Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Redebeitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Mittelstädt, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im digitalen Bereich! Lieber Herr Hoffmann, ich habe zwar wenig geschlafen, dafür war die Nacht aber sehr erholsam – danke. Lassen Sie mich eines voranstellen: Ich glaube, wir wollen alle dasselbe, nur auf unterschiedlichen Wegen. Ich will präzise erläutern, was ich damit meine. Zu der Frage der Aufhebung der Landesdüngeverordnung in Brandenburg: Ich glaube, es ist unstrittig, dass es ein Regelungsdefizit bei der Ausweisung der sogenannten roten Gebiete gibt. Ebenfalls unstrittig ist, dass dieses Defizit Bundesrecht und eben nicht Landesrecht betrifft und der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen muss, um Rechtssicherheit herzustellen. Ungeachtet dessen hat bisher – das haben wir schon gehört –, kein weiteres Bundesland seine Landesdüngeverordnung aufgehoben, mit Ausnahme Bayerns, weil sie mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil dazu aufgefordert worden sind. Ich habe mich mit meinem Staatssekretär unterhalten. Er berichtete mir aus dem Ausschuss, dass es durchaus juristische Stellungnahmen gab, die unsere Auffassung bestätigen. Sobald die Urteilbegründung vom Bundesverwaltungsgericht da ist, ist es doch selbstverständlich – ich sage ja nicht umsonst, dass ich pro Landwirtschaft eingestellt bin –, dass wir prüfen werden, ob die Brandenburgische Düngeverordnung aufgehoben werden kann, aber eben erst dann, wenn es rechtssicher möglich ist und wir nicht irgendwelche Klageverfahren im Nachgang oder Anlastungsverfahren gerade in Bezug auf unsere Landwirte, die dann eben eine Rechtsunsicherheit hätten, befürchten müssen. Die wichtigsten Stellschrauben – das haben wir heute auch gehört – liegen beim Bund. Ja, der Bund ist aufgefordert, das Düngerecht anzupassen. Wie hier schon ausgeführt wurde, ist der Bund, also das BMLEH unter Führung der Union, zuständig, und hier muss natürlich konkret gehandelt werden. In den Beschlusspunkten 3, 4 und 7 Ihres Antrages haben Sie inhaltliche Aspekte für eines Neuregelung des Bundesrechts benannt. Ich gebe Ihnen vollkommen recht – da sind wir vollkommen d’accord –, dass wir nicht nur Aspekte des Gewässerschutzes, sondern auch die Verursachergerechtigkeit berücksichtigen müssen. Das widerspricht in keiner Weise der Zielstellung, Nitratfrachten zu reduzieren und Grundwasser zu schonen. Entsprechende fachliche Vorschläge für die Definition grundwasserschonender Bewirtschaftung und auch von deren Integration ins Bundesrecht werden in Brandenburg wie in anderen Bundesländern vorbereitet. Natürlich werde ich mich dafür einsetzen, dass sich diese Regelungen auch im neuen Bundesgesetz wiederfinden. Selbstverständlich reden wir mit den Landwirten, und selbstverständlich reden wir mit der Branche und dem Berufsstand. Auch wir werden genau dieses Thema, insbesondere das praktikable Monitoring, mit den Landwirtinnen und Landwirten besprechen.
