Jouleen Gruhn
Wir kommen zurück zur regulären Rednerliste. Für die Landesregierung fährt Herr Minister Wilke fort. Bitte schön. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst noch einmal zu Frau Kotré: An dem, was Sie gerade gesagt haben, wird einmal mehr deutlich, dass Sie hinter jedem, der Ausländer ist, woher er auch kommt, eigentlich immer ein Clanmitglied mit Messer sehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein!) Das ist ein großer Unterschied zu mir; denn ich sehe bei den Menschen, die zu uns kommen, auch den freundlichen Gemüsehändler in meiner Stadt, den Fabrikarbeiter, den Arzt bei uns am Klinikum, den Paketboten. Und ja, ich sehe auch einige Straftäter, aber genau in der Differenziertheit, wie es bei anderer Hautfarbe und anderer Herkunft auch der Fall ist. Was mich schmerzt, Herr Genilke, ist, dass Sie mit diesem Tagesordnungspunkt, zu dem wir gleich noch intensiver kommen werden, wieder einmal eine Plattform geschaffen haben, damit die von der AfD ihr ideologisches Zeug hier von sich geben können. In der Sache bringt dieser Antrag überhaupt nichts. Ich versuche gleich, es zu erklären. Ich bin auch gespannt; denn Sie haben gesagt, Sie würden noch eine „Bombe zünden“ und mir irgendetwas geben. Das können wir dann gern machen. Aber dieser Tagesordnungspunkt eignet sich überhaupt nicht für diese Spielchen, die hier veranstaltet werden; das wird Ihnen hoffentlich auch klar. Gehen wir aber auf die Sachlage ein. Ich hatte eigentlich gedacht, Oppositionsarbeit heiße, konstruktiv und kritisch zu begleiten, aber nicht, konstruiert zu begleiten, Herr Genilke. Der Beschluss, der damals gefasst wurde, kam – ich habe das erst in dieser Woche erlebt, als ich mit den Landräten zusammengesessen habe – auf eine Art und Weise zustande, an die sich die Landräte heute immer noch erinnern. Damals war die Situation so, dass wir als kommunale Vertreter letztlich drei Papiere von drei verschiedenen Teilen der Landesregierung auf den Tisch bekamen. Trotzdem sage ich auch Ihnen: Ich stehe zu diesem Beschluss. Ich weiß, welche Auseinandersetzungen ich in meiner Stadt bei dessen Umsetzung hatte und welche fachlichen Fragezeichen es dabei gab; dazu komme ich auch gleich. Die Voraussetzungen waren zum damaligen Zeitpunkt nicht ideal. Ich finde dennoch, dass dieser Beschluss umgesetzt werden muss, allerdings in der Art und Weise, wie es sich gehört. Kommen wir also zu den Fakten! Punkt eins. Die Frage, die Sie indirekt stellen, lautet: Warum greift das MIK dort nicht ein und befiehlt den Kommunen, endlich das zu tun, was sie aus ihrer Sicht zu tun haben? – Dass Sie nicht gerade Fingerspitzengefühl für die Kommunen haben, hat man bei Ihrem Auftritt in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes gesehen. Aber das ist jetzt anscheinend Ihre Grundhaltung: Zuchtmeister für die Kommunen zu sein, wenn sie nicht so spuren und gehorchen, wie Sie das wollen. Aber auch dem von Ihrer Partei gestellten damaligen Innenminister lag folgende fachliche Bewertung vor: Das MIK hat den Kommunen, auch der ZABH, bereits Hinweise zur Umsetzung der Umsetzung der Meldepflicht im Rahmen der verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten an die Hand gegeben. Als Sonderaufsichtsbehörde für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes kann das MIK jedoch den Kommunen nicht vollumfänglich vorschreiben, wie sie die ihnen zugewiesenen Asylbewerberleistungsberechtigten behandeln. Denn überall dort, wo den Leistungsträgern ein gesetzlicher Ermessensspielraum zusteht, zum Beispiel bei der Auswahl der Leistungsart – Sachleistungen, Bargeld, Bezahlkarte –, oder wie oft sie sich im Sozialamt zu melden haben, kann die Sonderaufsichtsbehörde keine alternativlosen Vorgaben machen; sonst würden die Leistungsbehörden gegen ihre Ermessensausübungspflicht verstoßen – Stichwort: Ermessensnichtgebrauch. Das wäre gerichtlich nicht nur nicht haltbar, sondern hoch angreifbar bzw. würde nicht standhalten. Und – was damals ebenfalls schon Teil der Auffassung war –: Würde eine solche Weisungsbefugnis des MIK bestehen, bräuchte es keine politischen Verabredungen in Form von Absichtserklärungen. So kam es also, dass sich dieser Teil der damaligen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen dergestalt zusammenfasste, dass es Dinge gab, die das Land übernahm, wie das Landesaufnahmegesetz – die Umsetzung erleben wir jetzt –, dass es aber auch Dinge gab, die nur in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu regeln waren. An dieser Stelle läuft Ihr Antrag schon aufgrund erheblicher rechtlicher Fragestellungen ins Leere. Punkt zwei: Was die Gebietskörperschaften an sich angeht, so fallen Sie nicht nur Ihrem ehemaligen Innenminister, sondern auch Ihren kommunalen Vertretern sowie sehr vielen Kolleginnen und Kollegen des MIK, der ZABH usw. in den Rücken. Aber okay, das ist Ihr Ding, das müssen Sie mit sich ausmachen. Was den Stand der Umsetzung des Beschlusses angeht, ist es so, dass wir vier Gebietskörperschaften haben, die die Meldepflicht umsetzen. Darunter ist übrigens kein CDU-Landrat und kein CDU-OB. Ich sage das nicht mit dem Schaum vor dem Mund, den Sie haben, und werde auch gleich erläutern, was die Hintergründe dafür sind. Die, die es umsetzen, sind zwei SPD-Landräte, ein parteiloser Landrat und eine Landrätin der Linken. Das sei nur einmal so erwähnt. (Zuruf von der AfD: Aha!) Aber es gibt Gründe dafür, und ich will diese auch verteidigen. Frau Präsidentin, ich will vorsorglich ankündigen, dass ich meine Redezeit deutlich überschreiten werde; Herr Genilke wird dann auch genug Zeit zum Antworten haben. Dann haben Sie aus dem Schreiben zitiert und suggeriert, es sei nicht umsetzbar. Sie haben sich eine Passage herausgesucht. Aber auch das Lesen von Verwaltungsschreiben will gelernt sein; okay, dafür habe ich Verständnis. Eine kleine Hilfestellung: Der Absatz, um den es im Kern geht, ist folgender: Die Rechtsgrundlage dafür, dass den betroffenen Leistungsberechtigten – hier: insbesondere vollziehbar Ausreisepflichtigen – ein persönliches Erscheinen zur Aushändigung von Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungen auferlegt werden kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Zwar ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung von Datenermittlungsvorschriften im Ausländersozialrecht – ich verkürze einmal – die gesetzliche Pflicht zur persönlichen Aushändigung der Leistung weggefallen; dennoch kann der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen weiterhin über die Modalität der Auszahlung und die Form der Leistungsgewährung – persönliche Übergabe vor Ort, Uhrzeit, Termin – entscheiden. Nächster Absatz: Insofern kann ihrerseits nach Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens an der persönlichen Vorstellung zur Leistungserfüllung festgehalten werden. Ich könnte noch einige weitere Passagen vorlesen. Was ich aber deutlich machen will: Sie stellen sich hier hin, Herr Genilke, und behaupten, ich hätte ein Schreiben herausgegeben, das den Kommunen sage, es gebe keine Rechtsgrundlage und sie könnten es nicht umsetzen. Ich habe aus diesem Schreiben zitiert. Ich weiß nicht, ob Sie nur einen Teil gelesen haben oder ob das ein Versuch war, es irgendwie zu verdrehen. Auf jeden Fall ging das ganz schön in die Hose. Ich finde es daneben, Dinge zu behaupten, die sich dann schlicht als nicht korrekt erweisen. Wir sollen ja andere Worte hier nicht verwenden. (Beifall SPD) Machen wir weiter, weil Sie immer behaupten, wir würden nicht umsetzen, was wir sagen. Nächster Punkt: Was macht das Land? Was machen die Behörden, die sich direkt in meiner Zuständigkeit befinden, in diesem Fall: die Zentrale Ausländerbehörde ZABH? Die ZABH erfüllt aus meiner Sicht alles, was in dieser Hinsicht wünschenswert, notwendig und politisch richtig ist. Es wird nur gegen persönliches Erscheinen – selbstverständlich – die Bezahlkarte ausgereicht. Aber nicht nur das: Sachleistungen werden vornehmlich ausgereicht. Und: Das Taschengeld wird im Zwei-Wochen-Rhythmus nur gegen persönliches Erscheinen in allen ZABH-Einrichtungen ausgereicht. Plus: Es gibt bei den Einrichtungen eine Kontrolle: Wer ist abwesend? Wer kommt wieder herein? Wie lange sind sie abwesend? – Darauf aufbauend werden Fahndungen ausgeschrieben. Dann wurde hier behauptet, wir wüssten nicht, wo sich diese Personen aufhalten. Es ist das Wesen von Menschen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, dass wir nach ihnen suchen. Deshalb fahnden wir nach Ihnen, Herr Genilke. Logisch, dass wir gerade nicht wissen, wo sie sind; sonst müssten wir nicht nach ihnen fahnden. Aber das tun wir auch. Nächster Punkt: Zu den Fahndungen. Die meisten Aufgriffe gibt es durch den Zoll und die Bundespolizei, durch die Bundespolizei insbesondere an Bahnhöfen, also bei der Nutzung des ÖPNV, und durch den Zoll bei der Ausübung von Schwarzarbeit, also illegaler Erwerbstätigkeit. Es gibt ein umfangreiches Verfahren, übrigens auch bezüglich der Gemeldeten, was die Kommunen angeht. Dieses Verfahren sieht vor, dass neben der Ausschreibung zur Fahndung auch gleich die entsprechenden Auflagen vorgesehen werden: Ingewahrsamnahme und, soweit vollziehbar ausreisepflichtig, sofort die Abschiebung. Das heißt, die Personen, nach denen gefahndet wird und die gefunden werden, kommen, soweit das möglich ist, in die Ausreisesammelstelle BER und werden dann auch abgeschoben. Hinzu kommen die Dinge, die Frau Seiler korrekt erwähnt hat: keine Krankenkassenleistungen, keine Wohnung, keine Sozialleistungen – nichts dergleichen. Es ist also nicht allzu erstrebenswert, diesen Weg zu gehen. Trotzdem tun das einige. Diese Fakten deuten auch darauf hin, warum diese Menschen untertauchen. Die drei Hauptgründe bestehen darin, dass sie, erstens, in andere Länder gehen – das ist auch Teil der Wahrheit. Manche von diesen Menschen werden wir nicht auffinden, weil sie schlicht nicht mehr in Deutschland sind, sondern sich hier nur kurz aufgehalten haben, weil Deutschland letztlich nicht ihr Ziel war. Zweitens: Die Personen wollen viel schwarzarbeiten und nicht Teil von irgendwelchen Strukturen sein. Sie befinden sich in der Illegalität. Da gibt es Gott sei Dank viele Aufgriffe durch den Zoll. Verfahrensentzug ist die dritte Hauptursache, und genau bei diesem Punkt müssen wir weiter gemeinsam ansetzen. Kommen wir zum Punkt „weiter ansetzen“: Landesaufnahmegesetz, Stichwort …
