Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Augustin, auch Ihnen ist der Spruch bekannt – wir sind beide Sportlerinnen und dem Sport sehr verbunden –: Der Erfolg hat viele Väter – ich füge hinzu: und Mütter. – Gerade haben hier vorne drei sehr engagierte und im Frauen- und Kinderschutz bzw. Familienschutz engagierte Abgeordnete geredet. Und es geht gar nicht darum, wer wann was gemacht hat. Ich glaube, entscheidend ist an dieser Stelle, dass jetzt etwas gemacht wird. (Beifall BSW und SPD) Zu sagen und zu zitieren, wann was war, bringt nichts. Ich könnte auch sagen: Seit ich in der Verantwortung bin, habe ich mich dafür eingesetzt, und jetzt wird es umgesetzt. – Aber Schuldzuweisungen, was in der letzten Legislaturperiode – in der Sie in der Regierung waren – nicht gemacht worden ist, wären bei diesem Thema nicht schön. Deshalb möchte ich das nicht, und deshalb fände ich es schön, wenn wir diesen Erfolg denjenigen widmen, die ihn vorbereitet und lange dafür gekämpft haben. Ich freue mich, dass ich eine Lösung über Projektmittel finden konnte. Das ging übrigens nicht erst am 2. Dezember los, sondern man muss bei Projektmitteln erst einmal Verschiedenes prüfen – das wissen Sie alle –, denn aus Lottomitteln darf kein Personal gefördert werden. Wir mussten also eine Lösung finden, damit wir es tatsächlich schaffen, zum 01.01.2026 zu starten. Das ist, glaube ich, sehr wichtig. Darüber hinaus sind Sie als Parlamentarier alle aufgerufen, das Thema in den Haushaltsverhandlungen so positiv zu begleiten – das habe ich eben als gemeinsamen Willen aller, die hier gesprochen haben, wahrgenommen –, dass wir nicht nur die Kinderschutzambulanzen bekommen, sondern mit den Childhood-Häusern – die on top kommen – eine weitere Stufe in der Entwicklung der Kinderschutzambulanzen gehen. Ich habe hier vernommen, dass das von allen gewollt ist. Deshalb bitte ich Sie als Haushaltsgesetzgeber, sich entsprechend in die Haushaltsberatungen einzubringen. Ich baue vorläufig mit Minister Freiberg die Brücke, da wir gesagt haben, wir ermöglichen die Übergangsfinanzierung mit Lottomitteln unserer beiden Häuser. Sie sind am Ende diejenigen, die den vorliegenden Antrag nicht nur begleiten, sondern mit Haushaltsmitteln umsetzen. (Beifall BSW und SPD) Zu den Childhood-Häusern: Ich bin noch von dem Besuch in der Charité in der letzten Woche mit Minister Freiberg und Frau Abgeordneter Graßmel benommen. Frau Gruhns Kind war leider erkrankt; sie konnte nicht dabei sein. Das Thema ist ja auch ihr eine Herzensangelegenheit. Ich bin noch heute betroffen, denn genau das, was Frau Abgeordnete Augustin sagte, ist dort Realität. Wenn ich in einem Untersuchungsraum einen gynäkologischen Stuhl sehe, der eigentlich für Erwachsene gedacht, aber auf Kindergröße eingestellt ist, und die Ärztin sagt, dass die meisten untersuchten Kinder unter sechs Jahre alt sind, geht mir das als Mutter und Großmutter besonders ans Herz. Ich muss sagen: Ich bin aus diesem Termin nicht nur sehr betroffen herausgegangen, sondern es hat mir verdeutlicht, dass wir unserer Verantwortung in Brandenburg jetzt gerecht werden und das Vorhaben schnellstmöglich umsetzen müssen. Daher noch einmal einen ganz herzlichen Dank an alle Abgeordneten, die sich dafür einsetzen. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU) Es steht außer Frage: Alle Kinder und Jugendlichen – alle! – sollen gesund und unbeschwert aufwachsen können – und Aufgabe der Eltern, der Gesellschaft und natürlich auch der Politik ist es, dafür zu sorgen, dass das gelingt. Doch es gibt Fälle, in denen es nicht gelingt. Es gibt Kinder und Jugendliche, die extremes Leid an Körper und Seele erfahren; und leider ist seelisches Leid meist nicht zu sehen. Junge Menschen, die massiv vernachlässigt oder missbraucht werden – für diese Kinder und Jugendlichen, für ihren Schutz und ihre Versorgung müssen wir uns starkmachen! Bereits seit einigen Jahren gibt es in den Bundesländern spezialisierte Kinderschutzambulanzen oder Childhood-Häuser. An der Schnittstelle von Jugendhilfeeinrichtungen und medizinischem Kinderschutz kommt diesen Gesundheitseinrichtungen eine wichtige Bedeutung beim Erkennen von Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und Missbrauch zu. Krankenhäuser mit ihren Notaufnahmen und ambulant tätige Kinderärzte sind oft erste Anlaufstellen für verletzte Kinder. Deshalb sind Kinderschutzambulanzen in Krankenhäusern angesiedelt. Zur qualifizierten Einschätzung von Verdachtsfällen ist ein sehr sensibles interdisziplinäres Vorgehen erforderlich. Fachkräfte aus der Kinderpsychologie, der Kinderheilkunde und der Sozialen Arbeit sowie das Jugendamt sind eingebunden. Damit kommen wir zum Problem: Zuständig für Krankenhäuser ist mein Ministerium; medizinische Leistungen sind in § 118 SGB V geregelt, auf dessen Grundlage psychiatrische Institutsambulanzen finanziert werden. Für das Jugendamt ist das MBJS zuständig. Zur besseren Verzahnung dieser Schnittstelle arbeiten beide Ministerien schon länger zusammen, was hier auch erwähnt wurde. 2024 wurde die Erarbeitung eines Konzepts für Kinderschutzambulanzen in Brandenburg in Auftrag gegeben – ausgelöst durch einen Antrag im Plenum. Allein: Es fehlte das Dezember 2025 43 Geld – und es fehlten die rechtlichen Voraussetzungen; auch das muss man sagen. Erst mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kam § 118 ins SGB V, um die psychiatrischen Kinderschutzambulanzen zu refinanzieren. In Berlin finanziert sie der Senat momentan aus eigenen Mitteln. Wir zielen darauf ab, dass wir das Gesetz über den Zulassungsausschuss umsetzen – dazu sind noch ein paar Hürden zu nehmen – und so die Finanzierung der medizinischen Leistungen ermöglichen. Das würde auch Berlin helfen und es entlasten, weil sie dort momentan eben mit Landesmitteln finanziert werden. Weiterhin fehlt es an Schnittstellen. Mein Ministerkollege Steffen Freiberg und ich haben uns darauf verständigt, den Daten auch Taten folgen zu lassen und die Einrichtung und Koordinierung von Kinderschutzambulanzen im Jahr 2026 mit rund 170 000 Euro anzuschieben – und, meine sehr geehrten Damen und Herren, was sind 170 000 Euro, wenn es um das Kindeswohl geht? Vier Krankenhäuser stehen dafür in den Startlöchern, außerdem befindet sich die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutzambulanzen in Gründung. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem aktuellen Antrag zur Einrichtung von Kinderschutzambulanzen im Land und der Finanzierung entsprechender Koordinierungsleistungen an den Schnittstellen von Gesundheit und Jugendhilfe gehen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung eines verlässlichen Netzes für den Kinderschutz. Wir werden Kindeswohlgefährdungen nie gänzlich verhindern können. Aber als Staat und als Gesellschaft müssen wir gewährleisten, dass Gefährdungen schnellstmöglich festgestellt werden und die Betroffenen sofort Hilfe erfahren. Ich bin auch weiterhin an Ihrer Seite, wenn es darum geht, nach dem Aufbau der Kinderschutzambulanzen über die Einrichtung von Childhood-Häusern nachzudenken.
