Falk Peschel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gern kurzfristig für meine Kollegin Matzies eingesprungen, um ihre Rede zu halten. Von dieser Stelle aus beste Genesungswünsche! Da wir dasselbe Thema bereits im Februar hier im Plenum behandelt haben, habe ich mir erlaubt, Teile der damaligen Rede unserer Fraktion noch einmal aufzugreifen. Das Ansinnen, ein umfassendes Handyverbot in Kindergärten und Schulen einzuführen, basiert erst einmal auf dem absolut richtigen Wunsch, die Medienzeit von Kindern insgesamt zu reduzieren. Zuletzt hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina im Juli 2025 eine Studie dazu veröffentlicht und belegt, dass die übermäßige Nutzung und Social Media einen fatalen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen haben. Im Übrigen findet sich diese Haltung auch in dem bereits zitierten Koalitionsvertrag wieder. Private und digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts in den Taschen oder Schließfächern zu verstauen, heißt es dort unter anderem. Eine entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums ist in diesem Jahr für den Bereich der Grund- und Förderschulen ergangen. Auch wir sind durchaus dafür, die Smartphones bis zur 10. Klasse komplett aus der Schule zu verbannen. Einzelheiten dazu sind sicherlich variabel zu gestalten. Dies gilt aus unserer Sicht aber nicht für alle digitalen Lernmittel, die für eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung notwendig sind. Was wir stattdessen benötigen, ist ein differenzierter, multiperspektivischer Umgang mit den Stärken und Schwächen, den Chancen und Risiken von Technologien im Bildungskontext. Wichtig für erfolgreiches Lernen sind Materialien, die die Prinzipien einer effektiven Speicherung von Lerninhalten berücksichtigen. Das kann sowohl analog als auch digital erreicht werden, auch in der Grundschule beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir vom BSW in der Grundschule den analogen Medien den Vorzug geben. Analoge Medien verbinden uns mit traditionellen Informationswegen und bieten multisensorische Erfahrungen, ohne die die Wissensvermittlung nicht auskommt. Multisensorik schult das Gehirn. (Vereinzelt Beifall BSW) Auch in Kitas haben Smartphones nichts zu suchen. Aber auch dort kann man punktuell kindgerechte digitale Lehr- und Lernmedien einsetzen, wenn sie für die Entwicklung des Kindes förderlich sind. In einer solchen Betrachtung hat weder eine radikale Ablehnung von Bildungstechnologie noch ihr unkritischer Einsatz Platz. Entscheidend ist, dass wir in der Frage der Digitalisierung mit den Eltern kooperieren, sie über Gefahren und Nutzen aufklären und Familien damit nicht allein lassen. Wie schon erläutert, ist hinsichtlich der Nutzung von Smartphones und Social Media in Kita und Schule unser Handeln erforderlich. In der Gesamtheit lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion aber ab, da wir in allen Punkten stärker differenzieren und pädagogisch sinnvolle Ausnahmen befürworten. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
