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Jenny Meyer

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Jedes Kind in unserer Gesellschaft, das schon in jungen Jahren Verlust, Angst oder Gewalt erlebt hat, braucht besondere Zuwendung. Unsere Kinder haben daher ein Recht auf einen besonderen Schutz – nicht erst irgendwann und nicht nach Klärung von Zuständigkeiten im Dschungel der Sozialgesetzbücher, sondern jetzt und optimal an die Situation angepasst. (Beifall BSW) Der Kinderschutz geht uns alle an. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz seiner körperlichen, geistigen und psychischen Unversehrtheit. Das heißt im Klartext, dass Kinder nicht geschlagen, nicht gedemütigt und nicht in ihrer natürlichen Entwicklung behindert werden dürfen. Kinderschutzambulanzen sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Jugendamt und Medizin. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Qualitätssicherung im Kinderschutz. Wenn Kinder körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt erfahren, wenn Vernachlässigung oder Missbrauch im Raum stehen, braucht es schnelle und multiprofessionelle Hilfe, fachliche Kompetenz und klare Strukturen sowie eine gerichtsfeste Dokumentation. Genau hier setzt unser Antrag zur Einrichtung spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen, kurz KIA, im Land Brandenburg an. Meine Damen und Herren, die Fakten sind nicht gut: In Brandenburg werden schätzungsweise mehrere Tausend Kinder in Heimerziehung oder stationär betreut. Die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen wegen körperlicher Gewalt, Vernachlässigung, psychischer Misshandlungen oder elterlicher Überforderung liegt seit Jahren bei um die 2 000 pro Jahr. Die Zahl der Eltern, die hierzulande Drogen nehmen, psychisch krank sind oder ein Leben führen, in dem Kinder sich nicht entwickeln können, steigt weiter. Die Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung nehmen ebenfalls zu. Gleichzeitig erleben wir, dass Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Horten oder im Gesundheitswesen oft alleingelassen werden. Die Intervention und die Erstversorgung bei häuslicher Gewalt sind zu oft vom Engagement Einzelner abhängig. Was dann passiert, kennen wir von tragischen Einzelfällen. Eindeutige Warnsignale werden übersehen. Das mangelnde Wissen und die fehlenden Abläufe sind Barrieren für ein schnelles Handeln. Das dürfen wir nicht länger akzeptieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Kinderschutz braucht somit spezialisierte und interdisziplinäre Strukturen, um ein professionelles Handeln zu ermöglichen. Kinderschutzambulanzen bündeln genau das, was in kritischen Situationen gebraucht wird: erstens eine einfühlsame und angemessene körperliche Untersuchung, zweitens umfassende medizinische und psychologische Diagnostik, drittens eine Dokumentation in gerichtsverwertbarer Form, viertens eine systematische Berücksichtigung betroffener Kinder, fünftens ausführliche Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten und sechstens eine enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Polizei, Schulen und Beratungsstellen. Spezialisierte Kinderschutzambulanzen sind eine zentrale Anlaufstelle für Ärzte, Lehrer, Sozialarbeiter, öffentliche Gesundheitsdienste, Polizei, Jugendamtsmitarbeiter und alle anderen, die einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachgehen. Es geht hier nicht um neue bürokratische Vorgaben. Die Umsetzung von wichtigen gesundheitspolitischen und menschenrechtlichen Vorgaben führt zu mehr Verbindlichkeit und mehr Sicherheit für unsere Kinder. (Beifall BSW und SPD) Mit unserem Antrag sehen wir deshalb vor, bestehende Strukturen einzubeziehen und weiterzuentwickeln, Prävention im Kinderschutz zu verankern, die Beratung und Unterstützung von Fachkräften aus den unterschiedlichen Bereichen weiterzuentwickeln, die landesweite Vernetzung von Beratungsangeboten voranzutreiben und gemäß dem vorliegenden Konzept der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutzinstitutsambulanzen zeitnah eine flächendeckende Umsetzung im Land Brandenburg sicherzustellen. Hierfür sollen an vier Standorten – Neuruppin, Eberswalde, Lauchhammer und Potsdam – erstmals medizinische Kinderschutzambulanzen aufgebaut werden. Aus Sicht der BSW-Fraktion ist klar: Soziale Sicherheit beginnt bei den Kindern. Ein Staat, der es nicht schafft, Kinder wirksam zu schützen, verspielt Vertrauen, und zwar dauerhaft. Dazu gehört es, früher präventiv einzugreifen, in den Lebenswelten der Kinder – zum Beispiel in den Schulen und Horten – präsent zu sein, Auffälligkeiten zu melden. Kinderschutz darf nicht vom Wohnort, nicht von der Personaldecke eines einzelnen Jugendamtes und nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen, die ohnehin am Limit arbeiten. Meine Damen und Herren, Brandenburg hat viele engagierte Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Was ihnen fehlt, ist ein landesweit tragfähiges System für den Kinderschutz. Spezialisierte Ambulanzen können genau diese Lücke schließen – fachlich fundiert, multiprofessionell besetzt und unabhängig. Wir haben in Brandenburg keine „Problemkinder“, sondern Kinder mit Problemen – (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) und diese benötigen fachliche Hilfe und Schutz. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für unseren Antrag – im Interesse der Kinder. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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