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Britta Müller

18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte, liebe Frau Abgeordnete Fährmann! Es ist sehr schwer, nach Ihrer Rede weiterzusprechen. Ich möchte Ihnen und den Begleiterinnen und Begleitern in der Hospizarbeit danken, die wir im Fachgespräch an vielen Stellen erwähnt haben bzw. begrüßen konnten und die sich tagtäglich in der Hospiz- und Palliativarbeit einsetzen. Ich glaube, diesen werden wir nicht nur gerecht, sondern wir zeigen ihnen auch, wie groß die Bedeutung der Arbeit ist, die sie täglich für die Menschen, die im Sterben liegen, leisten. Deshalb begrüße ich die Initiative zur Einsetzung des runden Tisches „Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg“ sehr. Dieses Format ermöglicht eine breite und zugleich differenzierte Befassung mit dem Thema und schafft einen regelmäßigen Austausch zwischen Politik, Krankenkassen, Kommunen und der hospizlichen Praxis. Ein solcher runder Tisch kann helfen, die vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten der Kosten- und Leistungsträger zu ordnen. Er kann helfen, offene Fragen zu beleuchten und die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung strukturiert zu diskutieren. So wie es Ihnen geht, geht es mir auch: Seit Kurzem bin ich Botschafterin der Kinderhilfe in Königs Wusterhausen, ebenfalls ein Verein, der in der Hospiz- uns Palliativarbeit tätig ist, insbesondere bei sterbenden Eltern. Diese Menschen brauchen unsere Unterstützung und einen runden Tisch, um sich über die vielfältigen Fragen miteinander auszutauschen und vor allem auch die Versorgungsstrukturen zu stärken sowie die Hospizarbeit auf dem Land auf festere Füße zu stellen, denn die Stärkung dieser Versorgungsstrukturen ist mir besonders wichtig. Aber es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Brandenburgerinnen und Brandenburger in der letzten Lebensphase umfassend, respektvoll und ihren Bedürfnissen entsprechend begleitet werden. Hospizarbeit ist Teil staatlicher Daseinsvorsorge, auch wenn sie in großen Teilen zivilgesellschaftlich getragen wird. Brandenburg orientiert sich dabei an der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, die im Jahr 2010 vorgestellt und im Jahr 2011 vom Gesundheitsministerium unterzeichnet wurde. Im Mittelpunkt stehen die Menschen mit ihrem Wunsch, am Lebensende möglichst schmerzfrei, würdevoll und idealerweise in ihrer vertrauten Umgebung Abschied nehmen zu können. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Die meisten der jährlich über eine Million Sterbefälle in Deutschland ereignen sich im Krankenhaus. Etwa ein Fünftel der Menschen stirbt zu Hause oder im Pflegeheim. Nur ein kleiner Teil verbringt seine letzte Lebensphase in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation. Damit auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen die ihnen zustehende Begleitung erhalten, muss der Rechtsanspruch auf gesundheitliche Versorgungsplanung stärker bekannt gemacht werden. Diese individuell zugeschnittene Beratung zu medizinischer und pflegerischer Versorgung am Lebensende wird von der GKV finanziert und kann freiwillig in Anspruch genommen werden. Ein wichtiger Gedanke stammt aus dem neuen Buch der ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx. Sie rät uns, soziale Beziehungen zu pflegen, uns umeinander zu kümmern und Hilfe anzunehmen, solange wir gesund sind. Sie weist damit darauf hin, wie sehr hospizliche Begleitung eine Haltung ist. Es geht nicht zuerst um einen Ort, sondern darum, sterbenden Menschen und ihren Angehörigen mit Respekt, Zeit und Zuwendung zu begegnen, wo auch immer man das Lebensende verbringt. Diese Haltung zeigen vor allem diejenigen, die ehrenamtlich und professionell in der Hospiz- und Palliativversorgung arbeiten. Hospize und Hospizdienste begleiten Menschen in der letzten Phase einer unheilbaren Krankheit, helfen ihnen, bewusst zu leben, und unterstützen ihre Familien. Voraussetzung dafür ist sowohl eine angemessene Pflege als auch eine Gemeinschaft, die auf individuelle Bedürfnisse eingeht. Ehrenamtliches Engagement ist dabei unverzichtbar. Ohne die einfühlsame und qualifizierte Unterstützung der Ehrenamtlichen wäre diese Form der Versorgung weder ethisch noch finanziell zu leisten. Sie sind Botschafterinnen und Botschafter der Menschlichkeit und bringen diese Haltung auch regelmäßig in den parlamentarischen Raum ein. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam die personellen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, die Versorgung flächendeckend zu verbessern und den Zugang zu Hospizdiensten für alle Menschen im Land zu erleichtern. Mein Haus wird die erforderlichen Mittel für den runden Tisch bereitstellen und – das ist, glaube ich, längst überfällig – die Mittel zur Finanzierung des Hospiz- und PalliativVerbandes, die deutlich geringer als die der anderen Länder sind, noch etwas aufstocken. Das ist nicht nur mein Wunsch, sondern dem werde ich auch Taten folgen lassen, sodass diese wertvolle Arbeit auch hier aufgewertet wird. Für eine sorgende Gemeinschaft für das Lebensende braucht es jedoch weit mehr, und zwar unser aller Engagement. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag sehr. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD sowie der Abgeordneten Ellen Fährmann [CDU])

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