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Niels-Olaf Lüders

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Ich hatte zu dem Argument dazugesagt, dass es sich hier um eine wissenschaftliche Meinung eines Herrn Kölbel von der Ludwig-Maximilians-Universität München handelt. Glauben Sie ernsthaft, Sie können eine wissenschaftliche Meinung mit ein paar Google-Recherchen von Kindern widerlegen? Ist das allen Ernstes Ihre Auffassung? (Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Andreas Galau [AfD]) Lena Kotré (AfD):* Es ist wunderbar, dass Sie mir diese Frage stellen, denn so kann ich gleich zu dem Nächsten, was ich Ihnen sagen wollte, eine Brücke schlagen: Sie haben die Strafe hier bloß als Vergeltung eingeführt und gesagt, das würde Kinder in eine Ecke stellen, man wolle quasi Rache üben, das wäre Vergeltung. Da komme ich zu der Beantwortung Ihrer Frage: Sie als Jurist kennen doch sicherlich die Straftheorien. Diese sind Ihnen doch bekannt. Da geht es nie – auch im Erwachsenenstrafrecht nicht – allein um Vergeltung, da geht es um viel mehr. Genau das ist auch hier der Punkt: Es geht nicht nur um Abschreckung, es geht natürlich auch um Resozialisierung. Es geht darum, den Kindern aufzuzeigen, dass sie auch nach einer schweren Straftat durchaus wieder ein Leben führen können, ohne kriminell zu werden. Doch dafür muss es diese Konsequenzen geben. Deshalb kann man Ihr Argument hier, wie gesagt, nicht gelten lassen. (Beifall AfD) Herr Dr. Grimm, Sie haben angeführt, dass wir jetzt allen Ernstes wollen, dass 12-Jährige ins Gefängnis gesteckt werden – so konnte man das verstehen. Das habe ich nie gesagt. Ich habe von vornherein gesagt, das kann nicht zwangsläufig die Konsequenz sein. (Zuruf der Abgeordneten Annemarie Wolff [SPD]) Doch das ist heutzutage auch bei 14-Jährigen nicht die Konsequenz. Auch 14-Jährige werden in den allerseltensten Fällen ins Gefängnis gesteckt. Also können wir doch durchaus die Strafmündigkeitsgrenze herabsetzen, um mit den gleichen Maßnahmen – vielleicht sogar in abgeschwächter Form – gegen 12-Jährige vorzugehen. Das verstehe ich nicht. (Beifall AfD) Sie haben auch gesagt, man müsse auf die Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen abstellen. Das ist sowieso ein Instrument des Jugendstrafrechts. Das wird ohnehin schon getan, und da werden Maßnahmen dementsprechend angepasst. Doch ich sage Ihnen: Wer googelt, ob eine Strafe droht, verfügt selbstverständlich über die Einsichtsfähigkeit, (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) zu verstehen, dass das eine schwere Straftat ist und etwas passieren könnte, wenn er sie begeht. Es gilt nach wie vor der Satz – damit schließe ich meine Rede ab –: Wer alt genug ist, um schwere Straftaten zu begehen, muss auch alt genug sein, um die Strafe zu empfangen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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