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Niels-Olaf Lüders

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn der jährliche Bericht mit Ruhe und Routine im Innenausschuss bearbeitet worden ist, sollten wir uns immer vor Augen führen, dass all diese Maßnahmen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte darstellen – mein Kollege Adler hat es schon gesagt – und der Gesetzgeber deshalb immer auch den Blick auf den Nutzen der Maßnahmen richten muss. Gerade jetzt, wenn wir über eine Novelle des Polizeigesetzes nachdenken, sollte die Befassung mit dem vorliegenden Bericht, aber auch mit dem Bericht der Polizeibeauftragten mit großer Sorgfalt und mit Problembewusstsein für dieses Spannungsfeld – ein Höchstmaß an Sicherheit einerseits, der Schutz der Persönlichkeitsrechte andererseits – erfolgen. Ich bin Ihnen fast dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, dass Sie das Thema Videoüberwachung hier so groß aufgezogen haben; denn der Blick auf das, was der Bericht hergibt – nämlich Zahlen und Fakten –, zeigt ein ganz anderes Bild. Damit bin ich wieder bei meinem Einstiegsthema: Es kommt auf den Nutzen an – den man immer überprüfen muss. Derzeit haben wir im Land Brandenburg noch zwei Standorte, die Dezember 2025 53 mit Videotechnik beobachtet werden: den Hauptbahnhof in Potsdam und den Vorplatz der Stadthalle in Cottbus. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) In Potsdam – hören Sie doch erst mal zu! – ist im Berichtsjahr 2024 die Zahl der Straftaten im überwachten Bereich um 30 gestiegen; das ist ein Anstieg um 20 %. Also, im Hinblick auf Prävention scheint es nicht wahnsinnig viel gebracht zu haben. Gleichzeitig ist die Zahl der Straftaten im angrenzenden Bereich der Potsdamer Videoüberwachung leicht gesunken. Im gesamten Potsdamer Stadtgebiet ist sie minimal gestiegen. Also ergibt sich die Schlussfolgerung, zu der Sie hier kommen – wir brauchen einfach mehr Videoüberwachung, dann wird alles gut –, aus den Zahlen nicht unbedingt. In Cottbus ist die Zahl der Straftaten tatsächlich leicht gesunken, und zwar im Bereich der Videoüberwachung, im angrenzenden Bereich – und im gesamten Stadtgebiet sogar um 15 %. Das kann man als Erfolg werten, es hat mit der Videoüberwachung aber relativ wenig zu tun. – So weit also zum Nutzen dieser Maßnahme. Die Ausweitungsbemühungen der AfD und auch der CDU kennen wir ja. Nur müssen sich diese Bemühungen auch an den Zahlen, die sich aus dem Bericht ergeben, messen lassen. Für die Menschen in unserem Land ist eine andere Art der Datenerhebung durch die Polizei in den vergangenen Jahren wichtiger geworden: die Standortermittlung von Mobiltelefonen. In 19 von 277 Fällen ist diese polizeiliche Maßnahme zum Beispiel bei der Vermisstensuche angewandt worden. Das ist für Angehörige eine verdammt wichtige Maßnahme, um schnelle Unterstützung und Gewissheit zu haben, wenn sie sich um Kinder und Angehörige sorgen. Ein anderes Thema ist die automatische Kennzeichenerfassung. Hier zeigt sich, dass der ursprüngliche Ansatz, mit den Überwachungsanlagen gestohlene Fahrzeuge zu finden, eher in den Hintergrund getreten ist. Ich habe dazu im Ministerium nachgefragt: Im Jahr 2024 wurde die automatische Kennzeichenerfassung 8 300-mal bei der Suche nach gestohlenen Fahrzeugen eingesetzt, wobei lediglich 55 Treffer erzielt worden sind. Bei dieser polizeilichen Maßnahme dominiert mittlerweile die Suche nach suizidgefährdeten Menschen. Dazu kommt die Suche nach Straftätern im Vorfeld von vermuteten Straftaten. Hier hat sich also der Schwerpunkt des Nutzens ein Stück verschoben; das muss man im Kopf haben, wenn man über künftige Maßnahmen nachdenkt. Diese Beispiele machen sehr deutlich, dass es wichtig ist, die gesetzlichen Regelungen des Polizeigesetzes immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und sie an den real feststellbaren Ergebnissen und Herausforderungen zu messen. Insgesamt können wir aber anhand des Berichtes erkennen, dass unsere Polizei verantwortungsvoll mit den ihr eingeräumten Befugnissen umgeht. Diese Feststellung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch für uns der wichtigste Aspekt bei unserer Arbeit an der bevorstehenden Novellierung des Polizeigesetzes. Auch ich möchte den Polizistinnen und Polizisten für ihren Einsatz im vergangenen Jahr danken und wünsche allen ein friedliches Weihnachtsfest. (Beifall BSW)

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