Lars Hünich
Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Werte Kollegen! Liebe Pandemie-Geschädigte! Ich habe gehofft, eine versöhnliche Rede halten zu können, wenn wir gemeinsam über alle Fraktionsgrenzen hinweg einen rechtsstaatlichen Fehler korrigieren können, denn um nichts Geringeres geht es in unserem Antrag. (Zuruf von der SPD: Ach nee!) Die Bürger sollen nämlich nicht für die Fehler eines Staates haften. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber die Landesregierung hat entschieden – die Bußgelder werden nicht zurückgezahlt. Nachdem das Verfassungsgericht die Maskenregelungen für nichtig erklärt hat, sagt die Regierung: Pech gehabt! (Beifall der Abgeordneten Marlon Deter und Daniel Münschke [AfD]) Das ist kein Rechtsstaat; das ist Willkür mit Aktenzeichen. (Beifall AfD) Zum Sachverhalt: Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat 2025 aufgrund einer Klage der AfD-Fraktion aus dem Jahr 2021 in drei Beschlüssen dargelegt, dass zentrale Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnungen verfassungswidrig und nichtig waren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Wissen können wir also sagen: Weil die Regierung mit den Grundrechten der Bürger schlampig umgegangen ist, hat das Gericht die Maskenpflichtregelung für nichtig erklärt, und das in allen kontroversen Zusammenhängen, nämlich bei Versammlungen und Veranstaltungen, in Läden und Gaststätten und beim Gottesdienst – und, bevor wir das vergessen, auch auf den Parkplätzen der Discounter und anderer Lebensmittelhändler, das heißt logischerweise auch im Freien. Ebenso für nichtig erklärt wurden die dazugehörenden Bußgeldtatbestände. Was hat das Verfassungsgericht bemängelt? Es war nicht erkennbar, wo die Maskenpflicht galt und wo nicht. Im Klartext, damit alle das verstehen: Die Landesregierung hat also Bußgelder für einen Verstoß gegen eine Pflicht verhängt, die es so nie gab. (Dennis Hohloch [AfD]: Was?!) Aber es kommt noch schlimmer. Diese Mängel ziehen sich durch alle sieben Eindämmungsverordnungen. Die Formulierungen wurden nie geändert; die Bestimmtheit wurde nie hergestellt. Was in einer Verordnung als Absatz 5 auftauchte und nichtig war, tauchte in der nächsten als Absatz 4 mit demselben Wortlaut wieder auf – immer mit demselben verfassungsrechtlichen Mangel behaftet, Copy-and-Paste-Verfassungswidrigkeit sieben Mal hintereinander. (Beifall AfD) Dazu hört man aus den Kreisen der Regierung: Das Verfassungsgericht hat nur eine juristische Abwägung getroffen. – Das Gericht habe implizit bestätigt, dass die Gefahrenlage korrekt eingeschätzt wurde. Damit begründet man heute alle Urteile, Bußgelder, Strafverfahren und Berufsverbote sowie die weiteren, die Grundrechte einschränkenden Maßnahmen. Aus der Enquetekommission wissen wir, warum: In der letzten Sitzung erzählte man uns vonseiten der Ministerien – Ihrer Ministerien –, man habe bei den Verordnungen einfach die materielle Prüfung auf Verfassungskonformität weggelassen. Man hat behauptet, das musste man nicht prüfen. Laut gemeinsamer Geschäftsordnung der Ministerien stimmt das aber so gar nicht. In § 21 Abs. 3 ist festgelegt, dass Entwürfe von Gesetzen und Rechtsverordnungen einer Normprüfung nach den Kriterien der Anlage 9 GGO zu unterziehen sind. Übrigens fragt Anlage 9 dasselbe wie die meisten „Querdenker“. Die Frage, ob es überhaupt eine Pandemie einer solchen Schwere gab, wurde bei den drei Klagen weder vom Gericht gestellt, noch wurde sie entsprechend untersucht. Als Mitglieder der Enquetekommission haben wir diese Frage allerdings gestellt, und zwar – Vorsicht – wir alle zusammen, nicht nur die AfD allein, also keine Panik. Das war kein Geheimnis-Leak. Ihre Sachverständigen haben die entscheidenden Hinweise zur Beantwortung dieser Frage gegeben: Es gab nie eine Gefahrenlage, die Ihre Maßnahmen gerechtfertigt hätte. In der sechsten Sitzung erklärte uns ein Sachverständiger einer Regierungspartei zur Datengrundlage, dass der PCR-Test keine Infektion nachweisen kann, der Peak der ersten Welle schon vor dem Lockdown überschritten war und Kinder nie gefährdet waren und auch selbst keine Gefährder waren. Dafür wurde Herr Berndt von Herrn Redmann ständig als Scharlatan bezeichnet – fünf Jahre lang, übrigens ohne Ordnungsruf, das will ich einmal sagen. (Beifall AfD) Alle Sachverständigen der Regierungsparteien bestätigten, was wir seit fünf Jahren erzählen und was auch in den RKI-Protokollen steht. Dort steht eben auch, dass die Feststellung der sogenannten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ keine fachliche, sondern eine politische Entscheidung war. (Beifall AfD) Bisher gewinnen wir vor Gericht nur bei juristischen Fehlern, mangelnder Bestimmtheit oder Verfahrensfehlern. Die inhaltliche Frage, ob die Maßnahmen überhaupt verhältnismäßig waren, wird noch nicht geprüft. Aber selbst wenn wir gewinnen – das ist das Entscheidende –, selbst wenn das höchste Gericht sagt, eine Regelung sei verfassungswidrig und nichtig, verweigert die Woidke-Regierung den Bürgern die Erstattung. Das ist keine Rechtsstaatlichkeit; das ist Rechthaberei! (Beifall AfD) Deshalb unser Antrag: Die Landesregierung soll von Amts wegen alle betroffenen Bußgeldverfahren aufheben und die Zahlungen erstatten – ohne Antrag der Betroffenen, sondern von Amts wegen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen, ich bin froh, dass ich noch etwas Zeit habe, denn ich würde Ihnen gerne noch drei Zitate aus der Enquetekommission vorlesen, damit Sie verstehen, worüber wir reden. Ich sage jetzt nicht, welcher Sachverständige es gesagt hat; ich lese es Ihnen nur vor: Das systemische Ignorieren von wissenschaftlichen Sichtweisen hat zu einer Deformierung der Fundamente des Wissenschaftsbegriffs geführt. Wir hatten es mit einer künstlichen Infektionsinzidenz zu tun. Die Infektionsinzidenz zeigte nicht die Krankheitslast. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Zahlen, die uns täglich vorgeführt wurden, zeigten nicht die Gefährlichkeit dieser Pandemie. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Es gab zwar eine unklare Datenlage, allerdings nicht, weil zu wenige Daten erhoben wurden, sondern die unklare Datenlage ist durch die fragwürdige Falldefinition der Erkrankung zustande gekommen. (Vereinzelt Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gespannt auf Ihre Einlassungen. (Beifall AfD)
