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Falk Peschel

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wenn man sich kritisch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinandersetzt, fühlen sich leider viele Journalistinnen und Journalisten sowie Medienvertreter direkt auf den Schlips getreten. Dabei legt die BSW-Fraktion nicht den Finger in die Wunde, weil es uns so viel Spaß macht, sondern weil es notwendig ist. Vor einer Woche veröffentlichte die FAZ eine Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach, wonach sich das Vertrauen der Deutschen in die Medien in den letzten vier Jahren nahezu halbiert hat. Gerade noch etwas mehr als jeder fünfte Bürger hat Vertrauen in die Medien. Allein damit ist die Notwendigkeit einer kritischen Bestandsaufnahme neuerlich belegt. (Beifall BSW) Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Programmauftrag nimmt eine herausragende Rolle in unserer demokratischen Gesellschaft ein und hat eine herausragende Verantwortung. Eine wichtige journalistische Grundregel lautet dabei, sich nicht mit einer Sache – auch keiner vorgeblich guten – gemein zu machen, sondern verschiedene Perspektiven und Meinungen abzubilden, sodass sich unsere Bürgerinnen und Bürger selbst eine Meinung bilden können. (Beifall BSW und AfD sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Gerade deswegen ist der Beruf Journalist ein sehr verantwortungsvoller und gewiss kein leichter. Blicken wir auf unsere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, den RBB. Ich gebe zu, dass zwei Beispiele der letzten Wochen einen manchmal an diesem RBB verzweifeln lassen. Es ist nun rechtskräftig, dass der RBB seiner ehemaligen Programmdirektorin bis zu deren Lebensende ein vertraglich vereinbartes Ruhegehalt von mehr als 8 000 Euro im Monat zahlen muss – gut 100 000 Euro jedes Jahr, finanziert aus den Gebühren der Beitragszahler. Das ist irre. Wer Arbeitsverträge mit solchen Klauseln aufsetzt, handelt nicht nur unverschämt und grob fahrlässig, sondern er schadet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinem Ansehen. (Beifall BSW) Im Zuge der Berichterstattung über die Entscheidung der BSW-Fraktion, die Medienstaatsverträge abzulehnen, berichtete der RBB, dass unsere BSW-Parteikollegen im Sächsischen Landtag den Medienstaatsverträgen zugestimmt hätten. Eine einfache Google-Suche fördert das genaue Gegenteil zutage. Entweder wird hier journalistisch schlecht gearbeitet oder es steht sogar noch schlimmer um den RBB als befürchtet. Beides ist peinlich. (Beifall BSW und AfD) Zum vorliegenden Antrag: Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, es wird Sie nicht überraschen, dass wir den allermeisten Punkten, die Sie aufführen, wie ein Rundfunk Brandenburg aussehen könnte, zustimmen – (Lars Hünich [AfD]: Ach?) etwa die Tarifbezahlung der Mitarbeiter und ein Ende der „festen Freien“ durch reguläre Festanstellung, die Wahl des Rundfunkrates durch die Beitragszahler oder die Gewährleistung der Staatsferne und die Abbildung pluraler Meinungen. Vielleicht haben Sie dafür einfach beim Beschluss des BSW-Parteivorstandes zum öffentlichen-rechtlichen Rundfunk abgeschrieben, wer weiß. (Lachen bei der AfD – Andreas Galau [AfD]: Unbedingt, unbedingt!) Was Sie aber nicht auflösen können und was der Knackpunkt an dem Ganzen ist: Sie kritisieren in den letzten Monaten zu Recht die – Zitat – maßlose Geldverschwendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Doppelstrukturen, vor allem in der Verwaltung. Sie wollen das ZDF deswegen komplett abschaffen. Nun wollen Sie mit Ihrem Antrag mehr Verwaltung und weitere Doppelstrukturen schaffen, denn ein Rundfunk Brandenburg bräuchte natürlich eine eigene Verwaltung, weil leider immer noch jede ARD-Rundfunkanstalt ihre eigene Verwaltung hat. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die könnte aber kleiner sein!) Diesen Kontext kann man nicht einfach ignorieren. Hinzu kommen etliche weitere Kosten: Mieten, Betriebskosten, Technik etc. pp. Das müsste natürlich alles aus den Gebühren der Beitragszahler finanziert werden. Während Sie selbst die Zusammenlegung und Streichung von Kanälen fordern, machen Sie hier das Gegenteil. Das passt hinten und vorn nicht zusammen. Ich komme zum Schluss. Ich verstehe den Frust und Ärger über den RBB, insbesondere über seine Klage gegen den Rundfunk-Staatsvertrag, die der RBB dann auch noch in Bausch und Bogen verloren hat. Ich bin dem Ministerpräsidenten Woidke dankbar, dass er in dieser Woche noch einmal deutlich die vollumfängliche Vertragserfüllung, insbesondere mit Blick auf die regionale Berichterstattung, eingefordert hat. Ich wünsche mir, dass unter anderem der Verwaltungswasserkopf und die Ineffizienz aller ARD-Anstalten endlich angegangen werden. Aber jetzt der Hydra noch einen weiteren teuren Wasserkopf hinzuzufügen, ist ein Widerspruch. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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