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Britta Müller

18.12.2025 Sitzungen 8/24

Das Gutachten wird sehr kurzfristig zur Verfügung stehen. Die Beauftragung ist auch schon in dieser Woche erfolgt; wir konnten hierfür einen namhaften Gutachter gewinnen. Voraussichtlich Ende Januar oder Mitte Februar wird das Gutachten vorliegen, das ist sehr schnell. Wir werden dann aus diesem Gutachten die entsprechenden Schlüsse ziehen. Wie gesagt, das PsychKG wird zu den Punkten, zu denen ich hier gerade ausgeführt habe, angeschaut. Es wird auch mit anderen PsychKGs des Bundes und der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeglichen. Das muss jetzt alles bewertet werden; das ist Auftrag und Inhalt dieses Gutachtens. Wie schon erwähnt, zu weiteren diesen Fall betreffenden Dingen kann ich keine Aussagen machen. Bis jetzt ist es ein Verdachtsfall; ihn wird die Staatsanwaltschaft aufklären.

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