Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren entsprechend der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion wird Frau Abgeordnete Sahi zu uns sprechen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Julia Sahi (SPD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer den Notruf wählt, muss sich darauf verlassen können, dass der Rettungsdienst da ist – ohne Unsicherheit, ohne Verzögerung und ohne Rechnungsangst. Erst im März haben wir in diesem Hohen Haus über den Rettungsdienst diskutiert, nachdem der Konflikt zwischen den Landkreisen als Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes und den Krankenkassen öffentlich eskaliert war. Es ging um die Erstattung von Fehlfahrten, die Aufstellung der Kosten- und Leistungsrechnung und um die von den Kassen angesetzten Festbeträge, die Monate später noch immer das Oberverwaltungsgericht befassen. Die solide Finanzierung des Rettungsdienstes als Teil der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge ist von höchstem Interesse in Brandenburg. Nun zu Ihrem Antrag, in dem Sie Prozesse einfordern, die bereits laufen. Sie fordern, die Landesregierung solle „weiterhin vermittelnd tätig“ sein. Ist das Ihr Ernst? (Zuruf von der CDU: Ja!) Meine Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, Sie zu langweilen: (Dennis Hohloch [AfD]: Zu spät!) Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat schon im März eine Moderatorenrolle eingenommen und vermittelt nach wie vor zwischen den Landräten, den Oberbürgermeistern, den kommunalen Vertretungen und den Krankenkassen bzw. dem Verband der Ersatzkassen. Eine Moderation gab es erst letzte Woche wieder. Ich erwähne das, sollten Sie es übersehen haben. Und für Ihren Terminplan: 2026 soll es weitergehen und im Rahmen der Rechtsaufsicht ein noch engeres Monitoring geben. In der gestrigen Fragestunde erwähnte die Ministerin Verzögerungen bei den Absprachen mit den von den Festbeträgen betroffenen Landkreisen. Das Verfahren ist und bleibt komplex. Jede Moderation, bei der sich die Landkreise und die Krankenkassen auf eine Verfahrensabsprache verständigt haben, war nützlich. Die bestehenden Verfahrensverabredungen gelten über den Jahreswechsel hinaus. Demnach sollen – und werden – keine Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten verschickt werden. Nur zur Erinnerung: Alle Bescheide, die im Frühjahr in Brandenburg versandt wurden, sind inzwischen rückabgewickelt worden. Seit Kurzem erwägt nun die Stadt Essen, Rechnungen für Rettungseinsätze auszustellen. Doch das letzte Wort ist dort noch nicht gesprochen. Nun von Essen nach Teltow-Fläming. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Rechtmäßigkeit von Festbeträgen wird von allen Seiten noch immer mit großer Spannung erwartet. Diesem Urteil können und dürfen wir nicht vorgreifen, und das werden wir auch nicht tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt fordert die CDU eine Prüfung, ob das Land kommunale Rettungsdienstträger finanziell stützen soll oder nicht – Stichwort: Liquidität. Solche Liquiditätshilfen sollten wirklich nur das allerletzte Mittel sein. Sie sind derzeit nicht vorgesehen, insbesondere weil der Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorliegt und endlich die konkrete Möglichkeit zur Schließung der bundesgesetzlichen Regelungslücken besteht, für die sich das Land Brandenburg mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat erfolgreich starkgemacht hat. (Beifall SPD) Der Referentenentwurf entspricht im Ansatz unserer Auffassung, dass das Rettungswesen strukturell, rechtlich und finanziell neu zu regeln ist. Die Notfallrettung wird eine eigene GKV-Leistung, der Rettungsdienst im SGB V verankert. Das ermöglicht die Behandlung vor Ort auch ohne Transport. Damit wäre das Fehlfahrtendilemma beseitigt. Meine Damen und Herren, das wird noch Zeit und Geduld erfordern, doch es wird daran gearbeitet. Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
