Johannes Funke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU greift aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Thema zu einem durchaus sehr richtigen Zeitpunkt auf. Deswegen komme ich gleich zur Sache: Die Punkte 2 bis 8 Ihrer Forderungen, lieber Kollege Gordon Hoffmann, gehen in die richtige Richtung; sie liegen auch ganz auf der Linie der Brandenburger Regierungskoalition. Das haben wir gemeinsam. Von besonderem Interesse ist heute also nur Punkt 1 Ihres Antrags. Dazu möchte ich ganz ehrlich sagen: Wir haben es mit zwei verschiedenen Rechtsauslegungen zu tun, die sich bis zum heutigen Tag nicht harmonisieren ließen. Worum geht es? Die Düngeverordnung des Landes entfaltet wegen des Wegfalls der Bundesregelung durch das Leipziger Urteil keine wirkliche Rechtskraft mehr. Deswegen muss jetzt jeder Schritt sehr gut überlegt sein. Unsere Ministerin hat genau deshalb Ende November per Erlass den Vollzug von Sanktionen und Maßnahmen auf der Grundlage der Brandenburgischen Düngeverordnung vorerst ausgesetzt. Hier sind wir der gleichen rechtlichen Auffassung wie die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Rheinland-Pfalz. Alle anderen sind noch nicht so weit – bis auf die Bayern, die es tun mussten, weil es eben dieses Urteil gab. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Aufgehoben ist die landeseigene Düngeverordnung damit noch nicht. Deswegen haben wir überlegt, was bei dieser nicht ganz einfachen Gemengelage von Bundes- und Landesrecht und bei einem vollkommen unklaren Zuschnitt künftiger Gesetze und Verordnungen der nächste richtige Schritt sein könnte. Aus unserer Sicht sieht dieser nächste Schritt folgendermaßen aus: Die Brandenburgische Düngeverordnung ist aufzuheben, sofern es die bald vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur – jetzt kommt es – Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung zulässt. Das ist der Ablaufplan. Mehr ist am heutigen Tag nicht dazu zu sagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt zu unserem Entschließungsantrag: Die Punkte 2 bis 4 unseres Antrags …
