Kathrin Schneider
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD fordert mit Ihrem Antrag, den RBB-Staatsvertrag zu kündigen und eine eigene Landesrundfunkanstalt zu gründen. Sie begründet das damit, dass das der einzige Weg sei, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Staatsferne sowie einer umfassenden, ausgewogenen, objektiven und wahrheitsgemäßen Berichterstattung gerecht wird. Für diese These gibt es keine Belege. (Beifall SPD und CDU) Es gibt überhaupt keinen Anlass, anzunehmen, dass die ohne Zweifel notwendige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auch in der bestehenden Form der Zwei-Länder-Anstalt möglich ist. Es gibt auch keinen Anlass, anzunehmen, dass eine rein Brandenburger Anstalt wirtschaftlicher und zukunftsfähiger sein könnte als eine Zwei-Länder-Anstalt – das kam hier schon zur Sprache. Das würde Doppelstrukturen bedeuten und teurer werden. Ja, der RBB hat sich in eine Krise manövriert, und die Aufarbeitung ist noch nicht beendet, weil Verträge langfristig nachwirken. Aufgrund der Misswirtschaft der RBB-Geschäftsleitung unter der ehemaligen Intendantin Schlesinger ist der RBB in eine Schieflage geraten. Um die Fehlplanung zu kompensieren, setzte die RBB-Interimsintendantin Dr. Vernau ein Sparprogramm auf, um 2023/2024 insgesamt 49 Millionen Euro einzusparen – die sogenannten strategischen Weichenstellungen. Die Einsparziele wurden erreicht. Die derzeitige RBB-Intendantin Demmer hat kurz nach ihrem Amtsantritt im September 2023 das „Zielbild 2028“ aufgesetzt, um die wirtschaftliche Konsolidierung des RBB weiterzuführen. Letzteres umfasst die Umsetzung der Maßgabe, zum Ende der Beitragsperiode 2025 bis 2028 eine Liquidität von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszuweisen. In der mittelfristigen Finanzplanung wird das umgesetzt. Inzwischen ist nach Mitteilung der Intendantin für die noch offenen 9 Millionen Euro eine Untersetzung gefunden. Parallel ist eine strukturelle Erneuerung vorgesehen. Ziel ist eine schnellere, effizientere und dezentralere Organisation und Zusammenarbeit. Der RBB ist mit den Reformen noch nicht fertig, aber auf dem Weg zur Bewältigung der Krise. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Berlin und Brandenburg haben mit dem neuen RBB-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, die Konsequenzen aus der RBB-Krise gezogen. Die Gehälter der Intendanz wurden gedeckelt, die Geschäftsleitung verschlankt, Kontrolle, Compliance und Transparenz ausgeweitet. Berlin und Brandenburg haben zudem einen klaren Fokus auf regionale Berichterstattung gelegt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diesen Staatsvertrag im August 2025 bestätigt und die Beschwerde des RBB abgewiesen. Die Richter haben klargestellt: Die Rundfunkfreiheit des Senders wird durch die Neuregelungen nicht verletzt, die Länder sind berechtigt, den Rahmen für Reformen zu setzen. – Jetzt ist der RBB gefordert, die noch ausstehenden Forderungen, insbesondere bezogen auf die Umsetzung der regionalen Berichterstattung, zügig umzusetzen. Das hat der Ministerpräsident in seinem Brief an die Intendantin nochmals deutlich eingefordert. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und Steeven Bretz [CDU]) Wenn man Ihren Antrag liest, wird schnell klar, worum es Ihnen eigentlich geht. Dezember 2025 107
