebiete‘ einzubeziehen.“ Schaffung eines Runden Tisches „Hospiz - und Palliativversorgung im Land Bran denburg“ zur gemeinsamen Stärkung der Angebote, Anerkennung und Wertschätzung zember 2025 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Hospiz- und Palliativversorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg. Sie begleitet schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Gleichzeitig bietet sie Angehörigen Entlastung, Beratung und Beistand. Damit steht sie für eine Gesellschaft, die Solidarität und Mitmenschlichkeit auch am Lebensende lebt. Schon heute sind im Land Brandenburg 45 Hospiz- und Palliativeinrichtungen aktiv, die vor allem auch viele ehrenamtlich engagierte Brandenburgerinnen und Brandenburger einbinden. In diesen Einrichtungen wird eine unermüdlich wertvolle Arbeit geleistet. Trotz der vielen engagierten Akteurinnen und Akteure bestehen im Land Brandenburg regionale Unterschiede in der Versorgung. Vor allem in ländlichen Regionen fehlt es an spezialisierten ambulanten Palliativteams und wohnortnahen Hospizplätzen. Eine flächendeckende Sicherung und ein gezielter Ausbau der Angebote sind daher dringend notwendig. Im Besonderen wurde die Bedeutung der aktuellen und zukünftigen Aufgaben und Notwendigkeiten im Rahmen der Hospiz-Gedenktage und der damit verbundenen Veranstaltungen im Oktober 2025 deutlich. Auch die Befassung im Brandenburger Gesundheits- und Sozialausschuss am 5. November 2025, bei der Expertinnen und Experten der Hospiz- und Palliativversorgung zu den Themen eingeladen waren, hat einmal mehr eindrucksvoll verdeutlicht, wie wichtig ein fortführender gemeinsamer Austausch zur Weiterentwicklung und nachhaltige Stärkung dieses Versorgungsbereichs ist. In diesem Zusammenhang soll sich ein Runder Tisch zur Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg mit thematischen Fragen wie vor allem der sektorenübergreifenden Vernetzung, der Fachkräftesicherung, der bedarfsgerechten Finanzierung, der regionalen Versorgungssicherheit oder auch der Koordination und politischen Einbindung befassen. Der Landtag beschließt daher: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Landesebene einen Runden Tisch zu initiieren und moderierend zu begleiten, um so einen regelmäßigen Austausch mit den politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger, Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, der Kommunen und der hospizlichen Praxis zu führen, um so gemeinsam über die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung zu diskutieren und daraus resultierend mit entsprechenden Maßnahmen ein würdevolles und gut begleitetes Lebensende in allen Regionen des Landes Brandenburg zu ermöglichen.“ Dezember 2025 135 Anwesenheitslisten Erster Sitzungstag Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Zweiter Sitzungstag Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Dezember 2025 137 Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 18.12.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 323 des Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) Ausstehende Landesförderung für das LEAG-Energie-Stadion Laut einem Artikel der Tag24-Redaktion („Kein Fans schießen gegen Landesregierung“) lässt Landes Brandenburg zur Sanierung des LEAG-Energie-Stadions obwohl der FC Energie Cottbus den Förderantrag fehlenden Mittel verhindern nicht nur den zeitnahen gefährden auch die sportliche Perspektive des und ein zweitligataugliches Stadion benötigt. Ich frage die Landesregierung: Wann wird sie Modernisierung des LEAG-Energie-Stadions auszahlen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 14.11.2025 hat der Präsident des FC Energie Mitgliederversammlung „deutliche Worte zur Stadionfrage“ endlich klären, ob es Profi-Fußball wirklich wolle“ schau“ lesen. Eine Woche später, am 21.11.2025, semitteilung, in der der Oberbürgermeister Schick Der öffentliche und politische Druck war also Denn erst zwei Wochen nach der eben genannten 28.11.2025, wurde der Zuwendungsantrag zur durch den FC Energie Cottbus e.V. überhaupt Zeitschiene sollte hier einmal deutlich gekennzeichnet Profi-Fußball ist der Landesregierung wichtig. dass wir die notwendigen Schritte auf unserer den. Der Antrag wird derzeit im MBJS als zuständige wenn jeder Antrag unabhängig vom Fördervolumen unterzogen wird, ist insbesondere bei einem Fördervolumen von 2 Millionen Euro Steuergeld – eine eingehende gabe der Landesregierung und im öffentlichen Mittel transparent und in Übereinstimmung mit Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften den 06.12.2025 durch das MBJS mit der Durchführung Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 Geld, kein Stadion, keine 2. Liga: Cottbusdie im Februar versprochene Soforthilfe des weiterhin auf sich warten, bereits konkretisiert eingereicht hat. Die Beginn der Baumaßnahmen, sondern Vereins, der aktuell um den Aufstieg kämpft die zugesagte finanzielle Förderung für die Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport Cottbus e.V., Sebastian Lemke, auf der gefunden. „Brandenburg müsse kann man dazu in der „Lausitzer Rundveröffentlicht die Stadt Cottbus eine Preseinen „Bau-Turbo“ fordert. da. Was aber nicht da war, war ein Antrag. Mitgliederversammlung, nämlich am Modernisierung des LEAG-Energie Stadions gestellt. Zwei Wochen später! Ich finde, diese werden. Deshalb kann ich für das MBJS zusagen, Seite so zügig wie möglich vorantreiben wer-Bewilligungsbehörde geprüft. Auch grundsätzlich einer sorgfältigen Prüfung in der Höhe – wir sprechen hier Überprüfung notwendig. Es ist die Auf-Interesse, sicherzustellen, dass öffentliche den Förderkriterien verwendet werden. und Bauen wurde am Samstag, der erforderlichen baufachlichen Prüfung beauftragt. Das waren sage und schreibe MBJS. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Prüfung des voraussichtlich im Januar 2026 erfolgen. - 2 sechs Werktage Bearbeitungszeit im Zuwendungsantrages kann eine Bewilligung - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 324 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Stand der Verhandlung zwischen kenfahrten Die Anbieter von Krankenfahrten haben zum gen mit den Krankenkassen aufgekündigt. Dadurch Mangel von Krankenfahrten im Land Brandenburg. In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit wurde das Problem besprochen, ebenso im Novemberplenum. Rechtsaufsicht über die AOK Nordost und die (IKK BB). Es wird weiter um eine Lösung gerungen. Krankenkassen und Anbietern von Krankenfahrten Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist lungsstand hinsichtlich der Gespräche beider welchen Schlussfolgerungen für das weitere Handeln Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Auf Befragen der landesunmittelbaren Krankenkassen werden: Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK gebote an die Anbieter von Krankenfahrten versandt, erhöht werden soll; dies entspricht der für 2026 rung. Hierzu hat die AOK Nordost bereits von dung erhalten. Sie wird den Rücklauf der bestätigten mit dem Blick auf die Versorgungssicherheit Nordost mit der Verhandlungskommission verständigt, mit der wirtschaftlichen und strukturellen Perspektive derzusetzen. Am 16. Dezember 2025 hat die kommission ihr Angebot für weitere Verhandlungsgespräche Vorschlag der AOK Nordost zunächst Anfang neren Kreis erfolgen und Mitte Januar dann ein kommission stattfinden. Nach diesseitigem Kenntnisstand Nordost durch die Verhandlungskommission AOK Nordost durch den Hinweis auf den einzuhaltenden ist hier insbesondere der Grundsatz der Beitragssatzstabilität Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 Krankenkassen und Anbietern von Kran-Jahresende die bisherigen Preisvereinbarundroht ab Anfang 2026 ein erheblicher und Soziales (AGS) vom 5. November 2025 Die Landesregierung hat die Innungskrankenkasse Brandenburg Berlin Es sollen Gespräche zwischen den stattgefunden haben. nach ihrer Kenntnis der konkrete Verhand-Seiten bei welchen Gesprächsterminen mit des Gesundheitsministeriums? Ministerin für Gesundheit und Soziales die kann folgende Auskunft gegeben Nordost) hat am 11. Dezember 2025 Annach denen die Vergütung um 5,17 % prognostizierten Grundlohnsummensteigeeinigen Unternehmen eine positive Rückmel-Preisvereinbarungen beobachten und bewerten. Darüber hinaus hat sich die AOK sich in einem gemeinsamen Termin der Transportunternehmen auseinanAOK Nordost gegenüber der Verhandlungserneuert. Dabei soll nach dem Januar ein vorbereitender Austausch im klei-Gespräch mit der gesamten Verhandlungswird dieses Angebot der AOK um Herrn Kaczynski kritisch gesehen, da die gesetzlichen Rahmen – gemeint – zu erkennen gebe, dass sie nicht gewillt sei, über Verbesserungen des bisherigen Nordost hat dagegen erklärt, dass sie im Rahmen durchaus noch Spielräume für eine Verbesserung den Hilfsorganisationen nach kreativen Lösungen Nordost auf jeden Fall sicherstellen muss, dass Reichen ihre bisherigen Angebote nicht aus, um ihr Angebot entsprechend anpassen müssen. beide Seiten die nächsten Tage dazu nutzen werden, nahe Verhandlungsgespräche zu vereinbaren zu kommen. Dabei werden etwaige Fortschritte dem VdeK und den Leistungserbringern sicher der AOK Nordost und den Leistungserbringern Die IKK Brandenburg und Berlin teilte mit, dass von Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes hanniter-Unfall-Hilfe im Beisein des Paritätischen handlungsrunde mit den Vertretern des Verbandes bands-Mitte und der IKK Brandenburg und Berlin Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten rer VdeK vertreten. In der Verhandlung am 11. Dezember 2025 konnte Seiten verabredeten sich erneut für den 15. nach den Entgelten des alten Vertrages abgerechnet. ab dem 1. Februar 2026. Die entgangenen Mehreinahmen die restlichen elf Monate des Jahres 2026 eingepreist. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales sieht Handlungsnotwendigkeit. Krankenkassen und (Verhandlungs-)Gesprächen, was der geltenden bers entspricht. - 2 Angebots nachzudenken. Die AOK des gesetzlich vorgegebenen Rahmens des Angebots sehe und bereit sei, mit zu suchen. Hinzu kommt, dass die AOK die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. genügend Anbieter zu binden, so wird sie Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass um aufeinander zuzugehen, um zeitmit dem Ziel zu einvernehmlichen Lösungen im Rahmen der Verhandlungen zwischen auch Einfluss auf die Gespräche zwischen haben. sich am 11. Dezember 2025 die Vertreter Kreuz, Taxiverband Brandenburg und Jo-Landesverbandes zu einer weiteren Verder Ersatzkassen, des BKK-Landesvertrafen. Die Knappschaft Bahn-See und die und Gartenbau wurden durch den Federfühkeine Einigung gefunden werden. Beide Januar 2026. Bis zum 31. Januar 2026 wird Bei einer Einigung im Januar gilt diese aus dem Januar 2026 werden in angesichts des Sachstands aktuell keine Anbieter von Krankenfahrten befinden sich in Rechtslage und dem Willen des Gesetzge-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 325 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Verwendung der Mittel aus den Einnahmen Das Land hat im Jahr 2025 ca. 21 Millionen Euro serpfennigs eingenommen und gibt dieses Geld men des Wassermanagements aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: bundene jeweilige Kostenhöhe sind 2025 geplant, Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Verwendung des Wassernutzungsentgeltes auch als „Wasserpfennig“ bekannt, erfolgt gemäß Wassergesetzes. Die Einnahmen und Ausgaben weils Titelgruppe 83 des Landeshaushalts veranschlagt. nicht komplett abgeschlossen ist, steht die Gesamteinnahme nicht fest. Sie beläuft sich per 30.11. dieses Jahres funktion des Wassernutzungsentgelts, mit der noriert werden soll, hat zur Folge, dass tendenziell werden kann. Der Schwerpunkt der Mittelverwendung liegt bei serwirtschaft, insbesondere bei der Unterhaltung nen wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie der der Deichunterhaltung. Darüber hinaus werden gen in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes wirtschaftlicher Planungen. In den letzten Jahren überstiegen die erforderlichen meseite. Dank des vom Landtag verabschiedeten zusätzliche Landesmittel für die Erfüllung dieser dass der Erhalt der Funktionstüchtigkeit der zahlreichen der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen Zeitraum gesichert ist. Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 des Wasserpfennigs durch die Abgabe des sogenannten Wasfür die verschiedensten Projekte im Rah-Welche Projekte und die damit verbegonnen oder fertiggestellt worden? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: im Land Brandenburg, umgangssprachlich den Vorgaben des Brandenburgischen sind im Einzelplan 10, Kapitel 10 105, je-Da das Haushaltjahr 2025 noch für dieses Haushaltsjahr noch auf 18,55 Millionen Euro. Die Lenkungsein sparsamer Umgang mit dem Wasser homit abnehmenden Einnahmen gerechnet den pflichtigen Landesaufgaben der Wasder Gewässer I. Ordnung, der landeseige-Hochwasserschutzanlagen, insbesondere daraus bauliche Maßnahmen an den Anlafinanziert und die Erstellung wasser-Aufwendungen regelmäßig die Einnah-Haushaltsplanes 2025/26 wurden jedoch Pflichtaufgaben zur Verfügung gestellt, sobrandenburgischen Fließgewässer, und des Hochwasserschutzes für diesen Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 326 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Schließung von Erziehungsstellen Erziehungsstellen gemäß § 34 SGBVIII leisten und Eingliederungshilfe von seelisch behinderten Volljährigen. Viele dieser Stellen werden durch den Ruhestand zung gestaltet sich aufgrund des Fachkräftemangels Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Brandenburgs wurde in den Jahren 2020 bis aufgrund von Entzug der Betriebserlaubnis bzw. Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung Ihrer Frage werde ich Ihnen Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, scharf für die letzten fünf Jahre zur Verfügung stellen. über die Gesamtzahlen der Schließungen von sehr unterschiedliche Gründe haben, die wir nicht Die Gründe können echte Schließungsgründe • die fehlende Inanspruchnahme durch die • der Wechsel des Betreuungspersonals Es können aber auch Gründe sein, die keine echten • der Umzug einer Betreuungseinrichtung • oder vor allem der Trägerwechsel. In diesen Fällen wird gleichzeitig eine Einrichtung Aus der Statistik ergeben sich auch keine Daten Betriebserlaubnis entzogen wurde. Nach Kenntnis Jahren zwei Betriebserlaubnisse entzogen. Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 einen wichtigen Beitrag bei der Erziehung Kindern und Jugendlichen sowie jungen der Eltern frei und auch die Nachbesetzusehends schwieriger. Erziehungsstellen in welchen Landkreisen 2025 aufgrund des Ruhestands der Eltern, aus sonstigen Gründen geschlossen? Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport gern die Daten aus der Eigenerhebung der Jugend und Sport (MBJS) landkreis-Die Erhebung gibt jedoch nur Auskunft Erziehungsstellen. Eine Schließung kann ausdifferenziert kennen. sein, wie Jugendämter oder (Kündigung, Ruhestand, Entlassung etc.). Schließungen sind: geschlossen und wieder eröffnet. über die Anzahl der Fälle, in denen die des MBJS wurden in den letzten drei Bei jeder Schließung prüft die zuständige Einrichtungsaufsicht men insbesondere hinsichtlich der Sicherung der untergebrachten jungen Menschen. Dabei richtungsträger. Landkreise/kreisfreie Städte 2020 6 Barnim 0 Brandenburg an der Havel Cottbus 1 Dahme-Spreewald 1 Elbe-Elster 2 Frankfurt (Oder) 1 Havelland 7 Märkisch-Oderland 12 Oberhavel 3 Oberspreewald-Lausitz 1 Oder-Spree 23 Ostprignitz-Ruppin 3 Potsdam 4 Potsdam-Mittelmark 3 Prignitz 2 Spree-Neiße 3 - 2 die durchgeführten Maßnahdes Kindeswohls und der weiteren Betreuung ist sie in enger Kommunikation mit dem Ein-2025 2021 2022 2023 2024 6 5 2 3 1 1 1 3 1 1 1 1 9 1 1 0 1 1 4 2 1 2 2 1 2 3 0 5 1 0 3 3 0 4 1 21 9 10 8 8 2 9 5 4 11 1 0 0 1 0 11 4 12 6 7 3 2 0 1 4 3 5 1 3 2 18 5 11 8 4 1 7 2 3 7 1 10 2 1 3 - Landkreise/kreisfreie Städte 2020 Teltow-Fläming 0 Uckermark 0 Gesamt 72 (Quelle: Eigenerhebung MBJS, Datenbank der - 3 2025 2021 2022 2023 2024 (12.12.2025) 3 5 3 2 0 5 10 8 0 3 84 79 76 52 57 Einrichtungsaufsicht) - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 327 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Engagement der Landesregierung für die Flughafens Neuhardenberg Am 24. November 2025 wurden die Mitglieder desplanung des Landtages Brandenburg eingeladen, Vor-Ort-Termin zu besichtigen, um mit den Betreibern ten. Hauptthema des Besuches war die bislang fehlende satellitengestützten An- und Abflugsystems (IFR/RNAV-GPS) reits der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, lich gewürdigt und sich für die Einführung des chen. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Monaten unternommen, um das Verfahren zur Abflugverfahrens (IFR/RNAV-GPS) am Flugplatz beschleunigen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Aktuell prüfen zwei Unternehmen eine Ansiedlung nehmen erwarten dafür die Möglichkeit, den Flugplatz flugbedingen zu erreichen, um ihre betriebswirtschaftlichen zen zu können. Die Geschäftsführung des Flugplatzes des Flugplatzes durch die Etablierung von Instrumentenflugverfahren platz hat dafür bei der Gemeinsamen Oberen derung der Flugplatzgenehmigung beantragt. tellitengestützte Instrumentenanflugverfahren künftig auch größere Luftfahrzeuge auf den bestehenden landen dürfen. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen noch keine verlässliche Aussage zu einem möglichen werden kann. Das Verfahren wird von der Gemeinsamen hängigkeit der vorgelegten Antragsunterlagen Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 technologische Weiterentwicklung des des Ausschusses für Infrastruktur und Landen Airport Neuhardenberg bei einem in einen fachlichen Austausch zu tre-Genehmigung zur Einführung eines am Standort. Zuvor hatten be- und Klimaschutz, Herr Daniel Keller, als auch Herr Detlef Tabbert, das Vorhaben öffentIFR am Flugplatz Neuhardenberg ausgespro-Schritte hat sie in den vergangenen sechs Einführung eines satellitengestützten An- und Neuhardenberg zu unterstützen und zu Minister für Infrastruktur und Landesplanung am Flugplatz Neuhardenberg. Die Unter-Neuhardenberg unter Instrumenten-Ziele in Neuhardenberg umsetstrebt seit Jahren eine Aufwertung an. Der Sonderlande-Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Än-Der Sonderlandeplatz soll zum einen für sazugelassen werden. Es sollen darüber hinaus Flugbetriebsflächen starten und Stadium, sodass zu diesem Zeitpunkt Ausgang des Verfahrens getroffen Oberen Luftfahrtbehörde in Abkontinuierlich fortgeführt. Neben der Änderung der Flugplatzgenehmigung lierung von Instrumentenflugverfahren an einem desverkehrsministerium zuständig. Dieses hat die die Einführung von Instrumentenflugverfahren Mit einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister Höherstufung des Sonderlandeplatzes Neuhardenberg Eine Reaktion des Bundesverkehrsministeriums Die Landesregierung unterstützt weiterhin die hardenberg zur Etablierung von Instrumentenflugverfahren - 2 ist eine Änderung des Luftraums zur Etab-Flugplatz erforderlich. Dafür ist das Buneine Prioritätenliste für die Flugplätze erstellt, planen. im Oktober habe ich mich für eine in dieser Prioritätenliste eingesetzt. steht noch aus. Bestrebungen des Sonderlandeplatzes Neuim Rahmen ihrer Möglichkeiten. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 328 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Entzug des Sorgerechts in den einzelnen Landkreisen In 7 395 Fällen entzogen die Familiengerichte Jahr 2024 vollständig, in 7 773 Fällen handelte Sorgerechts. Ich frage die Landesregierung: Wie vielen Vätern Landkreisen Brandenburgs das Sorgerecht von Familiengerichten anderer Bundesländer in den Stand) aus welchen Gründen entzogen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die öffentlich zugängliche amtliche Kinder- und hält relevante In-formationen zu Ihrer Frage hinsichtlich • der Anzahl der getroffenen vollständigen Jugendamt oder einen Dritten als Vormund • der Zahlen zur teilweisen Übertragung einen Dritten als Vormund. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst • Sie erfasst nicht, welchem Elternteil, ob Teile der elterlichen Sorge entzogen wurden, • sie erfasst nicht, von welchem Familiengericht Brandenburg die Entscheidung erging, • sie erfasst nicht die Gründe der einzelnen Diese Fragen kann die Landesregierung dementsprechend Zahlen zur vollständigen oder teilweisen Übertragung bislang noch nicht vor, auch nicht vorläufig. Im Jahr 2024 betrug die Gesamtzahl für die Zahl der teilweisen Übertragung 242. Die Zahlen schlüsselt beim statistischen Amt alle öffentlich tistischen Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg denburg.de/k-v-3-j verweisen. Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 Brandenburgs in Deutschland den Eltern das Sorgerecht im es sich um einen Teilentzug des elterlichen und Müttern wurden in den einzelnen Familiengerichten Brandenburgs und von Jahren 2020 bis 2025 (hier derzeit aktueller Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport Jugendhilfestatistik Berlin-Brandenburg ent-Übertragung der elterlichen Sorge auf ein oder Pfleger sowie der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder nicht alles: Mutter oder Vater, die elterliche Sorge oder innerhalb oder außerhalb des Landes Fälle. nicht beantworten. der Elterlichen Sorge liegen für 2025 vollständige Übertragung der Sorge 206, die sind nach Verwaltungsbezirken aufgeeinsehbar. Insofern würde ich auf den Staunter www.statistik-berlin-bran-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 329 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Rettungsdienst in Brandenburg retten Die Finanzierung der Rettungsfahrten für 2025 Einigung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern rium hat die Rechtsaufsicht über die Träger des kann einschreiten und festgestellte Rechtsverletzungen gerinnen und Bürger für Rettungseinsätze, insbesondere werden, ist nicht aus dem Weg geräumt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: dem Gespräch am 10. Dezember 2025? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 10. Dezember 2025 hat auf meine Einladung Rettungsdienstes stattgefunden, zu dem Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister, Spitzenverbände sowie Vertreter der Kostenträger es unter anderem, ein Resümee zu ziehen zum und der aktuellen Finanzierungssituation der Träger Bei der Umsetzung der Verfahrensabsprache, tag Brandenburg in Vertretung der acht von Festbeträgen vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg in geschlossen wurde, gab es Verzögerungen. tätslücken geführt. Bei den Rettungsdienstträgern, Landes empfohlenen Musterkalkulation entschieden Bild ab. Vier Rettungsdienstträger rechnen auf ab. Für die übrigen Rettungsdienstträger kann • noch am Rande des Termins am 10. Dezember den Kostenträgern eine Absprache zur konnte, • bei einem weiteren Träger, aufgrund der Unterlagen zur Kosten- und Leistungsrechnung, • bei zwei weiteren Trägern die Kostenträger kommen, um eine Abstimmung zur Kosten-Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 (CDU-Fraktion) ist weiter ungeklärt. Bisher steht eine finale aus. Das Gesundheitsministebodengebundenen Rettungsdienstes und abwenden. Die Gefahr, dass Bür-Fehlfahrten, zur Kasse gebeten Wie ist der aktuelle Sachstand nach Ministerin für Gesundheit und Soziales die hin ein Folgetermin zur Finanzierung des alle Landrätinnen und Landräte, die Vertreter der Kommunalen geladen waren. Ziel des Gespräches war Stand der Kosten- und Leistungsrechnung des Rettungsdienstes. welche am 30. Juni zwischen dem Landkreisbetroffenen Landkreisen und der Vertretung für die Krankenkassenverbände Diese haben bei den Landkreisen zu Liquididie sich zur Anwendung der seitens des hatten, zeichnet sich ein heterogenes Grundlage ihrer jeweiligen Gebührensatzung berichtet werden, dass 2025 zwischen einem Träger und weiteren Vorgehensweise getroffen werden kurzfristig vor dem Termin eingereichten die Prüfung noch aussteht und zusagten sehr zeitnah ins Gespräch zu und Leistungsrechnung herbeizuführen. Zwischenzeitlich wurde bereits ein Termin für Vertretern der Kostenträger und Kommunalen Arbeiten der Arbeitsgruppe Kosten- und Leistungsrechnung wird vom Ministerium für Gesundheit und Soziales aufsicht über den Rettungsdienst im Land Brandenburg zum Stand der Kosten- und Leistungsrechnungen erfolgen, bei der auch der Stand des finanziellen finden soll. Außerdem wird im 1. Quartal 2026 im zweiten Muster-Normenkontrollverfahren unter Das Ministerium ist, nicht zuletzt auch durch das bemüht, eine Klärung und Lösung im Gebührenkonflikt währleistung einer auskömmlichen Finanzierung meidung der Inanspruchnahme der Bürgerinnen gelingt, wird sich das Ministerium weiter aktiv Rettungsdienstes und den Kostenträgern einbringen. Sofern eine Überprüfung der Festsetzung von dienstträger beantragt wird oder es Anhaltspunkte wird die Aufsicht prüfen. Sollten die landesunmittelbaren ben, wird das Ministerium auf die Kassen zu chen. - 2 einen Austausch in der 2. KW 2026 mit den Spitzenverbände zur Wiederaufnahme der (AG klar) vereinbart. Zudem seitens der Kassenaufsicht und Rechtskünftig eine regelmäßige Abfrage getrennt nach den Jahren 2025 und 2026 Defizits für das Jahr 2025 Berücksichtigung ein Termin zur Umsetzung des OVG-Urteils Steuerung des Ministeriums vereinbart. Gespräch vom 10. Dezember 2025, darum herbeizuführen. Dabei steht die Gefür den Rettungsdienst und damit eine Ver- und Bürger im Vordergrund. Damit dies in den Prozess zwischen den Trägern des Festbeträgen seitens einzelner Rettungsfür eine rechtswidrige Festsetzung gibt, Kassen rechtswidrig gehandelt hagehen, um das weitere Vorgehen zu bespre-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 330 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Evaluation zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes burg durch das Gesetz zur Umsetzung des ber 2018 geregelt. § 20 des Gesetzes verweist ches sowohl die tatsächliche Leistungsentwicklung lung für die Aufgabenwahrnehmung untersucht. Soziales hat die Evaluation in Auftrag gegeben. schung und Gesellschaftspolitik (ISG) erstellt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung plant, den Abschlussbericht Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 (CDU-Fraktion) (BTHG) auf Landesebene wird in Branden-Bundesteilhabegesetzes vom 18. Dezemauf die Beauftragung eines Gutachtens, welevaluiert als auch die Ausgabenentwick-Das Ministerium für Gesundheit und Diese wurde vom Institut für Sozialfor-Wann plant sie, den Abschlussbevorzustellen? Ministerin für Gesundheit und Soziales die der Evaluation im ersten Quartal 2026 zuständigen Ausschuss vorzustellen.

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