Andreas Kutsche
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Dr. Schierack, ich frage Sie: Wer ist denn jetzt im Bund Ministerin? Und Frau Dr. Oeynhausen, dass die Landesregierung nicht agiere und reagiere, ist einfach nicht richtig. Herzinfarkt, Atemnot und Schlaganfall – Notfälle kommen plötzlich. In genau diesen Momenten darf sich niemand fragen müssen, ob er sich den Rettungswagen leisten kann. Doch genau diese Sorge entsteht heute, weil die Finanzierung von Rettungsfahrten ungeklärt ist. Darüber, dass sich das ändern muss, nicht irgendwann, sondern jetzt und für das Jahr 2025, besteht Einigkeit, mittlerweile auch in anderen Bundesländern. Krankenkassen zahlen nur unter Vorbehalt, Vergütungssätze sind strittig, Landkreise geraten unter Druck, und am Ende droht, dass die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden. Das ist nicht hinnehmbar. Dazu darf es nicht kommen. Denn wir reden hier nicht über eine freiwillige Leistung; wir reden über Rettung. Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, er ist Kern des Sozialstaats. Ein Sozialstaat, der im Notfall nicht zuverlässig trägt, ist keiner mehr. Dass wir diese Debatte überhaupt führen müssen, ist Ausdruck eines schleichenden Sozialstaatsabbaus – nicht durch einen offenen Beschluss, sondern durch politisches Unterlassen. Seit Jahren wird der Rettungsdienst wie eine abrechenbare Einzelleistung und nicht wie eine lebenswichtige Infrastruktur behandelt. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Vorhaltekosten werden nicht vollständig finanziert, Fehlfahrten werden problematisiert, und Kommunen bleiben auf den Risiken sitzen. Gleichzeitig ist das Gesundheitssystem insgesamt chronisch unterfinanziert. Krankenhäuser wurden privatisiert, Fallpauschalen eingeführt, Standorte geschlossen. In einem Flächenland wie Brandenburg bedeutet das längere Wege, mehr Rettungseinsätze, höhere Kosten und weniger Geld. Während Krankenkassen Defizite aufhäufen und sich der Verantwortung entziehen, stellt sich die einfache Frage: Wo bleibt der Bund? Seit Jahren wird eine Reform der Notfallversorgung angekündigt, seit Jahren wird sie verschoben, seit Jahren werden Länder und Kommunen alleingelassen. Gleichzeitig erleben wir: Für Aufrüstung und Militär stehen Milliarden Euro bereit, schnell, unbürokratisch, ohne Streit über Zuständigkeiten. Meine Damen und Herren, das ist keine finanzielle Notwendigkeit, das ist eine politische Prioritätensetzung. Wenn Milliarden Euro für die militärische Sicherheit mobilisierbar sind, muss auch die zivile Sicherheit finanzierbar sein. Dazu gehört der Rettungsdienst. Diese Entwicklung verschärft die soziale Spaltung im Gesundheitswesen. Wir leisten uns zu viele Krankenkassen, dazu ein paralleles privates Versicherungssystem, hohe Verwaltungskosten, Wettbewerb statt Solidarität. Das Ergebnis sind eine Zweiklassenmedizin und ein System, das an den Rändern ausblutet. Deshalb sagen wir als BSW klar: Gesundheit gehört in die öffentliche Verantwortung. Der Rettungsdienst darf kein Spielball von Kostenträgern sein. Medizinisch notwendige Rettungseinsätze müssen immer vollständig von Krankenkassen übernommen werden, ohne Vorbehalt, ohne Einzelfallprüfung, ohne Kostenrisiko für Bürgerinnen, Bürger oder Kommunen. Dazu wäre es notwendig, dass in das SGB V eine Schiedsklausel aufgenommen wird, weil die Gerichtsverfahren viel zu lange dauern. Schiedsgerichte, wie sie das SGB VIII kennt, wären eine zielführende Maßnahme. Es braucht endlich eine bundesgesetzliche Regelung, ein einheitliches Notfallgesetz, das Vorhaltekosten absichert und Planungssicherheit schafft. Brandenburg kann vermitteln, und das tut Brandenburg auch. Aber der Bund muss handeln. Wer den Sozialstaat ernst nimmt, muss ihn auch im Notfall finanzieren. Herr Prof. Dr. Schierack, vielleicht nehmen Sie das mit und sagen der Bundesministerin, dass sie endlich handeln soll. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
