Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir bei der Landesregierung. Für diese erhält Minister Wilke das Wort. Bitte sehr. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt heißt zwar anders, aber lassen Sie uns auch über Videoüberwachung reden. Das ist gar kein Problem. Das können wir gerne machen; es scheint Sie ja jetzt am meisten zu interessieren. Dann aber sollte man die Geschichte schon komplett erzählen, Herr Möller. (Wilko Möller [AfD]: Was denn?) Es lief folgendermaßen – und das befindet sich in vollkommener Kontinuität zu dem, was ich derzeit auch verfolge und was wir umsetzen werden –: Ich habe damals beantragt – ich betone: ich, nicht die Stadtverordnetenversammlung –, Videoüberwachung an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes durchzuführen. Ich finde diese Beantragung nach wie vor hoch korrekt und sinnhaft; denn ich glaube, diese Areale brauchen das. Dann habe ich festgestellt, dass die Hürden für eine Videoüberwachung, insbesondere als polizeiliche Maßnahme, nicht nur in diesem Land, sondern generell extrem hoch sind. Das ist auch bei der gesetzlichen Regelung zu beachten. Die Hürden sind so hoch – eben weil die Videoüberwachung einen solchen Eingriff in die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürgern darstellt –, dass sie nur an wenigen Stellen durchgeführt werden kann. Anders formuliert: Die Schwelle für Art und Umfang der Kriminalität ist so hoch, dass selbst an den Arealen, von denen wir beide wissen, dass sie belastet sind, eine Videoüberwachung nicht möglich ist. Das hatte mir, als ich noch in der anderen Funktion tätig war, die Polizeiabteilung des Ministeriums mitgeteilt, und ich habe es der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt. Ich weiß nicht, ob Sie nicht zugehört haben oder nicht da waren; jedenfalls habe ich mitgeteilt, dass dieser Antrag vom MIK abgelehnt wurde. Selbstverständlich habe ich mir in meiner neuen Funktion diesen Vorgang noch einmal angeschaut. Aber sowohl die Rechtslage als auch der Anstand gebieten es, dass ich nicht Willkür herrschen lasse, sondern die Gesetze beachte. Diese besagen, dass die Videoüberwachung an diesen Stellen nicht zulässig ist, und das habe ich auch in dieser Funktion zu beachten. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Was habe ich also gemacht? Wir haben mit den Kommunen gesprochen. Deshalb ist das auch kein „Aufbürden“ der Kommunen. Ich war beim Städte- und Gemeindebund. Ich habe mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit den Landräten gesprochen. Die wollen das. Die haben mich darum gebeten, dass wir es genau in dieser Weise machen. Die haben nämlich gesagt: Lasst uns doch dafür sorgen, dass die Kommunen selbst entscheiden können. Lasst uns im Ordnungsbehördengesetz die Möglichkeit schaffen, eine eigene Institution vorzusehen, um die Videoüberwachung unter bestimmten Rahmenbedingungen und bei Einhaltung bestimmter Maßgaben scharfzuschalten. Es geht also darum, dass sie darüber selbst entscheiden und dass sie es selbst umsetzen können. Ich füge hinzu: Das wollen sie auch. Es funktioniert nicht, wenn wir den Kommunen zwar die Möglichkeit geben, die Videoüberwachung auszuweiten, also an mehr Stellen zu ermöglichen, Dezember 2025 55 dann aber sagen: Beschließen kann es zwar die Kommune; aber die Polizei hat das dann überall zu machen. – Das haut nicht hin. Insofern braucht es genau diese Aufgabenteilung. Die entsprechende Anpassung im Ordnungsbehördengesetz wollen wir vornehmen, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die sie sich selbst wünschen. Dann können sowohl die Stadt Frankfurt (Oder) als auch alle anderen Orte, die es wünschen – mit einigen habe ich gesprochen –, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. (Vereinzelt Beifall SPD) Es bleibt dann aber immer noch ein Vorgang, der nicht trivial ist. Wir werden also nicht flächendeckend in allen Städten Kameraüberwachung haben. Darum kann es auch nicht gehen, und darum wird es nicht gehen. Aber ich glaube, dass wir bei der Definition von Orten, an denen wir eine solche Maßnahme verhängen wollen, nicht nur von den reinen, harten Kriminalitätszahlen ausgehen dürfen, sondern dass auch der Aspekt der sogenannten Angst- und Vermeidungsräume in Betracht gezogen werden muss. Auch unter Berücksichtigung dessen brauchen wir mehr Möglichkeiten, punktuell Videoüberwachung zu ermöglichen. Zu der Thematik Zeitplan, Herr Genilke: Da sind Sie erstaunlich unpräzise – wie Sie häufig unpräzise sind. Sie sagen, in zwei Jahren werde es irgendein Polizeigesetz geben. Ich habe im Ausschuss angekündigt: Wir wollen ein richtig gut gemachtes Gesetz – im Gegensatz zu dem Entwurf, den Sie eingebracht haben. Unser Referentenentwurf wird Mitte des nächsten Jahres vorliegen. Über diesen Entwurf wird anständig und gut diskutiert, und zwar mit allen, mit denen man so etwas vorbereiten muss. Ich diskutiere natürlich auch mit Ihnen, schon vorher. Sie haben gesagt – das ist, sagen wir mal, eine böswillige Unterstellung –, ich würde Ankündigungen machen, diesen aber keine Taten folgen lassen. Ich könnte mich natürlich im Ausschuss hinstellen und zu all Ihren Fragen einfach sagen: Darauf antworte ich noch nicht, dazu sage ich noch nichts, dazu weiß ich noch nichts, obwohl wir schon Überlegungen anstellen. – Stattdessen stelle ich mich hin und sage: Es ist etwas auf dem Weg. Wir arbeiten daran. Das ist der Zeitplan. – „Zeitplan“ heißt nicht übermorgen, weil ein Gesetz nun einmal nicht bis übermorgen entsteht. Daraus leiten Sie dann die Behauptung von den Ankündigungen, denen keine Folge geleistet werde, ab. Ich hinterlege meine Arbeit mit Zeitplänen, und genau diese Zeitpläne haben wir Ihnen auch bekanntgemacht. Es wird also all diesen Ankündigungen Folge geleistet werden, und die Taten werden kommen, genauso, wie ich in den letzten Wochen und Monaten schon gearbeitet habe, in Sachen OBG, in Sachen Polizeigesetz und in Bezug auf die anderen Maßnahmen auch. Da dieser Tagesordnungspunkt eigentlich etwas anderes beinhaltet, zu guter Letzt auch von mir der Dank für diesen Bericht und die Arbeit, die dahintersteht. Der Bericht zeigt – das sage ich gerade mit Blick auf die Polizeigesetzänderung –, dass in diesem Land polizeiliche Maßnahmen, gerade die harten Eingriffe, nicht einfach so passieren, sondern dass darüber öffentlich Rechenschaft abgelegt wird. Das stärkt Vertrauen. Genau in diesem Bewusstsein, im Vertrauen auf unsere Polizei, sollten wir auch die Debatte über die notwendigen Änderungen und Erweiterungen führen. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und BSW)
