Ulrike Liedtke
Danke schön. – Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2153, „Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 12 Jahre herbeiführen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2209, „Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde auch dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 20 und sage Dankeschön. Ich bedanke mich sehr herzlich beim Stenografischen Dienst, bei der Tontechnik dieses Hauses, beim Saaldienst, beim Einlassdienst, bei der Wache, bei den Teamern der Schüler- und Besuchergruppen. Ich danke allen herzlich, die unsere Sitzungen mit uns gemeinsam vorbereiten, durchführen, nachbereiten, und allen, die uns als Zuschauer und Zuschauerinnen und Berichterstatter folgen. Ich danke den Vizepräsidenten und den Schriftführern, und ich danke natürlich auch der Landesregierung ganz herzlich für die Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall) Nun wissen Sie aus Erfahrung, dass Sie von mir noch ein 97 Strophen langes Weihnachtsgedicht bekommen. Das erhalten Sie natürlich auch in diesem Jahr: Man kann sich mit vielen Dingen anlegen – aber man kann sich nicht mit Kindern an Weihnachten anlegen. – Das stammt von John Hughes, dem Drehbuchautor und Produzenten von „Kevin – Allein in New York“.(Heiterkeit SPD) Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten. (Allgemeiner Beifall) Ende der Sitzung am 19.12.2025: 12.30 Uhr Dezember 2025 131 Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Lausitz im Aufbruch – Impulse für ganz Brandenburg: Bilanz und Ausblick zu fünf Jahren Strukturstärkungsgesetz zember 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Die Lausitz zur Zukunftsregion entwickeln: Fachkräftesicherung, Innovation und neue Wertschöpfung unterstützen Der Kohleausstieg in der brandenburgischen Lausitz markiert den tiefgreifenden Wandel einer Region, deren wirtschaftliche Identität eng mit dem Kohleabbau und dessen Verstromung verbunden ist. Mit dem politischen Beschluss zum Ausstieg bis spätestens 2038 – und dem faktischen Vorziehen des Ausstiegs an einigen Kraftwerksstandorten – wurde auch eine Unterstützung der Kohleregionen vereinbart. Es wurde ein umfassender Strukturwandelprozess gestartet, der darauf abzielt, neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die Region zukunftsfähig aufzustellen. Dabei gilt es einerseits negative Arbeitsmarkteffekte zu minimieren, um gleichzeitig den Fokus zunehmend auf den Aufbau neuer Wertschöpfung, Innovation und Fachkräftegewinnung zu richten. Investitionen in Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Gesundheit, Energie- und Mobilitätsprojekte sollen die Lausitz zu einer dynamischen, diversifizierten Zukunftsregion entwickeln. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger miteinbezogen werden. Der Zwischenbericht der begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms zeigt ganz deutlich, wie wichtig die Maßnahmen des Strukturwandels sind. In einem Szenariovergleich wird deutlich: Ohne politische Maßnahmen wäre die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2040 in der Region um 2,3 % niedriger. Außerdem würden die Investitionstätigkeit sowie die Erwerbstätigenquote abnehmen. Umso wichtiger ist es, dass die bereits bestätigten Projekte zügig vorankommen. Der Mittelabfluss steigt kontinuierlich. In beiden Förderarmen (Bundes- und Landesarm) sind bereits ca. 87 % der Mittel gebunden. Über 5 700 Arbeitsplätze sind angekündigt, 1 950 bereits geschaffen. Die Begleitforschung kommt ganz klar zu folgendem Schluss: „Nach wie vor gilt, dass der Lausitz weniger die Arbeitsplätze als die 2 Menschen, die sie besetzen könnten, fehlen.“ Insofern skizziert der Policybrief V folgendes, großes Problemfeld: Arbeits- und Fachkräftesicherung bleibt die größte Herausforderung des Strukturwandels. Das Gelingen der Transformation wird maßgeblich davon abhängen. Auch im Bereich der Net Zero Valley Lausitz-Initiative bewegt sich einiges. Am 16. Dezember 2025 wurde der Ausweisungsbeschluss der Länder Brandenburg und Sachsen verkündet. Mit dem Kabinettsbeschluss wurde hiermit ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der Lausitz auf- und auszubauen. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2 Statusbericht 2025 - Der wirtschaftliche Strukturwandel in der brandenburgischen https://www-docs.b-tu.de/beforst-lausitz/public/pdf-files/Policy_Brief_V_Endversion.pdf Der Brandenburger Landtag begrüßt daher ausdrücklich: − die Ausweisung der Lausitz als erstes europäisches Net Zero Valley und als Modellregion für eine resiliente, zukunftsorientierte und ökonomisch starke Energie- und Industrieregion mit hochwertigen Arbeitsplätzen in Industrie und Forschung, − die Auswahl des Zielbildes ‚ Clean Power Circle ‘ als wesentliches Querschnittsthema für einen geschlossenen Kreislaufansatz und ein integriertes Energie- und Produktionssystem, − einen Fokus auf die Produktion von Netto-Null-Technologien, der auf den Kompetenzen und Potentialen der Region aufbaut: Batterie- und Speichertechnologien, Wasserstofftechnologien, Stromnetztechnologien und energiesystembezogene Effizienztechnologien. Gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission soll sich die Landesregierung für folgende Maßnahmen einsetzen: − Die bestehende strukturelle Förderkulisse des JTF ist durch geeignete kohäsionspolitische Instrumente aufrechtzuerhalten, um Investitionssicherheit für industrielle Großprojekte und die Stärkung von KMU als eine der tragenden Säulen des Mittelstandes in der Region sicherzustellen. Die Förderung von Projekten sollte über zwei EU-Förderperioden hinweg ermöglicht und eine entsprechende Abrechnung zugelassen werden. Das Net Zero Valley Lausitz soll beim Ausbau der Transportinfrastruktur für eine perspektivisch klimaneutrale Industrie (insbesondere Wasserstoffinfrastruktur) berücksichtigt werden. − Schnelle Ausschreibung des angekündigten EU-Förderprogramms ‚ AI4Permitting ‘ zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen mittels KI- und Digitaltechnologien in Valley-Kommunen. − Im Hinblick auf EU-Förderungen sind lokale ‚ Kundenansprechpartner der EU ‘ in Net Zero Valleys zu etablieren, um die regionale Wirksamkeit zu stärken und die Kommunikation zu verbessern. − Vollumfängliche Aufnahme des Net Zero Valleys in das ‚ Reallabore-Gesetz ‘ , um die Bemühungen der Lausitz, sich als Vorbildregion zu etablieren, zu unterstützen und als Standort für nachhaltige Industrieansiedlungen weiter zu stärken. rung auf, in der Lausitz zielgerichtet für die Umsetzung der Lan-− desstrategie zur Fach- und Arbeitskräftesicherung entsprechend ihrem Leitmotiv ‚ Fach- und Arbeitskräfte bilden, halten und gewinnen ‘ zu werben, − die Rahmenbedingungen für die Ausgründung von Unternehmen aus den akademischen Bereichen zu stärken (Academic Spin-offs), um zusätzliche, regionale Wertschöpfung zu erzielen. “ Lausitz im Spiegel der Zahlen vom 02.12.2025; Einrichtung spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen im Land Brandenburg zember 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Kinder, die Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung wurden, brauchen eine geschützte Umgebung, in der sie nicht nur medizinisch, psychologisch und forensisch untersucht, sondern vor allem auch umgehend mit gezielten Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt werden können. Es fehlen an vielen Kliniken spezialisierte Kinderschutzgruppen für die Zusammenarbeit und Vernetzung der Fachkräfte und Kinderschutzinstitutsambulanzen, die an der Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und staatlichen Kinderschutz koordinierte Hilfe für Betroffene vorhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) macht seit Jahren auf diese Versorgungslücken aufmerksam. In Kinderschutzinstitutsambulanzen arbeiten spezialisierte Fachkräfte, die Erfahrung mit Misshandlungs- und Missbrauchsverdachtsfällen haben. Sie können Verletzungen sachgerecht dokumentieren und so eine wichtige Grundlage für Jugendämter, Polizei und Gerichte schaffen. Dies schützt Kinder nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich. Bereits 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Qualitätsmanagement-Richtlinie um Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in medizinischen Einrichtungen erweitert. Dennoch fehlt es an einer strukturellen Umsetzung, insbesondere an der Finanzierung und institutionellen Verankerung solcher Maßnahmen. Die DGKiM fordert daher unter anderem die flächendeckende Einrichtung medizinischer Kinderschutzgruppen an allen Kinderkliniken sowie überregionale, transdisziplinäre Kompetenzzentren für den medizinischen Kinderschutz. Es gibt laut Jugendhilfestatistik jährlich etwa 750 Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung im Land Brandenburg, was die Einrichtung spezialisierter Strukturen notwendig macht. Derzeit werden Kinder aus dem Land Brandenburg von den zuständigen Jugendämtern, denen das Wächteramt im Kinderschutz primär obliegt, nach Berlin überwiesen, wo die Kinderschutzambulanzen längst am Limit arbeiten. Der Aufbau in Brandenburg ist bislang nur langsam vorangekommen . Im Land Brandenburg wurde ein Konzept für mehrere Kinderschutzambulanzen erarbeitet und ein entsprechender Landtagsbeschluss (Drucksache 7/7652-B) gefasst. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes ist es zudem gelungen, § 118b Pädiatrische Institutsambulanzen als neue Leistungsform im SGB V einzuführen. Dennoch besteht weiterhin das Problem, dass auf Bundesebene noch nicht die rahmenvertraglichen Grundlagen geschaffen wurden und deshalb vier Anträge von Brandenburger Kliniken seit dem Frühjahr 2025 beim Zulassungsausschuss (Geschäftsstelle Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg) nicht beschieden werden können. Damit ist die ambulante ‚Abklärung Kinderschutz‘ in Krankenhäusern über die Regelversorgung des SGB V noch nicht gesichert. Dies muss sich dringend ändern. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, Dezember 2025 133 1. gemäß dem bereits vorliegenden Konzept beim Aufbau eines flächendeckenden Netzes spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen im Land Brandenburg mit freiwilligen finanziellen Mitteln, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die notwendige Ergänzung der Regelversorgung in geeigneten Kliniken zu unterstützen, beginnend mit den Standorten Potsdam, Lauchhammer, Neuruppin und Eberswalde, 2. sich dafür einzusetzen, dass die Koordinierung auf Landesebene (Monitoring, Qualitätsmanagement, Fortbildung, Vernetzung, Berichterstattung) dauerhaft finanziert wird, 3. sich gegenüber der Bundesregierung für eine gesetzlich verankerte Bereitstellung von Bundesmitteln für den Aufbau und Betrieb (Personal, Ausstattung, Infrastruktur) von Kinderschutzinstitutsambulanzen und Childhood-Häusern einzusetzen. “ Regionale Imker stärken – Klarheit und Wahrheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zember 2025 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Honig gehört zu den Lebensmitteln, von denen Verbraucherinnen und Verbraucher höchste Qualität, Naturbelassenheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit erwarten. Daher dürfen Honig keine anderen Stoffe als Honig nach Definition der EU-Richtlinie 2001/110 zugesetzt werden. Verfälschungen gefährden das Vertrauen in ein traditionelles Naturprodukt und setzen regionale Imker unter wirtschaftlichen Druck, da sie nicht mit den niedrigen Preisen des verfälschten Honigs konkurrieren können. Eine starke regionale Imkerei, unterstützt durch eine bestäuberfreundliche Landwirtschaft und eine nachhaltige Produktion, ist daher ein wichtiger, unterstützungswürdiger Bestandteil der Ernährungs- und Umweltpolitik des Landes Brandenburg. Mit der am 14. Mai 2024 geänderten EU-Honigrichtlinie und der am 17. Oktober 2025 vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Honigverordnung (BR-Drs. 418/25) ist zudem festgelegt, dass künftig alle Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, im Hauptsichtfeld des Etiketts angegeben werden müssen. Durch gezielte Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene kann dazu beigetragen werden, dass die Qualität von Honig gesichert und regionale Produzenten gestärkt werden. Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf, 1. den durch Unternehmerinnen und Unternehmer im Land Brandenburg initiierten Runden Tisch der Ernährungswirtschaft sowie bestehende Dialogformate mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen, um die Problematik verfälschter Importhonige zu diskutieren und gemeinsam praxisnahe Maßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz zu entwickeln; dabei die Fachkompetenz des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. sowie die Lebensmittelüberwachung aktiv einzubeziehen, um tragfähige Handlungsoptionen aus fachlicher Perspektive zu unterstützen; 2. darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Bundesbehörden – insbesondere die Bundeszollverwaltung – die Importkontrollen von Honig konsequent durchführen und weiter verbessern, um Verbraucherschutz, Wettbewerbsfairness und die Einhaltung europäischer Qualitätsstandards sicherzustellen; 3. die Fortführung und bedarfsgerechte Ausstattung der bestehenden Förderinstrumente für die Imkerei sowie des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. anzustreben, um die regionale Imkerei langfristig zu stärken und die kontinuierliche fachliche Arbeit im Bereich Honigqualität und -analytik zu gewährleisten.“ Landesdüngeverordnung mit sofortiger Wirkung aufheben zember 2025 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „Düngeregeln in Bund und Land zeitnah überarbeiten – Maßnahmen an den Ursachen ausrichten Der Landtag stellt fest: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte im Oktober 2025 die bayerische Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam, da die bundesrechtliche Grundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) mangels Bestimmtheit die Berufsausübung der Landwirte einschränke. Nach dem Urteil setzten inzwischen alle Bundesländer die landeseigenen Düngeverordnungen weitestgehend außer Kraft, da diesen die bundesrechtliche Grundlage fehlt. Per Erlass an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte hatte auch das brandenburgische Ministerium bereits Ende November den Vollzug von Sanktionen und Maßnahmen auf Grundlage der Brandenburgischen Düngeverordnung ausgesetzt. Aufgehoben ist die landeseigene Düngeverordnung damit aber nicht. Um die bedarfsgerechte Düngung von Ackerkulturen sicherzustellen, ist es von besonderer Bedeutung, die Abgrenzung von Gebieten mit erhöhtem Nitratgehalten (Rote Gebiete) im Grundwasser auf Basis naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlich sicherer Rahmenbedingungen vorzunehmen. Eine repräsentative und belastbare Ausweisung Roter Gebiete schafft ein wesentliches Lenkungsinstrument für die Förderung einer Landbewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, 1. die Brandenburgische Düngeverordnung aufzuheben, sofern die zu erwartende schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung das ausreichend begründet; 2. sich beim Bund zeitnah dafür einzusetzen, dass die bundesrechtlichen Grundlagen für eine rechtssichere Ausweisung nitratbelasteter ‚Roter Gebiete‘ geschaffen werden; 3. sich weiterhin für eine umfassende Novellierung der bundesrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie (oberer Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter Grund- oder Oberflächenwasser) einzusetzen und dabei vom Bund insbesondere einfordern: • die Berücksichtigung grundwasserschonender Bewirtschaftungsformen von landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. ‚Exit-Strategien‘ für eine ‚Befreiung aus dem Roten Gebiet“, wobei schlagbezogene Nährstoffbilanzen das entscheidende Bewertungskriterium darstellen sollen, • die zeitnahe Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein Monitoring zur Verbesserung der Datengrundlagen, • Regelungen zur Gewährleistung von Verursachergerechtigkeit festzulegen, um den tatsächlichen Einfluss der Landwirtschaft und anderer Eintragsquellen auf die Nitratbelastung von Grundwasserkörpern abzubilden; 4. die berufsständische Vertretung umfassend in den Prozess der Neuausweisung ‚Roter Gebiete‘ einzubeziehen.“ Schaffung eines Runden Tisches „Hospiz - und Palliativversorgung im Land Bran denburg“ zur gemeinsamen Stärkung der Angebote, Anerkennung und Wertschätzung zember 2025 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Hospiz- und Palliativversorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg. Sie begleitet schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Gleichzeitig bietet sie Angehörigen Entlastung, Beratung und Beistand. Damit steht sie für eine Gesellschaft, die Solidarität und Mitmenschlichkeit auch am Lebensende lebt. Schon heute sind im Land Brandenburg 45 Hospiz- und Palliativeinrichtungen aktiv, die vor allem auch viele ehrenamtlich engagierte Brandenburgerinnen und Brandenburger einbinden. In diesen Einrichtungen wird eine unermüdlich wertvolle Arbeit geleistet. Trotz der vielen engagierten Akteurinnen und Akteure bestehen im Land Brandenburg regionale Unterschiede in der Versorgung. Vor allem in ländlichen Regionen fehlt es an spezialisierten ambulanten Palliativteams und wohnortnahen Hospizplätzen. Eine flächendeckende Sicherung und ein gezielter Ausbau der Angebote sind daher dringend notwendig. Im Besonderen wurde die Bedeutung der aktuellen und zukünftigen Aufgaben und Notwendigkeiten im Rahmen der Hospiz-Gedenktage und der damit verbundenen Veranstaltungen im Oktober 2025 deutlich. Auch die Befassung im Brandenburger Gesundheits- und Sozialausschuss am 5. November 2025, bei der Expertinnen und Experten der Hospiz- und Palliativversorgung zu den Themen eingeladen waren, hat einmal mehr eindrucksvoll verdeutlicht, wie wichtig ein fortführender gemeinsamer Austausch zur Weiterentwicklung und nachhaltige Stärkung dieses Versorgungsbereichs ist. In diesem Zusammenhang soll sich ein Runder Tisch zur Hospiz- und Palliativversorgung im Land Brandenburg mit thematischen Fragen wie vor allem der sektorenübergreifenden Vernetzung, der Fachkräftesicherung, der bedarfsgerechten Finanzierung, der regionalen Versorgungssicherheit oder auch der Koordination und politischen Einbindung befassen. Der Landtag beschließt daher: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Landesebene einen Runden Tisch zu initiieren und moderierend zu begleiten, um so einen regelmäßigen Austausch mit den politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger, Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, der Kommunen und der hospizlichen Praxis zu führen, um so gemeinsam über die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung zu diskutieren und daraus resultierend mit entsprechenden Maßnahmen ein würdevolles und gut begleitetes Lebensende in allen Regionen des Landes Brandenburg zu ermöglichen.“ Dezember 2025 135 Anwesenheitslisten Erster Sitzungstag Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Zweiter Sitzungstag Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Dezember 2025 137 Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 18.12.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 323 des Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) Ausstehende Landesförderung für das LEAG-Energie-Stadion Laut einem Artikel der Tag24-Redaktion („Kein Fans schießen gegen Landesregierung“) lässt Landes Brandenburg zur Sanierung des LEAG-Energie-Stadions obwohl der FC Energie Cottbus den Förderantrag fehlenden Mittel verhindern nicht nur den zeitnahen gefährden auch die sportliche Perspektive des und ein zweitligataugliches Stadion benötigt. Ich frage die Landesregierung: Wann wird sie Modernisierung des LEAG-Energie-Stadions auszahlen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 14.11.2025 hat der Präsident des FC Energie Mitgliederversammlung „deutliche Worte zur Stadionfrage“ endlich klären, ob es Profi-Fußball wirklich wolle“ schau“ lesen. Eine Woche später, am 21.11.2025, semitteilung, in der der Oberbürgermeister Schick Der öffentliche und politische Druck war also Denn erst zwei Wochen nach der eben genannten 28.11.2025, wurde der Zuwendungsantrag zur durch den FC Energie Cottbus e.V. überhaupt Zeitschiene sollte hier einmal deutlich gekennzeichnet Profi-Fußball ist der Landesregierung wichtig. dass wir die notwendigen Schritte auf unserer den. Der Antrag wird derzeit im MBJS als zuständige wenn jeder Antrag unabhängig vom Fördervolumen unterzogen wird, ist insbesondere bei einem Fördervolumen von 2 Millionen Euro Steuergeld – eine eingehende gabe der Landesregierung und im öffentlichen Mittel transparent und in Übereinstimmung mit Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften den 06.12.2025 durch das MBJS mit der Durchführung Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 Geld, kein Stadion, keine 2. Liga: Cottbusdie im Februar versprochene Soforthilfe des weiterhin auf sich warten, bereits konkretisiert eingereicht hat. Die Beginn der Baumaßnahmen, sondern Vereins, der aktuell um den Aufstieg kämpft die zugesagte finanzielle Förderung für die Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport Cottbus e.V., Sebastian Lemke, auf der gefunden. „Brandenburg müsse kann man dazu in der „Lausitzer Rundveröffentlicht die Stadt Cottbus eine Preseinen „Bau-Turbo“ fordert. da. Was aber nicht da war, war ein Antrag. Mitgliederversammlung, nämlich am Modernisierung des LEAG-Energie Stadions gestellt. Zwei Wochen später! Ich finde, diese werden. Deshalb kann ich für das MBJS zusagen, Seite so zügig wie möglich vorantreiben wer-Bewilligungsbehörde geprüft. Auch grundsätzlich einer sorgfältigen Prüfung in der Höhe – wir sprechen hier Überprüfung notwendig. Es ist die Auf-Interesse, sicherzustellen, dass öffentliche den Förderkriterien verwendet werden. und Bauen wurde am Samstag, der erforderlichen baufachlichen Prüfung beauftragt. Das waren sage und schreibe MBJS. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Prüfung des voraussichtlich im Januar 2026 erfolgen. - 2 sechs Werktage Bearbeitungszeit im Zuwendungsantrages kann eine Bewilligung - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 324 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Stand der Verhandlung zwischen kenfahrten Die Anbieter von Krankenfahrten haben zum gen mit den Krankenkassen aufgekündigt. Dadurch Mangel von Krankenfahrten im Land Brandenburg. In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit wurde das Problem besprochen, ebenso im Novemberplenum. Rechtsaufsicht über die AOK Nordost und die (IKK BB). Es wird weiter um eine Lösung gerungen. Krankenkassen und Anbietern von Krankenfahrten Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist lungsstand hinsichtlich der Gespräche beider welchen Schlussfolgerungen für das weitere Handeln Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Auf Befragen der landesunmittelbaren Krankenkassen werden: Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK gebote an die Anbieter von Krankenfahrten versandt, erhöht werden soll; dies entspricht der für 2026 rung. Hierzu hat die AOK Nordost bereits von dung erhalten. Sie wird den Rücklauf der bestätigten mit dem Blick auf die Versorgungssicherheit Nordost mit der Verhandlungskommission verständigt, mit der wirtschaftlichen und strukturellen Perspektive derzusetzen. Am 16. Dezember 2025 hat die kommission ihr Angebot für weitere Verhandlungsgespräche Vorschlag der AOK Nordost zunächst Anfang neren Kreis erfolgen und Mitte Januar dann ein kommission stattfinden. Nach diesseitigem Kenntnisstand Nordost durch die Verhandlungskommission AOK Nordost durch den Hinweis auf den einzuhaltenden ist hier insbesondere der Grundsatz der Beitragssatzstabilität Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 Krankenkassen und Anbietern von Kran-Jahresende die bisherigen Preisvereinbarundroht ab Anfang 2026 ein erheblicher und Soziales (AGS) vom 5. November 2025 Die Landesregierung hat die Innungskrankenkasse Brandenburg Berlin Es sollen Gespräche zwischen den stattgefunden haben. nach ihrer Kenntnis der konkrete Verhand-Seiten bei welchen Gesprächsterminen mit des Gesundheitsministeriums? Ministerin für Gesundheit und Soziales die kann folgende Auskunft gegeben Nordost) hat am 11. Dezember 2025 Annach denen die Vergütung um 5,17 % prognostizierten Grundlohnsummensteigeeinigen Unternehmen eine positive Rückmel-Preisvereinbarungen beobachten und bewerten. Darüber hinaus hat sich die AOK sich in einem gemeinsamen Termin der Transportunternehmen auseinanAOK Nordost gegenüber der Verhandlungserneuert. Dabei soll nach dem Januar ein vorbereitender Austausch im klei-Gespräch mit der gesamten Verhandlungswird dieses Angebot der AOK um Herrn Kaczynski kritisch gesehen, da die gesetzlichen Rahmen – gemeint – zu erkennen gebe, dass sie nicht gewillt sei, über Verbesserungen des bisherigen Nordost hat dagegen erklärt, dass sie im Rahmen durchaus noch Spielräume für eine Verbesserung den Hilfsorganisationen nach kreativen Lösungen Nordost auf jeden Fall sicherstellen muss, dass Reichen ihre bisherigen Angebote nicht aus, um ihr Angebot entsprechend anpassen müssen. beide Seiten die nächsten Tage dazu nutzen werden, nahe Verhandlungsgespräche zu vereinbaren zu kommen. Dabei werden etwaige Fortschritte dem VdeK und den Leistungserbringern sicher der AOK Nordost und den Leistungserbringern Die IKK Brandenburg und Berlin teilte mit, dass von Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes hanniter-Unfall-Hilfe im Beisein des Paritätischen handlungsrunde mit den Vertretern des Verbandes bands-Mitte und der IKK Brandenburg und Berlin Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten rer VdeK vertreten. In der Verhandlung am 11. Dezember 2025 konnte Seiten verabredeten sich erneut für den 15. nach den Entgelten des alten Vertrages abgerechnet. ab dem 1. Februar 2026. Die entgangenen Mehreinahmen die restlichen elf Monate des Jahres 2026 eingepreist. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales sieht Handlungsnotwendigkeit. Krankenkassen und (Verhandlungs-)Gesprächen, was der geltenden bers entspricht. - 2 Angebots nachzudenken. Die AOK des gesetzlich vorgegebenen Rahmens des Angebots sehe und bereit sei, mit zu suchen. Hinzu kommt, dass die AOK die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. genügend Anbieter zu binden, so wird sie Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass um aufeinander zuzugehen, um zeitmit dem Ziel zu einvernehmlichen Lösungen im Rahmen der Verhandlungen zwischen auch Einfluss auf die Gespräche zwischen haben. sich am 11. Dezember 2025 die Vertreter Kreuz, Taxiverband Brandenburg und Jo-Landesverbandes zu einer weiteren Verder Ersatzkassen, des BKK-Landesvertrafen. Die Knappschaft Bahn-See und die und Gartenbau wurden durch den Federfühkeine Einigung gefunden werden. Beide Januar 2026. Bis zum 31. Januar 2026 wird Bei einer Einigung im Januar gilt diese aus dem Januar 2026 werden in angesichts des Sachstands aktuell keine Anbieter von Krankenfahrten befinden sich in Rechtslage und dem Willen des Gesetzge-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 325 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Verwendung der Mittel aus den Einnahmen Das Land hat im Jahr 2025 ca. 21 Millionen Euro serpfennigs eingenommen und gibt dieses Geld men des Wassermanagements aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: bundene jeweilige Kostenhöhe sind 2025 geplant, Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Verwendung des Wassernutzungsentgeltes auch als „Wasserpfennig“ bekannt, erfolgt gemäß Wassergesetzes. Die Einnahmen und Ausgaben weils Titelgruppe 83 des Landeshaushalts veranschlagt. nicht komplett abgeschlossen ist, steht die Gesamteinnahme nicht fest. Sie beläuft sich per 30.11. dieses Jahres funktion des Wassernutzungsentgelts, mit der noriert werden soll, hat zur Folge, dass tendenziell werden kann. Der Schwerpunkt der Mittelverwendung liegt bei serwirtschaft, insbesondere bei der Unterhaltung nen wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie der der Deichunterhaltung. Darüber hinaus werden gen in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes wirtschaftlicher Planungen. In den letzten Jahren überstiegen die erforderlichen meseite. Dank des vom Landtag verabschiedeten zusätzliche Landesmittel für die Erfüllung dieser dass der Erhalt der Funktionstüchtigkeit der zahlreichen der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen Zeitraum gesichert ist. Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 des Wasserpfennigs durch die Abgabe des sogenannten Wasfür die verschiedensten Projekte im Rah-Welche Projekte und die damit verbegonnen oder fertiggestellt worden? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: im Land Brandenburg, umgangssprachlich den Vorgaben des Brandenburgischen sind im Einzelplan 10, Kapitel 10 105, je-Da das Haushaltjahr 2025 noch für dieses Haushaltsjahr noch auf 18,55 Millionen Euro. Die Lenkungsein sparsamer Umgang mit dem Wasser homit abnehmenden Einnahmen gerechnet den pflichtigen Landesaufgaben der Wasder Gewässer I. Ordnung, der landeseige-Hochwasserschutzanlagen, insbesondere daraus bauliche Maßnahmen an den Anlafinanziert und die Erstellung wasser-Aufwendungen regelmäßig die Einnah-Haushaltsplanes 2025/26 wurden jedoch Pflichtaufgaben zur Verfügung gestellt, sobrandenburgischen Fließgewässer, und des Hochwasserschutzes für diesen Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 326 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Schließung von Erziehungsstellen Erziehungsstellen gemäß § 34 SGBVIII leisten und Eingliederungshilfe von seelisch behinderten Volljährigen. Viele dieser Stellen werden durch den Ruhestand zung gestaltet sich aufgrund des Fachkräftemangels Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Brandenburgs wurde in den Jahren 2020 bis aufgrund von Entzug der Betriebserlaubnis bzw. Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung Ihrer Frage werde ich Ihnen Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, scharf für die letzten fünf Jahre zur Verfügung stellen. über die Gesamtzahlen der Schließungen von sehr unterschiedliche Gründe haben, die wir nicht Die Gründe können echte Schließungsgründe • die fehlende Inanspruchnahme durch die • der Wechsel des Betreuungspersonals Es können aber auch Gründe sein, die keine echten • der Umzug einer Betreuungseinrichtung • oder vor allem der Trägerwechsel. In diesen Fällen wird gleichzeitig eine Einrichtung Aus der Statistik ergeben sich auch keine Daten Betriebserlaubnis entzogen wurde. Nach Kenntnis Jahren zwei Betriebserlaubnisse entzogen. Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 einen wichtigen Beitrag bei der Erziehung Kindern und Jugendlichen sowie jungen der Eltern frei und auch die Nachbesetzusehends schwieriger. Erziehungsstellen in welchen Landkreisen 2025 aufgrund des Ruhestands der Eltern, aus sonstigen Gründen geschlossen? Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport gern die Daten aus der Eigenerhebung der Jugend und Sport (MBJS) landkreis-Die Erhebung gibt jedoch nur Auskunft Erziehungsstellen. Eine Schließung kann ausdifferenziert kennen. sein, wie Jugendämter oder (Kündigung, Ruhestand, Entlassung etc.). Schließungen sind: geschlossen und wieder eröffnet. über die Anzahl der Fälle, in denen die des MBJS wurden in den letzten drei Bei jeder Schließung prüft die zuständige Einrichtungsaufsicht men insbesondere hinsichtlich der Sicherung der untergebrachten jungen Menschen. Dabei richtungsträger. Landkreise/kreisfreie Städte 2020 6 Barnim 0 Brandenburg an der Havel Cottbus 1 Dahme-Spreewald 1 Elbe-Elster 2 Frankfurt (Oder) 1 Havelland 7 Märkisch-Oderland 12 Oberhavel 3 Oberspreewald-Lausitz 1 Oder-Spree 23 Ostprignitz-Ruppin 3 Potsdam 4 Potsdam-Mittelmark 3 Prignitz 2 Spree-Neiße 3 - 2 die durchgeführten Maßnahdes Kindeswohls und der weiteren Betreuung ist sie in enger Kommunikation mit dem Ein-2025 2021 2022 2023 2024 6 5 2 3 1 1 1 3 1 1 1 1 9 1 1 0 1 1 4 2 1 2 2 1 2 3 0 5 1 0 3 3 0 4 1 21 9 10 8 8 2 9 5 4 11 1 0 0 1 0 11 4 12 6 7 3 2 0 1 4 3 5 1 3 2 18 5 11 8 4 1 7 2 3 7 1 10 2 1 3 - Landkreise/kreisfreie Städte 2020 Teltow-Fläming 0 Uckermark 0 Gesamt 72 (Quelle: Eigenerhebung MBJS, Datenbank der - 3 2025 2021 2022 2023 2024 (12.12.2025) 3 5 3 2 0 5 10 8 0 3 84 79 76 52 57 Einrichtungsaufsicht) - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 327 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Engagement der Landesregierung für die Flughafens Neuhardenberg Am 24. November 2025 wurden die Mitglieder desplanung des Landtages Brandenburg eingeladen, Vor-Ort-Termin zu besichtigen, um mit den Betreibern ten. Hauptthema des Besuches war die bislang fehlende satellitengestützten An- und Abflugsystems (IFR/RNAV-GPS) reits der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, lich gewürdigt und sich für die Einführung des chen. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Monaten unternommen, um das Verfahren zur Abflugverfahrens (IFR/RNAV-GPS) am Flugplatz beschleunigen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Aktuell prüfen zwei Unternehmen eine Ansiedlung nehmen erwarten dafür die Möglichkeit, den Flugplatz flugbedingen zu erreichen, um ihre betriebswirtschaftlichen zen zu können. Die Geschäftsführung des Flugplatzes des Flugplatzes durch die Etablierung von Instrumentenflugverfahren platz hat dafür bei der Gemeinsamen Oberen derung der Flugplatzgenehmigung beantragt. tellitengestützte Instrumentenanflugverfahren künftig auch größere Luftfahrzeuge auf den bestehenden landen dürfen. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen noch keine verlässliche Aussage zu einem möglichen werden kann. Das Verfahren wird von der Gemeinsamen hängigkeit der vorgelegten Antragsunterlagen Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 technologische Weiterentwicklung des des Ausschusses für Infrastruktur und Landen Airport Neuhardenberg bei einem in einen fachlichen Austausch zu tre-Genehmigung zur Einführung eines am Standort. Zuvor hatten be- und Klimaschutz, Herr Daniel Keller, als auch Herr Detlef Tabbert, das Vorhaben öffentIFR am Flugplatz Neuhardenberg ausgespro-Schritte hat sie in den vergangenen sechs Einführung eines satellitengestützten An- und Neuhardenberg zu unterstützen und zu Minister für Infrastruktur und Landesplanung am Flugplatz Neuhardenberg. Die Unter-Neuhardenberg unter Instrumenten-Ziele in Neuhardenberg umsetstrebt seit Jahren eine Aufwertung an. Der Sonderlande-Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Än-Der Sonderlandeplatz soll zum einen für sazugelassen werden. Es sollen darüber hinaus Flugbetriebsflächen starten und Stadium, sodass zu diesem Zeitpunkt Ausgang des Verfahrens getroffen Oberen Luftfahrtbehörde in Abkontinuierlich fortgeführt. Neben der Änderung der Flugplatzgenehmigung lierung von Instrumentenflugverfahren an einem desverkehrsministerium zuständig. Dieses hat die die Einführung von Instrumentenflugverfahren Mit einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister Höherstufung des Sonderlandeplatzes Neuhardenberg Eine Reaktion des Bundesverkehrsministeriums Die Landesregierung unterstützt weiterhin die hardenberg zur Etablierung von Instrumentenflugverfahren - 2 ist eine Änderung des Luftraums zur Etab-Flugplatz erforderlich. Dafür ist das Buneine Prioritätenliste für die Flugplätze erstellt, planen. im Oktober habe ich mich für eine in dieser Prioritätenliste eingesetzt. steht noch aus. Bestrebungen des Sonderlandeplatzes Neuim Rahmen ihrer Möglichkeiten. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 328 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Entzug des Sorgerechts in den einzelnen Landkreisen In 7 395 Fällen entzogen die Familiengerichte Jahr 2024 vollständig, in 7 773 Fällen handelte Sorgerechts. Ich frage die Landesregierung: Wie vielen Vätern Landkreisen Brandenburgs das Sorgerecht von Familiengerichten anderer Bundesländer in den Stand) aus welchen Gründen entzogen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die öffentlich zugängliche amtliche Kinder- und hält relevante In-formationen zu Ihrer Frage hinsichtlich • der Anzahl der getroffenen vollständigen Jugendamt oder einen Dritten als Vormund • der Zahlen zur teilweisen Übertragung einen Dritten als Vormund. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst • Sie erfasst nicht, welchem Elternteil, ob Teile der elterlichen Sorge entzogen wurden, • sie erfasst nicht, von welchem Familiengericht Brandenburg die Entscheidung erging, • sie erfasst nicht die Gründe der einzelnen Diese Fragen kann die Landesregierung dementsprechend Zahlen zur vollständigen oder teilweisen Übertragung bislang noch nicht vor, auch nicht vorläufig. Im Jahr 2024 betrug die Gesamtzahl für die Zahl der teilweisen Übertragung 242. Die Zahlen schlüsselt beim statistischen Amt alle öffentlich tistischen Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg denburg.de/k-v-3-j verweisen. Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 Brandenburgs in Deutschland den Eltern das Sorgerecht im es sich um einen Teilentzug des elterlichen und Müttern wurden in den einzelnen Familiengerichten Brandenburgs und von Jahren 2020 bis 2025 (hier derzeit aktueller Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport Jugendhilfestatistik Berlin-Brandenburg ent-Übertragung der elterlichen Sorge auf ein oder Pfleger sowie der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder nicht alles: Mutter oder Vater, die elterliche Sorge oder innerhalb oder außerhalb des Landes Fälle. nicht beantworten. der Elterlichen Sorge liegen für 2025 vollständige Übertragung der Sorge 206, die sind nach Verwaltungsbezirken aufgeeinsehbar. Insofern würde ich auf den Staunter www.statistik-berlin-bran-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 329 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Rettungsdienst in Brandenburg retten Die Finanzierung der Rettungsfahrten für 2025 Einigung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern rium hat die Rechtsaufsicht über die Träger des kann einschreiten und festgestellte Rechtsverletzungen gerinnen und Bürger für Rettungseinsätze, insbesondere werden, ist nicht aus dem Weg geräumt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: dem Gespräch am 10. Dezember 2025? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 10. Dezember 2025 hat auf meine Einladung Rettungsdienstes stattgefunden, zu dem Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister, Spitzenverbände sowie Vertreter der Kostenträger es unter anderem, ein Resümee zu ziehen zum und der aktuellen Finanzierungssituation der Träger Bei der Umsetzung der Verfahrensabsprache, tag Brandenburg in Vertretung der acht von Festbeträgen vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg in geschlossen wurde, gab es Verzögerungen. tätslücken geführt. Bei den Rettungsdienstträgern, Landes empfohlenen Musterkalkulation entschieden Bild ab. Vier Rettungsdienstträger rechnen auf ab. Für die übrigen Rettungsdienstträger kann • noch am Rande des Termins am 10. Dezember den Kostenträgern eine Absprache zur konnte, • bei einem weiteren Träger, aufgrund der Unterlagen zur Kosten- und Leistungsrechnung, • bei zwei weiteren Trägern die Kostenträger kommen, um eine Abstimmung zur Kosten-Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 (CDU-Fraktion) ist weiter ungeklärt. Bisher steht eine finale aus. Das Gesundheitsministebodengebundenen Rettungsdienstes und abwenden. Die Gefahr, dass Bür-Fehlfahrten, zur Kasse gebeten Wie ist der aktuelle Sachstand nach Ministerin für Gesundheit und Soziales die hin ein Folgetermin zur Finanzierung des alle Landrätinnen und Landräte, die Vertreter der Kommunalen geladen waren. Ziel des Gespräches war Stand der Kosten- und Leistungsrechnung des Rettungsdienstes. welche am 30. Juni zwischen dem Landkreisbetroffenen Landkreisen und der Vertretung für die Krankenkassenverbände Diese haben bei den Landkreisen zu Liquididie sich zur Anwendung der seitens des hatten, zeichnet sich ein heterogenes Grundlage ihrer jeweiligen Gebührensatzung berichtet werden, dass 2025 zwischen einem Träger und weiteren Vorgehensweise getroffen werden kurzfristig vor dem Termin eingereichten die Prüfung noch aussteht und zusagten sehr zeitnah ins Gespräch zu und Leistungsrechnung herbeizuführen. Zwischenzeitlich wurde bereits ein Termin für Vertretern der Kostenträger und Kommunalen Arbeiten der Arbeitsgruppe Kosten- und Leistungsrechnung wird vom Ministerium für Gesundheit und Soziales aufsicht über den Rettungsdienst im Land Brandenburg zum Stand der Kosten- und Leistungsrechnungen erfolgen, bei der auch der Stand des finanziellen finden soll. Außerdem wird im 1. Quartal 2026 im zweiten Muster-Normenkontrollverfahren unter Das Ministerium ist, nicht zuletzt auch durch das bemüht, eine Klärung und Lösung im Gebührenkonflikt währleistung einer auskömmlichen Finanzierung meidung der Inanspruchnahme der Bürgerinnen gelingt, wird sich das Ministerium weiter aktiv Rettungsdienstes und den Kostenträgern einbringen. Sofern eine Überprüfung der Festsetzung von dienstträger beantragt wird oder es Anhaltspunkte wird die Aufsicht prüfen. Sollten die landesunmittelbaren ben, wird das Ministerium auf die Kassen zu chen. - 2 einen Austausch in der 2. KW 2026 mit den Spitzenverbände zur Wiederaufnahme der (AG klar) vereinbart. Zudem seitens der Kassenaufsicht und Rechtskünftig eine regelmäßige Abfrage getrennt nach den Jahren 2025 und 2026 Defizits für das Jahr 2025 Berücksichtigung ein Termin zur Umsetzung des OVG-Urteils Steuerung des Ministeriums vereinbart. Gespräch vom 10. Dezember 2025, darum herbeizuführen. Dabei steht die Gefür den Rettungsdienst und damit eine Ver- und Bürger im Vordergrund. Damit dies in den Prozess zwischen den Trägern des Festbeträgen seitens einzelner Rettungsfür eine rechtswidrige Festsetzung gibt, Kassen rechtswidrig gehandelt hagehen, um das weitere Vorgehen zu bespre-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 330 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Evaluation zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes burg durch das Gesetz zur Umsetzung des ber 2018 geregelt. § 20 des Gesetzes verweist ches sowohl die tatsächliche Leistungsentwicklung lung für die Aufgabenwahrnehmung untersucht. Soziales hat die Evaluation in Auftrag gegeben. schung und Gesellschaftspolitik (ISG) erstellt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung plant, den Abschlussbericht Eingegangen: 18.12.2025 / Ausgegeben: 18.12.2025 (CDU-Fraktion) (BTHG) auf Landesebene wird in Branden-Bundesteilhabegesetzes vom 18. Dezemauf die Beauftragung eines Gutachtens, welevaluiert als auch die Ausgabenentwick-Das Ministerium für Gesundheit und Diese wurde vom Institut für Sozialfor-Wann plant sie, den Abschlussbevorzustellen? Ministerin für Gesundheit und Soziales die der Evaluation im ersten Quartal 2026 zuständigen Ausschuss vorzustellen.
