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Jouleen Gruhn

18.12.2025 Sitzungen 8/24

Herr Minister, ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Redezeit bereits deutlich überschritten ist. Ich bitte Sie herzlich zum Wohle der Gesamtdebatte, sich in Ihren Ausführungen etwas kürzer zu fassen. Vielen Dank. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Frau Präsidentin, ich finde, das Thema ist es wert, die Punkte, die hier immer wieder angeführt werden, ein für alle Mal klarzustellen. Ich habe nicht mehr allzu viel auf dem Zettel. Ich habe gestern extra Zeit gespart, ich habe heute bei einem Beitrag Zeit gespart und nutze diese Zeit jetzt, könnte man sagen. (Heiterkeit der Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD] und Niels-Olaf Lüders [BSW]) Doch ich werde mich beschränken und natürlich respektvoll mit Ihrer Ermahnung umgehen. Ich war beim Punkt Verfahrensentzug. Dagegen wollen wir im Hinblick auf das Landesaufnahmegesetz vorgehen. Ausreisepflichtige kommen genau deswegen in die Ausreiseeinrichtung – auch aus den Kommunen. Wir verteilen ja nur noch integrationsfähige Personen, also Menschen mit Bleibeperspektive, in die Kommunen, um auch dort dafür zu sorgen, dass sie genau den Kontrollen unterliegen, die ich gerade beschrieben habe – was die Punkte Ausgang, Wiederkehr usw. anbetrifft. Zu den Kommunen und der Frage, warum manche das nicht umsetzen: Ich habe diese Woche erst mit den Landräten und den Vorsitzenden der Kreistage – mit allen – zusammengesessen und mit ihnen darüber gesprochen. Folgende Dinge wurden dabei genannt: Nachdem es eine Phase der Aufregung darüber gab, dass man nur im Wahlkampf über Vertrauen und Zutrauen in die Kommunen rede, aber dann bei nächster Gelegenheit solche Anträge einbringe – es gab übrigens auch Wortmeldungen von Parteikollegen, die sich aufgeregt haben –, sagen die Kommunen am Ende vor allen Dingen, der damit verbundene Aufwand sei relativ groß und die Wirkung aus Sicht derer, die es nicht umsetzen, zweifelhaft. Wenn eine Person an einem Tag zur Meldung kommt, sage das noch nichts darüber aus, was diese Person an den anderen 29 oder 30 Tagen des Monats tut – das ist das Argument. Ich finde, dieses Argument kann man sich anhören. Zugleich ist es aber so, dass die Meldepflicht ihre Wirkung entfaltet. Auch in der Justiz gibt es zum Teil solche Meldeauflagen für Personen, die Ausgang haben. Das hat schon seine Sinnhaftigkeit. Zumindest sorgt man dafür, dass ein völliger Verfahrensentzug nicht möglich ist. Deswegen bleibe ich der Auffassung, dass das richtig ist. Den Punkt IMK-Initiative führe ich nicht aus. Darauf wurde freundlicherweise schon hingewiesen. Dezember 2025 77 Ich komme zum Lösungsvorschlag, Herr Genilke. Was Sie angesichts dessen, was Sie jetzt hier hoffentlich endlich einmal wahrgenommen haben, tun könnten, ist erstens, zu respektieren, dass die Landesregierung das ihr Mögliche tut. Im Rahmen all der Strukturen, die wir haben, setzen wir das um. Die Landesregierung respektiert die kommunale Selbstverwaltung und hat die Kommunen ermutigt, den Beschluss umzusetzen. Sie hat ihnen zudem rechtliche Hinweise und Anleitungen an die Hand gegeben, um das zu tun und die Umsetzung weiterzuverfolgen. Daran halten wir fest. Was Sie jetzt tun können, ist, mit Ihren Kommunalvertretern anders umzugehen als bisher, indem Sie mal mit ihnen darüber reden. Dann kann in den Kreistagen, in den Stadtverordnetenversammlungen selbstbestimmt entschieden werden, wie man das jeweils umsetzen will oder nicht. Nur dort gehört es hin, nur dort besteht die Entscheidungskompetenz. Das können Sie vor Ort mit den Kolleginnen und Kollegen gemeinsam regeln. Viel Glück dabei. – Tschüss. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Lachen des Abgeordneten Lars Günther [AfD])

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