Daniela Oeynhausen
Das Klinikum Wittstock soll 2027 geschlossen werden. Grund: Durch die Regelungen der Lauterbach-Krankenhausreform darf das Haus nicht mehr weiterbetrieben werden. Seit einiger Zeit bemühen sich Landesregierung und kommunale Politik, alternative ambulante Versorgungsstrukturen vor Ort aufzubauen. Dazu sollen zweistellige Millionensummen aus dem Schuldenpaket der Bundesregierung, geregelt im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, LuKIFG, auf Landesebene als Sondervermögen ausgestaltet, fließen. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Kassensitze welcher Facharztrichtungen, die im geplanten Medizinischen Versorgungszentrum Wittstock im Sinne der Vorbemerkung angesiedelt werden könnten, sind nach ihrer Kenntnis aktuell frei oder werden in den nächsten Jahren frei?
