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Rainer Genilke

CDU 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Herr Kollege Stohn, ich weiß nicht, ob Sie unter Amnesie leiden; das will ich Ihnen nicht unterstellen. Ich leide jedenfalls nicht unter Amnesie. Was die Videoüberwachung etc. angeht, so wurde von den Landrätinnen und Landräten alles mit der Landesregierung besprochen. Für dieses Gespräch und die getroffenen Vereinbarungen war tatsächlich der damalige CDU-Innenminister federführend. Da Sie von der grundgesetzlichen Relevanz gesprochen haben, will ich Ihnen klipp und klar sagen: Das Brandenburgische Polizeigesetz ist zu überarbeiten. Uns steht auch die Befugnis zu, solche Eingriffe gesetzlich zu normieren, sodass sie dann von der Polizei vorgenommen werden können. Das haben Sie im vergangenen Plenum übrigens auch nicht als Grund genannt, warum Sie unseren Entwurf ablehnen. Sie meinten, dass Sie noch zwei Jahre brauchen, bis ein neues Gesetz in Kraft treten könne; das wäre 2027. Dabei haben wir einen ganz anderen Maßstab anzulegen, nämlich den, dass neben den wichtigen Fragen des Datenschutzes etc. auch Artikel 2 des Grundgesetzes zu beachten ist, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Dies ist durch den Staat zu sichern. Jede nicht verübte Straftat, jeder, der nicht Opfer wurde – das muss doch unser Maßstab sein. Es kann nicht um Ausreden gehen nach dem Motto: Wer war denn da jetzt wo unterwegs? – Gefahrenlagen müssen erkannt und ihnen muss begegnet werden. (Beifall CDU) Herr Stohn, ich habe es schon in der letzten Sitzung gesagt: Jedes Verbrechen, das begangen worden ist, weil wir nicht gehandelt haben, ist dann auch ein Stück weit Ihre Verantwortung, auch die des Ministers, die er übernehmen und für die er am Ende geradestehen muss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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