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Britta Müller

18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Augustin, gemäß § 13 Satz 1 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Mitgliedes der Landesregierung durch die Landesregierung für die Dauer der Wahlperiode eine Landesbehindertenbeauftragte oder ein Landesbehindertenbeauftragter berufen. Dementsprechend wurde bereits im Januar 2025 mit der Veröffentlichung einer Stellenausschreibung ein Stellenbesetzungsverfahren im Ministerium für Gesundheit und Soziales gestartet. Gegen die im Ergebnis des Stellenbesetzungsverfahrens getroffene Auswahlentscheidung wurde seitens der im Ranking Zweitplatzierten – der Erstplatzierte hat dann leider abgesagt – gerichtlich vorgegangen. Im Hauptsacheverfahren vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel fand am 20. November 2025 eine Güteverhandlung statt. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, wurde für den 10. Dezember 2026 – ich kann kaum glauben, dass ein Verwaltungsverfahren so lange dauert – ... (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Ja, 10. Dezember 2026. Für dieses Datum wurde ein Kammertermin anberaumt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Läuft!) Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren ist in Sachen Besetzung der Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten inzwischen noch ein weiteres Hauptsacheverfahren anhängig. Das Ministerium hat im Oktober 2025 das Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung der Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten aus sachlichem Grund abgebrochen. Auch gegen diesen Abbruch wird gerichtlich vorgegangen und wurde vor dem Verwaltungsgericht Potsdam der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Dem Ministerium soll aufgegeben werden, das eingeleitete Auswahlverfahren fortzusetzen bzw. den Abbruch zu unterlassen. Mit Verfügung vom gleichen Tag hat das Verwaltungsgericht das Ministerium gebeten, bis zur Gerichtsentscheidung über den Antrag keine Vollziehung durchzuführen. Das Ministerium hat mittlerweile in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Stellung genommen. Nach Auffassung des Ministeriums ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen Rechtswegzuständigkeit an das Arbeitsgericht weiterzuverweisen. Angesichts des erst für den 10. Dezember 2026 anberaumten Kammertermins vor dem Arbeitsgericht wird im Ministerium derzeit geprüft, was hinsichtlich der Besetzung der Position der oder des Landesbeauftragten unternommen werden kann bzw. ob bis zur Entscheidung über die Konkurrentenklage eine befristete Besetzung der Position der oder des Landesbehindertenbeauftragten möglich ist. Dem Bereich der oder des Landesbehindertenbeauftragten sind im Ministerium zwei Referentenpositionen und drei Sachbearbeiterpositionen zugeordnet. Von diesen Beschäftigten werden Anfragen und Anregungen bearbeitet, auch wenn die Position der oder des Beauftragten derzeit nicht besetzt ist. Das ist als Übergangslösung aus meiner Sicht verantwortbar. Die Referenten und Sachbearbeiter in diesem Bereich sind hoch qualifiziert, und auch die im Land vorhandenen Strukturen der Landesbehindertenverbände und des Beirates sind geeignet, ein Vakuum bei der Aufgabenerfüllung in diesem Bereich in der Wartezeit zu verhindern. Ich selbst unterstütze hier auch, so konnte ich das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket, die Halbzeitbilanz, vor 14 Tagen in der Staatskanzlei vorstellen.

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