Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht der Justizminister, Herr Minister Dr. Grimm. Bitte. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand bestreitet, dass wir immer wieder vereinzelte, furchtbare Gewalttaten von Strafunmündigen haben. Jede dieser Taten ist eine zu viel und bedarf klarer Konsequenzen, um alles zu tun, dass der jeweilige Täter nicht noch einmal zuschlagen kann. Die Frage ist nur, wie man das am besten sicherstellen kann. In diesem Zusammenhang – ich sage es bewusst etwas platt – kann die Lösung doch nicht darin bestehen, zwölfjährige Kinder ins Gefängnis zu stecken. (Beifall SPD und BSW) Denn die weit überwiegende Zahl an Straftaten, die von Strafunmündigen begangen werden, ist nach wie vor dem Bereich der einfachen und mittelschweren Kriminalität zuzuordnen. Es geht häufig um Diebstähle und Sachbeschädigung. (Andreas Galau [AfD]: Und schwere Körperverletzung!) Die vorgeschlagene generelle Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze beträfe jedoch alle tatverdächtigen 12- und 13-Jährigen, ungeachtet der Schwere der gegen sie erhobenen Tatvorwürfe. Ich erinnere daran, dass das Strafrecht immer voraussetzt, dass eine Person in der Lage ist, eine Unrechtseinsicht zu entwickeln und ihr Verhalten entsprechend zu steuern. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Die Forschung zeigt jedoch, dass diese Fähigkeit bei Kindern unter 14 Jahren in der Regel noch nicht hinreichend ausgebildet ist. Das Urteilsvermögen befindet sich noch in der Entwicklung, und die langfristigen Konsequenzen werden häufig nicht adäquat eingeschätzt. Strafe darf aber nur dort angewendet werden, wo individuelle Verantwortung im strafrechtlichen Sinne tatsächlich gegeben ist. (Beifall SPD und BSW) Wenn wir nun noch den Blick ins Ausland wagen – auch darauf wurde Bezug genommen –, werden wir auch hier zu der Erkenntnis gelangen, dass eine niedrige Strafmündigkeitsgrenze keineswegs generell zu weniger Jugendkriminalität führt. (Zuruf von der AfD) Dezember 2025 129 Mir sind jedenfalls keine belastbaren Erkenntnisse bekannt, wonach sich in Ländern mit niedrigerer Altersgrenze eine nachhaltige Abschreckungswirkung und eine höhere Resozialisierungsquote feststellen ließen. Außerdem haben wir – auch darauf wurde schon hingewiesen – heute schon Handlungsmöglichkeiten. Das Jugendhilfe- und Familienrecht hat hier ein breites Spektrum an Instrumenten parat. Um nur einige zu nennen: Behandlung in einem geschlossenen kinderpsychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einem Heim, sozialpädagogische Betreuung oder Hilfen zur Erziehung. Diese Instrumente können heute schon eingesetzt werden. Ein Austausch dieser altersangemessenen rechtlichen Instrumentarien gegen die Sanktionierungsmittel des Jugendstrafrechts will für die Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen daher wohl überlegt sein. Insbesondere Haftstrafen können bei sehr jungen Tätern dem Erziehungsgedanken zuwiderlaufen und schlussendlich sogar Kriminalität begünstigen. Allerdings sehe ich auch mit Sorge, dass die Zahl jugendlicher Straftäter stetig steigt. In diesem Sinne haben wir bei der letzten JuMiKo mit der Bundesregierung vereinbart, und so steht es im Übrigen auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, dass eine wissenschaftliche Studie zu den Ursachen von Jugendkriminalität in Auftrag gegeben wird, die sich auch mit möglichen gesetzgeberischen und präventiven Handlungsoptionen befasst und sich auf alle Altersgruppen im Bereich der jungen Menschen – Kinder, Jugendliche, Heranwachsende – bezieht. Ich füge hinzu: Wir müssen hier zügig vorankommen. So sieht für mich ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem schwierigen Thema aus. Der vorliegende Antrag und der Entschließungsantrag, der, wenn ich Ziffer 2 richtig lese, schon das Ergebnis der Untersuchung vorwegnehmen will, greifen hingegen zu kurz und sind daher abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
