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Erik Stohn

SPD 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe heimliche und unheimliche Fans des RBB! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer demokratischen Grundordnung. Seine Unabhängigkeit und seine journalistische Freiheit sind für uns nicht verhandelbar. Wer daran rüttelt, rüttelt an unserer Demokratie. (Beifall SPD) Die AfD legt heute einen Antrag mit dem Titel „rbb-Staatsvertrag kündigen – Rundfunk Brandenburg gründen“ vor und spricht viel von Reformen. Tatsächlich verfolgt sie aber ein anderes Ziel: Kontrolle – Kontrolle über Inhalte, über Sprache, über journalistische Methoden und am Ende über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Das ist Kern dieses Antrags. Da brauchen Sie uns gar keinen Sand in die Augen zu streuen. Die gemeinsame Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg ist vor über 20 Jahren bewusst gegründet worden, auch aus wirtschaftlicher Vernunft, um eine zukunftsfähige Rundfunkanstalt zu schaffen, um 6 Millionen Zuhörerinnen und Zuhörer, Zuschauerinnen und Zuschauer mit Informationen über das zu versorgen, was in der Welt, in Deutschland und gerade in unserer Region Dezember 2025 103 passiert. Die regionale Berichterstattung ist auch laut Verfassungsgericht Kernaufgabe der Dritten Programme. Deshalb ist diese Entscheidung bis heute richtig. (Beifall SPD) Es ist gut, dass der RBB in das föderale System der ARD eingebunden ist, denn er profitiert von Kooperation, hohen Standards und journalistischer Vielfalt. Würde man sich abspalten, wie dies die AfD fordert, würde man all das schwächen, würde Doppelstrukturen schaffen und höhere Kosten verursachen – ein solcher Kleinsender kostet eben auch Geld –, und damit würde man die wirtschaftliche Tragfähigkeit unseres Heimatsenders gefährden. Was gefährdet man damit noch? Ganz konkret ein ostdeutsches Kulturgut: Man nimmt unseren Kindern das Sandmännchen. Zwar streuen Sie jeden Tag den Menschen Sand in die Augen, aber Sie sind kein adäquater Ersatz für das Sandmännchen. Wir lassen uns von Ihnen das Sandmännchen nicht nehmen. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Herr Berndt, hören Sie zu! – Wir sagen ganz klar: Abschaffung nein, Reform ja. (Beifall SPD) Das Bundesverfassungsgericht hat doch gerade eben den von uns beschlossenen neuen RBB-Staatsvertrag vollumfänglich bestätigt. Damit ist klar: Die Länder handeln rechtmäßig, wenn sie den rechtlichen Rahmen setzen, die Kontrolle stärken und Transparenz einfordern. Reform ist Aufgabe der Politik, aber nicht die inhaltliche Steuerung des Journalismus. Genau diese Grenze überschreitet die AfD hier wieder mit voller Absicht und ganz bewusst, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Denn wer Faktenchecks verbieten will, wer journalistische Kooperation untersagt, wer Sprache vorschreibt und Programme politisch festlegt, dem geht es nicht um einen freien Rundfunk, der will einen genehmen Rundfunk, einen Rundfunk, der nicht mehr einordnet, kritisch hinterfragt und widerspricht, sondern einen, der nur noch das bestätigt, was die eigene Blase denkt. Meine Damen und Herren, besonders entlarvend ist schließlich der Umgang der AfD mit der Frage der Staatsferne. Einerseits beklagt sie die angebliche politische Nähe des Rundfunks, andererseits will sie aber die Gremienwahlen politisieren, will Inhalte regulieren, Methoden verbieten. Das ist kein Widerspruch aus Versehen, das ist Programm der AfD. Die AfD kritisiert nicht mangelnde Staatsferne, sie kritisiert mangelnde Gefolgschaft! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als SPD gehen einen anderen Weg. Wir bekennen uns zu Reformen, aber zu rechtsstaatlichen Reformen. Der RBB-Staatsvertrag stärkt Transparenz, Kontrolle, Compliance, und er ist bundesweit vorbildhaft. (Vereinzelt Beifall SPD) Wir waren die Ersten, die Intendantengehälter begrenzt haben. Ein Rundfunkchef soll doch nicht mehr verdienen als ein Ministerpräsident. Das ist doch klar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir begrüßen auch die Reduzierung der außertariflichen Verträge auf knapp die Hälfte. Dennoch stellt sich die Frage: Braucht es das überhaupt? Mit den Rundfunkbeiträgen muss verantwortungsvoll umgegangen werden. Das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Beitragszahlern schuldig. Das fordern wir auch ein. Der RBB-Staatsvertrag stärkt die regionale Berichterstattung gerade auch für Brandenburg. Diese Vorgaben müssen umgesetzt werden. Das fordern wir, das fordert insbesondere auch unser Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke ein. Aber wir respektieren eine klare Grenze: Inhalte macht die Redaktion und nicht die Politik. Deshalb ist Ihr Antrag kein Beitrag zur Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern er ist ein Versuch, ihn politisch umzubauen. Das lassen wir nicht zu. Wir stehen für einen starken, unabhängigen und pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir stehen zu unserem Heimatsender RBB. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag entschieden ab. – Danke schön. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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