Christian Dorst
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die uns heute beschäftigt, ist ebenso verständlich wie emotional aufgeladen: Es geht um Bußgelder aus der Pandemiezeit, um Ungerechtigkeiten und um den berechtigten Wunsch, dass der Staat Fehler korrigiert und Unrecht beseitigt. Die Forderung lautet: Die Landesregierung soll alle Bußgelder, die auf der Grundlage bestimmter, später für nichtig erklärter Verordnungen erhoben wurden, pauschal aufheben und zurückzahlen, und zwar von Amts wegen, ohne dass die Betroffenen etwas tun müssen. Das erscheint auf den ersten Blick logisch und gerecht. Wenn das höchste Gericht des Landes – das Verfassungsgericht – eine Regelung für nichtig erklärt, dann sollten auch alle Folgen dieser Regelung verschwinden. Das war es aber auch schon, denn die Sache ist rechtlich und praktisch weitaus komplexer – und das ist kein Verstecken hinter irgendwelchen Gerichtsentscheidungen oder Gesetzestexten, Herr Hünich. (Lars Hünich [AfD]: Nein, natürlich nicht! – Dennis Hohloch [AfD]: Schön, dass er es sagt!) Zwar hat das Verfassungsgericht die Rechtsgrundlage in Teilen für nichtig erklärt, das wirkt sich jedoch nicht unmittelbar auf die einzelnen Betroffenen aus. Ein Bußgeldbescheid, der auf einer damals gültigen Verordnung basierte, bleibt zunächst wirksam. Das Gerichtsurteil macht solche Bescheide nicht automatisch ungültig. Es schafft lediglich für jeden Einzelnen die Grundlage, gegen solche Bescheide vorzugehen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] erhebt sich für eine Zwischenfrage.) – Nein, wir machen es heute nicht so lang. Sie wollen, dass die Landesregierung geeignete Maßnahmen ergreift, um die Bußgeldbehörden zu veranlassen, ergangene Bußgeldbescheide auf Grundlage der Gerichtsentscheidung aufzuheben und bereits gezahlte Bußgelder zurückzuzahlen. Das wäre ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, und er wäre konnexitätspflichtig. Bei Ihrer zweiten Forderung – der Forderung, die Rückabwicklung ohne Antragserfordernis durchzuführen, sodass Betroffene nicht selbst tätig werden müssen, sondern die Behörden von Amts wegen handeln – verlieren Sie die Zuständigkeit vollends aus den Augen. Denn die Rückabwicklung eines Verfahrens durch die Landesregierung, für das sie nicht zuständig ist, wäre keine gute Idee, egal wie nobel der Ansatz erscheint. Das heißt nicht, dass die Betroffenen im Regen stehen gelassen werden, ganz im Gegenteil: Die Urteile des Verfassungsgerichts sind ein mächtiges Werkzeug. Sie bestärken auch uns als BSW-Fraktion in unserer Kritik an den Coronamaßnahmen und in unserer Forderung nach einer konsequenten Aufarbeitung dieser Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene. (Beifall BSW) In bestimmten Fällen bieten die Gerichtsurteile bereits jetzt eine Grundlage für Bußgeldrückerstattung: Jede Person, die aufgrund der nun für nichtig erklärten Regelungen einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann und sollte nun aktiv werden. (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Unser Auftrag muss hierbei sein: Wir müssen die Menschen informieren. Wir müssen klar kommunizieren: Ihr habt ein Recht auf Überprüfung – nutzt es! (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Dezember 2025 115 Gleichzeitig kämpfen wir als BSW-Fraktion weiter für ein Corona-Amnestiegesetz, um die Betroffenen schneller und unbürokratischer zu entlasten. (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Das Amnestiegesetz muss regeln, dass Bußgelder unkompliziert zurückgezahlt werden. Hierfür hat der Landtag auf unsere Initiative hin die Corona-Enquetekommission eingesetzt, die im Grunde genau das, was Sie heute fordern, zum Ziel hat, aber durch eine andere Methode erreichen soll, Herr Hünich – nämlich durch die Ausarbeitung eines Corona-Amnestiegesetzes. So steht es im Einsetzungsbeschluss, darauf haben wir uns doch gemeinsam verständigt; auch Sie waren dafür, soweit ich mich erinnere. Das ist ein demokratischerer und rechtssicherer Weg als ein Antrag, der Landesbehörden auffordert, von Amts wegen tätig zu werden. (Lars Hünich [AfD]: Dann überweist es in den Ausschuss!) Lassen Sie uns über dieses Thema in der Enquetekommission also gemeinsam und konstruktiv beraten und lassen Sie uns Druck machen, damit die Amnestiegesetze so schnell wie möglich kommen. Wir sollten uns dabei keine Verzögerung leisten. Bringen wir es gemeinsam auf den Weg! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lüttmann [SPD])
