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Fabian Jank

AfD 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Honig ist ein Luxusgut. Das ist vor allem dadurch bedingt, dass der Selbstversorgungsgrad in der Bundesrepublik bei nur 40 % liegt. Dass zur Bedarfsdeckung importiert werden muss, erklärt sich von selbst. Gegen diese Importe würde auch nichts sprechen, wenn Qualitätsstandards eingehalten würden und damit auch die Preise der heimischen Erzeugung nicht ins Aus gedrängt würden. (Beifall AfD) Das ist beim Honig jedoch nicht der Fall. Ich war in der Drogerie und habe mir anlässlich dieses Antrags den Honig genauer angeschaut. Da findet man Honig mit der Angabe „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. 350 g kosten 2,55 Euro. Daneben steht der einheimische Blütenhonig, 400 g für fast 7 Euro. Honig für 2 Euro kann auf dem Weltmarkt niemand liefern. Die von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, angepriesene höchste Qualität, Naturbelassenheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt es zu diesem Preis einfach nicht. (Beifall AfD) 2 Euro pro Kilogramm bekommt ein Erwerbsimker aus Werder mit seinen 350 Bienenvölkern bei der Abgabe seines Honigs an den Großhändler. Seine Produktionskosten sind damit beileibe nicht gedeckt. Er brauchte 7 Euro, um wirklich konkurrenzfähig zu sein. Deswegen setzt er zukünftig vermehrt auf Direktvermarktung. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, in dem dieser Imker Mitglied ist, tat etwas Unerhörtes. Er ließ 30 Honigproben nach Estland senden und dort untersuchen. Dort hat man festgestellt, dass 80 % dieser Proben nicht den EU-Honigrichtlinien entsprechen. Einzig und allein die Proben aus Deutschland waren unverfälscht. Die anderen Honigproben waren mit billigem Pflanzensirup gestreckt, was durch DNA-Analysen herausgefunden werden konnte. Eine EU-Sonderuntersuchung kam zu einem ähnlichen Ergebnis: 320 Honigproben ergaben, dass zwischen 15 % und 40 % der Honigproben, je nach Herkunftsland, mit Zuckersirup gestreckt waren, oder die Herkunftsangaben waren gefälscht. Spätestens jetzt ist die Realität in deutschen Lebensmittelregalen bekannt. Aber was fordern Sie in Ihrem Antrag? Die Importkontrollen konsequent durchzuführen und weiter zu verbessern. Das liest sich zunächst gut; aber zu fragen ist: Wollen Sie das überhaupt? Die AfD-Fraktion hat zu dieser Problematik erst vor Kurzem eine Anfrage gestellt. Die Landesregierung hat uns geantwortet, dass die Strategie der Probennahme und -analytik risikoorientiert und fortlaufend an bekannte oder zu erwartende Risiken angepasst wird. So hat das Land Brandenburg nach eigenen Angaben 90 Honigproben aus anderen Ländern untersucht und keinen Hinweis auf Beimischung von Sirup festgestellt. Aufgrund unserer Nachfrage zum Thema rückte unsere Landesregierung dann noch mit einem Detail aus dem Einfuhrüberwachungsplan heraus, dass nämlich nur 7 % der deutschlandweit eingeführten Sendungen überhaupt beprobt werden müssen. – So viel zu Ihrer Wertschätzung deutschen Honigs und der Arbeit unserer Imker. Nun zum Antrag. Wie Sie in der Begründung Ihres fast durchweg polemischen Antrags schreiben, ist die Qualität heimischer Honige ein hohes Gut und ein wichtiger Bestandteil regionaler Wertschöpfung. Die Regierung schützt dieses Gut aber nicht, indem sie nichts tut, um dem eigentlichen Problem, dem gestreckten Honig, entgegenzuwirken. Selbst mit der geforderten EU-Deklaration, zu welchen Anteilen Honig aus welchen Ländern hier im Regal steht, verdient dieser Mischmasch aus Zuckersirup die Bezeichnung nicht. (Beifall AfD) Auf dem Honigersatz damals in der DDR stand zumindest, was es war: Kunsthonig. Dieser war letztlich Invertzuckercreme mit 10 % Bienenhonig. Warum wird gegen den unreinen Honig nicht vorgegangen? Warum werden die Verbraucher getäuscht? Warum beginnt man nicht, die Fälschungen als das zu deklarieren, was sie sind? Ein Lebensmittel mit Honiganteil, aber kein Honig. Zuckersirup schadet niemandem und schont den Geldbeutel. Aber das sollte bitte klar kommuniziert werden. Die Arbeit der Imker und ihrer Bienenvölker ist ökologisch notwendig und auch zu wertvoll, als dass wir sie Schaufensteranträgen und internationaler Konkurrenz ausliefern sollten. (Beifall AfD) Gegen einen einzigen Punkt Ihres Antrags kann man nichts einwenden. Das ist die Fortführung der bedarfsgerechten Ausstattung und der bestehenden Förderinstrumente für die Imkerei so- wie des Länderinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf. Deshalb werden wir uns freundlicherweise enthalten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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