Kristy Augustin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Modern, zukunftsfähig, den Blick nach vorn gerichtet – so oder so ähnlich würde ich den Anspruch einer verantwortungsvollen Bildungspolitik beschreiben. Es kann natürlich auch anders gehen – so mein Eindruck, wenn ich den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion sehe. Vor allem – das ist nunmehr wohl aufgefallen – ist der wesentliche Kern des Antrags nicht neu. Denn über diese Frage wurde hier im Landtag bereits mehrmals debattiert, zwar noch nicht in dieser Legislaturperiode, (Minister Steffen Freiberg: Doch, doch!) dennoch ist es gar nicht so lange her. – Ja, in dieser Legislaturperiode ist schon das Handyverbot für Grund- und Förderschulen beschlossen worden; da hat der Bildungsminister recht. Aber wir haben auch schon die Debatte darüber geführt, ob digitale Lernanwendungen komplett aus dem Klassenraum verbannt werden sollten. Da meine Kollegin Katja Poschmann schon ausführlich auf das Thema eingegangen ist und ich mich ihren Ausführungen ohne weitere Anmerkungen anschließen kann, will ich mich kurzfassen. Vielen Dank, liebe Frau Poschmann! Ich komme auf meinen Eingangssatz zurück: Mein Anspruch ist, dass wir handlungsfähige junge Menschen für eine digitale Zukunft ausbilden. Allein mit Blick auf den Kinderschutz, den wir gestern hier debattiert haben, zählt dazu ein sicherer, verantwortungsvoller Umgang auch mit digitalen Medien. Dabei muss aber klar unterschieden werden, ob innerhalb von Schule oder auch Kita digitale Medien als Lernmittel genutzt werden oder ob es um die Verwendung von privaten Handys oder insgesamt um die Verwendung privater digitaler Endgeräte geht. Selbstverständlich zählt der Einsatz von digitalen Lernanwendungen zum notwendigen Bildungsalltag. Er ermöglicht sogar eine individuelle Förderung, die sich an dem Wissensstand und dem Lerntempo der einzelnen Kinder orientieren kann. Wenn Sie Studien zitieren, so sollte die jeweilige Grundlage klar sein. Wie schon in der Debatte im Jahr 2024 kann ich ihnen, Herr Hohloch, sagen, dass das Bild der Gutachten differenzierter ist. Daher sollten Sie Schwarz-Weiß-Darstellungen und -forderungen vermeiden. Was nun das Verbot privater Handys in der Grundschule betrifft, so ist dieses bereits, wie im Koalitionsvertrag von SPD und BSW festgehalten und gefordert, mit der entsprechenden Verordnung umgesetzt. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, ist es nicht!) Wir haben dazu diskutiert. Ja, auch ich hätte eine Verankerung im Schulgesetz, bei der man vielleicht auch offene Fragen hätte debattieren können, auch was das Verstauen der privaten Endgeräte betrifft, eher begrüßt; aber im Kern ist die Forderung, die Sie hier gestellt haben, mit der Verordnung erfüllt. Was das generelle Untersagen von digitalen Medien betrifft, verweise ich gern auf die Debatte vom 21. Februar 2024, die ich aber nicht wiederholen möchte. Auch das von der AfD gern zitierte Zurückrudern beim Einsatz digitaler Medien trifft so nicht zu. Wir haben uns bei unserer Ausschussreise in Dänemark ansehen können, in welcher Form digitale Medien eingesetzt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, die Zukunft und der Fortschritt bringen immer wieder Neuerungen mit sich. Es ist ein steter Prozess, diese anzunehmen, zu probieren, aus Fehlern zu lernen – auch das ist Bildungspolitik – und die Dinge entsprechend anzupassen. Aber es ist keine Lösung, Neuerungen pauschal zu verbannen. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Dazu gibt es auch mit Blick auf den Einsatz digitaler Endgeräte keinen Anlass. Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])
