Sina Schönbrunn
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion greift ein Thema auf, das ohne Zweifel sensibel ist, den Umgang mit staatlichen Coronamaßnahmen und deren rechtliche Bewertung im Nachhinein. Das ist legitim. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke!) Aber entscheidend ist nicht, dass man darüber spricht, sondern wie man es tut. Zunächst zur Sache: Ja, das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen einzelne Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnungen für verfassungswidrig und nichtig erklärt; das ist unstrittig. Und selbstverständlich gilt: Wenn Bußgelder ausschließlich auf einer nichtigen Rechtsgrundlage beruhen, müssen sie überprüft und gegebenenfalls zurückerstattet werden. Der Rechtsstaat verlangt das. Aber genau hier beginnt das Problem des vorliegenden Antrages: Die AfD vermischt einmal mehr bewusst juristische Präzision mit politischer Pauschalisierung. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das Verfassungsgericht hat keine pauschale Verfassungswidrigkeit der Coronapolitik festgestellt. Es hat auch kein Corona-Unrecht im Sinne eines systematischen Staatsversagens festgestellt. Was hat das Gericht entschieden? Es hat konkrete Normen in klar abgegrenzten Zeiträumen beanstandet – nicht mehr und nicht weniger. Im Antrag wird aber so getan, als ließe sich aus einzelnen Entscheidungen eine Generalabrechnung mit allen Coronamaßnahmen ableiten. Das ist rechtlich falsch und politisch unseriös. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Noch problematischer ist die Forderung nach einer pauschalen Rückabwicklung aller vergleichbaren Bußgeldbescheide. Sehr geehrte Damen und Herren, Vergleichbarkeit ersetzt keine Rechtsprüfung. Das heißt: Jeder Bußgeldbescheid ist ein Einzelfall. Alles andere würde den Rechtsstaat nicht stärken, sondern untergraben. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Wir müssen aber auch über den Zeitpunkt dieses Antrags sprequetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie eingesetzt. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Dezember 2025 111 Diese Enquetekommission befasst sich mit genau den Fragen, die die AfD hier im Plenum immer und immer wieder beantwortet sehen will: mit der rechtlichen Bewertung, mit der politischen Verantwortung, mit den gesellschaftlichen Folgen und auch mit der Frage, wo staatliches Handeln zu weit gegangen ist. Das Plenum hier und heute ist nicht der richtige Ort dafür, und das wissen Sie ganz genau. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Die Enquetekommission ist der richtige Ort für eine umfassende, differenzierte und ehrliche Aufarbeitung. Ich darf, so glaube ich, sagen, dass wir dort alle eine sachorientierte und gründliche Arbeit leisten, die auch überregional – in anderen Ländern und im Bund – Beachtung findet. An dieser Stelle danke ich als Vorsitzende allen Mitgliedern der Kommission für ihre wirklich sehr substanzielle Arbeit. (Beifall SPD und BSW, vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir bauen uns in der aktuellen Phase ein gutes Faktenfundament auf. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Auch heute gilt: Wir brauchen keinen Schnellschuss im Plenum und keine politische Zuspitzung in dieser Sache. Juristische Entscheidungen sollten nicht für das Bedienen parteipolitischer Narrative oder für eine Skandalisierung missbraucht werden. Wie so oft bei der AfD kommt auch der vorliegende Antrag zur Unzeit – nicht, weil das Thema unwichtig wäre, sondern weil damit vorgegriffen, verkürzt und polarisiert wird, während sich der Landtag bewusst für einen strukturierten, faktenbasierten Prozess entschieden hat. Wer ernsthaft aufklären will, muss zur Differenzierung in der Lage sein. Wer ernsthaft das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken will, darf ihn nicht rhetorisch infrage stellen. Doch genau das geschieht mit diesem Antrag. Die SPD-Fraktion steht für eine gründliche Aufarbeitung der Coronazeit, nach wie vor – (Dennis Hohloch [AfD]: Ich fasse es nicht!) mit Respekt vor den Gerichten, mit Respekt vor den Betroffenen und mit Respekt vor der Komplexität der Pandemie. Ihren erneuten Versuch, aus der Coronazeit politisches Kapital zu schlagen, lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)
