Gordon Hoffmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer über das Düngerecht spricht, spricht natürlich unweigerlich auch über Nitrateinträge, weil seit Jahrzehnten klar ist, dass wir Nitratbelastungen ernst nehmen müssen. Das tun wir auch. Aber genauso klar ist, dass die Belastungsschwerpunkte nicht in Brandenburg, sondern in den nordwestdeutschen Regionen intensiver Tierhaltung liegen. Wer so tut, als hätte Brandenburg ein akutes Nitratproblem, betreibt also Angstmacherei. Trotzdem zwingt uns ein fehlerhaftes Bundes- und Landesregelwerk in ein Korsett, das mit der Realität unserer Brandenburger Böden nichts zu tun hat. Im Zentrum des Problems steht eine Methode, die mehr Schaden anrichtet als Nutzen stiftet, nämlich die sogenannte Stickstoff-Argon-Methode. Das ist die einzige verfügbare Messmethode. Sie ist allerdings methodisch unsauber; sie ist nicht validiert und nicht standardisiert und in der Praxis stark fehleranfällig. Das Ergebnis: In Brandenburg werden Flächen als belastet ausgewiesen, obwohl die Daten nur auf Grundlage einer Projektion abgeleitet werden, also ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Belastung. Wenn wir diese Methode auch künftig anwenden, würde das eine wirklich brandgefährliche Entwicklung hervorrufen. Das bedeutet, dass der aktuelle Stand von 6,5 % als rote Gebiete ausgewiesenen Flächen auf bis zu 40 % steigen könnte – 40 % der Landesfläche, meine Damen und Herren. Ich persönlich glaube nicht, dass wir unseren Bauern das zumuten können, denn es gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Betriebe und am Ende auch die Zukunft unseres ländlichen Raums. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Wolfgang Roick und Ines Seiler [SPD]) Meine Damen und Herren, kurz zur Genese des heutigen Themas und zur Begründung, warum wir das heute aufrufen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die massiven Mängel im Düngerecht, auf die die landwirtschaftlichen Verbände schon seit Jahren hinweisen, bestätigt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bayerische Düngeverordnung unwirksam, weil sie nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage beruht und gegen das Grundgesetz verstößt, also verfassungswidrig ist. Bayern hat reagiert und die Verordnung ausgesetzt. Das bedeutet, dass unsere Brandenburgische Düngeverordnung, die genau auf diesem Bundesrecht beruht, ebenfalls rechtswidrig ist. Genau deshalb waren am 3. November – nein, das habe ich mir falsch aufgeschrieben, es war der 5. November – Landwirte hier vor dem Landtagsgebäude und haben demonstriert – nicht aus Lust am Protest, sondern aus Sorge um ihre Existenz. Was dann folgte, glich einer Politiksimulation: Wir waren alle draußen bei der Demo vor dem Fortunaportal. Die Ministerin hat dort in ihrer Rede angekündigt, sie werde eine Aussetzung der Düngeverordnung prüfen lassen – das war Punkt eins. Auch sagte sie, sie werde sich bei der Umweltministerkonferenz dafür einsetzen, dass diese Stickstoff-Argon-Methode kritisch überprüft wird. Dezember 2025 79 Dann gingen wir in das Landtagsgebäude, zur Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft. Dort brachte die Koalition einen Antrag ein, wonach der Ausschuss die Ministerin bitten sollte, eine Aussetzung der Düngeverordnung zu prüfen und sich bei der Umweltministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die Stickstoff-Argon-Methode kritisch geprüft wird. Der Ausschuss bat also auf Antrag der Koalition die Ministerin, das zu tun, was sie gerade eine halbe Stunde vorher draußen angekündigt hatte. Das ist wirklich absurd, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Im weiteren Verlauf haben wir uns auf ein Fachgespräch im Landtag geeinigt. Dieses Fachgespräch fand dann in der letzten Sitzung im Dezember statt. Das Ergebnis: Oh Wunder, alle Experten sprachen sich eindeutig für eine sofortige Aufhebung der Verordnung aus – schon allein im Sinne der Rechtssicherheit für die Landwirte. In diesem Fachgespräch wurde auch deutlich, dass der Prüfauftrag der Ministerin dazu führte, dass das Ministerium einen Runderlass verabschiedet hat. Danach werden allerdings ausschließlich die Kontrollen ausgesetzt, also nicht die Maßnahmen, sondern nur die Sanktionen. Das ist so dünn, dass selbst Koalition und Ministerium sich dafür schämen und es ein bisschen peinlich war, dass das jetzt öffentlich bekannt wurde, weil das die Landwirte natürlich noch stärker verunsichert. Der eine oder andere Landwirt könnte denken, die Düngeverordnung wäre jetzt außer Kraft gesetzt, aber das ist eben nicht so. Es geht lediglich um die Kontrolle und die Sanktionen. Sehr geehrte Frau Ministerin, an dem Tag konnten Sie nicht an der Ausschusssitzung teilnehmen, aber der Staatssekretär war da. Ich bin sicher, er hat Ihnen berichtet, dass die Meinung dort einhellig war: Ein Runderlass ersetzt keine klare Entscheidung und schafft vor allem eines nicht, und zwar Rechtssicherheit. – Den Betrieben bleiben nämlich die zusätzlichen Pflichten der weiterhin gültigen Cross Compliance, und die Behörden sind unsicher, weil das Regelwerk formal weiterbesteht. Deshalb gab es in dieser Ausschusssitzung eine eindeutige Botschaft: Die Landesdüngeverordnung muss aufgehoben werden. Sie darf nicht ausgesetzt oder aufgeweicht werden, sondern sie muss aufgehoben werden. – Das beantragen wir heute, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Alles andere verstärkt im Übrigen das Misstrauen gegenüber der Politik und gefährdet die landwirtschaftlichen Betriebe in einer Zeit, in der sie ohnehin unter enormem Druck stehen. Nun liegt uns seit gestern Abend auch noch ein Entschließungsantrag der Koalition vor. Ehrlich gesagt, beim ersten Blick habe ich mich sogar ein bisschen gefreut, denn das sieht wirklich nach Entschlossenheit aus. Auf den zweiten Blick ist dieser Entschließungsantrag allerdings vor allem eines, und zwar eine weitere Vertagung, eine weitere Verschiebung, denn Sie fordern darin zwar die Aufhebung der Brandenburgischen Düngeverordnung, aber nur für den Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht das in seiner zu erwartenden schriftlichen Urteilsbegründung ausreichend darlegt. Sie wollen also die Düngeverordnung aufheben, sofern die Urteilsbegründung es hergibt, der Bund sich bewegt, der Wind günstig steht, die Ministerin gut geschlafen hat und ich weiß nicht, was noch so alles. (Oh! bei der SPD) Fakt ist eines: Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, und auch die Begründung wird die Entscheidung nicht verändern, denn es ist schon jetzt klar, dass die Grundlage verfassungswidrig ist, und bei der Verfassungswidrigkeit gibt es keine Abstufung. Aus dem Urteil wird nicht hervorgehen, das sei nur ein bisschen verfassungswidrig oder doch ganz doll verfassungswidrig, sondern das ist ganz einfach verfassungswidrig. Wir können also handeln und wir sollten handeln. Mit unserem Antrag sorgen wir für Rechtssicherheit. Mit Ihrem Entschließungsantrag schaffen Sie einen Konjunktiv, aber die Landwirte brauchen Klarheit statt Wenn-dann-Sätze. (Beifall CDU) Davon haben wir jedoch eine Menge, meine Damen und Herren: Der Bund muss. Wir warten ab. Wir setzen uns dafür ein. Wir prüfen. – Das alles finde ich richtig. Natürlich ist allen klar, dass der Bund seine Hausaufgaben machen muss. Es ist klar, dass da insgesamt noch viel passieren muss. Das ist aber kein Grund dafür, dass wir das, was wir selbst jetzt hier tun könnten, einfach unterlassen. Bedeutungsschwangere Ankündigungsrhetorik – das weiß nun mittlerweile jeder – hat noch nie ein Problem gelöst. Wir brauchen keine Floskeln; wir brauchen Entscheidungen. Ganz ehrlich, so schwer ist die Entscheidung in diesem Fall nicht. – Mit einem einzigen Federstrich, Frau Ministerin, können Sie diese Verordnung aufheben und den Bauern beweisen, dass Sie sie ernst nehmen und Vertrauen in die Landwirtschaft haben. Darum geht es am Ende auch – und ich habe Vertrauen! Die Landwirtschaft düngt verantwortungsvoll. Mich dünkt aber, Sie haben trotzdem kein Vertrauen, und deshalb schieben Sie das auf die lange Bank. Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren, denn das gefährdet die Zukunft unserer Landwirte. (Beifall CDU) Lassen Sie mich noch einen Blick auf einen weiteren Punkt werfen, der mir wichtig ist: Sie haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Sie eine Ackerbaustrategie erstellen wollen. Das finde ich gut; hoffentlich werden wir da bald Ergebnisse sehen. Diese Ackerbaustrategie muss dann dringend mit einem Exitplan für die betroffenen Betriebe verbunden werden, damit sie mittelfristig die Chance haben, sich von den Bewirtschaftungseinschränkungen zu lösen, denn Einschränkungen bei der Düngung führen immer auch zu Ertragseinbußen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle das unseren Bauern in Brandenburg nicht zumuten wollen. Wir haben die Möglichkeit, hier ein Zeichen zu setzen, und deshalb die Bitte: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich glaube, Sie waren sich im Ausschuss noch nicht ganz sicher, wie Sie damit umgehen sollen. Auch Sie haben hier eine zweite Chance verdient; auch Sie dürfen zustimmen. (Lachen bei der CDU) Wenn auch Sie noch zustimmen, freuen sich die Bauern, und wir alle sind in der Weihnachtszeit zufrieden. – Vielen Dank! Zustimmen! (Beifall CDU)
