Britta Müller
Ich fange hinten an. Mein Kenntnisstand ist, dass die Anfragen hier, wie ich gerade berichtet habe, ausführlich bearbeitet werden. Frau Augustin, ich bitte Sie, dass wir im Nachgang im Hinblick auf die Stellen, die sich mit dieser Kritik an Sie gerichtet haben, Ross und Reiter benennen, um zu klären, ob es irgendwo tatsächlich mal gehakt hat. Ich würde diesen Aussagen dann gern nachgehen. Denn vonseiten der Mitarbeiter ist das anders dargestellt worden. Insofern, glaube ich, wäre es für die Sachverhaltsklärung hilfreich, zu wissen, wo wir eventuell noch mehr unterstützen müssen und wo es hakt. Ich glaube, das sollte auch im Interesse der Behindertenverbände und Anspruchsberechtigten sein. Zum Verfahren ist im Gesetz klar geregelt, dass für die Dauer der Legislaturperiode berufen wird. Frau Nonnemacher hatte die Frist geschäftsführend noch verlängert, und diese Frist zur Einsetzung war ausgelaufen. Eine Verlängerung ist nicht möglich, weil die Beauftragte für die Legislaturperiode ernannt wurde. Unter Frau Nonnemacher war diese Tätigkeit dann noch geschäftsführend, und es gab ein Ablaufdatum; den Termin habe ich nicht im Kopf. Dieser Zeitraum ist abgelaufen, und somit wurde die Stelleninhaberin – Sie war abgeordnet – auf ihre frühere Stelle gesetzt.
